Road Traffic Act Amendment Rejected: Legislative Speed Limits Versus Federal Council Discretion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a motion to amend the Road Traffic Act, proposing to set speed limits within the act itself rather than leaving it to the Federal Council. The primary arguments for the motion centered on environmental concerns, specifically reducing air pollution and energy consumption, and making speed limits a matter of political debate that could be decided by the people. However, the court rejected the motion, reasoning that speed limits have multifaceted impacts on traffic safety, energy use, and pollution, requiring flexible adjustments that the Federal Council is better equipped to handle than the legislature, which would be slower to adapt.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 32 SVG, Artikel 32 des StrassenVerkehrsgesetzes; Road Traffic Act Amendment Rejected: Legislative Speed Limits Versus Federal Council Discretion: The primary arguments for the motion centered on environmental concerns, specifically reducing air pollution and energy consumption, and making speed limits a matter of political debate that could be decided by the people. However, the court rejected the motion, reasoning that speed limits have multifaceted impacts on traffic safety, energy use, and pollution, requiring flexible adjustments that the Federal Council is better equipped to handle than the legislature, which would be slower to adapt.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe motion proposes amending this article to establish speed limits in the law itself.
Volltext
Motion Oehler 638 N 5 juin 1986
festgehalten, nämlich: Um der steigenden Luftverschmut- #ST# 84.546
zung sowie der Energieverschwendung entgegenzuwirken,
und im Hinblick auf eine bessere Auslastung und Steigerung Motion Oehler
der Attraktivität sind die Bundesratsparteien entschlossen,
sich vermehrt für die Förderung des öffentlichen Verkehrs Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten
einzusetzen, insbesondere durch: die Verbesserung des Lei- Loi sur la circulation routière.
stungsangebotes, nicht zuletzt durch die «Bahn 2000», den Limitations de vitesse
Halbstundentakt bei den grossen Agglomerationen, ausrei-
chende Bedienung auch bei wenig befahrenen Strecken,
Reduktion der Reisezeit, um gleiche Verhältnisse herzustel-
len, wie sie das Auto bietet, vermehrte Koordination, Förde-
rung des Güterverkehrs, Förderung von Park-and-Ride,
damit überhaupt auf die Bahn umgestiegen werden kann, Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984
Fortführung und Verstärkung der laufenden Investitionen Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Artikels 32
und, was jetzt speziell aktuell ist, durch gezielte Massnah- des StrassenVerkehrsgesetzes auszuarbeiten, mit dem
men, die die Benützung des öffentlichen Verkehrs unterstüt- Zweck, die Höchstgeschwindigkeiten auf den Strassen in
zen sollen (Jahreshalbtaxabonnement usw.). Zu diesen Fra- diesem Gesetz festzusetzen.
gen werden Sie in dieser Session noch Gelegenheit haben,
Stellung zu beziehen. Texte de la motion du 4 octobre 1984
Sie sehen somit, Herr Herczog, die Bundesratsparteien Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de
haben zur Reduktion der Schadstoffe ein vernünftiges Kon- l'article 32 de la loi sur la circulation routière, et ce dans le
zept. Ich sage dies völlig objektiv. but d'y fixer les vitesses maximales autorisées sur les routes.
Der Antrag Günter für differenzierte Geschwindigkeiten lag
in der Kommission nicht vor. Ich kann somit nicht im Namen Oehler: Ich habe im Jahre 1984 im Anschluss an die Diskus-
der Kommission dazu Stellung nehmen, aber ich kann Ihnen sionen über die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zusam-
sagen, dass die Frage in diesem Hause nicht neu ist. Sie menhang mit dem Entscheid des Bundesrates, aber auch
bringt - Herr Günter hat das selbst zugegeben - verschie- mit Blick auf die Volksinitiative eine Motion deponiert in der
dene Probleme, meines Erachtens nicht zuletzt ein soziales. Absicht und mit dem Vorschlag, die Geschwindigkeitsbe-
Wer sich einen Katalysatorwagen leisten kann, erfährt näm- grenzungen im Strassenverkehrsgesetz (Artikel 32) zu
lich eine Besserbehandlung. Auch die Kontrolle ist sicher regeln. Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes umschreibt
nicht sehr einfach. Wenn Sie der Kommission folgen, bleibt in Absatz 1, dass die Geschwindigkeit generell stets den
so oder so der Bundesrat zuständig. Er wird das Problem - Umständen anzupassen ist. Absatz 2 - und um diesen Arti-
davon bin ich überzeugt- aufmerksam verfolgen und neue kel geht es letztlich - bestimmt die Kompetenz und lautet:
Erkenntnisse wieder in die Tat umsetzen. Das Problem wird «Der Bundesrat beschränkt die Geschwindigkeit der Motor-
also nicht schubladisiert. fahrzeuge auf allen Strassen.» Abweichungen sind gemäss
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissions- diesem Artikel 32 SVG selbstverständlich zulässig, und als
mehrheit zuzustimmen, d. h. der Initiative keine Folge zu zuständig werden entweder die kantonalen Behörden oder
geben. das EJPD erklärt.
Meine Motion bezweckt nicht, die generelle Regelung in
M. Massy, rapporteur: En ce qui concerne l'initiative parle- Absatz 1 zu ändern. Aber eine neue Situation in der Kompe-
mentaire de M. Herczog, je n'ai rien de spécial à ajouter au tenzverteilung hat sich im Anschluss an den Entscheid des
rapport écrit de la commission qui est très clair. Les nou- Bundesrates ergeben, der nach Meinung von Herrn Herczog
velles interventions, ce matin, à cette tribune, n'ont rien der dümmste Entscheid seit seiner Einsitznahme in diesem
apporté de nouveau. Les limitations actuelles de vitesse à Rat gewesen sei. Es war ein Entscheid, der je nach Standort
80 km sur les routes et 120 km sur les autoroutes semblent anders beurteilt wird; er hat aber immerhin die mittlere
rallier une majorité de citoyens. Je vous propose donc, au Unzufriedenheit auf beiden Seiten wesentlich erhöht.
nom de la majorité de la commission, de refuser l'initiative Die verwaltungsinterne, dann aber vor allem auch die öffent-
parlementaire de M. Herczog. liche Diskussion hat uns aufgezeigt, dass die Festsetzung
Personnellement, je vous prie de faire de même pour la der Höchstgeschwindigkeiten einen völlig neuen Aspekt,
proposition Günter puisque la commission n'a pas pris nämlich denjenigen einer politischen Diskussion, angenom-
position. men hat. Der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit bleibt
D'autre part, le groupe libéral unanime s'opposera à l'initia- zwar dominant und darf selbstverständlich auch in Zukunft
tive et à la proposition Günter. keinesfalls ausser acht gelassen werden. Hinzu kommt-wir
alle wissen es - als neues Element der Umweltschutz. Im
Le président: Mme Kopp, conseillère fédérale, ne désirant besonderen geht es dabei bekanntlich um die Begrenzung
pas s'exprimer, nous pouvons passer à la votation. Je vous des Ausstosses der Abgase der Motorfahrzeuge. Hierüber
rappelle que la commission propose de ne pas donner suite will und kann ich im Zusammenhang mit meiner Motion
à l'initiative, M. Günter propose d'y donner suite. nicht referieren.
Im Frühjahr und im Sommer 1984 ist in der schweizerischen
Abstimmung - Vote Oeffentlichkeit und über die Medien eine heftig geführte
Diskussion über uns ergangen. Sie hat uns mit aller Deut-
Für den Antrag der Kommission 72 Stimmen lichkeit vor Augen geführt, dass die Bestimmung der
Für den Antrag Günter 37 Stimmen Höchstgeschwindigkeiten fürden Motorfahrzeugverkehrein
Politikum mit grösster Brisanz geworden ist. Diese Beob-
achtung bzw. diese Erfahrung darf uns nicht überraschen.
Rund 40 Prozent der Gesamtbevölkerung - eingeschlossen
Säuglinge und älteste Leute - sind Automobilisten, also
Inhaber von Führerausweisen. Mit Blick auf die Altersgruppe
der 20- bis 75jährigen beträgt der Anteil heute knappe
68 Prozent, also weit mehr als zwei Drittel der Gesamtbevöl-
kerung. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass
diese Gruppe an der Regelung der Tempolimiten in hohem
Masse interessiert ist.
Die Frage, wer diese Limite festsetzen soll, ist bis anhin im
Gesetz geregelt: der Bundesrat. Es ist Ihnen bekannt, dass
5. Juni 1986 N 639 Postulat Zwingli
eine Volksinitiative mit 256 000 Unterschriften deponiert Abstimmung - Vote
worden ist, welche auf Verfassungsebene die Geschwindig-
keiten auf Autobahnen auf 130km/h und auf Ausserorts- Für die Ueberweisung der Motion 25 Stimmen
strassen auf 100 km/h begrenzen will. Dagegen 45 Stimmen
Das ist eine Aktion gegen den Entscheid des Bundesrates.
Die Verfassungsinitiative muss ergriffen werden, weil wir
keine eidgenössische Gesetzesinitiative kennen.
Ich bin nun der Meinung, dass es falsch wäre, die Geschwin- #ST# 85.326
digkeiten derart stur auf Verfassungsstufe - allerdings klar,
aber stur - zu regeln, weil es für allfällige Anpassungen Postulat Zwingli
Jahre dauern würde, bis wir das ganze Verfassungsrevi-
sionsverfahren durchgezogen hätten. Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ich bin nun der Auffassung - und darauf zielt meine Motion Rückkommen auf den Entscheid
ab -, dass es richtig ist, wenn alle Kategorien für Geschwin- Limitation de vitesse sur les autoroutes.
digkeitsbegrenzungen und -bestimmungen, also National-, Reconsidération de la décision
Ausserorts- und Innerortsstrassen, durch den Gesetzgeber,
d.h. die eidgenössischen Räte, diktiert werden. Nachdem
nicht zu verkennen ist, dass die Höchstgeschwindigkeit ein
politisches Anliegen geworden ist, bin ich der Auffassung,
dass wir hier der politischen Diskussion und der sturen Wortlaut des Postulates vom 5. Februar 1985
Festsetzung auf Verfassungsebene den Wind aus den Der Bundesrat wird ersucht, auf seinen Entscheid vom Sep-
Segeln nehmen müssen. Letztlich soll das Volk von Fall zu tember 1984 zurückzukommen und die Höchstgeschwindig-
Fall - falls es will - entscheiden können, ob es eine Aende- keit auf Autobahnen neu auf 100 km/h herabzusetzen.
rung haben will, und zwar kurzfristig und nicht über ein
jahrelanges Verfassungsrevisionsverfahren. Texte du postulat du 5 février-1985
Meine Motion ist eine Alternative zur Verfassungsinitiative. Le Conseil fédéral est invité à reconsidérer la décision qu'il a
Ich halte abschliessend noch einmal fest: Es geht mir nicht prise en septembre 1984 et à abaisser à 100 km/h la vitesse
um einen Entscheid für oder gegen Tempo 100 beziehungs- maximale autorisée sur les autoroutes.
weise 130, sondern darum, dass wir die Kompetenzen so
regeln, dass wir eine sture Entscheidung -eben die 130 km/h Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eppenberger-
in der Verfassung - über das Volk verhindern können: Wir Nesslau, Giger, Kühne, Nef, Petitpierre, Schnyder-Bern,
sollten von Fall zu Fall in der Lage-sein, die entscheidenden Schule, Spoerry, Steinegger (10)
Beschlüsse in Zusammenarbeit mit der zuständigen Exeku-
tivbehörde zu fassen. Der Ständerat hat eine gleichlautende Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Motion vorgelegt bekommen: Sie wurde - das muss ich Ich gehe von der Voraussetzung aus, dass die Luftver-
Ihnen der Offenheit halber zugeben - abgelehnt, und zwar schmutzung die Hauptursache des Waldsterbens bildet und
deswegen, weil sie dort eher mit Blick auf Tempo 130 dass wir den Schadstoff-Ausstoss rasch und massiv senken
begründet wurde. Das wäre ein Vorgehen, das ich in unse- müssen. Neben dem Wald bedroht die Luftverschmutzung
rem Rat - in der Motion kommt dies auch zum Ausdruck - auch landwirtschaftliche Kulturen, das Kulturland, Bauten
nicht befürworte, sondern es soll lediglich um die Kompe- und den Menschen.
tenzerteilung ersucht werden. Die Reduktion des Schadstoff-Ausstosses aus Personenwa-
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Motion dem Bun- gen durch die Verschärfung der Abgasvorschriften ist zwar
desrat zu überweisen. wirksam, bringt aber erst nach Jahren eine wesentliche
Verminderung der Abgase. Sollte die US-Norm 83 tatsäch-
lich erst auf den 1. Oktober 1987 wirksam werden, müssten
Bundesrätin Kopp: Die Frage, wer die Geschwindigkeits- erst ab 1988 alle neuen Personenwagen mit Katalysator oder
grenzen festlegen sollte, wurde bereits anlässlich der Teilre- analogen Technologien ausgerüstet werden. Der Regie-
vison des Strassenverkehrsgesetzes im Jahre 1975 einläss- rungsrat des Kantons St. Gallen rechnet in seiner Botschaft
lich diskutiert und aus einleuchtenden Gründen dem Bun- für die Befreiung der Katalysator-Autos von der Motorfahr-
desrat und nicht dem Gesetzgeber übertragen. zeugsteuer innerhalb dreier Jahre mit nur 10 Prozent Kataly-
Geschwindigkeitslimiten - wir haben das heute morgen sator-Autos. In diesem Falle könnte der Schadstoff-Ausstoss
gehört - haben Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, aus Personenautos bis Ende 1987 nur um etwa 8 Prozent
sie haben Auswirkungen auf den Energieverbrauch, sie gesenkt werden.
haben Auswirkungen auf den Schadstoffausstoss. Alle diese Seit dem Geschwindigkeitsentscheid des Bundesrates hat
Elemente müssen bei einem Entscheid gegeneinander und sich der Gesundheitszustand unseres Waldes wesentlich
miteinander abgewogen werden. Dazu kommt, dass sich die verschlechtert. Zudem sind weitere Untersuchungsergeb-
Verhältnisse sehr rasch ändern können. Eine rasche Aende- nisse (Felix Sachs, St. Gallen, Bregenzer Autobahntunnel
rung und Anpassung kann aber nur dann stattfinden, wenn usw.) bekannt geworden und neue Versuche geplant.
der Bundesrat die Kompetenz hat und nicht das Parlament. Die Versuche des Strassen- und Schiffahrtsamtes St. Gallen
Herr Oehler, wenn Sie sagen, dass die Beschränkung der und der Test von Felix Sachs, St. Gallen, ergeben durch die
Geschwindigkeit ein Politikum ersten Ranges geworden sei Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h
und es deshalb nötig sei, dass das Parlament darüber im Mittel eine Verminderung des Schadstoffausstosses von
befinde, damit sich wegen der Möglichkeit des Referen- -49,5 Prozent bei CO, -28,9 Prozent bei HC und um
dums das ganze Volk zu der Frage in der Geschwindigkeits- -37,0 Prozent bei NOx.
beschränkung äussern könne, da muss ich sagen: Wir sind Damit wird, abgesehen von der Treibstoffrationierung, die
eigentlich schon ein glückliches Volk, wenn wir eine wir aus verschiedenen Gründen ablehnen, die Reduktion
Geschwindigkeitsbeschränkung als ein Politikum ersten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h
Ranges betrachten! Ich bin auch der Meinung, dass hier die einzige rasch wirksame Massnahme zu einer wesentli-
dem Parlament eine gewisse Führungsfunktion zukommt. chen Verminderung des Schadstoffausstosses von Perso-
Wir sollten nicht alles, was uns als Politikum erscheint, nun nenwagen.
auch dem Volk zur Entscheidung vorlegen, sondern wir Die für den Entscheid des Bundesrates ebenfalls berück-
sollten den Mut zu einer vernünftigen Aufteilung zwischen sichtigten politischen Gründe bestehen natürlich nach wie
Legislative und Exekutive haben. vor. Die zwingende Notwendigkeit, den Schadstoff-Ausstoss
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion von Herrn Oehler rasch und drastisch zu senken, verlangt aber den Einbezug
abzulehnen. der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehler Strassenverkehrsgesetz. Tempolimiten
Motion Oehler Loi sur la circulation routière. Limitations de vitesse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr 1986
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Anno
Band II
Volume
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Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.546
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Datum 05.06.1986 - 08:00
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Seite 638-639
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