Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-343 KI-generiert

Federal Council Denies Early Implementation of U.S. Emission Standards

Geschäftsnummer VPB 85-343
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council has decided to deny a motion to immediately implement stricter U.S. emission standards for new gasoline vehicles by October 1, 1986, citing concerns about the availability of unleaded gasoline abroad and a sufficient supply of compliant vehicles. The Council noted that it is already committed to adopting these standards as soon as neighboring countries ensure adequate unleaded gasoline supply and has agreed to make them mandatory by October 1, 1987, as requested by a parliamentary postulate.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 8 SVG, Art. 18 Absatz Ibis, Art. 105 al. 1 SVG; Federal Council Denies Early Implementation of U.S. Emission Standards: emission standards for new gasoline vehicles by October 1, 1986, citing concerns about the availability of unleaded gasoline abroad and a sufficient supply of compliant vehicles. The Council noted that it is already committed to adopting these standards as soon as neighboring countries ensure adequate unleaded gasoline supply and has agreed to make them mandatory by October 1, 1987, as requested by a parliamentary postulate.

Schlagwörter

KI-generiert
verschärfte Emissionsbegrenzung parlamentarisches Postulat Fahrzeugart Verschmutzung durch das Auto Emissionsrecht Normen und technische Vorschriften
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 8 SVG

This provision is cited as the legal basis for a delegated law-making area, which means the motion could only be accepted in the form of a postulate.

Art. 105 al. 1 SVG

This provision states that the levying of fees for bicycles is the responsibility of the cantons, and the federal government has no influence over it.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

21. Juni 1985 N 1237 Motion Jaeger

Le Conseil fédéral est donc prié de faire figurer la contribu- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

tion annuelle à la Cinémathèque sous un poste distinct dans vom 25. April 1985

le budget de la Confédération, et non plus de la comptabili- Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1985

ser sous «promotion de la production cinématographique Der Bundesrat hat bereits am 21. November 1984 beschlos-

suisse». Il y aurait lieu en outre de tenir compte de cette sen, die schweizerischen Abgasvorschriften durch den

distinction lors de la modification de la loi sur le cinéma (art. Erlass von neuen, gleich strengen Vorschriften, wie sie in

7, al. 10). den USA seit 1983/84 gelten, weiter zu verschärfen, sobald in

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Brat- den Nachbarstaaten eine hinreichende Versorgung mit

schi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Clivaz, unverbleitem Benzin sichergestellt ist. Ferner haben die

Eggenberg-Thun, Fehr, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leu- eidgenössischen Räte am 5. März 1985 ein Postulat über-

enberger Moritz, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, wiesen, mit dem der Bundesrat unter anderem ersucht wird,

Nauer, Ott, Pitteloud, Renschler, Robbiani, Ruffy, Vannay, die amerikanischen Abgasnormen 1983 rechtzeitig mit einer

Wagner, Weber-Arbon.Zehnder (29) entsprechenden Verfügung auf den 1. Oktober 1987 für neu

zugelassene Benzinfahrzeuge obligatorisch zu erklären. Die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit vorliegende Motion der CVP-Fraktion weicht hiervon ledig-

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht lich insofern ab, als sie das Inkrafttreten der neuen Abgas-

eine schriftliche Beantwortung. vorschriften schon auf den 1. Oktober 1986 fordert.

Nach Auffassung des Bundesrates ist ein Vorziehen des

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Datums für das Inkrafttreten der neuen Abgasvorschriften

vom 22. Mai 1985 auf den 1. Oktober 1986 jedoch nicht möglich. Weder wäre

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985 auf diesen Zeitpunkt für Fahrten im Ausland eine ausrei-

Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach bei den Kultur- chende Versorgung mit bleifreiem Benzin - eine absolute

förderungsmassnahmen die Mittel für die Unterstützung des Notwendigkeit für Katalysatorfahrzeuge - sichergestellt,

kreativen Schaffens und für die Konservierung und Archivie- noch könnte mit einem genügenden Angebot an den neuen

rung von Kulturgut getrennt ausgewiesen werden sollten. Er Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen, vor allem kleine-

ist deshalb bereit, die in der Motion geforderten Anliegen zu rer Modelle, gerechnet werden.

erfüllen. In der 1988 beginnenden neuen Finanzplanperiode Die Motion, die aus formellen Gründen (delegierter Recht-

soll deshalb der Jahresbeitrag an die Cinemathek als sepa- setzungsbereich) ohnehin nur als Postulat entgegengenom-

rater Budgetposten aufgenommen werden. Diese Neuerung men werden könnte, ist daher abzulehnen.

soll auch einen Niederschlag im Filmgesetz finden, dessen Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Revision gegenwärtig vorbereitet wird.

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Diskussion verschoben - Discussion renvoyée

Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen; der Jah-

resbeitrag an die Cinemathek wird ab 1988 (neuer Legisla-

turfinanzplan) als separater Posten im Voranschlag figu-

rieren.

Überwiesen - Transmis

#ST# 85.343

Motion Jaeger

Zweiradfahrzeuge. Umweltverträglichkeit

Véhicules à deux roues et impératifs

de l'environnement

85.318

#ST#

Motion der christlichdemokratischen Fraktion

Amerikanische Abgasnormen

Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1985

Motion du groupe démocrate-chrétien

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu

Gaz d'échappement. Normes américaines treffen :

1. Sofortmassnahmen mit vertretbarem Einfluss auf den

Wettbewerb:

a. Verbot von Neuzulassungen an Zweitaktmotoren für

Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1985 Motorräder über 50 cm3, Roller ausgenommen.

Der Bundesrat wird eingeladen, das Obligatorium der ameri- b. Ankündigung eines generellen Verbots für Zweitaktmo-

kanischen Abgasnormen für neuzugelassene Benzinfahr- toren bei allen Klassen ab 1989, Mofas ausgenommen.

zeuge (US-Norm 83) auf I.Oktober 1986 rechtzeitig mit c. Ankündigung eines generellen Verbots für Zweitaktmoto-

einer entsprechenden Verordnung zu verfügen. ren bei Mofas ab 1991 (evtl. Ersatz durch angepasste

Formel).

Texte de la motion du 5 février 1985 d. Abstufung der Versicherung nach Motorleistung anstatt

Le Conseil fédéral est chargé d'édicter à temps une ordon- nach Hubraum, allenfalls über den Benzinpreis (Abstufung

nance rendant obligatoire dès le 1et octobre 1986 l'applica- in der Bundesrepublik Deutschland seit mehreren Jahren

tion des normes américaines (normes US 83) concernant les eingeführt).

gaz d'échappement des voitures automobiles équipées d'un e. Verzicht auf Gebühren bei Velos.

moteur à essence et admises pour la première fois à la

circulation. 2. Massnahmen ab 1989:

- Zweitaktmotoren nur noch zugelassen bei Mofas.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit: 3. Massnahmen ab 1991:

Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen - Viertaktmotoren auch bei Mofas und eventuell neue For-

eine schriftliche Antwort. mel für diese Kategorie.

Motion Jaeger 1238 N 21 juin 1985

Texte de la motion du 8 février 1985 auf internationaler Ebene einheitlich sein. Um diese Fragen

Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui- besser beurteilen und die nötigen Entscheidungen treffen

vantes: zu können, wurde das EJPD vom Bundesrat mit Beschluss

1. Mesures immédiates, propres à exercer une influence vom 21. November 1984 über Massnahmen gegen das Wald-

raisonnable sur le marché: sterben beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der

weiteren Reduktion der Abgasschadstoffe beim motorisier-

a. Interdire les nouvelles admissions de moteurs deux temps ten Zweiradverkehr (insbesondere die Kohlenwasserstoff-

destinés aux motocycles de plus de 50cm3 de cylindrée, emissionen der Motorfahrräder) vorzulegen (Ziffer 6 des

scooters exceptés. BRB). Darin wird auch die Frage eines Verbots von Zweitakt-

b. Annoncer une interdiction générale, applicable dès 1989, motoren behandelt.

des moteurs 2 temps de toutes les classes, cyclomoteurs Der Bundesrat muss die Möglichkeit haben, seine

exceptés (vélomoteurs). Entscheide in dieser Sache gestützt auf solche gesicherte

c. Annoncer une interdiction générale, applicable dès 1991, Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der

des moteurs 2 temps destinés aux vélomoteurs (à rempla- technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu treffen.

cer, au besoin, par une formule adéquate). Die Motion Jaeger, welche ein kompromissloses Verbot von

d. Echelonner les tarifs d'assurance selon la puissance du Zweitaktmotoren fordert, räumt ihm die Möglichkeit für fle-

moteur plutôt que d'après la cylindrée, au besoin par le biais xiblere Lösungen nicht ein; sie müsste hierfür in ein Postulat

du prix de l'essence (en République fédérale d'Allemagne, umgewandelt werden. Die Motion bezieht sich zudem auf

ce système a été introduit voici plusieurs années déjà). einen an den Bundesrat delegierten Rechtsetzungsbereich

(Art. 8 SVG) und kann auch aus diesem Grunde nur in der

e. Supprimer les taxes sur les bicyclettes.

Form eines Postulates angenommen werden.

2. Mesures à partir de 1989: Abstufung der Versicherungsprämien nach Motorleistung,

- Les moteurs 2 temps ne sont plus autorisés que pour les allenfalls über den Benzinpreis: Diese Idee ist prüfenswert.

cyclomoteurs, ou vélomoteurs. Sie wurde aber bereits durch die Eidgenössische Konsulta-

3. Mesures à partir de 1991 : tiv-Kommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversiche-

- Moteurs quatre temps pour les vélomoteurs également, et rung geprüft. Diese kam zum Schluss, dass die bisherige

- si besoin est - nouvelle formule pour cette catégorie. Tarifierung nach dem Hubraum des Motors beizubehalten

sei. Eine Umstellung der Tarifierungsart würde zahlreiche,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit nicht leicht zu lösende Probleme mit sich bringen. Die

Oberster Leitgedanke dieses Vorstosses ist die Verbesse- Motorleistung ist nicht allgemein bekannt und nirgends

rung der Umweltverträglichkeit dieser Fahrzeugkategorie. verbindlich festgehalten (z. B. im Fahrzeugausweis). Sie

Das Motorrad darf auf keinen Fall gegenüber dem Auto müsste zuerst für alle Fahrzeuge nach einheitlichen Krite-

benachteiligt werden. Sein spezifischer Energieverbrauch rien gemessen werden, was sehr aufwendig wäre. Die Versi-

ist in den meisten Fällen günstiger und die Parkplatzpro- cherer müssten zudem vorgängig einer Umstellung über

bleme - auch bei Bahnhöfen - sind leichter lösbar. Jahre hinweg den Schadenverlauf nach zwei unterschiedli-

Es besteht heute Einigkeit, dass jede erdenkliche Mass- chen Kriterien (Motorleistung und Hubraum) statistisch

nahme zur Reduktion des Schadstoffausstosses zu nutzen parallel verfolgen, um gültige Grundlagen für eine geän-

ist. derte Tarifierung zu erhalten.

Im Falle des Motorrades ist durch ein Zweitaktverbot ohne Die in der Motion ebenfalls erwähnte, erwägenswerte Über-

Verminderung des Lebensstandards eine grosse Verbesse- wälzung der Haftpflichtprämien auf den Treibstoffpreis hätte

rung möglich. eine Abkehr vom heutigen Versicherungssystem zur Folge.

Die Lärmgrenzwerte CH ab 1986 müssen revidiert werden, Das dem geltenden Versicherungsaufsichtsgesetz zugrunde

da sie in der vorgesehenen Form das Motorrad gegenüber liegende Prinzip der risikogerechten Prämie verlangt näm-

dem Auto zu stark benachteiligen. lich eine Festsetzung der Prämien nach der Schadenbela-

Dagegen sind auch für Motorräder - insbesondere für stung. Das heutige System der Tarifierung in der Motorfahr-

schwere - schadstoffarme Abgase zu fordern. zeug-Haftpflichtversicherung entspricht diesem Grundsatz.

Es verwirklicht insbesondere auch das Verursacherprinzip

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

im versicherungstechnischen Sinne. Bei einer Überwälzung

vom 15. Mai 1985

der Prämien auf den Benzinpreis dürfte ferner auch die

Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mars 1985 Verteilung der Prämienanteile auf die Versicherer problema-

Verbot von Zweitaktmotoren: Der Bundesrat kann sich den tisch sein.

Aussagen zur Begründung der Motion sowie deren grund- In Anbetracht dieser zahlreichen ungelösten Probleme ist

sätzlichen Zielsetzungen im wesentlichen anschliessen. die Forderung nach Abstufung der Versicherungsprämien

Demgegenüber geht seines Erachtens das geforderte, keine nach der Motorleistung oder nach ihrer Überwälzung auf

Alternativlösungen offenlassende Verbot von Fahrzeugen den Benzinpreis jedenfalls in der starren Form einer Motion

mit Zweitaktmotoren über das Ziel hinaus. ungeeignet.

Es wird oft übersehen, dass die Motorräder und die Motor- Verzicht auf Gebühren bei Fahrrädern: Die Erhebung von

fahrräder in der Schweiz schon seit dem 1. Oktober 1983 Gebühren für Fahrräder ist Sache der Kantone (Art. 105

den einschlägigen internationalen Abgasvorschriften der Abs. 1 SVG); der Bund hat hierauf keinen Einfluss. Im übri-

Wirtschaftskommission für Europa der UNO (ECE-Regle- gen wird auf das Postulat Schule (84.924 Verzicht auf Velo-

mente Nr. 40 und 47) unterstehen, welche auch von zahlrei- kennzeichen) verwiesen, das der Bundesrat entgegenzu-

chen anderen europäischen Ländern (D, F, l, NL, H, CS, L, nehmen bereit ist.

DDR), im Rahmen des ECE-Homologationsabkommens vom

März 1958, auf Gegenseitigkeit angewendet werden. Ausser- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

dem gilt für Fahrzeuge mit Zweitaktmotoren, nach BAV Déclaration écrite du Conseil fédéral

Artikel 18 Absatz Ibis, dass die Motoren für den Betrieb mit Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

höchstens 2 Prozent Ölbeimischung zum Benzin gebaut wandeln.

sein müssen.

Obwohl somit bei diesen Fahrzeugarten heute schon eini- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

ges für den Umweltschutz getan wird, besteht kein Zweifel

darüber, dass auch für sie, ähnlich wie bei den Automobilen,

die Abgasvorschriften in den kommenden Jahren noch

erheblich verschärft werden müssen. Die zu treffenden

Massnahmen müssen jedoch technisch ausführbar, wirt-

schaftlich tragbar, erfolgversprechend und wenn möglich

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Jaeger Zweiradfahrzeuge. Umweltverträglichkeit

Motion Jaeger Véhicules à deux roues et impératifs de l'environnement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.343

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1237-1238

Page

Pagina

Ref. No 20 013 481

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.