Switzerland-Germany Film Co-Production Agreement Approved
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council approved an agreement with the Federal Republic of Germany regarding film, continuing a prior agreement with France that aimed to facilitate co-productions and film exchange. The agreement was recommended for approval, and a minor procedural point regarding the official designation of the Swiss government was noted and will be considered for future agreements.
Legislator-Regeste
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10. Dezember 1985 667 Film. Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland
#ST# 85.034 #ST# 85.035 Jugendsportzentrum Tenero. Zusatzkredit Film. Vereinbarung mit der Centre de sport pour la jeunesse de Tenero. Bundesrepublik Deutschland Crédit additionnel Cinéma. Accord avec la République fédérale d'Allemagne Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. Mai 1985 (BBI II, 1)
Message et projet d'arrêté du 15 mai 1985 (FF II, 1) Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 325)
Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1985 Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 329) Décision du Conseil national du 18 septembre 1985 Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1985 Décision du Conseil national du 18 septembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- Antrag der Kommission rates Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- Proposition de la commission rates Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- Proposition de la commission tional Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- Andermatt, Berichterstatter: Im Sommer und im Herbst 1979 tional stimmten der Nationalrat und der Ständerat einem Kredit in Letsch, Berichterstatter: Bereits seit dem 22. Juni 1977 der Höhe von 28,1 Millionen Franken zu für eine erste Ausbesteht eine Vereinbarung über die Beziehungen zwischen bauetappe des nationalen Jugendund Sportzentrums der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiete des Films. Tenero. Der Kredit war damals in beiden Räten nicht unbestritten. Diese Vereinbarung entsprang der Absicht, die Realisierung von Filmen in Koproduktion zu erleichtern und den Filmaus- In der ersten Etappe wurden im wesentlichen eine Sporttausch zwischen beiden Ländern zu fördern. Das Abkomhalle mit Nebenräumen, ein Freibad, Spielfelder und Leichtmen hat sich im grossen und ganzen bewährt. Deshalb athletikanlagen erstellt. 1980 konnte mit dem Auffüllen des entschloss sich der Bundesrat, eine praktisch gleichlau- Terrains begonnen werden. Die hauptsächlichen Bauarbeitende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland ten verteilten sich auf die Jahre 1983 bis 1985. Der Betrieb abzuschliessen. konnte im September 1985 offiziell aufgenommen werden.
Mit Botschaft vom 22. Mai 1985 ersucht er die eidgenössi- Noch nicht renoviert sind die Unterkunftsund Verpfleschen Räte, diese Vereinbarung zu genehmigen und ihm die gungsräume. Hier werden von den zuständigen Organen Ermächtigung zur Ratifizierung zu erteilen. kurzfristige Verbesserungsmöglichkeiten noch studiert. Die Der Nationalrat hat in der September-Session einstimmig Eidgenössische Turnund Sportschule Magglingen leitet seine Zustimmung erteilt. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen den Sportbetrieb, während die «Schweizerische Nationalebenfalls Zustimmung und Behandlung in globo. spende für unsere Soldaten und ihre Familien» für die Unterkunft und Verpflegung der Kursteilnehmer sorgt.
Jagmetti: Ich habe keine materielle Bemerkung zu dem, was Der Kostenvoranschlag für die Anlagen wurde aufgrund der der Kommissionspräsident ausgeführt hat, sondern einen am 1. April 1978 geltenden Preise erstellt. Der Index betrug bloss formellen Hinweis. In der Vereinbarung zwischen der damals 103,1 Punkte. Bis Oktober 1982 ist der Index auf Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland werden als 133,8 Punkte angestiegen und blieb während der Verge- Vertragspartner die Regierung der Schweizerischen Eidgebungsund Bauzeit bis April 1985 weitgehend konstant.
nossenschaft und die Regierung der Bundesrepublik Rein indexmässig würde sich eine teuerungsbedingte Erhöhung der Kreditsumme von 6 450 000 Franken ergeben. Deutschland genannt. Bisher war es meines Wissens üblich, dass sich die Regierung der Schweizerischen Eidgenossen- Durch günstige Vergebungen, Einsparungen und Vereinfaschaft auch in internationalen Abkommen als Bundesrat chungen in der Ausführung konnte die Nachkreditsumme bezeichnete, und ich wäre eigentlich der Meinung, dass wir auf 5,5 Millionen Franken gedrückt werden. Der im ersten Kredit enthaltene Posten «Unvorhergesehenes» von auch im internationalen Verkehr bei der Behördenbezeichnung bleiben könnten, die unserer Verfassung entspricht.
819 000 Franken wurde verwendet für eine Sonnenenergieanlage, für höhere Kanalisationsund Anschlussgebühren an den Abwasserzweckverband von Locamo und zur Ver- Bundesrat Egli: Wir werden die Bemerkung von Herrn Jagbesserung des elektrischen Versorgungskonzeptes. metti für künftige Abkommen prüfen. Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, den Zusatzkredit in der Höhe von 5,5 Millionen Franken zu genehmigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Angenommen - Adopté Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral 8-S Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Film. Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland
Cinéma. Accord avec la République fédérale d'Allemagne
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985 Année Anno
Band V Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.035 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 10.12.1985 - 17:30 Date Data
Seite 667-667 Page Pagina
Ref. No 20 014 081
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