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84.910 • VB CH 84.910 KI-generiert

Advance Payment of Road Funds to Cantons

Geschäftsnummer 84.910
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court discussed a motion requesting advances from a road fund to cantons for road maintenance and operation, as they were entitled to these funds under constitutional law but had not yet received them due to delays in enacting the relevant legislation. The government agreed to the motion, acknowledging the cantons' claims and the availability of funds in a reserve. The court ultimately approved the motion, ordering the government to make these advances.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 4 Antrag, Art. 36bis Absatz, Art. 36bis Abs. 4 BV; Advance Payment of Road Funds to Cantons: The government agreed to the motion, acknowledging the cantons' claims and the availability of funds in a reserve. The court ultimately approved the motion, ordering the government to make these advances.

Schlagwörter

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kantonales Gerichtsverfahren Leistung des Kostenvorschusses kantonale Kostenverlegung kantonaler Strassenverkehr Strassenbauprojektgenehmigung Bestätigung durch Vorinstanz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36bis Abs. 4 BV

The motion is based on this article, which establishes the cantons' entitlement to fuel tax revenue for road infrastructure costs.

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Volltext

Motion Reichmuth 94 7 mars 1985

nalrates diskutiert. Ich kann also die Meinung der Kommiserster Linie fiskalischen Charakter, vor allem auch für die sion hier nicht kundtun. Persönlich habe ich Sympathie für Kantone. Ich glaube daher, dass wir dafür sorgen sollten, diesen Antrag und werde ihm zustimmen. dass beide Vorlagen gleichzeitig in Kraft gesetzt werden können. Es wäre meines Erachtens nicht angezeigt, den Abstimmung - Vote Beschluss D in Kraft zu setzen, wenn das Treibstoffzollge- Für den Antrag der Kommission 15 Stimmen setz durch ein Referendum verzögert oder gar verhindert Für den Antrag Bürgi 22 Stimmen würde. Der Anreiz für ein Referendum beim Treibstoffzollgesetz ist bestimmt geringer, wenn damit zugleich die Inkraft- Art. 3 setzung dieses umweltfreundlichen Beschlusses D über die Antrag der Kommission Differenzierung des Treibstoffzolles verhindert wird. Die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Kommission beantragt aus diesen Gründen die Ergänzung von Artikel 4 Absatz 2, und ich möchte Ihnen doch empfeh- Proposition de la commission len, dieser Ergänzung zuzustimmen. Adhérer à la décision du Conseil national Abstimmung - Vote Angenommen - Adopté Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen Für den Antrag des Bundesrates 12 Stimmen Art. 4 Antrag der Kommission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Abs. 1, 3 Für die Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (Einstimmigkeit) Abs. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten, sofern zu diesem Abschreibung - Classement Zeitpunkt das Bundesgesetz vom ... über die Verwendung der für Aufgaben im Strassenwesen bestimmten Treibstoff- Präsident: Ich beantrage Ihnen Abschreibung der Postulate zölle (Treibstoffzollgesetz) rechtskräftig ist. 80.401 Gadient (Treibstoffzollertrag) und 83.336 Stucki (Verkehrsabgaben in den Kantonen. Harmonisierung). Art. 4 Zustimmung - Adhésion Proposition de la commission An den Nationalrat - Au Conseil national Al. 1, 3 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 Le Conseil fédéral fixe l'entrée en vigueur, à condition qu'à cette date la loi fédérale du... concernant l'utilisation des 84.910 #ST#

droits d'entrée perçus sur les carburants et affectés à des Motion Reichmuth tâches en rapport avec le trafic routier (loi réglant l'utilisation des droits sur les carburants) est également en force. Nationalstrassen. Vorschüsse an die Kantone Exploitation et entretien des routes nationales. Piller, Berichterstatter: In Artikel 4 Absatz 2 schlägt Ihnen die Avances aux cantons Kommission mit 6 zu 4 Stimmen eine Formulierung vor, die verhindern soll, dass dieser Bundesbeschluss in Kraft treten kann, bevor das Treibstoffzollgesetz in Kraft ist. Es soll damit verhindert werden, dass bei einem allfälligen Referendum gegen das Treibstoffzollgesetz nur noch der Bun- Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1984 desbeschluss D übrig bleibt. Die parlamentarische Beratung des Bundesbeschlusses Es muss allerdings gesagt werden, dass der Bundesrat in über die Verwendung der für Aufgaben im Strassenwesen einem solchen Falle von sich aus diesen Beschluss nicht in bestimmten Treibstoffzölle (Botschaft 84.020) hat sich ver- Kraft setzen würde, so nehme ich mindestens an. zögert. Der Beschluss kann bestenfalls in der 2. Hälfte 1985 Ich bitte Sie, im Sinne der Komissionsmehrheit zu berechtskräftig werden. sch Messen. Gemäss Artikel 36bis Absatz 4 BV haben die Kantone einen Anspruch auf Benzinzollgelder für die Kosten des Betriebes Bundesrat Stich: Wir betrachten diesen Antrag als sachlich und des Unterhalts der Nationalstrassen, und zwar ab dem nicht richtig, denn es gibt zwischen diesen beiden Bundes- Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verfassungsartikels (1. Mai beschlüssen bzw. zwischen dem Treibstoffzollgesetz und 1983). In der Zwischenzeit sind die nicht verteilten Treibdem Differenzierungsbeschluss keinen sachlichen Zusamstoffzölle zweckgebunden der bestehenden Rückstellung menhang. Deshalb erachten wir es als nicht richtig, wenn zugewiesen worden, die Ende 1984 den Betrag von rund 1,3 man hier eine solche Verbindung schafft. Wir sehen Milliarden Franken erreichen wird. allerdings ein, dass die Koppelung eine referendumspoliti- Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, unter diesen sche Bedeutung haben könnte. Aber nachdem der Entwurf Umständen den Kantonen aus den Mitteln dieser Treibstoffim Nationalrat mit 135 zu 0 Stimmen angenommen worden zoll-Rückstellung Vorschüsse auszurichten in der mutmassist, glaube ich nicht, dass man hier auf referendumspolitilichen Höhe ihrer Ansprüche für den Betrieb und Unterhalt sche Überlegungen allzusehr Rücksicht nehmen muss. der Nationalstrassen. Hinzu kommt, dass, wenn die 8 Rappen beschlossen werden, Sie gar kein Risiko laufen, dass der Bundesrat den Texte de la motion du 12 décembre 1984 Beschluss zu früh in Kraft setzen könnte. L'examen du projet d'arrêté fédéral réglant l'utilisation des droits sur les carburants (message 84.020) a pris du retard. Reichmuth: Gerade diese Referendumsbedeutung möchte Dans le meilleur des cas, l'arrêté en question pourra entrer ich hier etwas unterstreichen. Der Beschluss D entstand im en vigueur dans la seconde moitié de 1985. Zusammenhang mit dem Treibstoffzollgesetz. Beide haben Selon l'article 36"", 4e alinéa est., les cantons ont droit aux in der nun vorliegenden Fassung wesentliche Umweltfonds provenant de la taxe sur les carburants importés, et schutzkomponenten, das Treibstoffzollgesetz daneben in cela pour couvrir leur quote-part aux frais d'exploitation et 7. März 1985 95 Humanitäre Hilfe. Rahmenkredit

d'entretien des routes nationales, à partir du 1er mai 1983, Jahre einen Rahmenkredit von 440 Millionen, damit die date d'entrée en vigueur de l'article constitutionnel. Dans Eidgenossenschaft auch weiterhin im Bereich der humanil'intervalle, les droits d'entrée non répartis sur les carbutären Hilfe tätig sein kann. Der Präsident versucht, aus der rants, droits à affectation spéciale, ont été attribués à la reichhaltigen, sehr interessanten Debatte der Kommission réserve existante, laquelle, à la fin de 1984, se montera à 1,3 einige Punkte herauszugreifen, von denen ich glaube, dass milliard de francs environ. sie für das Plenum und für die Öffentlichkeitsarbeit interes- C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé, dans ces cirsant sein sollten. constances, de faire verser aux cantons des avances, à Ein Problem ist und bleibt noch auf lange Zeit die Abgrenprélever sur les fonds mis en réserve, et cela pour le montant zung zwischen technischer Hilfe und Finanzhilfe einerseits présumé de leur créance, lesdits fonds devant servir à couund der humanitären Hilfe andererseits. Die Eidgenossenvrir les frais d'exploitation et d'entretien des routes natioschaft verfolgt die Linie, dass etwa 75 Prozent der Mittel für nales à la charge des cantons. den ersten Bereich und etwa 25 Prozent für den zweiten Bereich zur Verfügung stehen sollen. Das erkennen Sie aus Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Dobler, der Tatsache, dass Sie vor kurzem einen Rahmenkredit für Ducret, Genoud, Hophan, Jagmetti, Kündig, Lauber, Meier die Entwicklungshilfe im engeren Sinn von etwa 1,8 Milliar- Hans, Muheim, Stucki.Zumbühl (13) den und heute einen Rahmenkredit von 440 Millionen für humanitäre Hilfe gesprochen haben bzw. sprechen sollen. Präsident: Diese Motion betrifft das Departement von Herrn Die Abgrenzung der beiden Staatstätigkeiten ist ein politi- Bundesrat Schlumpf, der momentan im Nationalrat scher Entscheid. Es steht fest, dass für alles, was in diesen engagiert ist. Der Bundesrat isf bereit, die Motion anzuneh- Bereichen getan werden sollte, zu wenig Geld zur Verfümen. Herr Reichmuth wäre bereit, die Motion zu begründen; gung steht. Das weiss auch Ihre Kommission, das wissen der wenn sie nicht bestritten wird, würde sie überwiesen. Bundesrat und auch das Volk, aber auch andere Staatstätigkeiten verfügen nicht über grenzenlose Mittel. Summa sum- Reichmuth: Ich möchte auf eine mündliche Begründung marum geht es darum, dass das Parlament und mit ihm der verzichten. Ich verweise auf die schriftliche Begründung im Bundesrat vernünftige Proportionen wählen: vernünftig in Motionstext. Wenn die Motion seitens des Bundesrates der Höhe, vernünftig in der internen Verteilung. Wir müssen nicht bestritten wird, hat es keinen Wert, hier noch grosse zugestehen, dass wir hier in einem Gebiet tätig sind, wo man Ausführungen zu machen. nicht haarscharf berechnen, ermitteln und beweisen kann, Abstimmung - Vote wie denn eigentlich die beste Verteilung lauten soll. In der Theorie, zugegeben, ist die Abgrenzung von Entwicklungs- Für die Überweisung der Motion 31 Stimmen hilfe und humanitärer Hilfe recht einfach. Das Gesetz, das (Einstimmigkeit ich zu Beginn angesprochen hatte, sagt in Artikel 5, dass die An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Entwicklungshilfe darauf ausgerichtet sei, die Lebensbedingungen eines Volkes oder einer Region zu verbessern und diese Völker zur Selbsthilfe anzuregen. Gemäss Artikel 7 des Gesetzes geht es bei der humanitären Hilfe um die Erhaltung unmittelbar gefährdeten Lebens, also um eine Nothilfe. Im praktischen Leben und in der Entscheidung von Einzelfällen indessen geht es darum, diese Abgrenzung sorgfältig 84.087 #ST#

und gewissenhaft abzuwägen. Sie kann juristisch nicht bis Humanitäre Hilfe. Rahmenkredit zum letzten interpretiert werden. Es geht ja überhaupt in diesem Gebiet um einen über Jäh re und Jahrzehnte hinweg- Aide humanitaire. Crédit de programme gehenden, sich verändernden Prozess unserer Tätigkeit als Schweiz im Rahmen der riesig grossen Welt und angesichts Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. November 1984 der fast unglaublichen Hungersnöte und Schicksalsschläge (BBI 1985 l, 145) fast überall auf dem Globus. Message et projet d'arrêté du 21 novembre 1984 (FF 1985 I, 149) Eines aber ist klar: Die humanitäre Hilfe muss immer eine Nothilfe sein, d.h. ein zeitlich beschränkter Einsatz von Personen und Mitteln dort, wo Not am Mann ist. Es muss sodann so bleiben, dass die Entwicklungshilfe in all ihren Ausgestaltungen zeitlich langfristiger angelegt ist und sich Antrag der Kommission als Ergänzung zur Nothilfe versteht. Es verbleibt ein ambitiö- Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ses Ziel, wirkliche Erfolge im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufzuweisen. Sie erkennen aus meinen Ausführungen, dass Proposition de la commission es hier um fundamentale politische Optionen geht. Die Kom- Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral mission folgt dem Bundesrat, wenn er auch für die nächste Periode die bisherigen Relationen - 75 Prozent Entwick- Muheim, Berichterstatter: Dieses Geschäft ist im Zusamlungshilfe, 25 Prozent humanitäre Hilfe-einhalten will. Wir menhang mit den vier Säulen der eidgenössischen Hilfe an folgen dem Bundesrat auch in der von mir dargelegten weniger entwickelte Länder der Welt zu sehen, nämlich Definition der beiden Tätigkeitsbereiche. technische Zusammenarbeit und finanzielle Hilfe, humani- Die Kommission hat sodann eine Reihe von Einzelfragen täre Hilfe, wirtschaftliche und handelspolitische Massnahangesprochen. Eine davon waren die öffentlichen Sammmen und schliesslich Teilnahme der Schweiz am Kapital lungen. Wir legen hier mit einem Satz vor der Öffentlichkeit regionaler Entwicklungsbanken. fest: Es wäre bedauerlich, wegen irgendwelchen Fehllei- Zwei dieser Säulen sind im Gesetz vom 19. März 1970 gerestungen - es braucht nichts Strafrechtliches zu sein, es gelt. Die heutige Vorlage ist die direkte Fortsetzung bisherigenügen schon ordnungswidrige Fehlleistungen - beim ger eidgenössischer Politik und - juristisch formuliert - Volk die Hilfe in Frage zu stellen. Unser Volk ist bei jeder Art Fortsetzung des früheren Bundesbeschlusses vom öffentlicher Sammlung zu Recht sehr sensibel, denn es ist 3. Dezember 1981. spendefreudig. Es hat daher Anspruch, dass mit diesen Wir sind Prioritätsrat. Das war nicht zuletzt der massge- Mitteln sorgfältig und gut gewirtschaftet wird. bende Grund für Ihre Kommission, diese Vorlage im be- Lassen Sie mich ein weiteres Problem kurz ansprechen: die wussten Zusammenhang mit den übrigen drei Säulen zu ökonomischen Interdependenzen. In unserem Land ergeanalysieren, vertiefen und in einigen schwergewichtigen ben sich Fragen, wenn wir etwa von den Milchprodukten Fragen sogar sehr detailliert zu beraten. Der Bundesrat und sprechen. Wie weit hat die Hilfe Wirkungen auf unsere Ihre Kommission wünschen für eine beschränkte Anzahl Milchproduktion oder auf die Verwendung der Milch? Öko- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Reichmuth Nationalstrassen. Vorschüsse an die Kantone

Motion Reichmuth Exploitation et entretien des routes nationales. Avances aux cantons

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 84.910 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1985 - 08:00 Date Data

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Ref. No 20 013 369

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