Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-590 KI-generiert

Federal Council's Acceptance of Postulate for Urgent Soil Protection Measures

Geschäftsnummer VPB 84-590
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion called for urgent measures to protect soil from poisoning due to contaminants like heavy metals and persistent organic compounds. The Federal Council acknowledged the necessity of soil protection measures already being implemented through existing environmental laws and ongoing ordinance drafts concerning air quality, hazardous substances, and soil pollutant levels. While agreeing with the motion's intent, the Federal Council stated that the requested actions fell within its delegated legislative authority and therefore accepted the motion as a postulate, indicating its commitment to rapid and comprehensive soil protection.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 33 USG, Art. 44 USG, Art. 35 USG; Federal Council's Acceptance of Postulate for Urgent Soil Protection Measures: The Federal Council acknowledged the necessity of soil protection measures already being implemented through existing environmental laws and ongoing ordinance drafts concerning air quality, hazardous substances, and soil pollutant levels. While agreeing with the motion's intent, the Federal Council stated that the requested actions fell within its delegated legislative authority and therefore accepted the motion as a postulate, indicating its commitment to rapid and comprehensive soil protection.

Schlagwörter

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Schutz des Bodens Umweltschutz Schutzniveau Bodenverseuchung Luftqualität Bekämpfung der Umweltbelastungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 33 USG

Cited as the legal basis for qualitative soil protection regulations intended to protect soil fertility from pollutants.

Art. 35 USG

Cited in relation to the responsibilities of cantons in soil protection, specifically for conducting their own investigations in areas where soil fertility is threatened or impaired.

Art. 44 USG

Cited as the legal basis for establishing a nationwide monitoring network (NABO) to determine current soil pollution levels.

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Volltext

21. Juni 1985 N 1235 Motion der LdU/EVP-Fraktion

84.590

#ST#

2. Aufgaben des Bundes

2.1 Richtwerte (Art. 33 USG): Der Bundesrat kann für die

Motion der LdU/EVP-Fraktion Beurteilung der Belastung des Bodens mit schädlichen und

Schutz des Bodens vor Vergiftung. nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen Richtwerte festle-

Dringliche Massnahmen gen. Ein Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte

des Bodens durchläuft zurzeit ein Vernehmlassungsverfah-

Motion du groupe Adl/PEP ren. Von besonderer Bedeutung sind dabei Richtwerte für

Empoisonnement des sois. Belastungen der Böden mit Schwermetallen. Diese Stoffe

Mesures urgentes de protection bauen sich nicht ab, werden dem Boden von den Pflanzen

nicht im Ausmass des Eintrags entzogen und reichern sich

somit langfristig an.

Besonders bodengefährdend sind ebenfalls die nur schwer

abbaubaren chlorierten zyklischen Kohlenwasserstoffver-

Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1984 bindungen (beispielsweise PCBs). Die nötigen Grundlagen

Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu treffen, für baldige Entscheide werden zu einem Teil im Rahmen des

um den Schutz des Bodens vor Vergiftung zu sichern. nationalen Forschungsprogramms über biogene Roh- und

Abfallstoffe erarbeitet, so dass in Zukunft Richtwerte für

Texte de la motion du 6 décembre 1984 weitere Schadstoffe des Bodens eingeführt werden können.

Le Conseil fédéral est chargé de prendre toutes les mesures 2.2 Landesweites Beobachtungsnetz (NABO) zur Ermitt-

'propres à empêcher l'empoisonnement des sols. lung der aktuellen Bodenbelastung (Artikel 44 USG): Der

Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte des

Sprecher - Porte-parole: Weder-Basel Bodens sieht eine langfristige gesamtschweizerische Beob-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit achtung ausgewählter und repräsentativer Bodenstandorte

vor. Die Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und

Die Zeichen mehren sich, dass der landwirtschaftliche Umwelthygiene in Liebefeld (FAC) baut gegenwärtig in

Boden durch tückische Gifte wie Cadmium, Quecksilber Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umweltschutz

und andere Schwermetalle zum Teil durch den Klärschlamm (BUS) ein nationales Beobachtungsnetz auf. Weitere inter-

sowie durch Streusalz, Kerosen, Pflanzenschutz-, Lösungs- essierte Bundesstellen sind ebenfalls beteiligt (Bundesamt

und Düngemittel usw. langfristig immer mehr verseucht für Forstwesen, eidgenössische landwirtschaftliche For-

wird. Diese Entwicklung wird verstärkt durch den sauren schungsanstalten, Anstalt für das forstliche Versuchswesen

Regen, der sich ja nicht nur auf den Wald auswirkt, sondern in Birmensdorf, Institut für Waldbau der ETHZ). Es sollen in

die lebenswichtige Humusschicht ebenfalls laufend schä- Zusammenarbeit mit den Kantonen etwa hundert Boden-

digt. Luft und Wasser können gereinigt werden - nicht aber standorte der Schweiz für eine langfristige Beobachtung

ein zum Beispiel durch Schwermetallrückstände durchsetz- bezeichnet werden. Dieses Netz dient der langjährigen Über-

ter Boden. Dieser ist - nach dem heutigen Stand der wissen- wachung der allgemeinen Bodenbelastung durch Schad-

schaftlichen Erkenntnisse- irreparabel verseucht! Besorgte stoffe und soll speziell die Kenntnisse über das Langzeitver-

Wissenschafter fürchten denn auch, dass - nach dem Wald- halten der besonders bedenklichen Schwermetalle in den

sterben - die nächste ökologische Katastrophe, «das Böden verbessern. Überdies sollen die Auswirkungen von

Bodensterben», vorprogrammiert sei. Massnahmen, die von den Kantonen, gestützt auf die Luft-

Die Motionäre sind der Auffassung, dieser Frage sei höchste reinhaltevorschriften und jene zur Beschränkung umweltge-

Aufmerksamkeit zu schenken und es seien raschestens alle fährdender Stoffe, getroffen werden, ermittelt werden. Erste

notwendigen Abhilfemassnahmen einzuleiten, um den dau- Ergebnisse über diese Untersuchungen, die vorläufig die

ernden Schutz des Bodens zu sichern. Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erwarten.

vom 27. Februar 1985 Der Bund übernimmt den Betrieb des NABO-Netzes, um

dadurch den Kantonen allgemeingültige Beurteilungs-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985

grundlagen für detailliertere eigene Beobachtungen, Über-

1. Allgemeines wachungen und gezielte Ursachenbehebungen im Falle

Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit wirksamer festgestellter Belastungen zu liefern. Gleichzeitig soll sicher-

Massnahmen zum Schutz des Bodens vor Vergiftung. Mit gestellt werden, dass neu auftretende Bodenbelastungen,

den qualitativen Bodenschutzvorschriften im Bundesgesetz beispielsweise durch bisher nicht beobachtete Schadstoff-

vom T.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Art. 33 bis 35 gruppen, aber auch eine generelle Verschlechterung der

USG) soll die Bodenfruchtbarkeit - soweit sie durch Schad- Situation bei den Schwermetallen lokal oder regional früh-

stoffe bedroht ist - geschützt werden. Unter Bodenfrucht- zeitig erkannt werden.

barkeit wird vor allem die Entwicklung und das Fortbeste-

hen natürlicher Pflanzengesellschaften und des landwirt- 3. Aufgaben der Kantone (Art. 35 USG)

schaftlichen Pflanzenbaues sowie das Abbauvermögen der Es muss davon ausgegangen werden, dass das NABO-Netz

Böden für natürliches organisches Material und für synthe- über diffuse Belastungen der Schweizer Böden nur gene-

tisch hergestellte Hilfsstoffe (Pestizide) verstanden. relle Erkenntnisse vermittelt. Es muss den Kantonen über-

Massnahmen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit müssen lassen bleiben, in Gebieten, wo die Bodenfruchtbarkeit

vor allem in den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefähr- gefährdet oder beeinträchtigt ist, eigene Untersuchungen

dende Stoffe und Abfälle getroffen werden. Der Bundesrat vorzunehmen. Die Kantone können dabei auf die fachliche

kann zudem Richtwerte für die Beurteilung der Belastung Unterstützung des Bundes abstellen, sofern diesem die nöti-

des Bodens mit schädlichen und nicht oder nur schwer gen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

abbaubaren Stoffen festlegen. 4. Information der Öffentlichkeit und bundesrätliche Ab-

Bereits heute wird der Boden durch allgemeine Düngeemp- sichten

fehlungen der eidgenössischen landwirtschaftlichen For- Der Bundesrat wird in seinem jährlichen Geschäftsbericht

schungsanstalten (1972 ff) und die bundesrätliche Klär- über die Entwicklung der Bodenbelastung und die ergriffe-

schlammverordnung vom April 1981 gegen Schwermetall- nen Massnahmen Auskunft geben. Das BUS beabsichtigt

belastungen und Nährstoffüberdüngungen teilweise überdies, in regelmässigen Zeitabständen von etwa 5 bis 8

geschützt. In den Entwürfen zu den Verordnungen über die Jahren einen Lagebericht über die Ergebnisse aus dem

Luftreinhaltung, über umweltgefährdende Stoffe sowie über NABO-Programm und über allfällige kantonale Untersu-

Schadstoffgehalte des Bodens schlägt das Eidgenössische chungen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen umfas-

Departement des Innern weitere Massnahmen vor, welche send sein und auch kritische Fälle darstellen. Für allfällige

der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen. Massnahmen bei den Verursachern der Beeinträchtigung

Motion Morf 1236 N 21 juin 1985

der Bodenfruchtbarkeit sind allerdings die Kantone zu- frühzeitige Massnahmen der Schadstoffausstoss einge-

ständig. schränkt wird und gesundheitsbedrohende Giftkonzentra-

Sofern die in den erwähnten Verordnungsentwürfen enthal- tionen verhindert werden.

tenen bodenrelevanten Bestimmungen in Kraft gesetzt wer-

den - das Ergebnis der Vernehmlassung dazu steht noch Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

aus-, werden die erforderlichen Vorkehrungen im Sinne der vom 22. Mai 1985

beiden Motionen möglich werden. Der Bundesrat, der dem Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985

Bodenschutz eine hohe Priorität einräumt, hat die feste Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Smog-Problem

Absicht, eine rasche und umfassend wirkende Ausgestal- ernst zu nehmen ist. Es handelt sich dabei um einen Teil-

tung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu ver- aspekt der allgemeinen Luftverschmutzung. Geschädigte

wirklichen. Fachliche Kontakte, auch mit dem Ausland, zu Bauwerke, übersäuerte Seen und vor allem auch die

diesem Thema finden periodisch statt. geschädigten Wälder sind Indikatoren für die übermässige

Gewässer- und Umweltschutzgesetz ermächtigen den Bun- Luftverschmutzung. Es ist deshalb unerlässlich, die Luftver-

desrat bereits heute, die nötigen Massnahmen zu treffen. schmutzung auf breiter Front an der Quelle zu bekämpfen.

Die Motionen betreffen somit den delegierten Rechtset- Der Bundesrat hat in seinem Bericht an das Parlament

zungsbereich des Bundesrates. Dieser kann die beiden Vor- «Waldsterben: Parlamentarische Vorstösse und Massnah-

stösse daher nur als Postulate entgegennehmen. menkatalog» aufgezeigt, welche Schwerpunkte er setzen

wird.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Mit dem Erlass des Umweltschutzgesetzes hat der Bundes-

Déclaration écrite du Conseil fédéral rat weitgehende Kompetenzen zum Erlass von Ausführungs-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- bestimmungen erhalten. Er hat davon mit den Erlassen über

wandeln. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen und Aus-

serortsstrecken sowie über Luftreinhaltemassnahmen bei

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Feuerungen bereits Gebrauch gemacht und wird in der

zweiten Hälfte 1985 die Luftreinhalteverordnung in Kraft

setzen. Diese wird nicht nur Emissionsbegrenzungen festle-

gen, sondern wird auch Immissionsgrenzwerte für die Beur-

teilung der Belastung durch Luftschadstoffe sowie der

Dringlichkeit von Massnahmen enthalten.

Die Zweckmässigkeit des in der Motion verlangten «Smog-

#ST# 85.320 Alarm-Systems» muss in den Gesamtzusammenhang mit

Motion der christlichdemokratischen Fraktion den in der Luftreinhalteverordnung geregelten Massnah-

Smog. Alarmsystem men gestellt werden. Der Bundesrat ist bereit, das Begehren

zu prüfen, lehnt jedoch die Motion aus rechtlichen Gründen

Motion du groupe démocrate-chrétien ab, weil das Anliegen zum Rechtsetzungsbereich gehört,

Smog. Dispositif d'alerte der an den Bundesrat delegiert ist.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Text der Motion vom 5. Februar 1985 wandeln.

Der Bundesrat wird beauftragt, Richtlinien über den Aufbau Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

eines Alarmsystems «Smog» bis Ende 1985 zu erlassen.

Die Grenzwerte zur Auslösung des Smog-Alarmes sind

durch den Bundesrat festzusetzen.

Texte de la motion du 5 février 1985

Le Conseil fédéral est chargé d'édicter, d'ici la fin de l'année #ST# 85.367

1985, des directives concernant la mise en place d'un sys-

tème d'alarme «smog». Motion Morf

Les valeurs limites pour le déclenchement de l'alarme smog Cinemathek. Budgetposition

seront fixées par le Conseil fédéral. Cinémathèque. Article budgétaire

Sprecher- Porte-parole: Seiler

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In zahlreichen Städten und Agglomerationen der Schweiz

ist heute die Luft zeitweise derart verpestet, dass für die Wortlaut der Motion vom 6. März 1985

Bewohner die Gefahr von gesundheitlichen Schäden Das schweizerische Filmarchiv in Lausanne, die Cinémathè-

besteht. Besonders gefährdet sind Kinder, alte und kranke que suisse, kann am ehesten mit Institutionen wie Landes-

Menschen. Ein entsprechender Alarmplan besteht praktisch museum und Landesbibliothek verglichen werden und

nirgends. Es fehlt somit ein Instrument, um nicht nur die kommt nur in zweiter Linie als Instrument für schweizeri-

Bevölkerung auf diese (zu) hohe, gefährliche Schadstoffbe- sche Filmförderung in Frage.

lastung der Luft aufmerksam zu machen, sondern vor allem Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Jahresbeitrag

um sofortige Massnahmen anzuordnen, um die gesund- für die Cinemathek im Budget der Eidgenossenschaft als

heitsbedrohenden Schadstoffbelastungen zu reduzieren. separaten Posten aufzunehmen und nicht mehr unter Film-

In Ergänzung zur Luftreinhalteverordnung soll daher der förderungsmassnahmen zu verbuchen und dies auch bei

Bundesrat Richtlinien erlassen für den Aufbau eines Alarm- der Änderung des Filmgesetzes (Art. 7 Abs. 1b) zu berück-

systems. Diese Richtlinien haben sich an die Kantone zu sichtigen.

richten, damit bei der Smog-Alarm-Planung die örtlich und

regional unterschiedliche Luftverschmutzung berücksich- Texte de la motion du 6 mars 1985

tigt werden kann. La Cinémathèque suisse à Lausanne est comparable à des

Die Grenzwerte für die Auslösung des Smog-Alarms hat der institutions telles que la bibliothèque ou le Musée national;

Bundesrat festzusetzen, damit überall die gleichen Werte son activité dans le domaine de la promotion des films

gelten. Diese Grenzwerte sind so tief anzusetzen, dass durch suisses n'est que secondaire.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der LdU/EVP-Fraktion Schutz des Bodens vor Vergiftung. Dringliche Massnahmen

Motion du groupe Adl/PEP Empoisonnement des sois. Mesures urgentes de protection

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.590

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1235-1236

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Ref. No 20 013 477

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