Federal Council Denies Early Implementation of U.S. Emission Standards
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council has decided to deny a motion to immediately implement stricter U.S. emission standards for new gasoline vehicles by October 1, 1986, citing concerns about the availability of unleaded gasoline abroad and a sufficient supply of compliant vehicles. The Council noted that it is already committed to adopting these standards as soon as neighboring countries ensure adequate unleaded gasoline supply and has agreed to make them mandatory by October 1, 1987, as requested by a parliamentary postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 8 SVG, Art. 18 Absatz Ibis, Art. 105 al. 1 SVG; Federal Council Denies Early Implementation of U.S. Emission Standards: emission standards for new gasoline vehicles by October 1, 1986, citing concerns about the availability of unleaded gasoline abroad and a sufficient supply of compliant vehicles. The Council noted that it is already committed to adopting these standards as soon as neighboring countries ensure adequate unleaded gasoline supply and has agreed to make them mandatory by October 1, 1987, as requested by a parliamentary postulate.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for a delegated law-making area, which means the motion could only be accepted in the form of a postulate.
This provision states that the levying of fees for bicycles is the responsibility of the cantons, and the federal government has no influence over it.
Volltext
21. Juni 1985 N 1237 Motion Jaeger
Le Conseil fédéral est donc prié de faire figurer la contribu- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
tion annuelle à la Cinémathèque sous un poste distinct dans vom 25. April 1985
le budget de la Confédération, et non plus de la comptabili- Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1985
ser sous «promotion de la production cinématographique Der Bundesrat hat bereits am 21. November 1984 beschlos-
suisse». Il y aurait lieu en outre de tenir compte de cette sen, die schweizerischen Abgasvorschriften durch den
distinction lors de la modification de la loi sur le cinéma (art. Erlass von neuen, gleich strengen Vorschriften, wie sie in
7, al. 10). den USA seit 1983/84 gelten, weiter zu verschärfen, sobald in
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Brat- den Nachbarstaaten eine hinreichende Versorgung mit
schi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Clivaz, unverbleitem Benzin sichergestellt ist. Ferner haben die
Eggenberg-Thun, Fehr, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leu- eidgenössischen Räte am 5. März 1985 ein Postulat über-
enberger Moritz, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, wiesen, mit dem der Bundesrat unter anderem ersucht wird,
Nauer, Ott, Pitteloud, Renschler, Robbiani, Ruffy, Vannay, die amerikanischen Abgasnormen 1983 rechtzeitig mit einer
Wagner, Weber-Arbon.Zehnder (29) entsprechenden Verfügung auf den 1. Oktober 1987 für neu
zugelassene Benzinfahrzeuge obligatorisch zu erklären. Die
Schriftliche Begründung - Développement par écrit vorliegende Motion der CVP-Fraktion weicht hiervon ledig-
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht lich insofern ab, als sie das Inkrafttreten der neuen Abgas-
eine schriftliche Beantwortung. vorschriften schon auf den 1. Oktober 1986 fordert.
Nach Auffassung des Bundesrates ist ein Vorziehen des
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Datums für das Inkrafttreten der neuen Abgasvorschriften
vom 22. Mai 1985 auf den 1. Oktober 1986 jedoch nicht möglich. Weder wäre
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985 auf diesen Zeitpunkt für Fahrten im Ausland eine ausrei-
Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach bei den Kultur- chende Versorgung mit bleifreiem Benzin - eine absolute
förderungsmassnahmen die Mittel für die Unterstützung des Notwendigkeit für Katalysatorfahrzeuge - sichergestellt,
kreativen Schaffens und für die Konservierung und Archivie- noch könnte mit einem genügenden Angebot an den neuen
rung von Kulturgut getrennt ausgewiesen werden sollten. Er Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen, vor allem kleine-
ist deshalb bereit, die in der Motion geforderten Anliegen zu rer Modelle, gerechnet werden.
erfüllen. In der 1988 beginnenden neuen Finanzplanperiode Die Motion, die aus formellen Gründen (delegierter Recht-
soll deshalb der Jahresbeitrag an die Cinemathek als sepa- setzungsbereich) ohnehin nur als Postulat entgegengenom-
rater Budgetposten aufgenommen werden. Diese Neuerung men werden könnte, ist daher abzulehnen.
soll auch einen Niederschlag im Filmgesetz finden, dessen Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Revision gegenwärtig vorbereitet wird.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen; der Jah-
resbeitrag an die Cinemathek wird ab 1988 (neuer Legisla-
turfinanzplan) als separater Posten im Voranschlag figu-
rieren.
Überwiesen - Transmis
#ST# 85.343
Motion Jaeger
Zweiradfahrzeuge. Umweltverträglichkeit
Véhicules à deux roues et impératifs
de l'environnement
85.318
#ST#
Motion der christlichdemokratischen Fraktion
Amerikanische Abgasnormen
Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1985
Motion du groupe démocrate-chrétien
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu
Gaz d'échappement. Normes américaines treffen :
1. Sofortmassnahmen mit vertretbarem Einfluss auf den
Wettbewerb:
a. Verbot von Neuzulassungen an Zweitaktmotoren für
Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1985 Motorräder über 50 cm3, Roller ausgenommen.
Der Bundesrat wird eingeladen, das Obligatorium der ameri- b. Ankündigung eines generellen Verbots für Zweitaktmo-
kanischen Abgasnormen für neuzugelassene Benzinfahr- toren bei allen Klassen ab 1989, Mofas ausgenommen.
zeuge (US-Norm 83) auf I.Oktober 1986 rechtzeitig mit c. Ankündigung eines generellen Verbots für Zweitaktmoto-
einer entsprechenden Verordnung zu verfügen. ren bei Mofas ab 1991 (evtl. Ersatz durch angepasste
Formel).
Texte de la motion du 5 février 1985 d. Abstufung der Versicherung nach Motorleistung anstatt
Le Conseil fédéral est chargé d'édicter à temps une ordon- nach Hubraum, allenfalls über den Benzinpreis (Abstufung
nance rendant obligatoire dès le 1et octobre 1986 l'applica- in der Bundesrepublik Deutschland seit mehreren Jahren
tion des normes américaines (normes US 83) concernant les eingeführt).
gaz d'échappement des voitures automobiles équipées d'un e. Verzicht auf Gebühren bei Velos.
moteur à essence et admises pour la première fois à la
circulation. 2. Massnahmen ab 1989:
- Zweitaktmotoren nur noch zugelassen bei Mofas.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit: 3. Massnahmen ab 1991:
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen - Viertaktmotoren auch bei Mofas und eventuell neue For-
eine schriftliche Antwort. mel für diese Kategorie.
Motion Jaeger 1238 N 21 juin 1985
Texte de la motion du 8 février 1985 auf internationaler Ebene einheitlich sein. Um diese Fragen
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui- besser beurteilen und die nötigen Entscheidungen treffen
vantes: zu können, wurde das EJPD vom Bundesrat mit Beschluss
1. Mesures immédiates, propres à exercer une influence vom 21. November 1984 über Massnahmen gegen das Wald-
raisonnable sur le marché: sterben beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der
weiteren Reduktion der Abgasschadstoffe beim motorisier-
a. Interdire les nouvelles admissions de moteurs deux temps ten Zweiradverkehr (insbesondere die Kohlenwasserstoff-
destinés aux motocycles de plus de 50cm3 de cylindrée, emissionen der Motorfahrräder) vorzulegen (Ziffer 6 des
scooters exceptés. BRB). Darin wird auch die Frage eines Verbots von Zweitakt-
b. Annoncer une interdiction générale, applicable dès 1989, motoren behandelt.
des moteurs 2 temps de toutes les classes, cyclomoteurs Der Bundesrat muss die Möglichkeit haben, seine
exceptés (vélomoteurs). Entscheide in dieser Sache gestützt auf solche gesicherte
c. Annoncer une interdiction générale, applicable dès 1991, Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der
des moteurs 2 temps destinés aux vélomoteurs (à rempla- technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu treffen.
cer, au besoin, par une formule adéquate). Die Motion Jaeger, welche ein kompromissloses Verbot von
d. Echelonner les tarifs d'assurance selon la puissance du Zweitaktmotoren fordert, räumt ihm die Möglichkeit für fle-
moteur plutôt que d'après la cylindrée, au besoin par le biais xiblere Lösungen nicht ein; sie müsste hierfür in ein Postulat
du prix de l'essence (en République fédérale d'Allemagne, umgewandelt werden. Die Motion bezieht sich zudem auf
ce système a été introduit voici plusieurs années déjà). einen an den Bundesrat delegierten Rechtsetzungsbereich
(Art. 8 SVG) und kann auch aus diesem Grunde nur in der
e. Supprimer les taxes sur les bicyclettes.
Form eines Postulates angenommen werden.
2. Mesures à partir de 1989: Abstufung der Versicherungsprämien nach Motorleistung,
- Les moteurs 2 temps ne sont plus autorisés que pour les allenfalls über den Benzinpreis: Diese Idee ist prüfenswert.
cyclomoteurs, ou vélomoteurs. Sie wurde aber bereits durch die Eidgenössische Konsulta-
3. Mesures à partir de 1991 : tiv-Kommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversiche-
- Moteurs quatre temps pour les vélomoteurs également, et rung geprüft. Diese kam zum Schluss, dass die bisherige
- si besoin est - nouvelle formule pour cette catégorie. Tarifierung nach dem Hubraum des Motors beizubehalten
sei. Eine Umstellung der Tarifierungsart würde zahlreiche,
Schriftliche Begründung - Développement par écrit nicht leicht zu lösende Probleme mit sich bringen. Die
Oberster Leitgedanke dieses Vorstosses ist die Verbesse- Motorleistung ist nicht allgemein bekannt und nirgends
rung der Umweltverträglichkeit dieser Fahrzeugkategorie. verbindlich festgehalten (z. B. im Fahrzeugausweis). Sie
Das Motorrad darf auf keinen Fall gegenüber dem Auto müsste zuerst für alle Fahrzeuge nach einheitlichen Krite-
benachteiligt werden. Sein spezifischer Energieverbrauch rien gemessen werden, was sehr aufwendig wäre. Die Versi-
ist in den meisten Fällen günstiger und die Parkplatzpro- cherer müssten zudem vorgängig einer Umstellung über
bleme - auch bei Bahnhöfen - sind leichter lösbar. Jahre hinweg den Schadenverlauf nach zwei unterschiedli-
Es besteht heute Einigkeit, dass jede erdenkliche Mass- chen Kriterien (Motorleistung und Hubraum) statistisch
nahme zur Reduktion des Schadstoffausstosses zu nutzen parallel verfolgen, um gültige Grundlagen für eine geän-
ist. derte Tarifierung zu erhalten.
Im Falle des Motorrades ist durch ein Zweitaktverbot ohne Die in der Motion ebenfalls erwähnte, erwägenswerte Über-
Verminderung des Lebensstandards eine grosse Verbesse- wälzung der Haftpflichtprämien auf den Treibstoffpreis hätte
rung möglich. eine Abkehr vom heutigen Versicherungssystem zur Folge.
Die Lärmgrenzwerte CH ab 1986 müssen revidiert werden, Das dem geltenden Versicherungsaufsichtsgesetz zugrunde
da sie in der vorgesehenen Form das Motorrad gegenüber liegende Prinzip der risikogerechten Prämie verlangt näm-
dem Auto zu stark benachteiligen. lich eine Festsetzung der Prämien nach der Schadenbela-
Dagegen sind auch für Motorräder - insbesondere für stung. Das heutige System der Tarifierung in der Motorfahr-
schwere - schadstoffarme Abgase zu fordern. zeug-Haftpflichtversicherung entspricht diesem Grundsatz.
Es verwirklicht insbesondere auch das Verursacherprinzip
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
im versicherungstechnischen Sinne. Bei einer Überwälzung
vom 15. Mai 1985
der Prämien auf den Benzinpreis dürfte ferner auch die
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mars 1985 Verteilung der Prämienanteile auf die Versicherer problema-
Verbot von Zweitaktmotoren: Der Bundesrat kann sich den tisch sein.
Aussagen zur Begründung der Motion sowie deren grund- In Anbetracht dieser zahlreichen ungelösten Probleme ist
sätzlichen Zielsetzungen im wesentlichen anschliessen. die Forderung nach Abstufung der Versicherungsprämien
Demgegenüber geht seines Erachtens das geforderte, keine nach der Motorleistung oder nach ihrer Überwälzung auf
Alternativlösungen offenlassende Verbot von Fahrzeugen den Benzinpreis jedenfalls in der starren Form einer Motion
mit Zweitaktmotoren über das Ziel hinaus. ungeeignet.
Es wird oft übersehen, dass die Motorräder und die Motor- Verzicht auf Gebühren bei Fahrrädern: Die Erhebung von
fahrräder in der Schweiz schon seit dem 1. Oktober 1983 Gebühren für Fahrräder ist Sache der Kantone (Art. 105
den einschlägigen internationalen Abgasvorschriften der Abs. 1 SVG); der Bund hat hierauf keinen Einfluss. Im übri-
Wirtschaftskommission für Europa der UNO (ECE-Regle- gen wird auf das Postulat Schule (84.924 Verzicht auf Velo-
mente Nr. 40 und 47) unterstehen, welche auch von zahlrei- kennzeichen) verwiesen, das der Bundesrat entgegenzu-
chen anderen europäischen Ländern (D, F, l, NL, H, CS, L, nehmen bereit ist.
DDR), im Rahmen des ECE-Homologationsabkommens vom
März 1958, auf Gegenseitigkeit angewendet werden. Ausser- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
dem gilt für Fahrzeuge mit Zweitaktmotoren, nach BAV Déclaration écrite du Conseil fédéral
Artikel 18 Absatz Ibis, dass die Motoren für den Betrieb mit Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
höchstens 2 Prozent Ölbeimischung zum Benzin gebaut wandeln.
sein müssen.
Obwohl somit bei diesen Fahrzeugarten heute schon eini- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
ges für den Umweltschutz getan wird, besteht kein Zweifel
darüber, dass auch für sie, ähnlich wie bei den Automobilen,
die Abgasvorschriften in den kommenden Jahren noch
erheblich verschärft werden müssen. Die zu treffenden
Massnahmen müssen jedoch technisch ausführbar, wirt-
schaftlich tragbar, erfolgversprechend und wenn möglich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Zweiradfahrzeuge. Umweltverträglichkeit
Motion Jaeger Véhicules à deux roues et impératifs de l'environnement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.343
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1237-1238
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Pagina
Ref. No 20 013 481
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