Federal Council Criticized for Undermining Local Radio Experiment with Publisher Stake Approvals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council's decision to allow a newspaper publisher a 12% stake in a local radio station, despite a previous rejection and widespread negative feedback from interested organizations, is criticized for altering the experimental framework of local radio broadcasting. The council reasoned that while ownership changes could be acceptable, they must not fundamentally alter the original experimental setup designed to answer key questions about local radio's viability and impact. This decision, alongside the approval of another publisher's significant stake in a different radio station, is seen as undermining the integrity of the experiment by allowing undue influence and potentially creating an arbitrary situation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF, Art. 64 al. 1 LTF; Federal Council Criticized for Undermining Local Radio Experiment with Publisher Stake Approvals: The council reasoned that while ownership changes could be acceptable, they must not fundamentally alter the original experimental setup designed to answer key questions about local radio's viability and impact. This decision, alongside the approval of another publisher's significant stake in a different radio station, is seen as undermining the integrity of the experiment by allowing undue influence and potentially creating an arbitrary situation.
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KI-generiertCited in the dispositive to order the losing party to pay the costs of the federal court proceedings.
Cited in the dispositive to order that the applicant be granted legal aid and appointed a lawyer.
Volltext
Interpellation Stappung 758 N 22 mars 1985
2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zur wird, damit ein späterer Übertritt ins Berufsleben möglich Erfüllung des Konzepts des koordinierten Sanitätsdienstes bleibt? unter den Sanitätsinstruktionsoffizieren unbedingt entsprechendes Fachpersonal vorgefunden werden muss? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. März 1985 3. Könnten die Anstellungsbedingungen für Medizinalpersonen der Sanitätsoffiziere derart gestaltet werden, dass Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1985 Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sich zumindest für einige 1. Dass sich erfahrungsgemäss sehr wenig diplomierte Jahre zur Instruktionstätigkeit entschliessen könnten? Medizinalpersonen für den Beruf des Instruktionsoffiziers in der Armee interessieren, hat verschiedene Gründe. Einmal Texte de l'interpellation du 13 décembre 1984 ist nicht zu übersehen, dass die Arbeitsbedingungen für Ärzte oder Zahnärzte (wesentlich höheres Einkommen, Depuis plusieurs années, le nombre des officiers instruc- Unabhängigkeit, geregelte Arbeitszeit usw.) attraktiver sind teurs des troupes sanitaires qui ont reçu une formation als diejenigen für einen Instruktionsoffizier, der seinen médicale complète a diminué. Il y a quelque temps déjà que Arbeitsort nicht frei wählen kann, mit unregelmässigen l'on ne trouve plus parmi ces instructeurs ni médecin, ni Arbeitszeiten rechnen muss und beispielsweise seine dentiste, ni pharmacien. C'est pourquoi il arrive parfois qu'il Ferienplanung den Bedürfnissen der militärischen Ausbiln'y ait, dans les écoles de recrues des troupes sanitaires, dung anpassen muss. Dazu kommt, dass sich ein Arzt, que quelques lieutenants et premiers lieutenants, payant Zahnarzt oder Apotheker, der sich für die Instruktorenlaufleurs galons, qui ont une profession médicale. bahn entschliesst, damit rechnen muss, dass er seinen Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions erlernten Beruf später nicht mehr wird ausüben können, suivantes: weil ohne dauernde Praxis und Weiterbildung eine spätere 1. Le fait qu'aucun officier ayant reçu une formation médi- Rückkehr in den medizinischen Beruf kaum noch möglich cale ne veut entrer dans le corps des instructeurs est-il dû ist. aux mauvaises conditions d'engagement et de travail, ainsi 2. Es wäre zu wünschen, dass sich vermehrt Ärzte, Zahnqu'à une solde et à des possibilités d'avancement insuffiärzte oder Apotheker als Instruktionsoffiziere zur Verfügung santes? stellen. Das Militärdepartement ist denn auch bemüht, 2. Le Conseil fédéral partage-t-il l'avis selon lequel il est entsprechende Anwärter gewinnen zu können. Aus den darabsolument nécessaire qu'il y ait, parmi les officiers instrucgelegten Gründen führt dies leider nur selten zum Erfolg teurs des troupes de santé, du personnel qualifié pour que (gegenwärtig ein Bewerber). l'on puisse réaliser la conception du Service sanitaire coor- Immerhin darf festgehalten werden, dass die Verwirklichung donné? des koordinierten Sanitätsdienstes durch den Mangel an 3. Serait-il possible de prévoir pour les officiers sanitaires diplomierten Medizinalpersonen im Instruktionskorps der ayant une formation médicale des conditions d'engagement Sanitätstruppen nicht in Frage gestellt ist. telles que des médecins, dentistes ou pharmaciens puissent 3. Die Anstrengungen des Militärdepartementes, «Instruktochoisir, pour quelques années au moins, la profession d'insren auf Zeit» einstellen zu können, führen bei diplomierten tructeur? Medizinalpersonen nicht zum gewünschten Erfolg, weil, wie bereits dargelegt, die Aussicht auf eine erfolgreiche Rück- Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bremi, Bürerkehr in den erlernten Arztoder Zahnarztberuf sehr klein ist. Walenstadt, Cincera, Fischer-Sursee, Früh, Geissbühler, Instruktionsoffiziere haben eine Ausbildung zu durchlaufen, Hess, Hofmann, Humbel, Iten, Jung, Kühne, Müller-Schardie neben der Probezeit unter anderem die Militärschulen l nachtal, Oehler, Schnider-Luzern, Spalti, Wellauer (18) und II umfasst und rund drei Jahre dauert. Diese Ausbildung muss auch von Medizinalpersonen erbracht werden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der San RS 267/84 war die Zuteilung von Medizinalperso- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesnen so ausgefallen, dass in einer Kompagnie weder die rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Zugführer noch der Kompagniekommandant, noch die Instruktoren Medizinalpersonen waren: Abstimmung - Vote ad 1 : Bei der Kommandierung von Ärzten oder Ärztekandi- Für den Antrag auf Diskussion Mehrheit daten, die kurz vor dem Staatsexamen stehen, sollte nach Dagegen Minderheit der Meinung vieler befragter Sanitätsoffiziere darauf geachtet werden, dass die Medizinalpersonen gleichmässiger an alle fraglichen Kompagnien zugeteilt werden. Auf alle Fälle muss es gewährleistet sein, dass die Sanitätsrekruten in der Fachausbildung soweit ausgebildet werden können, dass 84.596 sie am Schluss der RS den Anforderungen genügen, die an #ST#
einen Sanitätssoldaten, auf einer Sanitätshilfsstelle und in Interpellation Stappung Basisspitälern gestellt werden. Lokalradios. Beteiligung von Verlegern In vielen Statistiken sind die Durchschnittseinkommen bekanntlich bei rund 100000 Franken im Jahr. In diesem Radios locales. Zusammenhang ist es nützlich zu wissen, wieviel ein Instruk- Participation d'éditeurs de journaux tionsoffizier im Grad eines Hauptmanns verdient, wenn seine Sozialzulagen, seine Dienstund Ortszulagen auch mitberücksichtigt werden. ad 2: Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass ein Sanitätssoldat auf einer Hilfsstelle Erste Hilfe leisten und Wortlaut der Interpellation vom 10. Dezember 1984 einen Verwundeten transportfähig machen kann. Dazu Der Bundesrat hat am 3. Dezember 1984 eine Beteiligung muss er neben der Wundversorgung auch die Verabreider «Berner Zeitung» (BZ) am Lokalradio ExtraBE gutgechung intramuskulärer und intravenöser Injektionen beherrheissen. Mit diesem Entscheid hat er seine bisherige Politik schen. Eine einwandfreie Ausführung dieser Ersten Hilfe ist massiv geändert: Noch im Juni 1983 hatte der Bundesrat ein aber nur dann möglich, wenn Fachpersonal die entspre- Verlegerradio für Bern abgelehnt und das «BZ«-Gesuch für chenden Instruktionen gegeben hat. ein-Radio «Bärner Wälle» abgewiesen. ad 3: Ist es nicht möglich, dass den Medizinalpersonen Ich frage den Bundesrat: während der Zeit, in der sie sich für den Instruktionsdienst 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, das Besitzesänzur Verfügung stellen, Weiterbildungsurlaub zugesichert derungen bei Lokalradios während der Versuchsphase die 22. März 1985 N 759 Interpellation Stappung
Versuchsanordnungen massiv verändern und die RVO aus- 5. Le gouvernement est-il prêt à faire procéder, dans le cas höhlen, insbesondere wenn sich Verleger mit einer starken Züri Woche/Radio Z également, à une consultation auprès Stellung irp Verbreitungsgebiet bei den betreffenden Lokaldes organisations intéressées, à prendre leurs avis en consiradios einkaufen? dération et à mettre fin à la situation arbitraire qui prévaut 2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im Rahactuellement? Dans le cas contraire, comment justifie-t-il sa men eines Versuches auch das Verschwinden von Sendern décision négative? in Kauf genommen werden muss, sofern es sich erweist, Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Braunschweig, dass die bei der Einreichung des Konzessionsgesuches-zu Euler, Fankhauser, Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solooptmistisch - veranschlagten Einnahmen die Ausgaben thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Neukomm, nicht zu decken vermögen? Reimann, Renschler, Rubi, Ruffy, Uchtenhagen (16) 3. Trifft es zu, dass die überwiegende Mehrheit oder gar sämtliche im Rahmen der Anhörung der ExtraBE-Versuchs- Schriftliche Begründung - Développement par écrit erlaubnis vom EVED angeforderten Meinungsäusserungen Radio ExtraBE hatte eine «BZ»-Beteiligung von 24 Prozent zur Beteiligung der «Berner Zeitung» negativ lauteten? angestrebt. Der Bundesrat bewilligte davon 50 Prozent, Wenn nicht, welche Organisationen und angefragten Verlenämlich 12 Prozent, und verpflichtete gleichzeitig den Senger lehnten die «BZ»-Beteiligung ab, welche befürworteten der, ein weiteres Aktienpaket von 6 Prozent für Berner sie? Verleger bereitzuhalten, obwohl diese zuvor eine eigene 4. Nach welcher Formel hat der Bundesrat die maximal Beteiligung und den «BZ»-Einkauf bei ExtraBE rundweg mögliche Beteiligung der «BZ» am ExtraBE-Aktienkapital abgelehnt hatten. Neben den Verlegern hatten übrigens (12 Prozent) errechnet? Gehe ich fehl in der Annahme, dass auch alle Medienorganisationen und das zweite Berner eine Beteiligung von 24 Prozent (so viel wollte die «BZ») Lokalradio (Förderband) mit guten Gründen den ExtraBE/ bewilligt worden wäre, wenn die Konzessionsnehmer das «BZ»-Handel vehement zur Ablehnung empfohlen. Doppelte, nämlich 48 Prozent, gefordert hätten? Diese Entscheidung der Landesregierung ist für den gesam- 5. Ist der Bundesrat bereit, auch im Fall «Züri Woche»/ ten Lokal radioversuch von grösster Bedeutung. Künftig wird Radio Z ein Anhörungsverfahren bei den interessierten jeder Sender, der sich bei der Budgetierung verrechnet hat, Organisationen durchzuführen, deren Meinungen zu mit Berufung auf den ExtraBE-Entscheid neue Kapitalgeber berücksichtigen und dem unrechtmässigen Zustand ein suchen können. Die Versuchsanordnungen können so ohne Ende zu setzen? Wenn nein, wie begründet der Bundesrat weiteres auf den Kopf gestellt werden. Von einem Versuch seinen ablehnenden Entscheid? kann aber nicht gesprochen werden, wenn laufend die Versuchsbedingungen verändert werden Zu diesem Grundsatz hat sich der Bundesrat früher ja bekannt. ExtraBE beispiels- Texte de l'ihterpellation du 10 décembre 1984 weise, ursprünglich als Journalistenradio mit starker Beto- Le 3 décembre 1984, le Conseil fédéral a donné son accord à nung des Ausbildungsaspekts konzipiert, wird jetzt zu einem une participation de la Berner Zeitung (BZ) à la radio locale Verlegerund Warenhausradio (neben der «BZ» darf sich ja ExtraBE. Cette décision a modifié très fortement, dans ce auch der Warenhausbesitzer François Loeb einkaufen). domaine, la politique officielle suivie jusqu'à présent: En Noch folgenschwerer ist allerdings, dass die Zusammenarjuin 1983 encore, le gouvernement avait rejeté une «radio beit von Lokalradios mit einzelnen Verlegern ganz neue d'éditeurs» pour Berne et opposé une fin de non-recevoir à Dimensionen annimmt, sobald die Verleger in einer Trägerla requête présentée par la BZen faveur d'une radio «Bärner schaft Einsitz nehmen. Dazu das Beispiel Radio Z: Seit die Wälle». «Züri Woche» bzw. ihre Verleger Beat Curti und Walter Frey Cela étant, je demande au gouvernement de répondre aux mit insgesamt 20 Prozent an der RadioZAG beteiligt sind, questions suivantes: wurde nicht nur die Z-Radiowerbung der Curtiund Frey- 1. N'estime-t-il pas lui aussi que des changements apportés Firmen verstärkt, sondern auch eine enge Kooperation auf aux conditions de propriété des radios locales pendant la redaktionellem Gebiet mit gemeinsamer Schleichwerbung période d'essai modifient énormément les règles de l'expéin die Tat umgesetzt. So führen Z und «Züri Woche» eine rience et qu'ils vident de sa substance l'ordonnance y relagemeinsame Weihnachtsaktion durch, welche unter andetive (Ordonnance sur les essais locaux de radiodiffusion, du rem die Förderung des Umsatzes von Leisiund Migros- 7 juin 1982 - 784.401), notamment lorsque des éditeurs Guetzliteig zum Ziel hat. Weitere Aktionen sind geplant. occupant une forte position dans le rayon de diffusion en Dadurch wird das labile Gleichgewicht zwischen den Zürquestion prennent des participations financières dans les cher Lokalradios einseitig zugunsten des bürgerlichen, wirtradios locales concernées? schaftsnahen Radio Z verschoben. Ausserdem kann sich der 2. Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi de l'avis que la Gratisanzeiger «Züri Woche», ebenfalls politisch klar rechts disparition de stations de radio doit également être envisaangesiedelt, mit Duldung der Konzessionsorgane eine stärgée et admise quand il s'agit d'un essai, dès qu'il s'avère que kere Stellung verschaffen, obwohl-wie im Falle «BZ»-sein les recettes budgétisées lors du dépôt de la demande de Lokalradiokonzessionsgesuch und ein Wiedererwägungsconcession ne parviennent pas à couvrir les dépenses, par gesuch vom Bundesrat abgelehnt worden war. ce que les premières ont été évaluées de manière trop Die «Züri Woche» hat sich faktisch mit 20 Prozent bei optimiste? Radio Z eingekauft. Ein einzelner Aktionär darf aber laut Z- 3. Est-il exacte que, dans leur écrasante majorité (si ce n'est Statuten, wie sie mit dem Konzessionsgesuch eingereicht même dans leur totalité) les opinions ou les avis exprimés worden sind, nur maximal 10 Prozent der Aktien besitzen. dans le cadre de la consultation exigée par le DFTCE (avant Die «Züri-Woche»-Beteiligung ist durch die geltende Konqu'il ne donne l'autorisation à la radio expérimentale zession schon aufgrund dieses Sachverhaltes in keiner Art ExtraBE) se prononçaient négativement sur la participation und Weise abgedeckt. Daran ändert die Tatsache, dass die de la Berner Zeitung (BZ)7 Si tel n'est pas le cas, quelles Herren Curti und Frey einzeln je 10 Prozent erworben haben, organisations et quels éditeurs consultés ont-ils préavisé nichts. négativement la participation de la BZ, et lesquels l'ont Die Lokalradiokonzessionen sind durch diese Entwicklunappuyée au accueillie favorablement? gen praktisch käuflich geworden. Es fragt sich, ob es nicht zweckmässigerwäre, die Versuchserlaubnisse künftig unter 4. Quelle formule le Conseil fédéral a-t-il appliquée pour den Sendewilligen zu verlosen oder an den Meistbietenden déterminer quelle pouvait être la participation maximum zu versteigern. possible de la BZ au capital-actions d'ExtraBE (12 pour cent)? Suis-je dans l'erreur en admettant que 24 pour cent de participation auraient été autorisés (c'est ce que demandait la BZ) si le détenteur de la concession avait revendiqué le double, soit 48 pour cent> Interpellation Ruffy 760 N 22 mars 1985
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Prozent bis zu 12 Prozent beteiligen kann. In diesem Rahvom 4. März 1985 men ist die Aufteilung Sache der Verlage auf dem Platze Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1985 Bern. Der Bundesrat hat am 20. Juni 1983 aufgrund der Verord- 5. Das Eidgenössische Verkehrsund Energiewirtschaftsnung über lokale Rundfunkversuche (RVO) eine gesamtdepartement hat über die Änderung der Beteiligungen am schweizerische Versuchsphase für Lokalrundfunk bis Ende Aktienkapital der Radio Z AG in Zürich eine Anhörung eröff- 1988 beschlossen. Trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten net. Nach Abschluss der Anhörung wird sich der Bundesrat einiger Lokalradioveranstalter lehnte er es in der Folge ab, mit der Angelegenheit befassen und dabei die Stellungnahdie RVO zu revidieren und insbesondere die tägliche Werbemen der angehörten Organisationen in seine Meinungsbilzeit zu erhöhen. Erschuf jedoch eine Ausgleichsmöglichkeit dung einbeziehen. für saisonale Schwankungen der Nachfrage nach Werbezeit. Präsident: Herr Stappung verlangt Diskussion. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Rahmenbedin- Abstimmung - Vote gungen für die Versuchsphase im wesentlichen bis 1988 möglichst beizubehalten sind. Innerhalb dieser generellen Für den Antrag auf Diskussion Mehrheit Rahmenbedingungen, die für alle Rundfunkversuche gel- Dagegen Minderheit ten, sind die einzelnen Projekte zu beurteilen. Nicht alle Elemente der einzelnen Projekte sind unabänderlich. Anpassungen sind deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings gehören die Eigentumsund Beteiligungsverhält-- nisse zu den Elementen, die nicht beliebig veränderbar sind. #ST# 84.925 Die RVO setzt in verschiedener Hinsicht Schranken, so Interpellation Ruffy bezüglich der Verankerung im Verbreitungsgebiet, der schweizerischen Beherrschung und der Vermeidung einer Direkte TGV-Verbindung Paris-Mailand publizistischen Vormachtstellung. Zu beachten ist jedoch, Liaison directe Paris-Milan par le TGV dass Verleger von der RVO nicht von der Beteiligung an einem lokalen Rundfunkversuch ausgeschlossen sind. Allerdings ist nach RVO zu verhindern, dass in einem Versorgungsgebiet eine publizistische Vormachtstellung verstärkt oder neu geschaffen wird. Die allfällige Beteiligung Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1984 eines Verlegers an einem Lokalradio ist deshalb unter die- Der Bundesrat wird gebeten: sem Aspekt besonders zu beurteilen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt 1. so rasch wie möglich alle Schritte zu unternehmen, damit Stellung: die TGV-Verbindung Paris-Lausanne bis Brig verlängert wird; 1. Ob Änderungen der Eigentumsverhältnisse bei Lokalradios während der Versuchsphase eine Veränderung der 2. durch den Einsatz von TGV-Kompositionen, die an das Versuchsanordnung darstellen, muss im Einzelfall abgeklärt italienische Eisenbahnnetz angepasst sind, im Hinblick auf werden. Dabei ist davon auszugehen, dass der laufende den neuen Fahrplan 1987 eine direkte Verbindung Paris- Lokalrundfunkversuch möglichst schlüssige Antworten auf Mailand, ohne umsteigen, sicherzustellen. die Fragen ergeben soll, ob in der Schweiz ein Bedürfnis Texte de l'interpellation du 13 décembre 1984 nach Lokalrundfunk besteht, wie sich dieser Rundfunk auf die anderen Medien auswirkt und unter welchen Bedingun- Le Conseil fédéral est prié: gen Lokalrundfunk betrieben werden kann. Zur Beantwor- 1. D'entreprendre dans les plus brefs délais toutes les tung der letzten Frage kann auch die Änderung von Eigendémarches afin de prolonger la liaison TGV Paris-Lausanne tumsverhältnissen und deren Auswirkungen interessant jusqu'à Brigue. sein. Selbstverständlich dürfen Eigentumsübertragungen 2. De faire en sorte que la liaison Paris-Milan sans transbordie ursprünglich gewählte Versuchsanordnung, die auf der dement soit rétablie dans la perspective du nouvel horaire RVO basiert, nicht grundlegend verändern. Wechsel in den 1987 en recourant à des rames du TGV adaptées aux condi- Eigentumsverhältnissen, die sich in diesem Rahmen bewetions du réseau italien. gen, stellen deshalb keine Aushöhlung der RVO dar. Mitunterzeichner-Cosignataires: Cotti Gianfranco, Darbel- 2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass im Rahmen eines lay, Deneys, Dubois, Dupont, Fankhauser, Friedli, Giudici, Versuches auch das Verschwinden von Sendern in Kauf Grassi, Longet, Pidoux, Pini, Pitteloud, Revaclier, Robbiani, genommen werden muss. Zu viele Betriebseinstellungen Schmidhalter, Vannay (17) würden aber den Versuch gefährden, weil eine Reihe von Fragen, welche die RVO stellt, nur beantwortet werden Schriftliche Begründung - Développement par écrit können, wenn eine grössere Zahl von Stationen über län- Dans leur plan à court terme 1986/1987, les CFF affirment gere Zeit Programme ausstrahlt. Dies gilt unter anderem für leur volonté «d'améliorer l'image de marque du rail et à die Versuchsziele «Auswirkungen auf die anderen Medien encourager en particulier le trafic à longue distance, le trafic und das gesellschaftliche Leben». So gesehen, können sich touristique et le trafic des voyages d'affaires». La suppres- «lebenserhaltende» Massnahmen geradezu aufdrängen, um sion du TEE Paris-Milan lors de l'introduction du TGV der RVO gerecht zu werden. Paris-Lausanne ne permet plus d'assurer les prestations 3. Die überwiegende Mehrheit der Angehörten hat sich zur antérieures et a provoqué une détérioration des conditions Beteiligung der «Berner Zeitung» negativ geäussert. Nicht du trafic. Le transbordement des voyageurs venant de Paris zuletzt deshalb hat der Bundesrat seine Zustimmung von à destination des stations d'hiver vaudoises et valaisannes Bedingungen abhängig gemacht, die erheblich von den ainsi qu'à destination de Milan est en contradiction avec une Vorschlägen des Gesuchstellers abweichen. conception moderne des transports ferroviaires internatio- 4. Die Annahme des Interpellanten ist nicht zutreffend. Der naux. A cela s'ajoute le fait que les voyageurs venant d'Italie Bundesrat hat die maximale Beteiligungsmöglichkeit wegen à destination de Paris sont souvent victimes de retards qui der besonderen Pressesituation im lokalen Versorgungsgeprovoquent des ruptures de communication, le TGV Lausanbiet und unter Berücksichtigung der Tätigkeit des zweiten ne-Paris ne pouvant attendre plus de 15 minutes. Lokalradios im Räume Bern festgelegt. Im übrigen hat der Le risque de voir la ligne pourtant directe Paris-Vallorbe- Bundesrat der «Berner Zeitung» nicht einfach 12 Prozent Lausanne-Brigue-Milan délaissée au profit de celle de zuerkannt, sondern festgelegt, dass ein einzelner Verleger Paris-Lyon (TGV)-Turin-Milan (IC) s'est fortement accru sich innerhalb der für Verlage zulässigen Quote von 18 ces derniers temps. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stappung Lokalradios. Beteiligung von Verlegern
Interpellation Stappung Radios locales. Participation d'éditeurs de journaux
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Jahr 1985 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17 Séance Seduta
Geschäftsnummer 84.596 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00 Date Data
Seite 758-760 Page Pagina
Ref. No 20 013 294
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