Swiss Ship Registration Act Amended for Economic Independence of Rhine Fleet
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court amended the Swiss Ship Registration Act to require that Rhine vessels registered in Switzerland be used by an economically and commercially independent Swiss company. This change was prompted by concerns that the liberal registration rules were allowing "letterbox companies" to register vessels under the Swiss flag, undermining fair competition and the strategic importance of the Swiss fleet during crises. The court reasoned that this revision was necessary to promote a competitive and capable Swiss Rhine fleet, essential for national supply, and noted the international dimension of the business lent urgency to the matter.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 10 al. 2 eh, Art. 10 Absatz, Art. 4 Absatz, Art. 64 Titre, Art. 8 BV, Art. 8 oder; Swiss Ship Registration Act Amended for Economic Independence of Rhine Fleet: This change was prompted by concerns that the liberal registration rules were allowing "letterbox companies" to register vessels under the Swiss flag, undermining fair competition and the strategic importance of the Swiss fleet during crises. The court reasoned that this revision was necessary to promote a competitive and capable Swiss Rhine fleet, essential for national supply, and noted the international dimension of the business lent urgency to the matter.
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KI-generiertCited to support the federal government's general competence to conclude international treaties.
Volltext
Propriété intellectuelle. Arrangement de Nice 304 6 juin 1985 dert werden, dass wegen der liberalen Registrierungsvor- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
schriften weiterhin Rheinschiffe in der Schweiz, h. h. vor (Die Änderung in Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 betrifft nur den
allem in Basel, auf den Namen reiner Domizilgesellschaften, französischen Text) sogenannter Briefkastenfirmen, registriert werden können. Die wichtigsten Gründe für die Registrierung solcher Schiffe Ch. l im schweizerischen Schiffsregister werden in der Botschaft Proposition de la commission erwähnt. Auch der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Ich möchte sie hier nicht wiederholen. Art. 10 al. 2 eh. 3 Die Schweizer Flagge auf dem Rhein droht im Zuge der ... que, pour un bateau à moteur, la force de ses engins... geschilderten Entwicklung mehr und mehr den Charakter
einer Gefälligkeitsflagge zu erhalten. Dadurch werden nicht Pour le reste du chiffre I: Adhérer au projet du Conseil
nur die Wettbewerbsverhältnisse gestört, sondern es wird fédéral auch die Bedeutung der wirklichen Schweizer Flotte auf dem Rhein, namentlich im Hinblick auf die Versorgung in Reichmuth, Berichterstatter: Die Kommission beantragt in Krisenzeiten, relativiert. Artikel 10 Absatz 2 Ziffer 3 eine redaktionelle Änderung im
Der Bundesrat schlägt daher in Übereinstimmung mit der französischen Text, indem dort statt «bateau automobile»
Expertenkommission und der schweizerischen Delegation «bateau à moteur» eingesetzt werden soll. in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt vor, dass für die Registrierung eines Rheinschiffes im schweizeri- Angenommen - Adopté schen Schiffsregister nebst den in Artikel 4 Absatz 1 gestellten Anforderungen künftig auch der Nachweis verlangt wer- Ziff. Il, III den soll, dass das Schiff von einem wirtschaftlich und Antrag der Kommission geschäftlich selbständigen Unternehmen in der Schweiz Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates verwendet wird. Eine wesentliche Rolle für die baldige Wirksamkeit der Ch. II, IM Gesetzesrevision kommt der Übergangsbestimmung zu. Der Proposition de la commission Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, Adhérer au projet du Conseil fédéral dass die Kommission sich intensiv mit der Frage der Rückwirkung beschäftigt hat. Rückwirkungen müssten uns in Angenommen - Adopté jedem Fall beschäftigen, weil sie um Teil rechtlich nicht unbedenklich sind. Die Kommission ist aber aufgrund eines Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Gutachtens des Bundesamtes für Justiz zum gleichen Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen Schluss wie der Bundesrat gekommen, nämlich dass in (Einstimmigkeit) diesem Falle keine Gründe geltend gemacht werden können, die zur Annahme führen könnten, dass die Rückwir- An den Nationalrat - Au Conseil national kung im vorgeschlagenen Sinn rechtlich nicht vertretbar sei, um so weniger, als eine entsprechende Übergangsfrist gesetzlich fixiert wurde. Der Zweck dieser Übergangsbestimmung ist nicht etwa der, die zur Diskussion stehenden Schiffe möglichst bald aus dem Schiffsregister herauszustreichen, sondern die betreffenden Firmen zu veranlassen, ihre Organisation anzupassen. Sollten sie in dem einen vorgesehenen Jahr dazu nicht #ST# 85.002 in der Lage sein, so kann diese Frist um ein weiteres Jahr Geistiges Eigentum. Abkommen von Nizza verlängert werden. Die vorgeschlagene Revision des Schiffsregistergesetzes ist Propriété intellectuelle. Arrangement de Nice im Interesse der Erhaltung und Förderung einer leistungs-
und konkurrenzfähigen schweizerischen Rheinflotte und Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Februar 1985 (BBI l, 609)
damit auch der Landesversorgung notwendig. Die interna- Message et projet d'arrêté du 4 février 1985 (FF I, 601) tionale Dimension des Geschäftes verleiht ihm zudem eine gewisse zeitliche Dringlichkeit. Ich bitte Sie daher, der Vorlage zuzustimmen. Dies dürfte Ihnen um so leichter fallen, als Sie diesmal keiner Normenflut zustimmen müssen, sondern mit einer einfachen Rege- Antrag der Kommission lung dazu beitragen können, dass auf den Fluten des Rheins Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates eine vernünftige Ordnung einkehren wird.
Proposition de la commission Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Wer eine Marke für Detailberatung - Discussion par articles Waren oder Dienstleistungen schützen will, lässt sie in Markenregistern als nationale oder internationale Marke eintra- Titel und Ingress gen. Damit man diese Marken leichter auffinden kann - Antrag der Kommission allein in der Schweiz gibt es rund 300 000 Eintragungen -, Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates wurde eine internationale, einheitliche Klassifikation mit heute 42 verschiedenen Klassen je nach Art der Waren oder Titre et préambule Dienstleistungen geschaffen. Das geschah 1957 im Abkommen von Nizza, das seinerseits als besonderes Abkommen Proposition de la commission der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schütze des gewerb- Adhérer au projet du Conseil fédéral lichen Eigentums zustande kam. 1962 trat die Schweiz die- Angenommen - Adopté sem Abkommen von Nizza bei. Sie hat seither eine erste Revision ratifiziert. 1977 wurde eine neue Revision in Genf beschlossen, welche die Schweiz ebenfalls unterzeichnete. Ziff. l Heute geht es darum, dieses revidierte Abkommen im Hin- Antrag der Kommission blick auf seine Ratifikation zu genehmigen.
6. Juni 1985 305 Motion des Nationalrates (Christinat)
Welche Änderungen wurden vorgenommen? Am wichtig- Postulat zu formulieren, immerhin den Wunsch geäussert,
sten ist jene, die das Verfahren zur Änderung der Warenklasder Bundesrat möge die Frage zuhanden der Räte wieder
sifikation erleichtern soll. Die wirtschaftliche Entwicklung neu überprüfen. Sie beantragt Ihnen im übrigen einstimmig,
erfordert nämlich von Zeit zu Zeit die Überführung von bei 2 Enthaltungen, den Bundesbeschluss gemäss Antrag Waren aus einer in eine andere Klasse oder die Schaffung des Bundesrates zu genehmigen, damit das Abkommen neuer Klassen. Sachverständige schlagen die Änderungen ratifiziert werden kann. jeweils vor. Bisher brauchte jede Änderung die Zustimmung aller Mit- Bundesrätin Kopp: Sie haben es gehört: Das Abkommen ist gliedstaaten. Damit kann ein einziges der heute 33 Mitglievorwiegend technischer Natur, und die Kommission empder mit seinem Veto notwendige Anpassungen blockieren. fiehlt Ihnen ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen Zustim-
Das ist unerwünscht. Andererseits ist ein zu häufiges Abänmung. Wenn ich die Protokolle richtig interpretiere, beruhen
dern der Klassen zu vermeiden. Damit würden die Nachfordie zwei Enthaltungen lediglich darauf, dass die Frage des
schungen wieder erschwert. Ein qualifiziertes Mehr ist somit Ingresses nicht geklärt wurde. Ich habe vom Wunsch der
erforderlich. Man hat sich deshalb darauf geeinigt, dass es Kommissionspräsidentin, dass diese Frage geprüft werde,
für Abänderungen zukünftig nur noch vier Fünftel der Mit- Kenntnis genommen. Es scheint mit zweifellos richtig - und
glieder brauche. Damit erreicht die Revision von Nizza ihr hier befinde ich mich in Einklang mit der Kommission -,
Hauptziel, nämlich künftige Anpassungen der Klassifikation dass dieses Abkommen nicht Anlass ist, diese Grundsatzdis-
an veränderte Verhältnisse ohne Einbusse der Stabilität zu kussion ohne sorgfältige Abklärung zu führen. erleichtern. Weniger wichtige Änderungen des Abkommens Eine weitere eher grundsätzliche Frage hat Ihre Kommission betreffen zur Hauptsache den Inhalt und die Sprache der aufgeworfen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Klassifikation sowie einige Schlussbestimmungen. Mehrheitsentscheid. Ich darf Ihnen sagen, dass solche Das Abkommen wird dem Parlament relativ spät zur Ratifi- Mehrheitsentscheide nichts Ausserordentliches sind, sonkation unterbreitet. Man wollte nach bisheriger Praxis dern dass wir in verschiedenen internationalen Abkommen zuwarten, bis die Mehrheit aller Mitgliedstaaten vorangesolche Mehrheitsentscheide haben. Es scheint uns auch gangen war. Man wollte sicher sein, mit einer Mehrheit von richtig, dass nicht eine kleine Minderheit ein solches Staaten die gleiche Klassifikation anwenden zu können. Das Abkommen blockieren kann. Wenn Sie zustimmen, tun Sie
ist heute der Fall, wie Sie einer Liste auf Seite 5 der Botalso nichts Aussergewöhnliches, sondern Sie bestätigen
schaft entnehmen können. Angesichts der Wichtigkeit der eine Praxis, wie wir sie schon in verschiedenen Verträgen internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Markenhaben. schutzes und im Hinblick auf unser Interesse an der direkten Ich bitte Sie, dem Abkommen zuzustimmen. Mitsprache bei der jeweiligen Anpassung empfiehlt Ihnen die einstimmige Kommission Eintreten auf die Vorlage. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
In der Detailberatung gab einzig der Ingress Anlass zu einer Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
längeren Diskussion. Aufgrund eines für dermalen zurückgezogenen Antrages wurde geprüft, ob neben dem Artikel 8 Detailberatung - Discussion par articles auch Artikel 64 der Bundesverfassung zu erwähnen wäre.
Titel und Ingress, Art.1 und 2 Artikel 8 enthält die allgemeine Kompetenz des Bundes, völkerrechtliche Verträge abzusch Messen. Artikel 64 Titre et préambule, art.1 et 2 erwähnt unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Angenommen - Adopté Bundes über den Schutz gewerblich verwertbarer Erfindungen. Der Antrag, Artikel 64 ebenfalls zu erwähnen, beschlägt Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble eine immer wieder aufgenommene Grundsatzfrage. Sie lautet: Genügt dem Bund die allgemeine Zuständigkeit für den Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen Abschluss jeglichen Staatsvertrages, oder muss er daneben (Einstimmigkeit) auch noch die innerstaatliche Gesetzgebungskompetenz für An den Nationalrat - Au Conseil national das zu regelnde Gebiet besitzen? Darüber waren die Meinungen in der Kommission geteilt. Der Streit ist keineswegs neu. Die Frage wurde schon in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts von meinem Landsmann Philipp Anton von Segesser im Nationalrat aufgeworfen, weil er sich über die vom Bund mit Frankreich abgeschlossenen Niederlas- 83.378 sungsverträge aufregte. Er unterlag in den Verfassungsbera- #ST#
tungen von 1871 mit einem Antrag, wonach die Vertrags- Motion des Nationalrates (Christinat) schlusskompetenz des Bundes nicht weiter gehen dürfe als Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit. seine Gesetzgebungskompetenz. In der Folge hat sich der Revision des StGB Bundesrat denn auch bei den von der Bundesversammlung genehmigten Staatsverträgen stets nur auf Artikel 8 BV Motion du Conseil national (Christinat) abgestützt, so auch etwa bei Staatsverträgen über Erb- Infraction contre les moeurs. schaftssteuern, die doch im innerstaatlichen Bereich ein- Révision du code pénal deutig Sache der Kantone sind. Das Bundesgericht hat sich seit 1883 unverändert, so auch etwa in einem Urteil aus dem Beschluss des Nationalrats vom 14. Dezember 1984 Jahre 1970, auf den Standpunkt gestellt, der Bund sei allein Décision du Conseil national du 14 décembre 1984 zuständig, Staatsverträge abzuschliessen, und zwar auch da, wo ihm innerstaatlich die Gesetzgebungskompetenz mangle. Vorbehalten bleiben denn nur die Ausnahmen von Artikel 9 der Bundesverfassung. Angesichts dieser langen, auch von der Mehrheit der Staats- Wortlaut der Motion rechtslehrer unterstützten Praxis wollte die Kommission nicht unversehens das Steuer herumdrehen, dies um so Der Bundesrat wird ersucht:
weniger, als eine entsprechende Einschränkung die interna- 1. eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzubereiten, die
tionale Vertragsfähigkeit des Bürgers arg strapazieren den Begriff der erschwerenden Umstände für die Fälle ein-
könnte. Die Konsequenzen eines solchen Wechsels - ich führt, in denen Notzucht von einer Bande begangen wird;
frage mich persönlich, ob er ohne Verfassungsänderung bei 2. die bandenmässige Begehung für alle Artikel vorzuse-
Artikel 8 oder 9 überhaupt möglich sei - müssen schon hen, die strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit begenau ausgeleuchtet werden. Die Kommission hat, ohne ein treffen. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geistiges Eigentum. Abkommen von Nizza
Propriété intellectuelle. Arrangement de Nice
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Jahr 1985 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.002 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 06.06.1985 - 08:00 Date Data
Seite 304-305 Page Pagina
Ref. No 20 013 614
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