Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-111 KI-generiert

RIPOL System Implementation and Legal Basis

Geschäftsnummer VPB 85-111
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation raises concerns about the rapid implementation of the RIPOL computerized police search system, questioning its technical integration with cantonal systems and the lack of definitive legal bases. The interpellator highlights the expansion of data collection and the slow pace of data protection legislation, fearing that technology is overriding federalism and individual liberties. The government's response indicates that RIPOL is a federal system, not directly linked to cantonal computers but compatible, and that legal frameworks are being developed through ordinances pending a formal law, asserting that RIPOL enhances public safety without restricting the freedom of law-abiding citizens.

Legislator-Regeste

KI-generiert

RIPOL System Implementation and Legal Basis: tion et de la technique, le silence est gardé sur les fonde- systemen eine Kompatibilität besteht oder bestehen wird.

Schlagwörter

KI-generiert
Rechtssysteme Gefährdung der öffentlichen Sicherheit E-Government öffentliche Daten Durchsuchung Gesetzlicher Schutz
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Volltext

Interpellation Braunschweig 1510 N 9 octobre 1986

#ST# 85.111 spéciale ou par une révision de loi, ni comment on pourra

satisfaire aux exigences de la protection des données ou

Interpellation Braunschweig aux dispositions relatives à d'autres secteurs (ministère

public)? Le Parlement et le peuple ne doivent-ils pas enfin

Fahndungssystem RIPOL avoir la possibilité de dire ce qu'ils pensent de ces innova-

Rechtsgrundlagen tions qui affectent, voire limitent, très considérablement, la

Système de recherches RIPOL. liberté individuelle?

Bases légales

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

1. Am 21. November 1984 antwortete mir der Bundesrat auf

Wortlaut der Interpellation vom 20. Dezember 1985 meine Interpellation 84.569 zum Personenfahndungsregi-

Mit viereinhalb resp. neun Zeilen tat der Bundesrat zu ster im Computer, er habe einem bis Ende 1987 befristeten

Beginn dieser Woche dem Schweizervolk kund, dass das Versuch zugestimmt. Nun konnten laut Pressemeldungen in

automatisierte Fahndungssystem RIPOL (Recherche infor- den vergangenen Monaten derart viele Fahrzeuge und Per-

matisée policière, früher AFRP - warum auch diese verwir- sonen ermittelt, kontrolliert und registriert werden, dass der

rende Namensänderung?) nach erfolgreichem Probelauf in Bundesrat offenbar nicht mehr in der Lage war zuzuwarten

zwölf Tagen definitiv eingeführt werde. Zusätzlich können und auf den definitiven Vollausbau umschaltete. Zu Zehn-

54 Grenzstellen und alle Kantone angeschlossen werden. tausenden sind bereits die Daten erfasst.

Nur gerade der Kanton Jura übt Zurückhaltung, offenbar 2. Vor Jahresfrist versprach der Bundesrat: «Die zuständi-

dem Freiheitsraum der unbescholtenen Bürgerinnen und gen Instanzen im EJPD prüfen zur Zeit, mit welchen Erlas-

Bürger zuliebe! sen bzw. mit welchen Ergänzungen von bereits bestehen-

1. Wird das RIPOL über kurz oder lang mit den kantonalen den Erlassen eine in rechtsstaatlicher Hinsicht befriedi-

Polizeicomputern technisch synchronisiert werden, und gende Lösung getroffen werden kann.» Und am 24. Juli 1985

werden die Systeme kompatibel sein? Wird das Bundesamt war das EJPD noch voll guten Willens: «Im EJPD will man

für Polizeiwesen darüber entscheiden, welche Datenbe- deshalb unverzüglich die erforderlichen Rechtsgrundlagen

stände der Kantone mit eigenem Polizeicomputer ins schaffen, damit das Versuchssystem wenn möglich noch vor

Gesamtsystem eingespeist werden? Ist die Befürchtung, Ende 1987 in den Vollbetrieb überführt wird.»

Technik besiege den Föderalismus, richtig? 3. Die Schweiz hat den Ruf, das computerreichste Land zu

2. Ganz im Gegensatz zu dieser organisatorischen und tech- sein. Schätzungsweise ist jede Bürgerin und jeder Bürger

nischen Hektik bleibt die Frage nach den rechtlichen Grund- 200 bis 300 Mal gespeichert, ohne dass sie oder er in der

lagen unbeantwortet. Teilt der Bundesrat dieses Unbeha- Regel darüber informiert ist. Die Datengesetzgebung wird

gen, und verlangt er deshalb vom Eidgenössischen Justiz- seit 1971 offiziell diskutiert, und noch immer stehen wir am

und Polizeidepartement bis Ende 1990 Botschaft und Anfang. Verglichen mit dem Ausland sind wir hoffnungslos

Entwurf zu gesetzlichen Grundlagen für die Datenverarbei- im Rückstand. Immer wieder werden Missbräuche bekannt:

tung bei EDV-Projekten im Polizeibereich? 3. Ist es richtig, Dort gibt eine Arbeitslosenkasse und da ein Arbeitsamt die

dass im EJPD noch heute grosse Unklarheit besteht, ob Daten der Arbeitsuchenden und der Stellenbewerber an

diese rechtliche Grundlage in einem Spezialgesetz oder in Unbefugte weiter; eine Bibliothek gibt sogar die Lesestoffe

Verbindung mit einer Gesetzesrevision und wie die Uebe- und -gewohnheiten ihrer Benutzer den Strafverfolgungsbe-

reinstimmung mit Datenschutz und anderen Bereichen hörden bekannt!

(Bundesanwaltschaft) zustande kommen soll? Müssen Par- Nicht anders ergeht es den Ausländern in der Schweiz, und

lament und Volk nicht endlich Gelegenheit haben, zu dieser es besteht der Verdacht, dass die Eile des EJPD mit Aus- und

Entwicklung Stellung nehmen zu können, die so sehr die Wegweisungen zu tun hat.

Freiheit des einzelnen betrifft und beschränkt?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Texte de l'interpellation du 20 décembre 1985 vom 17. März 1986

Le Conseil fédéral a fait savoir au début de cette semaine au Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mars 1986

peuple suisse, dans des communications de quatre lignes et Der Bundesrat hat nach einem einjährigen, erfolgreichen

demie et de neuf lignes, que le système de recherche infor- Versuch am 16. Dezember 1985 die Verordnung über das

matisée policière RIPOL (anciennement AFRP- pourquoi ce automatisierte Fahndungssystem RIPOL gutgeheissen und

changement déroutant de nom?) allait devenir définitive- auf den 1. Januar 1986 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde

ment opérationnel dans douze jours, la période d'essai die ursprüngliche, namentlich im französischen Sprachge-

ayant été concluante. En plus, 54 postes frontaliers et tous brauch schwerfällige Bezeichnung AFRP (automatisiertes

les cantons pourront y être raccordés. Seul le canton du Fahndungsregister Personen) durch das auch in deutsch

Jura émet des réserves, manifestement par respect de la verständliche Kürzel RIPOL (Recherche informatisée poli-

liberté des honnêtes citoyens! cière) ersetzt. Mit dem RIPOL kann durch die Aktualisierung

1.Le RIPOL sera-t-il, à plus ou moins longue échéance, der Daten einerseits die Fahndung nach Straftätern erheb-

relié, sur le plan technique, aux ordinateurs des polices lich verbessert werden, andererseits können Widerrufe von

cantonales et les divers système seront-ils compatibles? Fahndungen unverzüglich ins System eingegeben werden,

L'Office fédéral de la police décidera-t-il seul si les données so dass keine Person ungerechtfertigterweise angehalten

emmagasinées dans l'ordinateur d'une police cantonale doi- wird.

vent être enregistrées dans le système général et lesquelles 1. Beim RIPOL handelt es sich um ein selbständiges Fahn-

doivent l'être? A-t-on des raisons de craindre que la techni- dungssystem des Bundes. Eine direkte technische Verknüp-

que ne rende le fédéralisme inopérant? fung mit kantonalen Polizeicomputern ist deshalb nicht vor-

2. Contrastant avec cette fébrilité sur le plan de l'organisa- gesehen, dies obschon mit gewissen kantonalen Computer-

tion et de la technique, le silence est gardé sur les fonde- systemen eine Kompatibilität besteht oder bestehen wird.

ments juridiques des mesures prises. Le Conseil fédéral est- Das Bundesamt für Polizeiwesen ist für das RIPOL verant-

il lui aussi préoccupé par cette situation et demandera-t-il en wortlich. Es entscheidet, welche Fahndungsdaten, die von

conséquence au Département fédéral de justice et police den kantonalen Polizeikommandos geliefert werden, die

d'élaborer jusqu'à la fin de 1990 un message et un projet de Voraussetzungen für die Aufnahme ins RIPOL erfüllen. Die

loi établissant les bases légales qui permettraient à la police angeschlossenen Stellen erhalten dieselben Daten, wie sie

de traiter les données par l'électronique? bereits seit Jahrzehnten mittels Fahndungsbuch verbreitet

3. Est-il exact que ce département ne sait pas encore si les wurden. Diese Daten sind in der RIPOL-Verordnung

bases légales requises devraient être établies dans une loi abschliessend aufgezählt. Den Anliegen des Datenschutzes

9. OktobeM 986 N 1511 Interpellation Iten

wird unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse 75 postes environ. Pour arriver à ce résultat, il est prévu de

Rechnung getragen. centraliser à Berne la division constructions en supprimant

2. Mit der Genehmigung des Vollbetriebes des RIPOL hat les services techniques situés ailleurs, à savoir à Kriens,

der Bundesrat das EJPD beauftragt, gesetzliche Grundlagen Mels et Saint-Maurice.

für die Bereiche RIPOL sowie die Sektionen Interpol und Ces projets de réorganisation ne sont-ils pas en contradic-

Erkennungsdienst (AFIS) der Bundesanwaltschaft auszuar- tion avec la position adoptée par le Conseil fédéral au sujet

beiten. Bis zum Erlass der Vorschriften auf Gesetzesstufe de la décentralisation des offices fédéraux?

sind die entsprechenden Tätigkeiten auf Verordnungsstufe 3. Ne doit-on pas craindre que «l'économie» de 75 postes

geregelt oder noch zu regeln. extérieurs ne soit suivie d'un gonflement des effectifs de

3. Vorarbeiten zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für l'administration centrale et que certains travaux effectués

die Datenverarbeitung der EDV-Projekte im Polizeibereich jusqu'ici par ces services extérieurs soient à l'avenir confiés

sind bereits aufgenommen worden. Da es sich dabei um en plus grand nombre à des tiers?

bereichsspezifische Datenschutzregelungen handelt, sollen 4. Quelle amélioration peut-on attendre de la réorganisation

diese nicht in den Entwurf für ein Datenschutzgesetz aufge- projetée, dans le domaine de la collaboration entre la divi-

nommen, sondern anderswo geregelt werden. Im Vorder- sion constructions et les services techniques?

grund steht die Revision bestehender Gesetze.

Durch die Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten wird Mitunterzeichner- Cosignataire: Schärli (1)

die Freiheit des unbescholtenen Bürgers in keiner Art und

Weise eingeschränkt; im Gegenteil, das RIPOL trägt indirekt Schriftliche Begründung - Développement par écrit

zur Sicherung der Allgemeinheit bei. Die Direktion des Bundesamtes für Genie und Festungen,

Bern, hat das Personal am 7. März 1986 darüber orientiert,

Abstimmung - Vote dass das BAGF erneut reorganisiert werde, indem insbeson-

dere die Aufhebung der Aussenstellen der Technischen

Für den Antrag auf Diskussion 37 Stimmen Dienste von Kriens, Mels und St. Maurice (mit Unterabtei-

Dagegen 63 Stimmen lung in Andermatt und Thun) erfolge.

Da dadurch allein in Kriens etwa 23 Arbeitsplätze verloren-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- gingen, ist ein derart bedeutungsvoller Schritt gut zu überle-

rates nicht befriedigt. gen, umso mehr, als die vorgesehene Reorganisation ver-

schiedenen früheren Reorganisationen widerspricht und

ausserdem kaum im Einklang steht mit den Bemühungen

des Bundes, die Dienststellen und Verwaltungen, soweit wie

#ST# 86.378 möglich, zu dezentralisieren.

Dem Vernehmen nach standen der Direktion des BAGF vor

Interpellation Iten der Entscheidung der Reorganisation zwei Varianten zur

Verfügung, nämlich die Variante «Zentral» und die Variante

Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF). «Dezentral». Daraus ist ersichtlich, dass auch die Variante

Reorganisation «Dezentral» im Grundsatz realisierbar wäre. Dies deckt sich

Office fédéral du génie et des auch mit den Tatsachen, dass aufgrund der Erklärungen der

fortifications. Réorganisation Direktion die Technischen Dienste sehr gut gearbeitet

haben, dass verschiedene Bundesämter und Regiebetriebe

des Bundes wieder dazu übergegangen sind, bestimmte

Bereiche aus wirtschaftlichen oder standortbedingten

Ueberlegungen vermehrt zu dezentralisieren, dass beispiels-

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1986 weise die SBB ihr Baufachorgan wieder regionalisiert. Ins-

Der Bundesrat wird um Auskunft über den Stand der Reor- besondere ist im Zusammenhang mit dem BAGF zu befürch-

ganisation des BAGF sowie um Beantwortung der nachfol- ten, dass die zentrale Bearbeitung der Bauvorhaben Zeitver-

genden Fragen ersucht: luste wegen langer Fahrten zu den Baustellen mit sich

1. Welche längerfristigen Ziele sollen erreicht werden durch bringen müsste.

die schon wieder vorgesehene Reorganisation des BAGF? Darüber hinaus steht fest, dass Ortskundige in der Regel

2. Aus der am 7. März 1986 an das Personal abgegebenen Bauvorhaben effizienter bearbeiten können. Es ist deshalb

Information ist ersichtlich, dass durch die vorgesehene nicht einzusehen, weswegen gut funktionierende Dienststel-

Reorganisation etwa 75 Arbeitsplätze verloren gehen. Dies len aufgehoben und der Zentralverwaltung in Bern einver-

soll erreicht werden durch die Zentralisation der Abteilung leibt werden sollen.

Bauten in Bern unter Aufhebung der bisherigen Aussenstel- Allein in Kriens würden durch die vorgesehene Massnahme

len von Kriens, Mels und St. Maurice. 23 Arbeitsplätze verloren gehen, wovon 18 Dienstnehmer

Ist in diesen Reorganisationsplänen nicht ein Widerspruch betroffen sind, die aus dieser Region stammen. Wenn diese

zu erkennen zu der angekündigten Haltung des Bundesra- Aussenstelle des Technischen Dienstes in Kriens nicht mehr

tes zur Dezentralisierung von Bundesämtern? besteht, wird auch das regionale Gewerbe vieler Aufträge

3. Ist nicht zu befürchten, dass die «Einsparung» von verlustig gehen, weil aufgrund der Submissionsverordnung

75 Aussenstellen die Aufblähung der Zentralverwaltung prä- die ortsansässigen Firmen bisher angemessen berücksich-

judiziert und dass Arbeiten, welche bisher durch diese Aus- tigt wurden.

senstellen besorgt wurden, in Zukunft vermehrt durch Auf- Es ist deshalb erwünscht, dass die Landesregierung zu den

träge an Dritte kompensiert werden? erwähnten Reorganisationsplänen in der Oeffentlichkeit

4. Welche Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwi- Stellung nimmt.

schen der Abteilung Bauten und den Technischen Diensten

sind durch die beabsichtigte Reorganisation zu erwarten? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 29. September 1986

Texte de l'interpellation du 19 mars 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 septembre 1986

Le Conseil fédéral est prié de dire où en est la réorganisation 1. Durch die Interpellation Iten soll das EMD veranlasst wer-

de l'Office fédéral du génie et des fortifications (OFGF) et de den, auf die Durchführung von Reorganisationsmassnah-

répondre aux questions suivantes: men beim Technischen Dienst des Bundesamts für Genie

1. Quels sont les objectifs à long terme poursuivis par la und Festungen zu verzichten. Es hat sich in den letzten

réorganisation derechef prévue de l'OFGF? Jahren gezeigt, dass in verschiedenen Sektoren der Bun-

2. Il ressort de l'information donnée au personnel le 7 mars desverwaltung Reorganisationsmassnahmen unumgänglich

1986 que la réorganisation entraînera une diminution de sind. Das Militärdepartement und sein Bundesamt für Genie

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Braunschweig Fahndungssystem RIPOL Rechtsgrundlagen

Interpellation Braunschweig Système de recherches RIPOL. Bases légales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.111

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1510-1511

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Ref. No 20 014 713

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