Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-912 KI-generiert

Interpellations on Danube-March Floodplains and Afghanistan

Geschäftsnummer VPB 84-912
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document discusses two interpellations. The first, from Oester, concerns the potential destruction of the Danube-March floodplains and asks if the Swiss Federal Council believes this violates international conventions, specifically the Ramsar and Bern Conventions, and if Switzerland will intervene. The second, from Longet, addresses the situation in Afghanistan, inquiring about condemning the invasion, demanding troop withdrawal, providing aid to the Afghan population, and ensuring the Red Cross can operate freely. The Federal Council's responses to these interpellations are also included, outlining their positions and actions regarding these issues.

Legislator-Regeste

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Art. 2 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, Art. 4 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, Art. 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, Art. 1 des Berner Übereinkommens, Art. 4 des Berner Übereinkommens; Interpellations on Danube-March Floodplains and Afghanistan: The first, from Oester, concerns the potential destruction of the Danube-March floodplains and asks if the Swiss Federal Council believes this violates international conventions, specifically the Ramsar and Bern Conventions, and if Switzerland will intervene. The second, from Longet, addresses the situation in Afghanistan, inquiring about condemning the invasion, demanding troop withdrawal, providing aid to the Afghan population, and ensuring the Red Cross can operate freely. The Federal Council's responses to these interpellations are also included, outlining their positions and actions regarding these issues.

Schlagwörter

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internationale Abkommen Kontrahierungspflicht Kriegsschaden humanitäre Gründe Asyl für afghanische Staatsangehörige Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 des Übereinkommens über Feuchtgebiete

Cited to explain the obligations of contracting parties regarding wetlands of international importance.

Art. 4 des Übereinkommens über Feuchtgebiete

Cited to explain the conditions under which contracting parties can modify the boundaries of listed wetlands.

Art. 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete

Cited to explain the obligation to inform the convention secretariat about changes to the list of wetlands.

Art. 1 des Berner Übereinkommens

Cited to explain the commitment of contracting parties to promote national policies for the conservation of wildlife and habitats.

Art. 4 des Berner Übereinkommens

Cited to explain the specific protection measures for endangered species listed in the annexes.

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Volltext

22. März 1985 N 733 Interpellation Oester

Einerseits wird angestrebt, echte Militärdienstverweigerer #ST# 84.912

aus Gewissensgründen nicht mehr kriminalisieren zu müs-

sen, was in Erfüllung der Motion der nationalrätlichen Kom- Interpellation Oester

mission (ursprünglich Motion Segmüller) eine Revision des Zerstörung der Donau-Auen.

Militärstrafgesetzes nach sich ziehen würde. Verletzung internationaler Konventionen

Andererseits wird die vom Bundesrat am 1. Januar 1982 in

Kraft gesetzte befristete Regelung des waffenlosen Militär- Destruction des forêts alluviales du Danube.

dienstes im Lichte der seither gemachten Erfahrungen auf Violation de conventions internationales

Gesetzesstufe verankert werden müssen. Insbesondere wer-

den die Zulassungskriterien zu überprüfen sein. Formell

wird es sich um eine Teilrevision des Bundesgesetzes über

die Militärorganisation handeln.

Die eidgenössischen Räte werden somit in naher Zukunft Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984

über konkrete Vorschläge in diesen beiden Bereichen zu Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen

befinden haben. Der Bundesrat ist sich selbstverständlich ersucht:

bewusst, dass der Handlungsspielraum nicht unbegrenzt ist. 1. Steht der Bundesrat nach wie vor hinter der Auffassung,

Auch wenn dieser voll ausgeschöpft wird, wird es nicht dass die Donau-March-Auen zu Recht zum Inventar der

möglich sein, ohne entsprechende Verfassungsänderung internationalen Ramsar-Konvention gehören?

einen umfassenden Zivildienst einzuführen. Immerhin soll- 2. Erachtet er die geplante Zerstörung dieser Auen allein als

ten für die Dienstverweigerer aus echten Gewissensgründen

innerösterreichische Sache?

Erleichterungen gefunden und mit der Weiterführung des

waffenlosen Militärdienstes eine zumutbare Alternative auf 3. Ist der Bundesrat bereit

Gesetzesstufe verankert werden können. - entsprechend den Bestimmungen der Ramsar-Konven-

3. Bekanntlich hatte sich der Bundesrat für das in seiner tion von seinem Recht als Vertragspartner Gebrauch zu

Botschaft vom 21. Juni 1976 (76.060) zur Münchensteiner machen und das Büro der Ramsar-Konvention wegen der

Initiative zur Annahme empfohlene, aber von Volk und Stän- geplanten Zerstörung eines durch die Konvention geschütz-

den abgelehnte Zivildienstmodell stark engagiert. In Würdi- ten Gebietes anzurufen;

gung der durch zwei Volksabstimmungen geschaffenen - im Falle des verletzten Berner Übereinkommens den

Lage glaubt der Bundesrat, dass für eine spätere, umfas- dafür zuständigen Europarat anzurufen?

sende Lösung etwa folgende Randbedingungen beachtet Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984

werden müssten:

Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-

- Am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht ist festzuhal- vantes:

ten; die Zulassung zum Zivildienst soll die Ausnahme

bleiben 1. Est-il toujours d'avis que c'est à juste titre que les forêts

- Glaubhaftmachen eines religiös oder ethisch begründe- alluviales du Danube, situées près de la frontière autri-

ten Gewissenskonflikts für die Zulassung zum Zivildienst. chienne, sont inscrites sur la liste de la Convention interna-

- Schriftliches und mündliches Bewilligungsverfahren. tionale de Ramsar?

- Tatbeweis. 2. Estime-t-il que la destruction prévue de ces forêts allu-

- Weitestmögliche Gleichwertigkeit der Anforderungen von viales est un affaire relevant exclusivement de la souverai-

Militärdienst und Zivildienst. neté autrichienne?

- Einsatz der Zivildienstleistenden im Rahmen der Bundes- 3. Le Conseil fédéral est-il prêt

zwecke. - à faire usage du droit qui est le sien en vertu de la

4. Der Bundesrat hält dafür, dass der in zwei Volksabstim- Convention de Ramsar - à laquelle la Suisse est Partie

mungen zum Ausdruck gebrachte Wille, am Grundsatz der contractante - et de faire appel au bureau de ladite Conven-

allgemeinen Wehrpflicht festzuhalten, unter allen Umstän- tion en raison de la destruction prévue d'une zone pro-

den respektiert werden muss. Es sollen deshalb zunächst tégée?

einmal die erwähnten Änderungen auf Gesetzesstufe ver- - à faire appel au Conseil de l'Europe, compétent en la

wirklicht und damit Erfahrungen gesammelt werden. Erst matière, s'il s'avérait qu'il y a violation de la Convention de

dann dürfte es sich vertreten lassen, dem Souverän erneut Berne?

eine Vorlage zur Änderung der Bundesverfassung und zur

Einführung eines Zivildienstes zu unterbreiten. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St.Gallen, Biel,

Bircher, Blunschy, Borei, Brélaz, Bundi, Carobbio, Chopard,

Schriftliche Erklärung des Bundesrats Christinat, Clivaz, Darbellay, Deneys, Dünki, Eggenberg-

Déclaration écrite du Conseil fédéral Thun, Eppenberger-Nesslau, Euler, Fankhauser, Friedli,

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der FdP-Fraktion Grendelmeier, Günter, Mari, Hegg, Jaeger, Landoli, Lanz,

entgegenzunehmen. Longet, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Meyer-Bern,

Müller-Aargau, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Nebiker,

Präsident: Die Urheber verlangen Diskussion. Nef, Neukomm, Nussbaumer, Gehen, Ogi, Petitpierre,

Pidoux, Pitteloud, Rebeaud, Robert, Ruckstuhl, Ruffy,

Diskussio'n verschoben - Discussion renvoyée Sager, Schnider-Luzern, Schule, Segmüller, Seiler, Soldini,

Stamm Judith, Stamm Walter, Vannay, Weber Monika,

Weder-Basel, Wick, Zwingli, Zwygart (61 )

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Das grosse Auwaldgebiet bei Hainburg an der Donau ist das

letzte dieser Art in Mitteleuropa. Für viele bedrohte Tierarten

Europas sind die Donau-Auen von unersetzlichem Wert, und

für die Erhaltung dieses Gebietes wurden auch Schweizer

Naturschutzgelder eingesetzt. Die Donau-March-Auen sind

wegen ihrer besonderen Bedeutung ausdrücklich ins Inven-

tar der internationalen Ramsar-Konvention aufgenommen

worden; ebenso geschützt sind sie durch das internationale

Berner Artenschutzübereinkommen. Zur Respektierung bei-

der Abkommen haben sich sowohl Österreich als auch die

Interpellation Longet 734 N' 22 mars 1985

Schweiz vertraglich verpflichtet. Durch den geplanten Bau denen alle Mitgliedstaaten vertreten sind und in denen die

des Kraftwerkes Hainburg würde nach Meinung internatio- Schweiz aktiv mitwirkt. Zu weiteren Schritten des Bundesra-

naler Naturschutzorganisationen und wissenschaftlicher tes bieten die beiden Übereinkommen keine rechtliche

Autoritäten wie Nobelpreisträger Konrad Lorenz diese letzte Grundlage. In der Erklärung der Umweltkonferenz der Ver-

grosse Auenlandschaft Mitteleuropas zerstört. einigten Nationen in Stockholm im Jahre 1972 und in der

1982 verabschiedeten Weltcharta der Vereinten Nationen für

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates die Natur werden aber alle Staaten in allgemeiner Form zur

vom 4. Februar 1985 gemeinsamen Planung und zur Zusammenarbeit in den

Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 février 1985 Bereichen des Natur- und Umweltschutzes aufgerufen. In

diesem Sinn hat Bundesrat Pierre Aubert beim kürzlichen

1. Der Bundesrat teilt die Sorge weiter Kreise der schweize-

Besuch des österreichischen Aussenministers Leopold

rischen Bevölkerung über die fortschreitende Zerstörung

Gratz in Bern auf die Besorgnis in der interessierten schwei-

der Umwelt, deren Auswirkungen vor nationalen Grenzen

zerischen Öffentlichkeit über die Zukunft eines Naturschutz-

nicht halt machen. Er ist sich auch bewusst, dass die Erhal-

gebietes von europäischer Bedeutung hingewiesen.

tung der Natur und ihrer Reichtümer eine Aufgabe ist, die

ohne internationale Zusammenarbeit nicht mehr erfüllt wer-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

den kann. Der Bundesrat hat Verständnis für die in der

Interpellation und in anderen Eingaben zum Ausdruck rates befriedigt.

gebrachte Beunruhigung über die Zukunft der Donau-

March-Auen. Die Situation hat sich inzwischen insofern ver-

ändert, als die österreichischen Behörden Anfang Januar

die Rodung und alle Bauarbeiten in diesem Gebiet einstwei-

len einstellten, um Zeit für zusätzliche Abklärungen zu

gewinnen, und für das weitere Vorgehen ein 11-Punkte-

Programm beschlossen, in dem die besondere Berücksichti- #ST# 84.930

gung der Anliegen des Umweltschutzes und damit unausge- Interpellation Longet

sprochen auch der beiden Übereinkommen von Ramsar und

Lage in Afghanistan - Situation en Afghanistan

Bern in Aussicht gestellt wird.

2. Das am 2. Februar 1971 in Ramsar abgeschlossene Über-

einkommen über Feuchtgebiete, dem sowohl die Schweiz

wie auch Österreich angehören, sieht vor, dass jede Ver-

tragspartei beim Beitritt wenigstens ein international bedeu-

tendes Feuchtgebiet zur Aufnahme in eine Liste benennt. Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1984

Tatsächlich sind in der Liste zurzeit nicht nur eines, sondern Ist der Bundesrat bereit:

fünf österreichische Feuchtgebiete aufgeführt, darunter die a. Aus Anlass des fünften Jahrestages der Invasion Afghani-

Donau-March-Auen. Das Abkommen hält ferner fest, dass stans, diese Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der

die Aufnahme eines Feuchtgebietes in die Liste die aus- Völker ausdrücklich zu verurteilen und die Widerrechtlich-

schliesslichen Hoheitsrechte der entsprechenden Vertrags- keit des gegenwärtigen afghanischen Regimes festzustel-

partei nicht beeinträchtigt und dass jede Vertragspartei len, das durch eine von der Besetzungsmacht inszenierte

berechtigt ist, die Grenzen eines solchen Feuchtgebietes Palastrevolution an die Macht gekommen ist?

wegen dringender nationaler Interessen aufzuheben oder b. Den Rückzug der Besetzungstruppen zu verlangen?

enger zu ziehen, unter der Bedingung, dass jeder Verlust

c. Neben der an Pakistan geleisteten Hilfe für die Aufnahme

von Feuchtgebieten so weit wie möglich ausgeglichen wird. afghanischer Flüchtlinge der afghanischen Zivilbevölke-

Die Vertragsparteien sind schliesslich gehalten, die das rung, die unter der von der Besetzungsmacht betriebenen

Sekretariat des Übereinkommens führende Organisation, Taktik der verbrannten Erde leidet, über anerkannte ad-hoc-

die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der Organistionen Lebensmittelhilfe und medizinische Hilfe zu

natürlichen Reichtümer (UICN), über alle Änderungen in der leisten?

Liste zu unterrichten und einander hinsichtlich der Erfüllung

der sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflich- d. Zu verlangen, dass das IKRK, das in der Schweiz seinen

tungen zu konsultieren. Sitz hat, den Kriegsopfern im Lande selbst uneingeschränkt

Mit dem am 19. September 1979 abgeschlossenen Berner Hilfe leisten kann?

Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, dar- Texte de l'interpellation du 14 décembre 1984

unter die Schweiz und Österreich, die notwendigen Schritte

zu unternehmen, um ihre nationale Politik zur Erhaltung Le Conseil fédéral est-il prêt à:

wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen a. Condamner de manière explicite, à l'occasion du 5e anni-

Lebensräume zu fördern und bei ihrer Planungs- und versaire de l'invasion de l'Afghanistan, cette violation du

Entwicklungspolitik jede Beeinträchtigung dieser Lebens- droit des peuples à disposer d'eux-mêmes et à constater

räume zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. l'illégitimité du gouvernement afghan actuel, produit d'une

In drei Anhängen werden jene gefährdeten Pflanzen- und révolution de palais orchestrée par l'occupant;

Tierarten aufgezählt, die jede Vertragspartei durch Gesetz- b. Exiger en conséquence le retrait des troupes d'occupa-

gebung und Verwaltungsmassnahmen besonders schützen tion;

will. Durch die Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien c. Faire parvenir, outre l'aide actuellement apportée à l'ac-

und durch Förderung und Koordination der entsprechenden cueil des réfugiés afghans au Pakistan, une aide alimentaire

Forschungsarbeiten soll die Wirksamkeit der im Überein- et médicale à la population civile afghane, victime de la

kommen vorgesehenen Massnahmen erhöht werden. Die tactique de la terre brûlée de l'occupant, ceci par l'entremise

Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens wurde d'organisation ad hoc reconnues;

einem Ständigen Ausschuss übertragen, der seinerseits d. Exiger, en tant que pays siège du CICR, que ce dernier

dem Ministerkomitee des Europarates berichtet. puisse librement porter secours aux victimes de la guerre

3. Das Urteil darüber, ob die Übereinkommen von Ramsar dans le pays même?

und Bern durch die von den österreichischen Behörden als

von nationalem Interesse eingestuften Bauvorhaben in den Mitunterzeichner - Cosignataires: Amman-Saint-Gall,

Donau-March-Auen überhaupt verletzt werden, falls für zu Bäumlin, Bircher, Borei, Deneys, Fankhauser, Fehr, Gloor,

opfernde Feuchtgebiete und natürliche Lebensräume Ersatz Jaggi, Lanz, Leuenberger Moritz, Mauch, Nauer, Neukomm,

geschaffen wird, liegt bei den mit der Überwachung der Pitteloud, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uch-

Einhaltung dieser Übereinkommen betrauten Gremien, in tenhagen, Vannay, Weber-Arbon (22)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Oester Zerstörung der Donau-Auen. Verletzung internationaler

Konventionen

Interpellation Oester Destruction des forêts alluviales du Danube. Violation de conventions

internationales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.912

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 733-734

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Ref. No 20 013 271

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