Swiss HGV Tax Sparks International Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government debated an interpellation regarding the repercussions of a heavy goods vehicle (HGV) tax. The interpellant raised concerns that the tax, implemented to cover infrastructure costs, had provoked negative reactions abroad and could damage international relations, potentially leading to retaliatory measures. The government responded that while the tax was designed to be cost-covering and consistent with existing treaties, foreign nations interpreted it differently, leading to disputes over its classification as a tax versus a fee. The government acknowledged the international criticism but maintained that the tax was legally sound and that it did not intend to revisit the issue with the public or enact further legislative changes, emphasizing that diplomatic efforts were underway to resolve the international disagreements.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 Absatz, Art. 17 an, Art. 17 Abs. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Swiss HGV Tax Sparks International Dispute: The interpellant raised concerns that the tax, implemented to cover infrastructure costs, had provoked negative reactions abroad and could damage international relations, potentially leading to retaliatory measures. The government responded that while the tax was designed to be cost-covering and consistent with existing treaties, foreign nations interpreted it differently, leading to disputes over its classification as a tax versus a fee. The government acknowledged the international criticism but maintained that the tax was legally sound and that it did not intend to revisit the issue with the public or enact further legislative changes, emphasizing that diplomatic efforts were underway to resolve the international disagreements.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a provision that makes the heavy vehicle fee practically a 'may' provision, suggesting it can be lifted.
Volltext
20. März 1985 217 Interpellation H etti
Ich hatte eigentlich die Absicht, mich zu den einzelnen #ST# 85.361
Punkten zu äussern. Herr Kündig selber hat zugegeben,
dass einiges erledigt sei. Anderes ist im Fluss. Wieder ande- Interpellation Hefti
res wird sich noch regeln lassen. In vielen Fällen handelt es Schwerverkehrsabgabe. Auswirkungen
sich nur um administrative Belange. Ich verzichte deshalb, Redevance sur les poids lourds. Répercussions
zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.
Zum Schluss möchte ich nur noch zum Ausdruck bringen:
Wenn das Postulat lediglich anstrebt, wohl beabsichtigte,
aber im Moment noch ausstehende Neuregelungen zu for-
cieren, kann es keinen Schaden anstellen. Wenn es aber
Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1985
auch die Befürchtungen beinhaltet, es strebe Verschlechte-
rungen an in Richtung der gesetzlichen Minimalforderung, Der auch für Bundesrat und Bundesversammlung unerwar-
dann müsste es abgelehnt werden. Tatsache bleibt eben, teten Reaktion des Auslandes auf die Einführung der
und das ist wichtig, dass das Postulat etwas Unruhe in die Schwerverkehrsabgabe war sich das Schweizervolk anläss-
Reihen der Versicherten gebracht hat. lich der Abstimmung kaum bewusst.
Ich darf nun wohl annehmen, dass die Befürchtungen zu- Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant-
mindest zum grössten Teil unbegründet sind, und ich bin worten:
froh darüber. Von selten der Versicherten ist man bereit, 1. Ist wegen der Schwerverkehrsabgabe, abgesehen von
selber mehr zu leisten und zur Sanierung der Kassen beizu- den Nachteilen für unser Transportgewerbe, mit weiteren
tragen. Das ist deutlich aus den Ausführungen und Stellung- Folgen zu rechnen, welche die Beziehungen der Schweiz
nahmen von Herrn Prof. Bühlmann am finanzpolitischen zum Ausland belasten?
Seminar in Zofingen zum Ausdruck gebracht worden. 2. Bejahendenfalls: Was gedenkt der Bundesrat hiergegen
Ich erkläre deshalb: Ich habe keinen Anlass, mich gegen das vorzukehren? Ist er unter Umständen bereit, Volk und Stän-
Postulat zu wenden. Ich nehme zur Kenntnis, dass es keine den nochmals Gelegenheit zu bieten, zur Schwerverkehrs-
Herabminderung der Leistungen oder eine Verschlechte- abgabe Stellung zu nehmen, sofern er nicht auf Grund von
rung in Richtung Minimalforderung will. Artikel 17 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen der Bun-
desverfassung vorgehen will?
Kündig: Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Äusserun-
gen von Herrn Weber. Wenn Herr Weber das Postulat so Texte de l'interpellation du 5 mars 1985
auslegt, dass keine Veränderungen am heutigen Stand der Les réactions inattendues- même pour le Conseil fédéral et
Personalvorsorge möglich sind oder möglich sein sollten, les Chambres - de l'étranger après l'introduction de la
dann, glaube ich, legt er es falsch aus. redevance sur les poids lourds ne pouvaient guère être
Ich will mit diesem Postulat mit Sicherheit nicht, dass wir für pévues par le peuple suisse lors de la votation.
das Bundespersonal die gesetzlichen Mindestbestimmun-
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-
gen des BVG als zukünftige Limite anstreben. Mir scheint
vantes:
aber, dass einige Punkte für die Zukunft wichtig sind und
überprüft werden müssen. Bundesrat Stich hat sehr richtig 1. Outre les inconvénients subis par les transporteurs, faut-
gesagt, dass uns die Altersstruktur in Zukunft einige Pro- il s'attendre à d'autres conséquences de la taxe poids lourds
bleme auferlegen wird, und zwar nicht nur in bezug auf die qui seraient néfastes pour les relations entre notre pays et
Personalvorsorge beim Bund, sondern früher oder später ses voisins?
auch bei der AHV und bei anderen Sozialwerken. Dies 2. Dans l'affirmative, que pense entreprendre le Conseil
bedingt, dass man von Zeit zu Zeit wieder einmal Grundsatz- fédéral? Est-il disposé le cas échéant à redonner au peuple
überlegungen macht und sich die Frage stellt, ob die et aux cantons l'occasion de se prononcer sur la redevance,
zukünftige Entwicklung nicht anders zu gestalten ist. à moins qu'il n'use de la faculté que lui donne l'article 17,
Da ist zum Beispiel die Frage: Sind die Leistungen der 5e alinéa des dispositions transitoires de la Constitution fé-
heutigen Personalvorsorge des Bundes richtig, oder sind sie dérale?
zu hoch? Ich möchte heute weder behaupten, sie seien zu
hoch noch sie seien zu niedrig; aber mir scheint eine Über- Hefti: Das Ausland scheint nicht bereit zu sein, sich mit der
prüfung sei von Zeit zu Zeit notwendig. Wesentlich ist mir Einführung der schweizerischen Schwerverkehrsabgabe
auch, dass die Frage des Teuerungsausgleichs wieder ein- einfach abzufinden. Gegenmassnahmen wurden bereits
mal angegangen wird und im Bereich des Teuerungsaus- ergriffen oder stehen in Vorbereitung. Fremde Regierungs-
gleichs insbesondere die Frage der Beteiligung der Arbeit- mitglieder, namentlich europäische, äussern sich unge-
nehmer an den Kosten überdacht wird, denn sonst werden wohnt negativ über unser Tun. Die gleichzeitig eingeführte
wir das uniimitierte Defizit, das heute nahezu so viel wie die
Autobahnvignette dürfte, wenigstens gegenwärtig, auf
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zusammen aus- geringeren Widerstand stossen.
macht, in Zukunft diskussionslos zu tragen haben. Es war wohl diese unerwartete Reaktion des Auslandes,
Ich glaube auch, dass die Wünsche nach mehr Transparenz welche dem Bundesrat erstmals Anlass gab, bezüglich der
im Bereich der Altersvorsorge ein berechtigtes Anliegen Schwerverkehrsabgabe mit europäischen Verwaltungsstel-
sind; denn wir haben ja insbesondere durch das BVG ver- len Kontakt aufzunehmen. Er tat dies durch einen Botschaf-
sucht, ganz allgemein mehr Transparenz in die Altersvor- terim Bundesamt fürAussenwirtschaft. Dieser hohe Beamte
sorge zu bringen. konnte sicher darauf hinweisen, dass auch das Ausland den
Es geht mir also heute mit meinem Postulat nicht darum, zu Verkehr belastet, im Ergebnis vielleicht teils noch stärker als
sagen, wir müssten Leistungen verändern, sondern es geht wir selbst. Es ist jedoch die Art und Weise, in welcher die
mir darum, dass man ganz klare Konzepte für die Zukunft Schweiz die Belastung vornimmt, woran sich andere Staa-
schafft und die grundsätzliche Überprüfung des heute ten stossen, weil ihrer Meinung nach ein solches Vorgehen
Bestehenden vornimmt, ohne eine Wertung damit zu ver- den bestehenden zwischenstaatlichen Abmachungen wider-
binden. spricht. Wir leisten solchen Auffassungen vielleicht noch
etwas Vorschub, wenn wir in dieser Sache vor allem den
Vizepräsident: Wird das Wort noch verlangt? - Das ist nicht Vorsteher des Finanzdepartementes sich exponieren lassen.
der Fall. Bis jetzt standen die dem schweizerischen Transport-
gewerbe erwachsenden Schwierigkeiten im Vordergrund
Überwiesen - Transmis
der inländischen Diskussion. Indessen kann ich mich nicht
der Befürchtung erwehren - und das war der eigentliche
Grund für meine Interpellation -, dass besonders die
Schwerverkehrsabgabe für die Schweiz nachteilige Folgen
Interpellation Hefti 218 20 mars 1985
zeitigen könnte bzw. bereits zeitigte, die über die Belange dürfen uns keineswegs zu Gegenmassnahmen hinreissen
der Transportbranche hinausgehen. Der eingereichte Text und es damit zu Auseinandersetzungen kommen lassen, bei
der Interpellation sprach daher in der Überschrift von «allge- denen wir letzten Endes leicht den kürzeren ziehen könnten.
meinen» Auswirkungen, und ich weiss nicht, weshalb der Unser Bundesamt für Aussenwirtschaft hat - wie schon
Ausdruck «allgemeinen» beim Abdruck unterging. vorgehend angetönt - noch zu viele andere Aufgaben, als
Auf Seite 19 des letzten Berichtes zur Aussenwirtschaftspoli- dass es sich leisten könnte, allzu sehr durch den Versuch
tik steht: «Die Gemeinschaft (die EG) ihrerseits betonte beansprucht zu werden, ausländische Massnahmen gegen
erneut ihre grundsätzliche Ablehnung der schweizerischen die Schwerverkehrsabgabe zu mildern.
Schwerverkehrsabgabe.» Aus diesem lapidaren, uneinge- Schliesslich stellt sich gegebenenfalls die Frage nach einem
schränkten Statement muss man wohl ableiten, dass durch Ersatz für die Schwerverkehrsabgabe. Ich möchte Sie nicht
unser Vorgehen die gesamte aussenwirtschaftliche bzw. weiter hinhalten, aber auf die parlamentarische Initiative
handelspolitische Stellung der Eidgenossenschaft, nament- unseres Nationalratskollegen Villiger sowie auf einen Vor-
lich gegenüber den EG- und EFTA-Staaten, in Mitleiden- stoss der Christlichdemokratischen Volkspartei des Kantons
schaft gezogen werden könnte. Ich wollte diese Angelegen- Aargau hinweisen, auch wenn letzterer wohl gewisser Modi-
heit vorerst in der aussenwirtschaftlichen Kommission auf- fikationen bedürfte.
bringen, was jedoch wegen der kurzen Anwesenheit des Abschliessend scheint mir: Wird für die Schweiz der Verlust
Departementsvorstehers nicht möglich war. So gelange ich an Goodwill beim Ausland zu gross, so dürfte es sich kaum
mit dieser Interpellation vor den Rat; denn er hat heute lohnen, allzu viel Prestige in die heutige Schwerverkehrs-
meines Erachtens je länger, je mehr Anspruch auf Orientie- abgabe zu investieren.
rung über die eingetretene Situation und deren mögliche
Konsequenzen. Bundesrat Stich: Die in der Schweiz und im Ausland durch
Gewiss können wir uns vom Ausland nicht in unsere Angele- die Einführung der Schwerverkehrsabgabe hervorgerufe-
genheiten hineinreden lassen; doch findet das eine Grenze nen Reaktionen veranlassen mich, den vom Herrn Interpel-
an allfälligen staatsvertraglichen Abmachungen und in lanten gestellten Fragen einige allgemeine Bemerkungen
gewissem Masse am Gebot der Klugheit und freundschaftli- zur Einführung der Schwerverkehrsabgabe und zur Reak-
cher Rücksichtnahme im Umgang mit Staaten, auf die wir tion des Auslandes vorauszuschicken.
als Handelspartner und wohl auch sonst angewiesen sind. Der Schlussbericht der Kommission für die schweizerische
Beispielsweise sei an die zahlreichen Eisen erinnert, die wir Gesamtverkehrskonzeption enthält die Empfehlung, die
bei der EG im Feuer haben und haben werden, so im Dienst- Benutzer jedes Verkehrssystems hätten die von ihnen verur-
leistungssektor, der wissenschaftlichen und technischen sachten Kosten grundsätzlich selber zu tragen, damit Ver-
Zusammenarbeit, der mehr indirekten Handelshemmnisse, zerrungen im Wettbewerb, insbesondere zwischen Schiene
unter denen auch das noch nicht vollständig gelöste Pro- und Strasse, beseitigt würden. Der Strassenschwerverkehr,
blem des passiven Veredelungsverkehrs erwähnt werden der die durch ihn verursachten Infrastrukturkosten nicht
darf. deckt, sollte demnach durch eine besondere, leistungsab-
Es geht mir nicht darum, jemandem irgendwelche Vorwürfe hängige Abgabe bis zur vollen Kostendeckung entspre-
zu machen. Gerade hier dürfte zutreffen: Wer ohne Fehl ist, chend der massgebenden schweizerischen Strassenrech-
werfe den ersten Stein. Das gilt sogar für die Transportver- nung belastet werden. In der überwiesenen Motion vom
bände. Jedoch trifft das nur für das bisher Geschehene zu. 24. Oktober und 4. Dezember 1978 wurde diese Empfehlung
Für die Zukunft würde sich die Frage der Verantwortung übernommen und eine Botschaft über die Verfassungs-
stellen, falls man es einfach beim jetzigen Rechtszustand grundlage zur Einführung einer Schwerverkehrsabgabe ver-
belassen würde, auch wenn aus einer Bilanz der Vor- und langt. In seiner Botschaft vom 16. Januar 1980 hielt der
Nachteile eindeutig die letzteren überwiegen sollten. Bundesrat eine hauptsächlich durch Nutzlast und Fahrlei-
Selbstverständlich haben wir im Rahmen der Verfassung zu stung bestimmte Schwerverkehrsabgabe für gerechtfertigt
bleiben. Diese ist jedoch auf verfassungsmässigem Wege und schlug einen entsprechenden Verfassungsartikel als
auch wieder änderbar. Vorliegend kommt das ausserordent- Grundlage für die Gesetzgebung vor.
liche Moment hinzu, dass bei Volk und Ständen, Bundesver- Beifügen möchte ich, dass im Vernehmlassungsverfahren
sammlung und - wie ich annehme - Bundesrat vor deren damals die Schwerverkehrsabgabe von 24 Kantonen befür-
Anträgen und Entscheiden ein wesentlicher Mangel an wortet worden ist. Zwei Kantone haben sie abgelehnt. Acht
Information bestand. Anders als beim Energieartikel, wo der Parteien haben sie befürwortet, keine abgelehnt. Wirt-
Bundesrat schon über eine Neuauflage gesprochen hat, schaftsverbände und Unternehmungen haben 28 befürwor-
obwohl die Dinge noch immer ziemlich gleich liegen und tet, keine abgelehnt. Zwei haben sich der Stimme enthalten.
bekannt sind, wie bei der seinerzeitigen Abstimmung. Auch Von den übrigen Organisationen haben 22 zugestimmt, 2
die Sommerzeit mag in diesem Zusammenhang genannt abgelehnt und 1 sich enthalten.
sein. Im parlamentarischen Verfahren wurde, nicht zuletzt den
Sodann möchte ich Absatz 5 von Artikel 17 der Übergangs- Begehren des Transportgewerbes Rechnung tragend, der
bestimmungen der Bundesverfassung zitieren, welcher lau- Schwerverkehrsabgabe zur Vereinfachung der Erhebung
tet - es bezieht sich auf die Schwerverkehrsabgabe -: «Die ein pauschaler Charakter verliehen und die Differenzierung
Erhebung dieser Abgabe ist auf zehn Jahre befristet. Vor nur noch in bezug auf das Gesamtgewicht beibehalten.
Ablauf dieser Frist kann auf dem Wege der Gesetzgebung Diese Änderung benützte das Ausland, um den Gebühren-
ganz oder teilweise auf die Abgabe verzichtet werden.» charakter der Abgabe in Frage zu stellen. Unverändert blieb
Dieser Text macht die Schwerverkehrsabgabe praktisch zu jedoch der Zweck, wonach mit der Abgabe lediglich die
einer Kann-Vorschrift. Kostenunterdeckung ausgeglichen werden sollte.
Herr Bundesrat, ich verlange hier keine eindeutige Erklä- Die Reaktion des Auslandes ist zu einem wesentlichen Teil
rung dahingehend, dass der Bundesrat unter Umständen - auf die unterschiedliche Interpretation gewisser rechtlicher
d. h. wenn sich entsprechende Schäden zeigen oder drohen Aspekte, namentlich der Qualifikation der Schwerverkehrs-
- zu einer nochmaligen Abstimmung oder zur Anwendung abgabe, zurückzuführen. In seiner Botschaft hatte der Bun-
des zitierten Absatzes 5 Hand biete. Aber verfehlt wäre es desrat die Frage der Vereinbarkeit der von ihm vorgeschla-
meines Erachtens, wenn es Ihnen schon heute mit einem genen Abgabe mit unseren staatsvertraglichen Verpflichtun-
«undenkbar» ernst sein sollte. Ich möchte Ihnen, entgegen gen geprüft. Neunzehn unserer bilateralen Strassentrans-
gewisser Pressemeldungen, nicht unterschieben, eine sol- portabkommen sehen die gegenseitige Befreiung von Steu-
che Erklärung in Deutschland abgegeben zu haben. Denn ern, nicht jedoch von Gebühren für die Benützung von
ich glaube nicht, dass sich ein Mitglied des schweizerischen Strassen, Brücken und Tunnels vor.
Bundesrates so undiplomatisch verhalten könnte, zumal in Verschiedene ausländische Staaten bestreiten nun aber den
einer Frage, welche Sache des Gesamtbundesrates ist. Gebührencharakter der Schwerverkehrsabgabe und
Folgendes steht indessen für mich jetzt schon fest: Wir betrachten diese als Steuer. Mit dieser Begründung entzie-
20. März 1985 219 Interpellation Hefti
hen sie den Schweizern die Befreiung von den in diesen der Verfassungsbestimmung, d. h. vor Ablauf von zehn Jah-
Staaten erhobenen Abgaben. Andere ausländische Staaten, ren, auf dem Wege der Gesetzgebung ganz oder teilweise
die in ihrer Gesetzgebung Strassenbenützungsgebühren ausser Kraft gesetzt werden. Den Beratungen in den eidge-
kennen, bringen diese mit dem Hinweis auf die Gegenseitig- nössischen Räten ist zu entnehmen, dass diese Bestimmung
keit zur Anwendung, ohne auf die Rechtsnatur der Schwer- eingeführt worden ist, um einen nahtlosen Übergang zu
verkehrsabgabe überhaupt einzugehen. einer Abgabe zu schaffen, die in der Vorlage über die neuen
Zu den Reaktionen des Auslandes mag auch die unter- Verfassungsgrundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik
schiedliche Regelung gewisser wichtiger verkehrspoliti- vorgesehen ist. Die Aufhebung der Schwerverkehrsabgabe
scher Fragen beigetragen haben. So liegt namentlich das durch den Gesetzgeber wäre daher mit dem Sinn und Zweck
zulässige Höchstgewicht der Lastenzüge in den meisten dieser Bestimmung nicht vereinbar, würde aber nicht gegen
europäischen Staaten in der Regel bei 38 bis 40 Tonnen. In ihren Wortlaut verstossen.
diesem Umfeld sieht sich die schweizerische Verkehrspolitik In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Volk
mit Höchstgewichten von 28 Tonnen sowie dem Sonntags- und Stände in den nächsten Jahren ohnehin mindestens
und Nachtfahrverbot für Lastwagen schon seit Jahren aus- zwei Gelegenheiten haben werden, um zum Problemkreis
ländischer Kritik ausgesetzt. der Schwerverkehrsabgabe Stellung zu nehmen. Ich meine
Ich möchte hier noch kurz auf die Information des Auslan- die vom Verkehrs-Club der Schweiz und weiteren Organisa-
des über die Einführung der Schwerverkehrsabgabe zu tionen eingereiche Volksinitiative für eine gerechte Bela-
sprechen kommen. In den Jahren vor der Einführung der stung des Schwerverkehrs, die noch dieses Jahr vor das
Schwerverkehrsabgabe haben die schweizerischen Vertre- Parlament kommt, sowie die vor dem Ständerat liegende
ter in Gremien der Verkehrsminister und der UNO, in Inland- Botschaft des Bundesrates für eine Teilrevision der Bundes-
transportkomitees sowie gegenüber der EG jeweils die Gele- verfassung über die Grundlagen der koordinierten Verkehrs-
genheit benützt, um das Ausland über die Entwicklung zu politik, die eine Gesetzeskompetenz für Verkehrsabgaben
informieren. Gegen das Vorhaben wurden wohl - nament- zum Ausgleich ungedeckter Kosten enthält.
lich seitens der EG - gewisse Bedenken geäussert, zur Ich darf hier beifügen : Die wesentlichen Differenzen mit dem
Androhung von Gegenmassnahmen kam es dabei jedoch Ausland, mit der Bundesrepublik, bestehen im Unterschied
nicht. in der Auffassung über die Verkehrspolitik selbst. Das
Nach der Abstimmung vom 26. Februar 1984 informierte das heisst: die Bundesrepublik geht vom Nationalitätsprinzip
Bundesamt für Verkehr die Transportministerien von 33 aus, wonach jedes Land seine Infrastruktur ausbaut und sie
Staaten. Weitere ausführliche Orientierungen der gleichen frei zur Verfügung stellt. Wir selber wollen die koordinierte
Empfänger erfolgten nach Erlass der Verordnung vom Verkehrspolitik durchsetzen; das ist das Ziel auch der übri-
12. September und deren Änderung vom 3. Dezember 1984. gen Vorlagen, und diese beiden Ziele widersprechen sich.
Demnach musste der Bundesrat, wenn er auch in seiner Man muss sich im klaren sein: Wenn man für das Nationali-
Botschaft vom 16. Januar 1980 den Verlust gewisser Ver- tätsprinzip eintritt, steht die Schweiz in einer besonderen
günstigungen für schweizerische Transportunternehmen im Situation, weil sie ein'kleines Land ist.
Ausland nicht ausschloss, nicht mit einer Reaktion des Sie wissen sicher so gut wie ich, dass beispielsweise bei den
Auslandes in dem Ausmass, wie sie in der Zwischenzeit Dieseltreibstoffen wesentliche Preisdifferenzen bestehen; es
erfolgt ist, rechnen. Ich möchte hier nicht weiter auf die bestehen auch wesentliche Differenzen in der Belastung. In
Frage eingehen, welche Verantwortung gewisse Kreise der Schweiz haben wir mit Abstand die höchsten Diesel-
unseres eigenen Transportgewerbes durch ihr Verhalten im treibstoffpreise, und zwar nicht zuletzt wegen der Abgabe,
In- und Ausland für diese Aktionen zu tragen haben. die an den Bund für den Nationalstrassenbau (Grundzoll) zu
Der Interpellant stellt an den Bundesrat die Frage, ob wegen entrichten ist. Hier hat das zur Folge - es steht übrigens
der Schwerverkehrsabgabe mit weiteren Folgen zu rechnen schon 1980 in der Botschaft -, dass die Preisdifferenzen
sei, welche die Beziehungen der Schweiz zum Ausland 1979 zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz 24
belasten. Rappen pro Liter betragen haben, zu Österreich 18 Rappen,
Wie wir gesehen haben, hat die Einführung der Schwerver- Italien 67 Rappen, Frankreich 48 Rappen. Diese Differenzen
kehrsabgabe eine Reihe von europäischen Ländern veran- sind zum Teil heute nicht mehr so gross. Aber gegenüber
lasst, Gegenmassnahmen gegenüber schweizerischen der Bundesrepublik haben wir nach wie vor eine Preisdiffe-
Transporteuren zu ergreifen. Bei der Beurteilung dieser renz von 10 bis 12 Rappen im Durchschnitt. Gegenüber
Frage dürfen jedoch die Proportionen nicht verlorengehen. Italien haben wir Preisdifferenzen von 50 Rappen pro Liter
Die Schwerverkehrsabgabe ist lediglich ein Element in einer im ganzen.
äusserst vielfältigen internationalen Verflechtung. Es ist Das bedeutet, dass kein Fahrzeug, kein Lastwagen, der in
keine Seltenheit, dass zwischen Staaten - auch zwischen die Schweiz einfährt, je schweizerische Dieseltreibstoffe tan-
befreundeten - über gewisse Fragen Differenzen bestehen. ken wird. Es gibt heute Lastwagen mit einem Tankinhalt von
Ich denke hier an Doppelbesteuerungsabkommen usw. Die 1000 bis 1200 Litern. Es ist ganz selbstverständlich, dass
Schwerverkehrsabgabe hat in diesem Kontext in den einzel- diese Wagen in der Schweiz verkehren, dass sie nach Italien
nen bilateralen Beziehungen keine Belastungen zur Folge, fahren können, dass sie nach Deutschland fahren können
die über solche Differenzen hinausgehen würden. Was bei ohne Tankfüllung bei uns. Aber auch ein schweizerischer
der Schwerverkehrsabgabe vielleicht einen anderen Ein- Lastwagen, der aus dem Ausland zurückkommt, kann ohne
druck erwecken könnte, ist das simultane Auftreten dieses weiteres eine halbe oder eine ganze Woche in der Schweiz
Problems mit mehreren Ländern. Ohne die Möglichkeit vor- fahren, ohne je hier zu tanken.
übergehender Belastungen völlig ausschliessen zu wollen, Es gibt auch Ungleichheiten im Transportgewerbe selber.
glaubt der Bundesrat nicht, dass diese in unseren bilatera- Der Transporteur, der nur in der Schweiz fährt, hat gar keine
len Beziehungen eine Verschlechterung .herbeiführen andere Wahl, als schweizerische Dieseltreibstoffe zu tanken
werden. und damit die Belastung zu tragen. Derjenige im grenzüber-
Obwohl der Bundesrat die erste Frage des Interpellanten schreitenden Verkehr hat immerhin die Möglichkeit, hier
verneint, möchte ich doch kurz auf die zweite Frage einge- eine Differenzierung vorzunehmen. Diese Probleme muss
hen. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, die Schwerver- man sehen. Unsere Lastwagenchauffeure leisten an die
kehrsabgabe erneut Volk und Ständen zu unterbreiten. Das Infrastrukturkosten des Auslandes zusätzliche Beiträge, die
gleiche gilt für die Beschreitung des Weges über Artikel 17 an sich eigentlich der Schweiz zukommen müssten, wäh-
Absatz 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- rend das Ausland bei uns nichts leistet. Das ist ein wesentli-
sung, d. h. die Aufhebung der Schwerverkehrsabgabe durch cher Unterschied gegenüber grossen Ländern mit grossen
den Gesetzgeber. Distanzen. Dort ist es selbstverständlich, dass der Last-
Grundsätzlich kann folgendes festgehalten werden: Laut wagen zwischenhinein einmal aufgetankt wird; damit wird
Artikel 17 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen zur Bun- automatisch ein Beitrag an diese Infrastruktur geleistet.
desverfassung kann die Schwerverkehrsabgabe vor Ablauf Deshalb stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Schweiz in
29-S
Motion du Conseil national (Bircher) 220 20 mars 1985
der Zukunft ihre Verkehrspolitik durchsetzen kann, wie das Texte de la motion
im Verfassungsartikel auch vorgesehen ist. Le Conseil fédéral est chargé de prendre, en vertu de bases
légales existant déjà ou à créer, des mesures visant à
Präsident: Ich frage den Interpellanten an, ob er von der décharger les usines d'incinération d'ordures des subs-
Antwort befriedigt ist. tances organiques, en imposant aux cantons et communes
l'obligation d'aménager des places publiques pour le com-
Hefti: Wenn Sie Ihre so grosszügige Praxis bezüglich Ant- postage et de ramasser séparément les matières recycla-
wort des Interpellanten, die Sie auch schon befolgt haben, bles. A cet effet, la plus grande latitude possible doit être
auch mir zuteil werden lassen, kann ich auf Diskussion laissée aux cantons et communes pour qu'ils puissent
verzichten. Wenn Sie aber zu einer strengeren Praxis résoudre ce problème d'une manière simple.
zurückkehren, will ich Diskussion beantragen.
Frau Bührer, Berichterstatterin: Die Motion Abfallverwer-
Präsident: Ich möchte Sie anfragen, ob jemand gegen Dis- tung, die am 5. Oktober 1984 im Nationalrat zur Diskussion
kussion ist. Das scheint nicht der Fall zu sein. stand, hatte zum Ziel, «die Kehrichtverbrennungsanlagen
von den organischen Stoffen zu entlasten, indem den Kanto-
Hefti: Ich danke für die Ausführungen von Herrn Bundesrat nen und Gemeinden die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher
Stich. Am Anfang ist mir aufgefallen, wie sehr sein Überblick Kompostierplätze sowie zur getrennten Einsammlung wie-
in den innerschweizerischen Entwicklungen verwurzelt ist. derverwertbarer Materialien auferlegt wird». Der Bundesrat
Er hat dargestellt, was wir von unserem internen Standpunkt war bereit, einen Teil dieser Motion entgegenzunehmen. Der
aus gemacht und gedacht haben. Aber im heutigen Fall geht Rest wurde als Postulat überwiesen. Die Motion, die über-
es doch um Dinge, bei denen wir etwas mehr auf unsere wiesen wurde, betrifft nur den Auftrag zum Erlass von Vor-
Nachbarstaaten Rücksicht nehmen müssen, als das zum schriften zur getrennten Einsammlung und zur Kompostie-
Beispiel 1978 - auf jenen Vorstoss haben Sie zuerst Bezug rung von Gartenabfällen. Nur darüber haben wir im Stände-
genommen - der Fall war. rat heute zu befinden.
Wenn Ihre Beurteilung der Situation und der zukünftigen Ihre Kommission hat sich durch zwei Experten, die die
Entwicklung zutrifft, kann ich mich von Ihrer Antwort befrie- Probleme der Abfall Wirtschaft bestens kennen, informieren
digt erklären. Wenn das aber nicht der Fall sein wird - und lassen. Auch vom Bundesamt für Umweltschutz sind wir
einstweilen konnten Sie mich von Ihrer Beurteilung noch sehr gut informiert und dokumentiert worden. Es war beein-
nicht überzeugen - muss ich mich ebenso klar als unbefrie- druckend zu sehen, dass zwar einerseits grosse Anstren-
digt erklären. gungen und Leistungen vollbracht sind, andererseits aber
Sie sind, wie ich noch bemerken möchte, in Ihrer Antwort laufend neue Probleme erkannt werden und bewältigt wer-
allzu sehrauf einzelne Details eingegangen. Den Gesamtein- den müssen. Sicher wäre es allzu einfach zu sagen, wir
druck, den wir im Ausland hervorrufen und der wieder auf seien bisher falschen Konzepten nachgelaufen. Ebenso ver-
unsere Gesamtsituation zurückschlägt, haben Sie etwas kehrt wäre es aber, nicht sehen zu wollen, dass deutliche
leicht beiseite gelassen. Kurskorrekturen dringend notwendig sind. Während bisher
das Schwergewicht der Bemühungen der Beseitigung der
Bundesrat Stich: Ich hoffe zuversichtlich, das Herr Hefti in Abfälle galt, müssen die künftigen Anstrengungen stärker
wenigen Monaten definitiv von der Antwort befriedigt ist. auf die Verminderung der Abfallmenge und die Verwertung
Man sollte die Probleme, die bestehen, auch nicht überbe- und Wiederverwendung der Abfälle hinzielen.
werten. Normalerweise hat man zum Ausland in der Regel Der Trend zur Abfallvermehrung muss gebrochen werden.
freundschaftliche Beziehungen. Aber selbstverständlich 1970 produzierten wir pro Einwohner und Jahr 260 Kilo
gibt es zwischen den Ländern Interessen zu vertreten, bei Kehricht. 1980 waren es 360 Kilo. Wenn es so weitergeht,
aller Freundschaft. Das tun wir so gut wie das Ausland. Ich werden es 1990 520 Kilo sein, also rund 1 Million Tonnen
hoffe es wenigstens. mehr als die heute zu beseitigenden 2,4 Millionen Tonnen.
Man stelle sich vor, was das für unsere Entsorgungsanlagen
bedeutet. Um diesen Trend zu brechen, wird eine tiefgrei-
fende Umorientierung nötig sein. Ich kann hier einen unse-
rer Experten, Herrn Brunner von der AVAG Thun, zitieren:
«Nach meiner Meinung darf der Abfall nicht einfach als
solcher hingenommen und dann behandelt werden. Die
Abfallbehandlung beginnt bei der Festlegung der Ver-
#ST# 84.469 fahrenstechnik in der Produktion. Bisher wurde in der Pro-
Motion des Nationalrates (Bircher) duktion nur an die Qualität und den Preis des Fertigproduk-
tes gedacht, also eine rein verkaufsorientierte Betrachtungs-
Abfallverwertung weise.»
Motion du Conseil national (Bircher) Von der verkaufsorientierten Betrachtungsweise müssen wir
Récupération des déchets zu einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise gelangen.
Dies ist ein Prozess, zu dem übrigens auch die Konsumen-
ten mit ihrem Verhalten etwas beitragen können. Diese
Beschluss des Nationalrates vom 5. Oktober 1984
Umorientierung wird einige Zeit beanspruchen. Die Motion,
Décision du Conseil national du 5 octobre 1984
die wir behandeln, hat ein naheliegenderes, bescheideneres
und rasch zu verwirklichendes Ziel. Es geht lediglich um die
sinnvolle Verwertung von Gartenabfällen. Die Gartenabfälle
machen einen erheblichen Teil des Abfalles aus. Zu gewis-
sen Zeiten-im Frühling und Herbst-spricht man sogar von
Wortlaut der Motion bis zu 50 Prozent.
Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund bisheriger oder Es gibt in unserem Land zahlreiche Entsorgungsanlagen,
neu zu schaffender gesetzlicher Kompetenzen die bestehen- die an der Grenze ihrer Kapazität angelangt sind. Kostspie-
den Kehrichtverbrennungsanlagen von den organischen lige Erweiterungen von Kehrichtverbrennungsanlagen müs-
Stoffen zu entlasten, indem den Kantonen und Gemeinden sen geplant oder neue Deponiegelände gesucht werden.
die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Kompostierplätze Eine rasch wirksame Reduktion der Abfallmenge wird hohe
sowie zur getrennten Einsammlung wiederverwertbarer Investitionskosten vermeiden helfen. Zu bedenken ist auch,
Materialien auferlegt wird. Kantonen und Gemeinden soll dass diese Gartenabfälle keinerlei Energiegewinn in den
ein möglichst grosser Spielraum zur unkomplizierten Verbrennungsanlagen bringen. Vielmehr müssen sie unter
Lösung dieser Aufgabe offen bleiben. erheblichem Energieaufwand in den Kehrichtverbrennungs-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hefti Schwerverkehrsabgabe. Auswirkungen
Interpellation Hefti Redevance sur les poids lourds. Répercussions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.361
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1985 - 09:00
Date
Data
Seite 217-220
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