Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-546 KI-generiert

Road Traffic Act Amendment Rejected: Legislative Speed Limits Versus Federal Council Discretion

Geschäftsnummer VPB 84-546
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed a motion to amend the Road Traffic Act, proposing to set speed limits within the act itself rather than leaving it to the Federal Council. The primary arguments for the motion centered on environmental concerns, specifically reducing air pollution and energy consumption, and making speed limits a matter of political debate that could be decided by the people. However, the court rejected the motion, reasoning that speed limits have multifaceted impacts on traffic safety, energy use, and pollution, requiring flexible adjustments that the Federal Council is better equipped to handle than the legislature, which would be slower to adapt.

Legislator-Regeste

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Art. 32 SVG, Artikel 32 des StrassenVerkehrsgesetzes; Road Traffic Act Amendment Rejected: Legislative Speed Limits Versus Federal Council Discretion: The primary arguments for the motion centered on environmental concerns, specifically reducing air pollution and energy consumption, and making speed limits a matter of political debate that could be decided by the people. However, the court rejected the motion, reasoning that speed limits have multifaceted impacts on traffic safety, energy use, and pollution, requiring flexible adjustments that the Federal Council is better equipped to handle than the legislature, which would be slower to adapt.

Schlagwörter

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Verkehrssicherheitsbedenken Gesetzesänderung Transportrecht Ordnungsbusse Umwelteinwirkung Motorfahrzeugbenutzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 32 SVG
haben zur Reduktion der Schadstoffe ein vernünftiges Kon- l'article 32 de la loi sur la circulation routière, et ce dans le
Artikel 32 des StrassenVerkehrsgesetzes
The motion proposes amending this article to establish speed limits in the law itself.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 32 des StrassenVerkehrsgesetzes

The motion proposes amending this article to establish speed limits in the law itself.

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Volltext

Motion Oehler 638 N 5 juin 1986

festgehalten, nämlich: Um der steigenden Luftverschmut- #ST# 84.546

zung sowie der Energieverschwendung entgegenzuwirken,

und im Hinblick auf eine bessere Auslastung und Steigerung Motion Oehler

der Attraktivität sind die Bundesratsparteien entschlossen,

sich vermehrt für die Förderung des öffentlichen Verkehrs Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten

einzusetzen, insbesondere durch: die Verbesserung des Lei- Loi sur la circulation routière.

stungsangebotes, nicht zuletzt durch die «Bahn 2000», den Limitations de vitesse

Halbstundentakt bei den grossen Agglomerationen, ausrei-

chende Bedienung auch bei wenig befahrenen Strecken,

Reduktion der Reisezeit, um gleiche Verhältnisse herzustel-

len, wie sie das Auto bietet, vermehrte Koordination, Förde-

rung des Güterverkehrs, Förderung von Park-and-Ride,

damit überhaupt auf die Bahn umgestiegen werden kann, Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984

Fortführung und Verstärkung der laufenden Investitionen Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Artikels 32

und, was jetzt speziell aktuell ist, durch gezielte Massnah- des StrassenVerkehrsgesetzes auszuarbeiten, mit dem

men, die die Benützung des öffentlichen Verkehrs unterstüt- Zweck, die Höchstgeschwindigkeiten auf den Strassen in

zen sollen (Jahreshalbtaxabonnement usw.). Zu diesen Fra- diesem Gesetz festzusetzen.

gen werden Sie in dieser Session noch Gelegenheit haben,

Stellung zu beziehen. Texte de la motion du 4 octobre 1984

Sie sehen somit, Herr Herczog, die Bundesratsparteien Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de

haben zur Reduktion der Schadstoffe ein vernünftiges Kon- l'article 32 de la loi sur la circulation routière, et ce dans le

zept. Ich sage dies völlig objektiv. but d'y fixer les vitesses maximales autorisées sur les routes.

Der Antrag Günter für differenzierte Geschwindigkeiten lag

in der Kommission nicht vor. Ich kann somit nicht im Namen Oehler: Ich habe im Jahre 1984 im Anschluss an die Diskus-

der Kommission dazu Stellung nehmen, aber ich kann Ihnen sionen über die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zusam-

sagen, dass die Frage in diesem Hause nicht neu ist. Sie menhang mit dem Entscheid des Bundesrates, aber auch

bringt - Herr Günter hat das selbst zugegeben - verschie- mit Blick auf die Volksinitiative eine Motion deponiert in der

dene Probleme, meines Erachtens nicht zuletzt ein soziales. Absicht und mit dem Vorschlag, die Geschwindigkeitsbe-

Wer sich einen Katalysatorwagen leisten kann, erfährt näm- grenzungen im Strassenverkehrsgesetz (Artikel 32) zu

lich eine Besserbehandlung. Auch die Kontrolle ist sicher regeln. Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes umschreibt

nicht sehr einfach. Wenn Sie der Kommission folgen, bleibt in Absatz 1, dass die Geschwindigkeit generell stets den

so oder so der Bundesrat zuständig. Er wird das Problem - Umständen anzupassen ist. Absatz 2 - und um diesen Arti-

davon bin ich überzeugt- aufmerksam verfolgen und neue kel geht es letztlich - bestimmt die Kompetenz und lautet:

Erkenntnisse wieder in die Tat umsetzen. Das Problem wird «Der Bundesrat beschränkt die Geschwindigkeit der Motor-

also nicht schubladisiert. fahrzeuge auf allen Strassen.» Abweichungen sind gemäss

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissions- diesem Artikel 32 SVG selbstverständlich zulässig, und als

mehrheit zuzustimmen, d. h. der Initiative keine Folge zu zuständig werden entweder die kantonalen Behörden oder

geben. das EJPD erklärt.

Meine Motion bezweckt nicht, die generelle Regelung in

M. Massy, rapporteur: En ce qui concerne l'initiative parle- Absatz 1 zu ändern. Aber eine neue Situation in der Kompe-

mentaire de M. Herczog, je n'ai rien de spécial à ajouter au tenzverteilung hat sich im Anschluss an den Entscheid des

rapport écrit de la commission qui est très clair. Les nou- Bundesrates ergeben, der nach Meinung von Herrn Herczog

velles interventions, ce matin, à cette tribune, n'ont rien der dümmste Entscheid seit seiner Einsitznahme in diesem

apporté de nouveau. Les limitations actuelles de vitesse à Rat gewesen sei. Es war ein Entscheid, der je nach Standort

80 km sur les routes et 120 km sur les autoroutes semblent anders beurteilt wird; er hat aber immerhin die mittlere

rallier une majorité de citoyens. Je vous propose donc, au Unzufriedenheit auf beiden Seiten wesentlich erhöht.

nom de la majorité de la commission, de refuser l'initiative Die verwaltungsinterne, dann aber vor allem auch die öffent-

parlementaire de M. Herczog. liche Diskussion hat uns aufgezeigt, dass die Festsetzung

Personnellement, je vous prie de faire de même pour la der Höchstgeschwindigkeiten einen völlig neuen Aspekt,

proposition Günter puisque la commission n'a pas pris nämlich denjenigen einer politischen Diskussion, angenom-

position. men hat. Der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit bleibt

D'autre part, le groupe libéral unanime s'opposera à l'initia- zwar dominant und darf selbstverständlich auch in Zukunft

tive et à la proposition Günter. keinesfalls ausser acht gelassen werden. Hinzu kommt-wir

alle wissen es - als neues Element der Umweltschutz. Im

Le président: Mme Kopp, conseillère fédérale, ne désirant besonderen geht es dabei bekanntlich um die Begrenzung

pas s'exprimer, nous pouvons passer à la votation. Je vous des Ausstosses der Abgase der Motorfahrzeuge. Hierüber

rappelle que la commission propose de ne pas donner suite will und kann ich im Zusammenhang mit meiner Motion

à l'initiative, M. Günter propose d'y donner suite. nicht referieren.

Im Frühjahr und im Sommer 1984 ist in der schweizerischen

Abstimmung - Vote Oeffentlichkeit und über die Medien eine heftig geführte

Diskussion über uns ergangen. Sie hat uns mit aller Deut-

Für den Antrag der Kommission 72 Stimmen lichkeit vor Augen geführt, dass die Bestimmung der

Für den Antrag Günter 37 Stimmen Höchstgeschwindigkeiten fürden Motorfahrzeugverkehrein

Politikum mit grösster Brisanz geworden ist. Diese Beob-

achtung bzw. diese Erfahrung darf uns nicht überraschen.

Rund 40 Prozent der Gesamtbevölkerung - eingeschlossen

Säuglinge und älteste Leute - sind Automobilisten, also

Inhaber von Führerausweisen. Mit Blick auf die Altersgruppe

der 20- bis 75jährigen beträgt der Anteil heute knappe

68 Prozent, also weit mehr als zwei Drittel der Gesamtbevöl-

kerung. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass

diese Gruppe an der Regelung der Tempolimiten in hohem

Masse interessiert ist.

Die Frage, wer diese Limite festsetzen soll, ist bis anhin im

Gesetz geregelt: der Bundesrat. Es ist Ihnen bekannt, dass

5. Juni 1986 N 639 Postulat Zwingli

eine Volksinitiative mit 256 000 Unterschriften deponiert Abstimmung - Vote

worden ist, welche auf Verfassungsebene die Geschwindig-

keiten auf Autobahnen auf 130km/h und auf Ausserorts- Für die Ueberweisung der Motion 25 Stimmen

strassen auf 100 km/h begrenzen will. Dagegen 45 Stimmen

Das ist eine Aktion gegen den Entscheid des Bundesrates.

Die Verfassungsinitiative muss ergriffen werden, weil wir

keine eidgenössische Gesetzesinitiative kennen.

Ich bin nun der Meinung, dass es falsch wäre, die Geschwin- #ST# 85.326

digkeiten derart stur auf Verfassungsstufe - allerdings klar,

aber stur - zu regeln, weil es für allfällige Anpassungen Postulat Zwingli

Jahre dauern würde, bis wir das ganze Verfassungsrevi-

sionsverfahren durchgezogen hätten. Geschwindigkeitsbeschränkung.

Ich bin nun der Auffassung - und darauf zielt meine Motion Rückkommen auf den Entscheid

ab -, dass es richtig ist, wenn alle Kategorien für Geschwin- Limitation de vitesse sur les autoroutes.

digkeitsbegrenzungen und -bestimmungen, also National-, Reconsidération de la décision

Ausserorts- und Innerortsstrassen, durch den Gesetzgeber,

d.h. die eidgenössischen Räte, diktiert werden. Nachdem

nicht zu verkennen ist, dass die Höchstgeschwindigkeit ein

politisches Anliegen geworden ist, bin ich der Auffassung,

dass wir hier der politischen Diskussion und der sturen Wortlaut des Postulates vom 5. Februar 1985

Festsetzung auf Verfassungsebene den Wind aus den Der Bundesrat wird ersucht, auf seinen Entscheid vom Sep-

Segeln nehmen müssen. Letztlich soll das Volk von Fall zu tember 1984 zurückzukommen und die Höchstgeschwindig-

Fall - falls es will - entscheiden können, ob es eine Aende- keit auf Autobahnen neu auf 100 km/h herabzusetzen.

rung haben will, und zwar kurzfristig und nicht über ein

jahrelanges Verfassungsrevisionsverfahren. Texte du postulat du 5 février-1985

Meine Motion ist eine Alternative zur Verfassungsinitiative. Le Conseil fédéral est invité à reconsidérer la décision qu'il a

Ich halte abschliessend noch einmal fest: Es geht mir nicht prise en septembre 1984 et à abaisser à 100 km/h la vitesse

um einen Entscheid für oder gegen Tempo 100 beziehungs- maximale autorisée sur les autoroutes.

weise 130, sondern darum, dass wir die Kompetenzen so

regeln, dass wir eine sture Entscheidung -eben die 130 km/h Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eppenberger-

in der Verfassung - über das Volk verhindern können: Wir Nesslau, Giger, Kühne, Nef, Petitpierre, Schnyder-Bern,

sollten von Fall zu Fall in der Lage-sein, die entscheidenden Schule, Spoerry, Steinegger (10)

Beschlüsse in Zusammenarbeit mit der zuständigen Exeku-

tivbehörde zu fassen. Der Ständerat hat eine gleichlautende Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Motion vorgelegt bekommen: Sie wurde - das muss ich Ich gehe von der Voraussetzung aus, dass die Luftver-

Ihnen der Offenheit halber zugeben - abgelehnt, und zwar schmutzung die Hauptursache des Waldsterbens bildet und

deswegen, weil sie dort eher mit Blick auf Tempo 130 dass wir den Schadstoff-Ausstoss rasch und massiv senken

begründet wurde. Das wäre ein Vorgehen, das ich in unse- müssen. Neben dem Wald bedroht die Luftverschmutzung

rem Rat - in der Motion kommt dies auch zum Ausdruck - auch landwirtschaftliche Kulturen, das Kulturland, Bauten

nicht befürworte, sondern es soll lediglich um die Kompe- und den Menschen.

tenzerteilung ersucht werden. Die Reduktion des Schadstoff-Ausstosses aus Personenwa-

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Motion dem Bun- gen durch die Verschärfung der Abgasvorschriften ist zwar

desrat zu überweisen. wirksam, bringt aber erst nach Jahren eine wesentliche

Verminderung der Abgase. Sollte die US-Norm 83 tatsäch-

lich erst auf den 1. Oktober 1987 wirksam werden, müssten

Bundesrätin Kopp: Die Frage, wer die Geschwindigkeits- erst ab 1988 alle neuen Personenwagen mit Katalysator oder

grenzen festlegen sollte, wurde bereits anlässlich der Teilre- analogen Technologien ausgerüstet werden. Der Regie-

vison des Strassenverkehrsgesetzes im Jahre 1975 einläss- rungsrat des Kantons St. Gallen rechnet in seiner Botschaft

lich diskutiert und aus einleuchtenden Gründen dem Bun- für die Befreiung der Katalysator-Autos von der Motorfahr-

desrat und nicht dem Gesetzgeber übertragen. zeugsteuer innerhalb dreier Jahre mit nur 10 Prozent Kataly-

Geschwindigkeitslimiten - wir haben das heute morgen sator-Autos. In diesem Falle könnte der Schadstoff-Ausstoss

gehört - haben Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, aus Personenautos bis Ende 1987 nur um etwa 8 Prozent

sie haben Auswirkungen auf den Energieverbrauch, sie gesenkt werden.

haben Auswirkungen auf den Schadstoffausstoss. Alle diese Seit dem Geschwindigkeitsentscheid des Bundesrates hat

Elemente müssen bei einem Entscheid gegeneinander und sich der Gesundheitszustand unseres Waldes wesentlich

miteinander abgewogen werden. Dazu kommt, dass sich die verschlechtert. Zudem sind weitere Untersuchungsergeb-

Verhältnisse sehr rasch ändern können. Eine rasche Aende- nisse (Felix Sachs, St. Gallen, Bregenzer Autobahntunnel

rung und Anpassung kann aber nur dann stattfinden, wenn usw.) bekannt geworden und neue Versuche geplant.

der Bundesrat die Kompetenz hat und nicht das Parlament. Die Versuche des Strassen- und Schiffahrtsamtes St. Gallen

Herr Oehler, wenn Sie sagen, dass die Beschränkung der und der Test von Felix Sachs, St. Gallen, ergeben durch die

Geschwindigkeit ein Politikum ersten Ranges geworden sei Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h

und es deshalb nötig sei, dass das Parlament darüber im Mittel eine Verminderung des Schadstoffausstosses von

befinde, damit sich wegen der Möglichkeit des Referen- -49,5 Prozent bei CO, -28,9 Prozent bei HC und um

dums das ganze Volk zu der Frage in der Geschwindigkeits- -37,0 Prozent bei NOx.

beschränkung äussern könne, da muss ich sagen: Wir sind Damit wird, abgesehen von der Treibstoffrationierung, die

eigentlich schon ein glückliches Volk, wenn wir eine wir aus verschiedenen Gründen ablehnen, die Reduktion

Geschwindigkeitsbeschränkung als ein Politikum ersten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h

Ranges betrachten! Ich bin auch der Meinung, dass hier die einzige rasch wirksame Massnahme zu einer wesentli-

dem Parlament eine gewisse Führungsfunktion zukommt. chen Verminderung des Schadstoffausstosses von Perso-

Wir sollten nicht alles, was uns als Politikum erscheint, nun nenwagen.

auch dem Volk zur Entscheidung vorlegen, sondern wir Die für den Entscheid des Bundesrates ebenfalls berück-

sollten den Mut zu einer vernünftigen Aufteilung zwischen sichtigten politischen Gründe bestehen natürlich nach wie

Legislative und Exekutive haben. vor. Die zwingende Notwendigkeit, den Schadstoff-Ausstoss

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion von Herrn Oehler rasch und drastisch zu senken, verlangt aber den Einbezug

abzulehnen. der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Oehler Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten

Motion Oehler Loi sur la circulation routière. Limitations de vitesse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.546

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.06.1986 - 08:00

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Seite 638-639

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