Federal Council Stake in Radio ExtraBE: Precedent and Undue Influence Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court decision concerns an interpellation regarding the federal council's approval of a 12% stake in Radio ExtraBE by a newspaper, questioning if this sets a precedent for future applications and if the approved percentages (12% or 18%) are too high to prevent undue influence. The federal council responded that the approval was for a specific case, considering the unique press-political situation, and that future decisions would be made on a case-by-case basis, with appropriate conditions to prevent circumvention of regulations. The council acknowledged the risk of influence beyond capital share and committed to applying the experimental radio regulations restrictively to avoid ambiguity, while also stating they would prevent acquisitions by major publishers that would endanger the experiment's goals.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 7 Abs. 1 lit. e RVO; Federal Council Stake in Radio ExtraBE: Precedent and Undue Influence Concerns: The federal council responded that the approval was for a specific case, considering the unique press-political situation, and that future decisions would be made on a case-by-case basis, with appropriate conditions to prevent circumvention of regulations. The council acknowledged the risk of influence beyond capital share and committed to applying the experimental radio regulations restrictively to avoid ambiguity, while also stating they would prevent acquisitions by major publishers that would endanger the experiment's goals.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a relevant provision regarding the absorption of local radio stations by large publishers, which the Federal Council would prevent if it contradicted the trial objectives.
Volltext
22. März 1985 N 741 Interpellation Künzi
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984 betreffenden Versuchs in der gesamtschweizerischen Ver-
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- suchsanordnung, beeinflusst werden. Soweit ein Sachver-
vantes: halt mit demjenigen im Falle ExtraBE übereinstimmen
würde, hätte er allerdings im Sinne willkürfreier Rechts-
1. La décision du Conseil fédéral d'approuver la prise de anwendung denselben Massstab anzulegen.
participation, par la Berner Zeitung, de 12 pour cent du
capital de Radio ExtraBE s'applique-t-elle uniquement au 2. Da der Bundesrat das Gesuch von Radio ExtraBE als
présent cas, ou est-elle appelée à faire jurisprudence lors- Einzelfall unter anderem aufgrund der besonderen presse-
que d'autres demandes seront présentées? politischen Situation in dessen Verbreitungsgebiet beurteilt
und entschieden hat, können die festgelegten Prozentsätze
2. Le Conseil fédéral est-il d'avis que, si d'autre demandes für die Beteiligung von Verlegern nicht unbesehen auf mög-
lui étaient soumises, une participation de 12 ou 18 pour cent liche künftige Fälle übertragen werden.
devrait être considérée comme limite supérieure?
3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass unerwünschter Ein-
3. Est-il conscient du fait qu'en fixant nominalement à fluss auf eine Lokalradiostation nicht allein mit Kapitalantei-
18 pour cent au maximum la participation qu'un éditeur len an der Betriebsgesellschaft ausgeübt werden kann. Eine
peut prendre dans une station de radio locale qui a des solche Einflussnahme kann auch mit anderen Zuwendungs-
difficultés financières, il ne limite pas d'une manière efficace und Zusammenarbeitsformen erreicht werden. Sofern sol-
la forte influence que cet éditeur peut prendre sur cette che Einflussnahmen eigentliche Umgehungen der Ver-
station, puisqu'il existe d'innombrables façons d'assurer suchserlaubnisse darstellen, wird der Bundesrat mit geeig-
cette influence par le biais d'un contrat de prêt ou d'un neten Auflagen die Interessen der Rundfunkverordnung und
contrat passé entre actionnaires? ihrer Versuchsziele bei den betreffenden Entscheiden wah-
4. Le Conseil fédéral se rend-il compte que l'approbation ren. Wie beim Entscheid über Radio ExtraBe werden in
qu'il a donnée à la participation de la Berner Zeitung à Radio allfälligen künftigen Fällen diese Auflagen entsprechend
ExtraBe va immédiatement susciter des demandes analo- den besonderen Verhältnissen gestaltet werden.
gues dans d'autres grandes agglomérations et qu'à longue 4. Das Verhältnis zwischen den neugeschaffenen Lokalra-
échéance, cela signifie le début de l'absorption des grandes dios und der lokalen Presse ist von Versorgungsgebiet zu
stations de radio locale par de grands éditeurs? Versorgungsgebiet verschieden. Der Bundesrat hält es nicht
5. Est-il toujours d'avis qu'en matière d'autorisations excep- für sinnvoll, Prognosen über den weiteren Verlauf der Versu-
tionnelles, les dispositions régissant les radios locales pen- che abzugeben. Eine Übernahme von grossen Lokalradio-
dant la période d'essais devraient autant que possible être stationen durch grosse Verlage, die im Widerspruch zu
appliquées, comme jusqu'ici, d'une matière restrictive, afin RVO-Bestimmungen (im besonderen zu Art. 7 Abs. 1 lit. e)
que de leur interprétation ne naissent pas de nouvelles stehen und die Versuchsziele gefährden müsste, würde er
ambiguïtés, étant donné que la période d'essais prend fin jedenfalls verhindern.
dans environ trois ans et demi déjà?
5. Der Bundesrat beabsichtigt grundsätzlich, den Versuch
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Biel, Bonnard, mit lokalem Rundfunk aufgrund seines Beschlusses vom
Dubois, Eng, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Flubacher, 20. Juni 1983 durchzuführen. In Einzelfällen kann dies-wie
Früh, Leuenberger-Solothurn, Lüchinger, Müller-Meilen, es dem Wesen eines Versuchs entspricht - die Zustimmung
Nebiker, Oester, Ogi, Pfund, Pidoux, Rubi, Schnyder-Bern, zu Änderungen bezüglich Struktur oder Tätigkeit eines Ver-
Steinegger, Stucky, Villiger, Wick (23) anstalters oder gar einzelner Versuchsanordungen ver-
langen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nachdem zahlreiche Revisionsbegehren von selten der ver- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
schiedenen Lokalradios durch das EVED und den Bundes- rates befriedigt.
rat fast ausnahmslos abschlägig beurteilt wurden sind und
sich der Bundesrat oder das EVED immer darauf berufen
haben, dass die fünfjährige Versuchsdauer für Lokalradios
auf möglichst gleichbleibender Grundlage durchgeführt
werden sollte, hat der Entscheid des Bundesrates, eine
Beteiligung der «Berner Zeitung» am Lokalradio ExtraBE in
84.582
der Höhe von 12 Prozent am Aktienkapital dieses Lokal-
#ST#
radios zuzulassen, in der an Medienfragen interessierten Interpellation Künzi
Öffentlichkeit aufhorchen lassen. Es ist zu befürchten, dass SBB-Regionalverkehr. Abbau von Leistungen
mit diesem Entscheid eine Entwicklung angebahnt wird, die
dazu führen könnte, dass gewisse Grossverleger- nachdem Trafic régional des CFF.
wenigstens versuchsweise mit der befristeten RVO eine Réduction des prestations
Liberalisierung der Medienlandschaft eingeleitet wurde -
eine monopolähnliche Stellung, vorerst lokal beschränkt,
erhalten. Diese Entwicklung ist ordnungspolitisch proble-
matisch, da die vorgesehenen Beteiligungsprozente von 12
bzw. 18 Prozent kaum zu halten bzw. kontrollierbar sind. Wortlaut der Interpellation vom 29. November 1984
Gemäss Leistungsauftrag übernimmt der Bund die Abgel-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tung der im regionalen Personenverkehr der SBB erbrach-
vom 4. März 1985 ten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Diese Leistungen
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1984 sind als gemeinwirtschaftlich und damit abgeltungsberech-
1. Der Bundesrat hat sich am 3. Dezember 1984 mit einem tigt anerkannt, weil sie als Beitrag zur Grunderschliessung
Gesuch von Radio ExtraBE, Bern, befasst und über dieses einer Region von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, aber
entschieden, ohne dass ihm noch andere Fälle vorgelegen nicht kostendeckend erbracht werden können.
hätten. Sollten sich bei anderen lokalen Veranstaltern Ver- Nach dem Entwurf für den Fahrplan 1985/1987 sollen nun in
hältnisse einstellen wie- bei Radio ExtraBE, so wird der der ganzen Schweiz Zugsleistungen abgebaut werden, die
Bundesrat unter Beachtung der Ziele, die mit der Versuchs- wegen ihrer zeitlichen Randlage für die Gewährleistung der
phase für lokalen Rundfunk verfolgt werden, seine Beurtei- Grunderschliessung in den betroffenen Regionen wichtig
lung vornehmen und seine Entscheide fällen. Diese werden sind und darum auch einen integrierenden Bestandteil des
im Einzelfall auch vom zugrundeliegenden Gesuch, dessen «Neuen Reisezugkonzepts 1982» und damit des Leistungs-
Versuchszielen, den presse- und medienpolitischen Verhält- auftrags darstellen.
nissen im Verbreitungsgebiet sowie der Bedeutung des Es stellen sich darum die folgenden Fragen:
Interpellation Künzl 742 22 mars 1985
1. Wann hat der Bundesrat die von den SBB in Aussicht gewissen Regionen zu bestimmen Tageszeiten gar nicht zur
genommene Reduktion des im Leistungsauftrag umschrie- Verfügung steht. Eine Fernreise wird nur dann per Bahn
benen Angebots veranlasst und wie ist dieser Abbau an unternommen, wenn der Schnellzug aus der Region auch
gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu rechtfertigen? erreicht werden kann und besonders, wenn auch die Rück-
2. Um welchen Betrag würde sich die SBB-Rechnung ver- kehr gewährleistet ist. Dasselbe gilt für den Abendverkehr,
bessern, wenn der vorgesehene Abbau verwirklicht würde, wobei die Züge am frühen Abend nicht mehr benützt wer-
und wie wird der Einfluss auf das Gesamtangebot der Bahn den, wenn die Heimkehr nicht möglich ist.
und die Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs Damit wird nicht etwa, verlangt, dass schlecht frequentierte
beurteilt? Leistungen nicht überprüft werden dürften. Bevor man sie
abbaut, ist aber unbedingt zu untersuchen, welche Aufgabe
3. Ist der Bundesrat bereit, im Genehmigungsverfahren für
sie im Gesamtsystem erfüllen, ob sie dieser Aufgabe viel-
den SBB-Fahrplan 1985/1987 zu veranlassen, dass die
leicht auf andere Art besser gerecht werden könnten und ob
Grunderschliessung im Sinne des Leistungsauftrags (NRK
es allenfalls möglich wäre, diese Aufgabe auf wirtschaft-
82) gewährleistet bleibt? lichere Art zu erbringen.
Texte de l'interpellation du 29 novembre 1984 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Conformément au mandat des CFF, la Confédération indem- vom 4. März 1985
nise ceux-ci pour les prestations de service public qu'ils Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1985
fournissent dans le transport régional des voyageurs. Ces
prestations sont considérées comme étant d'intérêt public 1. Gemäss Leistungsauftrag anerkennt der Bund das SBB-
et donnant donc droit à indemnisation, parce qu'en contri- Angebot an Regionalzügen grundsätzlich als gemeinwirt-
buant à assurer la desserte de base d'une région, elles schaftliche Leistung und übernimmt vorläufig die ungedeck-
jouent un rôle économique important sans toutefois être ten Kosten. Die SBB sind gehalten, ihre Leistungen auch in
rentables. diesem Bereich rationell zu erbringen und das Kosten/
Or, selon le projet d'horaire 1985/1987, il est prévu de Ertragsverhältnis zu optimieren. Der Bundesrat hat das
supprimer dans toute la Suisse certains trains circulant à Angebot periodisch zu überprüfen und die nötigen Anpas-
des heures très matinales ou tardives, qui revêtent de l'im- sungen zu veranlassen.
portance pour assurer la desserte de base dans les régions 2. Für die Fahrplanperiode 1985 bis 1987 haben die SBB auf
concernées et qui font donc partie intégrante de la nouvelle grössere Anpassungen im Regionalzugsverkehr verzichtet.
conception adoptée en 1982 pour le trafic voyageurs et, Die vorgesehenen Ausfälle beschränken sich auf relativ
partant, du mandat des CFF. Il faut par conséquent se poser wenige, schlecht frequentierte Züge, vor allem an Wochen-
les questions suivantes: enden, wo der entfallende Berufsverkehr nicht ausreichend
1. Quand le Conseil fédéral a-t-il incité les CFF à réduire durch touristischen Mehrverkehr kompensiert wird. Auf
leurs prestations telles qu'elles sont définies dans le mandat bestimmten Linien und während Zeiten, für die sich eine
qui leur est confié et comment justifie-t-il cette réduction entsprechende Nachfrage bemerkbar macht, werden dafür
des prestations de service public? neue Leistungen erbracht. Nach Abschluss des Fahrplanver-
fahrens und vorbehaltlich der Behandlung strittiger Fälle
2. De quel montant la réduction prévue permettrait-elle durch das Bundesamt für Verkehr sieht der Fahrplanentwurf
d'améliorer les résultats des comptes des CFF et quelle est pro Werktag bei einem Angebot von 2750 Regionalzügen
l'analyse faite de ses conséquences sur l'offre globale des eine Mehrleistung von 6 Zügen vor. An Wochenenden wird
chemins de fer et sur la qualité de la desserte par les das Angebot von 2590 Zügen an Samstagen und 2450 Zügen
transports publics? an Sonntagen um 45 bzw. 32 Züge reduziert.
3. Le Conseil fédéral est-il prêt, dans le cadre de la procé- 3. Die SBB verfügen vorläufig noch über keine Liniener-
dure d'approbation de l'horaire CFF 1985/1987, à faire le folgsrechnung. Kosten und Erträge der einzelnen Verkehrs-
nécessaire pour que la desserte de base, au sens du mandat arten werden global erfasst und in der Transportkostenrech-
1982 des CFF, continue à être assurée? nung zusammengestellt. Das gilt auch für die Regionalzüge.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unbestritten ist, dass jede Aufhebung von Zügen sofort zu
Einsparungen führt. In dem vom Bund abgegoltenen Regio-
Im Bericht zum Fahrplanentwurf der SBB sind mehr als 200 nalverkehr beträgt der durchschnittliche Fehlbetrag pro
Züge aufgeführt, welche ab 2. Juni 1985 ganz oder an einzel- Zugskilometer Fr. 15.92. Gerade die aufzuhebenden Zugslei-
nen Tagen aufgehoben werden sollen. Dabei handelt es sich stungen in Randstunden verursachen jedoch überdurch-
ausnahmslos um Regionalzüge und damit um Leistungen schnittliche Kosten und erbringen als Folge schlechter Fre-
aus dem gemeinwirtschaftlichen Bereich, dessen Umfang quenzen unterdurchschnittliche Einnahmen. In so eindeuti-
nicht von den SBB, sondern vom Bund definiert wird. gen Fällen drängen sich Korrekturen des Angebots auf,
Der Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistung setzt vor- ohne dass es nötig wäre, durch aufwendige spezielle Wirt-
aus, dass diese nicht betriebswirtschaftlich begründet ist, schaftlichkeitsberechnungen die erzielbaren Einsparungen
sondern eine volkswirtschaftliche Aufgabe erfüllt. Bei der genau zu quantifizieren.
Beurteilung der Berechtigung eines Zugs ist darum neben
der Zahl der regelmässigen Benutzer auch die Funktion Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
dieses Zugs für die Erschliessung der Region und als rates teilweise befriedigt.
Zubringer oder Verteiler zum Fernverkehr zu berücksichti-
gen. Dies ist offensichtlich bei der Auflistung schlecht
besetzter und darum zu streichender Züge nicht geschehen.
Unverständlich ist ausserdem, dass niemand in der Lage ist,
über die Grenzkosten der zu streichenden Züge und damit
über die möglichen Einsparungen Auskunft zu geben. Nur in
Kenntnis dieser Angaben könnte die vorgesehene Mass-
nahme mit ihren volkswirtschaftlichen Auswirkungen vergli-
chen werden. Diese Fragen sind in jedem Fall bei der Beur-
teilung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen von zentra-
ler Bedeutung. Sie erhalten aber zusätzliches Gewicht,
wenn der öffentliche Verkehr als Massnahme für den drin-
gend zu verstärkenden Schutz unserer Umwelt eingesetzt
werden soll.
Es hat nämlich wenig Sinn, über Preisunterschiede von 5
Prozent zu streiten, wenn das öffentliche Verkehrsmittel in
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Künzi SBB-Regionalverkehr. Abbau von Leistungen
Interpellation Künzi Trafic régional des CFF. Réduction des prestations
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.582
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 741-742
Page
Pagina
Ref. No 20 013 279
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.