Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-305 KI-generiert

Switzerland's Council of Europe Delegation and Cross-Border Forest Dieback

Geschäftsnummer VPB 85-305
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council rejected a proposal to withdraw the Swiss delegation from the Council of Europe if it did not take effective cross-border measures against forest dieback. The Council argued that the Council of Europe had decided not to pursue a convention on cross-border air pollution, recognizing that such issues require continental-level solutions and are better addressed by organizations like the UN Economic Commission for Europe (UNECE). While acknowledging the Council of Europe's role in environmental protection, the Council emphasized that international cooperation on air pollution is already underway through the UNECE, which has established a framework for international collaboration and is developing protocols for reducing sulfur and nitrogen oxide emissions.

Legislator-Regeste

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Art. 75 LFG, Art. 75 Absatz, Art. 60 OR; Switzerland's Council of Europe Delegation and Cross-Border Forest Dieback: The Council argued that the Council of Europe had decided not to pursue a convention on cross-border air pollution, recognizing that such issues require continental-level solutions and are better addressed by organizations like the UN Economic Commission for Europe (UNECE). While acknowledging the Council of Europe's role in environmental protection, the Council emphasized that international cooperation on air pollution is already underway through the UNECE, which has established a framework for international collaboration and is developing protocols for reducing sulfur and nitrogen oxide emissions.

Schlagwörter

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Internationale Organisationen Umweltschutzorganisation grenzüberschreitende Zusammenarbeit Umweltwirtschaft Protokoll zu dem Übereinkommen grenzüberschreitende Umweltbelastung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 75 LFG

The court discussed the potential need to amend this article regarding the statute of limitations in international agreements.

Art. 60 OR

The court referenced this article concerning the statute of limitations for non-contractual damages.

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Volltext

21.JunM985 N 1243 Postulat Meier-Zürich

Dieses Begehren macht wahrscheinlich eine Änderung von und westeuropäischen Staaten sowie die USA und Kanada

Artikel 75 LFG notwendig; es wäre zu prüfen, ob ein Abwei- vereint und die daher besonders geeignet für die Erfüllung

chen von der Verwirkungsregelung der Warschauer Haf- dieser Aufgabe ist, ein Übereinkommen über die weiträu-

tungsordnung ein Abweichen von den Grundsätzen interna- mige grenzüberschreitende Luftverschmutzung abge-

tionaler Übereinkommen nach Artikel 75 Absatz 1 LFG schlossen, das am 16. März 1983 in Kraft trat und das

bedeutet. Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre inzwischen von 29 der 34 Mitgliedstaaten der ECE, darunter

verjähren Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung der Schweiz am 6. Mai 1983, und von den Europäischen

gemäss dem Obligationenrecht in zehn Jahren. Ausserver- Gemeinschaften ratifiziert worden ist. Dieses Übereinkom-

tragliche Schadenersatzansprüche unterstehen gemäss men steckt die Rahmenbedingungen für die internationale

Artikel 60 des Obligationenrechts einer relativen Verjäh- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Luftverschmut-

rungsfrist von einem Jahr und einer absoluten Verjährungs- zung ab und bedarf der Konkretisierung durch praktische

frist von zehn Jahren. Es ist zu überlegen, ob diese Rege- Massnahmen. Die im Rahmen der ECE Ende Juni 1984 in

lung hier sachlich gerechtfertigt ist. Dabei ist wiederum München durchgeführte multilaterale Konferenz über Ursa-

darauf zu achten, dass die Unterschiede zwischen nationa- chen und Verhinderung von Wald- und Gewässerschäden

lem und internationalem Lufttransportrecht nicht zu gross durch Luftverschmutzung in Europa gab in diesem Zusam-

werden. Die geltenden Verjährungs- und Verwirkungsfristen menhang wichtige Impulse. So konnte ein Zusatzprotokoll

werden auch bei der bevorstehenden Gesamtrevision des zum Übereinkommen ausgearbeitet werden, das die Ver-

Haftpflichtrechts zu überprüfen sein. pflichtung enthält, die jährlichen nationalen Schwefel-

emissionen oder deren grenzüberschreitende Ströme, unter

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Verwendung des Emissionsvolumens von 1980 als Grund-

Déclaration écrite du Conseil fédéral lage bis 1993, um 30 Prozent zu verringern. Bisher sind 20

Der Bundesrat beantragt, das Begehren 1 der Motion abzu- Mitglieder der ECE, darunter die Schweiz, diese Verpflich-

weisen und die. Begehren 2 und 3 in ein Postulat umzuwan- tung eingegangen und werden daher das Protokoll an der

deln. dritten Sitzung des Exekutivvorgangs des Übereinkommens

in Helsinki im Juli 1985 unterzeichnen. Es handelt sich dabei

Überwiesen gemäss Antrag des Bundesrates um folgende Mitglieder: Belgien, Bulgarien, die Bundesre-

Transmis selon la proposition du Conseil fédéral publik Deutschland, Dänemark, die Deutsche Demokrati-

sche Republik, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Liech-

tenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Öster-

reich, Schweden, die Schweiz, die Tschechoslowakei, die

UdSSR, Weissrussland und die Ukraine. Ein ähnlicher

Beschluss über eine bedeutende Verminderung der Ge-

#ST# 85.305 samtemissionen der Stickstoffoxide ist in Vorbereitung.

Durch Verabschiedung eines entsprechenden Protokolls

Postulat Meier-Zürich wurde schliesslich die Finanzierung des im Rahmen des

Waldsterben. Übereinkommens betriebenen gesamteuropäischen Mess-

Schweizer Delegation beim Europarat und Bewertungsprogrammes EMEP geregelt. Bisher wur-

den im EMEP die Schwefelemissionen gemessen und

Dépérissement des forêts. bewertet. Ab 1986 werden auch die Stickstoffe und voraus-

Délégation suisse auprès du Conseil de l'Europe sichtlich ab 1987 auch Ozon in das Arbeitsprogramm des

EMEP aufgenommen werden.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat

ihrerseits am 1. Februar 1984 die Empfehlung R 977 ange-

nommen, mit welcher sie das Ministerkomitee eingeladen

Wortlaut des Postulates vom 4. Februar 1985 hat, eine Konvention über die grenzüberschreitende Luftver-

Sofern der Europarat nicht bereit ist, grenzüberschreitende schmutzung zu entwerfen, die die Mitgliedstaaten des Euro-

und wirksame Massnahmen gegen das Waldsterben zu parates im Kampfe gegen diese Luftverschmutzung ver-

beschliessen, wird der Bundesrat ersucht, die Schweizer einen sollte. Das Ministerkomitee hat im September letzten

Delegation auf Ende 1985 aus diesem Rat zurückzuziehen. Jahres entschieden, dass es diesen Vorschlag der Parla-

mentarischen Versammlung, angesichts der Arbeiten im

Texte du postulat du 4 février 1985 Rahmen der ECE, nicht weiterverfolgen will. Seine Entschei-

Le Conseil fédéral est prié de retirer la délégation suisse dung hat das Ministerkomitee hauptsächlich damit begrün-

auprès du Conseil de l'Europe pour la fin de 1985, si d'ici det, dass die Luftverschmutzung ein Phänomen ist, das auf

cette date ledit conseil ne s'est pas montré disposé à arrêter kontinentaler Ebene bekämpft werden muss, da es sowohl

des mesures transfrontières efficaces pour lutter contre le Verschmutzer im Westen als auch im Osten gibt. Das Mini-

dépérissement des forêts. sterkomitee hat gleichzeitig bekannt gegeben, dass die

Opposition gegen eine Annahme zwingender Massnahmen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit von gewissen westeuropäischen Ländern stammt. Es wäre

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht deshalb illusorisch gewesen anzunehmen, dass eine Kon-

eine schriftliche Antwort. vention, die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wor-

den wäre, bessere Erfolgsaussichten gehabt hätte, die Mei-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

nungsverschiedenheiten zwischen Ländern des Westens zu

vom 1 S.Mai 1985

beseitigen, als es dies eine Konvention der ECE kann.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985 Das Ministerkomitee hat hingegen die Parlamentarische

Luftverschmutzung und saurer Regen sind zwei der Gründe Versammlung aufgefordert, die Arbeiten der ECE weiterzu-

für das weitverbreitete Waldsterben. Dieses Phänomen, das verfolgen, wie sie es ja auch in anderen Bereichen tut. Die

sich über ganz Europa ausbreitet, verlangt sowohl nach Parlamentarische Versammlung ist zudem völlig frei, sich

nationalen als auch nach grenzüberschreitenden Massnah- über Fragen des Umweltschutzes zu informieren und dar-

men und Lösungen. All dies erfordert eine internationale über zu debattieren. Damit würde sie selber auch mehr und

Zusammenarbeit, deren Durchführbarkeit in den siebziger mehr zu einem Forum, in dem die Tätigkeiten der verschie-

Jahren in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenar- denen internationalen Organisationen geprüft werden, die

beit und Entwicklung (OECD) und an der Konferenz für sich mit dem Umweltschutz befassen.

Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) studiert wurde. Das Ministerkomitee hat zugestimmt, dass der Europarat, in

Auf Anregung der KSZE wurde in der Wirtschaftskommis- Anbetracht seiner Erfahrung in Sachen Naturschutz, fol-

sion der Vereinten Nationen für Europa (ECE), die alle ost- gende drei. Bereiche in sein Tätigkeitsprogramm aufnimmt:

Postulat Berger 1244 N 21 juin 1985

- Auswirkung der Luftverschmutzung auf Wälder und il d'ailleurs possible de procéder à cette révision, comme

andere Ökosysteme, prévu, sans occasionner de coûts supplémentaires?

- Inventar der bestehenden und projektierten Programme, - Comment le Conseil fédéral juge-t-il l'évolution finan-

die die ökologischen Auswirkungen der Luftverschmutzung cière, en particulier celle du fonds AVS, car nul n'ignore que

identifizieren und evaluieren, depuis un certain temps celui-ci n'atteint plus le montant

- Identifikation ökologischer Parameter, die die Effekte der minimum requis d'une dépense annuelle?

Luftverschmutzung kontrollieren. - Comment le Conseil fédéral entend-il financer d'éven-

Dieser ganze Aufgabenbereich soll in breiter Zusammenar- tuelles dépenses supplémentaires; en d'autres termes, de

beit mit der ECE, der OECD und der EG bewältigt werden. quelle manière va-t-il répartir ces frais sur le nombre tou-

jours plus faible de cotisants?

Die Arbeiten, die im Rahmen des Übereinkommens über die

Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und - La garantie des droits acquis pour les retraités, dans sa

Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume unternommen forme actuelle, est-elle assurée au-delà de l'an 2000?

werden, sollen hier gleichfalls erwähnt werden. (Dieses Mitunterzeichner-Cosignataires: Hess, Kühne, Martignoni,

Übereinkommen wird auch Berner Konvention genannt). Es Risi-Schwyz, Schiarii, Schnider-Luzern, Wellauer (7)

befasst sich mit Arten, die umfassend geschützt werden

sollen, sowie mit deren Lebensräumen. So ergänzt die Ber- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ner Konvention sinnvoll die Tätigkeit des Europarates im Aufgrund unserer Bevölkerungsstruktur muss damit gerech-

Bereiche des Naturschutzes. net werden, dass künftig die Zahl der Erwerbstätigen eher

Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass zurückgehen, die Zahl der Rentner infolge der gestiegenen

der Europarat in der Bekämpfung der grenzüberschreiten- Lebenserwartung dafür zunehmen wird. Für die finanzielle

den Umweltverschmutzung und des Waldsterbens eine Entwicklung unserer Alters- und Hinterlassenenversiche-

nützliche Rolle spielt. Wenn seine Aufgaben relativ rung sind das ungünstige Vorzeichen.

beschränkt bleiben, so ist das deshalb, weil sich die europäi- Im Sinne einer grösseren Transparenz der kommenden Pro-

schen Staaten entschieden haben, in verschiedenen Organi- bleme für die Beitragszahlenden wird der Bundesrat einge-

sationen zusammenzuarbeiten, und weil sie teure und ineffi- laden, in einem Bericht darzustellen, wie sich die Landesre-

ziente Doppelspurigkeiten verhindern wollen. Diese Haltung gierung die Entwicklung der AHV über das Jahr 2000 hinaus

vertritt auch die Schweiz. Der Bundesrat wird deshalb wei- vorstellt. Dieser Bericht hat insbesondere die im Postulat

terhin mit allen zweckdienlichen internationalen Organisa- gestellten Fragen zu umfassen.

tionen zusammenarbeiten, damit die zwischenstaatliche

Zusammenarbeit verstärkt wird und somit gegen das Wald- Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. Mai 1985

sterben besser angekämpft werden kann. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 mai 1985

Falls gewisse Massnahmen auf internationaler Ebene noch Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

nicht eingeleitet wurden, so ist das nicht der Fehler der

internationalen Organisationen, sondern die Verantwortlich- Überwiesen - Transmis

keit gewisser Staaten, die andere Prioritäten festgelegt

haben und andere Lösungen suchen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. #ST# 84.411

Abgelehnt - Rejeté Postulat Berger

Sozialversicherungsbeiträge.

Einfachere Erhebung

Cotisations d'assurances sociales.

#ST# 85.408 Simplifications de la perception

Postulat Landoli

Finanzielle Entwicklung der AHV. Prognose

Finances de I'AVS. Evolution probable

Wortlaut des Postulates vom 21. März 1985

Die administrative Belastung der Arbeitgeber, namentlich

der kleineren und mittleren Betriebe, wird übertrieben hoch.

Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern droht sich ein

Wortlaut des Postulates vom 21. März 1985 Graben zu öffnen. Angesichts dieser sehr bedauerlichen

-Welchen Einfluss wird die 10. AHV-Revision auf die Situation wünschen wir, dass alles unternommen wird, um

Entwicklung der finanziellen Situation der AHV haben? Abhilfe zu schaffen.

Lässt sich die ursprünglich propagierte Kostenneutralität Der Bundesrat wird deshalb, gestützt auf Artikel 34ter und

der Revision überhaupt verwirklichen? 34quater der Bundesverfassung eingeladen, alle zweckmäs-

sigen Massnahmen zu ergreifen, um die Erhebung der obli-

- Wir wird die finanzielle Entwicklung insbesondere des gatorischen Sozialversicherungen zu vereinfachen und die

AHV-Fonds beurteilt (bekanntlich erreicht der AHV-Fonds Mitwirkung der Arbeitgeber oder ihrer Organisationen zu

seit einiger Zeit den geforderten Mindestbetrag in der Höhe erleichtern.

einer Jahresausgabe nicht mehr)?

- Wie gedenkt man mögliche Mehrausgaben zu finanzieren Texte du postulat du 21 mars 1985

bzw. wie will man die entstehenden Kosten auf die weniger Du côté des employeurs et surtout des petites et moyennes

werdenden Beitragspflichtigen verteilen? entreprises, les charges administratives deviennent exces-

- Ist der Besitzstand für Pensionierte in seiner heutigen sives. Un fossé tend à se créer entre salariés et employeurs.

Form über das Jahr 2000 hinaus garantiert? Cette situation fort regrettable nous suggère que toutes

mesures soient prises pour enrayer cet état de fait.

Texte du postulat du 21 mars 1985 Dès lors, en référence aux articles 34"" et 34qualor de la consti-

- Quelle influence la 10e révision de I'AVS aura-t-elle sur tution fédérale, le Conseil fédéral est invité à prendre toutes

révolution de la situation financière de cette institution? Est- mesures utiles à simplifier les modalités de perception des

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Meier-Zürich Waldsterben. Schweizer Delegation beim Europarat

Postulat Meier-Zürich Dépérissement des forêts. Délégation suisse auprès du Conseil de

l'Europe

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.305

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1243-1244

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Ref. No 20 013 487

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