Swiss Federal Council on SBB Through Tariffs and Rhine Shipping
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council responded to an interpellation regarding the Swiss Federal Railways' (SBB) proposed "through tariffs" which would offer discounts for international freight entering Switzerland by rail, potentially disadvantaging Rhine shipping. The Council stated that the new tariff aims to capture new market potential, not divert existing freight from the Rhine, and that the SBB would not engage in measures against water transport. Furthermore, the Council noted that under its mandate, freight traffic is assigned to the free market, preventing them from issuing contrary instructions regarding discounts.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 diesen, Art. 33ter LAVS, Art. 66 al. 1 LTF; Swiss Federal Council on SBB Through Tariffs and Rhine Shipping: The Council stated that the new tariff aims to capture new market potential, not divert existing freight from the Rhine, and that the SBB would not engage in measures against water transport. Furthermore, the Council noted that under its mandate, freight traffic is assigned to the free market, preventing them from issuing contrary instructions regarding discounts.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited for the decision on court costs.
Volltext
Interpellation Braunschweig 1846 N 4 octobre 1985
Schriftliche Begründung - Développement par écrit sive Strassenkonkurrenz besser gerüstet zu sein. Die SBB
Die Schweizerischen Bundesbahnen beabsichtigen, für die streben damit keine Verkehrsverlagerung vom Rhein-Bahn-
Transporte aus dem Ausland in die Schweiz sogenannte weg auf den Ganzbahnweg an.
«Durchlauftarife» (neue durchgerechnete Tarife ohne - Der Bundesrat teilt die Befürchtungen des Interpellanten
Frachtenbruch an der Grenze) einzuführen, die eine sehr betreffend Verkehrsverlagerung nicht. Der neue direkte Tarif
hohe Rabattstufe für die Transporte auf den Schweizer ist auf die Gewinnung eines Verkehrspotentials ausgerich-
Strecken enthalten. Diese Massnahme, welche seitens der tet, das heute weder die Bahnen noch die Rheinschiffahrt
SBB verständlich ist, hätte - sofern sie tatsächlich verwirk- benutzt. Anvisiert ist also nicht der bereits heute auf dem
licht wird - zur Folge, dass ein niedrigerer Preis pro Trans- Rhein abgewickelte Massengutverkehr. Die SBB beteiligen
portkilometer auf der Schweizer Strecke angewendet wird, sich auch künftig nicht an allenfalls von der Deutschen
wenn die Ware per Bahn aus dem Ausland herantranspor- Bundesbahn ergriffenen Massnahmen gegen den Wasser-
tiert wird, als wenn sie auf dem Rhein ankommt und ab weg nach Basel. Schon aus diesen Gründen ist eine Inter-
Basel per Bahn zum schweizerischen Bestimmungsort vention des Bundes nicht gerechtfertigt.
gelangt. Die Auswirkungen können für die Rheinschiffahrt Zudem ist nach dem SBB-Leistungsauftrag 1982 der Wagen-
existenzbedrohend sein. ladungsverkehr dem freien Marktbereich zugewiesen. Der
Die Eidgenossenschaft hat während Jahrzehnten durch Bundesrat wäre deshalb nicht in der Lage, den SBB andere
erhebliche Beiträge an den Ausbau der Rheinstrecke unter- Weisungen für Tarifvergünstigungen zu erteilen.
halb von Basel zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung Die Schweizer Bahnen gewähren für die Hafen-Zu- und
sie der Rheinschiffahrt für eine unabhängige, leistungsfä- -abfuhren seit langem günstige Abkommensfrachten. Sie
hige und preisgünstige Versorgung des Landes mit lebens- sind wie bisher an einer engen Zusammenarbeit mit dem
wichtigen Gütern beimisst. Im Gegensatz zu den stark defizi- Grosskunden «Rheinschiffahrt» interessiert. So werden sich
tären Bahngesellschaften Westeuropas, welche staatliche die SBB denn auch weiterhin an den Massnahmen gegen
Subventionen erhalten, arbeiten die schweizerischen Ree- die See- und Strassenkonkurrenz beteiligen, die sich vom
dereigesellschaften seit jeher ohne staatliche Finanzhilfe. Markt her aufdrängen.
Diese Wettbewerbsverzerrung führt somit zu einer Existenz-
bedrohung des Verkehrsträgers .Rheinschiffahrt. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Die meisten Gütertarife des Zweiländer- und des Mehrlän-
derverkehrs sind noch gleich aufgebaut wie in den Anfangs- 85.383
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jahren des Eisenbahnverkehrs. Die Frachten werden für Interpellation Braunschweig
jeden einzelnen Länderabschnitt getrennt ermittelt. Diese
Berechnungsart ist kompliziert und verteuert zufolge der Atomsperrvertrag. 3. Überprüfungskonferenz
jedesmal neu eingerechneten teuren Anfangskilometer die Traité sur la non-prolifération
Bahntransporte unnötig. des armes nucléaires.
Eine solche Tarifgestaltung kann im heutigen Markt nicht 3e Conférence de réexamen
mehr bestehen. Die Konkurrenz gebietet, dass die Bahnen
ihren Kunden die Leistungen mit einem neuzeitlichen Tarif-
instrument anbieten. Auch die Europäische Konferenz der
Verkehrsminister (CEMT) hat in einer Resolution vom Juni
1985 die Bahnen aufgefordert, ausgefahrene Geleise zu Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1985
verlassen und die.Tarifgestaltung den heutigen Erfordernis-
sen des Marktes anzupassen. Am 2. September 1985 wird in Genf die 3. Überprüfungskon-
Der voraussichtlich am I.Januar 1986 in Kraft tretende ferenz zum Atomsperrvertrag 1968/1970 (NPT, Treaty on thè
Gütertarif Schweiz-Deutschland trägt diesen Erfordernissen Non-Prolifération of Nuclear Weapons) beginnen.
Rechnung. Die im Tarif enthaltenen Gesamtfrachtsätze - 1. Wie beurteilt der Bundesrat aus heutiger Sicht den dama-
d. h. ohne Frachtenbruch vom Abgangs- bis zum Bestim- ligen Vertragsabschluss, die seitherigen Entwicklungen, die
mungsbahnhof - orientieren sich an der Strassenkonkur- Auswirkungen der beiden bisherigen Überprüfungskonfe-
renz. Die Anwendung des neuen Tarifs ist im übrigen auf renzen, Erfolge und Misserfolge, erfüllte Hoffnungen und
den Güterverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz Enttäuschungen?
beschränkt. Für Sendungen im Transit durch die Schweiz 2. In welcher Weise kann die Schweizer Delegation in Genf
oder Deutschland ist er somit nicht gültig. beitragen, den Atomsperrvertrag wirksamer im Sinne der
Die Tarifpolitik der SBB in den über Basel hinaus gelegenen ursprünglichen, nicht militar- und nicht wirtschaftsgebunde-
Verkehrsverbindungen gleicht einer dauernden Gratwande- nen Absichten auszubauen?
rung. Einerseits sind die berechtigten Anliegen der Rhein- 3. Müssen im einzelnen die sogenannt «friedliche Atomex-
schiffahrt zu berücksichtigen, andererseits darf aber auch plosion» Indiens 1974, der Atomtest Südafrikas 1979, die
der für die SBB eher kostengünstigere Ganzbahnweg nicht vermuteten Atomsprengkörper Israels, Pakistans, Argenti-
zu Lasten der nördlich von Basel gelegenen Partnerbahnen niens und Taiwans, die gleichgerichteten Bemühungen in
vernachlässigt werden. Eine vermehrte Umfahrung der den Schwellenländern Brasilien, Ägypten, Irak und Südko-
Schweiz im Transitverkehr könnte als Folge nicht ausge- rea als dem Atomsperrvertrag widersprechend beurteilt wer-
schlossen werden. Die SBB bemühen sich jedenfalls seit den (horizontale Prolifération), ebenso wie die ungebro-
Jahren um eine neutrale Stellung gegenüber beiden Ver- chene quantitative und qualitative Nuklearrüstung der bis-
kehrspartnern, und sie werden dies auch in Zukunft tun. herigen Atomwaffenstaaten (vertikale Prolifération)?
Zu den Fragen im einzelnen: 4. Was hält der Bundesrat unter diesen Gesichtspunkten
- Der Bundesrat bekennt sich weiterhin zur Rheinschiffahrt vom Kontrollsystem der Internationalen Atomenergieagen-
als für die Versorgung der Schweiz wichtigem Verkehrsträ- tur (IAEO) in Wien? Ist es richtig, dass die IAEO die Ausga-
ger. Die koordinierte Verkehrspolitik, abgestützt auf die ben für die Sicherheitskontrollen einfrieren Hess und dafür
GVK, trägt der Bedeutung unserer Schiffahrt Rechnung, die Ausgaben für die technische Zusammenarbeit laufend
indem sie diese in die Gesamtschau und Neuorientierung erhöhte?
einbezieht. 5. Teilt der Bundesrat die kürzlich an der UNO-NGO-Konfe-
- Mit dem neuen Gütertarif Schweiz-Deutschland wird ein renz in Nairobi geäusserten Bedenken, wonach die Atom-
marktkonformes Tarifwerk geschaffen, um gegen die mas- technologie in der Dritten Welt kaum oder nicht zu einer
4. Oktober 1985 N 1847 Interpellation Braunschweig
umfassenden Entwicklung beigetragen habe, da sie in gros- 5. A la conférence récemment tenue à Nairobi par l'ONU et
sen Mengen zu zentral anfällt, aber zum Beispiel in Indien les organisations non gouvernementales, on a affirmé que la
bis zu 80 Prozent der gesamten Forschungskosten bean- technologie atomique n'avait guère contribué à un dévelop-
sprucht? pement général des pays du tiers monde, parce que les
6. Wie hat sich unter dem Regime des Atomsperrvertrages fonds très considérables qui lui sont attribués sont réservés
der Uranimport in die Schweiz aus Kanada (Uranlieferem- à un trop petit nombre de projets (en Inde, par exemple, 80
bargo), aus Australien und aus Namibia (illegaler Import aus pour cent des fonds consentis pour la recherche sont
Rössing-Minen der Rio Tinto Zinc mit Briefkastensitz in Zug) absorbés par le domaine nucléaire). Le gouvernement par-
unter aussenpolitischen, militärischen, wirtschaftlichen und tage-t-il cette opinion?
technologischen Gesichtspunkten entwickelt? 6. Comment les importations d'uranium en provenance du
7. Wie weit trägt die Schweiz eine Verantwortung für die Canada (embargo de livraison), d'Australie et de Namibie
(horizontale) Weiterverbreitung der Atomwaffen - nicht vor (importation illégale d'uranium extrait dans les mines Rôs-
dem Wortlaut des Atomsperrvertrages, sondern vor seiner sing de la «Rio Tinto Zink», société de domiciliation ayant
geistigen Grundlage und vor der Geschichte- durch techni- son siège à Zoug) se sont-elles développées sous le régime
sche Studien, Datenerarbeitung, Entwicklung von Technolo- instauré par le traité, si on considère les aspects politiques,
gien im Zusammenhang mit Produktion und Lagerung von militaires, économiques et techniques de la question?
Plutonium (bis heute rund 5,5 Tonnen für die Herstellung 7. Dans quelle mesure la Suisse est-elle responsable devant
von Atombomben) im Eidgenössischen Institut für Reaktor- l'histoire - non selon la lettre du traité, mais compte tenu de
forschung (EIR) in Würenlingen, durch Exporte von Schwer- son esprit - de la prolifération des armes atomiques (en
wasseranlagen nach Indien und Argentinien, von Uran- raison des études techniques auxquelles elle procède, de
anreicherungstechnologie nach Pakistan und Südafrika, l'élaboration des données, du développement à l'Institut
von Reaktorbestandteilen nach Argentinien, Brasilien, den fédéral de recherches en matière de réacteurs [IFR] de
Philippinen, Südafrika usw. Würenlingen, de la technique relative à la production et au
8. Der Atomsperrvertrag beruht auf der Trennung der stockage du plutonium - actuellement, les réserves de cette
«friedlichen» und der militärischen Nutzung der Atom- substance destinée à la fabrication de bombes atomiques
energie. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese atteignent près de 5,5 tonnes - de la vente à l'Inde et à
Trennung heute nicht mehr auf rechterhalten werden kann? l'Argentine d'installations servant à produire de l'eau lourde,
In welcher Weise soll Artikel 4 diesen neuen Erkenntnissen de la communication au Pakistan et à l'Afrique du Sud des
angepasst werden? connaissances techniques permettant d'enrichir l'uranium
et de la livraison de pièces de réacteurs à l'Argentine, au
9. Was kann die Schweizer Delegation gegen die perma-
Brésil, aux Philippines, à l'Afrique du Sud, etc.)?
nente Verletzung des Artikels 6 und zu seiner wirkungsvol-
len Durchsetzung beitragen (Versprechen der Atomwaffen- 8. Le traité sur la non-prolifération des armes atomiques se
staaten, «in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über fonde sur la distinction entre l'utilisation pacifique de l'éner-
wirksame Massnahmen zur Beendigung des nuklearen gie nucléaire d'une part, et son usage à des fins militaires
Wettrüstens in naher Zukunft»)? d'autre part. Le Conseil fédéral n'est-il pas également d'avis
que cette distinction n'est plus valable? Comment faut-il
10. Wie sieht der Bundesrat vor dem Atomsperrvertrag Pla-
adapter l'article 4 du traité à cette situation nouvelle?
nung und Aufbau einer europäischen Atomstreitmacht
durch Frankreich, die BRD und andere Staaten auf der 9. Que peut faire notre délégation pour que l'article 6, qui a
technologischen Basis der schnellen Brutreaktoren und des été systématiquement violé, soit enfin appliqué sérieuse-
europäischen Plutoniumkreislaufes? ment (il s'agit de la promesse faite par les Etats possédant
l'arme atomique de s'engager «à poursuivre de bonne foi
Texte de l'interpellation du 13 mars 1985 des négociations sur des mesures efficaces relatives à la
La 3" Conférence de réexamen du traité de 1968 et 1970 sur cessation de la course aux armements nucléaires à une date
la non-prolifération des armes nucléaires s'ouvrira à Genève rapprochée»)?
le 2 septembre 1985. 10. Le traité permet-il, de l'avis du Conseil fédéral, la créa-
1. Comment le Conseil fédéral juge-t-il, compte tenu de tion par la France, l'Allemagne fédérale et d'autres Etats
l'expérience acquise, le traité conclu à l'époque, les déve- d'une force européenne dotée de l'arme atomique, grâce à
loppements qui ont suivi, les effets des deux conférences de la techique du surrégénérateur rapide et du cycle du pluto-
réexamen qui ont déjà eu lieu, les succès et les échecs nium utilisé en Europe?
enregistrés, les espoirs qui se sont réalisés et ceux qui ont Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
été déçus? Bäumlin, Bircher, Bundi, Christinat, Clivaz, Eggenberg-
2. Comment notre délégation pourrait-elle contribuer à Thun, Euler, Fankhauser, Friedli, Günter, Hubacher, Jaeger,
Genève à rendre le traité plus efficace et à le développer Jaggi, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell,
conformément aux objectifs initiaux, sans qu'il soit assujetti Mauch, Meyer-Bern, Morf, Müller-Bachs, Nauer, Neukomm,
aux besoins militaires et économiques? Ott, Pitteloud, Renschier, Robbiani, Robert, Rohrer, Ruch-
3. L'essai nucléaire à des fins prétendument pacifiques Zuchwil, Ruffy, Stappung, Vannay, Weder-Basel (34)
auquel l'Inde a procédé en 1974, celui qu'on a enregistré en
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Afrique du Sud en 1979, le fait qu'Israël dispose peut-être
d'engins atomiques, les efforts analogues du Brésil, de Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
l'Egypte, de l'Irak et de la Corée du Sud, pays disposant de la eine schriftliche Antwort.
technologie nécessaire pour se doter de la bombe, doivent-
ils être considérés comme des violations du traité de non- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
prolifération; de même que, le cas échéant, l'agrandisse- vom 17. Juni 1985
ment constant des arsenaux nucléaires des Etats déjà en Rapport écrit du 17 juin 1985
possession de l'arme atomique et le perfectionnement inin- 1. Zur Beurteilung des Vertrages über die Nichtverbreitung
terrompu de celle-ci? von Kernwaffen (Atomsperrvertrag) seien zuerst dessen Ziel-
4. Compte tenu de ce qui précède, quel jugement le Conseil setzung und Durchführungsbestimmungen in Erinnerung
fédéral porte-t-il sur le système de contrôle de l'Agence gerufen.
internationale de l'énergie atomique (AIEA), qui a son siège Der 1970 in Kraft getretene Atomsperrvertrag bezweckt, zur
à Vienne? Est-il exact que cette agence a fixé un plafond Verminderung der Gefahr eines Atomkrieges die Verbrei-
pour les dépenses relatives aux contrôles de sécurité et a tung von Kernwaffen, d. h. die Entstehung neuer Kernwaf-
augmenté régulièrement celles faites au titre de la coopéra- fenmächte (horizontale Prolifération) zu verhindern. Zu die-
t: ~n technique? sem Zweck verpflichten sich die dem Vertrag beigetretenen
Interpellation Braunschweig 1848 N 4 octobre 1985
Kernwaffenstaaten, Kernwaffen nicht weiterzugeben. Die Israels, Pakistans, Argentiniens und Taiwans, die gleichge-
beigetretenen Nichtkernwaffenstaaten verzichten darauf, richteten Bemühungen in den Schwellenländern Brasilien,
Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper selber herzu- Ägypten, Irak und Südkorea» nie bewiesen worden. Es ist
stellen oder zu erwerben. Als Kompensation zu diesem nicht die Praxis des Bundesrates, sich zu solchen Behaup-
Verzicht stipuliert der Vertrag die Verpflichtung aller Mitglie- tungen zu äussern.
der, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der fried- Übrigens ist festzuhalten, dass nukleare Aktivitäten von
lichen Nutzung der Kernenergie zu fördern und garantiert, Staaten, die dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten sind,
dass das unveräusserliche Recht auf friedliche Nutzung der diesen Vertrag nicht verletzen können. Auch im Bereich der
Kernenergie nicht beeinträchtigt werde. Die dem Vertrag Kernenergie und der Nonproliferation gilt das Prinzip der
angehörenden Kernwaffenstaaten verpflichten sich ausser- Souveränität und Gleichheit aller Staaten.
dem, in redlicher Absicht Verhandlungen zur Beendigung 4. Das Kontrollsystem der Internationalen Atomenergie-
des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung zu Agentur (IAEA) ist das bisher einzige weltweit funktionie-
führen. rende Verifikationssystem. Die Jahresberichte der IAEA
Voraussetzung für die Lebensfähigkeit und die Wirksamkeit sowie ihre «Safeguards Implementation Reports» geben
dieses auf ungleicher Behandlung beruhenden Vertrages ist über Ausmass, Funktionsweise, Auswertung der Kontrollen
die zufriedenstellende Erfüllung aller Verpflichtungen sowie sowie über die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen des
ein möglichst grosser Universalitätsgrad. Die Verwirkli- Systems detaillierte Auskunft. Der Bundesrat hat keinen
chung dieser beiden Voraussetzungen ist wie folgt zu beur- Anlass, an der Wirksamkeit des lAEA-Kontrollsystems zu
teilen: zweifeln.
Von den Vertragsverpflichtungen sind die Verbote der Wei- Die IAEA hat die Ausgaben für Sicherheitskontrollen der
tergabe (Art. l) sowie der Beschaffung von Kernwaffen (Art. Agentur nicht einfrieren lassen, sie sind aber - bedingt
II) bisher, soweit bekannt, von den Vertragsparteien einge- durch die in den letzten Jahren eingetretene Verlangsa-
halten worden. mung des nuklearen Ausbaus - wenig gewachsen. Im
Demgegenüber haben sich die Erwartungen in bezug auf Bereich der technischen nuklearen Zusammenarbeit sind
die vom Vertrag vorgesehenen Kompensationen nur zum hingegen die freiwilligen Beiträge jährlich erhöht worden,
Teil erfüllt. Es betrifft dies im wesentlichen Artikel IV (friedli- um den diesbezüglichen Forderungen der Entwicklungslän-
che Nutzung der Kernenergie und entspechende internatio- der entgegenzukommen. Die Agentur hat eine Angleichung
nale Zusammenarbeit) und Artikel VI (Rüstungsstopp und dieser freiwilligen Beiträge an die Kosten des Kontroll-
Abrüstung im nuklearen Bereich). systems als anzustrebendes Ziel bezeichnet, da die Entwick-
Die von wichtigen Lieferstaaten vorgenommenen Verschär- lungsländer die Meinung vertreten, dass die technische Hilfe
fungen der Exportbedingungen bzw. die praktizierten im Vergleich zu den Ausgaben für die Sicherheitskontrollen
Behinderungen bei Bewilligungsverfahren führten zu ungenügend sei.
Erschwerungen der internationalen Zusammenarbeit. Diese
Massnahmen wurden deshalb insbesondere von Entwick- 5. Zur Evaluation der Energiesituation in einzelnen Entwick-
lungsländern, aber auch von Industriestaaten kritisiert. lungsländern verweisen wir auf das diesbezügliche Pro-
Auch die Misserfolge bei den Abrüstungsverhandlungen gramm der Weltbank.
haben zu Spannungen innerhalb der Vertragsstaaten Der Ausbau der Atomenergie in Entwicklungsländern ist in
geführt. Die von den Kernwaffenstaaten fortgesetzte verti- erster Linie eine Frage der Energiepolitik dieser Staaten.
kale Prolifération beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit des 6. Aus Kanada ist seit Verhängung des Embargos im Jahre
Sperrvertrages. 1977 kein Uran mehr in die Schweiz geliefert worden. Dies
Die Erwartungen in bezug auf die Universalität des Vertra- hat höchstens Folgen in bezug auf die Diversifikation der
ges sind nicht voll erfüllt worden. Der Vertrag zählt heute Bezugsquellen.
zwar 124 Mitglieder, Staaten mit bedeutender nuklearer Zwischen Australien und der Schweiz ist ein Rahmenab-
Tätigkeit wie zum Beispiel Argentinien, Brasilien, Indien, kommen ausgehandelt, bisher jedoch noch nicht unter-
Israel, Pakistan und Südafrika sind ihm jedoch fernge- zeichnet worden.
blieben. Betreffend Uranimporte aus Namibia verweisen wir auf die
An den bisher stattgefundenen Überprüfungskonferenzen Beantwortung der Interpellation Mascarin vom 30. Novem-
hat insbesondere die unbefriedigende Erfüllung der Kom- ber 1981 (81.546).
pensationsartikel zu Unstimmigkeiten geführt. An der zwei- 7. Zur Frage der im Eidgenössischen Institut für Reaktorfor-
ten Konferenz von 1980 ist es nicht gelungen, ein Schluss- schung (EIR) vorliegenden Plutoniummengen verweisen wir
dokument zu verabschieden. Die Bedeutung dieser Konfe- auf die Beantwortung der Einfachen Anfrage Braunschweig
renzen darf jedoch nicht unterschätzt werden. Die regelmäs- vom 7. Oktober 1983 (83.736). Die im EIR betriebenen For-
sige Überprüfung der Durchführung des Vertrages, an der schungen dienen ausschliesslich friedlichen Zwecken. Die
die einzelnen Staaten in bezug auf die Erfüllung ihrer Ver- Vermutung bezüglich Arbeiten im Zusammenhang mit Pro-
pflichtungen zur Rechenschaft gezogen werden, stärkt des- duktion und Lagerung von 5,5 Tonnen Plutonium für die
sen Wirksamkeit. Herstellung von Atombomben ist unbegündet.
Trotz der erwähnten Schwächen des Atomsperrvertrages Der Export der Schwerwasseranlage nach Argentinien ist in
hat sich an der ursprünglichen Beurteilung, wie sie in der Übereinstimmung mit den multilateralen Nonproliferations-
Botschaft betreffend den Vertrag über die Nichtverbreitung verpflichtungen der Schweiz bewilligt worden. Zur Zeit der
von Kernwaffen vom 30. Oktober 1974 (BEI 1974 II 1009 ff.) Lieferung nach Indien hat es noch keine Exportbedingun-
dargestellt ist, nichts Wesentliches geändert. gen für Schwerwasseranlagen gegeben.
Die Schweiz verfügt nicht über die Urananreicherungstech-
2. Einleitend ist zu bemerken, dass der Sperrvertrag, mit
nologie. Die Zulieferung von Reaktorbestandteilen nach
dem die Gefahr eines Atomkrieges gebannt werden sollte, Argentinien ist ebenfalls in Übereinstimmung mit den multi-
von Anfang an primär «militar- und wirtschaftsgebundene
lateralen Verpflichtungen der Schweiz durchgeführt wor-
Absichten» verfolgt hat. Ohne dies wäre er zwecklos und gar
den. Von entsprechenden Lieferungen nach Brasilien, den
nie zustande gekommen.
Philippinen und Südafrika ist nichts bekannt.
Die Schweiz wird ihre bisher verfolgte Politik, die wiederholt
Die Schweiz bewilligt Exporte von kontrollpflichtigen
bekanntgemacht, wurde, auch in Zukunft vertreten. Es ist
nuklearen Gütern nur dann, wenn gewährleistet ist, dass sie
zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, die schweizerische Haltung
für ausschliesslich friedliche und nichtexplosive Zwecke
zu Einzelfragen der nächsten Überprüfungskonferenz fest-
verwendet und entsprechend kontrolliert werden. Mit dieser
zulegen. Exportpolitik hält sie sich an ihre internationalen Verpflich-
3. Von der Explosion eines als friedlich erklärten Kern- tungen und handelt keineswegs im Widerspruch zur «geisti-
sprengkörpers in Indien 1974 abgesehen, sind der «Atom- gen Grundlage» des Atomsperrvertrages, sondern fördert
test Südafrikas 1979, die vermuteten Atomsprengkörper dessen Zielsetzung, weil nur dann auf andere Staaten im
4. Oktober 1985 N 1849 Interpellation Fetz
Sinne der Nonproliferation eingewirkt werden kann, wenn Da weitere solche Teuerungsschübe in den nächsten zwei
zusammengearbeitet wird. Dasselbe gilt auch für Studien Jahren zu erwarten sind und die AHV/IV-Bezüger und -Bezü-
und Forschungen, wie bereits in der Botschaft betreffend gerinnen bei einer nur vierprozentigen Anpassung der Ren-
den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom ten mit erheblichen Kaufkraftverlusten rechnen müssten,
30. Oktober 1974 (BBI 1974 I11027/40/43) dargestellt. frage ich den Bundesrat an:
8. Die Kerntechnologie kann, wie jede andere Technologie, 1. Wie begründet das Bundesamt für Sozialversicherung im
für friedliche und militärische Zwecke verwendet werden. Detail seinen beunruhigend niedrigen Rentenanpassungs-
Die dem Sperrvertrag beigetretenen Nichtkernwaffenstaaten antrag von nur etwa 4 Prozent? Stimmt es, dass dieser sehr
haben sich verpflichtet, auf Kernwaffen zu verzichten und niedere Anpassungsvorschlag auch vor allem dadurch
ihre friedliche nukleare Tätigkeit der IAEA-Kontrolle zu zustande kam, weil eine Rentenanpassung ohne Anpassung
unterstellen. Die Kernwaffenstaaten haben diesbezüglich der Beiträge durchgeführt werden sollte?
keine Verpflichtungen; die USA, Grossbritannien und Frank- 2. In welchem Ausmass könnten die AHV/IV-Renten ange-
reich haben jedoch auf freiwilliger Basis Kernanlagen oder passt werden, ohne dass eine Beitragsanpassung vorge-
-materialien unter Kontrolle gestellt und sie damit von ihrem nommen werden müsste?
militärischen Programm ausgenommen. Die Sowjetunion 3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine
hat kürzlich ein entsprechendes Kontrollabkommen mit der Begrenzung der Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten
IAEA abgeschlossen; Kontrollen sind jedoch noch keine auf die Entwicklung der (unveränderten) Beiträge (evtl.
durchgeführt worden. Die Volksrepublik China hat einen sogar noch darunter) der 9. AHV-Revision widerspricht,
solchen Schritt noch nicht unternommen. wonach der Bundesrat gemäss Artikel 33ter unabhängig von
Die ausschliesslich friedliche Verwendung der Kernenergie der aktuellen Finanzlage der AHV die Teuerungsanpassung
ist eine Frage des politischen Willens und der Bereitschaft, der Renten zwingend vorzunehmen hat?
die entsprechenden Folgen zu tragen. Dieser politische
Wille ist Voraussetzung und Grundlage des Sperrvertrages. 4. Ist der Bundesrat bereit, unter Berücksichtigung, dass
Artikel IV - revidiert oder nicht - ändert an dieser Situation - bei einer nur vierprozentigen Rentenanpassung erhebli-
nichts. che Kaufkraftverluste für vor allem die schlechtestgestellten
9. Die mangelnden Ergebnisse der Abrüstungsverhandlun- AHV/IV-Bezüger/innen entstehen würden;
gen und die vertikale Prolifération stellen die Glaubwürdig- - die 1.0. AHV-Revision mit den erwarteten Systemverbesse-
keit des Atomsperrvertrages zweifelsohne in Frage. Die rungen noch längere Zeit in Arbeit ist;
Schweiz hat an der Überprüfungskonferenz 1980 die Auffas- - in den nächsten zwei Jahren erhebliche Teuerungs-
sung vertreten, dass die beiden Supermächte mit der Durch- schübe zu erwarten sind und somit eine Vorgabe einzurech-
führung von Abrüstungsverhandlungen ihre Vertragsver- nen ist;
pflichtungen zwar formell erfüllen, dass jedoch Erfolg oder eine Erhöhung der AHV/IV-Renten (Teuerungsanpassung)
Misserfolg in diesem Bereich für die Weiterexistenz des von etwa 8 bis 10 Prozent für die Jahre 1986/87 vorzu-
Atomsperrvertrages ausschlaggebend sein würden. Es ist zu nehmen?
hoffen, dass die im Frühling wiederaufgenommenen
Texte de l'interpellation du 5 juin 1985
Gespräche zwischen den Grossmächten zu einer Verbesse-
rung der Situation führen werden. Selon un communiqué de presse de l'Office.fédéral des
assurances sociales, l'adaptation des rentes AVS et Al au
10. Zum Problem einer europäischen Atomstreitmacht ver-
renchérissement ne sera que de 4 pour cent environ pour
weisen wir auf die diesbezüglichen Feststellungen in der
1986 et 1987. Cette adaptation minime surprend fort.
Botschaft betreffend den Vertrag über die Nichtverbreitung
L'adaptation des rentes au renchérissement n'a lieu que
von Kernwaffen vom 30. Oktober 1974 (BB11974 I11024/27).
tous les deux ans, en vertu de l'article 33ter LAVS. Cependant,
Abstimmung - Vote révolution du renchérissement des trois premiers mois de
Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen 1985 montre à quel point la situation peut se modifier
Dagegen 70 Stimmen rapidement: au cours de ces trois mois, le renchérissement
a atteint environ 2 pour cent, c'est-à-dire presque autant que
pour toute l'année 1984!
Comme il faut s'attendre à d'autres poussées inflationnistes
ces deux prochaines années, et que les rentiers AVS et Al ne
peuvent compter que sur une adaptation de 4 pour cent de
leurs rentes, ce qui représente une perte considérable de
85.449 leur pouvoir d'achat, je demande au Conseil fédéral de
répondre aux questions suivantes:
#ST#
Interpellation Fetz 1. Comment l'Office fédéral des assurances sociales justi-
AH V/l V. Teuerungsanpassung 1986/87 fie-t-il en détail son inquiétante proposition de ne majorer
les rentes que de 4 pour cent environ? Est-il exact que cette
AVS/AI. Adaption au renchérissement proposition très modeste est due au fait qu'il fallait adapter
les rentes sans toucher simultanément aux cotisations?
2. Dans quelle mesure pourrait-on adapter les rentes AVS et
Al sans devoir majorer les cotisations?
Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1985 3. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'une limitation de
Wie einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Sozialver- cette adaptation à l'évolution des cotisations (inchangées; le
sicherung zu entnehmen ist, soll die Teuerungsanpassung cas échéant, l'adaptation serait même inférieure à cette
für die AHV/IV-Renten für die Jahre 1986 und 1987 insge- évolution) va à rencontre de la 9e révision de l'AVS, qui
samt um nur rund 4 Prozent vorgenommen werden. Diese oblige le Conseil fédéral, en vertu de l'article 33"" LAVS, à
sehr geringe Anpassung der Renten erscheint sehr erstaun- adapter les rentes au renchérissement, quelle que soit la
lich. situation financière actuelle de l'AVS?
Noch immer gilt gemäss AHV-Gesetz Artikel 33ter die nur 4. Le Conseil fédéral est-il prêt, compte tenu du fait
zweijährige Anpassung der Renten an die Teuerung. Wie - que les rentiers AVS et Al les plus mal lotis subiraient une
schnell die Situation sich jedoch ändern kann, zeigt die perte considérable du pouvoir d'achat en cas d'adaptation
Teuerungsentwicklung der ersten drei Monate des Jahres des rentes de 4 pour cent seulement,
1985: In diesen drei Monaten stieg die Teuerung um etwa 2 - que la 10e révision de l'AVS, qui doit apporter des amélio-
Prozent, d. h. fast genau gleich viel wie im gesamten Jahr rations au système, restera encore en chantier pas mal de
1984! temps,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Braunschweig Atomsperrvertrag. 3. Überprüfungskonferenz
Interpellation Braunschweig Traité sur la non-prolifération des armes nucléaires. 3e
Conférence de réexamen
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.383
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
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Seite 1846-1849
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Ref. No 20 013 798
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