Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-525 KI-generiert

ETH Zurich Pharmacy Relocation Upheld

Geschäftsnummer VPB 84-525
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The postulate proposed discontinuing the pharmacy section at ETH Zurich to concentrate resources and improve efficiency by transferring this field of study and research exclusively to universities. The court agreed, reasoning that current economic conditions necessitate rationalization and consolidation within higher education, prioritizing the maintenance of sufficient academic activity over decentralization. The federal council accepted the postulate, acknowledging that while this structural change might lead to increased costs at the universities, federal contributions would be provided during a transitional phase.

Legislator-Regeste

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Art. 19bis HFG, Art. 13 HFG; ETH Zurich Pharmacy Relocation Upheld: The court agreed, reasoning that current economic conditions necessitate rationalization and consolidation within higher education, prioritizing the maintenance of sufficient academic activity over decentralization. The federal council accepted the postulate, acknowledging that while this structural change might lead to increased costs at the universities, federal contributions would be provided during a transitional phase.

Schlagwörter

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Hochschulforschung Hochschulbildung Entscheidungen über die Umsetzung oder Versetzung Stellungnahme des Organs Unterhaltskosten Gebührenreduktion

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 19bis HFG

Cited as the legal basis for the coordination of different university plans, which is the core objective of the postulate.

Art. 13 HFG

Cited as the legal provision allowing federal authorities to refuse funding to cantonal universities if an investment contradicts the requirements for sensible cooperation among Swiss universities.

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Volltext

14. Dezember 1984 N 1927 Postulat Lüchinger

2. In der heute gegebenen wirtschaftlichen und finanzpoliti- Universitäten zu überlassen. Die dadurch eingesparten Mit-

schen Gesamtsituation ist eine Korrektur von der Einnah- tel sind für neue dringende Aufgaben der ETH Zürich einzu-

menseite her realistischerweise kaum möglich. Daher müs- setzen.

sen die für neue Aufgaben von Lehre und Forschung erfor-

derlichen Mittel vor allem durch Einsparungen in anderen Texte du postulat du 26 septembre 1984

Bereichen des Hochschulwesens freigemacht werden. Ein- Le Conseil fédéral est chargé, en vue de la concentration et

zelne Bestrebungen in dieser Richtung wurden bereits un- de l'utilisation plus rationnelle des moyens financiers, de

ternommen. supprimer à moyen terme la section de pharmacie de l'EPF

3. Die Situation ist jedoch so prekär, dass Rationalisierun- de Zurich et de confier cette branche de formation et de

gen und Einsparungen durch Koordination und Zusammen- recherche aux universités exclusivement.

legung bisheriger Hochschulleistungen in einem sehr viel Les moyens ainsi économisés devront être réinvestis dans

einschneidenderen Ausmass realisiert werden müssen, als de nouveaux travaux urgents.

dies bis heute geschah. So wünschbar eine örtliche, sachli- Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger,

che und personelle Dezentralisierung von Lehre und For- Bonny, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Feigenwinter, Frei-

schung an sich ist, so steht heute die Aufrechterhaltung Romanshorn, Früh, Geissbühler, Giger, Kohler Raoul, Nef,

einer genügenden Hochschultätigkeit an sich in Frage. Vor Oehler, Pfund, Schnyder-Bern, Schwarz, Tschuppert, Wan-

dieser Priorität muss das Anliegen der Dezentralisierung ner, Weber-Schwyz (19)

klar zurücktreten. Die notwendigen Strukturbereinigungen

werden nur mit einer weitblickenden Unterstützung der poli- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tischen Behörden möglich sein. 1. Die Pharmazie wird heute an der ETH Zürich und an den

4. Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass das Ziel der Universitäten Basel, Bern, Genf und Lausanne gelehrt. An

Koordination der verschiedenen Hochschulplanungen in den Universitäten Fribourg und Neuchâtel wird sie für die

Artikel 19bis des Hochschulförderungsgesetzes niederge- erste Studienphase vermittelt.

legt ist. Gemäss Artikel 13 des gleichen Gesetzes können Ein 1973 erstelltes Gutachten des inzwischen verstorbenen

Sachbeiträge an kantonale Hochschulen verweigert werden, Prof. Dr. Hubert Bloch schlug aus Rationalisierungsgründen

wenn eine Sachinvestition den Erfordernissen einer sinnvol- vor, die Lehre und Forschung auf dem Gebiete der Pharma-

len Zusammenarbeit der schweizerischen Hochschulen zie auf zwei schweizerische Hochschulen zu konzentrieren,

widerspricht. Ein Rechenschaftsbericht über die bisherige eine in der deutschen, die zweite in der welschen Schweiz.

Handhabung dieser Bestimmung ist wünschbar. 2. Aufgrund dieser Empfehlung wurde die Aufhebung der

Anlässlich der Übernahme der EPUL durch den Bund ist Fakultät für Pharmazie an der Universität Basel und deren

seinerzeit sehr eindringlich auf die Notwendigkeit einer Überführung an die ETH Zürich für den Herbst 1977 vorbe-

intensiven Zusammenarbeit und Koordination bei den Eid- reitet. Die von der Erziehungsdirektion des Kantons Basel

genössischen Technischen Hochschulen hingewiesen wor- Stadt und von der Leitung der ETH Zürich dafür eingeleitete

den. Der damalige Bundesrat H. P. Tschudi erklärte am Planung musste jedoch in der Folge abgebrochen werden,

18. Juni 1968 im Ständerat: «In den wissenschaftspoliti- weil die massgeblichen politischen, wissenschaftlichen und

schen Diskussionen in Ihrem Rat, im Nationalrat und auch in wirtschaftlichen Kreise von Basel Stadt sich der Aufhebung

der Öffentlichkeit wird die Aufgabe der Kooperation oder der Pharmazie an der Universität Basel zunehmend wider-

Koordination sehr stark unterstrichen. Bei den kostspieligen setzten.

technischen Wissenschaften ist sie ganz besonders wichtig.

3. Inzwischen ist die Pharmazie durch eine Änderung der

Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass die Prüfungsbedingungen stärker der Medizin angenähert wor-

Übernahme der EPUL durch den Bund die sicherste und den. Ausserdem lassen die prekären finanziellen Bedingun-

beste Gewähr für die Koordination bietet, denn die beiden gen aller schweizerischen Hochschulen heute eine Rationa-

Hochschulen werden unter einer einheitlichen Leitung

lisierung sehr viel dringender erscheinen als in den siebzi-

stehen.»

ger Jahren. Aus diesem Grunde ist eine Zusammenlegung

Diese Zielsetzung des Jahres 1968 muss unter den heutigen der Pharmazie im umgekehrten Sinne anzustreben. Die

prekären Finanzbedingungen der öffentlichen Hand mit Abteilung V der Pharmazie an der ETH Zürich soll mittelfri-

Entschiedenheit durchgesetzt werden. stig aufgehoben und es sollen statt dessen die entsprechen-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates den Fakultäten der Universitäten Basel und Bern verstärkt

vom 7. November 1984 werden. Es wäre insbesondere sinnvoll, das Schwergewicht

der Pharmazie nach Basel zu verlegen, das gleichzeitig eine

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1984 weltberühmte pharmazeutische Industrie beherbergt.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 5. Die postulierte Strukturbereinigung auf dem Gebiete der

Überwiesen - Transmis Pharmazie wird zu Mehrkosten an den Universitäten Basel

und Bern führen, welche die bisherige Ausbildungskapazität

der ETH Zürich ersetzen müssen. Der Bund wird diese

beiden Universitäten dafür mindestens in einer Übergangs-

phase durch besondere Beiträge entlasten müssen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

84.525

#ST#

vom 21. November 1984

Postulat Lüchinger Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 novembre 1984

ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

EPF de Zürich Überwiesen - Transmis

Suppression de la section de pharmacie

Wortlaut des Postulates vom 26. September 1984

Der Bundesrat wird eingeladen, im Interesse der Konzentra-

tion und des rationelleren Einsatzes der Mittel die Abteilung

für Pharmazie an der ETH Zürich mittelfristig aufzuheben

und dieses Ausbildungs- und Forschungsgebiet ganz den

243-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Lüchinger ETH Zürich. Verzicht auf Pharmazie

Postulat Lüchinger EPF de Zürich Suppression de la section de pharmacie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.525

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1927-1927

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Ref. No 20 013 004

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