Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-038 KI-generiert

Uranium Hexafluoride Storage Authorization Granted Despite Proximity Concerns

Geschäftsnummer VPB 85-038
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns a request for a general authorization for the storage of uranium hexafluoride in Würenlingen. While the facility's safety was deemed adequate by experts, concerns were raised regarding the proximity of the storage site to a large number of employees and potential transportation risks. Despite these concerns, the court ultimately granted the authorization, reasoning that no significant technical safety arguments against the location were presented, and that the facility's operation served the national interest in energy supply, while also acknowledging the need to explore potential compensation for the local community.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 Absatz, Art. 4 Abs. 2 L VG, Art. 31 Abs. 3 Bst. e und Art. 32 BV, Art. 85 Ziff. 10 BV; Uranium Hexafluoride Storage Authorization Granted Despite Proximity Concerns: While the facility's safety was deemed adequate by experts, concerns were raised regarding the proximity of the storage site to a large number of employees and potential transportation risks. Despite these concerns, the court ultimately granted the authorization, reasoning that no significant technical safety arguments against the location were presented, and that the facility's operation served the national interest in energy supply, while also acknowledging the need to explore potential compensation for the local community.

Schlagwörter

KI-generiert
Sicherheitsbedenken Energieversorgung radioaktiver Abfall Zwischenlager unterirdische Abfalllagerung Strahlenschutz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4 Abs. 2 L VG

The court used this provision to argue that the Federal Council has the competence to promote the maintenance and increase of reserves through contracts and other means, which can be interpreted to include provisions for appropriate compensation.

Art. 31 Abs. 3 Bst. e und Art. 32 BV

This provision is cited as the basis for the Landesversorgungsgesetz (LVG), which grants the Federal Council powers related to supply and reserves.

Art. 85 Ziff. 10 BV

This provision is referenced in relation to the Federal Assembly's budgetary power to approve a framework credit for pilot and demonstration facilities.

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Volltext

Dépôt d'uranium. Autorisation générale 530 30 septembre 1986

#ST# 85.038 so deshalb, weil er das Organ des Hauseigentümers und

damit auch der Halter ist. In der Botschaft wird zwischen

Uranlager in Würenlingen. den Zeilen oder sogar deutlich beanstandet, es sei ein

Rahmenbewilligung merkwürdiger Zustand, dass der Bund bei sich selber um

eine Bewilligung nachsuchen müsse und dass man viel-

Dépôt d'uranium à Würenlingen. leicht in Zukunft diesem Umstand durch eine Gesetzesände-

Autorisation générale rung begegnen sollte. Ich glaube aber kaum, dass sich eine

solche aufdrängt, denn in dem Falle würde ja das Parlament

Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 387) ausgeschaltet, und das Parlament hat Anspruch darauf,

Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 380) seinen Einfluss geltend zu machen, gleichgültig, ob es sich

Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 um einen Privaten oder um eine Bundesanstalt handelt.

Décision du Conseil national du 19 décembre 1985 Vorgängig der Bewilligung durch das Parlament erfolgte die

öffentliche Auflegung des Vorhabens, worauf 1182 Einwen-

dungen gegen diese Einlagerung eingingen. 1040 davon

benützten einen von vier bestimmten, vorverfassten Formu-

lartexten.

Antrag der Kommission Für unseren Entscheid steht im Vordergrund die Frage der

Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- Sicherheit. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kern-

rates anlagen (HSK) stellte in ihrem Gutachten vom 24. Juni 1983

abschliessend fest:

Antrag Piller «Die HSK hat sich aufgrund des eingereichten Sicherheits-

Nichteintreten berichtes für die Lagerung von angereichertem UF6 (Uran-

hexafluorid) im Diorit-Gebäude des EIR und der weltweiten

Proposition de la commission Erfahrungen und Kenntnisse über die Lagerung von UF6

Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- davon überzeugt, dass das vorgesehene Projekt, ergänzt

tional durch die unten angegebenen Auflagen und Bedingungen,

die notwendigen Voraussetzungen für einen ausreichenden

Proposition Piller Schutz des Betriebspersonals, der Bevölkerung und der

Ne pas entrer en matière Umgebung enthält. Die HSK kommt ausserdem zum

Schluss, dass keine wichtigen Argumente gegen den vorge-

sehenen Standort im EIR sprechen. Positiv zu bewerten ist

Hefti, Berichterstatter: Das Eidgenössische Institut für Reak- dabei die geringe Einwohnerzahl und das Fehlen wichtiger

torforschung betrieb in seiner Nähe in einem Gebäude einen Verkehrswege im Umkreis von einem Kilometer um den

Diorit-Reaktor, der nun stillgelegt ist und abgebrochen wird. vorgesehenen Standort. Die Auswirkungen selbst der

Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG hat schon vor längerer schwersten Unfälle (Flugzeugabsturz) bleiben auf diesen

Zeit im Hinblick auf ihr Kernkraftwerk, für das die Bundes- Umkreis beschränkt. Eine spezielle externe Notfallplanung

versammlung die Rahmenbewilligung erteilt hat, Uranhexa- erübrige sich deshalb.

fluorid gekauft und im Ausland eingelagert. Uranhexafluorid Weniger günstig ist die Tatsache, dass in unmittelbarer

ist eine Zwischenstufe zwischen dem Rohstoff Uran und den Nähe des Lagerortes zirka 650 Personen im EIR und, in

fertigen Brennelementen (Brennstäben), welche in den geringer Entfernung, im Schweizerischen Institut für Nukle-

Kernkraftwerken benötigt werden. Es ist sogenanntes ange- artechnik weitere 550 Personen ihren Arbeitsplatz haben.

reichertes Uran. Sowohl die Anreicherung von Uran wie die Aufgrund der im Normalbetrieb unproblematischen UF6-

Herstellung von Brennelementen müssen im Ausland erfol- Lagerung kann jedoch nicht von einer Gefährdung gespro-

gen, von wo wir auch das Uran beziehen. Gegenüber der chen werden. Lediglich im Falle des unwahrscheinlichen

Lagerung von fertigen Brennelementen hat diejenige von Ereignisses eines Flugzeugabsturzes auf das Diorit-

Uranhexafluorid den Vorteil, dass im Zeitpunkt der Verarbei- Gebäude mit anschliessendem Treibstoffbrand müsste das

tung zu Brennelementen der jeweils neueste Stand der Personal evakuiert werden. Die bestehende Notraumpla-

Technik berücksichtigt werden kann. Für die blosse nung des EIR ist deshalb an die neuartige Gefährdung

Anreicherung von Uran zu Uranhexafluorid ändert sich anzupassen.»

dagegen die Technik kaum. Gegenüber der Lagerung des Ihre Kommission tagte erstmals am 20. Mai 1986, kurz nach

Ausgangsstoffes, des Urans, hat die Lagerung von Hexafluo- dem Reaktorunfall im Leninwerk bei Tschernobyl. Da

rid den Vorteil, dass bereits ein wichtiger Arbeitsvorgang für damals über dessen Ursachen noch nichts Offizielles

die Brennelemente-Herstellung vollzogen ist. Bei internatio- bekannt war, beschloss sie, dass die genannte Hauptabtei-

nalen Störungen oder Schlimmerem könnte die Anreiche- lung ihr Gutachten nochmals überprüfe und zu zusätzlichen

rung von Uran, die, wie gesagt, im Ausland erfolgen muss, in der Kommission gestellten Fragen Stellung nehme. Die-

erschwert oder zumindest zeitlich verzögert werden. Wäh- ses neue Gutachten datiert vom 22. Juli 1986 und kommtauf

rend Uran an verschiedenen Orten bezogen werden kann Seite 15 zum Schluss: «Eine erneute Ueberprüfung der

und die Herstellung von Brennelementen ebenfalls an ver- Sicherheit des geplanten UF6-Lagers in Würenlingen

schiedenen Orten möglich ist, bestehen für die Anreiche- brachte gegenüber dem im Gutachten vom 24. Juni 1983

rung des Urans weniger Möglichkeiten. Die schweizerischen dargelegten Standpunkt der Hauptabteilung für Sicherheit

Kernkraftwerke sind jeweils für ein Jahr mit fertigen Brenn- der Kernanlagen keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse.

elementen eingedeckt. Die Lagerung von Uranhexafluorid Die HSK beurteilt auch heute die Sicherheit des vorgesehe-

schafft eine darüber hinausgehende Reserve. nen UF6-Lagers noch gleich wie in ihrem damaligen Gutach-

Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG möchte nun bis zu 200 ten. Die HSK kommt auch nach ihrer Ueberprüfung zum

Tonnen ihres angereicherten Urans nach der Schweiz ver- Ergebnis, dass keine sicherheitstechnisch wichtigen Argu-

bringen, um sie im Gebäude des ehemaligen Diorit-Reaktors mente gegen das UF6-Lager am Standort EIR in Würenlin-

beim Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) gen sprechen. Nicht ideal ist die hohe Zahl der Beschäftig-

als Pflichtlager einzulagern. ten in der unmittelbaren Nähe des Lagers. Das durch das

Wie dieses Institut gehört auch das Gebäude über die ETH Lager bedingte zusätzliche Risiko ist für dieses Personal

dem Bund und untersteht primär dem Eidgenössischen allerdings klein.»

Schulrat. Die nuklearen Bewilligungen, über welche das EIR Ihre Kommission befasste sich hierauf in der Sitzung vom

verfügt, decken die Lagerung von Uranhexafluorid nicht ab. 26. August nochmals mit dem Geschäft. Es kam zu einer

Deshalb sind die entsprechenden zusätzlichen Bewilligun- eingehenden Diskussion. Neben Herrn Direktor Kiener vom

gen erforderlich, darunter die vom Parlament zu erteilende Bundesamt für Energiewirtschaft nahmen weitere Herren

Rahmenbewilligung. Wenn der Schulrat darum nachsucht, der Verwaltung teil, darunter auch auf Wunsch unserer

30. September 1986 531 Uranlager. Rahrnenbewilligung

Kollegin Bauer Herr Serge Prêtre, Chef der Abteilung Strah- finanzielle Vorteile zukommen können. Es wurden dagegen

lenschutz beim genannten Bundesamt. gewisse rechtliche Bedenken geltend gemacht, aber mit

Wie Sie sehen, stellte Herr Kollege Piller einen Nichteintre- gutem Willen werden sie sich beheben lassen. In Anbetracht

tensantrag. Hiefür wurden von ihm und anderen Kommis- der heute teilweise noch negativen Stimmung gegenüber

sionsmitgliedern vor allem folgende Gründe geltend dem Kernsektor erscheint es durchaus angezeigt, dass sich

gemacht: Es sollten eher fertige Brennelemente oder blos- hier der Bundesrat zu einer Geste durchringt.

ses Uran eingelagert werden. Der Standort Würenlingen sei, Ich teile Ihnen noch mit, dass die Kommission Ihnen mit 9 zu

wie auch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanla- 3 Stimmen bei einer Abwesenheit beantragt, auf die Vorlage

gen sage, nicht ideal. Die Einlagerung sei nicht pflichtlager- einzutreten und derselben zuzustimmen.

würdig.

Auf den ersten Punkt bin ich bereits eingetreten. Es lässt Piller: Als Unternehmen ist die Kaiseraugst AG sicher nicht

sich daraus nichts gegen die Vorlage ableiten. zu beneiden. In der Tat ist ihr Weg mehr als nur steinig. Es

Auf den dritten Punkt werde ich später zurückkommen. gilt aber zu bedenken, dass der Bau eines Kernkraftwerkes

Nun zum zweiten Punkt, zur Eignung des Standortes in ein hochpolitisches Ereignis ist und deshalb die Bewilli-

Würenlingen beim EIR: gungsverfahren zwangsläufig kompliziert werden. Ein

Im Hinblick auf die Entfernung von den Wohngebieten, die Unternehmen, das sich in diesem Gebiet engagiert, weiss

Ueberwachung und Kontrolle sowie das Bestehen eines dies und muss bereit sein, gewisse Risiken einzugehen.

festen Gebäudes - im Ausland erfolgt die Lagerung solcher Risiken, die - wie mir scheint - im Energiegeschäft mit den

Behälter mit Uranhexafluorid oft im Freien -, ist der Standort zu erwarteten Gewinnen normalerweise sehr gut abgegolten

gemäss dem zitierten Gutachten als günstig zu beurteilen. werden. Ein solches Risiko ist die Kaiseraugst AG auch

Nicht ideal ist nach demselben die Tatsache, dass in unmit- eingegangen, als sie 1974 Verträge abschloss, um Uranhe-

telbarer Nähe 1200 Personen arbeiten, nämlich beim EIR xafluorid anzukaufen. Es handelte sich zweifelslos um einen

und etwas entfernter beim SIN. Aber einen anderen, geeig- äusserst günstigen Kauf. Die Unternehmung müsste sich

neteren und idealeren Standort zu finden Wäre schwierig, schon damals auch überlegt haben, was mit dem Material zu

und es ist auf folgendes hinzuweisen: Bis vor einiger Zeit geschehen habe, wenn sich der Bau verzögern sollte oder

befand sich im genannten Gebäude ein Diorit-Reaktor. Herr wenn die Rahmenbewilligung gar nicht erst erteilt würde.

Serge Prêtre wurde gefragt, ob jenes Sicherheitsrisiko klei- Sie müsste auch das Risiko einkalkulieren, dass der Bun-

ner oder grösser gewesen sei als das jetzt vorgesehene. Herr desrat aus vielleicht zwingenden Gründen sogar einmal die

Prêtre antwortete, das lasse sich im einzelnen nicht leicht Betriebsbewilligung versagen könnte. Freies Unternehmer-

entscheiden. Gesamthaft habe er aber den Eindruck, dass tum verlangt auch das gelegentliche Eingehen eines Risi-

das Risiko des Reaktors grösser gewesen sei. kos. Was ist aber von einem Unternehmen zu halten, das 1

Im EIR befinden sich jetzt schon Démonstrations- und For- nicht mehr gewillt ist, dieses Risiko zu tragen und das dieses

schungsanlagen sowie Laboratorien, die vor wesentlich - wenigstens teilweise - der öffentlichen Hand abtreten

grössere Sicherheitsprobleme stellen als die Uranhexafluo- möchte? Darum geht es meines Erachtens beim vorliegen-

rid-Lagerung. Die schädlichen Wirkungen des Uranhexa- den Geschäft. Uranhexafluorid ist eine Form angereicherten

fluorids sind toxologisch und nicht radiologisch. Es handelt Urans, das zur Herstellung von Brennelementen unserer

sich sozusagen um Gift im klassischen Sinn - um ein mittel- Leichtwasserreaktoren dient. Das Material ist, was die Strah-

starkes Gift - und nicht um Strahlungsschäden. Derartige lenbelastung anbelangt, nicht sehr gefährlich. Es darf aber

Vergiftungsrisiken bestehen aber in unserem Lande andern- trotzdem nicht bagatellisiert werden, wie dies unser Kom-

orts und ausserhalb des Kernsektors in viel grösserem missionspräsident tat. Hingegen könnte die Reaktion mit

Masse als hier. Wasser zu sehr unliebsamen Folgen führen. Das Gefahrenri-

Zum Absturz eines Flugzeuges: Konsequenterweise müsste siko ist zugegebenermassen nicht zu vergleichen mit einem

dann auch jedes Wohnhaus flugzeugabsturzsicher sein, Zwischenlager für radioaktiven Abfall oder gar mit demjeni-

besonders wenn es mit Gas versorgt wird. gen eines Kernreaktors. Trotzdem bin1 ich der Meinung, dass

Zum Pflichtlager: Im Mietvertrag zwischen der Kernkraft- wir auf das Geschäft nicht eintreten sollten. Dies aus folgen-

werk-Gesellschaft Kaiseraugst und dem Schulrat ist dafür den Gründen:

gesorgt, dass sämtliche Kosten des Bundes gedeckt sind. 1. Das Institut für Reaktorforschung ist eine Annexanstalt

Unabhängig vom Mietvertrag ist der Pflichtlagervertrag. Es der ETH und hat ganz klare Aufgaben im Bereich der For-

gibt daraus Vorteile wie zinsgünstige Finanzierung und gün- schung, der Isotopenproduktion und der Ausbildung von

stige Steuertaxation. Daneben bestehen natürlich auch Auf- Kern- und Strahlenschutzfachleuten. Dass es auch noch

lagen. Sind die Voraussetzungen für das Pflichtlager erfüllt? Lagerstätte für voreilig gekauftes Rohmaterial für die Brenn-

Man wendet ein, es handle sich um kein ohne weiteres stäbefabrikation unserer Kernkraftwerke sein soll, ist mir

verwendbares Produkt. Zur Vervollständigung, also zur vollständig neu. Dazu kommt, dass wir vor zirka drei Jahren

Umarbeitung in Stäbe, müsste das angereicherte Uran ins viele Millionen bewilligten, um der Isotopenproduktion im

Ausland gebracht werden. Aber wir stehen mit diesem ein- EIR mehr Raum zu schaffen. Damals sprach man in der

gelagerten, angereicherten Uran im Hinblick auf unsere Botschaft von Raumknappheit. Neubauten wurden bewilligt.

Versorgungsfähigkeit immer noch viel besser da, als wenn Nun sollen wir heute einen Gebäudekomplex als Lagerraum

wir überhaupt nichts hätten. Was nützen uns die pflichtgela- zu Privatzwecke freigeben. Was ist das für eine Planung? Es

gerten Metalle oder die Baumwolle usw., wenn im Ernstfall scheint, dass sich im EIR einiges an Widersprüchlichem

die Energie fehlt, um die verarbeitenden Maschinen zu be- anhäuft.

treiben? 2. Die Region Würenlingen ist - das schliesse ich aus den

Das Hexafluorid muss, soweit es die Kernkraftwerk Kaiser- Stellungnahmen der Gemeinden - mit den beiden Zentren

augst nicht selber benötigt, den anderen schweizerischen SIN und EIR stark mit Gefahrenquellen dotiert. Das wird

Kernkraftwerken zur Verfügung gestellt werden. Entspre- immer wieder behauptet. Zusätzliche derartige Einrichtun-

chende Anpassungen bezüglich derAnreichung lassen sich gen sollten deshalb nur in äussersten Notfällen bewilligt

ohne Schwierigkeit bewerkstelligen. werden. Es erstaunt deshalb, dass der Bundesrat überhaupt

Zum Schluss verweise ich noch auf zwei Punkte, aufweiche auf das Gesuch der Kaiseraugst AG eingegangen ist. Aus

die Kommission Wert gelegt hat. Einmal, dass in die allge- dem Sicherheitsgutachten, insbesondere dem Zusatzgut-

meinen Ueberprüfungen der Kernanlagen - man spricht achten, das die Kommission verlangte, ist ersichtlich, dass

auch von einem Nachrüstungsprogramm - auch dieses das Diorit-Reaktorgebäude als Standort nicht ideal ist. Man

Lager einbezogen wird. Direktor Kiener hat dies zugesichert. sollte aber rein aus psychologischen Gründen den bestmög-

Es liegt uns daran, aber noch die ausdrückliche Zusiche- lichen Standort suchen und nicht einfach den Weg des

rung durch den Herrn Departementschef zu erhalten. geringsten Widerstandes - respektive den billigsten Weg -

Sodann wünscht die Kommission, dass der Bundesrat beschreiten. Ich zitiere nur einen einzigen Satz aus dem

prüfte, wie der Standortgemeinde Würenlingen gewisse Zusatzgutachten: «Die HSK kommt nach ihrer Ueberprüfung

Dépôt d'uranium. Autorisation générale 532 30 septembre 1986

zum Ergebnis, dass keine sicherheitstechnisch wichtigen diese beiden Zentren herbeigewünscht. Der Kanton Aargau

Argumente gegen das UF6-Lager am Standort EIR in Würen- hat gegen dieses zusätzliche Lagervorhaben der Kaiser-

lingen sprechen. Nicht ideal ist die hohe Zahl der Beschäf- augst AG nie eine konsequent ablehnende Haltung einge-

tigten in der unmittelbaren Nähe des Lagers. Das durch das nommen. Sie wollen somit dieses Lager, obwohl es nicht

Lager bedingte zusätzliche Risiko ist für diese Personen von so zentralem Interesse für unser Land ist. Wenn wir hier

allerdings klein.» Hier ist zu bemerken, dass bis heute noch nun vom Bund aus eine Entschädigungsforderung erfüllen

in allen Berichten, sei das für ein neues Kernkraftwerk, sei oder wenigstens den Weg dazu bereiten, dann können wir

das für Zwischenlager, immer nur von kleinen Risiken sicher sein, dass eine Kettenreaktion erfolgen wird. Es ist

gesprochen wurde. Ich begreife nicht, dass man auch noch dann in der Tat nicht einzusehen, warum beispielsweise

den Begriff «kleines Risiko» differenzieren kann. Weiter eine Gemeinde entschädigungslos einen Panzerschiess-

muss ich festhalten, dass immerhin 1200 Personen in unmit- platz akzeptieren soll, wenn Würenlingen für das Einlagern

telbarer Nähe beschäftigt sind. Es handelt sich also hier von Uranhexafluorid, das laut Expertenbericht nur ein klei-

doch um ein - wenn auch kleines - zusätzliches Risiko. nes Risiko beinhaltet, enschädigt werden soll oder wenn der

3. Das Argument der Landesversorgung ist schlicht und Bund - im nachhinein - sogar für das EIR und das SIN eine

einfach nicht stichhaltig. Wir wissen, dass dieses Uranhexa- Art Risikostandortgebühr zu entrichten hätte. Ich bitte Sie,

fluorid zu Brennelementen verarbeitet werden muss. Dies diesen Sündenfall unter keinen Umständen zu vollziehen,

kann nur im Ausland geschehen: Das Material muss wieder denn die Folgen wären vermutlich weit grösser, als uns lieb

ausgeführt werden. In der Kommission wurde auf eine dies- wäre. Herr Bundesrat, bleiben Sie auch in dieser Frage

bezügliche Frage von der Verwaltung klar geantwortet, dass konsequent.

es nicht angebracht wäre, ein Pflichtlager mit angereicher-

tem Uran, also Uranhexafluorid, anzulegen. Alle Kernkraft- Binder: Bei diesem für den Standortkanton Aargau und die

werke in der Schweiz hätten Brennstoffpflichtlager in Form Standortgemeinde Würenlingen wichtigen Geschäft stehen

von Brennelementen. Weiter führte die Verwaltung ehrlich zwei Probleme im Vordergrund unseres Interesses: Erstens

und offen aus, ich zitiere: «Im vorliegenden Fall findet die die Sicherheitsfrage und zweitens die Abgeltung der Son-

Einlagerung von Uranhexafluorid wegen ökonomischen derleistungen, welche die Gemeinde Würenlingen im Sektor

Interessen der Kaiseraugst AG statt.» Das hat die Verwaltung Kernenergie hier ein weiteres Mal erbringt.

in der Kommissionssitzung ganz klar ausgesagt (nachzule- 1. Zur Frage der Sicherheit: Der Standortkanton Aargau und

sen im Kommissionsprotokoll, Seite 56). auch die Standortgemeinde Würenlingen sind bis heute

Ich frage mich, wie 1977 mit den Delegierten für wirtschaftli- immer und überall für die friedliche Verwendung der Kern-

che Kriegsvorsorge ein Pflichtlagervertrag abgeschlossen energie eingestanden und haben entsprechende Auflagen

werden konnte. Ging es darum, die Kaiseraugst AG von den und Opfer für die Allgemeinheit und für unser ganzes Land

Vorteilen eines solchen Vertrages profitieren zu lassen? Ich übernommen. An dieser Haltung hat sich bis heute grund-

denke da an für solche Fälle vorgesehene Steuervorteile sätzlich nichts geändert. Aber es lässt sich nicht bestreiten,

und Kapitalbeschaffungserleichterungen. Auf alle Fälle ste- Herr Piller, dass das Lager für angereichertes Uran UF6

hen die Aussagen der Verwaltung in der Kommission klar im primär eine chemotoxische und sekundär eine radiologi-

Widerspruch zu dem Entscheid der Delegierten für Kriegs- sche Gefahr darstellt. Ich verweise Sie auf das erste Gutach-

vorsorge, dem heutigen Amt für wirtschaftliche Landesver- ten - das allerdings schon drei Jahre zurückliegt -, Seite 8.

sorgung. Die Kommission hat deshalb in der ersten Sitzung ein

Ein Parlament, das die Oberaufsicht wahrzunehmen hat, Zusatzgutachten verlangt. Dieses Zusatzgutachten liegt vor;

muss reagieren, das heisst für mich, nicht eintreten. Für es datiert vom 22. Juli 1986. Die Mitglieder der Kommission

mich ist die Ausgangslage klar: Die Kaiseraugst AG hat und auch Sie, Herr Piller, haben dieses Zusatzgutachten

einen Gelegenheitskauf getätigt und ist dabei ein normales gelesen. Es wird an verschiedenen Stellen dieses Gutach-

unternehmerisches Risiko eingegangen. Zugegeben, die tens darauf hingewiesen, dass hier besondere Risiken vor-

Kaiseraugst AG hat mit dem Vorhaben, ein Kernkraftwerk zu handen sind. Ich will nun nicht dieses ganze Gutachten

bauen, kein besonderes Glück gehabt. Wir wollen ehrlich zitieren. Ich erspare das dem Rat. Aber immerhin verweise

sein: Nach Tschernobyl glaubt doch wohl keiner hier im ich auf Seite 9: «Das UF6-Lager ist ein zusätzliches Risiko für

Saal mehr ernsthaft daran, dass dieses Kernkraftwerk tat- die Bevölkerung und die Beschäftigten in der Umgebung

sächlich noch gebaut wird. Die Eidgenossenschaft soll nun des EIR.»

einen Teil des Verlustes übernehmen, der aus dem Gelegen- Ein gewisses zusätzliches Risiko nehmen also die Standort-

heitskauf des Uranhexafluorides voraussichtlich entstehen gemeinde Würenlingen und der Standortkanton Aargau auf

wird. Die Eidgenossenschaft zahlt nicht direkt - das gebe sich, wenn Sie diese Rahmenbewilligung erteilen. Die Bevöl-

ich zu -, aber indirekt übernimmt sie einen Teil dieses kerung von Würenlingen und der Standortkanton Aargau

Verlustes, indem sie die Einlagerung im EIR erlaubt und die haben der Frage der Sicherheit immer erste Priorität einge-

Vorteile der Pflichtlagerung gewährt. Können wir da mit räumt. Das hat sich bereits im Vernehmlassungsverfahren

gutem Gewissen ja sagen? - Ich kann es nicht. gezeigt, und das können Sie auch in der Botschaft, die vor

Nun noch ein Wort zu den Entschädigungsforderungen von Tschernobyl erschienen ist, auf Seite 7 nachlesen. Das zur

seilen des Kantons Aargau: Hier muss ich doch warnen, Sicherheitsfrage.

dass wir nicht einen Präzedenzfall schaffen, der zum Sün- 2. Die Frage der Entschädigung: Die Gemeinde Würenlin-

denfall werden könnte. Viele Regionen unseres Landes lei- gen und der Regierungsrat des Kantons Aargau haben für

sten sehr viel für das Gesamtwohl unserer Mitbürgerinnen die besonderen Leistungen, die hier erbracht werden, eine

und Mitbürger. Denken wir an die Nationalstrassen, an die angemessene Abgeltung verlangt. Eine Abgeltung ist in

zu realisierende «Bahn 2000», an Hochspannungsleitungen, einem solchen Sonderfall gerechtfertigt. Hier möchte ich

aber auch an die vielen militärischen Anlagen, Flugplätze, mich an Herrn Piller wenden: Der Kanton Aargau als Mittel-

Schiessplätze, usw. Mit Blick auf all diese schon erbrachten landkanton duldet auch alle anderen Anlagen, die Sie vorhin

und noch zu erbringenden Opfer ist das Begehren aus dem aufgezählt haben; er hat Nationalstrassen, er hat den

Kanton Aargau für mich nicht verständlich. Ich weiss, dass Rangierbahnhof Spreitenbach, er hat zwei Drittel oder noch

die Kernkraftwerkbetreiber in der Regel gegenüber den mehr der Kernkraftwerke usw. Das sind alles Leistungen, die

betroffenen Standortgemeinden recht grosszügig sind. dieser Kanton für die Eidgenossenschaft bis heute freund-

Auch die Standortgemeinden von Wasserkraftwerken durf- eidgenössisch erbracht hat. Es wird gar kein Präjudiz

ten von Zuwendungen profitieren, sei es von Beiträgen an geschaffen, wenn die Frage der Entschädigung hier in die-

Schulen und Kindergärten oder auch von Zuwendungen für sem Sonderfall einmal ernsthaft geprüft wird, denn solche

kulturelle Zwecke. Würenlingen und Villigen beherbergen Rahmenbewilligungen sind eine Ausnahme und werden

demgegenüber bundeseigene Forschungszentren. Sie praktisch von allen anderen Kantonen einfach abgelehnt!

haben aber- nicht zuletzt wegen der beachtlichen Zahl von Wir haben endlich genug, immer nur einseitig die Lasten zu

Arbeitsplätzen und somit der sicheren Steuereinnahmen - tragen, während man dann, wenn die Fragen der Abgeltung

30. September 1986 533 Uranlager. Rahmenbewilligung

kommen, gerade von seilen der Kernenergiegegner den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik gebracht

Warnfinger erhebt und sagt, hier werde ein Präjudiz ge- werden. Die Frage der Entschädigung ist vom Bundesrat

schaffen. ernsthaft zu prüfen. Er besitzt dazu die Rechtsgrundlagen.

Der Bundesrat hat sich bis heute auf den Standpunkt Wenn er sie nicht besitzt, soll er sie schaffen. Sonst behalte

gestellt, für eine solche Abgeltung bestehe keine gesetzliche ich mir die Möglichkeit eines separaten parlamentarischen

Grundlage. Auch anlässlich der Kommissionssitzung hat Vorstosses vor.

Herr Direktor Kiener folgendes erklärt: Wir dürfen die Kernenergie-Gemeinde Würenlingen jetzt

«In bezug auf die Gemeinde Würenlingen hat man das nicht einfach im Stich lassen. Ich bin der Kommissionsmehr-

Problem einer Abgeltung unter den verschiedensten Aspek- heit und dem Kommissionspräsidenten - auch im Namen

ten eingehend geprüft. Es besteht keine Rechtsgrundlage.» und Auftrag der Gemeinde Würenlingen und des Standort-

Ich kann dieser Meinung des Bundesrates und der Meinung kantons Aargau - sehr dankbar, dass sie erstens dem Bun-

von Herrn Direktor Kiener nicht widerspruchlos zustimmen. desrat klar und deutlich den Wunsch unterbreitet haben, in

Bis heute habe ich kein Rechtsgutachten gesehen, das die der Sicherheitsfrage solle alles vorgekehrt werden, was

Auffassung des Bundesrates stützen würde. Persönlich heute technisch und wissenschaftlich möglich ist, und dass

habe ich auch kein eigenes Rechtsgutachten erstellt. Aber zweitens der Bundesrat auch in der Frage der Abgeltung

ich habe doch einige rechtliche Bemerkungen anzubringen, eine angemessene Lösung suchen und anbieten müsse.

nachdem man immer wieder erklärt, man möchte der Ich bin davon überzeugt, Herr Bundesrat Schlumpf, dass der

Gemeinde Würenlingen eigentlich schon eine gewisse Bundesrat diesen Willen der Kommission beachten und eine

Abgeltung zugestehen, aber es bestehe rechtlich dazu keine Lösung finden wird.

Möglichkeit. Mit diesen Bemerkungen stimme ich dieser Rahmenbewilli-

Nehmen Sie die Botschaft 86.034 über den Rahmenkredit gung zu und bitte Sie, den Antrag Piller abzulehnen.

für Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich zur

Hand. Dort wird, gestützt auf die Budgetgewalt der Bundes- Frau Bührer: Dies ist eine Vorlage voller Merkwürdigkeiten.

versammlung gemäss Artikel 85 Ziffer 10 BV, ein Rahmen- Ich will nicht sagen, dass etwas verschleiert wird, im Gegen-

kredit von 20 Millionen Franken bewilligt. In unserer Kom- teil. Die Einwände, wie sie in der Vernehm lassung zutage

mission hat Herr Kollege und Prof. Jagmetti erklärt, dieser getreten sind, werden offen dargelegt. Auch die sicherheits-

Rahmenkredit für Pilot- und Demonstrationsanlagen sei ver- technischen Gutachten verschweigen die Bedenken keines-

fassungsrechtlich abgedeckt, weil hier der Bund im Rahmen wegs. Nur hat man die richtigen Schlüsse nicht gezogen.

seiner ordentlichen Tätigkeit handle. Der Eindruck drängt sich auf, dass wieder einmal nicht sein

Ich will zu dieser Auffassung von Herrn Jagmetti nicht Stel- kann, was nicht sein darf. Warum ist es nicht möglich, Herr

lung nehmen. Ich gehe als gelehriger Staatsrechtsschüler Binder, nein zu sagen zu diesem Lager? Warum wird alles

davon aus, dass er recht hat. Aber wenn Sie schon die nach Wunsch zurechtgebogen?

Rechtsgrundlage für einen Kredit von 20 Millionen Franken Warum der Bund gegenüber einer privaten Gesellschaft

für Pilot- und Demonstrationsanlagen bejahen, müssen Sie derart hilfreich ist, ist schleierhaft. Niemand bestreitet, dass

ganz sicher auch die Rechtsgrundlagen für eine angemes- dieses Lager ein Risiko für die Bevölkerung ist. Dieses wiegt

sene Abgeltung bei der Errichtung eines Uranlagers an- nicht ganz leicht, denn zu viele Menschen haben ihren

nehmen. Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Lagers. Dazu kommt

In der Botschaft über das Uranlager - leider wurde bis jetzt der Transportweg, und zwar zweimal durch die Schweiz,

vergessen, diesen Passus zu zitieren - heisst es auf Seite 14 weil das Uranhexafluorid zur Verarbeitung wieder ins Aus-

wörtlich: «Die Errichtung des Lagers braucht daher eine land ausgeführt werden muss.

gesetzliche Grundlage. Sie findet sich, da das Lager in erster Die Risiken hängen eng mit der Qualität der Behälter zusam-

Linie den Interessen der Landesversorgung dient, in Arti- men. In der Botschaft steht einiges darüber; nämlich in der

kel 4 Absatz 2 des Landesversorgungsgesetzes.» Das Lan- Schweiz bestehen zwar keinerlei Erfahrungen mit solchen

desversorgungsgesetz, das sich übrigens auf Artikel 31 bis Lagern und solchen Behältern, aber- ich zitiere: «Hingegen

Absatz 3 Buchstabe e und Artikel 32 der Bundesverfassung gibt es im Ausland genügend Erfahrungen für eine langjäh-

stützt, gibt insbesondere in Artikel 4 Absatz 2 dem Bundes- rige Lagerung, die normalerweise im Freien erfolgt». Weiter

rat die Kompetenz, «die Anlageerhaltung und Vermehrung heisst es, selbst nach 20jähriger Lagernutzung seien keine

von Vorräten durch Verträge und andere Mittel zu fördern». Korrosionsprobleme aufgetreten. Wieviel hätten wir in der

Der Bund kann demnach nach meinem juristischen Empfin- Schweiz wohl von einem undichten Behälter irgendwo auf

den und nach meiner juristischen Ueberzeugung die Lager- einer eingezäunten Wiese im fernen Frankreich erfahren?

haltung für angereichertes Uran direkt oder indirekt fördern Wir erfahren ja mit knapper Not, was in Mühleberg passiert!

und im Fall Würenlingen eine angemessene Abgeltung der Die Botschaft und die Sicherheitsgutachten beschäftigen

Gemeinde vorsehen. Der Bundesrat muss also gar keine sich recht ausführlich mit dem Fall eines Flugzeugabsturzes

neue Rechtsgrundlage schaffen; diese ist vielmehr bereits auf das Lager. Seltsamerweise wird die Möglichkeit eines

im Landesversorgungsgesetz und in der allgemeinen Bud- Transportunfalles beim Hin- und Rücktransport kaum be-

getkompetenz der Bundesversammlung vorhanden. achtet.

Bei der Frage der Abgeltung der Gemeinde Würenlingen Im Zusatzgutachten zur Sicherheit, das üie Kommission

handelt es sich meines Erachtens also nicht um eine Frage eingeholt hat, wird die Frage eines Transportunfalles am

des Rechtes, sondern um eine des guten Willens dieser Beispiel des Unfalles des Transportschiffes Mont Louis vor

Gemeinde gegenüber. Man kann die Kernenergieanlagen der belgischen Küste abgehandelt. Die Behälter hätten sich

nicht einfach mit Militärplätzen usw. vergleichen. Das alles dort «als recht robust erwiesen». Es ist aber ohne weiteres

tragen wir im Kanton Aargau auch und dafür werden wir einsichtig, dass sich ein Unfall, ein Transportunfall in der

auch nicht besonders entschädigt. Schweiz, nicht auf dem Meer abspielen wird.

Aber wenn besondere Risiken in Kauf genommen werden Wie steht es beim Sturz von einem Viadukt? Bei einem

müssen, wie es in Würenlingen der Fall ist - Beznau l, Brand in einem Tunnel? Die Behälter sind für einen Fall -

Beznau II, EIR, SIN, nun dieses Uranlager und das Lager für also einen freien Fall - aus 1 m Höhe auf einen Dorn und aus

schwachradioaktive Abfälle -, muss auch der Bund einse- 9 m Höhe auf eine ebene Fläche ausgelegt. Das genügt für

hen, dass die dortige Bevölkerung mit Recht geschlossen einen Sturz von einem Viadukt niemals.

die Meinung vertritt, eine gewisse Abgeltung sei angebracht. Ich komme auf die zentrale Frage zurück. Weshalb nehmen

Wenn schon bei Mülldeponien Gebühren verlangt werden, wir dieses erhöhte Risiko auf uns?

soll man in ähnlicher Weise auch hier eine Abgeltung vor- Erstes Stichwort: die Landesversorgung. Herr Piller hat

sehen. davon gesprochen. Diese Konstruktion - ich nenne es eine

Sowohl in der Sicherheitsfrage als auch in der Frage der Konstruktion - fällt in sich zusammen wie ein Kartenhaus.

Entschädigung müssen angemessene Lösungen gefunden Sie ist an den Haaren herbeigezogen, denn eine zentrale

werden. Hinsichtlich Sicherheit muss das Uranlager auf den Voraussetzung für ein Pflichtlager ist hier eben nicht gege-

Dépôt d'uranium. Autorisation générale 534 30 septembre 1986

ben. Zentrale Voraussetzung wäre, dass die Ware im Krisen- Zusatzbericht der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernan-

fall dem Zugriff des Auslands entzogen sein müsste. Und lagen wird ausdrücklich folgendes festgehalten:

genau das trifft hier nicht zu, weil dieses Uranhexafluorid «Die HSK» - so nennt sich diese Kommission - «ist deshalb

zur Aufarbeitung ins Ausland geschickt werden muss. nach wie vor der Ueberzeugung, dass eine akute Gefahr

Weiter ist zu sagen, dass der Lagerort nicht ideal ist. Das durch UO2-, F2- und HF-Vergiftung als Folge einer massiven

geht auch aus allen Gutachten hervor. UF6-Freisetzung nur innerhalb eines Umkreises von einem

Und drittens ist zu sagen, dass die Behauptung des Bedarfs Kilometer vom Lagerort gegeben ist.» Dann die wichtige

auf wackligen Russen steht. Die AKW-Kaiseraugst hat noch Feststellung: «Solche massive Freisetzungen sind zudem

gar kein Kraftwerk, und die ändern Schweizer AKW interes- nur als Folge eines Flugzeugabsturzes direkt aufs Lager

sieren sich überhaupt nicht für diese Ware. Der Markt ist - denkbar. Da die Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis

so wurde uns gesagt- sehr liquid, und keinem Menschen sehr klein ist, ist das damit verbundene Risiko unbedeu-

fällt es ein, Uranhexafluorid als Notvorrat zu lagern. Es ist tend.»

also durchaus möglich, dass das Uranhexafluorid zu einem In bezug auf das Risiko gegenüber der Bevölkerung der

späteren Zeitpunkt definitiv wieder ins Ausland ausgeführt Umgebung ist dem Bericht folgendes zu entnehmen:

wird oder werden muss. «Aus der Antwort zur Frage c wird ersichtlich, dass ein UF6-

Auch die Botschaft rechnet offenbar mit einer solchen Mög- Lager mit Vorteil in einer dünn besiedelten Gegend errichtet

lichkeit. Das signalisieren zahlreiche Formulierungen, wie werden sollte. Wohngebiete sollten, wenn möglich, ein bis

z. B. «vorab» sei dieses UF6 zur Bedarfsdeckung im eigenen zwei Kilometer vom Lager entfernt sein. Diese Bedingungen

Land bestimmt. Oder an einer anderen Stelle: Vorab müsse sind im Falle des vorgesehenen UF6-Lagers am Standort EIR

es den anderen schweizerischen AKW zur Verfügung erfüllt. Die HSK würde voraussichtlich für ein UF6-Lager in

gestellt werden. Oder: «in erster Linie im Interesse der der Schweiz ein geschlossenes Lagergebäude fordern, um

Landesversorgung». Das sind alles recht vage Formulierun- einen besseren Schutz der Behälter gegen Einwirkungen

gen, die auch die andere Möglichkeit durchaus zulassen. von aussen zu gewährleisten, aber auch, um die Biosphäre

Die Frage bleibt: Warum stellt der Bund diesen Lagerraum bei auffälligen UF6-Freisetzungen besser zu schützen. Alle

zur Verfügung? Warum diese Hilfestellung für eine Lage- diese Forderungen werden vom geplanten UF6-Lager in

rung, die für die Bevölkerung ein erhöhtes Risiko mit sich Würenlingen erfüllt. Insofern ist der Standort nach Ansicht

bringt? der HSK günstig.»

Man könnte auch fragen: Stehen für den Bund und für uns Man darf aus diesem Gutachten natürlich nicht nur die

die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung an negativen Punkte herausnehmen, es sei denn, man ist

erster Stelle oder sind es die finanziellen Interessen einer gewillt, die ganze Frage der Sicherheit zu dramatisieren.

privaten Gesellschaft? Denn dass die AKW Kaiseraugst mas- Ein Gesuchsteller hat nach dem Bundesbeschluss vom

siv profitiert, konnten Sie den Ausführungen des Kommis- 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz einen Rechtsanspruch auf

sionsreferenten und von Herrn Piller entnehmen. Erteilung der Rahmenbewilligung, wenn keine objektiven

Noch ein Wort zum Risiko: Auf Seite 8 in der Botschaft und wichtigen Gründe dagegen aufgeführt werden können.

finden Sie, dass die geplante Einlagerung am vorgeschlage- Solche Gründe liegen nicht vor und konnten auch nicht

nen Ort zu keinem nennenswerten Risiko für Mensch und geltend gemacht werden. Es konnten allenfalls politische

Umwelt führt. Warum schlägt dann die Kommissionsmehr- Ueberlegungen in die Diskussion eingeworfen werden, die

heit vor, die Frage einer Entschädigung zu prüfen? Wollen wir aber hier im konkreten Fall nicht zu berücksichtigen

wir Hand dazu bieten, dass die Bevölkerung ein Risiko für haben.

ihre Gesundheit verkaufen kann? Ich frage Sie: Wer Im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit

entschädigt die Leute an den Transportwegen für ihr zusätz- kann daher die Genehmigung der Rahmenbewilligung nicht

liches Risiko? verweigert werden, wobei nach meiner Ansicht die Frage

Bei all diesen Fragen kann es nur eine Haltung geben: Wir einer Abgeltung im Sinne der Ausführungen von Herrn Bin-

müssen dieses Risiko vermeiden. Wir müssen nein sagen zu der offenbleibt.

diesem Lager. Der Entschädigungsweg kann nicht der Weg Ich empfehle daher Eintreten und Genehmigung des Bun-

sein. Wir sind doch keine Seelenverkäufer! Jedes Risiko, das desbeschlusses, wie das der Nationalrat bereits getan hat.

sich vermeiden lässt, muss vermieden werden. Alles andere

empfinde ich als unmoralisch. Was soll diesen Würenlingern Hefti: Zu den Argumenten von Kollege Piller und Kollegin

eigentlich noch alles zugemutet werden? Wir muten ihnen Bührer habe ich bereits in meinem Eintretensreferat Stel-

hier ein überflüssiges Risiko zu, das zu den anderen, die sie lung genommen. Deshalb ist es auch etwas breiter als üblich

schon tragen, noch dazu kommt. Auch ein kleines Risiko ist geworden. Ich sehe auch jetzt keinen Anlass, von den dorti-

zu gross, wenn es überflüssig ist und der Allgemeinheit als gen Ausführungen abzurücken.

Gegengewicht kein Nutzen erwächst. Das ist hier der Fall. Ich frage mich, ob diese Opposition nicht auch in Verbin-

Zum Schluss: Mir scheint, mit dieser Vorlage sei der Bogen dung zu bringen ist mit der Initiative zum Ausstieg aus der

überspannt worden. Man hat im Bestreben, der AKW Kaiser- Kernenergie, welche von der Partei, der diese beiden Rats-

augst zu Gefallen zu sein, versucht, aus der Not eine Tugend mitglieder angehören, lanciert worden ist.

zu machen, alles unter dem Stichwort «Landesversorgung». Man hat seinerzeit den Vorsteher des Eidgenössischen Ver-

Was dabei herausgekommen ist, ist eine Zumutung. kehrs- und Energiewirtschaftsdepartements da und dort kri-

tisiert, als er nach dem Unfall beim Lenin-Werk erklärte, für

die schweizerische Energiepolitik habe sich grundsätzlich

Reichmuth: Dass sich die Kommission die Sache angesichts nichts geändert. Inzwischen liegen die Resultate der Exper-

der landes- und weltweiten Diskussionen um Atomanlagen tentagung der internationalen Atomenergieorganisation in

nicht leicht gemacht hat, ist selbstverständlich. Obwohl ein Wien von Ende August vor, wo die sowjetischen Vertreter

Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernan- anerkanntermassen kooperierten. Aufgrund der Ergebnisse

lagen des Bundesamtes für Energiewirtschaft von 1983 zu dieser Tagung kann nun gesagt werden, dass die Stellung-

einem positiven Schluss gekommen ist, hat die Kommission nahme des Departementsvorstehers richtig gewesen ist. Es

- wie das bereits ausgeführt worden ist - in einem Zusatz- ist an jener Tagung u. a. vom sowjetischen Experten gesagt

gutachten abklären lassen, ob die für 1983 gültigen Bedin- worden: «Ein ähnlicher Unfall wie derjenige in Tschernobyl

gungen und die Stellungnahme der Kommission auch drei ist in keinem ändern Reaktorsystem der Welt möglich.»

Jahre später noch als verbindlich anzusehen seien. Auch Damit dürfte auch zutreffen, was schon in unserer Kommis-

das Zusatzgutachten ist zu einem positiven Schluss ge- sion gesagt wurde, nämlich dass an diesem ukrainischen

kommen. Unfall kaum etwas gegen die Kernenergie spricht, wohl aber

Die Sicherheit des Lagers ist nach allen Stellungnahmen der vieles gegen die sowjetischen Verhältnisse.

Experten gewährleistet, und das Risiko, das damit verbun- In diesem Zusammenhang ist es sicher auch wichtig, dass

den ist, muss als äusserst gering bezeichnet werden. Im der Bundesrat an seinem Konzept zur Substitution des

30. September 1986 535 Uranlager. Rahmenbewilligung

Erdöls festhält. Es wurde neulich gesagt, das sei jetzt viel- dienen, Priorität hat. Das entsprach der bundesrätlichen

leicht problematisch und statt Substitution sollte man eher Politik seit Jahr und Tag, nicht erst seit dem tragischen

von Diversifikation sprechen. Nun heisst diese Substitution Unglück von Tschernobyl. Nachrüsten bedeutet ja gar

nicht unbedingt, dass die absolute Erdölmenge reduziert nichts weiter, als den Sicherheitsstandard jeweils auf das

wird gegenüber dem heutigen Stand, wohl aber deren pro- auszurichten, was nach dem Stand von Technik und Wis-

zentualer Anteil an dem immer noch wachsenden Energie- senschaft möglich ist.

verbrauch. Ich glaube, dies ist unerlässlich, nicht nur, damit Das werden wir auch hier wie in allen anderen Fällen einhal-

wir nicht einseitig abhängig werden, sondern auch im Hin- ten: Also kann diese Bestätigung, die in der Kommission von

blick auf den ganzen Umweltschutz, denn unsere Diskussio- meinem Mitarbeiter abgegeben wurde, hier wiederholt

nen über das Waldsterben und über die Luftreinhaltungs- werden.

konzepte würden etwas schizophren wirken, wenn dieser Zur Frage einer Entschädigung der Gemeinde Würenlingen:

Pfeiler der bundesrätlichen Politik, eben die Substitution Ich möchte mich zwar auch nicht auf eine juristische Aus-

des Erdöls, nicht mehr voll anerkannt würde. einandersetzung einlassen; die Ausführungen von Herrn

Ständerat Binder verlangen aber einige Hinweise. Ich bin

Bundesrat Schlumpt: Darf ich zuerst sagen, weshalb mich bereit - der Bundesrat sicher auch -, dieses Problem ein-

meine Mitarbeiter anlässlich der Kommissionssitzung ver- lässlich und über diesen Bereich hinaus zu prüfen, weil sich

treten mussten? Diese Kommissionssitzung vom 26. August neue Fragen stellen. Heute, Ständerat Binder, brauchen wir

fand an einem Tag statt, an dem ich in der nationalrätlichen kein Rechtsgutachten. Wir haben auch keines.

Kommission «Bahn 2000» engagiert war. Die Festlegung Eine zusätzliche Rechtsgrundlage (Leigalitätsprinzip)

erfolgte, obwohl das bekannt war. Deshalb hat mich der braucht es nur, soweit wir über den eigenen Bereich - das

Direktor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, Herr hat Ständerat Professor Jagmetti (ich habe es im Protokoll

Dr. Kiener, vertreten. gelesen) zu Recht gesagt- hinausgehen, da alle Leistungen

Nun zu den Voten: Einmal zum Punkt, den Ständerat Hefti für und gegen Dritte einer speziellen Rechtsgrundlage

nennt: Energiepolitik und Substitution, Modal split, wenn bedürfen. Dort, wo wir aber pro domo, für uns selbst, tätig

man so will. Das steht völlig ausser Frage. Vom Substitu- werden - soweit dieses Tätigsein eine Rechtsgrundlage hat

tionsziel können wir, wenn wir ehrlich sein und eine gesamt- -, ist keine zusätzliche Rechtsgrundlage erforderlich.

haft richtige Politik betreiben wollen, nicht abweichen, Was könnte als Rechtsgrundlage herange/:ogen werden?

jedenfalls nicht im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Herr Ständerat Binder zitiert zum Vergleich die Botschaft,

von der hier zu Recht die Rede ist, im Hinblick auf die die nachher beraten wird: Aufwendungen von 20 Millionen

Langzeiterwartungen in bezug auf Erdöl. für Pilot- und Demonstrationsanlagen. Das ist ein Beispiel,

Wir sorgen uns um Umweltbelastung und Luftreinhaltekon- wo wir nur im eigenen Bereich tätig werden: Im Rahmen von

zept, wie Herr Hefti zu Recht bemerkte. Wir balgen uns Bundesvorhaben, nicht bei Dritten, sind derartige For-

herum wegen der Töffli-Alterslimite und wegen 120 km/h schungsziele zu verfolgen und zu finanzieren, eben mit

Maximalgeschwindigkeit auf Nationalstrassen und 80 km/h Pilotanlagen, mit Demonstrationsanlagen. Da geht es um

Geschwindigkeit auf Kantonsstrassen. Könnten wir da ande- keinen Franken Leistungen an und für Dritte. Weil es um den

rerseits in Erwägung ziehen, das Substitutionsziel fallen zu eigenen Tätigkeitsbereich geht, kann der EJund über den

lassen? Wie steht es denn? Wir haben in unserem Lande Budgetweg, also nach dem ordentlichen Verfahren, vorge-

den rekordverdächtigen Erdölanteil an der Gesamtenergie hen. Eine zusätzliche Rechtsgrundlage ist nicht nötig!

von etwa 66 Prozent. In ändern, vergleichbaren Ländern hat Auch das Landesversorgungsgesetz ist rechtlich unbehilf-

man 40,30 Prozent und noch weniger. Im Jahre 1950 haben lich, weil es keinerlei Rechtsgrundlage für Abgeltungen von

wir in unserem Land insgesamt 1 Million Tonnen Erdöl, Standortbelastungen und dergleichen an Dritte abgibt.

Erdölprodukte, Schweröl, Heizöl, Leichtöl, Treibstoffe ver- Einen derartigen Sachverhalt kennt das Landesversor-

braucht! Im Jahre 1985 waren es nach allem Substituieren gungsgesetz nicht. Es wäre möglich, dort über eine Revision

11,5 Millionen Tonnen. eine entsprechende Klausel einzufügen. Mit diesen Abgel-

Ich will auf die Gesamtenergieproblematik nicht näher ein- tungen für Standortbelastungen können natürlich auch,

gehen, aber mit diesen wenigen Hinweisen unterstreichen soweit es sich nicht um ein Enteignungsverfahren handelt,

und bejahen, was Ständerat Hefti gesagt hat: die Substitu- um die Inanspruchnahme von Vermögenswerten Dritter,

tion bleibt eine der Zielvorgaben unserer Energiepolitik. Wir Standortbelastungen im Sinne von materiellen Enteignun-

können davon aus den dargelegten Gründen nicht abwei- gen entschädigt werden. Dafür haben wir im Enteignungs-

chen. recht eine Grundlage. Aber es geht hier ja nicht darum, dass

Eine zweite Bemerkung zu Ständerat Hefti: wir Standortbelastungen für Würenlingen schaffen, weil wir

Wir haben in der Botschaft und an der ersten Kommissions- Rechte, Vermögenswerte in Anspruch nehmen und Immis-

sitzung, an der ich selbst dabei war, gesagt, es sei eine sionen, Inkonvenienzen verursachen würden.

eigentümliche Stellung, die das Parlament und wir einneh- Das waren einige rechtliche Ueberlegungen, die darlegen

men, weil der Bund sich selbst eine Rahmenbewilligung sollten, dass es keine einfache Problematik ist.

erteilt, denn das EIR ist ja ein Bundesinstitut. Wir haben Nun aber zu dem, was die Kommissionsmehrheit und Stän-

nicht gesagt, man müsse das Gesetz ändern und dem Parla- derat Binder mehr interessiert. Wir wollen und - ich bin

ment die Mitwirkung - Genehmigung der Rahmenbewilli- überzeugt - wir müssen diese Frage prüfen. Wir haben

gung gemäss Atomgesetz-wegnehmen, sondern wir haben heute eine andere Landschaft. Heute werden Anliegen

in der Botschaft auf Seite 4 unten nur gesagt, dass dieses bestritten oder sogar bekämpft, die früher gesuchte Vorha-

kuriose Verfahren - eben die Bewilligung bundeseigener ben waren. Das erleben wir bei vielen Infrastrukturvorhaben.

Atomanlagen - überprüft werden müsse. Das machen wir im Wir erleben es nicht nur bei den Strassen, sondern neuer-

Zusammenhang mit dem Entwurf zum Kernenergiegesetz, dings sogar bei der Schiene. Bei Häufungen von Standorten

der gelegentlich auch Sie beschäftigen wird. für bestimmte Infrastrukturvorhaben, wie man sie im Kanton

Hier geht es nicht darum, dem Parlament keine Mitsprache Aargau insbesondere im Zusammenhang mit Energieanla-

mehr zu gewähren. gen, Produktionsanlagen, Lagerhaltung oder auch allenfalls

Sie haben einige Erklärungen und Bestätigungen einmal Entsorgungsanlagen hat, ist es sicher nötig, die

gewünscht zu dem, was Direktor Kiener an der zweiten Fragen eines Ausgleichs (ob Sie das dann als «Abgeltung»

Kommissionssitzung sagte. Ich kann diese ohne weiteres bezeichnen wollen oder nicht) zu prüfen. Aber wir können

abgeben. die Prüfung nicht auf die erwähnten Sachverhalte beschrän-

Zur Nachrüstungspflicht: Wir werden diese auch hier bei ken, weil die Fragen weit darüber hinausgehen. Sie kennen

diesem neuen Verwendungszweck auferlegen, weil Nachrü- ja die Situation, die wir heute vielerorts antreffen, dass

sten ganz allgemein zum politischen Instrumentarium Vorhaben des Staates - nicht nur des Bundes, oft auch von

gehört, und zwar deshalb, weil die Sicherheit aller Kernanla- Kantonen und Gemeinden - gar nicht mehr willkommen

gen, ob sie nun der Produktion oder der Lagerhaltung sind, sofern sie keinen unmittelbaren Nutzen bringen. Der

Equipements énergétiques. Crédit 536 30 septembre 1986

Nutzen für die anderen wird heute nur noch als «Opfer» Diversifikation der Rohstoffe, wenn wir auch nicht direkt

empfunden, wobei man gerne grosszügig vergisst, dass verwertbare Stoffe für die Energieproduktion lagern. Auch

man vielleicht längst aus vergleichbaren Opfern anderer in der Diversifikation liegt also eine Landesversorgung: Hier

selbst auch Nutzen gezogen hat. Ich bin bereit, dem Bun- kommt der Energie eine grosse Bedeutung zu, und wir

desrat zu empfehlen, diese Fragen zu prüfen, aber Sie haben im Hinblick auf unsere Versorgungsstrukturen

dürfen daraus keine Zusicherungen ableiten. Das wäre ver- besondere Probleme. Ich nenne noch einmal die 66 Prozent

früht, und ich wäre dafür gar nicht kompetent. Aber ich gebe Erdöl und Erdölprodukte, die wir nur während eines

zu, Ständerat Binder, im Kanton Aargau wie auch anderen- beschränkten Zeitraums im Inland lagern können. Wir

orts stellen sich Fragen, die wir gesamthaft überprüfen haben etwa 6 bis 7 Prozent Erdgas; das ist nicht lagerhal-

müssen. tungsfähig. Unser nationales Interesse an dieser Diversifika-

Zu den Ausführungen von Ständerat Piller und Frau Stände- tion bzw. an einer solchen Rohstofflagerhaltung hat der

rätin Bührer (Nichteintreten). Man kann sicher nicht sagen, Delegierte für die Landesversorgung vor vielen Jahren -

Ständerat Piller, hier gehe es darum, dass ein Risiko quasi sicher zu Recht - bestätigt. Dass als Folge einer solchen

von der Unternehmung auf die öffentliche Hand übertragen Beurteilung die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG die entspre-

werde. Das Risiko bleibt bei der Unternehmung, bei der chenden wirtschaftlichen Begünstigungen, Vorteile erhält,

Kernkraftwerk Kaiseraugst AG. Es geht auch nicht darum, ist nichts anderes als recht und billig: Jedermann, der auf

ihr irgendwie - Frau Ständerat Bührer, Sie haben es am diese Weise das nationale Interesse beachtet, erhält sie. Es

Schluss gesagt - «zu Gefallen zu sein». Beileibe nicht! Die wäre rechtlich nicht haltbar, wenn man sie in diesem Fall

Frage war einfach, ob es richtig sei, dieses Gebäude zur verweigern würde. Das könnte man nur tun, wenn man

Verfügung zu stellen, ob der Bund als Gebäudeinhaber ein sagen würde: Wir haben kein Interesse an dieser Lagerhal-

Interesse insbesondere an einer zweckmässigen Nutzung tung. Wenn man aber die Vorratshaltung bejaht, müssen

habe. Zweitens stellte sich die Frage nach der Landesversor- auch die entsprechenden Rechte eingeräumt werden. Das

gung, die von Ihnen bestritten wird. Der Bund stellt- Stän- hat der Delegierte in diesem Fall zugesichert. Der Bundesrat

derat Hefti hat das einlässlich dargelegt - ein Gebäude zur ist der Ueberzeugung - ich persönlich bin es auch -, dass

Verfügung, gegen volle Schadloshaltung, also gegen Miete, das zu Recht geschehen ist.

Entschädigung, was immer das dann rechtlich ist. Zu dieser Ich möchte Sie deshalb bitten, auf diese Vorlage einzutreten

Situation kam es, weil dieses Gebäude nicht mehr für frü- und ihr zuzustimmen. Das darf im Hinblick auf die Sicherheit

here Zwecke verwendet wird, d. h. nicht deshalb, weil man und auch im Hinblick auf das Landesinteresse getan wer-

früher unbedacht handelte! Gerade auf dem Gebiete der den. Die Frage, die im Räume bleibt - «Abgeltung oder

Forschung gibt es immer wieder vergleichbare Entwicklun- Behandlung einer solchen Standortgemeinde oder Stand-

gen, indem eben Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die ortregion?» -, wollen wir zur Prüfung entgegennehmen.

während einer gewissen Zeit für bestimmte Forschungs-

zwecke benötigt und benützt werden, nachher wegen einer Abstimmung - Vote

Aenderung in der Aufgabenstellung, wegen Erfüllung des

Auftrages und dergleichen, nicht mehr nötig sind. Für den Antrag Piller (Nichteintreten) 7 Stimmen

Wäre es besser, dieses Gebäude mit einem entsprechenden Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 29 Stimmen

Kostenaufwand abzureissen, zu beseitigen, zu entsorgen?

Ist es nicht zweckmässiger, dieses Gebäude, das von der Hefti: Von mir aus kann die Vorlage - wenn kein Einspruch

bisherigen Verwendung her hohen Sicherheitsanforderun- aus dem Rat erhoben wird - in globo behandelt werden.

gen entspricht, einem neuen Zweck dienstbar zu machen?

Das gilt insbesondere, weil die Sicherheit von der HSK klar Gesamtberatung - Traitement global du projet

bejaht wird.

Ich spreche jetzt nicht bezogen auf die Ausführungen von Titel und Ingress, Art. 1 und 2

Frau Bührer und Herrn Piller; aber ich muss sagen, gele- Titre et préambule, art. 1 et 2

gentlich macht man sich schon einige Gedanken, wenn man

bestrebt ist, objektiv zu sein. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Da wägen wir ab und legen die Erwägungen offen dar: Man

muss sich überlegen, ob für die 1200 Mitarbeiter in den Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen

beiden Betrieben SIN und EIR ein zusätzliches Risiko Dagegen 7 Stimmen

besteht. Natürlich ist das der Fall; sie sind innerhalb dieses

Kilometers, von dem die Rede ist. Wenn man aber alle An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Faktoren berücksichtigt, ist dieses zusätzliche Risiko so

klein, dass es ohne Zweifel verantwortbar ist.

Doch nimmt man aus diesem sachlichen, objektiven Abwä-

gen unserer zuständigen Sicherheitsstellen manchmal nur #ST# 86.034

gerade einzelne Gedanken, Sätze heraus. Man muss sich

doch mit den Vorbehalten auseinandersetzen, wenn man Pilot- und Demonstrationsanlagen.

objektiv sein will; das ist das Fundament für eine Stellung- Rahmenkredit

nahme Pro oder Kontra. Man muss jedoch alle Beurteilun-

gen durch unsere HSK (sicher eine sehr verantwortungsbe- Equipements énergétiques.

wusste Amtsstelle) mit Blick auf die Schlussfolgerungen Crédit de programme

werten. Die Schlussfolgerungen sind eindeutig: Die Sicher-

heit ist in hohem Masse gegeben, das Risiko für die 1200 Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. Mai 1986 (BBI II, 1131)

Mitarbeiter in den beiden Betrieben ist durchaus verantwort- Message et projet d'arrêté du 28 mai 1986 (FF II, 1159)

bar, weil es so klein ist, weil es durch alle gebotenen und

vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen minimalisiert wer-

den kann.

Man hat hier - übrigens auch in der Kommission - dem Antrag der Kommission

Sicherheitsgesichtspunkt zu Recht alle erdenkliche Auf- Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

merksamkeit und Bedeutung geschenkt. Ich habe schon

erwähnt: Das machen wir überhaupt bei allen Anlagen. Proposition de la commission

Zur Frage der Landesversorgung. Es ist richtig, dass dieser Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Stoff, damit er einsatzfähig wird, zur Umwandlung ins Aus-

land transportiert werden muss. Eine derartige Vorsorgehal- Hefti, Berichterstatter: Diese Vorlage beinhaltet zwei Teile.

tung liegt im Versorgungsinteresse: Wir erreichen eine Der eine ist orientierend; über den ändern müssen wir

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung

Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.038

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 30.09.1986 - 08:00

Date

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Seite 530-536

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Ref. No 20 014 792

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