Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
85.355 • VB CH 85.355 KI-generiert

Biel Videotex System Breach and Swiss Data Protection Concerns

Geschäftsnummer 85.355
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the security of Videotex systems and data protection in Switzerland. Hackers accessed the city of Biel's Videotex system using social security numbers, revealing civil defense shelter assignments. The government acknowledged that while the Biel system was isolated, broader Videotex systems pose privacy risks due to the potential for tracking user activity and data collection. The government stated it is working on legal measures, including potential regulations for Videotex and a broader data protection law, to address these concerns, though comprehensive legislation is expected years away.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 LTF; Biel Videotex System Breach and Swiss Data Protection Concerns: Hackers accessed the city of Biel's Videotex system using social security numbers, revealing civil defense shelter assignments. The government acknowledged that while the Biel system was isolated, broader Videotex systems pose privacy risks due to the potential for tracking user activity and data collection. The government stated it is working on legal measures, including potential regulations for Videotex and a broader data protection law, to address these concerns, though comprehensive legislation is expected years away.

Schlagwörter

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Datensicherheit Gesetzlicher Schutz E-Government Bearbeitung von Personendaten soziale Sicherheit Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision on costs is cited in the dispositive.

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Volltext

21. Juni 1985 N 1275 Interpellation Renschier

#ST# 85.355 nications et de la protection des données? Dans la négative,

prévoit-il de résoudre les problèmes soulevés par le Vidéo-

Interpellation Renschier tex dans le cadre des révisions législatives en cours? Si oui,

Datenschutz bei Videotex de quelle manière? Etant donné que de telles révisions

Vidéotex et protection des données prendront des années, quelle conduite va-t-il adopter entre-

temps à l'égard du Vidéotex?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Clivaz, Deneys,

Friedli, Jaggi, Leuenberger Moritz, Neukomm, Robbiani,

Stamm Walter (9)

Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1985

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Es ist sogenannten Hackern gelungen, mittels AHV-Num-

mern in das Videotex-System der Stadt Biel einzudringen Das Bieler Videotex-System ist zwar nicht dem laufenden

und ausfindig zu machen, wem im Krisen- oder Kriegsfall Videotex-Versuch der PTT angeschlossen; eine Ausweitung

welcher Zivilschutzraum zugewiesen ist. Selbst wenn es sich des Eindringens ist deshalb nicht möglich. Diese Feststel-

bei diesem Register nicht um speziell geheimgehaltene lung kann jedoch nur teilweise beruhigen, denn das im

Daten handelt, beunruhigt die Tatsache, dass mit der per- Aufbau befindliche Videotex-System ist darauf ausgerichtet,

sönlichen AHV-Nummer in eine Datenbank eingestiegen möglichst umfassend und möglichst breit gestreut zu sein.

werden kann. Ich frage deshalb den Bundesrat an: Die PTT haben verlauten lassen, ein Eindringen in ihren

Versuch mit Videotex - der Meldungen zufolge nur sehr

1. Was gedenkt er zu tun, um den Missbrauch der AHV- harzig anläuft-sei kaum möglich, da Mehrfachsicherungen

Nummer als Kennzeichen für den Zugang zu einer Daten- vorhanden seien. Ganz könne man so etwas bei einem

bank auszuschliessen? entsprechenden Aufwand der Gegenseite allerdings nicht

2. Ist der Bundesrat bereit, die laufenden und im Aufbau ausschliessen.

befindlichen Videotex-Versuche daraufhin zu prüfen, ob sie Es dürfte 1990 oder später werden, bis in unserem Landein

in bezug auf den Schutz der Persönlichkeit sicher genug Datenschutzgesetz geschaffen ist. Die Revision des Fern-

sind, und ist er bereit für ein zuverlässiges Kontrollsystem zu meldegesetzes wird ebenfalls einige Jahre dauern. Das

sorgen? Radio- und Fernsehgesetz, das gestützt auf den neuen Ver-

3. Weiss der Bundesrat überhaupt, wie viele Videotex- fassungsartikel in medienpolitischer Hinsicht für die Rege-

Systeme in der Schweiz im Aufbau oder Betrieb sind, und lung von Videotex ebenfalls in Frage kommt, wird auch

kann er darüber Auskunft geben? c nicht vor Beginn des nächsten Jahrzehnts in Kraft sein.

4. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass die Einfüh- Trotzdem wird in unserem Land der Aufbau von Videotex

rung von Videotex so lange nicht verantwortet werden kann, vorangetrieben, einem Datenübertragungsgesetz, dessen

bis ein wirksamer Datenschutz erarbeitet, gesetzlich veran- Volleinsatz geeignet ist, radikale Änderungen in gesell-

kert und durch eine glaubwürdige Kontrolle abgesichert ist? schaftlicher Hinsicht, in der Arbeitswelt, im Konsumverhal-

5. Zieht der Bundesrat die Schaffung eines speziellen ten der Menschen, in der Medienlandschaft herbeizuführen.

Videotex-Gesetzes in Betracht, in welchem die medienpoliti- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

schen, fernmeldetechnischen und datenschützerischen vom 8. Mai 1985

Aspekte in einem einzigen Gesetz geregelt sind? Falls dies Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1985

nicht der Fall ist: Wie gedenkt der Bundesrat die durch

Vidoetex gegebenen Probleme in die laufenden Gesetzes- Der Vorfall in Biel gibt Anlass zu prüfen, welche Informatio-

revisionen einzubringen, und wie will er sich angesichts der nen in einem öffentlichen Videotex-System bearbeitet wer-

Tatsache, dass die betreffenden Revisionen noch Jahre dau- den sollen und wie der Schutz der von den Informationsvor-

ern werden, in der Zwischenzeit gegenüber Videotex ver- gängen betroffenen Personen bei diesem neuen Medium

halten? sichergestellt werden kann.

Der Bundesrat hält zu den Fragen des Interpellanten fest:

Texte de l'interpellation du 4 mars 1985 1. Die AHV-Nummer wird heute in sehr vielen Bereichen der

Des «pirates» d'ordinateurs sont parvenus au moyen de Datenverarbeitung als Personenkennzeichen verwendet.

numéros d'AVS à «craquer» le système de Vidéotex de la Der Bundesrat wacht darüber, dass diese Nummer, die

ville de Bienne et à obtenir des données précises sur l'attri- gewisse persönliche Angaben enthält, ausserhalb der

bution des abris civils aux personnes en cas de crise ou de Sozialversicherungen nur wenn unbedingt notwendig ver-

guerre. Même si en l'occurrence il ne s'agissait pas de wendet wird. Entsprechend ist die Praxis des Bundesamtes

renseignements tenus secrets, le fait qu'on puisse pénétrer für Sozialversicherung. Zudem wurden gesetzliche Bestim-

dans une banque de données à l'aide du numéro d'AVS mungen über eine Einschränkung der Verwendung vorbe-

individuel ne laisse pas en soi d'être inquiétant. Je prie le reitet, und diese Vorschriften sollen im Rahmen der 10.AHV-

Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: Revision oder der eidgenössischen Datenschutzgesetzge-

1. Que compte-t-il faire pour éliminer la possibilité d'un bung erlassen werden.

usage abusif des numéros AVS en tant que codes permet- 2. Videotex bereitet einige Probleme für den Persönlich-

tant d'avoir accès à une banque de données? keits- und Datenschutz, namentlich weil der Kommunika-

2. Entend-il examiner les systèmes pilotes, de Vidéotex en tionsverkehr computergesteuert abläuft. Bei den Informa-

exploitation ou en cours d'installation quant à leur sécurité tionsanbietern und in den Vermittlungszentralen kann an

en ce qui concerne la protection des données? Est-il prêt à sich, vorbehaltlich besonderer Vorkehren, registriert und

mettre sur pied un système de contrôle et de protection ausgewertet werden, wer welche Informationen wann

efficace? abruft. Von der PTT-Videotex-Zentrale werden allerdings die

3. Sait-il au juste combien de systèmes de Vidéotex sont en anfallenden Angaben über den unentgeltlichen Informa-

construction ou en exploitation en Suisse? Peut-il rensei- tionsverkehr der Teilnehmer nicht an die Informationsanbie-

gner à ce sujet? ter weitergegeben. Wenn Informationen gegen Entgelt

angeboten werden, sollte die über die Vermittlungszentralen

4. Pense-t-il comme nous qu'il n'est pas responsable d'in- laufende Abrechnung nicht gleichzeitig auch Angaben über

troduire le Vidéotex avant de mettre au point un système de die Benutzergewohnheiten liefern. Zu bedenken sind im

protection des données inscrit dans la loi et dont l'efficacité weiteren die Möglichkeiten, vom Informationsbezüger ver-

puisse être vérifiée par un mode de contrôle fiable? steckt Daten zu erheben, etwa bei Bestellungen oder Wett-

5. Envisage-t-il d'élaborer une loi spéciale sur le Vidéotex bewerben. Alle Teilnehmer haben auch ein Interesse an der

afin de régler dans un seul acte législatif les aspects relevant Sicherheit ihrer Daten, wobei allerdings in offenen Syste-

de la politique des médias, de la technique des télécommu- men kaum alle Risiken ausgeschlossen werden können.

Interpellation Gurtner 1276 N 21 juin 1985

Schliesslich müssen in den jedermann zugänglichen Syste- schlägigen Bestimmungen des StGB ernsthaft in Erwägung

men medienrechtliche Grundsätze des Informationsangebo- zu ziehen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Anre-

tes sowie Vorschriften für den Konsumentenschutz beachtet gung?

werden. 4. Wie lautet die gegenwärtige Stellungnahme zum Subven-

3. Zurzeit sind einige wenige Kommunikationssysteme mit tionsgesuch der Stiftung Bellevue betreffend einer

Videotex-Technik schon von privaten Unternehmen (z. B. geschlossenen ANE in Altstätten?

Reisebüros, Verlage, Banken, Versicherungen) und von

öffentlichen Stellen (Stadt Biel) selbständig aufgebaut wor- Texte de l'interpellation du 13 mars 1985

den. Die PTT-Betriebe betreiben für Videotex nicht nur das Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-

Telefon- und das Telepac-(Datenübermittlungs-)netz, son- vantes:

dern auch Vermittlungszentralen, an die sich die Informa- 1. Il n'est pas contesté que ni la loi ni l'ordonnance ne

tionsanbieter und die sogenannten externen Datenbanken prescrivent que les établissements de rééducation doivent

anschliessen können. Sie führen gegenwärtig einen avoir le caractère d'une prison. Le Conseil fédéral n'est-il

Betriebsversuch mit einer wissenschaftlichen Begleitunter- pas aussi d'avis que le traitement pédagogique et thérapeu-

suchung durch. Die endgültige Einführung des PTT-Dien- tique intensif prévu dans ce genre d'institution peut et doit

stes ist für 1986 vorgesehen. être réalisé en milieu ouvert et non pas dans des établisse-

4. Der Bundesrat stimmt dem Interpellanten grundsätzlich ments ressemblant à des prisons?

zu, dass eine definitive Einführung von Videotex einen wirk- 2. En raison des effets qu'il produit, le séjour d'enfants et

samen Datenschutz erheischt, einschliesslich einer unab- d'adolescents en milieu carcéral est de plus en controversé

hängigen Kontrolle. Für diesen Schutz kann nicht auf das parmi les spécialistes. Le Conseil fédéral est-il disposé -

Inkrafttreten des allgemeinen Datenschutzgesetzes gewar- avant de prendre position sur la demande de subvention - à

tet werden, sondern es muss eine frühzeitige bereichsspezi- faire élaborer une conception thérapeutique pour l'exploita-

fische Regelung geschaffen werden. Die zukünftige gesetzli- tion des établissements de rééducation et à soumettre le

che Lösung muss allerdings mit anderen Gesetzgebungs- projet à une vaste procédure de consultation?

vorhaben koordiniert werden. 3. Dans un rapport daté d'octobre 1984, la Commission de

5. Der Bundesrat sieht als ersten Schritt den Erlass einer coordination pour l'exécution des mesures prises envers les

Verordnung über Videotex vor, die auf das Telegrafen- und adolescents en Suisse allemande propose d'envisager

Telefon Verkehrsgesetz abgestützt werden kann. Diese Ver- sérieusement une révision des dispositions y relatives du

ordnung soll nicht nur den zukünftigen Dienst der PTT- code pénal. Qu'en pense le Conseil fédéral?

Betriebe regeln, sondern auch gewisse minimale Rechte 4. Quel est actuellement l'avis du Conseil fédéral au sujet de

und'Pflichten der privaten und öffentlichen Teilnehmer la demande de subvention de la Fondation Bellevue concer-

enthalten. Ob damit die wichtigsten Anliegen zum Schütze nant un établissement de rééducation en milieu carcéral à

der Teilnehmer erfüllt werden können, ist noch zu prüfen. Altstätten?

Unter Umständen können gewisse Fragen, etwa bezüglich

der Haftung oder der Kontrolle, erst im Rahmen einer defini- Mitunterzeichner - Cosignataires: Herczog, Leuenberger

tiven gesetzlichen Verankerung gelöst werden. Diese kann Moritz, Maeder-Appenzell, (Mascarin) (4)

in einem Spezialerlass erfolgen, oder es muss eine Auftei-

lung der Vorschriften auf verschiedene fernmelde-, medien- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

und datenschutzrechtliche Erlasse vorgenommen werden. vom 8. Mai 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1985

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 1. Massgeblich für die Projektierung der Anstalt für Nacher-

rates teilweise befriedigt. ziehung für acht weibliche Jugendliche sind die Vorschrif-

ten des Strafgesetzbuches, des Subventionsgesetzes sowie

die entsprechenden Richtlinien des Eidgenössischen Justiz-

und Polizeidepartementes. In diesem Rahmen fällt die

Detailplanung der Einrichtung in die Zuständigkeit des Kan-

#ST# 85.380 tons St. Gallen und des Rechtsträgers der Einrichtung. Es

trifft zu, dass ihr Projekt vorsieht, die Anstalt für Nacherzie-

Interpellation Gurtner hung als pädagogisch-therapeutische Wohngruppe im Rah-

Anstalt für Nacherziehung, Altstätten SG men des bestehenden Erziehungsheims zu führen und

Maison de rééducation, Altstätten SG durch einen Türabschluss und teilweise vergitterte Fenster

auszustatten. Eine Einschliessung Jugendlicher in ihren

Einzelzimmern soll dagegen nur ganz ausnahmsweise, für

nicht mehr als einige Stunden und mit entsprechender

Betreuung durch die erzieherischen Mitarbeiter, vorgenom-

Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1985 men werden.

Der Bundesrat begrüsst die beabsichtigte Schaffung einer

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: solchen Einrichtung in Altstätten, womit endlich eine Alter-

1. Es ist unbestritten, dass die Gefängnisartigkeit der native für die ab 1986 nicht mehr zulässige Einweisung

Anstalt für Nacherziehung (ANE) weder durch Gesetz noch weiblicher Jugendlicher in Strafanstalten für Frauen zur

Verordnung vorgeschrieben ist. Ist der Bundesrat nicht auch Verfügung steht. Er verdankt die Initiative des Rechtsträgers

der Meinung, dass das mit der geplanten Institution ange- dieser Einrichtung und die Unterstützung, die der Kanton

strebte intensive pädagogisch-therapeutische Milieu in offe- St. Gallen und weitere Kantone dem Vorhaben entgegenge-

ner (anstatt in gefängnisähnlicher) Form verwirklicht wer- bracht haben.

den kann und muss? 2. Über die Anerkennung der Beitragsberechtigung der Ein-

2. Die Auswirkungen einer geschlossenen Anstalt für Kin- richtung entscheidet das Bundesamt für Justiz im Auftrag

der und Jugendliche sind fachlich zunehmend umstritten. des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Es

Ist der Bundesrat bereit - vor einer Stellungnahme zum stützt sich dabei auf die Stellungnahme eines für solche

Subventionsgesuch -, ein therapeutisches Konzept für den Gesuche speziell eingesetzten Fachausschusses. Der

Betrieb der ANE erstellen zu lassen und in eine breite Fachausschuss wird dem Bundesamt voraussichtlich bis

Vernehmlassung zu geben? Mitte Mai 1985 Bericht erstatten und Antrag stellen.

3. Ein Bericht der Koordinationskommission für Jugend- Das Bundesamt beabsichtigt, seine bisherige Praxis bei der

massnahmevollzug in der deutschsprachigen Schweiz vom Behandlung solcher Gesuche auch in diesem Falle beizube-

Oktober 1984 enthält die Anregung, eine Revision der ein- halten. Allein schon die personelle Zusammensetzung des

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Renschler Datenschutz bei Videotex

Interpellation Renschler Vidéotex et protection des données

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.355

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1275-1276

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