Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-225 KI-generiert

Parliament Approves Public Transport Promotion Measures

Geschäftsnummer VPB 85-225
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary initiative proposed measures to promote public transport by reducing fares, encouraging the use of annual commuter passes to smooth out seasonal demand, and improving infrastructure. The Federal Council and the majority of the commission supported these measures, arguing that the proposed fare reductions, particularly for annual passes, would incentivize a shift from private vehicles and improve the utilization of public transport resources. They also proposed a trial period of six years for some measures, including the promotion of public transport usage in the Rhine port area, to assess their effectiveness, with the understanding that successful initiatives could be integrated into the public transport's service mandate. The assembly voted to approve the measures, with specific adjustments to funding and duration based on the commission's and Federal Council's proposals.

Legislator-Regeste

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Art. 2 pro, Art. 1 Zweck, Art. 2 ver, Art. 6 Lien, Art. 36ter Absatz, Art. 89bis Absatz; Parliament Approves Public Transport Promotion Measures: The Federal Council and the majority of the commission supported these measures, arguing that the proposed fare reductions, particularly for annual passes, would incentivize a shift from private vehicles and improve the utilization of public transport resources. They also proposed a trial period of six years for some measures, including the promotion of public transport usage in the Rhine port area, to assess their effectiveness, with the understanding that successful initiatives could be integrated into the public transport's service mandate. The assembly voted to approve the measures, with specific adjustments to funding and duration based on the commission's and Federal Council's proposals.

Schlagwörter

KI-generiert
parlamentarische Initiative Öffentlicher Verkehrsdienst Maßnahmen im Verkehrssektor Investitionsförderung öffentliche Investition Eidgenossenschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 pro
Abs. 2 Le Conseil fédéral promulgue les dispositions d'exécution
Art. 1 Zweck
Art. 1 Zweck afin d'inciter les automobilistes à emprunter les moyens de
Art. 2 ver
Abs. 2 Le Conseil fédéral promulgue les dispositions d'exécution
Art. 6 Lien
5 Vollzug Art. 6 Lien avec le droit en vigueur
Art. 36ter Absatz
Art. 36ter Abs. 1 erster Satz nen Verkehrs und der PTT-Betriebe.
Art. 89bis Absatz
1 Conformémenet à l'article 89bis, alinéa 3, de la constitution
Art. 1 But
Art. 1 But öffentlichen Verkehr.
Art. 26 Zur
Art. 26Abs. 2-5 (neu) Bundesfinanzen ja nicht so unerhört gesund aussehen,
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1

This article establishes the purpose of the federal decree to promote public transport to reduce pollutant emissions from private vehicles.

Art. 2

This article outlines the specific measures the Confederation will promote, including frequency increases, fare reductions, coordinated tariffs, infrastructure investments, and vehicle improvements.

Art. 3

This article details the financing mechanism for the measures, allocating a portion of fuel tax and surcharges for public transport promotion.

Art. 4 Abs. 1

This article specifies the Confederation's contributions for operational costs and investments to federal railways and public transport companies.

Art. 4 Abs. 2

This article allows for contributions to local transport companies for fare reduction measures.

Art. 5 Abs. 1

This article mandates the Federal Council to issue the necessary implementing provisions for the decree.

Art. 5 Abs. 2

This article requires the cantons to be heard regarding the implementation of the decree.

Art. 6

This article clarifies that the contributions under this decree are in addition to existing federal support for railways and public transport.

Art. 7 Abs. 1

This article declares the decree urgent and sets its entry into force on the day of its adoption.

Art. 7 Abs. 2

This article states that the decree is subject to popular and cantonal vote and will remain in force for a maximum of ten years until constitutional provisions on coordinated transport policy are enacted.

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Volltext

Initiative parlementaire (Hubacher) 920 N 19 juin 1986

schätzt, dass jährlich etwa 300 Millionen Franken Bundeslei- 25 auf nur 10 zurückgehen. Das macht eine Differenz von

stungen für den Agglomérations-, Orts- und Stadtverkehr fünf Millionen Franken pro Jahr aus, insgesamt 30 Millionen.

mittelbar wirksam werden. Und wir haben jetzt im Rahmen Das ergibt dann statt 490 520 Millionen Franken.

einer Arbeitsgruppe weitere Vorhaben, um auch dem Agglo- Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit diesen neun Millio-

merationsverkehr die nötige Unterstützung zuteil werden zu nen jährlich genügend geklärt werden könne, ob der

lassen, aber eben nicht im Sinne einer Direktfinanzierung Umsteigeeffekt tatsächlich zu erzielen ist. Wir glauben des-

bzw. einer direkten Subventionsleistung. halb, dass man es bei diesem Betrag, also 450 Millionen

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Kommissionsminder- Franken gemäss Botschaft, belassen könnte. Das ist für uns

heit abzulehnen und es bei der Regelung zu belassen, wie aber keine zentrale Frage.

sie Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen.

Zum Antrag von Nationalrat Steinegger, die Jahrespendler Art. 1

herauszunehmen: Das macht auf die sechs Jahre gerechnet

90 Millionen Franken aus. Unsere Ueberlegung dabei ist die, Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire

dass auf diesem Wege, wenn ein Jahrespendlerabonnement

für nur acht Monatsbeträge gekauft werden kann, immer Für den Antrag Steinegger 74 Stimmen

mehr saisonale Pendler zu Jahrespendlern würden. Das Für den Antrag der Minderheit 69 Stimmen

würde dann auch eine Ganzjahresverbesserung der Ausla-

stung, sowohl des Rollmaterials als auch des Personals, mit Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire

sich bringen. Die ungleichen Verhältnisse in den Pendlerfre-

quenzen, vor allem Winter/Sommer, schaffen Probleme: sei Für den Antrag Steinegger 50 Stimmen

es bezüglich des während Spitzenzeiten im Winter notwen- Für den Antrag des Bundesrates 95 Stimmen

digen Personals oder sei es bezüglich des Rollmaterials. Wir

glauben, mit dieser markanten Vergünstigung bei den Ganz- Definitive Abstimmung - Vote definitiv

jahrespendlerabonnements könnte man schrittweise zu

einem Umsteigen von saisonalen Pendlern auf Ganzjahres- Für den Antrag der Mehrheit 83 Stimmen

pendler einladen. Für den Antrag des Bundesrates 62 Stimmen

Zu den Rheinhäfen. Hier stellt sich die Frage, ob mit dieser

Massnahme, wie wir sie vorschlagen - also mit 9 Millionen Art. 2

pro Jahr (insgesamt 54 Millionen Franken) - wirklich ein

signifikanter Umsteigeeffekt erzielt werden kann. Wir glau- Präsident: Hier haben wir über den Antrag Wellauer zu

ben, dass das möglich ist, und weil wir an die Möglichkeit befinden. Sollten Sie dem Antrag von Herrn Wellauer

glauben, wollen wir es versuchen. Aber Herr Steinegger, Sie zustimmen, würde das bedeuten, dass sich der Betrag, den

haben recht: Wenn sich das nachher als effizient erweisen wir gerade beschlossen haben, entsprechend reduzieren

würde, gehört es in den Leistungsauftrag SBB hinein. Das würde.

ist eine ganz typische gemeinwirtschaftliche Leistung, die

nach Massgabe des Leistungsauftrages abgegolten werden Abstimmung - Vote

muss. Aber weil wir das ja nicht wissen - im Unterschied zu

anderen gemeinwirtschaftlichen Aufträgen, die wir erteilen Für den Antrag Wellauer 58 Stimmen

-, wäre es wohl in bezug auf das Vorgehen nicht zweckmäs- Für den Antrag der Kommission 82 Stimmen

sig, heute nachmittag die Forderung nach einer Dauerlö-

sung im Rahmen des Leistungsauftrages dort hineinzu- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

schreiben, um sie wieder herauszunehmen, wenn man fest-

stellen muss, dass der Umsteigeeffekt nicht erzielt werden Für Annahme des Bundesbeschlusses 123 Stimmen

kann. Dagegen 6 Stimmen

In einem Punkte kann ich Ihrem Anliegen voll entsprechen,

im dritten nämlich: Wir haben in der Schweiz nur eine An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Regierung, und das, was ich hier sage, ist die Meinung

dieser einen Regierung. Abschreibung - Classement

Nun noch zum Antrag von Nationalrat Wellauer. Ich bin auch

der Meinung, die Nationalrat Wyss und die Kommissions- Präsident: Der Bundesrat beantragt, noch verschiedene

sprecher vertreten haben: Wählt man vier Jahre, müsste parlamentarische Vorstösse gemäss Seite 1 der Botschaft

man nach etwa drei Jahren Bilanz über die Effizienz ziehen. abzuschreiben. Andere Anträge sind nicht gestellt worden.

Das wäre zu knapp bemessen, weil wir Neuland beschreiten. So beschlossen.

Eine derartige «tarifarische Einladung» - also eine Tarifver-

billigung als Einladung, mehr die Schiene zu benutzen - Zustimmung - Adhésion

braucht eine gewisse Anlaufzeit. Ich verlasse mich vor allem

auch auf eine geschickte Gratiswerbung, nämlich die Mund-

zu-Mund-Werbung. Wenn man es anders ausdrücken will:

Ich verlasse mich auf den Nachahmungstrieb des Men- #ST# 85.225

schen. Der eine und andere wird «umsteigen», wenn er

sieht, dass man mit einem so günstigen Halbtaxabonnement Parlamentarische Initiative (Hubacher)

bei der bekannten Leistungsqualität unserer Bahnen - nicht Massnahmen zur Förderung des

nur SBB, auch KTU - seine Verkehrsbedürfnisse eigentlich öffentlichen Verkehrs

sehr gut, sehr günstig und im Takt befriedigen kann. Das

braucht aber einige Zeit. Deshalb möchte ich Sie bitten, es Initiative parlementaire (Hubacher)

bei den sechs Jahren zu belassen. Wir hätten etwa vier bis Mesures favorisant les

fünf Jahre Zeit für Auswertungen bis zur definitiven Frage- transports publics

stellung.

Wir haben eine kleine Differenz zwischen Kommission und

Bundesrat. Die Kommissionssprecher haben Sie darüber

orientiert. Sie möchten die Leistungen für die Verbilligung Wortlaut der parlamentarischen Initiative vom

Rheinhäfen-Basel auf 14 Millionen im Jahr erhöhen. Wir 6. Februar 1985

haben neun Millionen jährlich vorgeschlagen. Wir wollten Am 6. Februar 1985 hat Nationalrat Hubacher eine Initiative

die Reduktion der Tarifkilometer von heute 25 auf 15. Die in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes mit folgendem

Kommission möchte bei diesem Tarifkilometerzuschlag von Wortlaut eingereicht:

19. Juni 1986 N 921 Parlamentarische Initiative (Hubacher)

Bundesbeschluss über Massnahmen zur Förderung des Art. 2 Mesures

öffentlichen Verkehrs L'Etat central encourage:

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- a. l'augmentation de la fréquence des courses et l'améliora-

senschaft, nach Einsicht in den Bericht des Bundesrates tion des correspondances des transports en commun,

vom 21. November 1984, beschliesst: b. l'abaissement des tarifs, en particulier des abonnements,

Art. 1 Zweck afin d'inciter les automobilistes à emprunter les moyens de

Um den Schadstoffausstoss der privaten Motorfahrzeuge transport public,

und damit die Luftverunreinigung zu verringern, fördert der c. rétablissement de tarifs coordonnés dans les aggloméra-

Bund den öffentlichen Verkehr mit besonderen Mass- tions,

nahmen. d. les investissements visant l'extension et l'amélioration du

Art. 2 Massnahmen réseau ferroviaire,

Der Bund fördert e. l'acquisition de nouveaux véhicules et l'amélioration des

a. Verdichtungen der Fahrpläne und Verbesserungen der moyens de transport publics actuels, notamment des voi-

Anschlüsse der öffentlichen Verkehrsmittel; tures de chemin de fer et des bus.

b. Tarifverbilligungen, die das Umsteigen von privaten auf Art. 3 Financement

öffentliche Verkehrsmittel fördern, insbesondere solche im Pour financer les mesures prévues à l'article 2, l'Etat central

Abonnementsverkehr; alloue respectivement un tiers des sommes affectées par

c. die Schaffung günstiger Verbundtarife in den Agglomera- l'article 36ter de la constitution fédérale à des tâches en

tionen; rapport avec le trafic routier, à savoir de la moitié du produit

d. Neu- und Ausbauinvestitionen im Schienennetz; net des droits d'entrée de base et de la totalité de la surtaxe

e. die Beschaffung neuer und Verbesserung bestehender sur les carburants.

Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, insbesondere von Art. 4 Contributions

Schienenfahrzeugen und Bussen. Al. 1

Art. 3 Finanzierung L'Etat central alloue des indemnités et des contributions à

Für die Finanzierung der Massnahmen nach Artikel 2 ver- l'exploitation en proportion des frais non couverts et verse

wendet der Bund je ein Drittel des gemäss Artikel 36ter der des contributions aux investissements en faveur des Che-

Bundesverfassung für Aufgaben im Zusammenhang mit mins de fer fédéraux ainsi que des entreprises de transport

dem Strassenverkehr einzusetzenden Treibstoffzolls und concessionnaires du trafic général.

Zollzuschlages. Al. 2

Art. 4 Beiträge Des contributions au financement des mesures visées à

Abs. 1 l'article 2, lettre c, peuvent aussi être allouées aux entre-

Der Bund leistet Abgeltungen und Betriebsbeiträge im Aus- prises de transport concessionnaires assurant essentielle-

mass der ungedeckten Kosten sowie Investitionsbeiträge an ment le trafic local.

die Bundesbahnen und die konzessionierten Transportun- Art. 5 Exécution

ternehmungen des allgemeinen Verkehrs. Al. 1

Abs. 2 Le Conseil fédéral promulgue les dispositions d'exécution

Beiträge an Massnahmen nach Artikel 2 Buchstabe c kön- nécessaires à la mise en application du présent arrêté.

nen auch an konzessionierte Transportunternehmungen Al. 2

geleistet werden, die vorwiegend dem Ortsverkehr dienen. Les cantons doient être entendus.

Art. 5 Vollzug Art. 6 Lien avec le droit en vigueur

Abs. 1 Les contributions prévues par le présent arrêté sont allouées

Der Bundesrat erlässt die zur Durchführung dieses en sus des prestations de la Confédération selon la loi sur

Beschlusses erforderlichen Ausführungsbestimmungen. les Chemins de fer fédéraux 1), le mandat des Chemins de

Abs. 2 fer fédéraux 2) et la loi fédérale sur les chemins de fer 3),

Die Kantone sind anzuhören. ainsi que l'article 36ter, premier alinéa, lettre c, de la Consti-

Art. 6 Verhältnis zum bisherigen Recht tution fédérale.

Die Beiträge aufgrund dieses Beschlusses werden zusätz- Art. 7 Entrée en vigueur

lich zu den Bundesleistungen gemäss Bundesbahngesetz 1) Al. 1

und Leistungsauftrag an die SBB 2), Eisenbahngesetz 3) Le présent arrêté est déclaré urgent en vertu de l'article

sowie Artikel 36ter Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfas- 89bis, premier alinéa, de la constitution fédérale. Il entre en

sung ausgerichtet. vigueur le jour de son adoption.

Art. 7 Inkrafttreten Al. 2

Abs. 1 Conformémenet à l'article 89bis, alinéa 3, de la constitution

Dieser Beschluss wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bun- fédérale, il doit être ratitié par le peuple et les cantons et il a

desverfassung dringlich erklärt. Er tritt am Tage der Verab- force de loi, en cas d'acceptation, jusqu'à l'entrée en vigu-

schiedung in Kraft. eur des dispositions constitutionnelles réglant la politique

Abs. 2 coordonnée des transports, au plus toutefois pour une

Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 3 der Bundesverfas- durée de dix ans.

sung der Abstimmung des Volkes und der Stände und gilt

im Falle der Annahme bis zum Inkrafttreten von Verfas- Herr Kühne unterbreitet im Namen der Verkehrskommission

sungsbestimmungen über die koordinierte Verkehrspolitik, den folgenden schriftlichen Bericht:

längstens jedoch zehn Jahre.

1. Ergebnis der Vorprüfung

Texte de l'initiative parlementaire du 6 février 1985 Die Kommission hörte am 30. Oktober 1985 den Initianten

Le 6 février 1985, le conseiller national Hubacher a déposé an, liess sich vom Bundesamt für Verkehr über geplante

une initiative, présentée sous la forme d'un projet rédigé de Tarifverbilligungen orientieren und diskutierte die grund-

toutes pièces, dont la teneur est la suivante: sätzlichen Fragen. Im Hinblick auf die angekündigte Bot-

Arrêté fédéral instituant des mesures favorisant les trans- schaft setzte die Kommission die Beratungen aus.

ports publics Sie behandelte dann die Initiative am 12. Mai 1986 zusam-

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu le rap- men mit der Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar

port du Conseil fédéral du 21 novembre 1984 arrête: 1986 über die Finanzierung von Tariferleichterungen im

Art. 1 But öffentlichen Verkehr.

Afin de réduire l'émission de polluants par les véhicules 1.1. Stand der Arbeit der Bundesversammlung und der Ver-

privés et par là la pollution de l'air, l'Etat central favorise les waltung zum gleichen Gegenstand

transports publics par des mesures spéciales. In bezug auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs im

Initiative parlementaire (Bircher) 922 N 19 juin 1986

allgemeinen sind bei der Bundesversammlung die worden ist, beantragt die Verkehrskommission mit 10 zu

Geschäfte 85.074 «Bahn 2000» und 82.082 Bundesverfas- 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

sung (koordinierte Verkehrspolitik) hängig. Zudem hat der

Bundesrat aufgrund von zahlreichen Vorstössen aus dem Proposition de la commission

National- und Ständerat am 26. Februar 1986 eine Botschaft Comme l'application des projets 85.074 «Rail 2000» et

(86.009) verabschiedet, mit der ein Verpflichtungskredit für 86.009 «Financement de réductions tarifaires dans les trans-

die Finanzierung von verschiedenen Tariferleichterungen ports publics» permettrait de réaliser en partie les objectifs

während sechs Jahren beantragt wird. Die Verkehrskommis- de M. Hubacher, auteur de l'initiative parlementaire, et du

sion hat diese Vorlage am 12. Mai 1986 beraten; sie bean- fait qu'une initiative populaire, très semblable sur le plan

tragt dem Nationalrat grundsätzlich Zustimmung zu den pratique, a été déposée, la Commission des transports et du

vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen. trafic, par 10 voix contre 4, recommande de ne pas donner

2. Verhältnis zur Volksinitiative «zur Förderung des öffentli- suite à l'initiative parlementaire susmentionnée.

chen Verkehrs»

Am 24. Februar 1986 wurde eine eidgenössische Volksinitia- Hubacher: Ein Teil der Initiative, Tarifverbilligungen, ist

tive eingereicht, die wie folgt lautet: weitgehend berücksichtigt worden. Der zweite Teil beinhal-

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: tet einen Finanzierungsmodus. Wir meinen, nachdem die

Art. 26Abs. 2-5 (neu) Bundesfinanzen ja nicht so unerhört gesund aussehen,

Abs. 2 wäre es diskutabel, aus dem Treibstoffzollzuschlag auch für

Der Bund fördert den öffentlichen Verkehr, insbesondere den öffentlichen Verkehr, nicht nur für Tarifmassnahmen,

auf der Schiene. Er stellt die ausreichende Erschliessung zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen. Da die Proble-

des ganzen Landes mit zweckmässigen öffentlichen Ver- matik bekannt ist und Sie alle schon etwas müde sind,

kehrsmitteln durch die Finanzierung eines Basisangebots mache ich es kurz: Ich stelle Ihnen den Antrag, die Initiative

an Fahrmöglichkeiten sicher. anzunehmen.

Abs. 3

Um Leistungsfähigkeit und Leistungsangebot im Personen- Präsident: Wir haben abzustimmen. Die Kommission bean-

und Güterverkehr zu erhalten und auszubauen, fördert der tragt, der Initiative keine Folge zu geben. Herr Hubacher

Bund insbesondere: beantragt, es sei der Initiative Folge zu geben.

a. die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur;

b. dichte Fahrpläne und günstige Tarife; Abstimmung - Vote

c. die Erschliessung von Berg- und Randgebieten und deren

Anschlüsse; Für den Antrag der Kommission 69 Stimmen

d. den Tarifverbund in dafür geeigneten Regionen; Für den Antrag Hubacher 46 Stimmen

e. den kombinierten Verkehr Schiene-Strasse;

f. den Bau von Anschlussgeleisen für den Güterverkehr.

Abs. 4

Die Kantone sorgen für weitergehende Leistungen.

Abs. 5 #ST# 85.234

Der Bund trifft Massnahmen, damit der Gütertransitverkehr

vorwiegend auf der Schiene erfolgt, und unterstützt Bestre- Parlamentarische Initiative (Bircher)

bungen, den Güterfernverkehr auf die Schiene zu verlagern. Oeffentlicher Verkehr. Halbe Preise

Uebergangsbestimmungen Art. 19 (neu)

Abs. 1 Initiative parlementaire (Bircher)

Bis zum Inkrafttreten von Verfassungsbestimmungen für Transports publics. Demi-tarif

eine koordinierte Verkehrspolitik mit einem Verkehrsfonds

sind für die Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 26

Absätze 2, 3 und 5 zusätzlich zu den bisher geleisteten

Bundesbeiträgen für die Aufrechterhaltung des Betriebes

und die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen min- Wortlaut der parlamentarischen Initiative vom

destens je ein Drittel des Zollzuschlages auf Treibstoffen 20. März 1985

und des Reinertrages des Treibstoffzolls nach Artikel 36ter Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos-

einzusetzen. senschaft erlässt, gestützt auf BV Artikel 89bis Absatz 3, den

Abs. 2 folgenden Bundesbeschluss:

Der Einsatz dieser Mittel erfolgt so früh als möglich, aber Art. 1 Zweck

spätestens im zweiten Jahr nach Annahme von Artikel 26 Zur Verminderung der Luftverunreinigung durch den Privat-

Absätze 2 bis 5. verkehr fördert der Bund das Umsteigen auf den öffentli-

Abs. 3 chen Verkehr, indem er die Fahrpreise der öffentlichen

Artikel 36ter Absatz 1 erster Satz der Bundesverfassung wird Verkehrsmittel verbilligt.

für die Zeit bis zum Inkrafttreten von Verfassungsbestim- Art. 2 Massnahmen

mungen für eine koordinierte Verkehrspolitik mit einem 1. Der Bund verbilligt die Fahrpreise der Bundesbahnen, der

Verkehrsfonds wie folgt geändert: Konzessionierten Transportunternehmungen des allgemei-

Art. 36ter Abs. 1 erster Satz nen Verkehrs und der PTT-Betriebe.

Der Bund verwendet einen Drittel des Reinertrages des 2. Die Preise der Fahrausweise für Einzelfahrten und der

Treibstoffzolls und zwei Drittel eines Zollzuschlages wie Abonnemente für gelegentliche Fahrten werden um die

folgt für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenver- Hälfte ermässigt.

kehr: 3. Die Preise der Pauschalabonnemente (wie der General-

abonnemente, Streckenabonnemente für tägliche Fahrten)

Materiell ist die Initiative Hubacher sehr ähnlich wie die werden um 360 Franken jährlich ermässigt. Diese Ermässi-

eingereichte Volksinitiative. gung kann jedoch den. Abonnementspreis nicht über-

steigen.

Art. 3 Finanzierung

Antrag der Kommission Der Bund finanziert die den Transportunternehmungen

Nachdem die Anliegen des Initianten mit den Vorlagen durch die Massnahmen nach Artikel 2 entstehenden Einnah-

85.074 «Bahn 2000» und 86.009 Finanzierung von Tarifer- menausfälle zur Hälfte aus den Erträgen des gemäss Artikel

leichterungen im öffentlichen Verkehr teilweise erfüllt sind 36ter der Bundesverfassung für Aufgaben im Zusammen-

und eine materiell sehr ähnliche Volksinitiative eingereicht hang mit dem Strassenverkehr einzusetzenden Treibstoff-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Hubacher) Massnahmen zur Förderung des öffentlichen

Verkehrs

Initiative parlementaire (Hubacher) Mesures favorisant les transports publics

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.225

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 920-922

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Ref. No 20 014 406

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