Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-598 KI-generiert

Workplace Surveillance and Employee Personality Rights in Public Employment Law

Geschäftsnummer VPB 84-598
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to strengthen employee personality rights in public employment law, specifically addressing concerns about workplace surveillance. The court considered that existing private law provided recourse for employees, but acknowledged that civil actions are difficult during economic downturns. The court decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for a review of public employment law regarding health and psycho-social elements, and to examine potential inclusion of relevant provisions in upcoming revisions to workplace safety regulations and a proposed federal data protection law.

Legislator-Regeste

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Art. 27 Absatz, Art. 63 Absatz, Art. 328 Absatz, Art. 328 al. 1 OR, Art. 328b OR; Workplace Surveillance and Employee Personality Rights in Public Employment Law: The court considered that existing private law provided recourse for employees, but acknowledged that civil actions are difficult during economic downturns. The court decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for a review of public employment law regarding health and psycho-social elements, and to examine potential inclusion of relevant provisions in upcoming revisions to workplace safety regulations and a proposed federal data protection law.

Schlagwörter

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öffentliches Personalrecht Persönlichkeitsschutz Schutz der Sicherheit und der Gesundheit Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Wirtschaftsrecht Mobbing

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 328 al. 1 OR

Cited to indicate that employees have a right to sue when their personality rights are violated.

Art. 328b OR

Cited as a proposed new provision to better protect the employee's personality.

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Volltext

Motion Reimann 724 N 22 mars 1985

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln. wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

#ST# 84.318 #ST# 84.598

Motion Meier-Zürich Motion Reimann

Nationalbankgesetz. Revision Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Loi sur la Banque nationale. Révision Protection de la personnalité du salarié

Wortlaut der Motion vom 5. März 1984 Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1984

Der Bundesrat wird ersucht, den Artikel 27 Absatz 3 Buch- Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, in welcher Weise

stabe a und b des Nationalbankgesetzes, der die Verteilung im öffentlichen Arbeitsrecht Bestimmungen zum konkreten

des Reingewinns der Nationalbank zwischen Bund und Kan- Schutz der Arbeitnehmer gegen Übergriffe auf seine Per-

tonen regelt, wie folgt zu ändern: sönlichkeitsrechte eingeführt werden können. Es geht dabei

a. zunächst erhalten die Kantone eine Entschädigung von 1 vor allem darum, jegliche Überwachungseinrichtungen, die

Franken pro Kopf... den Arbeitnehmer unentwegt kontrollieren, zu verbieten.

b. ein alsdann verbleibender Überschuss fällt dem Bund zu. Ferner sollen Kriterien verankert werden, die die Aufstellung

von Überwachungsgeräten zu anderen Zwecken als dem

Texte de la motion du 5 mars 1984 der Personalüberwachung, unmissverständlich regeln.

Le Conseil fédéral est chargé de modifier comme il suit Texte de la motion du 12 décembre 1984

l'article 27, 3° alinéa, lettres a et b, de la loi sur la Banque

nationale qui a trait à la répartition du bénéfice net de Le Conseil fédéral est chargé d'examiner de quelle manière

l'institut d'émission entre la Confédération et les cantons: on pourrait introduire dans le droit du travail des disposi-

tions visant à protéger concrètement les travailleurs contre

a. Les cantons reçoivent une indemnité de 1 franc par toute atteinte a leur personnalité. Il s'agit avant toute d'inter-

habitant... dire les installations de surveillance qui contrôlent en per-

o. Le surplus éventuel revient à la Confédération. manence les activités des travailleurs. En outre, il faudrait

établir des critères qui permettent de réglementer sans

Mitunterzeichner - Cosignataire: [Hegg]

équivoque la mise en place de dispositifs de surveillance

Schriftliche Begründung - Développement par écrit devant servir à autre chose qu'au contrôle du personnel.

Nach Artikel 63 Absatz 2g des Nationalbankgesetzes kann Mitunterzeichner- Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Borei,

der Bundesrat über die Anteile der Kantone endgültig be- Braunschweig, Chopard, Clivaz, Deneys, Eggenberg-Thun,

stimmen. Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Gloor, Hubacher,

Im Rahmen der Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Morf, Neu-

und Kantonen soll eine Besserstellung der Bundesfinanzen komm, Riesen-Freiburg, Robbiani, Rubi, Ruch-Zuchwil,

angestrebt werden. Die vorgeschlagene Änderung des Ruffy, Schmid, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen,

Nationalbankgesetzes kann dem Bund zu zusätzlichen Ein- Vannay, Wagner, Zehnder (33).

nahmen verhelfen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Als in den sechziger Jahren das geltende Arbeitsgesetz

vom 20. Februar 1985 ausgearbeitet wurde, dachte niemand an Missbräuche, die

Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985 heute mit der Entwicklung neuer Technologien den Persön-

Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom lichkeitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beein-

25. Mai 1983 zu den Motionen der unabhängigen und evan- trächtigen. Deshalb sind heute die vorrangigen Zielsetzun-

gelischen Fraktion (82.901 ), Schmid (82.934) und Feigenwin- gen des öffentlichen Arbeitsrechts die Gesundheitsvorsorge

ter (82.935), welche sich ebenfalls mit der Verwendung des und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Nationalbankgewinnes befassen. Sie wurden vom National- Indessen hat das konkrete Beispiel eines kleineren jurassi-

rat am 24. Juni 1983 antragsgemäss in Postulate umgewan- schen Unternehmens, das in seinen Werkstätten Videoka-

delt. meras zur Überwachung der dort beschäftigten Arbeitneh-

Der Bundesrat erachtet nach wie vor eine sorgfältige Prü- merinnen aufgestellt hat, eindeutig aufgezeigt, wo die Män-

fung der Frage, ob, in welchem Ausmass und zu welchem gel des geltenden Rechts liegen. Die Behörden können zwar

Zweck Überschüsse der Nationalbank abgeschöpft werden bei Gesundheits- und Sicherheitsfragen ohne weiteres inter-

könnten, für erforderlich. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern venieren. Hingegen fehlt ihnen jegliche Grundlage, bei Ver-

der Verwaltung und der Nationalbank klärt die entsprechen- stössen gegen die Persönlichkeitsrechte einzuschreiten.

den Möglichkeiten in dieser geld- und finanzpolitisch sowie Wohl verfügen die in ihren Persönlichkeitsrechten geschä-

rechtlich komplexen Materie ab. digten Arbeitnehmer über ein Klagerecht gemäss Artikel 328

Die in der vorliegenden Motion verlangte Gesetzesänderung Absatz 1 des OR. Doch müssen die Arbeitnehmer die not-

wäre ohne Verfassungsrevision nicht durchführbar, da die wendigen zivilrechtlichen Schritte einleiten. Es ist keine

Verfassung den Gewinnanteil der Kantone von zwei Dritteln Frage, dass sich die Arbeitnehmer in Zeiten wirtschaftlicher

zwingend festlegt (Art. 39 Abs. 4). Krise eher um den Arbeitsplatz sorgen, als dass sie ein

Das Anliegen der Motion kann im Zusammenhang mit den langwieriges und kompliziertes Gerichtsverfahren in die

drei erwähnten Postulaten geprüft werden. Wege leiten.

22. März 1985 N 725 Postulat der sozialdemokratischen Fraktion

Deshalb scheint es uns dringend notwendig, einige grundle- 83.447

#ST#

gende öffentlich-rechtliche Normen zu schaffen, damit die

Arbeitnehmer gegen die gravierendsten Kollektivübergriffe Postulat der sozialdemokratischen Fraktion

auf ihre Persönlichkeitsrechte wirksam geschützt sind. In Nicaragua. Verstärkung der Hilfeleistung

erster Linie ginge es darum, den zuständigen Behörden das Postulat du groupe socialiste

Recht einzuräumen, sämtliche Überwachungseinrichtungen

einer Kontrolle zu unterziehen, um sie gegebenenfalls zu Nicaragua. Renforcement de l'aide

verbieten. Sie können dann bewilligt werden, wenn sie der

Überwachung einer automatischen Einrichtung dienen und

dabei nicht mehr als den angestrebten Zweck erfüllen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Wortlaut des Postulates vom S.Juni 1983

vom 20. Februar 1985 Die Souveränität und Unabhängigkeit Nicaraguas ist zuneh-

Rapport du Conseil fédéral du 20 février 1985 mend bedroht. Das Ausmass ausländischer Einmischung in

Das Arbeitsrecht ist teils öffentlich-rechtlicher, teils privat- die inneren Angelegenheiten des Landes steigt. Die Länder

rechtlicher Natur. Der Persönlichkeitsschutz des Arbeitneh- derContadora-Gruppe und der spanische Ministerpräsident

mers ist Sache des Privatrechts; er ist in Artikel 328 Absatz 1 Felipe Gonzalez versuchen eine friedliche Lösung der Pro-

des Obligationenrechts geregelt. Demgegenüber betrifft der bleme in der Region zu erreichen.

Gesundheitsschutz in erster Linie das öffentliche Recht Unter diesen Umständen laden wir den Bundesrat ein, der

(Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz). politischen Entwicklung in Nicaragua die grösste Aufmerk-

Dieses dualistische Rechtssystem führt zu einer Aufgaben- samkeit zu schenken. Wir laden ihn zudem ein, die fremde

teilung, namentlich im Vollzug. Da sich das System bewährt Einmischung zu verurteilen und - im Rahmen seiner Mög-

hat, ist es weder notwendig noch opportun, Änderungen lichkeiten - alles zu tun, um die Bemühungen für die Erhal-

vorzunehmen. Der Motionär erwähnt die vom Zivilrecht tung des Friedens in der Region, insbesondere jene der

gebotene Möglichkeit: Im konkreten Fall wurde vor einem Contadora-Gruppe und von Felipe Gonzalez aktiv zu unter-

Arbeitsgericht ein Zivilprozess angestrengt. stützen.

Manche Betriebe verfügen bereits über Überwachungsein- Die Landesregierung wird ausserdem ersucht, die Möglich-

richtungen, beispielsweise Banken, Verkaufsgeschäfte und keiten vermehrter Hilfe unseres Landes im Rahmen der

Industriebetriebe. Diese Einrichtungen verfolgen indessen humanitären und der technischen Zusammenarbeit mit

ein klares Ziel: Vorab geht es um die Sicherheit der Arbeit- Nicaragua zu prüfen.

nehmer bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sodann um Texte du postulat du 8 juin 1983

die Gewährleistung der Sicherheit der Kunden und um die

Diebstahlsüberwachung und schliesslich um die Überwa- La souveraineté et l'indépendance du Nicaragua sont de

chung automatisierter Arbeiten. plus en plus menacées. L'immixtion étrangère dans les

Die Tatsache, dass ein Überwachungssystem ganz oder in affaires intérieures du pays est toujours plus profonde. Les

erster Linie der Kontrolle der Arbeitnehmer dient, stellt eine pays du groupe de Contadora et le premier ministre espa-

unerwünschte Entwicklung dar. Eine ständige Überwa- gnol Felipe Gonzalez cherchent à trouver une solution paci-

chung der Arbeitnehmer durch Videokameras kann nament- fique aux problèmes de cette région.

lich eine Gefahr für deren psychische Gesundheit bilden. C'est pourquoi nous prions le Conseil fédéral d'accorder la

Aus diesem Grund ist dem Gesundheitsbegriff vermehrte plus grande attention à l'évolution politique au Nicaragua.

Aufmerksamkeit zu schenken, indem man nicht nur den Nous l'invitons de plus à condamner l'ingérence étrangère

körperlichen Schutz der Arbeitnehmer beachtet, sondern dans ce pays et à tout entreprendre, dans les limites de ses

auch den psycho-sozialen Elementen der Gesundheit Rech- possibilités, pour appuyer les efforts visant à sauvegarder la

nung trägt. Dies beschlägt die erwähnte öffentlich-rechtli- paix dans cette région du globe, et tout particulièrement

che Gesetzgebung. Als Folge des neuen Unfallversiche- ceux du groupe de Contadora et du premier ministre espa-

rungsgesetzes, das am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist, gnol.

befindet sich gegenwärtig die Verordnung 3 zum Arbeitsge- Nous souhaitons enfin que notre gouvernement central exa-

setz in Revision. Im Rahmen dieser Revisionsarbeiten kann mine la possibilité d'accorder un soutien accru au Nicara-

der Gesundheitsbegriff überprüft und untersucht werden, gua dans le cadre de la coopération technique et de l'aide

ob in diese Verordnung einschlägige Bestimmungen aufzu- humanitaire.

nehmen sind. Sprecher- Porte parole: Bäumlin

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass

die Nutzung der neuen Technologien die Gefahr ein- Schriftliche Erklärung

schliesst, dass umfassende Informationssysteme über die des Bundesrates vom 24. August 1983

Arbeitnehmer errichtet werden. Die erforderlichen Schutz- Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 août 1983

massnahmen sind in einem Entwurf zu einem eidgenössi- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Gewäh-

schen Datenschutzgesetz konkretisiert worden. Dabei soll rung humanitärer Hilfe entgegenzunehmen, wie er sie auch

namentlich ein neuer Artikel 328b des Obligationenrechts anderen Staaten zukommen lässt.

die Persönlichkeit des Arbeitnehmers besser schützen. Die

vorgeschlagene Bestimmung regelt Inhalt, Ausmass und Bäumlin: Ich nehme nicht zur Sache Stellung, also zur

Zweck der Bearbeitung der Arbeitnehmerdaten. Die Bear- Frage, wie sich die Schweiz gegenüber Nicaragua zu verhal-

beitung der Informationen ist nur zulässig innerhalb der ten habe. Meine Bemerkung betrifft das Formale. Bei der

durch die Arbeitsbeziehungen festgelegten Zwecke. Beantwortung persönlicher Vorstösse im schriftlichen Ver-

Im Sinne der vorstehenden Ausführungen ist der Bundesrat fahren bezeugt der Bundesrat manchmal durchaus

bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. schlechte Manieren. Bundeshausjournalist Dr. Hans Rudolf

Boeckli hat dies in einer Kolumne der Zeitung «Finanz und

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wirtschaft» vom 6. März 1985 mit Recht beanstandet. Es

Déclaration écrite du Conseil fédéral ging damals um eine Einfache Anfrage von Herrn Blocher,

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- die man besser, d. h. nicht bloss ausweichend, hätte beant-

wandeln. worten können.

Hier liegt nun ein ganz krasses Beispiel vor! Wie gesagt, ich

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat diskutiere nicht materiell, aber ich bitte Sie, einmal zur

Kenntnis zu nehmen, wie man manchmal mit Vorstössen

umgeht. Die sozialdemokratische Fraktion hat in ihrem

Postulat vom S.Juni 1983 verlangt, der Bundesrat solle der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Reimann Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Motion Reimann Protection de la personnalité du salarié

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.598

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 724-725

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Ref. No 20 013 260

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