Petition for Divorce Law Reform Sent to Federal Council
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a petition requesting revisions to divorce law, specifically concerning the reduction of support obligations to divorced wives, the recognition of paternal rights in child custody, and the enforcement of visitation rights that serve the child's best interests. The court reasoned that revising divorce law is a necessary step in family law reform, following the revision of marriage law, and that this process should include the petitioner's proposals to ensure a comprehensive review of all related issues. Consequently, the court decided to transmit the petition to the Federal Council for consideration.
Legislator-Regeste
KI-generiertPetition for Divorce Law Reform Sent to Federal Council: The court reasoned that revising divorce law is a necessary step in family law reform, following the revision of marriage law, and that this process should include the petitioner's proposals to ensure a comprehensive review of all related issues. Consequently, the court decided to transmit the petition to the Federal Council for consideration.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision governs the Federal Council's competence to relieve staff officers of command or functions, which was relevant to the petition's request regarding Colonel Lieutenant Ernst Cincera.
This article establishes the fundamental duty of confidentiality regarding data of conscripts, which is relevant to the concerns raised in the petition about the protection of employees' personal rights.
This article regulates who may request, view, or disclose information contained in military service documents, which is pertinent to the petition's concerns about data protection.
This provision exempts service vehicles of intergovernmental organizations based in Switzerland from road tax, which was the subject of the petition concerning alleged privileges.
Volltext
Pétitions 1232 N 21 juin 1985
kenswerten Entscheid vom 14. März 1985 - ich habe ihn de nouveaux travaux concernant la révision du droit matri-
zitiert - die im heutigen Licht ausgeweitete Bundeskompe- monial. Il faut en effet admettre, ne serait-ce que par des
tenz in der Aufsicht über die Wassernutzung bestätigt. raisons de droit constitutionnel, que la révision des disposi-
Ich habe hier ferner die Bekenntnisse meiner Kollegen aus tions sur les effets généraux du mariage et sur le régime
den Bergkantonen zum Landschaftsschutz zur Kenntnis matrimonial est plus urgent qu'une modification du droit
genommen - mit Freude. Schliesslich bin ich in einer Ecke relatif au divorce qui ne favorise aucun des deux sexes.
meines Herzens auch Föderalist, Autonomist. Ich möchte Lors de la révision du droit de divorce, l'administration
einfach, bevor ich die von Ihnen offenbar erwartete Erklä- examinera l'ensemble de ces questions. C'est pourquoi la
rung abgebe, meinen Kollegen aus den Bergkantonen noch commission estime judicieux de lui soumettre également les
mitgeben, das die Bundesgesetze, und zwar alle, auch bei propositions de l'auteur de la pétition.
ihnen gelten und nicht nur wahlweise dort, wo es einem
gerade passt. Antrag der Kommission
Um Ihnen den Ausstieg aus der Session zu erleichtern, Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem
erkläre ich die Übereinstimmung mit der Schlussfolgerung Bundesrat zu überweisen.
des Bundesrates und bitte Sie, meinen Vorstoss doch
wenigstens als Postulat zu überweisen. Proposition de la commission
La commission unanime propose de transmettre la pétition
Präsident: Wir haben demnach nur noch zu entscheiden au Conseil fédéral.
zwischen Überweisung als Postulat und Ablehnung.
Zustimmung - Adhésion
Biel: Als Mitunterzeichner dieser Motion möchte ich an
derselben festhalten. Die Opposition, die wir heute gehört
haben, war die Quittung für die grosszügigen Beschlüsse
des Ständerates und des Nationalrates von gestern. Sie
haben nun gesehen, wie das jeweils ausgeht. Gerade das 85.255
bewegt mich nun dazu, dass Sie Farbe bekennen sollen. Ich Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt
halte an der Motion fest. lebender Männer. Revision des Scheidungsrechts
Noch ein Wort zu Herrn Bundesrat Schlumpf. Sie haben
Mouvement pour la condition paternelle. Révision du droit
mich insofern enttäuscht, als Sie sich vorhin als Funktionär
de divorce
des Bundes bezeichnet haben. Ich habe immer geglaubt, Sie
seien Magistratsperson...
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
Bundesrat Schlumpf: Auch Magistratspersonen fühlen sich chen Bericht:
als Funktionsträger des Bundes.
1. Am 7. Dezember 1984 reichte die Interessengemeinschaft
Abstimmung ~ Vote geschiedener und getrennt lebender Männer eine Petition
Eventuell - A titre préliminaire mit etwa 20000 Unterschriften ein. Die Petenten bitten die
Für die Überweisung als Motion 44 Stimmen eidgenössischen Räte, «die Revision des 4.Titels unseres
Für die Überweisung als Postulat 92 Stimmen Zivilgesetzbuches, in vollem Verantwortungsgefühl für
unsere Gesellschaft, voranzutreiben». Insbesondere werden
Definitiv - Définitivement folgende Postulate erhoben:
Für die Überweisung als Postulat 86 Stimmen - Abbau der Unterstützungspflichten an geschiedene
Dagegen 50 Stimmen Frauen;
- Berücksichtigung väterlicher Rechte bei der Zuteilung der
elterlichen Gewalt bei Trennung und Scheidung;
- Achtung der Beziehungsgrundsätze bei der Erteilung
durchsetzbarer und dem Kindeswohl dienenden Besuchs-
rechte.
2. Die Revision des Scheidungsrechts ist nach der Revision
des Eherechts die nächste Etappe der Familienrechtsrevi-
#ST# Petitionen - Pétitions sion. Der weitere Gang der Revisionsarbeiten hängt vom
Ausgang der Volksabstimmung vom 22. September dieses
Jahres über das neue Eherecht ab. Sollte die Vorlage ver-
worfen werden, so muss die Revision des Scheidungsrechts
zurückgestellt werden, bis geklärt ist, ob weitere Arbeiten im
85.254 Zusammenhang mit der Revision des Eherechts aufgenom-
men werden müssen. Denn die Revision der Bestimmungen
Rossier R. H., Lausanne. Scheidungsrecht. Revision über die allgemeinen Wirkungen der Ehe und desEhegüter-
Droit de divorce. Révision rechts ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dring-
licher als die Neuordnung des geschlechtsneutral ausgestal-
M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission teten Scheidungsrechts.
des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le Bei der Revision des Scheidungsrechts wird die Verwaltung
rapport écrit suivant: den ganzen Fragenkomplex prüfen. Die Kommission erach-
1. Par une pétition qu'elle a présentée le 8 novembre 1984, tet es daher als sinnvoll, ihr auch die Vorschläge der Peten-
Mme Rossier demande que l'on révise le droit de divorce ten zur Prüfung zu unterbreiten.
afin que l'on tienne mieux compte des intérêts des enfants Antrag der Kommission
et de ceux des pères séparés ou divorcés.
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem
2. La révision du droit de divorce constituera, une fois celle Bundesrat zu überweisen.
du droit matrimonial achevée, la prochaine étape de la
révision du droit de la famille. La poursuite des travaux Proposition de la commission
dépend des résultats du scrutin sur le nouveau droit matri- La commission unanime propose de transmettre la pétition
monial, qui aura lieu le 22 septembre 1985. Si ce projet était au Conseil fédéral.
rejeté, la révision du droit du divorce devrait être reportée
jusqu'à ce que l'on ait examiné s'il y aura lieu d'entreprendre Zustimmung - Adhésion
21. Juni 1985 N 1233 Petitionen
85.256 weniger Störungen in anderen Geräten wie zum Beispiel
Radio- und Fernsehempfängern verursacht als Amplituden-
«Pro CB Schweiz». Schutz des Hobbyfunkwesens
bzw. Einseitenbandmodulation.
«Pro CB Schweiz». Protection des radiocommunications Wegen der erhöhten Störgefahr von Amplitudenmodulation
CB (AM) haben gewisse Länder AM nie zugelassen (so z. B. die
Niederlande) oder bei der Inkraftsetzung der neuen CEPT-
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- Norm die Zulassung weiterer AM-Geräte verweigert (Öster-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- reich). In der Bundesrepublik Deutschland werden AM-
chen Bericht: Geräte auf Zeit (man spricht von 1991) auf nur 12 Kanälen
1. Am 30. November 1983 reichte die «Pro CB Schweiz» noch zugelassen. Einzig Frankreich lässt AM mit einer etwas
(Vereinigung der Hobbyfunker der Schweiz) eine Petition höheren Leistung als die alte CEPT-Norm und auf allen 40
ein, welche eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Kanälen zu.
Hobbyfunker seitens der PTT fordert. Eigentliche Ursache Ende 1983 entbrannte in der Schweiz eine heftige Kontro-
der Eingabe sind die neuen Bestimmungen der PTT über verse über das weitere Vorgehen im CB-Bereich. Nebst den
das Hobbyfunkwesen, welche die Hobbyfunker nach Forderungen der CB-Benützer standen hinter den Diskus-
Ansicht der Petenten in der Ausübung ihres Hobbys stark sionen auch gewisse Händlerinteressen. Die Einführung der
einschränken. Künftig sollen nur noch Funkgeräte zugelas- FM/4W/40-Kanal-Norm hat Meinungsverschiedenheiten
sen werden, welche mit den bisher benutzten Geräten nicht sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Benutzern von
kompatibel sind (Amplitudenmodulation einerseits, Fre- Jedermannsfunkgeräten hervorgerufen. Um dennoch auch
quenzmodulation andererseits), so dass sich die Besitzer den CB-Funkern in der Schweiz die Möglichkeit der neuen
verschiedener Geräte über Funk nicht mehr verständigen CEPT-Norm rasch zugänglich zu machen, stimmte das
können. EVED den neuen Zulassungsbedingungen auf den 1. Januar
Die Vereinigung «Pro CB Schweiz» ersucht die eidgenössi- 1984 zu und setzte sie mit Verordnung vom 19. Juni auf den
schen Räte, die zuständigen Verwaltungsstellen dahinge- 1. Juli 1984 definitiv in Kraft. So können bereits seit Jahres-
hend zu beeinflussen, dass diese Bestimmungen überprüft beginn Funkanlagen nach neuer Norm genehmigt werden.
werden und das Hobbyfunkwesen dadurch vor Schaden Andererseits werden nach wie vor Funkanlagen nach den
bewahrt bleibt. alten unveränderten Zulassungsbedingungen (0,5 Watt, AM/
FM/SSB, 22 Kanäle) genehmigt. Somit hat das EVED im
2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste Einvernehmen mit den PTT-Betrieben eine grosszügige
sich am 10. September 1984 mit der Petition. Sie beschloss, Lösung ermöglicht, empfiehlt doch die CEPT die Aufhebung
sich über die neusten Entscheide des Eidgenössischen Ver- der früheren Norm, was zur Folge hätte, dass keine AM-
kehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (EVED) und Geräte mehr zugelassen werden könnten.
der PTT in dieser Sache zu informieren. Um den CB-Funkern neue Möglichkeiten bieten zu können,
Am 21. Mai 1985 nahm die Kommission von einem Bericht erteilen die PTT-Betriebe bereits seit November 1983 als
des Vorstehers des EVED Kenntnis. eine der ersten PTT-Verwaltungen in Europa im Rahmen
3. CB-Funk(«Citizen-Band»), Hobbyfunk oder Jedermanns- eines Pilotversuches provisorisch auch Konzessionen für
funk ist ein mobiler Nahbereichsfunk, der es dem Benutzer Sprechfunkgeräte, die im Bereich von 934 bis 935 MHz und
ermöglicht, über relativ kurze Entfernungen mit CB-Funkge- auf Frequenzmodulation arbeiten. Die technische Entwick-
räten zwischen beweglichen und ortsfesten sowie zwischen lung bei den Funkgeräten ist soweit fortgeschritten, dass
beweglichen Funkstellen drahtlos zu sprechen (zu Hause der Einsatz von Sprechfunkgeräten in diesem Frequenzbe-
mit separater Aussenantenne, im Auto oder im Freien mit reich möglich wurde. Die Senderausgangsleistung ist auf
Handfunkgeräten). Bis 1973 war für Funkgeräte jeder Art ein höchstens 5 Watt festgesetzt worden. Für interessierte
Bedürfnisnachweis erforderlich. 1973 gaben die schweizeri- Jedermannsfunker besteht damit die Möglichkeit, in einem
schen PTT-Betriebe Frequenzen für CB-Funk in der Schweiz bisher wenig genutzten Frequenzbereich Erfahrungen zu
im 27-Megahertz-Band frei. Jedermann konnte sich eine sammeln.
Funkkonzession für den Betrieb von entsprechenden typen- Dieser Pilotversuch, der am 31. Dezember 1985 zu Ende
genehmigten Funkgeräten erwerben. Ab 1973 wurden in der geht, ist auf grosses Interesse gestossen. Die PTT-Betriebe
Schweiz CB-Funkgeräte mit einer abgestrahlten Leistung wollen ihn deshalb durch einen Betriebsversuch ablösen,
von 0,25 Watt, 28 Kanälen, AM, SSB und FM zugelassen. der mindestens bis Ende 1987 dauern soll.
Jeder beliebige Antennentyp war erlaubt (in Geräte einge- 4. Die Vertreter der CB-Organisationen wünschen die
baut, auf Autos und auf Häusern). Erweiterung der Möglichkeiten für den CB-Funk. Der Handel
Ende 1974 sahen sich die PTT-Betriebe gezwungen, betrieb- möchte - aus verständlichen Gründen (Einkaufsplanung,
liche Einschränkungen aufzuerlegen, nachdem sie von Lagerbestände) - zu häufige Änderungen der Zulassungs-
einer Flut von Störungsmeldungen von Radiohörern und bedingungen vermeiden. Die Zulassungsbedingungen für
Fernsehzuschauern, die von CB-Funkern gestört wurden, Geräte im 27-MHz-Band mit 4 Watt, FM, 40 Kanälen (neue
überschwemmt worden waren. Der Betrieb von CB-Funkan- CEPT-Empfehlung) werden während einer Beobachtungs-
lagen in Autos und mit fixen Antennen musste deshalb periode getestet. Bis Mitte 1985 wollen die PTT-Betriebe die
verboten, die Kanalzahl auf 12 reduziert und die abge- Situation überprüfen. Es haben bereits Gespräche mit den
strahlte Leistung herabgesetzt werden. Erlaubt blieben PTT- Vertretern des Handels und den CB-Funkorganisationen
geprüfte Handfunkgeräte von maximal 0,1 Watt. CB-Funker, stattgefunden, weitere sollen folgen.
die ihre Konzession vor der Einschränkung erhielten, durf- Es ist geplant, auf 1. Januar 1986 eine definitive Regelung
ten ihr Gerät nach alten Zulassungsbedingungen bis zum für das 27-MHz-Band in Kraft zu setzen. Die neuen Bestim-
Gerätewechsel weiter betreiben. mungen werden unter anderem wesentlich von der Entwick-
In den folgenden Jahren wurde die Störfestigkeit der Radio- lung der Störungen auf andere Funkdienste abhängen.
und Fernsehempfangsgeräte verbessert. Die PTT-Betriebe Namentlich der Rundfunkempfang der je über 2 Millionen
konnten deshalb auf 1. Januar 1982 den Wünschen der CB- Radio- und Fernsehempfangskonzessionäre in der Schweiz
Funker mindestens teilweise entgegenkommen. sowie die übrigen Funkdienste dürfen dabei nicht beein-
Die Konferenz der europäischen PTT-Verwaltungen (CEPT) trächtigt werden. Auch heute noch verzeichnen die PTT-
hat nun letztes Jahr eine neue Empfehlung angenommen, Betriebe monatlich zwischen 80 und 100 ermittelte Störfälle,
die den Wünschen der Jedermannsfunker in der Schweiz die von den rund 45 000 CB-Funkern mit annähernd 60 000
und in vielen europäischen Ländern nach höherer Sendelei- Geräten (sowie zusätzlich einer unbekannten Anzahl
stung und mehr Kanälen weitgehend Rechnung trägt. Sie Schwarzfunker mit verbotenen, im Handel jedoch frei erhält-
sieht für den Jedermannsfunk die Zuteilung von 40 Kanälen lichen «Export»-Geräten) verursacht werden.
mit einer Senderausgangsleistung von 4 Watt vor, lässt aber Es kann aber damit gerechnet werden, dass gegenüber den
nur noch Frequenzmodulation zu, die, wie bereits erwähnt, heutigen Zulassungsbedingungen der AM-Geräte bezüglich
155-N
Pétitions 1234 N 21 juin 1985
Leistung (0,5 Watt), Modulation (FM/AM/SSB) und Kanalzahl von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge
(22) keine Einschränkungen eintreten werden, so dass die zu geben.
Befürchtungen der Petenten, ihre Hobbytätigkeit werde
stark eingeschränkt, unbegründet sein dürften. Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-
Antrag der Kommission tions cantonales propose de prendre acte de la pétition,
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, mais de ne pas lui donner suite.
die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen.
Zustimmung - Adhésion
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-
tions cantonales propose de transmettre la pétition au Con- 85.258.
seil fédéral pour qu'il en prenne acte.
Mouvement Vigilance, Genf. Stopp von Privilegien
Zustimmung - Adhésion Mouvement Vigilance, Genève. Stop aux privilèges
M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission
des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le
85.257 rapport écrit suivant:
"Aktion Hasen erlegen Jäger», Basel. Entlastung eines 1. Le 14 septembre 1984, le Mouvement Vigilance a déposé
Offiziers von den militärischen Funktionen une pétition signée par 15 000 personnes environ. Les péti-
Groupe bâlois dénommé «Hasen erlegen Jäger». Pétition tionnaires sont d'avis que la vignette pour circuler sur les
visant à faire relever un officier de toutes ses fonctions autoroutes doit s'appliquer à tous sans distinction. Ils
militaires v demandent avec insistance aux Chambres fédérales d'inter-
venir auprès du Conseil fédéral pour que celui-ci renonce à
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- accorder des privilèges - en faveur notamment des mem-
und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- bres des corps diplomatique et consulaire ainsi que des
chen Bericht: fonctionnaires internationaux - dans le domaine de la
vignette autoroutière.
1. Im Dezember 1983 reichte die «Aktion Hasen erlegen
Jäger» eine Petition mit 406 Unterschriften ein. Die Petenten 2. L'ordonnance relative à une redevance pour l'utilisation
ersuchen den Nationalrat, «sich zur Gewährleistung des des routes nationales a été publiée le 12 septembre 1984 et
Persönlichkeitsschutzes der Arbeitnehmer dafür einzuset- est entrée en vigueur le 1e" janvier 1985. Les exceptions à
zen, dass Oberstleutnant Ernst Cincera von allen militäri- l'assujettissement sont prévues à l'article 2: sur la base de sa
schen Funktionen entlastet wird». litera c sont exonérés de redevance les véhicules de service
Die Petenten begründen ihre Eingabe wie folgt: «Als Offizier d'organisations intergouvernementales qui ont leur siège en
hat Herr Cincera Einsicht in Führungsberichte von Wehr- Suisse et avec lesquelles le Conseil fédéral a passé un
männern. Somit ist die Möglichkeit gegeben, die verfügba- accord de siège. Selon cette formulation, seuls les véhicules
ren Informationen zur privaten Schädigung von Untergebe- de service de ces organisations sont exonérés de la rede-
nen einzusetzen. Diese mögliche Gefahr bestärkt die Unter- vance. Cette exonération sort déjà de l'accord sur les privi-
zeichner in der Auffassung, dass es von jedem freiheitlich lèges et l'immunité de l'Organisation des Nations Unies (RO
und demokratisch gesinnten Arbeiter als Zumutung emp- 0.192.120.1). Pour des motifs de clarté et d'intégrité, elle a
funden wird, die Pflicht zur Militärdienstleistung unter été reprise dans l'ordonnance.
Oberstleutnant Cincera zu erfüllen.» Pour les véhicules privés, les membres des corps diplomati-
que et consulaire ou d'une organisation gouvernementale
2. Gemäss Artikel 91 der Verordnung über die Beförderun-
sont donc assujettis à la redevance. Les diplomates eux-
gen und Mutationen in der Armee (SR 512.51) ist der Bun- mêmes seraient exonérés de la redevance si la Convention
desrat für die Enthebung vom Kommando oder von Funktio- de Vienne le prévoyait directement ou si une disposition de
nen von Stabsoffizieren zuständig (lit. d). cette convention l'impliquait. Comme ce n'est pas le cas, les
Die Petition kann mangels Zuständigkeit vom Parlament diplomates sont donc assujettis à la redevance qui constitue
nicht geprüft werden. Die Kommission weist jedoch darauf une taxe d'utilisation (voir art. 34 lit. e de la Convention de
hin, dass zum Schutz von Daten im Militärbereich folgende Vienne).
Bestimmungen bestehen:
Artikel 151 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Antrag der Kommission
Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft Die Verordnung vom 12. September 1984 trägt dem Anlie-
(SR 510.10) hält die grundsätzliche Schweigepflicht über gen der Petenten Rechnung.
Daten von Wehrpflichtigen fest und bildet zugleich die Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt
Rechtsgrundlage für die Verordnung über das militärische daher, die Petition als erfüllt abzuschreiben.
Kontrollwesen, die zurzeit revidiert wird (SR 511.21 ). In Arti-
kel 13 dieser Verordnung wird geregelt, wer militärische Proposition de la commission
Ausweisschriften einverlangen, darin Einsicht nehmen oder Vu que l'ordonnance du 12 septembre 1984 prend déjà en
sich darin enthaltene Angaben bekanntgeben lassen darf. considération les desiderata des pétitionnaires, la Commis-
Die in der Petition erwähnten Daten werden auch von den sion des pétitions et de l'examen des constitutions canto-
Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten in der nales propose de classer la pétition.
Bundesverwaltung erfasst (BBI 1981 l 1298 und BBI 1983 II
1177). Zustimmung - Adhésion
Am 1. Juli 1985 werden die revidierten Bestimmungen über
den Schutz der Persönlichkeit in Kraft treten. Präsident: Wir kommen zu den persönlichen Vorstössen
Schliesslich ist auf den Entwurf für ein Bundesgesetz über gemäss separater Liste. Sie haben diese Liste schriftlich
den Schutz von Daten hinzuweisen. Die Verwaltung wertet ausgeteilt erhalten. Auf der ersten Seite haben Sie die Motio-
zurzeit die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens aus. nen. Dazu hat Herr Maeder im Namen seiner Fraktion gemel-
Eine entsprechende Botschaft soll in etwa einem Jahr dem det, dass sie die Motion der christlich-demokratischen Frak-
Parlament unterbreitet werden. tion betreffend amerikanische Abgasnormen aufrechterhal-
ten möchte. Die Diskussion wird auf später verschoben.
Antrag der Kommission Sind weitere Wortmeldungen zu diesen Motionen? - Es ist
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, nicht der Fall.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
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Jahr 1985
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer ---
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1232-1234
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Pagina
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