Workplace Surveillance and Employee Personality Rights in Public Employment Law
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to strengthen employee personality rights in public employment law, specifically addressing concerns about workplace surveillance. The court considered that existing private law provided recourse for employees, but acknowledged that civil actions are difficult during economic downturns. The court decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for a review of public employment law regarding health and psycho-social elements, and to examine potential inclusion of relevant provisions in upcoming revisions to workplace safety regulations and a proposed federal data protection law.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 27 Absatz, Art. 63 Absatz, Art. 328 Absatz, Art. 328 al. 1 OR, Art. 328b OR; Workplace Surveillance and Employee Personality Rights in Public Employment Law: The court considered that existing private law provided recourse for employees, but acknowledged that civil actions are difficult during economic downturns. The court decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for a review of public employment law regarding health and psycho-social elements, and to examine potential inclusion of relevant provisions in upcoming revisions to workplace safety regulations and a proposed federal data protection law.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to indicate that employees have a right to sue when their personality rights are violated.
Cited as a proposed new provision to better protect the employee's personality.
Volltext
Motion Reimann 724 N 22 mars 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln. wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
#ST# 84.318 #ST# 84.598
Motion Meier-Zürich Motion Reimann
Nationalbankgesetz. Revision Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers
Loi sur la Banque nationale. Révision Protection de la personnalité du salarié
Wortlaut der Motion vom 5. März 1984 Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1984
Der Bundesrat wird ersucht, den Artikel 27 Absatz 3 Buch- Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, in welcher Weise
stabe a und b des Nationalbankgesetzes, der die Verteilung im öffentlichen Arbeitsrecht Bestimmungen zum konkreten
des Reingewinns der Nationalbank zwischen Bund und Kan- Schutz der Arbeitnehmer gegen Übergriffe auf seine Per-
tonen regelt, wie folgt zu ändern: sönlichkeitsrechte eingeführt werden können. Es geht dabei
a. zunächst erhalten die Kantone eine Entschädigung von 1 vor allem darum, jegliche Überwachungseinrichtungen, die
Franken pro Kopf... den Arbeitnehmer unentwegt kontrollieren, zu verbieten.
b. ein alsdann verbleibender Überschuss fällt dem Bund zu. Ferner sollen Kriterien verankert werden, die die Aufstellung
von Überwachungsgeräten zu anderen Zwecken als dem
Texte de la motion du 5 mars 1984 der Personalüberwachung, unmissverständlich regeln.
Le Conseil fédéral est chargé de modifier comme il suit Texte de la motion du 12 décembre 1984
l'article 27, 3° alinéa, lettres a et b, de la loi sur la Banque
nationale qui a trait à la répartition du bénéfice net de Le Conseil fédéral est chargé d'examiner de quelle manière
l'institut d'émission entre la Confédération et les cantons: on pourrait introduire dans le droit du travail des disposi-
tions visant à protéger concrètement les travailleurs contre
a. Les cantons reçoivent une indemnité de 1 franc par toute atteinte a leur personnalité. Il s'agit avant toute d'inter-
habitant... dire les installations de surveillance qui contrôlent en per-
o. Le surplus éventuel revient à la Confédération. manence les activités des travailleurs. En outre, il faudrait
établir des critères qui permettent de réglementer sans
Mitunterzeichner - Cosignataire: [Hegg]
équivoque la mise en place de dispositifs de surveillance
Schriftliche Begründung - Développement par écrit devant servir à autre chose qu'au contrôle du personnel.
Nach Artikel 63 Absatz 2g des Nationalbankgesetzes kann Mitunterzeichner- Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Borei,
der Bundesrat über die Anteile der Kantone endgültig be- Braunschweig, Chopard, Clivaz, Deneys, Eggenberg-Thun,
stimmen. Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Gloor, Hubacher,
Im Rahmen der Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Morf, Neu-
und Kantonen soll eine Besserstellung der Bundesfinanzen komm, Riesen-Freiburg, Robbiani, Rubi, Ruch-Zuchwil,
angestrebt werden. Die vorgeschlagene Änderung des Ruffy, Schmid, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen,
Nationalbankgesetzes kann dem Bund zu zusätzlichen Ein- Vannay, Wagner, Zehnder (33).
nahmen verhelfen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Als in den sechziger Jahren das geltende Arbeitsgesetz
vom 20. Februar 1985 ausgearbeitet wurde, dachte niemand an Missbräuche, die
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985 heute mit der Entwicklung neuer Technologien den Persön-
Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom lichkeitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beein-
25. Mai 1983 zu den Motionen der unabhängigen und evan- trächtigen. Deshalb sind heute die vorrangigen Zielsetzun-
gelischen Fraktion (82.901 ), Schmid (82.934) und Feigenwin- gen des öffentlichen Arbeitsrechts die Gesundheitsvorsorge
ter (82.935), welche sich ebenfalls mit der Verwendung des und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Nationalbankgewinnes befassen. Sie wurden vom National- Indessen hat das konkrete Beispiel eines kleineren jurassi-
rat am 24. Juni 1983 antragsgemäss in Postulate umgewan- schen Unternehmens, das in seinen Werkstätten Videoka-
delt. meras zur Überwachung der dort beschäftigten Arbeitneh-
Der Bundesrat erachtet nach wie vor eine sorgfältige Prü- merinnen aufgestellt hat, eindeutig aufgezeigt, wo die Män-
fung der Frage, ob, in welchem Ausmass und zu welchem gel des geltenden Rechts liegen. Die Behörden können zwar
Zweck Überschüsse der Nationalbank abgeschöpft werden bei Gesundheits- und Sicherheitsfragen ohne weiteres inter-
könnten, für erforderlich. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern venieren. Hingegen fehlt ihnen jegliche Grundlage, bei Ver-
der Verwaltung und der Nationalbank klärt die entsprechen- stössen gegen die Persönlichkeitsrechte einzuschreiten.
den Möglichkeiten in dieser geld- und finanzpolitisch sowie Wohl verfügen die in ihren Persönlichkeitsrechten geschä-
rechtlich komplexen Materie ab. digten Arbeitnehmer über ein Klagerecht gemäss Artikel 328
Die in der vorliegenden Motion verlangte Gesetzesänderung Absatz 1 des OR. Doch müssen die Arbeitnehmer die not-
wäre ohne Verfassungsrevision nicht durchführbar, da die wendigen zivilrechtlichen Schritte einleiten. Es ist keine
Verfassung den Gewinnanteil der Kantone von zwei Dritteln Frage, dass sich die Arbeitnehmer in Zeiten wirtschaftlicher
zwingend festlegt (Art. 39 Abs. 4). Krise eher um den Arbeitsplatz sorgen, als dass sie ein
Das Anliegen der Motion kann im Zusammenhang mit den langwieriges und kompliziertes Gerichtsverfahren in die
drei erwähnten Postulaten geprüft werden. Wege leiten.
22. März 1985 N 725 Postulat der sozialdemokratischen Fraktion
Deshalb scheint es uns dringend notwendig, einige grundle- 83.447
#ST#
gende öffentlich-rechtliche Normen zu schaffen, damit die
Arbeitnehmer gegen die gravierendsten Kollektivübergriffe Postulat der sozialdemokratischen Fraktion
auf ihre Persönlichkeitsrechte wirksam geschützt sind. In Nicaragua. Verstärkung der Hilfeleistung
erster Linie ginge es darum, den zuständigen Behörden das Postulat du groupe socialiste
Recht einzuräumen, sämtliche Überwachungseinrichtungen
einer Kontrolle zu unterziehen, um sie gegebenenfalls zu Nicaragua. Renforcement de l'aide
verbieten. Sie können dann bewilligt werden, wenn sie der
Überwachung einer automatischen Einrichtung dienen und
dabei nicht mehr als den angestrebten Zweck erfüllen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Wortlaut des Postulates vom S.Juni 1983
vom 20. Februar 1985 Die Souveränität und Unabhängigkeit Nicaraguas ist zuneh-
Rapport du Conseil fédéral du 20 février 1985 mend bedroht. Das Ausmass ausländischer Einmischung in
Das Arbeitsrecht ist teils öffentlich-rechtlicher, teils privat- die inneren Angelegenheiten des Landes steigt. Die Länder
rechtlicher Natur. Der Persönlichkeitsschutz des Arbeitneh- derContadora-Gruppe und der spanische Ministerpräsident
mers ist Sache des Privatrechts; er ist in Artikel 328 Absatz 1 Felipe Gonzalez versuchen eine friedliche Lösung der Pro-
des Obligationenrechts geregelt. Demgegenüber betrifft der bleme in der Region zu erreichen.
Gesundheitsschutz in erster Linie das öffentliche Recht Unter diesen Umständen laden wir den Bundesrat ein, der
(Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz). politischen Entwicklung in Nicaragua die grösste Aufmerk-
Dieses dualistische Rechtssystem führt zu einer Aufgaben- samkeit zu schenken. Wir laden ihn zudem ein, die fremde
teilung, namentlich im Vollzug. Da sich das System bewährt Einmischung zu verurteilen und - im Rahmen seiner Mög-
hat, ist es weder notwendig noch opportun, Änderungen lichkeiten - alles zu tun, um die Bemühungen für die Erhal-
vorzunehmen. Der Motionär erwähnt die vom Zivilrecht tung des Friedens in der Region, insbesondere jene der
gebotene Möglichkeit: Im konkreten Fall wurde vor einem Contadora-Gruppe und von Felipe Gonzalez aktiv zu unter-
Arbeitsgericht ein Zivilprozess angestrengt. stützen.
Manche Betriebe verfügen bereits über Überwachungsein- Die Landesregierung wird ausserdem ersucht, die Möglich-
richtungen, beispielsweise Banken, Verkaufsgeschäfte und keiten vermehrter Hilfe unseres Landes im Rahmen der
Industriebetriebe. Diese Einrichtungen verfolgen indessen humanitären und der technischen Zusammenarbeit mit
ein klares Ziel: Vorab geht es um die Sicherheit der Arbeit- Nicaragua zu prüfen.
nehmer bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sodann um Texte du postulat du 8 juin 1983
die Gewährleistung der Sicherheit der Kunden und um die
Diebstahlsüberwachung und schliesslich um die Überwa- La souveraineté et l'indépendance du Nicaragua sont de
chung automatisierter Arbeiten. plus en plus menacées. L'immixtion étrangère dans les
Die Tatsache, dass ein Überwachungssystem ganz oder in affaires intérieures du pays est toujours plus profonde. Les
erster Linie der Kontrolle der Arbeitnehmer dient, stellt eine pays du groupe de Contadora et le premier ministre espa-
unerwünschte Entwicklung dar. Eine ständige Überwa- gnol Felipe Gonzalez cherchent à trouver une solution paci-
chung der Arbeitnehmer durch Videokameras kann nament- fique aux problèmes de cette région.
lich eine Gefahr für deren psychische Gesundheit bilden. C'est pourquoi nous prions le Conseil fédéral d'accorder la
Aus diesem Grund ist dem Gesundheitsbegriff vermehrte plus grande attention à l'évolution politique au Nicaragua.
Aufmerksamkeit zu schenken, indem man nicht nur den Nous l'invitons de plus à condamner l'ingérence étrangère
körperlichen Schutz der Arbeitnehmer beachtet, sondern dans ce pays et à tout entreprendre, dans les limites de ses
auch den psycho-sozialen Elementen der Gesundheit Rech- possibilités, pour appuyer les efforts visant à sauvegarder la
nung trägt. Dies beschlägt die erwähnte öffentlich-rechtli- paix dans cette région du globe, et tout particulièrement
che Gesetzgebung. Als Folge des neuen Unfallversiche- ceux du groupe de Contadora et du premier ministre espa-
rungsgesetzes, das am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist, gnol.
befindet sich gegenwärtig die Verordnung 3 zum Arbeitsge- Nous souhaitons enfin que notre gouvernement central exa-
setz in Revision. Im Rahmen dieser Revisionsarbeiten kann mine la possibilité d'accorder un soutien accru au Nicara-
der Gesundheitsbegriff überprüft und untersucht werden, gua dans le cadre de la coopération technique et de l'aide
ob in diese Verordnung einschlägige Bestimmungen aufzu- humanitaire.
nehmen sind. Sprecher- Porte parole: Bäumlin
Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass
die Nutzung der neuen Technologien die Gefahr ein- Schriftliche Erklärung
schliesst, dass umfassende Informationssysteme über die des Bundesrates vom 24. August 1983
Arbeitnehmer errichtet werden. Die erforderlichen Schutz- Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 août 1983
massnahmen sind in einem Entwurf zu einem eidgenössi- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Gewäh-
schen Datenschutzgesetz konkretisiert worden. Dabei soll rung humanitärer Hilfe entgegenzunehmen, wie er sie auch
namentlich ein neuer Artikel 328b des Obligationenrechts anderen Staaten zukommen lässt.
die Persönlichkeit des Arbeitnehmers besser schützen. Die
vorgeschlagene Bestimmung regelt Inhalt, Ausmass und Bäumlin: Ich nehme nicht zur Sache Stellung, also zur
Zweck der Bearbeitung der Arbeitnehmerdaten. Die Bear- Frage, wie sich die Schweiz gegenüber Nicaragua zu verhal-
beitung der Informationen ist nur zulässig innerhalb der ten habe. Meine Bemerkung betrifft das Formale. Bei der
durch die Arbeitsbeziehungen festgelegten Zwecke. Beantwortung persönlicher Vorstösse im schriftlichen Ver-
Im Sinne der vorstehenden Ausführungen ist der Bundesrat fahren bezeugt der Bundesrat manchmal durchaus
bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. schlechte Manieren. Bundeshausjournalist Dr. Hans Rudolf
Boeckli hat dies in einer Kolumne der Zeitung «Finanz und
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wirtschaft» vom 6. März 1985 mit Recht beanstandet. Es
Déclaration écrite du Conseil fédéral ging damals um eine Einfache Anfrage von Herrn Blocher,
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- die man besser, d. h. nicht bloss ausweichend, hätte beant-
wandeln. worten können.
Hier liegt nun ein ganz krasses Beispiel vor! Wie gesagt, ich
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat diskutiere nicht materiell, aber ich bitte Sie, einmal zur
Kenntnis zu nehmen, wie man manchmal mit Vorstössen
umgeht. Die sozialdemokratische Fraktion hat in ihrem
Postulat vom S.Juni 1983 verlangt, der Bundesrat solle der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Reimann Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers
Motion Reimann Protection de la personnalité du salarié
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.598
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 724-725
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Ref. No 20 013 260
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