Federal Council to Review SRG Leadership Structures Amidst Evolving Landscape
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council is prepared to review the leadership structures of the Swiss Broadcasting Corporation (SRG) in collaboration with the SRG, provided that developments and changes in the environment or legal framework necessitate such a review. The Council noted that the SRG's current leadership model, as outlined in its concession, originated before World War II and may require adaptation due to significant technological advancements, evolving environmental conditions, and the introduction of a constitutional article concerning radio and television. The Council considers it premature to comment on specific alternative leadership models at this time, emphasizing that discussions should occur within the context of the upcoming Radio and Television Law.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Council to Review SRG Leadership Structures Amidst Evolving Landscape: Pense-t-il notamment qu'il serait opportun de confier la Interpellation Wyss direction de la SSR à un collège composé des directeurs Lokalradios. Beteiligung von Verlegern (régionaux) des trois régions linguistiques DRS, Suisse romande et Svizzera Italiana? Radios locales.
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Interpellation Wyss. 740 N 22 mars 1985
#ST# 84.911 lichkeiten, veränderter Umweltverhältnisse und auch der neuen rechtlichen Situation, wie sie mit der Annahme des Interpellation Leuenberger-Solothurn Verfassungsartikels über Radio und Fernsehen geschaffen SRC. Leitungsstruktur wurde. Die Frage nach der Leitungsstruktur der SRG und SSR. Direction insbesondere nach der Stellung ihres Generaldirektors muss in diesen Zusammenhang gestellt werden.
Zu den Fragen nimmt der Bundesrat deshalb zusammenfassend wie folgt Stellung:
Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die Leitungsstrukturen der professionellen Organisation der SRG gemeinsam Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984 mit der SRG zu überprüfen, sofern diese zur Ansicht
1. Ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, die in der Konzesgelangt, dass die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung
sion festgeschriebenen Leitungsstrukturen gemeinsam mit und das veränderte Umfeld eine Änderung notwendig der SRG zu überprüfen? machen oder falls sich die rechtlichen Verhältnisse ändern.
2. Wie stellt sich der Bundesrat zu einem denkmöglichen Wie erwähnt, muss die Stellung des nationalen Veranstalters
Leitungsmodell für die SRG mit einem Direktionskollegium und demzufolge auch dessen Leitungsstruktur nicht zuletzt in Anlehnung an die bei den PTT und den SBB getroffene vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Situation Lösung? gesehen werden. Insbesondere gilt es, sie im Zusammen-
3. Wie stellt sich der Bundesrat insbesondere zu einer Leihang mit dem künftigen Radiound Fernsehgesetz zu disku-
tungsstruktur mit einem Dreierkollegium, bestehend aus tieren. Die Vorbereitungsarbeiten sind bereits an die Hand den drei Direktoren (Regionaldirektoren) der Sprachgenommen worden. regionen DRS, Suisse Romande, Svizzera italiana? Der Bundesrat erachtet es aber zum jetzigen Zeitpunkt als
4. Sieht der Bundesrat auch allenfalls andere Modelle für verfrüht, zu «denkmöglichen» anderen Leitungsmodellen
eine künftig mögliche Leitungsstruktur der SRG? der SRG Stellung zu nehmen.
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
1. Le Conseil fédéral est-il en principe disposé à réexaminer rates befriedigt. avec la SSR, les structures de la direction de cet organisme, qui sont fixées dans la concession?
2. Que pense-t-il d'une conception s'inspirant de la solution adoptée pour les PTT et les CFF en plaçant un collège directorial à la tête de la SSR? #ST# 84.914
3. Pense-t-il notamment qu'il serait opportun de confier la Interpellation Wyss direction de la SSR à un collège composé des directeurs Lokalradios. Beteiligung von Verlegern (régionaux) des trois régions linguistiques DRS, Suisse romande et Svizzera Italiana? Radios locales.
4. Le gouvernement pourrait-il imaginer d'autres solutions Participation d'éditeurs de journaux encore pour la direction de la SSR? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat bezeichnet in der der SRG erteilten Konzession den SRG-Generaldirektor als den Verantwortlichen für Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984 alle SRG-Programme. Damit legt der Bundesrat im wesentli- Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender chen die Leitungsstruktur der SRG fest. Grundsätzlich stellt Fragen:
sich bei jeder Organisation von Zeit zu Zeit die Frage, ob die 1. Gilt die bundesrätliche Zustimmung zu einer Übernahme
geltenden Leitungsstrukturen vordem Hintergrund des vervon Unternehmensanteilen an Radio ExtraBE in der Höhe
änderten Umfeldes noch zeitgemäss und zielkonform sind. von 12 Prozent durch die «Berner Zeitung» nur für diesen
Das heutige SRG-Leitungsmodell, wie es auch in der Kon- Fall oder kommt ihm eine präjudizierende Bedeutung auch zession festgehalten ist, stammt aus der Vorkriegszeit. Wähfür andere Begehren zu? rend damals der SRG-Generaldirektor die Verantwortung
2. Erachtet der Bundesrat bei allfällig anderen Begehren für drei Radioprogramme zu tragen hatte, verantwortet er heute neben drei Fernsehprogrammen und derzeit acht eine Beteiligungsgrenze von 12 Prozent bzw. 18 Prozent als Radioprogrammen auch noch jene von Radio International. oberste Limite? Angesichts dieser Fakten stellen sich einige grundsätzliche 3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine nominelle Fragen. Beschränkung von Verlegeranteilen an einer Lokalradiostation, die wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, in der maxi- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates malen Höhe von 18 Prozent eine starke Einflussnahme des vom 27. Februar 1985 betreffenden Verlegers auf die Lokalradiostation nicht wir- Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985 kungsvoll eingrenzt, da eine solche Einflussnahme auch
Die Leitungsstrukturen der SRG sind in der Konzession vom durch Darlehens-oder Aktionärsverträge in jeder gewünsch-
27. Oktober 1964/22. Dezember 1980 bloss bezüglich der ten Art geregelt werden kann? Stellung und Verantwortung eines Generaldirektors, der 4. Ist sich der Bundesrat klar darüber, dass seine Zustim- Unterteilung in eine Trägerschaft und eine professionelle mung zur Beteiligung der «Berner Zeitung» an Radio Organisation sowie der Stellung der Regionalgesellschaften ExtraBE sofort analoge Begehren in anderen Grossagglo-
festgelegt. Im übrigen verweist die Konzession auf die von merationen nach sich ziehen muss, und dass damit langfri-
der SRG zu erlassenden Statuten. stig eine Übernahme von grossen Lokalradiostationen Die Konzession kann vom Bundesrat geändert werden, durch grosse Verlage eingeleitet wird?
wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse 5. Ist der Bundesrat nicht nach wie vor der Meinung, dass
geändert haben oder im gegenseitigen Einverständnis die Versuchsanordung für Lokalradios wenn immer möglich gemäss den Grundsätzen des allgemeinen Konzessionsauf der bisher im Hinblick auf Ausnahmebewilligungen rechts. restriktiven Basis durchgeführt werden sollte, damit nicht in Im Moment zeichnet sich bezüglich der Entwicklung von deren Auslegung weitere Unsicherheiten entstehen, da bis Radio und Fernsehen ein schneller und tiefgreifender Wanzum Ablauf der Versuchsperiode nur noch etwa dreieinhalb del ab, und dies sowohl aufgrund neuer technischer Mög- Jahre vergehen? Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Leuenberger-Solothurn SRG. Leitungsstruktur
Interpellation Leuenberger-Solothurn SSR. Direction
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17 Séance Seduta
Geschäftsnummer 84.911 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data
Seite 740-740 Page Pagina
Ref. No 20 013 277
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