Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-001 KI-generiert

Federal Audit Office Investigates University Funding Inefficiencies

Geschäftsnummer VPB 85-001
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Audit Office investigated the federal funding of universities, finding significant inefficiencies and mismanagement in the allocation and oversight of funds, particularly in the reimbursement of construction costs. The report highlighted issues arising from a lack of clear responsibilities between federal bodies, advisory committees, and cantonal authorities, leading to delays, cost overruns, and disputes over eligible expenses. The court’s reasoning for its verdict centered on the need to clarify roles, streamline procedures, and improve financial control to ensure public funds are used effectively and equitably, while also acknowledging the need for cooperation between federal and cantonal entities in higher education.

Legislator-Regeste

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Art. 27 Absatz, Art. 19 Abs. 3 lit. e HFG, Art. 23 Abs. 4 HFV, Art. 27 Abs. 1 BV von 1874, Hochschulförderungsgesetz von 1968, Art. 24 HFV; Federal Audit Office Investigates University Funding Inefficiencies: The report highlighted issues arising from a lack of clear responsibilities between federal bodies, advisory committees, and cantonal authorities, leading to delays, cost overruns, and disputes over eligible expenses. The court’s reasoning for its verdict centered on the need to clarify roles, streamline procedures, and improve financial control to ensure public funds are used effectively and equitably, while also acknowledging the need for cooperation between federal and cantonal entities in higher education.

Schlagwörter

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Revisionsbericht Finanzkontrolle Hochschulbildung Kostenersatz Misswirtschaft Hochschulforschung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 Abs. 1 BV von 1874

Historical basis for the Confederation's authority to support higher education.

Hochschulförderungsgesetz von 1968

Established the comprehensive legal framework for federal support of higher education.

Art. 19 Abs. 3 lit. e HFG

Defines the competence of the Swiss University Conference for the primary examination of applications for investment subsidies.

Art. 23 Abs. 4 HFV

Mandates the Swiss University Conference to seek the opinion of the Swiss Science Council in preliminary procedures.

Art. 24 HFV

Specifies that the Swiss University Conference shall make proposals to the Department of the Interior (EDI) in main procedures.

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Volltext

11. Juni 1985 N 979 Hochschulförderung. Bericht GPK/N

in den USA seit einiger Zeit bestehen und gegenwärtig in Präsident: Wird die Überweisung des Postulates aus der

verschiedenen europäischen Industrieländern aufgebaut Mitte des Rates bestritten? - Das ist nicht der Fall.

werden, dürften für die Schweiz mit ihren beschränkten

finanziellen Mitteln und ihrer kleinräumigen Struktur und Überwiesen - Transmis

ihren verhältnismässig zahlreichen Hochschulen und Inge-

nieurschulen kaum der richtige Weg sein. Was für uns

machbar und sinnvoll ist, ist im Prinzip bereits vorgezeich-

net: Mit den beiden Impulsprogrammen und mit der Auf-

stockung der Mittel zur Förderung der wissenschaftlichen

Forschung des EVD durch die Beschäftigungsprogramme 85.001

#ST#

ist ein unseren Verhältnissen entsprechender Weg beschrit- Hochschulförderung. Bericht GPK/N

ten worden. Es wäre daher angezeigt, sich über die Entwick-

lung weiterer Impulsprogramme und die zukünftige Dotie- Aide aux universités. Rapport CDG/N

rung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen

Forschung des EVD Gedanken zu machen. Bericht und Postulat der Geschäftsprüfungskommission

Gleichzeitig sollten aber auch neue Formen der Zusammen- vom 21. Januar 1985 (BBI l, 711)

arbeit zwischen öffentlichen und privaten Forschungs- und Rapport et postulat de la Commission de gestion du 21 janvier 1985

Entwicklungstätigkeiten geprüft werden, insbesondere sol- (FF I, 699)

che, welche Klein- und Mittelbetrieben sowie neugegründe-

ten innovativen Firmen den Zugang zu technologischem

Wissen und damit die Erzielung von Synergieeffekten

erleichtern könnten. Geprüft werden müssten in diesem

Zusammenhang zum Beispiel die Errichtung von gemischt- Antrag Columberg

wirtschaftlichen Technologie- und Gründerzentren und klei- Ablehnung des Postulates

neren spezialisierten Forschungsparks, wo Unternehmun-

gen ihre Infrastrukturbedürfnisse im Technologie- und even- Proposition Columberg

tuell auch im Managementbereich befriedigen könnten. Rejeter le postulat

Auch die Errichtung von sogenannten Wissenschaftsläden,

in denen durch Beratung oder «Miete» eines entsprechen- Weber-Schwyz, Berichterstatter: Wir gehen davon aus, dass

den Spezialisten das fehlende Know-how gekauft werden Ihnen der Inhalt des umfassenden Berichtes weitgehend

kann, könnte hilfreich sein. Auf jeden Fall sollten die Hoch- bekannt ist. Wir werden uns darum auf das Hervorheben der

schulen und ihre Annexanstalten und Institute - aber auch Schwerpunkte, die Erwähnung neuer Tatsachen oder die

die Ingenieurschulen - noch vermehrt Anlauf- oder Bera- Kommentierung von Einwendungen gegen den Bericht be-

tungsstellen schaffen, welche als Informations- und Kon- schränken.

taktstellen ihre Dienste Klein- und Mittelbetrieben anbieten. Zur Einleitung sei mit Nachdruck hervorgehoben, dass die

Solche Büros könnten sehr wohl auch von Mittelbauange- GPK mit diesem Bericht weder die gemeinsame Aufgabe der

hörigen im Rahmen einer anderweitigen Beschäftigung Hochschulförderung von Bund und Kantonen noch den

betreut werden. Umfang der eingesetzten Bundesmittel in Frage stellen will.

Die Fähigkeit von Firmen, selbst oder in Zusammenarbeit Aus diesem Grund wird auch keinem Partner eine Haupt-

mit Hochschulinstituten ihre Entwicklungstätigkeit zu ver- schuld zugewiesen, noch sind subjektive Vorwürfe an die

stärken, ist auch abhängig von der Ausbildung. Zum Teil Organe des Schweizerischen Wissenschaftsrates noch der

fehlt in der Schweiz eine Spitzenausbildung, wie sie an den Schweizerischen Hochschulkonferenz aus dem Bericht her-

besten amerikanischen Hochschulen angeboten wird. Ange- auszulesen. Die Fehlentwicklungen im Vollzug der Hoch-

sichts der beschränkten Möglichkeiten eines Kleinstaates im schulförderung haben ihren Ursprung in einer Zusammen-

Bereich der Grundlagenforschung muss der Aus- und Wei- arbeit unter beratenden Organen und Verwaltungsstellen,

terbildung mehr Bedeutung geschenkt werden. Vermehrte wo durch Übereifer und Kompetenzvermischung jede Ober-

Anstrengungen vor allem in der «postgraduate»-Ausbildung aufsicht fast verunmöglicht ist. Darum ist es Aufgabe des

dürften letztlich sinnvoller sein als der Versuch, in möglichst Parlamentes als oberstes Verwaltungskontrollorgan, nicht

vielen Forschungsbereichen mitzuhalten. Mit Spitzenleuten nur Feststellungen zu machen, sondern wegweisende

könnte es uns möglich sein, die nötigen «Nischen» in For- Schlüsse zu ziehen. Zum besseren Verständnis will ich in

schung und Entwicklung zu finden, auf die wir angewiesen geraffter Art den eidgenössischen Weg zur Hochschulförde-

sind. Allerdings dürfte die Rekrutierung auf Grenzen stos- rung in Erinnerung rufen.

sen. In diesem Zusammenhang wäre die Schaffung neuer, In Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung von 1874 wurde

von den Hochschulen unabhängiger Institute für Ausbil- der Eidgenossenschaft die Befugnis erteilt, die Polytechni-

dung und Forschung von «postgraduales» - ähnlich den sche Schule zu führen, eine Universität und höhere Unter-

Max-Planck-lnstituten - zu prüfen. richtsanstalten zu errichten oder solche zu unterstützen.

Zum Teil ist in modernen Ausbildungsrichtungen aber auch Durch einzelne Bundesbeschlüsse wurden erst ab 1954 Bei-

die Ausbildungskapazität für die Grundausbildung ungenü- träge an kantonale Hochschulen bewilligt, bis dann das

gend. Beispielsweise ist dies noch immer bei der Informatik Hochschulförderungsgesetz von 1968 die umfassende

der Fall. Ähnlich sind die Verhältnisse in der Elektrotechnik Grundlage für die Mithilfe des Bundes schuf. Das Hoch-

oder der biologischen Verfahrenstechnik. Die Ausbildungs- schulförderungsgesetz sah den Vollzug der Aufgabe durch

kapazität der ETH hat mit den ansteigenden Studentenzah- beratende Organe vor. Zur Mitarbeit berufen ist der Schwei-

len nicht Schritt gehalten. zerische Wissenschaftsrat, der für die Konzeption der

Der Bundesrat sollte sich dieser Probleme annehmen. An eigentlichen Wissenschafts- und Forschungspolitik zustän-

den eidgenössischen Hochschulen und ihren Annexanstal- dig ist. Er hat Richtlinien für den Ausbau und die Zusam-

ten wären mit gezielten, allenfalls befristeten Massnahmen menarbeit der Hochschulen zu erarbeiten und Empfehlun-

die aufgezeigten Schwachstellen zu beseitigen. Mit Empfeh- gen zur Hochschulförderung abzugeben. Zweitens kennen

lungen an die kantonalen Hochschulen und Institute sowie wir das Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz.

die Ingenieurschulen könnten ähnliche Massnahmen auf Diesem Organ ist die Zusammenarbeit unter den Hochschu-

kantonafer Ebene angeregt werden. len übertragen. Es hat die Arbeitsteilung zwischen den

Hochschulen zu regeln, Richtlinien über Zulassungsbedin-

gungen und die Anerkennung von Prüfungen zu erlassen,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. Januar 1985

und sie führt eine Fachstelle für Hochschulbauten, die zur

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 janvier 1985 Vorprüfung von Beitragsgesuchen an Sachinvestitionen

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. und Anschaffungen zuständig ist.

Aide aux universités. Rapport CDG/N 980 N 11 juin 1985

Für den Bund wurde ein Linienorgan geschaffen, anfänglich Berg der unerledigten Schlussabrechnungen immer höher,

die Abteilung und später das Bundesamt für Bildung und die Kantone regten sich, in unserem Parlament wurden

Wissenschaft mit vier Sektionen: der Sektion Forschungs- Vorstösse eingereicht. Die Finanzkommissionen beider Räte

förderung, der Sektion Energie- und Weltraumforschung, und im besonderen die Finanzdelegation befassten sich

der Sektion Bildungs- und Stipendienwesen und letztlich während Jahren mit diesen Rückständen. Schlussendlich

der Sektion höheres Bildungswesen, die sich vor allem mit wurde unsere Geschäftsprüfungskommission mit der ver-

unserem Hochschulgeschäft befasst. tieften Abklärung beauftragt.

Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung enthalten Nun einige Worte zum Vorgehen und zu unseren Feststel-

nicht nur die Grundlage für die Ausrichtung von Bundesbei- lungen. Die Sektion EDI der GPK führte vorerst Anhörungen

trägen an kantonale Hochschulen, sondern auch Ansätze mit dem Direktor des Bundesamtes und seinen Mitarbeitern

für die Zusammenarbeit unter den Hochschulkantonen. So durch. Wir luden ebenfalls eine Delegation des Schweizeri-

ist dem Wissenschaftsrat die konzeptgemässe Überprüfung schen Wissenschaftsrates und der Hochschulkonferenz zu

der Gesuche übertragen, während der Ausschuss und die einem Gespräch ein. Nach den eingehenden Befragungen,

Fachstelle der Hochschulkonferenz in der Vorprüfung die die in Anwesenheit aller Sektionsmitglieder durchgeführt

eigentliche Triage vorzunehmen haben. Die Vertreter der wurden, gelangte man zu einer immer breiteren Sicht der

Bundesverwaltung, des Geldgebers also, haben nach Probleme. Es sind nicht nur die Mängel in Führung und

Gesetz im Wissenschaftsrat wie in der Hochschulkonferenz Organisation des Amtes, die zu den grossen Schwierigkei-

nur beratende Stimme. Sodann ist das Bundesamt für Bil- ten geführt haben. Es waren auch die Sparanstrengungen

dung und Wissenschaft, das BBW, aufgrund der Vorabklä- des Bundes, die Mitte der siebziger Jahre Platz gegriffen

rungen zuständig für die Beitragszusicherung und die und zu einer härteren und kritischeren Haltung geführt

Antragstellung an den Bundesrat. haben. Die ursprüngliche Partnerschaft wurde immer mehr

Die auslaufenden sechziger Jahre und der Beginn der sieb- zu einem wirren Beziehungsgeflecht ohne klare Zuständig-

ziger Jahre waren geprägt durch ständigen Mangel an keiten. In diesem Spannungsfeld hat natürlich das Unvermö-

Hochschulplätzen. Der Bund ermunterte die Kantone, für gen des Bundesamtes, den übergeordneten Standpunkt des

einen beschleunigten Ausbau der Hochschulen besorgt zu Bundes durchzusetzen, wesentlich zur unseligen Entwick-

sein. lung beigetragen. Wenn beratende Organe zudem Vollzugs-

So wurde anfänglich der formellen Abwicklung der Bei- aufgaben übernehmen, ist jede Verwaltungskontrolle ausge-

tragsgesuche keine grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Viel- schaltet.

fach wurden die Beitragszusicherungen erst nach der Bau- Nun einige Worte zur Haltung des Bundesrates und des

ausführung erteilt, oder Beitragszusicherungen wurden Departementes. Der Bundesrat und das Departement haben

trotz Fehlens von detaillierten Kostenvoranschlägen ausge- die Mängel im Vollzug der Hochschulförderung eigentlich

fertigt. Nach Hochschulförderungsgesetz wären eigentlich schon sehr früh erkannt. Bereits mit der Botschaft zum

klare Genehmigungsabläufe für alle Beitragsgesuche vorge- abgelehnten Hochschulförderungsgesetz von 1976 hat der

sehen. Bundesrat sehr bedeutende Feststellungen gemacht. Ich

Wir kennen zwei Hauptphasen: Die Phase der Beitragszusi- möchte diese hier wiederholen. Der Bundesrat hat gesagt,

cherung und das Ausrichtungsverfahren. Das Beitragszusi- dass die Arbeitsteilung zwischen Wisse n Schafts rat und

cherungsverfahren ist unterteilt in ein Vorverfahren, das Hochschulkonferenz die Koordination behindere und die

sich mit der Abklärung, der Verbesserung und der Bereini- Zusammensetzung der Organe einer Trennung zwischen

gung von Projekten für Sachinvestitionen von über 5 Millio- wissenschaftlicher und politischer Betrachtungsweise zuwi-

nen und Anschaffungen von über 1 Million Franken ausein- derlaufe. Dies die erste Feststellung.

andersetzt, und in ein Hauptverfahren. Im Hauptverfahren Zweite Feststellung: Bei der Hochschulkonferenz erschwere

sodann werden die bereinigten Projekte an den Wissen- die Vielzahl und die Gegensätzlichkeit der Interessen eine

schaftsrat und das Departement weitergeleitet, und nachher Entscheidungsfindung. Es kämen die Beziehungen und

sollte die Zustellung der Zusicherungsverfügung mit Spannungen zwischen Bund und Kantonen, zwischen

Angabe der beitragsberechtigten Kosten erfolgen. Schluss- Hochschul- und Nichthochschulkantonen, zwischen Lehr-

endlich die Endphase: Nach Vollendung der Bauten erfolgt körper und Studierenden zu stark zum Ausdruck. Ein mass-

die Kontrolle der Endabrechnung durch das Bundesamt. gebliches Mitglied der Hochschulkonferenz hat sogar

Die Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen hatte ihre gesagt, die Hochschulkonferenz sei ein «Tuttifrutti-Organ».

Bewährungsprobe eigentlich erst ab Mitte der siebziger Aus all diesen Gründen hätte man sich dann im Ausschuss

Jahre zu bestehen. In diesem Zeitpunkt kamen die ersten zusammenraufen müssen.

grösseren Bauvorhaben zur Endabrechnung. Das Bundes- Eine letzte Feststellung: Der Wissenschaftsrat, so führte der

amt hatte mangels eigener Baufachleute Mühe mit dem Bundesrat bereits 1976 aus, sei, obwohl er Konzeptorgan ist,

Vollzug und bat die Eidgenössische Finanzkontrolle um allzu sehr mit Aufgaben von geringerer Tragweite belastet

erstinstanzliche Behandlung der kantonalen Abrechnungen. gewesen. Der heutige Departementschef und sein Vorgän-

Ab 1980 wurde zudem das Amt für Bundesbauten für die ger hatten sich mit den organisatorischen Schwierigkeiten

Begutachtung der Beitragsgesuche beigezogen. Vielfach im Amt mehrmals zu befassen. Von 1980 bis 1984 wurde das

musste der Direktor des Amtes für Bundesbauten, der Mit- Bundesamt für Organisation mehrmals bemüht. So wurde

glied der Fachstelle für Hochschulbauten ist, wegen unge- auf dessen Empfehlung im Jahre 1982 ein Vizedirektor für

nügenden Reifegrades der Projekte auf eine Stellungnahme die amtsinterne Leitung eingesetzt, während dem Direktor

verzichten. Gleichwohl aber gelangten verschiedene Erzie- die Zuständigkeit für Grundsatzfragen in Bildungs- und For-

hungsdirektoren bereits in der Vorprüfungsphase an die schungspolitik und die Aussenbeziehungen zugewiesen

kantonalen Parlamente - und das erstaunt -, sie gelangten wurden. Nach wenigen Wochen wurde diese bundesrätliche

an die Parlamente, ohne eine verbindliche Beitragszusiche- Weisung amtsintern geändert.

rung einer Bundesstelle in Händen zu haben. Schon sehr früh wurde ebenfalls der Mangel an Subven-

Weil die Projekte und die Zusicherungsverfügungen oft tionsrichtlinien festgestellt. Anfänglich wendete man die

unvollständig waren, traten alle Schwierigkeiten erst in der Grundsätze des Amtes für Bundesbauten an. Später hat das

Endabrechnung zutage. Die Ausscheidung der nicht sub- Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eigene Richtlinien

ventionierbaren Kosten brachte bei einigen Hochschulkan- entworfen, die von den Hochschuldirektoren aber dann sehr

tonen das grosse Erwachen. Im Ausrichtungsverfahren keck zurückgewiesen wurden. Endlich, zu Beginn dieses

musste sich nun das Bundesamt in endlosen Diskussionen Jahres, konnten gemeinsam erarbeitete Richtlinien in Kraft

mit den kantonalen Bauherren auseinandersetzen. Weil das gesetzt werden, die sich aber nach unseren Wahrnehmun-

Linienorgan des Bundes bei der Beitragszusicherung prak- gen wiederum durch überdehnte Prüfungsbereiche der

tisch auf die Zuschauerbank verwiesen war, waren nun bei beratenden Organe auszeichnen.

der Endabrechnung die Auslegungen über die Beitragsbe- Unsere Schlussfolgerungen haben wir bereits im Mai 1984

rechtigung vorzunehmen. Aus diesen Gründen wurde der mit Herrn Bundesrat Egli besprochen. Er teilte damals weit-

11. Juni 1985 N 981 Hochschulförderung. Bericht GPK/N

gehend die Beurteilung der Schwierigkeiten und versprach, wurde. Rund 400 Millionen Franken wurden an Bauten

nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Dass der Bund gezahlt, bei denen die Beitragszusicherung ohne Vorliegen

gegenüber den Forderungen der Kantone nicht immer will- eines detaillierten Kostenvoranschlages erfolgte.

fährig war, ist bewiesen durch vier Verfahren von'Hoch- Letztlich zum Ausmass des Kürzungserfolges: Dieser Betrag

schulträgern beim Bundesgericht. Ganz besonders freut ist im Bericht unserer Finanzdelegation ebenfalls enthalten.

uns der Entschluss von Bundesrat Egli, einen verwaltungs- Die Finanzdelegation erwähnt den Kürzungsbetrag von 60

unabhängigen Experten der FIDES für die Reorganisation Millionen Franken von Bauabrechnungen, dies im Verhält-

des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft einzuset- nis zu 650 Millionen Bundesanteil. Mit anderen Worten -

zen. Das zweite Aufgabenteilungspaket des Bundes enthält und das haben Zahlen aus früheren Erhebungen ebenfalls

überdies vier Vorschläge für die Vereinfachung der Hoch- bestätigt - wurden rund zehn Prozent der Beitragsforderun-

schulsubventionierung, sogar die Pauschalierung. gen gekürzt.

Einige Worte nun zur Kritik am Bericht: Es ist begreiflich, Alle Beispiele müssten eigentlich zur Einsicht führen, dass

wenn der Bericht beim Wissenschaftsrat, bei der Hochschul- einiges nicht in Ordnung ist. Wenn sich einzelne Erzie-

konferenz und weiteren Kreisen Überraschung, ja sogar hungsdirektoren von Hochschulkantonen durch unseren

Betroffenheit ausgelöst hat. Die Ergebnisse unserer Inspek- Bericht am point d'honneur getroffen fühlen, so ist das

tion aber waren derart, dass sie nicht in diplomatisch begreiflich. Eher aber muss man annehmen, dass man in

gewundene Erklärungen ausmünden konnten. Ich kann gutgläubiger Haltung die sonderbaren Machenschaften der

aber hier nochmals bestätigen, dass weder die Ehrenhaftig- eigenen Verwaltung zulässt. Es wäre eine trügerische

keit noch der gute Wille der leitenden Personen bei Wissen- Annahme, wollte man - angesichts aller erledigten Abrech-

schaftsrat und Hochschulkonferenz, noch die Persönlich- nungspendenzen - nach der Methode «Schwamm drüber»

keit des Direktors des BBW in Frage gestellt sind. Wir wissen den Bericht ins Archiv legen. Diese Überbeanspruchung der

auch um den Einsatzwillen der Sachbearbeiter im Bundes- Hochschul-Rahmenkredite ist zudem eine Ungerechtigkeit

amt beim mühsamen Vollzug des Hochschulförderungsge- gegenüber all jenen Hochschulkantonen, die sich durch

setzes. Hingegen hat die unbestimmte Haltung der Bundes- korrekte Haltung auszeichnen.

amtsführung eine starke Stellung von Wissenschaftsrat und Wir haben als Parlament dafür zu sorgen, dass kooperativer

Hochschulkonferenz gefördert. Heute müssen wir feststel- Föderalismus weiterhin glaubwürdig bleibt. Solange der

len, dass die eingegangenen Kommentare und Kritiken Bund Subventionsgeber ist, und sei es auch nur für 20 bis 40

unsere Wahrnehmungen und Feststellungen nicht entkräf- Prozent der Aufwendungen, hat er Anspruch auf sein Kon-

ten und widerlegen konnten. Wohl ist zuzugeben, dass der trollrecht für die bestimmungsgemässe Verwendung der

Bericht keine Dissertation sein kann und uns zu einer eher Finanzmittel. Ein Überdenken des ganzen Beitragssystems

gerafften und verkürzten Darlegung zwang. So ist es auch könnte viele administrative Abläufe vereinfachen.

begreiflich, dass von offiziellen Organen die Rede ist, statt Abschliessend bitte ich Sie alle, zu bedenken, dass wir der

von Ausschüssen und Fachstellen. Wir haben ebenfalls Sache nur dann dienen, wenn wir unvoreingenommen die

nicht die einzelnen Änderungen bei Zuständigkeiten und festgestellten Mängel prüfen, Schlüsse ziehen und neue

Verfahrensabläufen aufgezählt. Es ist nicht die Absicht der Wege suchen. Nur mit einer offenen und fairen Aussprache

Geschäftsprüfungskommission, wie etwa behauptet wird, kann man Vertrauen schaffen. Nur mit zielgerichteten Mass-

Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz zu entmachten. nahmen wird anhaltende Kritik vermieden. Die einstimmige

Wir wollen nur eines: Die Rückführung der Zuständigkeiten Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates empfiehlt die

auf die gesetzlich vorgesehenen Grundlagen. Bestimmte Überweisung des Postulates an den Bundesrat. Dieser Prü-

Meinungen aber, die in der Vergangenheit geäussert wur- fungsauftrag kann der Hochschulförderung nur zum Nutzen

den, lassen trotzdem aufhorchen. So fühlte man sich bereits gereichen.

verletzt, wenn Fachorgane des Bundes, nämlich die Finanz-

kontrolle und das Amt für Bundesbauten, abweichende Präsident: Das Wort hat Herr Columberg, der den Antrag

Berichte abgaben. Durch den Vizepräsidenten des Wissen- stellt, das Postulat abzulehnen.

schaftsrates, unseren ehemaligen Kollegen Müller-Marzohl,

wurde mit Interpellation vom Juni 1983 sogar die Zuständig- Columberg: Der Bericht über die Inspektion der Hochschul-

keit der Finanzkontrolle in Zweifel gezogen. Die erfolgreiche förderung hat viel Publizität erlangt und sehr viel Unwillen

Tätigkeit der Finanzkontrolle aber ist durch einen beein- und Verärgerung, ja sogar Empörung hervorgerufen, und

druckenden Katalog von gravierenden Fällen erhärtet. Ich dies nicht nur bei den Erziehungsdirektoren der Hoch-

will Ihnen aus diesem Katalog nun einige Kostproben schulkantone und beim Wissenschaftsrat.

geben: Die engagierte und zum Teil nicht mehr ganz sachliche

Aus einer Abrechnung wurden 2,5 Millionen Franken gestri- Diskussion droht zu einer echten Belastung für die eidge-

chen für Aufwendungen für ein Schwimmbad, welches nössische Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu wer-

weder der Lehre noch der Forschung dient, sondern für das den. Wir laufen Gefahr, unnötig Porzellan zu zerschlagen.

Spitalpersonal zur Verfügung stand. Es wurden 6,1 Millio- Bei der Hochschulförderung handelt es sich um ein sehr

nen Franken gestrichen bei zu hoch verrechneten Kosten komplexes Problem. Mit viel Mühe hat man damals ver-

für Lohn- und Materialpreisänderungen und unrichtige sucht, eine föderalistische, ich möchte sagen eine helveti-

Regietarife bei einem Spitalbau. sche Lösung zu finden. Nach vielen Anlaufschwierigkeiten -

Es wurden rund 11 Millionen Franken gestrichen bei einer und diese werden von niemandem bestritten - spielt das

Abrechnung für Neu- und Ergänzungsbauten einer Frauen- Verfahren zur allgemeinen Zufriedenheit. Die Beziehungen

klinik, für Aufwendungen, die nicht dieses Objekt betrafen zwischen den verschiedenen Institutionen sind gut. Wir soll-

und weder eine Beitragsverfügung noch irgendeine andere ten dieses gute Verhältnis nicht erneut belasten und damit

Zusicherung vorlag. - Bei einer anderen Endabrechnung der ganzen Hochschulpolitik einen beträchtlichen Schaden

sind 8,5 Millionen Franken gestrichen worden bei einer zufügen. Das ist sicher auch nicht der Wille der Geschäfts-

psychiatrischen Universitätsklinik für nichtbeitragsberech- prüfungskommission.

tigte Personalunterkünfte. Dieser Betrag war natürlich ver- Zu Recht hat sich die Geschäftsprüfungskommission mit

packt in der Endabrechnung. den Rückständen bei der Abwicklung der Beitragsgesuche

Ein weiteres Detail: Es wurden rund 5,9 Millionen Franken zu Sachinvestitionen der kantonalen Hochschulen befasst.

gestrichen für Fundationskosten bei einem kombinierten Die Finanzdelegation hatte bereits auf diese Missstände

Universitätsbau mit Parkhaus. Auf Veranlassung der Fach- hingewiesen. Diese Mängel - ich möchte das betonen -

stelle für Hochschulbauten war dieser Betrag doppelt ver- werden von keiner Seite bestritten. Soweit sich die

rechnet worden. Geschäftsprüfungskommission mit diesen Vorkommnissen

Interessant sind auch andere Relationen. Es wurden für befasst hat, verdient sie Lob und Anerkennung. Sie kann mit

rund 43 Millionen Franken Bauten ausgeführt, bei denen die Befriedigung feststellen, dass die beanstandeten Penden-

Beitragszusicherung erst nach der Bauausführung erteilt zen, die Rückstände im Auszahlungsverfahren, nun prak-

Aide aux universités. Rapport CDG/N 982 N 11 juin 1985

tisch verschwunden sind. Somit sind die wichtigsten Miss- menkunft mit der Kommission für Wissenschaft und For-

stände, welche die Untersuchung ausgelöst haben, beho- schung vom 20. Mai 1985 in Freiburg ersucht, Wege zu

ben. Demzufolge hätte man auf die Veröffentlichung des suchen, um auf eine Debatte in diesem Rate zu verzichten.

Berichtes verzichten können. In Anbetracht der neuen Sachlage wäre es nämlich möglich

Ein zweiter Grund spricht für die Geschäftsprüfungskom- gewesen, auf eine parlamentarische Diskussion und auf das

mission, aber gegen die Veröffentlichung des Berichtes: Postulat zu verzichten. Die GPK ist jedoch auf diesen Ver-

Gestützt auf ihre eingehenden Untersuchungen forderte die mittlungsvorschlag nicht eingetreten, so dass eine Debatte

Geschäftsprüfungskommission eine Vereinfachung des Ver- nun nicht zu umgehen ist. Allerdings hat der Kommissions-

fahrens im Rahmen des geltenden Hochschulförderungsge- sprecher heute versucht, die Kritik etwas zu relativieren.

setzes. Diese Forderung ist bereits erfüllt. Seit dem Die wichtigsten Meinungsverschiedenheiten ergeben sich

21. Januar 1985 bestehen diese Richtlinien für die Beurtei- aus den Eigentümlichkeiten der Hochschulförderung.

lung der Beiträge für Sachinvestitionen im Hochschulbe- Obwohl die Hochschulförderung als Aufgabe des Bundes in

reich, die von allen am Verfahren beteiligten Organen gutge- den Grundzügen viele Gemeinsamkeiten mit anderen Sub-

heissen werden. Das Fehlen solcher Direktiven hat zu den ventionsbereichen aufweist, unterscheidet sie sich dennoch

Schwierigkeiten geführt, die Herr Weber hevorgestrichen in verschiedener Hinsicht. Insbesondere ist die Autonomie

hat, und zu den Rückständen bei der Abrechnung der Sub- der Kantone im Bildungsbereich zu beachten. Das Hoch-

ventionsanträge. Die GPK hatte von dieser Arbeit Kenntnis, schulförderungsgesetz ist im wesentlichen ein Subventions-

so dass auch aus dieser Sicht eine Veröffentlichung dieses gesetz, über das eine im Kompetenzbereich der Kantone

Berichtes nicht notwendig gewesen wäre. liegende Tätigkeit unterstützt wird. Demgemäss sind die

Zum Inhalt des Berichtes möchte ich mich nicht näher Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes als Beitraggeber in

äussern, weil es für den Aussenstehenden recht schwierig Hochschulangelegenheit beschränkter als in anderen Sub-

ist, sich ein zutreffendes Bild über die Verhältnisse und die ventionsbereichen.

Hintergründe dieser Affäre zu machen. Aufgrund der in der Die staatsrechtlichen Gegebenheiten und die Grundsätze

Kommission für Wissenschaft und Forschung erhaltenen der Bundeshilfe haben es als angezeigt erscheinen lassen,

Auskünfte seitens der Hochschulkonferenz, der Erziehungs- die Durchführung der Hochschulförderung auf Bundes-

direktoren, des Wissenschaftsrates, des Schweizerischen ebene nicht allein den politischen Behörden und der Zen-

Schulrates und des Bundesamtes für Bildung und Wissen- tralverwaltung zu überlassen. Entscheide in einem derartig

schaft erhält man einen zwiespältigen Eindruck von dieser vielschichtigen Gebiet bedürfen einer besonderen, gründli-

ganzen Untersuchung. Kompetente Persönlichkeiten chen Vorbereitung und setzen die Vertrautheit mit örtlichen

behaupten, der Bericht sei nicht objektiv, enthalte zahlrei- und regionalen Hochschulverhältnissen voraus, über wel-

che Fehler und Ungenauigkeiten und verkenne insbeson- che die exekutiven Bundesinstanzen nicht durchwegs verfü-

dere die Grundhaltung des Hochschulförderungsgesetzes; gen. Dies legte es nahe, zwischen den Beitragsberechtigten

die Geschäftsprüfungskommission sei auch weit über ihren und dem Bund zur Vorprüfung der Investitionsvorhaben und

Auftrag hinausgegangen und habe ganz andere Bereiche, zur Abgabe von entsprechenden Empfehlungen zwei Kon-

für die sie nicht zuständig sei, einer Prüfung unterzogen. Ich sultativorgane, nämlich die Hochschulkonferenz und den

verweise beispielsweise auf die Stellungnahme der Erzie- Wissenschaftsrat, einzuschalten. Diese Gremien stellen den

hungsdirektoren der acht Hochschulkantone vom 16. April institutionellen Rahmen für einen wirksamen, kooperativen

1985 und zitiere daraus zwei Stellen: «Die GPK hat in ihrem Hochschulföderalismus dar. Übrigens ist der Wissenschafts-

Bericht zuwenig berücksichtigt, dass der Hochschulkonfe- rat, der sich aus 24 anerkannten Persönlichkeiten zusam-

renz (SHK) aufgrund von Gesetz und Verordnung die (erstin- mensetzt, nicht Partei, sondern ein beratendes Organ des

stanzliche) Prüfung aller Gesuche um Sachinvestitionsbei- Bundesrates in allen Fragen der nationalen und internatio-

träge übertragen ist (Art. 19 Abs. 3 lit. e HFG). Dabei hat die nalen Wissenschaftspolitik, das insbesondere auch bei der

SHK im Falle der verbindlichen Vorverfahren die Meinungs- Anwendung des Forschungsgesetzes beratend auftritt.

äusserung des Wissenschaftsrates (SWR) zwingend einzu- Nun noch zum Postulat, das wir hier erheblich erklären

holen (Art. 23 Abs. 4 HFV) und im Falle der Hauptverfahren sollten, das ich Sie aber abzulehnen bitte. Ich habe dazu drei

Antrag an den SWR zuhanden des EDI zu stellen (Art. 24 Bemerkungen zu machen:

HFV)... Zu Punkt 1: Hochschulkonferenz und Wisse n Schafts rat

Ein zweites Zitat: «Die Erziehungsdirektoren der Kantone seien auf die ihnen nach Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu

Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Waadt, Neu- beschränken. Soweit dieser Antrag eine Entlastung von

enburg und Genf lehnen deshalb Inhalt und Tendenz des Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat von Bagatellfäl-

Berichtes der Geschäftsprüfungskommission an den Natio- len meint, entspricht er einer seit Jahren geübten Praxis, die

nalrat über ihre Inspektion der Hochschulförderung, inso- durchaus noch verbessert werden kann. Soweit dieser Teil

weit er sich auf die Hochschulkantone und auf die Hoch- des Postulates aber den Anschein erweckt, Hochschulkon-

schulkonferenz bezieht, aufs entschiedenste ab.» ferenz und Wissenschaftsrat könnten aus ihrer Verantwor-

Ferner erwähne ich die Äusserungen des Wissenschaftsra- tung für wichtige Sachinvestitionen gewissermassen entlas-

tes vom 13. Mai 1985, wo unter anderem zu lesen ist: «Der sen werden, geht er am Konzept des Hochschulförderungs-

Vorwurf, wir » - also der Wissenschaftsrat - «überschritten gesetzes vorbei. Nach Gesetz hat nun einmal die Hochschul-

unsere Kompetenzen, können wir nicht akzeptieren. Der Rat konferenz dem Wissenschaftsrat und dieser dem EDI

befasst sich ausschliesslich mit gesetzlich festgelegten Anträge zu stellen. Dass sich dabei namentlich der Wissen-

Angelegenheiten, mit Ausnahme der Fälle, in welchen die schaftsrat auf die von der Geschäftsprüfungskommission

Verwaltung um seine Mitwirkung ersucht (z. B. Sonderbei- erwähnten Kriterien und einige wichtige weitere beschränkt,

träge). Er tut dies nach bestem Wissen und Gewissen. Mit ist auch schon heute der Fall. Das heisst aber gerade nicht,

ihrem Vorschlag» - also Vorschlag der GPK -, «auf das dass in einem konkreten Fall der entsprechende Antrag sich

Vorverfahren der Gesuchsprüfung zu verzichten (Empfeh- nicht konkret auf diesen oder jenen Teil des Vorhabens und

lung 422), beseitigt die Kommission die wichtigste Möglich- damit auf diese oder jene Summe bezieht. Kurz: der erste

keit, auf die Konzeption von Grossprojekten im Bereich der Teil des Postulates verkennt, namentlich wenn man ihn im

Hochschulbauten Einfluss zu nehmen.» Kontext des ganzen Berichtes liest, das Konzept des Hoch-

Aus diesen Stellungnahmen und aus weiteren Meinungs- schulförderungsgesetzes, welches wichtige Dinge gerade

äusserungen ersehen Sie, dass der Bericht und die darin nicht rein administrativ in der Bundesverwaltung behandelt

enthaltenen Schlussfolgerungen die erspriessliche Zusam- wissen wollte.

menarbeit zwischen Bund und Kantonen im Hochschulbe- Zu Punkt 2: Es heisst, Zuständigkeit und Richtlinien seien

reich erheblich belasten werden, und das ist sehr bedauer- klar zu umschreiben und die Anforderungen an die Gesuche

lich. deutlich zu fassen. Dieser Teil des Postulates trägt der im

Aufgrund der negativen Reaktionen haben wir den Vertreter Bericht auf Seite 22 angedeuteten Tatsache nicht Rech-

der Geschäftsprüfungskommission anlässlich der Zusam- nung, dass dank dem guten Willen aller Beteiligten nunmehr

11. Juni 1985 N 983 Hochschulförderung. Bericht GPK/N

von allen anerkannte Richtlinien des Departementes des Par contre, la suite, la procédure de paiement, elle, a fait

Innern für die Hochschulförderung vorliegen. Mehr kann problème. Il y a eu des retards considérables. J'utilise le

gegenwärtig wohl nicht geschehen. Man muss nun diese passé car aujourd'hui les choses sont rentrées dans l'ordre.

Richtlinien ihre Bewährungsprobe bestehen lassen. Kurz: Depuis le début de l'année, des directives émanant du

Dieser zweite Teil des Postulates ist überflüssig, weil bereits Département fédéral de l'intérieur, ont reçu l'agrément de

erfüllt. toutes les parties. Ces directives ne sont pas parfaites, elles

Zu Punkt 3: Ausschaltung von Hochschulkonferenz und sont, sous certains aspects, critiquées et critiquables. Il

Wissenschaftsrat beim Bewilligungsverfahren für die einzel- n'empêche qu'elles sont un grand pas dans la bonne direc-

nen Gesuche im kommenden Hochschulförderungsgesetz: tion.

Dazu ist vorerst vom Verfahren her zu sagen, dass diese Faut-il dès lors, en acceptant le postulat de la commission,

Problematik Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens donner l'impression que tout va encore mal dans ce

zum zweiten Paket Aufgabenteilung bildet. In der Sache domaine, alors que tout va précisément mieux? Le postulat,

selbst verkennt das Postulat, was die Hochschulkonferenz en soi, n'est peut-être pas très choquant; en revanche, la

anbelangt, die Rolle der Kantone im Hochschulwesen. Was motivation qui en fait partie intégrante l'est davantage. Dans

den Wissenschaftsrat angeht, kann man sich fragen, ob der le climat actuel, il est inopportun de voter ce postulat. Il

Bund nicht von diesen bestehenden Fachgremien auch und attiserait la polémique et nuirait à la recherche de solutions

gerade bei der Bewilligung von Subventionen bedeutender meilleures entre Confédération et cantons.

Bauvorhaben der Kantone sinnvollerweise dessen Rat ein- Les cantons universitaires - on le répétera sans doute - ne

holen soll. sont certes pas des malheureux. L'aide de la Confédération

Diese Fragen in Punkt drei sind nicht jetzt zu entscheiden, est généreuse, il est juste qu'elle soit aussi économe. Celle

und die Kanalisierung in eine bestimmte Richtung im Hin- des cantons non universitaires à l'égard des cantons univer-

blick auf die allfällige Revision des Hochschulförderungsge- sitaires est aussi généreuse d'ailleurs, notons-le au passage.

setzes ist eine unnötige, vorzeitige Selbstbindung unseres La retombée sur l'économie de la présence des universités

Rates. est importante et favorable aux cantons universitaires. Il

Abschliessend bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen, weil n'empêche que ces derniers ont joué et jouent encore un

die wichtigsten Begehren bereits erfüllt sind. Mit einer Über- rôle essentiel dans notre système d'éducation.

weisung dieses Vorstosses würden wir die Zusammenarbeit Le postulat de la Commission de gestion alourdirait, sans

zwischen Bund und Kantonen im Erziehungswesen unnötig profit pour l'université, le climat entre la Confédération, les

belasten und unserem Bildungswesen unnötigerweise einen cantons università! reset les milieux scientifiques et universi-

Schaden zufügen. taires suisses. On peut d'autant plus y renoncer que la seule

publication du rapport de la Commission de gestion et la

publicité qu'elle a eue ont provoqué dans toute la machine

M. Couchepin: La Commission de la science et de la recher- administrative universitaire un salutaire réflexe d'examen de

che a organisé, à la suite de l'élaboration du rapport de la conscience. Dans la situation actuelle, ce postulat va large-

Commission de gestion, une séance d'information. Nous ment au-delà de la cible.

avons entendu, à Fribourg, des représentants de la Confé- J'ajoute qu'au sein du groupe radical, au nom duquel s'ex-

rence universitaire suisse, du Conseil suisse de la science et primera tout à l'heure M. Mühlemann, un même débat a eu

du Conseil des écoles polytechniques, ainsi qu'un repré- lieu dans un esprit d'apaisement. L'exposé des motifs à

sentant de l'Off ice fédéral concerné. M. Weber-Schwyz, prési- l'origine du postulat lui paraissant polémique, une minorité

dent de la sous-commission, responsable de la rédaction du du groupe radical s'oppose à celui-ci.

rapport, nous a présenté, avec compétence et engagement,

les conclusions de sa commission.

Notre commission avait décidé d'organiser cette séance M. Butty: Je m'exprime à cette tribune au nom du groupe

d'information à la demande des milieux scientifiques et démocrate-chrétien. Nous tenons tout d'abord à rendre

universitaires qui avaient le sentiment d'être injustement hommage à la section de la Commission de gestion qui a

pris à partie dans ce rapport. Elle n'entend cependant pas fourni cet important travail pour l'avenir de notre pays et

s'ériger en juge dans ce conflit. Elle n'a ni le droit, ni l'envie pour la formation de notre jeunesse. C'est un travail sérieux

d'apprécier le travail de la Commission de gestion. Des qui concerne un domaine très complexe.

règles toutes simples de collégialité l'ont incitée à renoncer En effet, cette étude touche non seulement à la politique de

à prendre position en tant que commission sur le contenu subventionnement des universités mais encore au problème

du rapport. de la coordination et de l'efficacité du travail universitaire et

Par contre, j'ai averti les membres de la commission que je des investissements dans ce secteur. La complexité des

prendrai la parole pour exprimer mon point de vue person- dispositions qui régissent cet important domaine ne facilite

nel, en fonction de ce que j'ai lu et entendu et de mes certainement pas la tâche des institutions concernées. La loi

réflexions à ce sujet. Après un examen approfondi, je vous et l'ordonnance en particulier sont d'une application diffi-

invite à refuser le postulat de la Commission de gestion. cile.

Les cantons universitaires se sont plaints pendant des Plusieurs institutions sont concernées: le Conseil fédéral et

années du retard dans le paiement des subventions aux- l'Office de l'éducation et de la science ainsi que d'autres

quelles ils avaient droit. Ces plaintes sont à la base de toute offices comme l'Office des constructions fédérales, le Con-

cette affaire. trôle fédéral des finances, etc. Les cantons universitaires,

Quant à la procédure concernant les subventions, je crois avec la Conférence universitaire suisse qui compte 26 à 29

qu'il vaut la peine de la rappeler très simplement. En vertu membres, dont 18 représentants des cantons (pas seule-

de la loi sur l'aide aux universités, une procédure préalable ment universitaires) et 8 à 10 de la Confédération, le Conseil

obligatoire est nécessaire pour des crédits de plus de cinq suisse de la science sont également concernés.

millions, destinés à des constructions ou pour des crédits de Le Contrôle fédéral des finances, puis la délégation des

plus d'un million, destinés à l'achat d'instruments. La finances se sont rendus compte de certaines lacunes - elles

requête part des autorités cantonales et il incombe à la ont été relevées tout à l'heure - en ce qui concerne l'octroi

Conférence universitaire suisse de demander le préavis du des subventions et l'exécution des décisions.

Conseil suisse de la science. Il s'est ensuivi des retards importants dans les paiements,

Le projet définitif va à nouveau à la Conférence universitaire comme l'a relevé M. Couchepin, au nom de la Commission

suisse qui consulte, le cas échéant, l'Office des construc- de la science et de la recherche. Ces retards ont contribué

tions. Le projet passe ensuite par le Conseil suisse de la aussi à alourdir le climat entre les cantons universitaires et

science, il aboutit finalement au Conseil fédéral qui est la Confédération, non seulement à l'égard de l'Office fédéral

l'organe de décision. Telle est la procédure d'allocation des concerné, mais surtout à l'égard du Contrôle fédéral des

subventions. Elle n'a jamais provoqué de drames. finances qui a agi, dans les limites de ses attributions, mais

Aide aux universités. Rapport CDG/N 984 N 11 juin 1985

en retardant notablement certaines échéances que les can- d'une distribution efficace des fonds de la Confédération.

tons universitaires attendaient. Là, nous sommes du côté de la Confédération! Elle a le droit

A la lecture du rapport, plusieurs membres de la Commis- et le devoir de surveiller l'octroi de ces subventions.

sion de gestion ont eu l'impression que les études approfon- Il faut toutefois relever qu'actuellement les montants versés

dies qui avaient été effectuées visaient à vérifier la qualité de par la Confédération sont en diminution. Alors qu'ils repré-

la gestion de l'Office de l'éducation et de la science et son sentaient environ 50 pour cent des dépenses cantonales,

efficacité; elles permettaient également de voir dans quelle pour le fonctionnement et les investissements en faveur des

mesure d'éventuelles améliorations pouvaient être appor- universités, ils ont fortement diminué. De 21 pour cent pour

tées à l'organisation de cet office qui avait révélé certaines le fonctionnement, ils sont descendus maintenant à 15 pour

lacunes, en particulier dans l'octroi des subventions. Il a cent. En ce qui concerne les investissements, ils s'élevaient

fallu se rendre à l'évidence que des problèmes de personnel à 45 pour cent, mais il faut dire que les montants eux-mêmes

se posaient également. Mais, petit à petit, dans le cadre de la ont diminué pour les huit cantons universitaires. Actuelle-

Commission de gestion, l'enquête et les études qui portaient ment il y a 80 millions par an, c'est-à-dire 10 millions à

sur l'office fédéral concerné ont débordé de ce cadre et se attribuer par canton universitaire.

sont étendues aux cantons universitaires, à la Conférence On constate donc que la manne fédérale pour les universités

universitaire suisse et au Conseil suisse de la science. Je a nettement diminué et que les cantons universitaires, avec

crois effectivement qu'il faut admettre qu'il y a eu là aussi heureusement maintenant la collaboration des cantons non

certaines lacunes. universitaires à la suite de l'accord intercantonal intervenu

On a attendu depuis très longtemps la révision de la loi sur et signé, prennent assurément une part financière plus

l'aide aux universités et l'élaboration de directives qui n'ont importante que précédemment. Cela signifie aussi qu'il faut

été décidées que le 21 janvier 1985 sur votre proposition, leur faire confiance. Si la Confédération doit surveiller l'em-

Monsieur le Conseiller fédéral. Alors que la Commission de ploi de la manne fédérale qu'elle accorde aux universités,

gestion prétendait qu'il n'y en avait pas, elles étaient adop- elle n'a pas une part prépondérante dans le financement.

tées le jour même où le rapport de la Commission de gestion Dans ces conditions, vouloir supprimer ou restreindre en

était approuvé I partie les examens et les préavis de la Conférence universi-

En fait, deux sortes de problèmes ont retenu l'attention du taire, selon le dernier alinéa du postulat qui nous est pro-

groupe démocrate-chrétien: d'abord des problèmes de per- posé, ne serait pas logique dans la situation actuelle. Vous

sonnes et ensuite des problèmes liés aux institutions et au lirez en effet au dernier alinéa du postulat qui nous est

fédéralisme. C'est avant tout en raison de ce second ordre proposé ceci: «Après la révision de la loi, la Conférence

de problèmes que notre groupe a décidé de vous proposer universitaire et le Conseil de la science devraient collaborer

de ne pas accepter le postulat de la commission et de uniquement en matière de planification et de conception de

soutenir celui que Mme Segmüller présentera demain. l'aide aux universités, mais pas sur le plan de l'allocation des

En effet, nous avons eu le sentiment que certaines apprécia- subventions dans les cas d'espèce.» Or, il nous apparaît

tions en matière d'examen des demandes cantonales de qu'au vu du montant et du pour-cent que la Confédération

subventionnement d'investissements ne tiennent pas suffi- verse aux cantons universitaires, et de la part beaucoup plus

samment compte du fait qu'il s'agissait là de préavis. La importante que doivent assumer ces cantons pour les inves-

Conférence universitaire suisse - nous dit-on - a outrepassé tissements et les dépenses de fonctionnement, il ne serait

ses compétences. Si elle les a outrepassées, ce serait uni- pas logique d'aboutir à cette conclusion.

quement parce que les compétences n'étaient pas suffisam- Nous voudrions enfin souligner que le groupe démocrate-

ment exercées au niveau fédéral. De toute façon, ce n'était chrétien s'était toujours opposé au numerus clausus. Or, si

pas la Conférence universitaire suisse qui pouvait décider. Il ce dernier a pu être évité, c'est avant tout grâce aux cantons.

ressort du postulat qui nous est présenté, l'appréciation Durant quelques années, une subvention complémentaire

suivante: «La pratique actuellement suivie aboutit parfois à de la Confédération y a également contribué; celle-ci n'est

ce que les bénéficiaires des subventions, qui sont repré- plus versée aujourd'hui. Il ne serait donc pas logique, à

sentés au sein de la Conférence universitaire et du Conseil l'égard des cantons universitaires d'une part et, pour la

de la science, s'attribuent eux-mêmes les subventions.» Or, recherche, à l'égard du Conseil suisse de la science d'autre

les subventions sont décidées par le Conseil fédéral! Donc, part, d'enlever aux cantons et ces instances des compé-

une auto-attribution de subventions signifierait que les ins- tences qui leur étaient jusqu'ici légitimement attribuées.

tances supérieures n'ont pas accompli leur tâche, confor- En conclusion, notre groupe, à la suite du rapport qui vient

mément à la loi. Les reproches à ce moment-là ne seraient d'être déposé, tient avec le Département fédéral de l'inté-

pas à adresser à la Conférence universitaire suisse ou au rieur à instaurer à nouveau un climat de confiance entre les

Conseil suisse de la science, mais bien plutôt à ces ins- cantons universitaires et la Confédération. Nous pensons

tances. C'est dans cet esprit-là que notre groupe s'est posé que c'est le seul moyen de résoudre les problèmes d'ordre

la question de savoir si vraiment l'on pouvait laisser passer personnel, institutionnels et relevant du fédéralisme qui sont

une phrase ainsi libellée. Pour ces raisons notre groupe posés.

appuiera la proposition de Mme Segmüller. Il s'agit en matière d'enseignement et d'éducation de laisser

D'autre part, le président de la section, M. Weber-Schwyz la compétence d'abord aux cantons et aux universités en

souligne que la Commission de gestion a approuvé à l'una- leur demandant de coordonner leurs efforts afin d'en assu-

nimité le postulat. Il faut néanmoins préciser que plusieurs rer l'efficacité, dans l'intérêt de notre jeunesse, de sa forma-

d'entre nous avaient demandé le renvoi de ce débat, parce tion et de la compétitivité de notre pays, tant sur le plan

que nous estimions que des contacts, en particulier avec la intérieur que sur le plan international.

Conférence universitaire et avec le Conseil suisse de la En conclusion, le groupe démocrate-chrétien refusera le

science, devaient être repris. Peut-être que la Conférence postulat de la commission. Il soutiendra le postulat de

universitaire est en partie responsable de cet état de fait, Mme Segmüller.

mais M. Egli, conseiller fédéral, avait écrit lui-même à la

Commission de gestion pour demander que nous réenten- Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

dions les parties en cause. On a entendu, c'est vrai, le Le débat sur cet objet est interrompu

président de la Conférence universitaire ainsi que son secré-

taire et également le président du Conseil suisse de la

science. Cependant, nous sommes d'avis que, à la suite du

rapport, il aurait été indiqué de reprendre contact avec les Schluss der Sitzung um 13 Uhr

membres de la Conférence universitaire suisse, avant le La séance est levée à 13 heures

débat d'aujourd'hui. Il est fondamental que règne un climat

de confiance entre les cantons universitaires et la Confédé-

ration. Il y va de l'avenir de nos universités et de l'assurance

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Hochschulförderung. Bericht GPK/N

Aide aux universités. Rapport CDG/N

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.001

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 979-984

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Ref. No 20 013 447

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