Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-380 KI-generiert

Correctional Facility for Young Women Approved, Solitary Confinement Limited

Geschäftsnummer VPB 85-380
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the establishment of a correctional facility for young women. The court affirmed that the facility's design, including secured windows and doors, is permissible under existing law, but clarified that prolonged solitary confinement is to be exceptional. The court also supported the facility's creation as an alternative to housing young women in adult prisons, acknowledging the efforts of the canton and other entities involved. Decisions on subsidy eligibility and therapeutic concepts are handled by specific federal bodies, with further consultations deemed unnecessary due to the expertise of the designated committee.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 14 des Subventionsgesetzes, Art. 10 des Subventionsgesetzes; Correctional Facility for Young Women Approved, Solitary Confinement Limited: The court affirmed that the facility's design, including secured windows and doors, is permissible under existing law, but clarified that prolonged solitary confinement is to be exceptional. The court also supported the facility's creation as an alternative to housing young women in adult prisons, acknowledging the efforts of the canton and other entities involved. Decisions on subsidy eligibility and therapeutic concepts are handled by specific federal bodies, with further consultations deemed unnecessary due to the expertise of the designated committee.

Schlagwörter

KI-generiert
Isolationshaft Wohnungsrecht Erziehungsanstalt für straffällige Jugendliche Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt Einweisung in eine Heil- oder Pflegeanstalt Bedingungen der Untersuchungshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 14 des Subventionsgesetzes
The court cites this provision to explain the criteria for determining eligibility for subsidies.
Art. 10 des Subventionsgesetzes
The court cites this provision to explain the process and criteria for granting subsidies.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 14 des Subventionsgesetzes

The court cites this provision to explain the criteria for determining eligibility for subsidies.

Art. 10 des Subventionsgesetzes

The court cites this provision to explain the process and criteria for granting subsidies.

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Volltext

Interpellation Gurtner 1276 N 21 juin 1985

Schliesslich müssen in den jedermann zugänglichen Syste- schlägigen Bestimmungen des StGB ernsthaft in Erwägung

men medienrechtliche Grundsätze des Informationsangebo- zu ziehen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Anre-

tes sowie Vorschriften für den Konsumentenschutz beachtet gung?

werden. 4. Wie lautet die gegenwärtige Stellungnahme zum Subven-

3. Zurzeit sind einige wenige Kommunikationssysteme mit tionsgesuch der Stiftung Bellevue betreffend einer

Videotex-Technik schon von privaten Unternehmen (z. B. geschlossenen ANE in Altstätten?

Reisebüros, Verlage, Banken, Versicherungen) und von

öffentlichen Stellen (Stadt Biel) selbständig aufgebaut wor- Texte de l'interpellation du 13 mars 1985

den. Die PTT-Betriebe betreiben für Videotex nicht nur das Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-

Telefon- und das Telepac-(Datenübermittlungs-)netz, son- vantes:

dern auch Vermittlungszentralen, an die sich die Informa- 1. Il n'est pas contesté que ni la loi ni l'ordonnance ne

tionsanbieter und die sogenannten externen Datenbanken prescrivent que les établissements de rééducation doivent

anschliessen können. Sie führen gegenwärtig einen avoir le caractère d'une prison. Le Conseil fédéral n'est-il

Betriebsversuch mit einer wissenschaftlichen Begleitunter- pas aussi d'avis que le traitement pédagogique et thérapeu-

suchung durch. Die endgültige Einführung des PTT-Dien- tique intensif prévu dans ce genre d'institution peut et doit

stes ist für 1986 vorgesehen. être réalisé en milieu ouvert et non pas dans des établisse-

4. Der Bundesrat stimmt dem Interpellanten grundsätzlich ments ressemblant à des prisons?

zu, dass eine definitive Einführung von Videotex einen wirk- 2. En raison des effets qu'il produit, le séjour d'enfants et

samen Datenschutz erheischt, einschliesslich einer unab- d'adolescents en milieu carcéral est de plus en controversé

hängigen Kontrolle. Für diesen Schutz kann nicht auf das parmi les spécialistes. Le Conseil fédéral est-il disposé -

Inkrafttreten des allgemeinen Datenschutzgesetzes gewar- avant de prendre position sur la demande de subvention - à

tet werden, sondern es muss eine frühzeitige bereichsspezi- faire élaborer une conception thérapeutique pour l'exploita-

fische Regelung geschaffen werden. Die zukünftige gesetzli- tion des établissements de rééducation et à soumettre le

che Lösung muss allerdings mit anderen Gesetzgebungs- projet à une vaste procédure de consultation?

vorhaben koordiniert werden. 3. Dans un rapport daté d'octobre 1984, la Commission de

5. Der Bundesrat sieht als ersten Schritt den Erlass einer coordination pour l'exécution des mesures prises envers les

Verordnung über Videotex vor, die auf das Telegrafen- und adolescents en Suisse allemande propose d'envisager

Telefon Verkehrsgesetz abgestützt werden kann. Diese Ver- sérieusement une révision des dispositions y relatives du

ordnung soll nicht nur den zukünftigen Dienst der PTT- code pénal. Qu'en pense le Conseil fédéral?

Betriebe regeln, sondern auch gewisse minimale Rechte 4. Quel est actuellement l'avis du Conseil fédéral au sujet de

und'Pflichten der privaten und öffentlichen Teilnehmer la demande de subvention de la Fondation Bellevue concer-

enthalten. Ob damit die wichtigsten Anliegen zum Schütze nant un établissement de rééducation en milieu carcéral à

der Teilnehmer erfüllt werden können, ist noch zu prüfen. Altstätten?

Unter Umständen können gewisse Fragen, etwa bezüglich

der Haftung oder der Kontrolle, erst im Rahmen einer defini- Mitunterzeichner - Cosignataires: Herczog, Leuenberger

tiven gesetzlichen Verankerung gelöst werden. Diese kann Moritz, Maeder-Appenzell, (Mascarin) (4)

in einem Spezialerlass erfolgen, oder es muss eine Auftei-

lung der Vorschriften auf verschiedene fernmelde-, medien- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

und datenschutzrechtliche Erlasse vorgenommen werden. vom 8. Mai 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1985

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 1. Massgeblich für die Projektierung der Anstalt für Nacher-

rates teilweise befriedigt. ziehung für acht weibliche Jugendliche sind die Vorschrif-

ten des Strafgesetzbuches, des Subventionsgesetzes sowie

die entsprechenden Richtlinien des Eidgenössischen Justiz-

und Polizeidepartementes. In diesem Rahmen fällt die

Detailplanung der Einrichtung in die Zuständigkeit des Kan-

#ST# 85.380 tons St. Gallen und des Rechtsträgers der Einrichtung. Es

trifft zu, dass ihr Projekt vorsieht, die Anstalt für Nacherzie-

Interpellation Gurtner hung als pädagogisch-therapeutische Wohngruppe im Rah-

Anstalt für Nacherziehung, Altstätten SG men des bestehenden Erziehungsheims zu führen und

Maison de rééducation, Altstätten SG durch einen Türabschluss und teilweise vergitterte Fenster

auszustatten. Eine Einschliessung Jugendlicher in ihren

Einzelzimmern soll dagegen nur ganz ausnahmsweise, für

nicht mehr als einige Stunden und mit entsprechender

Betreuung durch die erzieherischen Mitarbeiter, vorgenom-

Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1985 men werden.

Der Bundesrat begrüsst die beabsichtigte Schaffung einer

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: solchen Einrichtung in Altstätten, womit endlich eine Alter-

1. Es ist unbestritten, dass die Gefängnisartigkeit der native für die ab 1986 nicht mehr zulässige Einweisung

Anstalt für Nacherziehung (ANE) weder durch Gesetz noch weiblicher Jugendlicher in Strafanstalten für Frauen zur

Verordnung vorgeschrieben ist. Ist der Bundesrat nicht auch Verfügung steht. Er verdankt die Initiative des Rechtsträgers

der Meinung, dass das mit der geplanten Institution ange- dieser Einrichtung und die Unterstützung, die der Kanton

strebte intensive pädagogisch-therapeutische Milieu in offe- St. Gallen und weitere Kantone dem Vorhaben entgegenge-

ner (anstatt in gefängnisähnlicher) Form verwirklicht wer- bracht haben.

den kann und muss? 2. Über die Anerkennung der Beitragsberechtigung der Ein-

2. Die Auswirkungen einer geschlossenen Anstalt für Kin- richtung entscheidet das Bundesamt für Justiz im Auftrag

der und Jugendliche sind fachlich zunehmend umstritten. des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Es

Ist der Bundesrat bereit - vor einer Stellungnahme zum stützt sich dabei auf die Stellungnahme eines für solche

Subventionsgesuch -, ein therapeutisches Konzept für den Gesuche speziell eingesetzten Fachausschusses. Der

Betrieb der ANE erstellen zu lassen und in eine breite Fachausschuss wird dem Bundesamt voraussichtlich bis

Vernehmlassung zu geben? Mitte Mai 1985 Bericht erstatten und Antrag stellen.

3. Ein Bericht der Koordinationskommission für Jugend- Das Bundesamt beabsichtigt, seine bisherige Praxis bei der

massnahmevollzug in der deutschsprachigen Schweiz vom Behandlung solcher Gesuche auch in diesem Falle beizube-

Oktober 1984 enthält die Anregung, eine Revision der ein- halten. Allein schon die personelle Zusammensetzung des

21. Juni 1985 N 1277 Interpellation Jaggi

Fachausschusses bietet genügend Gewähr, dass die für den #ST# 85.396

Anerkennungsentscheid im Vordergrund stehende pädago-

gisch-therapeutische Konzeption und die in ihrem Rahmen Interpellation Jaggi

zu wertenden baulichen Sicherungsmassnahmen den Statistisches Informationssystem

Departementsrichtlinien entsprechend überprüft werden. Système d'informations statistiques STATINF

Weitergehende Vernehmlassungen erübrigen sich folglich.

3. Die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetz-

buches befindet sich in einem ersten Vorbereitungsstadium.

In diesem Rahmen werden auch die Vorschriften des

Jugendstrafrechts überprüft.

Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1985

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- Das Bundesamt für Statistik will unter der Bezeichnung

desrates nicht befriedigt. STATINF ein statistisches Informationssystem schaffen. Das

Konzept soll für das System von DEC (Digital Equipment

Corporation) und mit der Software WIDAS bearbeitet wer-

den. Der Rechner VAX wird im BFS (Hallwylstrasse 15)

untergebracht und mit verschiedenen peripheren Geräten

85.429 ergänzt werden, die in den verschiedenen Büros des Statisti-

schen Amtes auf dem Gebiet der Stadt Bern, unter anderem

#ST#

Interpellation Iten auch im Elektronischen Rechenzentrum der Bundesverwal-

PC-9 und Landrover-Bestellung tung, aufgestellt werden sollen (nach «Intern», Nr. 26/

Dezember 1984).

PC-9 et acquisition de Landrover STATINF soll wie eine Datenbank betrieben werden und

namentlich auch anderen Bundesämtern sowie den statisti-

schen Diensten der Kantone und der grösseren Städte

zugänglich sein. Später sollen die Daten von STATINF auch

von den Videotex-Abonnenten abgerufen werden können.

Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 Die im Juni 1984 beschlossene Schaffung und die geplante

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass nach dem Ausgestaltung von STATINF veranlassen mich, dem Bun-

negativen Beschaffungsentscheid der britischen Regierung desrat die folgenden Fragen zu stellen:

zugunsten des brasilianisch-nordirischen Konkurrenzflug- 1. Wird das Nebeneinander von System STATINF und

zeugs Tucano die beschäftigungspolitischen Konsequenzen Rechenzentrum, das ebenfalls dem Bundesamt für Statistik

für unser Land nur darin bestehen können, im Zusammen- angegliedert ist, nicht zu Doppelspurigkeiten führen? Wäre

hang mit der Beschaffung eines neuen Geländefahrzeugs es nicht einfacher gewesen, das System auf den Anlagen

für die Schweizer Armee den britischen Landrover in der des Rechenzentrums einzurichten?

weiteren Evaluation nicht mehr zu berücksichtigen. 2. Stimmt es, dass man das Rechenzentrum vom BFS tren-

Texte de l'interpellation du 22 mars 1985 nen will, da diesem Amt das STATINF zur Verfügung stehen

Après la décision négative du gouvernement britannique wird?

d'acquérir l'avion brésilien-nord-irlandais Tucano, et non le 3. Wie wird die Verbindung zwischen dem System STATINF

PC-9, le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que notre pays doit und dem Rechenzentrum hergestellt? Sind die Systeme und

en tirer les conséquences en matière de politique de l'em- Geräte kompatibel?

ploi? Il convient certes de ne plus tenir compte de la Landro- 4. Wie hoch werden die Planungs-, Einrichtungs- und

ver britannique dans les études effectuées en vue de l'acqui- Betriebskosten für das System STATINF, das aus dem EDV-

sition d'un nouveau véhicule tout terrain pour l'armée Kredit der Bundeskanzlei (104.511.40) zu finanzieren ist,

suisse. veranschlagt? Darf man trotz der erwähnten Gefahr der

Doppelspurigkeitauf eine Verminderung der Betriebskosten

Schriftliche Begründung - Développement par écrit hoffen?

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht 5. Welche Übertragungsart ist für die verschiedenen Daten-

eine schriftliche Antwort. übermittlungen vorgesehen, und welcher Schutz vor miss-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bräuchlichen Zugriffen und Verwendung wird geboten wer-

vom 10. Juni 1985 den können?

Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 juin 1985 6. Wie fügt sich das System STATINF in die Gesamtkonzep-

tion des Bundes auf dem Gebiet der automatisierten Infor-

1. Das Militärdepartement hat die Typenwahl für einen mationsverarbeitung ein? Sollte sich das System nicht auf

neuen Geländepersonenwagen für die Armee ausgesetzt, eine klarere «Informatik-Politik» der Bundesverwaltung ab-

um mögliche Fahrzeugtypen zu evaluieren, die mit Katalysa- stützen?

tor ausgerüstet sind. Es handelt sich um die Typen Landro-

ver und Steyr-Puch.

Texte de l'interpellation du 20 mars 1985

2. Der Entscheid der britischen Regierung für die Wahl

eines Schulflugzeuges stellt keinen Grund dafür dar, das L'Office fédéral de la statistique projette de mettre en place,

Geländefahrzeug Landroverinderweiteren Evaluation nicht sous le nom de STATINF, un système d'informations statisti-

mehr zu berücksichtigen. ques. Le système sera dû à DEC (Digital Equipment Corpo-

Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit seinen Entscheid ration) et le software à WIDAS. L'ordinateur VAX sera sta-

aufgrund verschiedener militärischer, technischer, kauf- tionné à l'OFS (Hallwylstrasse 15) et complété par divers

männischer und volkswirtschaftlicher Kriterien fällen und types d'unités périphériques installées dans les différents

dabei auch die Einkaufsverordnung vom 8. Dezember 1975 bureaux de cet office en ville de Berne, y compris au Centre

berücksichtigen. de calcul électronique de l'administration fédérale (selon

Intern n° 26/décembre 1984).

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- STATINF fonctionnera comme une banque de données,

rates teilweise befriedigt. accessible notamment à d'autres offices fédéraux, ainsi

qu'aux services statistiques des cantons et des grandes

villes. Ultérieurement, STATINF pourrait être interrogée par

les abonnés au système Vidéotex.

La création, décidée en juin 1984, et les développements

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gurtner Anstalt für Nacherziehung, Altstätten SG

Interpellation Gurtner Maison de rééducation, Altstätten SG

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.380

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1276-1277

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Ref. No 20 013 531

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