Admission Requirements for Higher Technical Institutes (HTLs)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the admission requirements for higher technical institutes (HTLs). The postulate argues that current requirements, based on the third year of secondary school, are insufficient to prepare students for a modern engineering education within six semesters, leading to a gap in innovation. The Federal Council's response indicated that existing regulations, requiring completed vocational training and an entrance exam, are sufficient, and that schools can set their own standards. The Federal Council also stated that the requirement of vocational training is a strength of Swiss HTL graduates and that further preparation can be addressed through existing legal frameworks. Ultimately, the postulate was withdrawn, as the Federal Council concluded no amendment to federal law was necessary.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 59 Absatz, Art. 12 ord, Art. 59 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz; Admission Requirements for Higher Technical Institutes (HTLs): The postulate argues that current requirements, based on the third year of secondary school, are insufficient to prepare students for a modern engineering education within six semesters, leading to a gap in innovation. The Federal Council's response indicated that existing regulations, requiring completed vocational training and an entrance exam, are sufficient, and that schools can set their own standards. The Federal Council also stated that the requirement of vocational training is a strength of Swiss HTL graduates and that further preparation can be addressed through existing legal frameworks. Ultimately, the postulate was withdrawn, as the Federal Council concluded no amendment to federal law was necessary.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision regulates the minimum requirements for admission to higher technical colleges (HTLs), which the postulate aimed to change.
Volltext
Postulat Mauch 418 11 mars 1985
#ST# 84.913 - bei der konkreten Unterrichtsgestaltung (Klassenunter-
richt, Vorlesungsbetrieb usw.),
Postulat Mauch - bei einer weitsichtigen Regelung der Weiterbildungsmög-
Höhere Technische Lehranstalten (HTL). lichkeiten für Dozenten,
Zulassungsbedingungen - bei der Festsetzung einer den Gegebenheiten angepass-
ten Unterrichtsverpflichtung für HTL-Dozenten usw.
Ecoles techniques supérieures (ETS).
An diversen Schulen bestehen hinsichtlich der dringend
Conditions d'admission
nötigen Reformen konkrete Vorstellungen, die es zu koordi-
nieren und umzusetzen gilt.
An einer Tagung von HTL-Lehrern am 8. September 1984 ist
erneut festgestellt worden, dass aufgrund der jetzt gelten-
den schulischen Mindestanforderungen für die Zulassung
zum HTL-Studium das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht
Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1984 werden könne.
Nach Artikel 59 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Zwei Gründe sind dafür vor allem massgebend:
Berufsbildung stellt das zuständige Departement Mindest- 1. Ohne ein solides mathematisch-naturwissenschaftliches
anforderungen auf für die Zulassung von Studierenden an Fundament ist die Ausbildung in den Ingenieurdisziplinen
Höheren Technischen Lehranstalten (HTL). nicht mehr möglich.
Aufgrund der heute verlangten schulischen Vorbildung 2. Für die anwendungsorientierte Ingenieurausbildung
(Schulstoff der 3. Sekundarklasse) ist es den HTL nicht mehr nimmt damit die Bedeutung der berufsspezifischen (vor
möglich, in sechs Semestern das schulische Ausbildungs- allem auch der handwerklichen) Kenntnisse ab.
ziel zu erreichen, welches den beruflichen Anforderungen Damit wird die heute geltende Regelung für den HTL-Eintritt
von HTL-Absolventen entspricht. (Berufslehre und Schulstoff der 3. Sekundarschul- oder 4.
Der Bundesrat wird daher ersucht, die Zulassungsbedingun- Bezirksschulklasse) für die 4 bis 5 Prozent der Berufsleute,
gen für ein HTL-Studium so zu ändern, dass die Schulen in die jährlich in eine HTL eintreten, fragwürdig. Ihre prakti-
die Lage versetzt werden, den Erfordernissen einer zeitge- sche Ausbildung ist für ihr Berufsziel zu lang, und das
mässen Ingenieurausbildung zu entsprechen. theoretische Fundament zu gering. Das sechssemestrige
Texte du postulat du 12 décembre 1984 Studium (inkl. Diplom!) kann mit dem besten Willen aller
Beteiligten den Anforderungen an eine zeitgemässe Inge-
Selon l'article 59, 2e alinéa, de la loi sur la formation profes- nieurausbildung nicht genügen. Unser Land ist aber auf
sionnelle, le département compétent fixe les exigences mini- bestens ausgebildete Ingenieure der HTL-Stufe angewiesen.
males auxquelles doit satisfaire l'admission des étudiants Eine Reform der HTL soll keinesfalls zum Ziel haben, diese
dans les écoles techniques supérieures (ETS). Schulen zu Minihochschulen avancieren zu lassen. Deshalb
Etant donné la formation scolaire préparatoire exigée sollte am Prinzip der sechssemestrigen Ausbildung
actuellement (matière de la 3e année secondaire), les ETS ne (allenfalls mit zusätzlichem Diplomsemester) festgehalten
peuvent plus atteindre en six semestres le but fixé, qui werden. Eine gründliche Vorbildung der Studienanwärter ist
correspond à ce qu'on demande sur le plan professionnel aber unumgänglich und soll dazu führen, die Qualität der
aux candidats au diplôme ETS. Ingenieurausbildung an den HTL so zu verbessern, dass sie
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à modifier les den Anforderungen eines modernen Industriestaates
conditions d'admission aux études dans les ETS de telle entspricht.
sorte que les écoles soient en mesure de satisfaire aux Es kann sich keinesfalls darum handeln, den Zugang zu den
exigences d'une formation moderne d'ingénieur. Ingenieurschulen an sich zu erschweren. Entweder könnte
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, die Berufslehre durch eine theoretische Nachbildung
Bäumlin, Bircher, Borei, Braunschweig, Christinat, Clivaz, ergänzt werden, oder ein wesentlicher Praxisteil von Berufs-
Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solo- lehren wird durch Schulunterricht ersetzt, wie das zum
thurn, Meyer-Bern, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rei- Beispiel im Modell des «Baccalauréat technique» des Kan-
mann, Renschler, Rubi, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Vannay, tons Waadt verwirklicht worden ist.
Weber-Arbon.Zehnder. (25)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom 20. Februar 1985
Durch die rasante technische Entwicklung, das beschleu- Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985
nigte Veralten von Schulwissen und die Herausforderung Die heute geltenden Bundesvorschriften sehen grundsätz-
der dritten industriellen Revolution in allen technischen lich eine abgeschlossene Berufslehre und das Bestehen
Berufen wird es zwingend, die Voraussetzungen für die einer Aufnahmeprüfung für die Zulassung an die Höheren
Ausbildung an Höheren Technischen Lehranstalten (Inge- Technischen Lehranstalten vor, wobei die HTL frei sind, das
nieurschulen) in unserem Land zu verbessern. ihnen angemessen erscheinende Niveau der Aufnahmeprü-
Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes auf diese Schu- fung zu bestimmen. Vorschriften einzelner Schulen, wonach
len sind zwar insofern beschränkt, als diese ein ganzes sich die schulischen Voraussetzungen am Stoff der ober-
Spektrum von unterschiedlichen Trägerschaften aufweisen sten Sekundarklasse orientieren, beruhen auf kantonalem
(Kantone, Kantonskonkordate, regionale Verbände, Aktien- Recht und gehen zurück auf eine Zeit, in der die berufstheo-
gesellschaften bei den Abend-HTL) und der Bund selber retische und allgemeinbildende Ergänzung der Lehre durch
keine HTL unterhält. Hingegen anerkennt und subventio- die Berufsschule noch wenig ausgebaut war. In der Zwi-
niert der Bund Schulen als «Höhere Technische Lehran- schenzeit ist die theoretische Ausbildung an den Berufs-
stalt» und stellt für ihre Anerkennung nach Berufsbildungs- schulen jedoch wesentlich ausgebaut und intensiviert wor-
gesetz Mindestvorschriften auf. den. Zudem besteht ein breites Angebot an Weiterbildungs-
Das Anliegen des Postulates beschränkt sich auf einen möglichkeiten während der Berufslehre, in deren Mittel-
Bereich, den der Bund tatsächlich nach Berufsbildungsge- punkt die Berufsmittelschulen stehen. In der Praxis belegen
setz beeinflussen kann, nämlich die Zulassungsbedingun- darum auch heute fast alle HTL-Anwärter zusätzliche Kurse
gen für das HTL-Studium. wie Technikumsvorbereitungskurse oder qualifizieren sich
Es wäre allerdings erwünscht, wenn der Bund als oberste direkt in der Berufsmittelschule. Das immer zunehmende
Instanz in der Berufsbildung seine guten Dienste zur Verfü- theoretische Ingenieurwissen und der wachsende Ausbil-
gung stellen würde, um in Zusammenarbeit mit den Trägern dungsstoff an den Ingenieurschulen legen dies zwingend
der HTL Reformen auch in anderen Schulbereichen anzuhe- nahe.
ben wie etwa Eine Änderung der eidgenössischen Zulassungsvorschriften
11. März 1985 419 Postulat Carobbio
drängt sich nicht auf. Der Bundesrat möchte insbesondere Problemkreis aufgrund des Postulates nicht einmal prüfen
am Erfordernis einer abgeschlossenen Berufslehre festhal- will, finde ich ausserordentlich enttäuschend.
ten, gilt doch die Verbindung einer gründlichen praktischen
Ausbildung mit dem intellektuell anspruchsvollen Studium Präsident: Frau Mauch zieht das Postulat zurück.
allgemein als Stärke unserer HTL-Ingenieure. Die Rechts-
grundlagen, um die spezifische Vorbereitung auf die höhe- Zurückgezogen - Retiré
ren Fachschulen während der Lehre oder zwischen dieser
und dem Studienbeginn noch zu vertiefen, sind im Berufs-
bildungsgesetz vorhanden.
Dem Anliegen der Postulantin kann somit ohne Änderung
des Bundesrechts entsprochen werden. Wir empfehlen des-
halb, das Postulat nicht anzunehmen.
#ST# 83.493
Postulat Carobbio
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Arbeitslosenentschädigung
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Indennità di disoccupazione
Indemnités de chômage
Frau Mauch: Die Schweiz als rohstoffarmes Land ist zwin-
gend auf allen Stufen auf hochqualifizierte Berufsleute
angewiesen. Voraussetzung ist eine zeitgerechte Ausbil-
dung im technischen Bereich, ganz besonders die zeitge-
mässe Ingenieurausbildung. Diese muss nicht nur auf die Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1983
Gegenwart, sondern auf die Zukunft ausgerichtet sein. Die Um Arbeitslosenentschädigung beanspruchen zu können,
Ingenieurschulen der Schweiz aber - mit Ausnahme viel- muss der Versicherte nach Artikel 12 der Verordnung über
leicht der welschen Schulen, die zwei Drittel der Schweizer die Arbeitslosenversicherung in den 365 Tagen, die der
Ingenieure ausbilden - arbeiten mit den Voraussetzungen Arbeitslosigkeit vorangegangen sind, für 150 Arbeitstage
von gestern, in Strukturen von vorgestern. Beiträge bezahlt haben. Es gibt Arbeitnehmer, die aus
Ich habe zwischen 1954 und 1957 eine HTL besucht und Gründen, die nicht in ihrer Macht liegen, diese Vorschrift
stelle fest, dass sich vieles nicht geändert hat. Vor allem wird nicht erfüllen können.
immer noch als Zulassung eine lange praktische Lehrzeit Diesen Sonderfällen sollte Rechnung getragen werden. Wir
verlangt mit wenig Theorie. Der Unterschied zu Japan - und ersuchen darum den Bundesrat zu prüfen,
Japan ist uns ja in der technischen Entwicklung immer ein a. ob dafür das Gesetz zu ändern ist, oder
Vorbild - und auch zu den USA, zu England und vielen
anderen Ländern besteht nicht darin, dass die Schweiz b. ob es genügt, die Verordnung entsprechend zu ändern.
weniger Ingenieure ausbildet, sondern darin, dass die Japa- Texte du postulat du 22 juin 1983
ner ihre künftigen anwendungsorientiert ausgebildeten
Afin de tenir compte des cas particuliers de travailleurs qui,
Ingenieure nicht vor, sondern nach dem Studium mit der
indépendamment de leur volonté, ne réussissent pas à
aktuellen Technik in der Industrie bekannt machen. Dies
observer la disposition de l'ordonnance sur l'assurance-
verursacht für die schweizerischen Ingenieure einen Innova-
chômage (art. 12 ord.) prévoyant l'obligation de verser les
tionsrückstand von mehr als vier Jahren.
cotisations pendant 150 jours sur une période de 365 jours
Das entscheidende Element, das die heutige und schon die
avant d'avoir droit aux indemnités de chômage, les sous-
gestrige Technik in die Ausbildung anwendungsorientierter
signés demandent
Ingenieure gebracht hat, ist die Tatsache, dass die hand-
werkliche Vorbildung an Bedeutung verloren, die Theorie- a. qu'on examine la possibilité de prendre en considération
kenntnisse aber kräftig an Bedeutung gewonnen haben. Das des cas semblables en modifiant la loi;
Erfordernis einer abgeschlossenen Berufslehre besteht b. ou, si cela ne suffit pas, qu'on examine la possibilité de
doch schon heute nicht mehr. Einige sehr qualifizierte proposer les modifications nécessaires dans l'ordonnance.
höhere technische Lehranstalten im Welschland - ich nenne
Genf und Le Locle - kennen diese Berufslehre gar nicht, Testo del postulato del 22 giugno 1983
sondern bieten in eigenen Werkstätten eine ein- bis zweijäh- Allo scopo di tener conto dei casi particolari dei lavoratori
rige praktische Ausbildung an. Ausserdem werden Maturan- che, indipendentemente dalla loro volontà, non riescono a
den in der ganzen Schweiz bei Nachweis einer einjährigen soddisfare la disposizione prevista dall'ordinanza sulla
Praxis zum HTL-Studium zugelassen. legge sull'assicurazione disoccupazione (art. 12 ordinanza
Die Kurse, von denen die Postulatsantwort behauptet, dass AD) della soggezione all'obbligo di pagare i premi per 150
sie die für ein modernes HTL-Studium benötigte schulische giorni su un periodo di 365 giorni in un anno prima di aver
Vorbildung vermitteln, können oder wollen dies gar nicht. diritto alle indennità di disoccupazione, i sottoscritti chie-
Die Berufsschulen vermitteln berufskundliche Kenntnisse dono
für alle Lehrlinge und nicht nur für die 4 bis 5 Prozent a. di esaminare la possibilità di tener conto di tali casi
derjenigen, die die HTL besuchen werden. Die Berufsmittel- particolari attraverso la modificazione della legge,
schule ist keine spezifische Vorbereitung für das HTL-Stu- b. oppure, se ciò fosse sufficiente, di esaminare la possibi-
dium, und die Vorbereitungskurse zielen auf die HTL-Auf- lità di proporre le necessario modifiche a livello di ordi-
nahmeprüfung ab, in der der Sekundarschulstoff geprüft nanza.
wird.
Das Unbehagen an den HTL ist so gross, dass die Konferenz Mitunterzeichner-Cosignataires-Cofirmatari: Borei, Bré-
der HTL-Direktoren eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um laz, Christinat, [Crevoisier, Forel], Gloor, Herczog, Jaggi,
auf Bundesebene Reformvorschläge auszuarbeiten. Offen- [Loetscher], Longet, Magnin, Meizoz, Pitteloud, Renschler,
sichtlich sieht man die Probleme an der Front ganz anders Riesen-Friburgo, Robbiani, [Roy], Ruffy, Vannay (19)
als im Volkswirtschaftsdepartement, was ich sehr bedaure.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Weil dem aber so ist und weil ich dem Departement keines-
falls Anlass geben will, die Arbeit der Reformkommission ins Motivazione scritta
Abseits zu manövrieren, ziehe ich mein Postulat vorsorglich La legge federale sull'assicurazione contro la disoccupa-
zurück. Das Problem ist aber absolut unerledigt und der zione (LAD) e la relativa ordinanza (art. 12OAD) prescrivono
bundesrätliche Entscheid ein Schlag gegen all jene, die sich che l'assicurato ha diritto alle indennità di disoccupazione
seit Jahren ohne Unterstützung des Bundes um bitter nötige se nei 365 giorni di un anno ha lavorato almeno 150 giorni.
Reformen an den HTL bemühen. Dass der Bundesrat den Tale disposizione non tiene conto dei casi particolari di
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Mauch Höhere Technische Lehranstalten (HTL). Zulassungsbedingungen
Postulat Mauch Ecoles techniques supérieures (ETS). Conditions d'admission
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.913
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1985 - 14:30
Date
Data
Seite 418-419
Page
Pagina
Ref. No 20 013 197
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.