Federal Council's Acceptance of Postulate for Urgent Soil Protection Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion called for urgent measures to protect soil from poisoning due to contaminants like heavy metals and persistent organic compounds. The Federal Council acknowledged the necessity of soil protection measures already being implemented through existing environmental laws and ongoing ordinance drafts concerning air quality, hazardous substances, and soil pollutant levels. While agreeing with the motion's intent, the Federal Council stated that the requested actions fell within its delegated legislative authority and therefore accepted the motion as a postulate, indicating its commitment to rapid and comprehensive soil protection.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 33 USG, Art. 44 USG, Art. 35 USG; Federal Council's Acceptance of Postulate for Urgent Soil Protection Measures: The Federal Council acknowledged the necessity of soil protection measures already being implemented through existing environmental laws and ongoing ordinance drafts concerning air quality, hazardous substances, and soil pollutant levels. While agreeing with the motion's intent, the Federal Council stated that the requested actions fell within its delegated legislative authority and therefore accepted the motion as a postulate, indicating its commitment to rapid and comprehensive soil protection.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for qualitative soil protection regulations intended to protect soil fertility from pollutants.
Cited in relation to the responsibilities of cantons in soil protection, specifically for conducting their own investigations in areas where soil fertility is threatened or impaired.
Cited as the legal basis for establishing a nationwide monitoring network (NABO) to determine current soil pollution levels.
Volltext
21. Juni 1985 N 1235 Motion der LdU/EVP-Fraktion
84.590
#ST#
2. Aufgaben des Bundes
2.1 Richtwerte (Art. 33 USG): Der Bundesrat kann für die
Motion der LdU/EVP-Fraktion Beurteilung der Belastung des Bodens mit schädlichen und
Schutz des Bodens vor Vergiftung. nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen Richtwerte festle-
Dringliche Massnahmen gen. Ein Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte
des Bodens durchläuft zurzeit ein Vernehmlassungsverfah-
Motion du groupe Adl/PEP ren. Von besonderer Bedeutung sind dabei Richtwerte für
Empoisonnement des sois. Belastungen der Böden mit Schwermetallen. Diese Stoffe
Mesures urgentes de protection bauen sich nicht ab, werden dem Boden von den Pflanzen
nicht im Ausmass des Eintrags entzogen und reichern sich
somit langfristig an.
Besonders bodengefährdend sind ebenfalls die nur schwer
abbaubaren chlorierten zyklischen Kohlenwasserstoffver-
Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1984 bindungen (beispielsweise PCBs). Die nötigen Grundlagen
Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu treffen, für baldige Entscheide werden zu einem Teil im Rahmen des
um den Schutz des Bodens vor Vergiftung zu sichern. nationalen Forschungsprogramms über biogene Roh- und
Abfallstoffe erarbeitet, so dass in Zukunft Richtwerte für
Texte de la motion du 6 décembre 1984 weitere Schadstoffe des Bodens eingeführt werden können.
Le Conseil fédéral est chargé de prendre toutes les mesures 2.2 Landesweites Beobachtungsnetz (NABO) zur Ermitt-
'propres à empêcher l'empoisonnement des sols. lung der aktuellen Bodenbelastung (Artikel 44 USG): Der
Entwurf zur Verordnung über Schadstoffgehalte des
Sprecher - Porte-parole: Weder-Basel Bodens sieht eine langfristige gesamtschweizerische Beob-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit achtung ausgewählter und repräsentativer Bodenstandorte
vor. Die Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und
Die Zeichen mehren sich, dass der landwirtschaftliche Umwelthygiene in Liebefeld (FAC) baut gegenwärtig in
Boden durch tückische Gifte wie Cadmium, Quecksilber Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umweltschutz
und andere Schwermetalle zum Teil durch den Klärschlamm (BUS) ein nationales Beobachtungsnetz auf. Weitere inter-
sowie durch Streusalz, Kerosen, Pflanzenschutz-, Lösungs- essierte Bundesstellen sind ebenfalls beteiligt (Bundesamt
und Düngemittel usw. langfristig immer mehr verseucht für Forstwesen, eidgenössische landwirtschaftliche For-
wird. Diese Entwicklung wird verstärkt durch den sauren schungsanstalten, Anstalt für das forstliche Versuchswesen
Regen, der sich ja nicht nur auf den Wald auswirkt, sondern in Birmensdorf, Institut für Waldbau der ETHZ). Es sollen in
die lebenswichtige Humusschicht ebenfalls laufend schä- Zusammenarbeit mit den Kantonen etwa hundert Boden-
digt. Luft und Wasser können gereinigt werden - nicht aber standorte der Schweiz für eine langfristige Beobachtung
ein zum Beispiel durch Schwermetallrückstände durchsetz- bezeichnet werden. Dieses Netz dient der langjährigen Über-
ter Boden. Dieser ist - nach dem heutigen Stand der wissen- wachung der allgemeinen Bodenbelastung durch Schad-
schaftlichen Erkenntnisse- irreparabel verseucht! Besorgte stoffe und soll speziell die Kenntnisse über das Langzeitver-
Wissenschafter fürchten denn auch, dass - nach dem Wald- halten der besonders bedenklichen Schwermetalle in den
sterben - die nächste ökologische Katastrophe, «das Böden verbessern. Überdies sollen die Auswirkungen von
Bodensterben», vorprogrammiert sei. Massnahmen, die von den Kantonen, gestützt auf die Luft-
Die Motionäre sind der Auffassung, dieser Frage sei höchste reinhaltevorschriften und jene zur Beschränkung umweltge-
Aufmerksamkeit zu schenken und es seien raschestens alle fährdender Stoffe, getroffen werden, ermittelt werden. Erste
notwendigen Abhilfemassnahmen einzuleiten, um den dau- Ergebnisse über diese Untersuchungen, die vorläufig die
ernden Schutz des Bodens zu sichern. Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erwarten.
vom 27. Februar 1985 Der Bund übernimmt den Betrieb des NABO-Netzes, um
dadurch den Kantonen allgemeingültige Beurteilungs-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1985
grundlagen für detailliertere eigene Beobachtungen, Über-
1. Allgemeines wachungen und gezielte Ursachenbehebungen im Falle
Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit wirksamer festgestellter Belastungen zu liefern. Gleichzeitig soll sicher-
Massnahmen zum Schutz des Bodens vor Vergiftung. Mit gestellt werden, dass neu auftretende Bodenbelastungen,
den qualitativen Bodenschutzvorschriften im Bundesgesetz beispielsweise durch bisher nicht beobachtete Schadstoff-
vom T.Oktober 1983 über den Umweltschutz (Art. 33 bis 35 gruppen, aber auch eine generelle Verschlechterung der
USG) soll die Bodenfruchtbarkeit - soweit sie durch Schad- Situation bei den Schwermetallen lokal oder regional früh-
stoffe bedroht ist - geschützt werden. Unter Bodenfrucht- zeitig erkannt werden.
barkeit wird vor allem die Entwicklung und das Fortbeste-
hen natürlicher Pflanzengesellschaften und des landwirt- 3. Aufgaben der Kantone (Art. 35 USG)
schaftlichen Pflanzenbaues sowie das Abbauvermögen der Es muss davon ausgegangen werden, dass das NABO-Netz
Böden für natürliches organisches Material und für synthe- über diffuse Belastungen der Schweizer Böden nur gene-
tisch hergestellte Hilfsstoffe (Pestizide) verstanden. relle Erkenntnisse vermittelt. Es muss den Kantonen über-
Massnahmen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit müssen lassen bleiben, in Gebieten, wo die Bodenfruchtbarkeit
vor allem in den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefähr- gefährdet oder beeinträchtigt ist, eigene Untersuchungen
dende Stoffe und Abfälle getroffen werden. Der Bundesrat vorzunehmen. Die Kantone können dabei auf die fachliche
kann zudem Richtwerte für die Beurteilung der Belastung Unterstützung des Bundes abstellen, sofern diesem die nöti-
des Bodens mit schädlichen und nicht oder nur schwer gen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
abbaubaren Stoffen festlegen. 4. Information der Öffentlichkeit und bundesrätliche Ab-
Bereits heute wird der Boden durch allgemeine Düngeemp- sichten
fehlungen der eidgenössischen landwirtschaftlichen For- Der Bundesrat wird in seinem jährlichen Geschäftsbericht
schungsanstalten (1972 ff) und die bundesrätliche Klär- über die Entwicklung der Bodenbelastung und die ergriffe-
schlammverordnung vom April 1981 gegen Schwermetall- nen Massnahmen Auskunft geben. Das BUS beabsichtigt
belastungen und Nährstoffüberdüngungen teilweise überdies, in regelmässigen Zeitabständen von etwa 5 bis 8
geschützt. In den Entwürfen zu den Verordnungen über die Jahren einen Lagebericht über die Ergebnisse aus dem
Luftreinhaltung, über umweltgefährdende Stoffe sowie über NABO-Programm und über allfällige kantonale Untersu-
Schadstoffgehalte des Bodens schlägt das Eidgenössische chungen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen umfas-
Departement des Innern weitere Massnahmen vor, welche send sein und auch kritische Fälle darstellen. Für allfällige
der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen. Massnahmen bei den Verursachern der Beeinträchtigung
Motion Morf 1236 N 21 juin 1985
der Bodenfruchtbarkeit sind allerdings die Kantone zu- frühzeitige Massnahmen der Schadstoffausstoss einge-
ständig. schränkt wird und gesundheitsbedrohende Giftkonzentra-
Sofern die in den erwähnten Verordnungsentwürfen enthal- tionen verhindert werden.
tenen bodenrelevanten Bestimmungen in Kraft gesetzt wer-
den - das Ergebnis der Vernehmlassung dazu steht noch Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
aus-, werden die erforderlichen Vorkehrungen im Sinne der vom 22. Mai 1985
beiden Motionen möglich werden. Der Bundesrat, der dem Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985
Bodenschutz eine hohe Priorität einräumt, hat die feste Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Smog-Problem
Absicht, eine rasche und umfassend wirkende Ausgestal- ernst zu nehmen ist. Es handelt sich dabei um einen Teil-
tung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu ver- aspekt der allgemeinen Luftverschmutzung. Geschädigte
wirklichen. Fachliche Kontakte, auch mit dem Ausland, zu Bauwerke, übersäuerte Seen und vor allem auch die
diesem Thema finden periodisch statt. geschädigten Wälder sind Indikatoren für die übermässige
Gewässer- und Umweltschutzgesetz ermächtigen den Bun- Luftverschmutzung. Es ist deshalb unerlässlich, die Luftver-
desrat bereits heute, die nötigen Massnahmen zu treffen. schmutzung auf breiter Front an der Quelle zu bekämpfen.
Die Motionen betreffen somit den delegierten Rechtset- Der Bundesrat hat in seinem Bericht an das Parlament
zungsbereich des Bundesrates. Dieser kann die beiden Vor- «Waldsterben: Parlamentarische Vorstösse und Massnah-
stösse daher nur als Postulate entgegennehmen. menkatalog» aufgezeigt, welche Schwerpunkte er setzen
wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Mit dem Erlass des Umweltschutzgesetzes hat der Bundes-
Déclaration écrite du Conseil fédéral rat weitgehende Kompetenzen zum Erlass von Ausführungs-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- bestimmungen erhalten. Er hat davon mit den Erlassen über
wandeln. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen und Aus-
serortsstrecken sowie über Luftreinhaltemassnahmen bei
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Feuerungen bereits Gebrauch gemacht und wird in der
zweiten Hälfte 1985 die Luftreinhalteverordnung in Kraft
setzen. Diese wird nicht nur Emissionsbegrenzungen festle-
gen, sondern wird auch Immissionsgrenzwerte für die Beur-
teilung der Belastung durch Luftschadstoffe sowie der
Dringlichkeit von Massnahmen enthalten.
Die Zweckmässigkeit des in der Motion verlangten «Smog-
#ST# 85.320 Alarm-Systems» muss in den Gesamtzusammenhang mit
Motion der christlichdemokratischen Fraktion den in der Luftreinhalteverordnung geregelten Massnah-
Smog. Alarmsystem men gestellt werden. Der Bundesrat ist bereit, das Begehren
zu prüfen, lehnt jedoch die Motion aus rechtlichen Gründen
Motion du groupe démocrate-chrétien ab, weil das Anliegen zum Rechtsetzungsbereich gehört,
Smog. Dispositif d'alerte der an den Bundesrat delegiert ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Text der Motion vom 5. Februar 1985 wandeln.
Der Bundesrat wird beauftragt, Richtlinien über den Aufbau Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
eines Alarmsystems «Smog» bis Ende 1985 zu erlassen.
Die Grenzwerte zur Auslösung des Smog-Alarmes sind
durch den Bundesrat festzusetzen.
Texte de la motion du 5 février 1985
Le Conseil fédéral est chargé d'édicter, d'ici la fin de l'année #ST# 85.367
1985, des directives concernant la mise en place d'un sys-
tème d'alarme «smog». Motion Morf
Les valeurs limites pour le déclenchement de l'alarme smog Cinemathek. Budgetposition
seront fixées par le Conseil fédéral. Cinémathèque. Article budgétaire
Sprecher- Porte-parole: Seiler
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In zahlreichen Städten und Agglomerationen der Schweiz
ist heute die Luft zeitweise derart verpestet, dass für die Wortlaut der Motion vom 6. März 1985
Bewohner die Gefahr von gesundheitlichen Schäden Das schweizerische Filmarchiv in Lausanne, die Cinémathè-
besteht. Besonders gefährdet sind Kinder, alte und kranke que suisse, kann am ehesten mit Institutionen wie Landes-
Menschen. Ein entsprechender Alarmplan besteht praktisch museum und Landesbibliothek verglichen werden und
nirgends. Es fehlt somit ein Instrument, um nicht nur die kommt nur in zweiter Linie als Instrument für schweizeri-
Bevölkerung auf diese (zu) hohe, gefährliche Schadstoffbe- sche Filmförderung in Frage.
lastung der Luft aufmerksam zu machen, sondern vor allem Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Jahresbeitrag
um sofortige Massnahmen anzuordnen, um die gesund- für die Cinemathek im Budget der Eidgenossenschaft als
heitsbedrohenden Schadstoffbelastungen zu reduzieren. separaten Posten aufzunehmen und nicht mehr unter Film-
In Ergänzung zur Luftreinhalteverordnung soll daher der förderungsmassnahmen zu verbuchen und dies auch bei
Bundesrat Richtlinien erlassen für den Aufbau eines Alarm- der Änderung des Filmgesetzes (Art. 7 Abs. 1b) zu berück-
systems. Diese Richtlinien haben sich an die Kantone zu sichtigen.
richten, damit bei der Smog-Alarm-Planung die örtlich und
regional unterschiedliche Luftverschmutzung berücksich- Texte de la motion du 6 mars 1985
tigt werden kann. La Cinémathèque suisse à Lausanne est comparable à des
Die Grenzwerte für die Auslösung des Smog-Alarms hat der institutions telles que la bibliothèque ou le Musée national;
Bundesrat festzusetzen, damit überall die gleichen Werte son activité dans le domaine de la promotion des films
gelten. Diese Grenzwerte sind so tief anzusetzen, dass durch suisses n'est que secondaire.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der LdU/EVP-Fraktion Schutz des Bodens vor Vergiftung. Dringliche Massnahmen
Motion du groupe Adl/PEP Empoisonnement des sois. Mesures urgentes de protection
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.590
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1235-1236
Page
Pagina
Ref. No 20 013 477
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.