Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-254 KI-generiert

Petition for Divorce Law Reform Sent to Federal Council

Geschäftsnummer VPB 85-254
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a petition requesting revisions to divorce law, specifically concerning the reduction of support obligations to divorced wives, the recognition of paternal rights in child custody, and the enforcement of visitation rights that serve the child's best interests. The court reasoned that revising divorce law is a necessary step in family law reform, following the revision of marriage law, and that this process should include the petitioner's proposals to ensure a comprehensive review of all related issues. Consequently, the court decided to transmit the petition to the Federal Council for consideration.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Petition for Divorce Law Reform Sent to Federal Council: The court reasoned that revising divorce law is a necessary step in family law reform, following the revision of marriage law, and that this process should include the petitioner's proposals to ensure a comprehensive review of all related issues. Consequently, the court decided to transmit the petition to the Federal Council for consideration.

Schlagwörter

KI-generiert
Rechtsreform Petitionsrecht Abänderung des Scheidungsurteils Kindesunterhalt Obligationenrecht Widerstand gegen die Scheidung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 91 Verordnung über die Beförderungen und Mutationen in der Armee (SR 512.51)

This provision governs the Federal Council's competence to relieve staff officers of command or functions, which was relevant to the petition's request regarding Colonel Lieutenant Ernst Cincera.

Art. 151 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 510.10)

This article establishes the fundamental duty of confidentiality regarding data of conscripts, which is relevant to the concerns raised in the petition about the protection of employees' personal rights.

Art. 13 dieser Verordnung (Verordnung über das militärische Kontrollwesen)

This article regulates who may request, view, or disclose information contained in military service documents, which is pertinent to the petition's concerns about data protection.

Art. 2 lit. c Verordnung relative à une redevance pour l'utilisation des routes nationales

This provision exempts service vehicles of intergovernmental organizations based in Switzerland from road tax, which was the subject of the petition concerning alleged privileges.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Pétitions 1232 N 21 juin 1985

kenswerten Entscheid vom 14. März 1985 - ich habe ihn de nouveaux travaux concernant la révision du droit matri-

zitiert - die im heutigen Licht ausgeweitete Bundeskompe- monial. Il faut en effet admettre, ne serait-ce que par des

tenz in der Aufsicht über die Wassernutzung bestätigt. raisons de droit constitutionnel, que la révision des disposi-

Ich habe hier ferner die Bekenntnisse meiner Kollegen aus tions sur les effets généraux du mariage et sur le régime

den Bergkantonen zum Landschaftsschutz zur Kenntnis matrimonial est plus urgent qu'une modification du droit

genommen - mit Freude. Schliesslich bin ich in einer Ecke relatif au divorce qui ne favorise aucun des deux sexes.

meines Herzens auch Föderalist, Autonomist. Ich möchte Lors de la révision du droit de divorce, l'administration

einfach, bevor ich die von Ihnen offenbar erwartete Erklä- examinera l'ensemble de ces questions. C'est pourquoi la

rung abgebe, meinen Kollegen aus den Bergkantonen noch commission estime judicieux de lui soumettre également les

mitgeben, das die Bundesgesetze, und zwar alle, auch bei propositions de l'auteur de la pétition.

ihnen gelten und nicht nur wahlweise dort, wo es einem

gerade passt. Antrag der Kommission

Um Ihnen den Ausstieg aus der Session zu erleichtern, Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem

erkläre ich die Übereinstimmung mit der Schlussfolgerung Bundesrat zu überweisen.

des Bundesrates und bitte Sie, meinen Vorstoss doch

wenigstens als Postulat zu überweisen. Proposition de la commission

La commission unanime propose de transmettre la pétition

Präsident: Wir haben demnach nur noch zu entscheiden au Conseil fédéral.

zwischen Überweisung als Postulat und Ablehnung.

Zustimmung - Adhésion

Biel: Als Mitunterzeichner dieser Motion möchte ich an

derselben festhalten. Die Opposition, die wir heute gehört

haben, war die Quittung für die grosszügigen Beschlüsse

des Ständerates und des Nationalrates von gestern. Sie

haben nun gesehen, wie das jeweils ausgeht. Gerade das 85.255

bewegt mich nun dazu, dass Sie Farbe bekennen sollen. Ich Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt

halte an der Motion fest. lebender Männer. Revision des Scheidungsrechts

Noch ein Wort zu Herrn Bundesrat Schlumpf. Sie haben

Mouvement pour la condition paternelle. Révision du droit

mich insofern enttäuscht, als Sie sich vorhin als Funktionär

de divorce

des Bundes bezeichnet haben. Ich habe immer geglaubt, Sie

seien Magistratsperson...

Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-

und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-

Bundesrat Schlumpf: Auch Magistratspersonen fühlen sich chen Bericht:

als Funktionsträger des Bundes.

1. Am 7. Dezember 1984 reichte die Interessengemeinschaft

Abstimmung ~ Vote geschiedener und getrennt lebender Männer eine Petition

Eventuell - A titre préliminaire mit etwa 20000 Unterschriften ein. Die Petenten bitten die

Für die Überweisung als Motion 44 Stimmen eidgenössischen Räte, «die Revision des 4.Titels unseres

Für die Überweisung als Postulat 92 Stimmen Zivilgesetzbuches, in vollem Verantwortungsgefühl für

unsere Gesellschaft, voranzutreiben». Insbesondere werden

Definitiv - Définitivement folgende Postulate erhoben:

Für die Überweisung als Postulat 86 Stimmen - Abbau der Unterstützungspflichten an geschiedene

Dagegen 50 Stimmen Frauen;

- Berücksichtigung väterlicher Rechte bei der Zuteilung der

elterlichen Gewalt bei Trennung und Scheidung;

- Achtung der Beziehungsgrundsätze bei der Erteilung

durchsetzbarer und dem Kindeswohl dienenden Besuchs-

rechte.

2. Die Revision des Scheidungsrechts ist nach der Revision

des Eherechts die nächste Etappe der Familienrechtsrevi-

#ST# Petitionen - Pétitions sion. Der weitere Gang der Revisionsarbeiten hängt vom

Ausgang der Volksabstimmung vom 22. September dieses

Jahres über das neue Eherecht ab. Sollte die Vorlage ver-

worfen werden, so muss die Revision des Scheidungsrechts

zurückgestellt werden, bis geklärt ist, ob weitere Arbeiten im

85.254 Zusammenhang mit der Revision des Eherechts aufgenom-

men werden müssen. Denn die Revision der Bestimmungen

Rossier R. H., Lausanne. Scheidungsrecht. Revision über die allgemeinen Wirkungen der Ehe und desEhegüter-

Droit de divorce. Révision rechts ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dring-

licher als die Neuordnung des geschlechtsneutral ausgestal-

M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission teten Scheidungsrechts.

des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le Bei der Revision des Scheidungsrechts wird die Verwaltung

rapport écrit suivant: den ganzen Fragenkomplex prüfen. Die Kommission erach-

1. Par une pétition qu'elle a présentée le 8 novembre 1984, tet es daher als sinnvoll, ihr auch die Vorschläge der Peten-

Mme Rossier demande que l'on révise le droit de divorce ten zur Prüfung zu unterbreiten.

afin que l'on tienne mieux compte des intérêts des enfants Antrag der Kommission

et de ceux des pères séparés ou divorcés.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem

2. La révision du droit de divorce constituera, une fois celle Bundesrat zu überweisen.

du droit matrimonial achevée, la prochaine étape de la

révision du droit de la famille. La poursuite des travaux Proposition de la commission

dépend des résultats du scrutin sur le nouveau droit matri- La commission unanime propose de transmettre la pétition

monial, qui aura lieu le 22 septembre 1985. Si ce projet était au Conseil fédéral.

rejeté, la révision du droit du divorce devrait être reportée

jusqu'à ce que l'on ait examiné s'il y aura lieu d'entreprendre Zustimmung - Adhésion

21. Juni 1985 N 1233 Petitionen

85.256 weniger Störungen in anderen Geräten wie zum Beispiel

Radio- und Fernsehempfängern verursacht als Amplituden-

«Pro CB Schweiz». Schutz des Hobbyfunkwesens

bzw. Einseitenbandmodulation.

«Pro CB Schweiz». Protection des radiocommunications Wegen der erhöhten Störgefahr von Amplitudenmodulation

CB (AM) haben gewisse Länder AM nie zugelassen (so z. B. die

Niederlande) oder bei der Inkraftsetzung der neuen CEPT-

Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- Norm die Zulassung weiterer AM-Geräte verweigert (Öster-

und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- reich). In der Bundesrepublik Deutschland werden AM-

chen Bericht: Geräte auf Zeit (man spricht von 1991) auf nur 12 Kanälen

1. Am 30. November 1983 reichte die «Pro CB Schweiz» noch zugelassen. Einzig Frankreich lässt AM mit einer etwas

(Vereinigung der Hobbyfunker der Schweiz) eine Petition höheren Leistung als die alte CEPT-Norm und auf allen 40

ein, welche eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Kanälen zu.

Hobbyfunker seitens der PTT fordert. Eigentliche Ursache Ende 1983 entbrannte in der Schweiz eine heftige Kontro-

der Eingabe sind die neuen Bestimmungen der PTT über verse über das weitere Vorgehen im CB-Bereich. Nebst den

das Hobbyfunkwesen, welche die Hobbyfunker nach Forderungen der CB-Benützer standen hinter den Diskus-

Ansicht der Petenten in der Ausübung ihres Hobbys stark sionen auch gewisse Händlerinteressen. Die Einführung der

einschränken. Künftig sollen nur noch Funkgeräte zugelas- FM/4W/40-Kanal-Norm hat Meinungsverschiedenheiten

sen werden, welche mit den bisher benutzten Geräten nicht sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Benutzern von

kompatibel sind (Amplitudenmodulation einerseits, Fre- Jedermannsfunkgeräten hervorgerufen. Um dennoch auch

quenzmodulation andererseits), so dass sich die Besitzer den CB-Funkern in der Schweiz die Möglichkeit der neuen

verschiedener Geräte über Funk nicht mehr verständigen CEPT-Norm rasch zugänglich zu machen, stimmte das

können. EVED den neuen Zulassungsbedingungen auf den 1. Januar

Die Vereinigung «Pro CB Schweiz» ersucht die eidgenössi- 1984 zu und setzte sie mit Verordnung vom 19. Juni auf den

schen Räte, die zuständigen Verwaltungsstellen dahinge- 1. Juli 1984 definitiv in Kraft. So können bereits seit Jahres-

hend zu beeinflussen, dass diese Bestimmungen überprüft beginn Funkanlagen nach neuer Norm genehmigt werden.

werden und das Hobbyfunkwesen dadurch vor Schaden Andererseits werden nach wie vor Funkanlagen nach den

bewahrt bleibt. alten unveränderten Zulassungsbedingungen (0,5 Watt, AM/

FM/SSB, 22 Kanäle) genehmigt. Somit hat das EVED im

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste Einvernehmen mit den PTT-Betrieben eine grosszügige

sich am 10. September 1984 mit der Petition. Sie beschloss, Lösung ermöglicht, empfiehlt doch die CEPT die Aufhebung

sich über die neusten Entscheide des Eidgenössischen Ver- der früheren Norm, was zur Folge hätte, dass keine AM-

kehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (EVED) und Geräte mehr zugelassen werden könnten.

der PTT in dieser Sache zu informieren. Um den CB-Funkern neue Möglichkeiten bieten zu können,

Am 21. Mai 1985 nahm die Kommission von einem Bericht erteilen die PTT-Betriebe bereits seit November 1983 als

des Vorstehers des EVED Kenntnis. eine der ersten PTT-Verwaltungen in Europa im Rahmen

3. CB-Funk(«Citizen-Band»), Hobbyfunk oder Jedermanns- eines Pilotversuches provisorisch auch Konzessionen für

funk ist ein mobiler Nahbereichsfunk, der es dem Benutzer Sprechfunkgeräte, die im Bereich von 934 bis 935 MHz und

ermöglicht, über relativ kurze Entfernungen mit CB-Funkge- auf Frequenzmodulation arbeiten. Die technische Entwick-

räten zwischen beweglichen und ortsfesten sowie zwischen lung bei den Funkgeräten ist soweit fortgeschritten, dass

beweglichen Funkstellen drahtlos zu sprechen (zu Hause der Einsatz von Sprechfunkgeräten in diesem Frequenzbe-

mit separater Aussenantenne, im Auto oder im Freien mit reich möglich wurde. Die Senderausgangsleistung ist auf

Handfunkgeräten). Bis 1973 war für Funkgeräte jeder Art ein höchstens 5 Watt festgesetzt worden. Für interessierte

Bedürfnisnachweis erforderlich. 1973 gaben die schweizeri- Jedermannsfunker besteht damit die Möglichkeit, in einem

schen PTT-Betriebe Frequenzen für CB-Funk in der Schweiz bisher wenig genutzten Frequenzbereich Erfahrungen zu

im 27-Megahertz-Band frei. Jedermann konnte sich eine sammeln.

Funkkonzession für den Betrieb von entsprechenden typen- Dieser Pilotversuch, der am 31. Dezember 1985 zu Ende

genehmigten Funkgeräten erwerben. Ab 1973 wurden in der geht, ist auf grosses Interesse gestossen. Die PTT-Betriebe

Schweiz CB-Funkgeräte mit einer abgestrahlten Leistung wollen ihn deshalb durch einen Betriebsversuch ablösen,

von 0,25 Watt, 28 Kanälen, AM, SSB und FM zugelassen. der mindestens bis Ende 1987 dauern soll.

Jeder beliebige Antennentyp war erlaubt (in Geräte einge- 4. Die Vertreter der CB-Organisationen wünschen die

baut, auf Autos und auf Häusern). Erweiterung der Möglichkeiten für den CB-Funk. Der Handel

Ende 1974 sahen sich die PTT-Betriebe gezwungen, betrieb- möchte - aus verständlichen Gründen (Einkaufsplanung,

liche Einschränkungen aufzuerlegen, nachdem sie von Lagerbestände) - zu häufige Änderungen der Zulassungs-

einer Flut von Störungsmeldungen von Radiohörern und bedingungen vermeiden. Die Zulassungsbedingungen für

Fernsehzuschauern, die von CB-Funkern gestört wurden, Geräte im 27-MHz-Band mit 4 Watt, FM, 40 Kanälen (neue

überschwemmt worden waren. Der Betrieb von CB-Funkan- CEPT-Empfehlung) werden während einer Beobachtungs-

lagen in Autos und mit fixen Antennen musste deshalb periode getestet. Bis Mitte 1985 wollen die PTT-Betriebe die

verboten, die Kanalzahl auf 12 reduziert und die abge- Situation überprüfen. Es haben bereits Gespräche mit den

strahlte Leistung herabgesetzt werden. Erlaubt blieben PTT- Vertretern des Handels und den CB-Funkorganisationen

geprüfte Handfunkgeräte von maximal 0,1 Watt. CB-Funker, stattgefunden, weitere sollen folgen.

die ihre Konzession vor der Einschränkung erhielten, durf- Es ist geplant, auf 1. Januar 1986 eine definitive Regelung

ten ihr Gerät nach alten Zulassungsbedingungen bis zum für das 27-MHz-Band in Kraft zu setzen. Die neuen Bestim-

Gerätewechsel weiter betreiben. mungen werden unter anderem wesentlich von der Entwick-

In den folgenden Jahren wurde die Störfestigkeit der Radio- lung der Störungen auf andere Funkdienste abhängen.

und Fernsehempfangsgeräte verbessert. Die PTT-Betriebe Namentlich der Rundfunkempfang der je über 2 Millionen

konnten deshalb auf 1. Januar 1982 den Wünschen der CB- Radio- und Fernsehempfangskonzessionäre in der Schweiz

Funker mindestens teilweise entgegenkommen. sowie die übrigen Funkdienste dürfen dabei nicht beein-

Die Konferenz der europäischen PTT-Verwaltungen (CEPT) trächtigt werden. Auch heute noch verzeichnen die PTT-

hat nun letztes Jahr eine neue Empfehlung angenommen, Betriebe monatlich zwischen 80 und 100 ermittelte Störfälle,

die den Wünschen der Jedermannsfunker in der Schweiz die von den rund 45 000 CB-Funkern mit annähernd 60 000

und in vielen europäischen Ländern nach höherer Sendelei- Geräten (sowie zusätzlich einer unbekannten Anzahl

stung und mehr Kanälen weitgehend Rechnung trägt. Sie Schwarzfunker mit verbotenen, im Handel jedoch frei erhält-

sieht für den Jedermannsfunk die Zuteilung von 40 Kanälen lichen «Export»-Geräten) verursacht werden.

mit einer Senderausgangsleistung von 4 Watt vor, lässt aber Es kann aber damit gerechnet werden, dass gegenüber den

nur noch Frequenzmodulation zu, die, wie bereits erwähnt, heutigen Zulassungsbedingungen der AM-Geräte bezüglich

155-N

Pétitions 1234 N 21 juin 1985

Leistung (0,5 Watt), Modulation (FM/AM/SSB) und Kanalzahl von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge

(22) keine Einschränkungen eintreten werden, so dass die zu geben.

Befürchtungen der Petenten, ihre Hobbytätigkeit werde

stark eingeschränkt, unbegründet sein dürften. Proposition de la commission

La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-

Antrag der Kommission tions cantonales propose de prendre acte de la pétition,

Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, mais de ne pas lui donner suite.

die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen.

Zustimmung - Adhésion

Proposition de la commission

La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-

tions cantonales propose de transmettre la pétition au Con- 85.258.

seil fédéral pour qu'il en prenne acte.

Mouvement Vigilance, Genf. Stopp von Privilegien

Zustimmung - Adhésion Mouvement Vigilance, Genève. Stop aux privilèges

M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission

des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le

85.257 rapport écrit suivant:

"Aktion Hasen erlegen Jäger», Basel. Entlastung eines 1. Le 14 septembre 1984, le Mouvement Vigilance a déposé

Offiziers von den militärischen Funktionen une pétition signée par 15 000 personnes environ. Les péti-

Groupe bâlois dénommé «Hasen erlegen Jäger». Pétition tionnaires sont d'avis que la vignette pour circuler sur les

visant à faire relever un officier de toutes ses fonctions autoroutes doit s'appliquer à tous sans distinction. Ils

militaires v demandent avec insistance aux Chambres fédérales d'inter-

venir auprès du Conseil fédéral pour que celui-ci renonce à

Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- accorder des privilèges - en faveur notamment des mem-

und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- bres des corps diplomatique et consulaire ainsi que des

chen Bericht: fonctionnaires internationaux - dans le domaine de la

vignette autoroutière.

1. Im Dezember 1983 reichte die «Aktion Hasen erlegen

Jäger» eine Petition mit 406 Unterschriften ein. Die Petenten 2. L'ordonnance relative à une redevance pour l'utilisation

ersuchen den Nationalrat, «sich zur Gewährleistung des des routes nationales a été publiée le 12 septembre 1984 et

Persönlichkeitsschutzes der Arbeitnehmer dafür einzuset- est entrée en vigueur le 1e" janvier 1985. Les exceptions à

zen, dass Oberstleutnant Ernst Cincera von allen militäri- l'assujettissement sont prévues à l'article 2: sur la base de sa

schen Funktionen entlastet wird». litera c sont exonérés de redevance les véhicules de service

Die Petenten begründen ihre Eingabe wie folgt: «Als Offizier d'organisations intergouvernementales qui ont leur siège en

hat Herr Cincera Einsicht in Führungsberichte von Wehr- Suisse et avec lesquelles le Conseil fédéral a passé un

männern. Somit ist die Möglichkeit gegeben, die verfügba- accord de siège. Selon cette formulation, seuls les véhicules

ren Informationen zur privaten Schädigung von Untergebe- de service de ces organisations sont exonérés de la rede-

nen einzusetzen. Diese mögliche Gefahr bestärkt die Unter- vance. Cette exonération sort déjà de l'accord sur les privi-

zeichner in der Auffassung, dass es von jedem freiheitlich lèges et l'immunité de l'Organisation des Nations Unies (RO

und demokratisch gesinnten Arbeiter als Zumutung emp- 0.192.120.1). Pour des motifs de clarté et d'intégrité, elle a

funden wird, die Pflicht zur Militärdienstleistung unter été reprise dans l'ordonnance.

Oberstleutnant Cincera zu erfüllen.» Pour les véhicules privés, les membres des corps diplomati-

que et consulaire ou d'une organisation gouvernementale

2. Gemäss Artikel 91 der Verordnung über die Beförderun-

sont donc assujettis à la redevance. Les diplomates eux-

gen und Mutationen in der Armee (SR 512.51) ist der Bun- mêmes seraient exonérés de la redevance si la Convention

desrat für die Enthebung vom Kommando oder von Funktio- de Vienne le prévoyait directement ou si une disposition de

nen von Stabsoffizieren zuständig (lit. d). cette convention l'impliquait. Comme ce n'est pas le cas, les

Die Petition kann mangels Zuständigkeit vom Parlament diplomates sont donc assujettis à la redevance qui constitue

nicht geprüft werden. Die Kommission weist jedoch darauf une taxe d'utilisation (voir art. 34 lit. e de la Convention de

hin, dass zum Schutz von Daten im Militärbereich folgende Vienne).

Bestimmungen bestehen:

Artikel 151 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Antrag der Kommission

Militärorganisation der Schweizerischen Eidgenossenschaft Die Verordnung vom 12. September 1984 trägt dem Anlie-

(SR 510.10) hält die grundsätzliche Schweigepflicht über gen der Petenten Rechnung.

Daten von Wehrpflichtigen fest und bildet zugleich die Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt

Rechtsgrundlage für die Verordnung über das militärische daher, die Petition als erfüllt abzuschreiben.

Kontrollwesen, die zurzeit revidiert wird (SR 511.21 ). In Arti-

kel 13 dieser Verordnung wird geregelt, wer militärische Proposition de la commission

Ausweisschriften einverlangen, darin Einsicht nehmen oder Vu que l'ordonnance du 12 septembre 1984 prend déjà en

sich darin enthaltene Angaben bekanntgeben lassen darf. considération les desiderata des pétitionnaires, la Commis-

Die in der Petition erwähnten Daten werden auch von den sion des pétitions et de l'examen des constitutions canto-

Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten in der nales propose de classer la pétition.

Bundesverwaltung erfasst (BBI 1981 l 1298 und BBI 1983 II

1177). Zustimmung - Adhésion

Am 1. Juli 1985 werden die revidierten Bestimmungen über

den Schutz der Persönlichkeit in Kraft treten. Präsident: Wir kommen zu den persönlichen Vorstössen

Schliesslich ist auf den Entwurf für ein Bundesgesetz über gemäss separater Liste. Sie haben diese Liste schriftlich

den Schutz von Daten hinzuweisen. Die Verwaltung wertet ausgeteilt erhalten. Auf der ersten Seite haben Sie die Motio-

zurzeit die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens aus. nen. Dazu hat Herr Maeder im Namen seiner Fraktion gemel-

Eine entsprechende Botschaft soll in etwa einem Jahr dem det, dass sie die Motion der christlich-demokratischen Frak-

Parlament unterbreitet werden. tion betreffend amerikanische Abgasnormen aufrechterhal-

ten möchte. Die Diskussion wird auf später verschoben.

Antrag der Kommission Sind weitere Wortmeldungen zu diesen Motionen? - Es ist

Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, nicht der Fall.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

Pétitions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1232-1234

Page

Pagina

Ref. No 20 013 476

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.