Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-036 KI-generiert

Switzerland's Nuclear Material Convention Referendum Moot

Geschäftsnummer VPB 85-036
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This convention, the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material, establishes international standards for the transport and storage of nuclear material, requiring states to penalize theft and unauthorized actions that could cause damage, and to provide mutual legal assistance. The court noted that Switzerland already had similar domestic laws, rendering the question of a referendum moot. The convention also mandates that states ensure compliance with its provisions during international transport and transit of nuclear material, establishing dispute resolution mechanisms through arbitration or the International Court of Justice. The court affirmed its jurisdiction based on Article 8 of the Federal Constitution, which grants the federal government authority in this matter.

Legislator-Regeste

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Art. 8 BV, Art. 8 nicht; Switzerland's Nuclear Material Convention Referendum Moot: The court noted that Switzerland already had similar domestic laws, rendering the question of a referendum moot. The convention also mandates that states ensure compliance with its provisions during international transport and transit of nuclear material, establishing dispute resolution mechanisms through arbitration or the International Court of Justice. The court affirmed its jurisdiction based on Article 8 of the Federal Constitution, which grants the federal government authority in this matter.

Schlagwörter

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internationale Abkommen Schiedsgerichtsbarkeit gegenseitige Unterstützung internationaler Schutz Referendum Verfassung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 BV

Cited as the basis for the Federal Council's competence to act.

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Volltext

Protection physique des matières nucléaires. Convention 528 30 septembre 1986

Für den Fall, dass die Minderheit III gewinnt, stelle ich das Schaden herbeiführt oder herbeiführen könnte, sei es an

Resultat der Minderheit IV gegenüber. Sachen oder Leib und Leben, unzulässige Einwirkungen auf Für den Fall, dass die Minderheit III obsiegt, beantragt Herr das Kernmaterial und dessen Entwendung sind von den Hänsenberger, dass man den Minderheitsantrag III dem Vertragsstaaten angemessen zu bestrafen, was auch für Minderheitsantrag l gegenüberstellt. Versuch und Teilnahmehandlungen gilt, wobei es aber

Das Resultat, das aus dieser Abstimmung entsteht, stelle ich Sache der Vertragsstaaten bleibt, ihr Recht so zu gestalten,

dem Nationalrat und dem Bundesrat gegenüber. wie sie dies im einzelnen tun wollen. Sodann ist Rechtshilfe Für den Fall, dass die Minderheit IV gewinnt, stelle ich zu leisten. dieses Resultat dem Nationalrat und dem Bundesrat gegen- In der Schweiz bestehen bereits analoge Strafnormen, so über. dass wir mit der Frage des fakultativen Referendums nicht in Sind Sie mit diesem Abstimmungsmodus einverstanden? Berührung kommen. Das scheint der Fall zu sein. In Artikel 4 des Abkommens verpflichtet sich jeder Staat, Kernmaterial nur ausoder einzuführen, wenn während des internationalen Transports die Einhaltung der Bestimmun- Abstimmung - Vote gen des Abkommens gewährleistet ist, wobei dies nach Möglichkeit auch für die Durchfuhr gilt. In der Kommission Eventuell - A titre préliminaire erhob sich die Frage, ob das nicht zu weit gehe, haben doch Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen bis jetzt erst 44 Staaten unterzeichnet und davon derzeit nur Für den Antrag der Minderheit III 17 Stimmen 16 ratifiziert. Die Verwaltung beruhigte, mit Staaten, für welche das Abkommen noch nicht verbindlich sei, würden Definitiv- Définitivement jeweils entsprechende bilaterale Abmachungen getroffen Für den Antrag der Mehrheit 27 Stimmen und in der Praxis werde das Abkommen zu keinen Schwie- Für den Antrag Bundesrat/Nationalrat 11 Stimmen rigkeiten bei unserer Versorgung mit Kernmaterial führen.

Sofern sich die Parteien nicht anders einigen, kann bei

Präsident: Damit ist der Mehrheitsantrag zum Beschluss Streitigkeiten jede den Internationalen Gerichtshof oder den

erhoben. Uno-Generalsekretär ersuchen, einen oder mehrere Schiedsrichter zu einer schiedsgemässen Beilegung solcher Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Differenzen zu ernennen, wobei, falls die Parteien divergieren, der Generalsekretär den Vorrang hat. Für Annahme des Beschlussentwurfes 22 Stimmen Das Abkommen ist auf 180 Tage kündbar. Dagegen 18 Stimmen Der Bundesrat stützt sich für seine Kompetenz einfach auf Artikel 8 BV. Das ist ohne weiteres zulässig, da der Bund auch innerstaatlich zuständig ist. Wäre letzteres aber nicht der Fall, möchte ich persönlich ausdrücklich festhalten, Abschreibung - Classement dass dann Artikel 8 nicht oder nur beschränkt als Kompetenznorm angerufen werden könnte. Präsident: Wir können somit das Postulat 82.401 abschrei- Die Kommission beantragt einstimmig Eintreten, Zustimben. Sind Sie damit einverstanden? mung und Behandlung in globo.

Zustimmung - Adhésion Bundesrat Schlumpt: Ich danke Herrn Kommissionspräsident Hefti für die Orientierung. Sie ist vollständig. Ich habe An den Nationalrat - Au Conseil national nichts beizufügen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière #ST# 85.036 Gesamtberatung - Traitement global du projet Physischer Schutz von Kernmaterial.

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Uebereinkommen Titre et préambule, art. 1 et 2 Protection physique des matières nucléaires. Convention Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 361) Für Annahme des Beschlussentwurfes 22 Stimmen Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 353) (Einstimmigkeit) Beschluss des Nationalrates vom 2. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 2 décembre 1985 An den Nationalrat - Au Conseil national

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matiètre et adhérer à la décision du Conseil national

Hefti, Berichterstatter: Dieses Uebereinkommen regelt internationale Transporte von Kernmaterial, wie dasselbe gelagert, transportiert und geschützt werden soll und was im Falle einer Entwendung vorzukehren ist. Die Vertragsstaaten haben sich dabei zu benachrichtigen und zu unterstützen. Vorsätzlicher Verstoss gegen diese Regeln, der einen Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Physischer Schutz von Kernmaterial. Uebereinkommen

Protection physique des matières nucléaires. Convention

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06 Séance Seduta

Geschäftsnummer 85.036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 30.09.1986 - 08:00 Date Data

Seite 528-528 Page Pagina

Ref. No 20 014 790

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