Road Traffic Act Amendment for Speed Limits
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to amend the Road Traffic Act to set speed limits in the law itself, rather than leaving this authority solely to the Federal Council. The motion's proponent argued that this would make the process more transparent and less susceptible to constant challenges, returning to a system in place before 1974. The Federal Council, however, opposed the motion, arguing that the Federal Council's current authority provides necessary flexibility to quickly adjust speed limits for reasons such as energy conservation or environmental protection, which would be hindered by a legislative process requiring a full law change for each adjustment. The council ultimately decided to send the motion to a commission for further review.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 32 zu, Art. 27 Absatz, Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes; Road Traffic Act Amendment for Speed Limits: The motion's proponent argued that this would make the process more transparent and less susceptible to constant challenges, returning to a system in place before 1974. The Federal Council, however, opposed the motion, arguing that the Federal Council's current authority provides necessary flexibility to quickly adjust speed limits for reasons such as energy conservation or environmental protection, which would be hindered by a legislative process requiring a full law change for each adjustment. The council ultimately decided to send the motion to a commission for further review.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe motion aims to amend this article to transfer the authority for setting speed limits from the Federal Council to the Federal Assembly.
Volltext
28. November 1984 623 Motion Masoni
der Schweiz wohnt und das Gesuch vor Vollendung des #ST# 84.560
22. Lebensjahres stellt. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit
Ihrer Kommission folgen würden, dann würde das bedeuten, Motion Masoni.
dass jemand, der diese Frist verpasst hat, ein ganzes Leben Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten
lang in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürge-
Loi sur la circulation routière.
rung stellen kann. Das kann unseres Erachtens nicht der
Sinn dieser Bestimmung sein. Wenn jemand diese Frist Limitations de vitesse
verpasst hat und in der Schweiz wohnhaft ist, ist es doch
zumutbar, dass er bis zu seinem 22. Altersjahr ein entspre-
chendes Gesuch stellt.
Ich möchte Sie bitten, der bundesrätlichen Fassung zuzu-
stimmen. Wortlaut der Motion vom 4, Oktober 1984
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Artikels 32
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Frau Bundesrätin Kopp desStrassenverkehrsgesetzesauszuarbeiten.mitdemZweck,
hat die Lage bei der Abstimmung in der Schlussberatung die Höchstgeschwindigkeiten auf den Strassen in diesem
richtig dargestellt. Wir waren in der schwierigen Situation, Gesetz festzusetzen.
bei «fortlaufendem Erfolg» der Sitzung noch einen Artikel
anpassen zu müssen. Der Nationalrat hatte die Anpassung Texte de la motion du 4 octobre 1984
von 22 auf 30 Jahre vorgenommen, und wir wollten analog Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une révision de
eigentlich auf die 32 Jahre gehen. Ich bin der Auffassung, l'article 32 de la loi sur la circulation routière, avec le but de
dass die Version des Bundesrates dieses Problem nicht löst. fixer, dans cet article de la loi, les vitesses maximales sur les
Ich möchte daher anraten, bei der Version der Kommission routes.
zu bleiben. Wir sind uns aber bewusst, dass diese Frage
dann noch einmal im Zweitrat genau geklärt werden muss. Masoni: Meine Motion tendiert auf eine Änderung von Arti-
Es scheint mir die einzige zu sein, die einer nochmaligen kel 32 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes. Sie berührt
Überprüfung bedarf. So oder so würde eine Differenz entste- weder den Grundsatz, dass die Geschwindigkeit den
hen. Unsere Variante hat indessen den Vorteil, dass sie diese Umständen anzupassen ist, noch denjenigen, dass gene-
Anpassung an die vorangegangenen Änderungen versucht. relle Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen sind.
Sie bezweckt nur, die Kompetenz zur Festlegung der
Abstimmung - Vote
Höchstgeschwindigkeit ausserorts/innerorts und auf Natio-
Für den Antrag der Kommission 29 Stimmen nalstrassen, die heute beim Bundesrat liegt, der Bundesver-
Für den Antrag des Bundesrates 8 Stimmen sammlung zurückzugeben in dem Sinne, dass die allgemei-
nen Limiten im Gesetz selbst vorzusehen sind. Gemeint ist
Ziff. II praktisch und grundsätzlich die Rückkehr zur Lösung, die
Antrag der Kommission bis 1974 herrschte, als die allgemeine Grenze im Gesetz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vorgesehen war, der Bundesrat aber für weitere Einschrän-
kungen zuständig war. Die Übertragung der allgemeinen
Ch. II Kompetenz an den Bundesrat wurde damals vom Sprecher
Proposition de la commission der Mehrheit, Ständerat Münz, wie folgt begründet:
«Die Verwaltung gelangte zum Schluss, dass im gegenwärti-
Adhérer à la décision du Conseil national gen Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestehe, Artikel 32 zu
Angenommen - Adopté revidieren. Wenn aber revidiert werden solle, wäre es zweck-
mässig, die Kompetenz für Geschwindigkeitsbeschränkun-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble gen integral auf den Bundesrat zu übertragen.»
Die Änderung wurde vor zehn Jahren mit den Überlegungen
Für Annahme des Gesetzentwurfes 37 Stimmen
der Zweckmässigkeit begründet, aber auch mit dem
(Einstimmigkeit)
Wunsch, den ewigen Kompetenzstreit zu beenden und im
Parlament ermüdende Diskussionen über diese Geschwin-
Abschreibung - Classement
digkeitsgrenzen zu vermeiden. Leider gingen diese from-
Präsident: Wir haben noch die Vorstösse abzuschreiben, men Wünsche nicht in Erfüllung. Seit Jahren ist das Parla-
wie sie auf Seite 1 der Botschaft 84.037 aufgeführt sind: die ment, wie nie zuvor, mit Anfragen, Postulaten, Motionen und
Motion 78.517, Schweizer Bürgerrecht für Kinder von Initiativen konfrontiert, die sich mit der Geschwindigkeit auf
Schweizer Müttern, und das Postulat Miville, 79.546 Bürger- den Strassen befassen. Viele Interventionen, viele Vor-
rechtsgesetz. Wird dazu das Wort gewünscht? - Es ist nicht stösse, viele Auseinandersetzungen über etwas, das dem
der Fall. Sie haben so beschlossen. Bundesrat delegiert wurde. Hat jene Delegation noch einen
Sinn? Die Frage ist zu verneinen. Man war damals über-
An den Nationalrat - Au Conseil national zeugt, die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit sei ein
rein technisches Problem. Kurz darnach hat sich gezeigt,
dass sie aber auch von anderen Überlegungen - Überlegun-
gen über Energiepolitik, über Benzinverbrauch, über
Umweltschutz - abhängig gemacht wird. Das Problem hat
eine viel grössere politische Dimension bekommen als frü-
her. Die Regelungen, die man mit diesen allgemeinen
Geschwindigkeitsbeschränkungen festlegt, interessieren
alle, Fussgänger und Autofahrer. Aufgrund der Führeraus-
weise machen die Autofahrer 40 Prozent der gesamten
Bevölkerung aus und sogar 68 Prozent der Altersgruppe
zwischen dem 20. und dem 75. Altersjahr.
Die Festlegung der Höchstgeschwindigkeiten im Strassen-
verkehrsgesetz würde bedeuten, dass die Entscheidung im
Parlament getroffen wird. Somit wäre die Transparenz über
die verschiedenen Argumente für den einen oder anderen
Entscheid am besten gewahrt, und es könnte auch vom
Referendumsrecht Gebrauch gemacht werden. Wir würden
zwar eine unbequeme Aufgabe auf uns nehmen, hätten aber
Motion Masoni 624 28 novembre 1984
den Vorteil, dass die heute grenzenlosen Diskussionen in Damals war der Bundesrat eher der Ansicht, die Kompetenz
feste Entscheidungen ausmünden, in Entscheide, an wel- der Limitenfestlegung solle beim Parlament bleiben. Es sind
chen mindestens für einige Jahre nicht mehr zu rütteln ist. nämlich wichtige Gesetze und allgemein verpflichtende Nor-
Nach dem Parlamentsentscheid, nach dem Volksentscheid men, und deren Kraft ist noch stärker, wenn sie im Gesetz
im Falle des Referendums, ist für eine gewisse Zeit Ruhe. anstatt in einer Verordnung festgehalten sind. Heute hinge-
Heute kommen immer wieder Vorstösse, weil die Kompe- gen sagt man, die Flexibilität verlange die Zuständigkeit des
tenz beim Bundesrat liegt und weil man sich erhofft, dass Bundesrates. Nein! Ich glaube, die Höchstgrenzen sollten
dort eine Änderung im einen oder anderen Sinne erfolgt. nach wie vor generell als gesetzliche Höchstgrenzen festge-
Die Motion wird nicht eine unnötige Gesetzesreform einlei- legt werden. Ausnahmen in dringlichen Fällen, zum Beispiel
ten. Sie kann ja in der vorgesehenen Teilrevision des Stras- in bezug auf den Benzinverbrauch in Momenten der
senverkehrsgesetzes verwirklicht werden. Diese Teilrevision Energieverknappung, sollten auf dem Verordnungsweg
wurde am 18. Juli dieses Jahres angekündigt. Ohne eine oder über Dringlichkeitsbeschlüsse erfolgen. Diese zwei
ausserordentliche Gesetzesrevision, im Rahmen jener vor- Möglichkeiten stehen offen. Auch wenn die allgemeine
gesehenen Teilrevision, könnte die gesetzliche Regelung Kompetenz beim Parlament liegt, können durch dringliche
der Höchstgeschwindigkeiten vielleicht dazu führen, dass Beschlüsse Änderungen aus konjunkturellen Gründen, aus
die Initianten die Volksinitiative zur Verankerung des Tem- Gründen des Energieverbrauchs oder aus Gründen der Ret-
pos auf 50, 100, 130 in der Verfassung unter Umständen tung der Wälder usw. getroffen werden, allerdings nur provi-
zurückziehen. Es wäre ja viel schöner, die Geschwindig- sorisch, nur für eine beschränkte Zeitdauer. Das ist auch
keitsbeschränkungen im Gesetz als in der Verfassung vorzu- richtig: Die allgemeinen Regelungen sollten möglichst
sehen. Wie Sie sehen, ist die Motion geeignet, eine Mehrar- gleich bleiben. Nur für bleibende Änderungen sollte man die
beit der Räte zu vermeiden und den so umstrittenen festgesetzten Regelungen modifizieren, für kurzfristige hin-
Geschwindigkeitseinschränkungen eine bessere, weniger gegen nicht.
anfechtbare Grundlage zu verschaffen. Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, die Motion zu
Ich erwarte gerne die Stellungnahme des Bundesrates. überweisen. Durch die Überweisung an eine Kommission
haben wir die Sache noch nicht beschlossen. Aber wir
Bundesrätin Kopp: Der Ständerat hat seinerseits auf einen bewirken, dass unsere Kommission - zugleich mit der Teil-
Antrag aus Ihrer Mitte beschlossen, die Kompetenz zur revision, die vom Bundesrat in Vorbereitung ist - dieses
Festsetzung der Geschwindigkeitslimiten dem Bundesrat zu Problem vertieft. Ich glaube, es lohnt sich, dies zu tun. Wenn
übertragen. Ich würde meinen, dass das ein weiser Antrag Limiten in der Verfassung vorgesehen sind, ist es viel
und ein weiser Entschluss war! Die Überlegungen der schwieriger, die gewünschte Flexibilität zu haben. Wenn wir
Zweckmässigkeit, die damals angestellt wurden, gelten in der Kommission eine gesetzliche Lösung anstreben, kön-
nach wie vor unbeschränkt. Herr Masoni hat darauf hinge- nen wir die Verordnungsdelegation an den Bundesrat für
wiesen, dass dieses Problem eine politische Dimension diese dringenden Fälle flexibler gestalten.
angenommen habe, indem nicht nur Fragen der Verkehrssi- Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, heute nicht endgül-
cherheit, sondern auch solche der Energiepolitik und des tig darüber zu beschliessen, aber mindestens diese Motion
Umweltschutzes mit eine Rolle spielen. Das ist tatsächlich der Kommission zu überweisen, damit diese Probleme, die
so. Aber ich ziehe nicht die gleiche Schlussfolgerung wie er, sicher prüfungswürdig sind, vertieft werden können.
nämlich dass aus diesem Grunde nun das Parlament zustän-
dig sein sollte zur Festsetzung der Geschwindigkeitslimiten. M. Reymond: Personnellement, je suis très sensible à la
Gerade wenn aus Gründen der Energieknappheit oder des motion que vient de nous présenter M. Masoni. L'argumen-
• Umweltschutzes eine Reduktion der Geschwindigkeit ange- tation du Conseil fédéral qui tend à la refuser tient au fait
ordnet wird - wir haben das im Jahre 1973 im Zusammen- que ce dernier peut aujourd'hui prendre et modifier ses
hang mit der Verknappung des Treibstoffs bereits einmal décisions en matière de vitesse maximale avec toute la
erlebt -, ist es notwendig, dass wir etwas flexibel sind und souplesse possible. Il nous faut cependant constater que
rasch reagieren können. Die notwendige Flexibilität geht mit cette souplesse n'est réelle que lorsqu'on est en présence
der Lösung, wie sie uns Herr Ständerat Masoni beantragt, d'un problème technique comme ce fut le cas au moment de
verloren. Ausserdem würde eine Festschreibung der la conception de la loi sur la circulation routière. Il s'agissait
Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz selbstverständlich bei alors de prévenir des accidents et, dans ce domaine, il était
jeder Änderung auch eine Gesetzesänderung nach sich normal que la compétence revienne au Conseil fédéral.
ziehen. En revanche, aujourd'hui, il faut admettre que les données
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Motion vor allem sont différentes; elles ressortissent à la politique pure, en
aus Gründen der zwingend erforderlichen Flexibilität abzu- particulier à cause des problèmes de protectiqn de l'envi-
lehnen ist. ronnement. Aussi, la question de la vitesse sur les routes et
Herr Ständerat Masoni weist darauf hin, dass die Initiative sur les autoroutes doit être débattue-dans un cercle plus
vielleicht zurückgezogen werden könnte, wenn wir eine large que le Conseil fédéral, par conséquent devant les
Lösung in seinem Sinne anstreben. Nun ist es zwar sicher Chambres fédérales et, au besoin, par voie de référendum.
ein Unsinn, dass wir in der Verfassung Geschwindigkeitsli- Dès lors, la proposition de M. Masoni qui tend à faire
miten haben, aber es ist auch eine Unschönheit, wenn wir simplement passer les compétences du Conseil fédéral aux
Geschwindigkeitslimiten im Gesetz haben. Das ist für mich Chambres fédérales est une pure question de compétence.
noch kein genügender Grund, dieser Motion zuzustimmen. Je rappelle que cette proposition ne vise pas, comme cer-
Und nicht zuletzt möchte ich auch folgendes zu bedenken tains pourraient le croire, à imposer 80 et 100 kilomètres à
geben: Wenn wir schon immer von Aufgabenteilung reden, l'heure ou 90 et 110 kilomètres ou encore 100 et 130 kilomè-
so ist nicht zu vergessen, dass es auch eine Aufgabenteilung tres. Cette proposition me paraît de nature à permettre le
zwischen Bundesrat und Parlament, zwischen Exekutive retrait ou l'abandon de l'initiative 100/130 kilomètres, ce qui
und Legislative gibt. Auch aus diesen Überlegungen kom- éviterait que l'on inscrive les limitations de vitesse dans la
men wir zum Schluss, dass die Kompetenz beim Bundesrat constitution, où elles n'ont vraiment pas leur place. C'est
bleiben soll. pour éviter cela que la proposition de M. Masoni me paraît
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. mériter d'être retenue par notre conseil.
Voilà pourquoi, personnellement, je la soutiendrai.
Masoni: Ich werde gerne die Gelegenheit zur Antwort benüt-
zen. Der Bundesrat gibt zu, dass es damals nicht seine Hefti: Gleichgültig, wie wir hier entscheiden, möchte ich auf
Absicht war, die Kompetenz bei sich zu haben. Der Antrag folgendes hinweisen: Die Differenz zwischen Hauptstrasse
ist von uns gekommen, weil es nach Aussage der Verwal- (80 Stundenkilometer) und Nationalstrasse (120 Stundenki-
tung weniger kompliziert war, die ganze Kompetenz dem lometer) scheint mir zu gross. Diese Regelung bevorzugt die
Bundesrat zu erteilen. grossen Zentren und nimmt zu wenig auf die dezentralen
29. November 1984 625 Schutz der Diplomaten und Geiselnahme. Übereinkommen
Regionen Rücksicht. Man wirft diesen, wenn sie sich wirt- #ST# Vierte Sitzung - Quatrième séance
schaftlich entwickeln wollen, heute schon vor, sie hätten zu
lange Anfahrtszeiten. Die genannte Differenz und die 80
Stundenkilometer auf den Hauptstrassen verschärfen dieses Donnerstag 29. November 1984, Vormittag
Problem. Ich möchte den Bundesrat bitten, dass er diesen Jeudi 29 novembre 1984, matin
Gesichtspunkt in Zukunft mitberücksichtigt. 8.00h
Präsident: Herr Masoni hält an der Motion fest. Frau Bun- Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
desrätin Kopp beantragt Ablehnung der Motion. Herr
Masoni stellt gleichzeitig den Antrag, die Motion sei an eine
Kommission zur näheren Prüfung zu überweisen. Diese
Möglichkeit ist in unserem Reglement in Artikel 27 Absatz 3
vorgesehen. Sowohl der Bundesrat wie ein Mitglied des 84.007
Rates kann dies beantragen.
Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dass wir zuerst über Schutz der Diplomaten und Geiselnahme.
den Antrag von Herrn Masoni abstimmen, diese Motion Übereinkommen
einer Kommission zur näheren Prüfung zu überweisen. Protection des diplomates et
Abstimmung - Vote
prise d'otages. Conventions
Eventuell - A titre préliminaire
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 1. Februar 1984 (BBI l, 629)
Für den Antrag Masoni Message et projets d'arrêté du 1er février 1984 (FF l, 629)
(Überweisung an Kommission) 13 Stimmen
Beschlüsse des Nationalrates vorn 18. September 1984
Dagegen 21 Stimmen
Décisions du Conseil national du 18 septembre 1984
Definitiv - Définitivement
Für Überweisung der Motion 14 Stimmen
Dagegen 21 Stimmen
Antrag der Kommission
Schluss der Sitzung um 10.35 Uhr Eintreten und Zustimmung zu den Beschlüssen des Natio-
nalrates
La séance est levée à 10 h 35
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer aux décisions du Conseil na-
tional
Gadient, Berichterstatter: Die von der Generalversammlung
der UNO angesichts zunehmender Übergriffe auf diplomati-
sche Vertreter genehmigte Diplomatenschutzkonvention
vom 14. Dezember 1973 bildete eine Beilage zu der in der
Botschaft ebenfalls abgedruckten Resolution 3166, in der
die Bedeutung der Einhaltung der Abmachungen über die
Unverletzlichkeit von völkerrechtlich geschützten Personen
zum Ausdruck gebracht wird. Die Schweiz hatte allerdings
bei den Beratungen der zuständigen Kommission kein
Stimmrecht und ' konnte nur mit den in der Botschaft
erwähnten Einschränkungen daran teilnehmen.
Die vom Übereinkommen angestrebte internationale Zusam-
menarbeit bezieht sich auf die Verhütung und Verfolgung
von Straftaten. Der Staat, auf dessen Hoheitsgebiet der
Verdächtige verhaftet worden ist, hat zwei Wahlmöglichkei-
ten: Die Auslieferung oder Übergabe der Angelegenheit an
seine zuständigen Behörden zwecks Strafverfolgung
entsprechend dem Grundsatz auf dedere auf iudicare in
Artikel 7 des Übereinkommens enthalten. In dieser Rege-
lung liegt das Haupterfordernis des Übereinkommens.
Nachdem der neue Artikel 6bis des Strafgesetzbuches am
1. Juli 1983 in Kraft gesetzt worden ist, ist unser Land in der
Lage, diesem Postulat zu entsprechen. Die inhaltliche Dar-
stellung der einzelnen Bestimmungendesübereinkommens
ist in der Botschaft umfassend erfolgt und bedarf hier keiner
Wiederholung. Gemäss Artikel 1 des Bundesbeschlusses
soll jedoch eine Erklärung abgegeben werden, dass die
Schweiz Artikel 4 des Übereinkommens dahingehend inter-
pretiert, dass sie die zu übernehmenden Verpflichtungen
unter den vom Landesrecht vorgesehenen Bedingungen
erfüllt. Diese Erklärung betrifft.nicht nur den Buchstaben b,
sondern den ganzen Artikel 4. Damit sollen Missverständ-
nisse, die sich hinsichtlich der Umschreibung der unter
Buchstabe a angeführten Verhütungsmassnahmen ergeben
könnten, ausgeschlossen werden. Die Schweiz muss sich
und will sich das Recht vorbehalten, von Fall zu Fall zu
entscheiden, ob eine Auskunfterteilung erfolgen soll, wenn
politische Vergehen betroffen sind. Auch sollten die Aus-
künfte nur innerhalb der bestehenden Kanäle erteilt werden,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Masoni. Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten
Motion Masoni. Loi sur la circulation routière. Limitations de vitesse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.560
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.11.1984 - 09:00
Date
Data
Seite 623-625
Page
Pagina
Ref. No 20 013 092
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.