Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-901 KI-generiert

Health Insurers' Opinion on Congenital Infirmities List Revision and Waste Disposal Master Plan

Geschäftsnummer VPB 84-901
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed two distinct issues. First, regarding the revision of the list of congenital infirmities, the court ruled that the revision would result in a minor reduction of costs for health insurance and thus did not warrant submission to health insurers for their opinion. Second, concerning waste disposal, the court affirmed the federal government's intention to develop a master plan for waste management in collaboration with cantons and municipalities, and to implement regulations for pollutant control, including restrictions on certain substances and mandatory product take-back programs.

Legislator-Regeste

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Art. 31 des Umweltschutzgesetzes, Art. 32 des Umweltschutzgesetzes; Health Insurers' Opinion on Congenital Infirmities List Revision and Waste Disposal Master Plan: First, regarding the revision of the list of congenital infirmities, the court ruled that the revision would result in a minor reduction of costs for health insurance and thus did not warrant submission to health insurers for their opinion. Second, concerning waste disposal, the court affirmed the federal government's intention to develop a master plan for waste management in collaboration with cantons and municipalities, and to implement regulations for pollutant control, including restrictions on certain substances and mandatory product take-back programs.

Schlagwörter

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Krankenversicherer Kontrollvorschrift Abfallentsorgung Erfasste Erzeugnisse Entscheidungen auf medizinischem Gebiet medizinischer Abfall
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 31 des Umweltschutzgesetzes

Cited as the legal basis for developing a guideline for waste disposal in coordination with cantons and municipalities.

Art. 32 des Umweltschutzgesetzes

Cited as the legal basis for implementing a ban on pollutants and obligating sellers to take back products.

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Volltext

21. Juni 1985 N 1267 Interpellation Fehr

1. Est-il lui aussi d'avis que la révision de la liste des Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf Artikel 31 des Umwelt-

infirmités congénitales ne doit pas entraîner de charge supschutzgesetzes, gemeinsam mit den Kantonen sowie den

plémentaire pour les caisses-maladie? Städten und Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Betreiber

2. Ne pense-t-il pas qu'il devrait soumettre la nouvelle liste von Abfallentsorgungsanlagen ein Leitbild für die Abfallent-

aux caisses pour avis avant de l'adopter? sorgung zu entwickeln, das ein koordiniertes Vorgehen erleichtert? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ist der Bundesrat ferner bereit, gestützt auf Artikel 32 des Eine Unterkommission der Eidgenössischen AHV-Kommis- Umweltschutzgesetzes, ein Verbot von Schadstoffen zu ver-

sion befasst sich seit einiger Zeit mit der Revision der Liste wirklichen und die Verkäufer bestimmter Arten von Produk-

der Geburtsgebrechen, deren Behandlung von der Invaliten zu veranlassen, diese zurückzunehmen? denversicherung übernommen wird. Die letzte Revision die- Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984 ser Liste hat den Krankenkassen etwelche Mehraufwendungen gebracht, weil das, was die Invalidenversicherung nicht Pour être conformes aux exigences de l'environnement,

mehr übernimmt, automatisch zu Lasten der Krankenkassen l'élimination et le cas échéant le recyclage des déchets

geht. doivent être conçus de façon rationnelle et coordonnée. Nachdem die Bundesbeiträge an die Krankenkassen die Mieux encore, il faut interdire ou limiter les polluants à la Kosten der Sozialaufwendungen längstens nicht mehr in source.

dem Masse ausgleichen, wie dies der Gesetzgeber bei der Le Conseil fédéral est-il disposé à élaborer, en vertu de

Verankerung dieser Auflagen im Krankenversicherungsgel'article 31 de la loi sur la protection de l'environnement et

setz vorgesehen hatte, wären neue Lastenverschiebungen de concert avec les cantons, les municipalités et les com-

von der Invalidenauf die Krankenversicherung als unsozial munes en leur qualité d'autorité compétente, un plan direc-

zu bezeichnen. teur qui permette un traitement coordonné des déchets?

Le gouvernement est-il en outre prêt à interdire, en vertu de Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates l'article 32 de la même loi, certaines substances polluantes vom 22. Mai 1985 et à obliger les vendeurs de certains produits à les re- Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985 prendre? Die seit dem Jahre 1981 mit der Revision der Geburtsgebre- Schriftliche Begründung - Développement par écrit chenliste beauftragte Eidgenössische Fachkommission für

1. Die Schweiz kennt heute eine Vielfalt von Typen von Fragen der medizinischen Eingliederung in der Invalidenver- Abfallentsorgungseinrichtungen, die den regionalen Gegesicherung hat ihre Arbeiten an der Sitzung vom 25. April benheiten angepasst, auch ökologisch und ökonomisch 1985 beendigt.

möglichst günstige Lösungen darstellen müssen. Diese Viel- Spezielle Probleme hat der ärztliche Dienst des Bundesamfalt soll keineswegs vermindert werden, sofern die einzelnen tes für Sozialversicherung im Rahmen eigens einberufener Anlagetypen den Anforderungen des Umweltschutzes ent- Arbeitsgruppen diskutiert. Diesen gehörten in der Regel sprechen. Dagegen drängt sich aus gesamtschweizerischer Universitätsprofessoren der entsprechenden medizinischen Sicht - in Übereinstimmung mit Artikel 31 des Umwelt- Fachgruppen an.

schutzgesetzes - ein Leitbild auf, das es ermöglicht, sowohl Die Arbeiten bezweckten insbesondere, die Terminologie eine qualitativ richtige wie auch quantitativ genügende der Leiden dem aktuellen medizinischen Wissensstand Entsorgung der Abfälle sicherzustellen. anzupassen und gewisse Gebrechen aufzunehmen oder

bereits in der Liste enthaltene zu streichen, sofern erwiesen 2. Es entspricht dem Auftrag des Umweltschutzgesetzes,

ist, dass sie nicht angeboren sind. Diesen Arbeiten kam wenn der Bund dafür sorgt, dass die Entstehung von Abfälausschliesslich wissenschaftlicher Charakter zu. len und insbesondere von Giften an der Quelle bekämpft Gesamthaft gesehen ergibt sich eine geringe Mehrbelawird. Die gegenwärtig zur Diskussion stehende Stoffverord-

stung für die Invalidenversicherung und konsequenterweise nung sollte die Möglichkeit bieten, diese dringenden Postu-

eine Minderbelastung für die Krankenversicherungen, late zu verwirklichen. zumal die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem: angeborenen Krankheit merkbar weniger streng sind. - Einschränkung der Verwendung des chlorhaltigen Kunst- Der Bundesrat hat somit keine Veranlassung, den erarbeitestoffes Polyvinylchlorid (PVC); ten Entwurf den Krankenkassen zur Stellungnahme zu un- - Einschränkung der Verwendung von Schwermetallen; terbreiten. - Einführung einer Rücknahmepflicht gegen Rückerstattung eines Pfandes; Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. - Einschränkung der Verwendung von Einweggebinden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985 Die möglichst umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der Abfälle ist eine wichtige Aufgabe unserer Industrie- 84.901 gesellschaft.

Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten grosse Anstren- #ST#

Interpellation Fehr gungen unternommen, um die Abfälle von mehr als 90 Abfallentsorgung. Leitbild Prozent der Bevölkerung in gewässerschutzkonformer Weise zu beseitigen. Die für Siedlungsabfälle bestimmten Elimination des déchets. Plan directeur geordneten Deponien sind entsprechend den Erfordernissen des Gewässerschutzes ausgerüstet. Kehrichtverbren-, nungsanlagen sind kontinuierlich verbessert worden.

Die Luftreinhalteverordnung verlangt nun nochmals eine bessere Reinigung der Rauchgase. Die Anpassung beste- Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984 hender Anlagen an die strengeren Vorschriften bildet einen Eine sinnvolle und koordinierte Verwertung oder Beseiti- Anlass, die Grundsätze und die vorhandenen Kapazitäten

gung der Abfälle stellt eine unabdingbare Voraussetzung für bei der Abfallentsorgung zu überprüfen. Gleichzeitig erfor-

ein umweltgerechtes Handeln in diesem Bereich dar. Dazu dern der technische Fortschritt, neue wissenschaftliche gehört auch ein Verbot oder zumindest die Beschränkung Erkenntnisse, aber auch veränderte Konsumgewohnheiten von Schadstoffen an der Quelle. ein Optimieren der Abfallentsorgung. Der Bundesrat ist des- Interpellation Giger 1268 N 21 juin 1985 halb bereit, dem Anliegen des Interpellanten zu entsprechen 2. Welche Massnahmen hatte der Bundesrat getroffen, um und ein Konzept für die Abfallentsorgung auszuarbeiten. der aufgezeigten Überalterung des Gebirgswaldes entge- Es kann sich dabei nicht um ein starres, über mehrere Jahre genzuwirken?

völlig unveränderliches Konzept handeln, sondern vielmehr 3. Ist der Bundesrat aufgrund dieses Berichtes nicht der

um ein Planungsinstrument, das sich den rasch verändern- Ansicht, dass unser Wald, ungeachtet der Schadstoffbeladen Gegebenheiten auf dem Abfallsektor anpasst. Das Konstung der Umwelt, durch Überalterung ernsthaft gefährdet zept muss einer Reihe von Randbedingungen gerecht werist? den. Neben den ökologischen Forderungen muss es auch die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahrzehnten Texte de l'interpellation du 4 février 1985

getätigten Investitionen und die bestehenden Organisa- A la suite d'une intervention parlementaire, le Conseil fédé-

tionsstrukturen berücksichtigen. Gewisse Vorarbeiten für ral a pris la décision, le 16 août 1971, de charger une

ein Konzept sind übrigens innerhalb der Kommission für commission d'experts d'élaborer le rapport susmentionné. Abfallwirtschaft bereits im Gang. Le rapport d'experts de 417 pages, a été publié en 1975, Wesentlich sind ebenfalls die vom Gesetzgeber bereits avec deux ans de retard. geschaffenen Grundlagen für Regelungen auf dem Gebiet Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question suider Abfallwirtschaft. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getrevantes:

tene Umweltschutzgesetz (USG) erlaubt, im Bereich der 1. Quelle appréciation le Conseil fédéral a-t-il portée sur ce

Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung vermehrt rapport d'experts, lorsqu'il en a pris connaissance? Einfluss zu nehmen. Es ist die Absicht des Bundesrates, von

2. Quelles mesures le Conseil fédéral avait-il prise afin de den in diesem Gesetz geschaffenen Kompetenzen in den lutter contre le vieillissement des forêts de montagne, nächsten Jahren Gebrauch zu machen.

dénoncé dans ce rapport? Der Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird neu mit einer

eigenen Verordnung geregelt und kontrolliert. Mit der auf 3. Au vu de ce rapport, le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis

dem USG basierenden Stoffverordnung wird in Zukunft für que nos forêts sont gravement menacées par le vieillisse-

bestimmte Batterietypen eine Rücknahmepflicht zwingend ment, indépendamment de la pollution de l'environnement? vorgeschrieben; dadurch lässt sich die Quecksilberund Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Bremi, Kadmiumbelastung senken. Mit der gleichen Zielsetzung Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Houschränkt die erwähnte Stoffverordnung den Einsatz kadmard, Hunziker, Loretan, Nef, Pfund, Schwarz, Spoerry, miumhaltiger Pigmente und Stabilisatoren in Kunststoffen Stucky, Tschuppert, Wanner, Zwingli (19) ein. Weitere Regelungen, etwa über die Kennzeichnung bestimmter für die Abfallentsorgung wichtiger Produkte, Schriftliche Begründung - Développement par écrit sind in Bearbeitung. Anstelle der Begründung zitiert der Interpellant einige Stel- Um die Schadstoffbelastung der Abfälle zu vermindern, len aus dem obgenannten Bericht. haben Bundesstellen schon in den siebziger Jahren die Sammlung von Quecksilberbatterien gefördert. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Besonderes Gewicht erhalten in Zukunft das Vermindern vom 29. Mai 1985 und Verwerten von Abfällen. Der Einsatz der weniger Rapport par écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985 umweltbelastenden Mehrwegpackungen und das Kom-

postieren von Gartenund Küchenabfällen - zumindest in 1. Der Bericht zu einer Gesamtkonzeption für eine schwei-

ländlichen Gebieten - könnte den Abfallberg verkleinern zerische Waldund Holzwirtschaftspolitik wurde am und gleichzeitig die Sammeldienste der Gemeinden entla- 16. August 1971 vom Departement des Innern in Auftrag sten. Voraussetzung sind aber organisatorische und technigegeben. Er ist am 27. November 1975 vom Departement sche Vorkehrungen bei den Produzenten und die Mitarbeit des Innern der Presse und den interessierten Fachkreisen der Konsumenten. Neben den Kantonen, den Gemeinden vorgestellt und anschliessend veröffentlicht worden. und dem Bund sind somit auch Wirtschaft und Konsumen- In Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren führte das ten angesprochen. Departement des Innern bis 30. September 1976 eine umfassende Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden durch. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Ein Bericht über diese Vernehmlassung wurde Ende 1976 rates teilweise befriedigt. veröffentlicht.

Aufgrund dieser Unterlagen wurde, wieder in Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren, eine ausserparlamentarische Kommission zur Erarbeitung von Thesen für eine mögliche Forstgesetzrevision eingesetzt (Kommission Ripp- 85.317 stein). Im Herbst 1977 wurden die Thesen dieser Kommission von den kantonalen Forstdirektoren genehmigt. Der #ST#

Interpellation Giger Bundesrat selber hat zum Bericht nicht Stellung ge- Waldund Holzwirtschaftspolitik. nommen. Gesamtkonzeption 2. Verschiedene Postulate der Gesamtkonzeption sind zurzeit in Verwirklichung begriffen, so unter anderen folgende: Economie des forêts et du bois. Conception globale - Durchführung eines Landesforstinventares, um die Grundlagen über die Altersstruktur des Waldes zu verbessern.

- Im Rahmen des Gebirgswaldpflegeprojektes werden Grundlagen für eine Intensivierung der Gebirgswaldpflege Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985 für den Forstdienst geschaffen. Am 16. August 1971 erliess der Bundesrat aufgrund einer - Im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes 12 parlamentarischen Intervention eine Verfügung, wonach «Holz, erneuerbare Rohstoffund Energiequelle» werden eine Expertenkommission obengenannten Bericht zu erarfehlende Forschungsgrundlagen erarbeitet. beiten habe. Mit zweijähriger Verspätung ist 1975 der - Seit 1977 hat das Departement des Innern das Forum für 417seitige Expertenbericht erschienen. Holz als beratendes Organ für den Holzabsatz und die Holz- Der Interpellant bittet den Bundesrat um Beantwortung folverwertung eingesetzt. gender Fragen: Weitere Vorschläge, insbesondere im Bereiche der Bewirt-

1. Wie hat der Bundesrat seinerzeit diesen Expertenbericht schaftungspflicht sowie der Stärkung der wirtschaftlichen

beurteilt? Lage der Forstbetriebe, sollen im Rahmen der Revision der Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fehr Abfallentsorgung. Leitbild

Interpellation Fehr Elimination des déchets. Plan directeur

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 84.901 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00 Date Data

Seite 1267-1268 Page Pagina

Ref. No 20 013 523

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