Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-312 KI-generiert

Tamil Asylum Seekers Repatriation and Employment Rights

Geschäftsnummer VPB 85-312
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed concerns regarding the repatriation of Tamil asylum seekers from Sri Lanka. The court acknowledged that while sources generally agree on the deteriorating security situation in Sri Lanka, there are differing opinions on whether it is reasonable to send rejected Tamil asylum seekers back. The court stated that it relies on various reports, including those from the UN High Commissioner for Refugees and Swiss refugee aid organizations, to inform its decisions and will continue to use all available information to make informed judgments. Regarding work permits for asylum seekers, the court noted that cantons are responsible for issuing them and can deny them if an asylum request is primarily for employment. However, prolonged general work bans are discouraged as they increase reliance on social welfare and hinder reintegration. Finally, the court recognized the value of potential training and employment programs for asylum seekers as a form of return assistance and is exploring such models in collaboration with relevant organizations.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Tamil Asylum Seekers Repatriation and Employment Rights: The court acknowledged that while sources generally agree on the deteriorating security situation in Sri Lanka, there are differing opinions on whether it is reasonable to send rejected Tamil asylum seekers back. The court stated that it relies on various reports, including those from the UN High Commissioner for Refugees and Swiss refugee aid organizations, to inform its decisions and will continue to use all available information to make informed judgments. Regarding work permits for asylum seekers, the court noted that cantons are responsible for issuing them and can deny them if an asylum request is primarily for employment. However, prolonged general work bans are discouraged as they increase reliance on social welfare and hinder reintegration. Finally, the court recognized the value of potential training and employment programs for asylum seekers as a form of return assistance and is exploring such models in collaboration with relevant organizations.

Schlagwörter

KI-generiert
Flüchtlingsrechte Sozialhilfeabhängigkeit Asyl für Staatsangehörige aus Sri Lanka Heimschaffung Eingliederung in der Arbeitslosenversicherung Rückkehrrecht
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Uchtenhagen 1270 N 21 juin 1985

bis hin zum Landwirt wird mittels eines obligatorischen 3. Angesichts der zum Teil neuartigen Asylproblematik

Lieferscheines und allenfalls eines Abnehmernachweises wären die Hilfsorganisationen offensichtlich bereit, neue

(Abnehmerberechtigung mit einzelbetrieblicher Nährstoff- Wege zu beschreiten und zum Beispiel Beschäftigungs-

bilanz) geschlossen. Lieferscheine können bei der EDMZ in oder Ausbildungsprogramme zu organisieren für jene Asyl-

Bern bezogen werden. gesuchssteller, welche vorübergehend nicht in ihr Land

Schwierigkeiten gibt es vor allem in dieser buchhalterischen zurückkehren können. Ist der Bundesrat bereit, derartige

Erfassung der Klärschlammverteilung, die gemäss Kreis- Massnahmen zu fördern, insbesondere für jene Asylgesuch-

schreiben nun rasch behoben werden müssen. steller, denen keine Arbeitsbewilligung erteilt wird?

- Bereits kurz nach Inkrafttreten der Klärschlammverord- Texte de l'interpellation du 4 février 1985

nung haben zahlreiche Kläranlageverbände provisorische

Massnahmen ergriffen, um auch im Winterhalbjahr die L'escalade de la violence survenue ces derniers mois au

Beschränkungen der Verordnung beachten zu können. Ver- nord du Sri Lanka donne lieu à une situation proche de la

schiedene Kantone haben sie dabei tatkräftig unterstützt. guerre civile. Selon des avis concordants, la vie des Tamouls

Beispielhaft sei etwa der Kanton Bern genannt, der allen dont l'âge se situe entre 18 et 35 ans y est généralement

Gemeinden einen Beschluss des Regierungsrates zukom- mise en danger. Leur sécurité n'est pas davantage garantie

men liess, um technische Massnahmen durchzusetzen. Die dans le Sud. Dans ces circonstances, il ne semble pas

bis 1990 gesetzte Übergangsfrist ist nach Dringlichkeit des admissible de renvoyer les demandeurs d'asile tamouls

Einzelfalles bereits frühzeitig zu nutzen. dans leur patrie.

Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions

- Schwierigkeiten der landwirtschaftlichen Düngung als suivantes:

Gesamtes sowie die gewässerschutzrelevanten Aspekte der

Bodenbewirtschaftung sind in enger Zusammenarbeit zwi- 1. Les bases sur lesquelles il est appuyé pour prendre sa

schen den kantonalen Umweltschutz- und Landwirtschafts- décision du 1er octobre 1984, selon laquelle les Tamouls

fachstellen zu lösen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind pouvaient en principe être renvoyés chez eux, apparaissent

im Bundesgesetz vom T.Oktober 1983 über den Umwelt- peu dignes de foi. Que fait-il en conséquence pour fonder sa

schutz bereits gegeben; sie werden auch in der kommenden politique sur des données plus fiables?

revidierten Gewässerschutzgesetzgebung im Verhältnis zur 2. Depuis le début de l'an, les autorités de certains cantons

geltenden noch verdeutlicht. Zusätzlich enthält die im rejettent systématiquement les demandes d'asile et ont

Entwurf vorliegende Verordnung über umweltgefährdende décidé pour une période indéterminée de refuser tout per-

Stoffe entsprechende düngungsrelevante Bestimmungen. mis de travail. Le Gouvernement estime-t-il ces pratiques

Im übrigen hat der Bundesrat im 6. Landwirtschaftsbericht conciliables avec la loi sur l'asile?

und in seinem Geschäftsbericht des Jahres 1984 zu diesen 3. Vu les nouveaux problèmes qui se posent en matière

Fragen Stellung bezogen. Dies betrifft vor allem auch die d'asile, les organisations d'entraide seraient manifestement

wichtigen finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit der prêtes à trouver des solutions inédites et à organiser par

Hofdüngerlagerung und -Verwertung. exemple des programmes de formation et d'emploi pour les

demandeurs d'asile qui ne peuvent provisoirement retour-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- ner dans leur pays. Le Gouvernement envisage-t-il d'ap-

rates teilweise befriedigt. puyer de tels programmes, notamment pour les demandeurs

d'asile auxquels on a refusé d'octroyer un permis de travail?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

Borei, Braunschweig, Chopard, Christinat, Deneys, Fank-

hauser, Friedli, Hubacher, Jaggi, Leuenberger-Solothurn,

#ST# 85.312 Longet, Mauch, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud,

Interpellation Uchtenhagen Renschier, Riesen-Freiburg, Robbiani, Rohrer, Ruch-Zuch-

Heimschaffung von Tamilen wil, Ruffy, Weber-Arbon (25)

Retour des Tamouls dans leur pays Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 25. April 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1985

1. Dem Bundesrat standen für seinen Beschluss vom

I.Oktober 1984 verschiedene Entscheidungsgrundlagen

Wortlaut der Interpellation von 4. Februar 1985

zur Verfügung, nebst verwaltungsinternen Berichten unter

Die Eskalation der Gewalt hat in den letzten Monaten im anderen auch die Stellungnahmen des UNO-Hochkommis-

Norden Sri Lankas zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen sariats für Flüchtlinge und der schweizerischen Flüchtlings-

geführt. Nach übereinstimmenden Aussagen ist das Leben hilfswerke. Diese Quellen decken sich in den Lagebeurtei-

junger Tamilen zwischen 18 und 35 Jahren im Norden gene- lungen zum grössten Teil. Es besteht deshalb kein Anlass,

rell gefährdet. Auch im Süden ist ihre Sicherheit nicht an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln.

gewährleistet. In dieser Situation erscheint es nicht verant- Allerdings beurteilen die Autoren dieser verschiedenen Stu-

wortbar, asylsuchende Tamilen in ihre Heimat zurückzu- dien die Frage der Zumutbarkeit der Heimschaffung von

schaffen. abgewiesenen tamilischen Asylbewerbern nach Sri Lanka

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender unterschiedlich und gelangen demzufolge zu verschiede-

Fragen: nen Schlussfolgerungen.

1. Die Grundlagen, auf die sich der Bundesrat bei seinem Angesichts dieser komplexen Lage wird der Bundesrat auch

Entscheid vom I.Oktober 1984 stützte, wonach asyl- in Zukunft alle ihm zugänglichen Informationsquellen sorg-

suchende Tamilen grundsätzlich zurückgeschickt werden fältig ausschöpfen, um die ihm obliegenden Entscheide so

können, haben sich als wenig zuverlässig erwiesen. Es stellt breit wie nötig abzustützen.

sich daher die Frage, welche Anstrengungen der Bundesrat 2. Nach dem Asylgesetz sind die Kantone zuständig, den

jetzt unternimmt, um seinen bevorstehenden Entscheid auf Asylgesuchstellern Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Diese

eine zuverlässigere Basis abzustützen. Kompetsnzzuweisung hat ihren Sinn darin, den Kantonen

2. Seit Beginn dieses Jahres verweigern die Behörden ein- die nötige Flexibilität zu gewähren, um den jeweiligen loka-

zelner Kantone Asylsuchenden generell und auf unbe- len Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Damit können die

stimmte Zeit jede Arbeitsbewilligung. Wie verträgt sich diese Kantone nicht nur ihrer Pflicht zur Berücksichtigung der

Praxis nach Auffassung des Bundesrates mit der eidgenös- Priorität des einheimischen Arbeitnehmers im Einzelfall

sischen Asylgesetzgebung? nachkommen, sondern auch durch eine generell zurückhal-

21. Juni 1985 N 1271 Interpellation Cantieni

tende Bewilligungspraxis vermehrt schwierigen Arbeits- Mitunterzeichner- Cosignataires: Bundi, Columberg (2)

marktverhältnissen Rechnung tragen. Schliesslich können

sie in Fällen, in denen Ausländer ein Asylgesuch lediglich Schriftliche Begründung - Développement par écrit

zum Zweck der Erlangung einer Arbeitsbewilligung stellen, Bekanntlich hat das Bundesgericht mit Entscheid vom

die Bewilligung verweigern. 13. Juli 1984 dem Kanton Graubünden verboten, Eintragun-

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass angesichts der gegen- gen in seinem Handelsregister in romanischer Sprache,vor-

wärtigen Umstände die Verweigerung einer Arbeitsbewilli- zunehmen.

gung in den ersten Monaten nach Einreichung eines Asylge- Dieser Entscheid steht in Widerspruch zu den Bemühungen

suches vertretbar und den Gesuchstellern zuzumuten ist. um die Erhaltung und Förderung der romanischen Sprache.

Dagegen sind länger andauernde generelle Arbeitsverbote Im Sommer 1983 wurde die Fundaziun Pro Gonda gegrün-

abzulehnen. Sie führen dazu, dass die Betroffenen fürsorge- det und vom Handelsregisteramt des Kantons Graubünden

risch unterstützt werden müssen und können die Reintegra- in romanischer Sprache ins Tagebuch eingetragen. Das

tionsfähigkeit bei einer Rückkehr ins Heimatland beein- Eidgenössische Handelsregisteramt in Bern verweigert die

trächtigen. erforderliche Genehmigung, da Eintragungen nur in den

3. In der Projektstudie «Tamilen» einer Anzahl von Hilfswer- Amtssprachen Italienisch, Französisch oder Deutsch zuläs-

ken vom November 1984 wird vorgeschlagen, für Tamilen sig seien.

spezifische Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme Es liegt nun aber eindeutig im Interesse der Erhaltung und

während ihres Aufenthalts in der Schweiz zu organisieren. Förderung der romanischen Sprache, dass im Kanton Grau-

Es würde sich dabei um eine Art Rückkehrvorbereitung mit bünden, in welchem das Romanische verfassungsmässig

entwicklungspolitischer Perspektive handeln. Das Modell als Amtssprache gilt, auch Eintragungen im Handelsregister

für Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme für Tami- in romanischer Sprache vorgenommen werden können.

len sollte ein Pilotprojekt sein, welches später auch auf Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

andere Asylbewerber angewandt werden könnte. vom 1. Mai 1985

Dieser Vorschlag muss neben anderen als möglicher Bei-

trag zur Lösung des Flüchtlingsproblems geprüft werden. Rapport écrit du Conseil fédéral du 1" mai 1985

Der Bundesrat hält es grundsätzlich für richtig, dass Asyl- Das Urteil des Bundesgerichts, das Handeisregistereintra-

bewerber während ihres Aufenthalts in der Schweiz sinnvoll gungen in romanischer Sprache als unzulässig bezeichnet,

beschäftigt werden. Das Anliegen der Interpellation lässt steht nicht in Widerspruch zu den bundesrätlichen Bemü-

sich dem Problemkreis der Rückkehrhilfe zuordnen. Die hungen um die Erhaltung und Förderung der romanischen

zuständigen Bundesbehörden haben schon Schritte unter- Sprache.

nommen, um in Zusammenarbeit mit den interessierten Der Bundesrat ist weiterhin bestrebt, die romanische Spra-

Kreisen ein Modell für eine mögliche Rückkehrhilfe zu erar- che zu fördern; er kann indessen nicht von sich aus ein für

beiten. Dabei ist die Frage kontrovers, ob diese Hilfe mehr in die ganze schweizerische Wirtschaft erstrangige Publizitäts-

Form von Beratung oder von eigentlichen Ausbildungspro- institut - wie es das Handelsregister darstellt - in einer nicht

grammen geleistet werden soll. als Amtssprache der Eidgenossenschaft anerkannten Spra-

che führen lassen.

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- Der Bundesrat möchte dem Anliegen der Interpellanten

desrates teilweise befriedigt. dadurch entgegenkommen, dass er sich für die Möglichkeit

einer romanischen Übersetzung von Handelsregistereinträ-

gen einsetzt und dafür sorgt, dass die erforderlichen Rechts-

grundlagen geschaffen werden. Die Übersetzung könnte

neben dem massgeblichen deutschen bzw. italienischen

Text im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» publiziert wer-

#ST# 85.327 den. Die Interessierten würden damit in die Lage versetzt, in

Interpellation Cantieni ihrem Idiom von einer Handelsregistereintragung Kenntnis

zu nehmen, ohne dass dem der romanischen Sprache nicht

Handelsregisterverordnung mächtigen Publikum Rechtsnachteile infolge mangelhafter

Ordonnance sur le registre du commerce Publizität erwachsen können.

Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass der Kanton

Graubünden bereits heute die Handelsregistereintragungen

nicht nur in deutscher bzw. italienischer, sondern - sofern

dies gewünscht wird - auch in romanischer Übersetzung im

Wortlaut der Interpellation vom 5. Februar 1985 kantonalen Amtsblatt publizieren könnte.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beant-

worten: Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass im Handelsregi- rates teilweise befriedigt.

ster des Kantons Graubünden Eintragungen in romanischer

Sprache zulässig sein sollen, da gemäss Kantonsverfassung

Graubündens das Romanische als Amtssprache gilt?

- Ist der Bundesrat bereit, eine Revision der eidgenössi-

schen Handelsregisterverordnung zu prüfen, um die Vor-

aussetzungen für Eintragungen ins Handelsregister des

Kantons Graubünden in romanischer Sprache zu ermögli-

chen?

Texte de l'interpellation du 5 février 1985

Le Conseil fédéral est prié de dire

- s'il partage l'avis que les inscriptions en langue rhétoro-

mane dans le registre commercial du canton des Grisons

devraient être autorisées puisque la constitution de ce can-

ton déclare le romanche langue officielle;

- s'il est prêt à réviser l'ordonnance sur le registre du

commerce afin de permettre les inscriptions dans cette

langue dans le registre cantonal.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Uchtenhagen Heimschaffung von Tamilen

Interpellation Uchtenhagen Retour des Tamouls dans leur pay

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.312

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1270-1271

Page

Pagina

Ref. No 20 013 526

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.