Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-309 KI-generiert

Tax Incentives for Forest Management

Geschäftsnummer VPB 85-309
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This postulate urges the creation of tax incentives to encourage better forest management and utilization, arguing that it is counterproductive for the federal government to spend money on forest preservation with one hand while collecting taxes with the other. The proponent highlighted that private forest owners often face significant financial burdens, and the current tax system, particularly concerning domestic timber consumption and export taxes, can be detrimental. The postulate requests the government to examine ways to provide tax relief for forest owners and to recommend similar measures to the cantons, emphasizing that while not a sole solution to forest decline, these fiscal measures can support private owners struggling with the costs of maintaining forests.

Legislator-Regeste

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Art. 22 Abs. 1 Bst. a RVG; Tax Incentives for Forest Management: The proponent highlighted that private forest owners often face significant financial burdens, and the current tax system, particularly concerning domestic timber consumption and export taxes, can be detrimental. The postulate requests the government to examine ways to provide tax relief for forest owners and to recommend similar measures to the cantons, emphasizing that while not a sole solution to forest decline, these fiscal measures can support private owners struggling with the costs of maintaining forests.

Schlagwörter

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Steuerwesen Lenkungsabgabe Ausfuhrabgabe Ersatzaufforstungsabgabe Ökosteuern Haushaltsführung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 Abs. 1 Bst. a RVG

Cited as the legal basis for the imposition of the heavy vehicle charge, and implicitly the reason for the subsequent retaliatory measures.

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Volltext

17. September 1985 N 1357 Postulat Bonny

#ST# 85.309 Solidarität erfolge. Es ist eine Tatsache, dass dieser wunder-

bare Wald durch die Burgergemeinde Bern seit Jahren und

Postulat Bonny Jahrzehnten vorbildlich gepflegt wird.

Nutzung und Pflege der Wälder. Wir können auch heute noch nicht genau sagen, welches

Fiskalische Entlastung die genauen Ursachen des Waldsterbens sind. Eines scheint

Sauvegarde des forêts. Allégements fiscaux mir aber doch sicher zu sein: die gute Hege, Pflege und

Nutzung des Waldes ist und bleibt eine der wichtigsten

Massnahmen im Kampf gegen das Waldsterben. Tatsache

ist auch, dass gerade der private Waldbesitzer oft Probleme

in dieser Beziehung hat. Wenn er seinen Wald nicht gerade

Wortlaut des Postulates vom 4. Februar 1985 als Hobby ansieht, muss er feststellen, dass damit grosse

finanzielle Lasten verbunden sind. Manch einer ist überfor-

Zur Bekämpfung des Waldsterbens ist neben anderen Mass- dert. Das Personal ist teuer, zum Teil findet es sich kaum

nahmen auch die gute Pflege und Nutzung des Waldes von mehr; die Holzpreise sind zusammengebrochen, und

Bedeutung, Tätigkeiten, die in letzter Zeit für die Waldbesit- dann kommt noch der Fiskus, der ebenfalls seinen Teil

zer nicht mehr attraktiv waren. haben will. Ich finde es nun widersinnig, wenn der gleiche

Es sollten daher entsprechende Anreize geschaffen werden. Bund mit der einen Hand Geld für die Erhaltung der Wälder

Eine Möglichkeit besteht in gezielten Massnahmen zur fiska- ausgibt - dem stimmen wir alle zu - und mit der anderen

lischen Entlastung. Es ist widersinnig, wenn der Bund mit Hand über den Fiskus wieder Geld abschöpft. Mein Anliegen

der einen Hand Geld für die Erhaltung der Wälder ausgibt - ich- habe es mit diesem Postulat zum Ausdruck bringen

und mit der anderen Hand (Fiskus) wieder einzieht. wollen - geht dahin, dass wir noch vermehrt danach trach-

Der Bundesrat wird eingeladen ten müssen, steuerliche Anreize für eine bessere Pflege und

- zu prüfen, auf welche Weise bei den Steuern, unter ande- Nutzung des Waldes zu schaffen.

rem bei der Wust, eine Entlastung zugunsten der Nutzung Wo liegen nun diese Steuerprobleme? Ich möchte diese

und Pflege des Waldes erreicht bzw. bei in Vorbereitung keineswegs dramatisieren, aber es gibt eben doch Schwie-

befindlichen Steuervorlagen vorgesehen werden kann; rigkeiten. Ich sehe sie in zweierlei Hinsicht. Es gibt Probleme

- den Kantonen zu empfehlen, in ihren Steuergesetzen bei den Steuern des Bundes, im Zusammenhang mit der

ebenfalls fiskalische Entlastungen zugunsten der Pflege und Wust. Ein Problem haben wir heute morgen ausgeräumt mit

Nutzung des Waldes vorzusehen. dem Nichteintreten auf die Energie-Wust. Durch die

Energie-Wust wäre nämlich das sogeannte Energieholz, das

Texte du postulat du 4 février 1985 Brennholz, welches abfällt, wenn man einen Wald pflegt,

Pour lutter contre le dépérissement des forêts, il est impor- auch von dieser Steuer erfasst worden. Es bleiben aber

tant - en plus des autres mesures à prendre - que les forêts trotzdem noch Probleme. Wir haben eine recht starke Bela-

reçoivent des soins culturaux convenables et soient exploi- stung des Bauholzes im Inlandverbrauch, und - das Pro-

tées normalement, ce qui est devenu, ces derniers temps, blem wurde heute schon mehrmals angesprochen - beim

peut intéressant pour les propriétaires de forêts. Export-, d. h. beim Schnittholz, bei den Rundhölzern und

C'est pourquoi il faudrait prendre des mesures d'encourage- auch bei Holzerzeugnissen wirkt sich die Taxe occulte nega-

ment. On pourrait par exemple envisager à cette fin des tiv aus. Das ist die eine Ebene. Hier erwarte ich, dass der

allégements fiscaux. Il est contraire au bon sens que la Bund entsprechend handelt und dass er eine gewisse Entla-

Confédération donne d'une main de l'argent pour la sauve- stung ernsthaft prüft.

garde des forêts, et qu'elle reprenne cet argent de l'autre Es gibt noch eine zweite Ebene, diejenige der Kantone. Ich

main (fisc). bin der letzte, der irgendwie verlangen möchte, dass der

Le Conseil fédéral est invité: Bund in unserem föderalistischen Staat in die Fiskalkompe-

tenz der Kantone eingreift. Aber ich glaube, bei der Erhal-

- à étudier la possibilité de favoriser l'exploitation des forêts tung unserer Wälder geht es um ein Allgemeininteresse,

et les soins culturaux à celles-ci au moyen d'allégements dem sich auch die Kantone zu unterziehen haben. In ver-

fiscaux, aussi bien en ce qui concerne les impôts déjà schiedenen Kantonen ist der Anteil der Privatbesitzer an

prélevés actuellement, notamment l'ICHA, que dans les pro- Wäldern hoch: Der Kanton Luzern zum Beispiel weist 75

jets de lois fiscales qui sont en préparation; Prozent Anteil an Privatwäldern auf, es gibt aber auch starke

- à recommander aux cantons de prévoir eux aussi dans Anteile von privaten Waldeigentümern in den Kantonen

leur législation des allégements fiscaux destinés à encoura- Zürich und Bern. Gesamtschweizerisch beträgt der private

ger les soins culturaux aux forêts et l'exploitation de celles- Anteil am Waldbesitz 25 Prozent. Ich glaube, dass auch in

ci. den Kantonen eine steuerliche Entlastung wichtig wäre.

Deshalb mein Wunsch, Punkt 2 meines Postulates, dass der

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Bund an die Kantone gelangen soll mit der Empfehlung,

Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Berger, Bühler-Tschappina, Steuerentlastungen zugunsten einer besseren Pflege und

Candaux, Cevey, Cincera, Göltet, Eng, Etique, Flubacher, Nutzung des Waldes vorzusehen. Wie ich bei der Vorberei-

Geissbühler, Giger, Giudici, Hari, Houmard, Iten, Jung, Koh- tung dieses Vorstosses festgestellt habe, können sich offen-

ler Raoul, Martin, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Nuss- bar in den Kantonen vor allem gewisse Schätzungsrichtli-

baumer, Perey, Pfund, Revaclier, Rime, Savary-Vaud, nien sehr negativ und sehr belastend auswirken.

Schiarii, Schnider-Luzern, Schule, Steinegger, Thévoz, Das sind Überlegungen, die ich in diesem Zusammenhang

Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss, Zwingli anstellen wollte. Ich möchte keineswegs den Eindruck

(43) erwecken, dass dies ein Patentrezept sei, um die schwerwie-

gende Problematik des Waldsterbens zu lösen. Aber auf

Bonny: Ich möchte mit meinem Postulat einen Beitrag lei- diesem Gebiet scheint es mir wichtig, dass wir damit einen

sten, der sich sowohl im fiskalischen als auch im Bereiche ganz natürlichen Beitrag leisten können, damit das Interesse

des Umweltschutzes positiv auswirken sollte. an einer guten Pflege und Nutzung der Wälder gefördert

Zuerst ein kleines persönliches Erlebnis. Ich hatte letzte wird. Damit helfen wir auch jenen Privaten, die heute aus

Woche Gelegenheit, an einer Waldbegehung im Forst teilzu- finanziellen Gründen diese Lasten nicht mehr tragen

nehmen. Der Forst liegt im Westen der Stadt Bern und ist können.

das grösste zusammenhängende Waldgebiet des Mittellan- In diesem Sinne bin ich dankbar dafür, dass der Bundesrat

des. Dabei habe ich feststellen können, dass es sich bei bereit ist, mein Postulat anzunehmen.

diesem Wald, einem der schönsten noch intakten Waldge-

biete, nur ein knappes Dutzend Borkenkäferfallen gibt. Man Bundesrat Stich: Der Bundesrat nimmt das Postulat

hat mir gesagt, dass deren Aufstellung eigentlich mehr aus entgegen.

Redevance sur les poids lourds 1358 N 17 septembre 1985

Präsident: Wird das Postulat aus der Mitte des Rates nicht nur die Transportunternehmen betroffen, sondern es

bekämpft? - Das ist nicht der Fall. stehen auch über 10000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Überwiesen - Transmis Stellungnahme des Bundesrates siehe unten

Präsident: Wir kommen nun zu drei Vorstössen, die sich mit Rapport du Conseil fédéral voir ci-après

der Schwerverkehrsabgabe befassen. Die liberale Fraktion

hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Motion zurückzieht.

#ST# 85.402

Postulat Schiarii

Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen

85.395 Redevance sur les poids lourds.

Mesures compensatoires

#ST#

Motion der Fraktion

der Schweizerischen Volkspartei

Schwerverkehrsabgabe

Motion du groupe de l'Union Wortlaut des Postulates vom 20. März 1985

démocratique du centre

Der Bundesrat wird eingeladen, alle Vorkehren zu prüfen,

Redevance sur les poids lourds die notwendig sind, um den schweizerischen Transport-

unternehmern diejenigen Abgaben so bald wie möglich

zurückzuerstatten, welche diese seit dem I.Januar 1985

einem ausländischen Staat wegen der Einführung der

schweizerischen Schwerverkehrsabgabe als zusätzliche

Wortlaut der Motion vom 20. März 1985 Abgaben bzw. Steuern zu leisten haben.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorkehren

zu treffen, damit die infolge der Einführung der Schwerver- Texte du postulat du 20 mars 1985

kehrsabgabe vom Ausland ergriffenen oder in Aussicht Le Conseil fédéral est invité à étudier toutes les mesures

gestellten Retorsionsmassnahmen aufgehoben bzw. abge- permettant de rembourser aux entreprises de transport

wendet werden. Gleichzeitig sind so rasch wie möglich suisses les redevances qu'elles doivent, depuis le 1er janvier

Massnahmen zu ergreifen, welche die volle Wettbewerbsfä- 1985, payer à des Etats étrangers, à titre de taxes ou d'im-

higkeit des schweizerischen Strassentransportgewerbes pôts, en raison de l'introduction par la Suisse d'une rede-

wiederherstellen, indem sie ausländische Retorsionen in vance sur les poids lourds.

finanzieller Hinsicht ausgleichen. Die Rückerstattungen an Schriftliche Begründung - Développement par écrit

das Strassentransportgewerbe haben ihre Begrenzung in

der Höhe der im Verfassungsartikel vorgesehenen Abgaben Der Bundesrat hat bekanntlich die in der Volksabstimmung

zu finden, d. h. die Gesamtbelastung für einzelne Motorfahr- vom 26. Februar 1984 beschlossene Schwerverkehrsabgabe

zeuge und Anhänger darf nicht höher ausfallen, als im mittels Verordnung auf den 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt.

Verfassungsartikel vorgesehen. Der Einzug und die Rücker- Wegen dieser Schwerverkehrsabgabe sind in der Folge

stattung der Abgabe hat in einem administrativ einfachen Schwierigkeiten mit dem Ausland eingetreten, die dem

und raschen Verfahren zu geschehen. Image der Schweiz nicht förderlich sind. Zudem haben

verschiedene Länder Gegenmassnahmen in Kraft gesetzt

Texte de la motion du 20 mars 1985 oder wenigstens angedroht. Diese ausländischen Gegen-

Le Conseil fédéral est chargé de faire les démarches néces- massnahmen führen über die Schwerverkehrsabgabe hin-

saires pour éviter ou parer les mesures de représailles prises aus für das Transportgewerbe zu einer mehrfachen Bela-

ou envisagées par l'étranger à la suite de l'introduction de la stung und schädigen es schwer. Das entspricht aber nicht

redevance sur les poids lourds. Il prendra en outre au plus dem Sinn des Verfassungsartikels über die Schwerverkehrs-

vite les dispositions nécessaires pour rétablir la compétiti- abgabe. Darin wird nur von einer einmaligen Abgabe

vité des transporteurs routiers suisses et compenser finan- gesprochen und zudem verlangt, dass die im Ausland imma-

cièrement les éventuelles mesures de rétorsion des pays trikulierten Fahrzeuge nicht besser gestellt werden dürfen,

voisins. Il veillera à ce que les ristournes aux transporteurs als die einheimischen. Mit den ausländischen Gegenmass-

ne dépassent pas le niveau des redevances prévues dans nahmen zur Schwerverkehrsabgabe wird nun allerdings

l'article constitutionnel. En d'autres termes, il devra faire en gerade das Gegenteil erreicht. Damit wird über das Trans-

sorte que la charge totale par véhicule ou remorque n'ex- portgewerbe hinaus auch die Wirtschaft geschädigt, die an

cède pas le montant prévu par la constitution. La perception der Aufrechterhaltung eines gesunden schweizerischen

et le remboursement de la redevance devront être effectués Strassennutzverkehrs interessiert ist.

en procédure administrative simple et rapide. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom 29. Mai 1985 zur Motion der Fraktion der SVP

Am 26. Februar 1984 haben Volk und Stände die Einführung sowie zum Postulat Schärli

der Schwerverkehrsabgabe beschlossen. Dieser Volksent- Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985 concernant

scheid ist vollumfänglich zu respektieren. Seit Monaten la motion du groupe de l'UdC et le postulat Schärli

ergeben sich indessen hinsichtlich der Durchsetzung der Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen

Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe vom 12. Sep- Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener

tember 1984 (SR 741.71) mit zahlreichen Staaten Schwierig- dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-

keiten. Darunter leidet in erster Linie das schweizerische nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele-

Lastwagengewerbe, aber auch das Ansehen der Schweiz genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner

schlechthin. Die heute von einer ganzen Reihe von Staaten Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der

gegen die Schweiz ergriffenen oder angedrohten Retor- ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer-

sionsmassnahmen treffen das einheimische Transportge- verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen

werbe am Lebensnerv, denn sie schränken die internatio- Staaten gezogen.

nale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche ein. Die Existenz In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in

eines ganzen Wirtschaftszweiges ist bedroht. Davon sind dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Bonny Nutzung und Pflege der Wälder. Fiskalische Entlastung

Postulat Bonny Sauvegarde des forêts. Allégements fiscaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.309

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.09.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1357-1358

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Ref. No 20 013 680

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