Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-509 KI-generiert

Forestry Law Revision and Public Funding

Geschäftsnummer VPB 84-509
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for the revision of forestry law to be separated from broader governmental task redistribution and expedited. The proposer argues that the public, through federal, cantonal, and municipal contributions, must finance forest health and maintenance, as private owners cannot bear the costs alone. This public funding should be structured to ensure remaining owner costs are manageable and scaled according to financial capacity, particularly for less affluent regions. The motion emphasizes the need for adequate personnel, updated funding levels, increased credit guarantees for projects like avalanche control, and allocation of fuel tax surcharges to cover forest care and protection expenses, advocating for a unified responsibility to avoid duplication.

Legislator-Regeste

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Forestry Law Revision and Public Funding: The proposer argues that the public, through federal, cantonal, and municipal contributions, must finance forest health and maintenance, as private owners cannot bear the costs alone. This public funding should be structured to ensure remaining owner costs are manageable and scaled according to financial capacity, particularly for less affluent regions. The motion emphasizes the need for adequate personnel, updated funding levels, increased credit guarantees for projects like avalanche control, and allocation of fuel tax surcharges to cover forest care and protection expenses, advocating for a unified responsibility to avoid duplication.

Schlagwörter

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öffentliche Finanzen Projektfinanzierung Treibstoffsteuer Anrechnung der Beiträge Kostenverlegung Fällung von Bäumen
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Volltext

22. März 1985 N 717 Motion Tschuppert

gewährleistet durch gutes Personal, das über eine solide #ST# 84.509

Berufsbildung verfügen muss.

Um all das zu gewährleisten, braucht es Geld. Die Waldei- Motion Tschuppert

gentümer, seien es Gemeinden, Burgschaften oder Private, Forstpolizeigesetz. Revision

sehen sich ausserstande, dieses aufzubringen. Die Erträge Police des forêts. Révision de la loi

aus dem Nutzen des Waldes sind zu klein, um diese Kosten

zu decken. Da es sich zudem um eine volksgesundheitliche

Aufgabe handelt, ist ihnen nicht zuzumuten, die Kosten

allein zu tragen. Meine Motion will deshalb:

1. Bund, Kantone und Gemeinden, mit einem Wort, die Wortlaut der Motion vom 20. September 1984

Öffentlichkeit, muss dafür besorgt sein, dass wir über einen Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Revision

gesunden Wald verfügen, und sie muss dafür auch bezah- des Forstpolizeigesetzes aus dem Paket der Aufgabenneu-

len, jeder nach Möglichkeit, Vermögen und Verantwortung. verteilung herauszulösen und zielbewusst separat voranzu-

2. Die Beteiligung an der Finanzierung dieser Aufgabe treiben.

durch die Öffentlichkeit hat so zu geschehen, dass die zu

tragenden Restsummen für den Eigentümer zumutbar sind. Texte de la motion du 20 septembre 1984

3. Das bedingt, dass die Beiträge je nach Finanzkraft des Le Conseil fédéral est chargé de dissocier dans les meilleurs

Eigentümers abgestuft werden und Ansätze aufweisen, die délais du train de mesures prévues au titre de la nouvelle

es auch finanzschwachen Regionen möglich machen, dem répartition des tâches la révision de la loi sur la police des

Wald die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. forêts et de faire accélérer les travaux concernant cette

révision, séparément desdites mesures.

Bekanntlich ist gegenwärtig die Revision des eidgenössi-

schen Forstgesetzes im Gange. Diese bietet Gelegenheit, Mitunterzeichner - Cosignataires:

den vorgenannten Begehren Rechnung zu tragen. Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Bonny, Bremi,

Im Sinne meiner Motion sind für die Pflege und den Schutz Bühler-Tschappina, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Giger,

des Waldes Beiträge des Bundes vorzusehen, die es zusam- Hari, Houmard, Hunziker, Jung, Kühne, Künzi, Lanz,

men mit den Leistungen der Kantone, der Gemeinden und Loretan, Lüchinger, Massy, Müller-Scharnachtal, Müller-

der Eigentümer erlauben: Wiliberg, Nef, Pfund, Rime, Schärli, Schnider-Luzern,

1. Geeignetes Personal anzustellen, dem die Pflege des Schnyder-Bern, Spalti, Spoerry, Uhlmann, Villiger, Wanner,

Waldes obliegt. Zwingli (34)

2. Die gegenwärtigen Ansätze sind neu zu ordnen. Sie sind Schriftliche Begründung - Développement par écrit

von Kürzungen auszunehmen und mindestens auf den

Stand von 1977 zu bringen, wobei auch der seitherige Wie im Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik

Schwund der Kaufkraft auszugleichen ist. 1983 bis 1987 festgehalten ist, beabsichtigt der Bundesrat,

die Revision des eidgössischen Forstpolizeigesetzes im

3. Zu erhöhen sind zudem die Zusicherungskredite, weil es Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und

nicht verantwortlich ist, Projekte von Lawinenverbauungen, Kantonen an die Hand zu nehmen. Es ist fast mit Sicherheit

die schon lange anstehen, noch weiter auf die lange Bank zu anzunehmen, dass sich die Lösung des Problems der Aufga-

schieben.

benneuverteilung noch über Jahre hinaus verzögert. Die

4. Aus dem Treibstoffzollzuschlag müssen Mittel abge- laufend erscheinenden Berichte über den Gesundheitszu-

zweigt werden, um die Kosten decken zu helfen, die sich aus stand unserer Wälder lassen aber die Revision des Fortspoli-

der Pflege und dem Schutz des Waldes ergeben. zeigesetzes nicht solange hinausschieben. Eine Reihe von

5. Es wäre aber verfehlt, den Kompetenzbereich über diese Kantonen - so auch der Kanton Luzern - steht vor der

Aufgabe je nach Herkunft des Geldes aufzuteilen. Es könnte Revision der kantonalen Forstpolizeigesetze. Sie möchten

so leicht zu einer Doppelspurigkeit führen. diese verständlicherweise erst in Angriff nehmen, wenn der

Ich schliesse in der Hoffnung, dass im revidierten Forstge- Bund seine diesbezügliche gesetzgeberische Arbeit abge-

setz die Voraussetzung geschaffen wird, damit die Restko- schlossen hat. Ein zeitliches Vorziehen der Revisionsarbei-

sten für Gemeinden und Dritte in Sachen Pflege und Schutz ten auf Bundesebene ist deshalb dringlich.

des Waldes wieder trag- und zumutbar werden. Das und nur Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

das will meine Motion. vom 10. Dezember 1984

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1984

vom 3. Dezember 1984 Aufgrund einer Motion der eidgenössischen Räte vom

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1984 21. Juni 1984 hat der Bundesrat die in seinen Regierungs-

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. richtlinien für die Legislaturperiode 1983-1987 enthaltenen

Geschäfte mit Beschluss vom 29. August 1984 in drei Priori-

Überwiesen - Transmis täten eingeteilt. Die Aufgabenneuverteilung zwischen Bund

und Kantonen, zweites Paket, das auch die Revision der

An den Ständerat - Au Conseil des Etats eidgenössischen Forstpolizeigesetzgebung enthält, ist ein

Geschäft zweiter Priorität. Diese Kategorie umfasst Vorla-

gen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament

anhängig gemacht werden sollen.

Der Bundesrat hat sich ausdrücklich vorbehalten, bei

wesentlich veränderten Umständen von der Prioritätenord-

nung abzuweichen. Er wird diese Abweichungen jeweils in

der entsprechenden Botschaft begründen.

Das Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Paket der Auf-

gabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen wurde

inzwischen eingeleitet. Die Adressaten dieses Verfahrens

erhalten die Gelegenheit, sich anhand von Revisionsvor-

schlägen und gezielten Fragen zur Revision der eidgenössi-

schen Forstgesetzgebung umfassend zu äussern. Sollten

sich weite Kreise für eine beschleunigte Behandlung der

Revision der eidgenössischen Forstgesetzgebung einset-

zen, wird der Bundesrat das Nötige anordnen.

Motion Puf-Berne 718 N 22 mars 1985

Zurzeit werden von einer verwaltungsinternen Arbeits- Texte de la motion du 6 décembre 1985

gruppe Vorabklärungen im Hinblick auf die Forstgesetzrevi- D'après des rapports alarmants présentés par d'éminents

sion getroffen. savants, le dépérissement des forêts ouvre la voie à une

Schriftliche Erklärung des Bundesrates catastrophe écologique encore plus lourde de consé-

quences, à savoir le dépérissement du sol. En effet, cela fait

Déclaration écrite du Conseil fédéral des dizaines d'années que des quantités croissantes de

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- substances toxiques (surtout des métaux lourds) présentes

wandeln. dans les pluies acides, les engrais chimiques, les gaz

d'échappement, les détritus, les boues de décantation et les

Tschuppert: Als Mitglied der Kommission Gesundheit und eaux usées, s'infiltrent dans les sols, notamment dans ceux

Umwelt, die die ausserordentliche Waldsession vorberaten des pays industrialisés. Cette évolution désastreuse menace

hat, hatte ich Gelegenheit, den Text meiner in der Herbstses- l'existence et la fertilité des sols, et par là même la base de

sion eingereichten Motion vollumfänglich nochmals in die notre alimentation. Il convient donc de ne pas agir comme

Kommissionsmotion Waldwirtschaft einzubringen. on l'a fait dans le cas du dépérissement des forêts, lequel

In Anbetracht der rapiden Verschlechterung des Gesund- s'aggrave à vue d'œil, et de faire montre de plus de célérité

heitszustandes unserer Wälder verlangte mein Vorstoss die et de détermination.

unverzügliche Revision des eidgenössischen Forstpolizei- Le Conseil fédéral est chargé:

gesetzes. Der Vorstoss der Kommission ist bekanntlich

inzwischen in beiden Räten als Motion überwiesen worden. 1. De faire procéder sans délai à une enquête approfondie

Die Revision muss nun aus dem zweiten Paket der Aufga- sur l'état des sols en Suisse (en particulier sur celui des

benneuverteilung herausgelöst und beschleunigt vorange- surfaces cultivables), comme cela a été le cas pour le dépé-

trieben werden. Der Auftrag ist somit erteilt. Ich kann mich rissement des forêts avec le projet Sanasilva;

daher mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden 2. De présenter au Parlament un rapport:

erklären, so ganz nach dem Motto: Doppelt genäht hält - sur les résultats de l'enquête,

besser! - sur la quantité des diverses substances toxiques qui sont

présentes dans les sols (provoquant ainsi leur dépérisse-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat ment),

- sur les mesures nécessaires pour écarter cette menace

ainsi que les actions déjà entreprises dans ce domaine.

3. De soumettre le plus rapidement possible au Parlement

un train de mesures à voter, pu alors lui laisser choisir lui-

même ce qu'il convient de faire pour mettre un terme à

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#ST#

l'empoisonnement insidieux de nos sols et, si possible,

empêcher la catastrophe écologique qui nous menace.

Motion Ruf-Bern

Bodensterben. Massnahmen Mitunterzeichner/Cosignataires: Hegg, Meier-Zürich,

Gehen, Soldini (4)

Dépérissement du sol. Mesures à prendre

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die sich mehrenden und alarmierenden Berichte anerkann-

ter Wissenschafter, beispielsweise des Bodenkunde-Profes-

sors Hans Sticher (ETH Zürich) oder von Gerhardt Preu-

Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1984 schen, langjähriger Direktor des Max-Planck-lnstitutes für

Gemäss alarmierenden Berichten anerkannter Wissenschaf- Landarbeit und Landtechnik in der Bundesrepublik

ter bahnt sich nach dem Waldsterben eine noch folgen- Deutschland, lassen keine Zweifel offen, dass der westlichen

schwerere weitere Umweltkatastrophe an: das Bodenster- Zivilisation nach dem Waldsterben eine noch folgenschwe-

ben. Seit Jahrzehnten gelangen durch sauren Regen, Agro- rere weitere Umweltkatastrophe droht - das Absterben der

chemikalien, Abgase, Abfälle, Klärschlamm sowie über Böden und Äcker. Als Folge einer jahrzehntelangen bedenk-

Abwässer zunehmende Mengen zahlreicher Umweltgifte lichen Entwicklung sind unsere Böden - Grundlage der

(namentlich Schwermetalle) in die Böden vor allem der Nahrungsmittelproduktion - heute in ihrer Fruchtbarkeit

industrialisierten Länder. Als Folge dieser fatalen Entwick- und Lebensfähigkeit existentiell bedroht.

lung sind die Böden und Äcker - und damit auch die Allzulange ist man davon ausgegangen, dass die Erde als

Ernährungsgrundlagen - heute in ihrer Lebensfähigkeit und Deponie für Industriegifte, Haushaltchemikalien, Rück-

Fruchtbarkeit existentiell bedroht. Es gilt deshalb schneller stände von Pflanzenschutzmitteln und Düngern geeignet

und entschlossener zu handeln, als dies beim rasant fort- sei, für zahlreiche hochgiftige Substanzen also, die durch

schreitenden Waldsterben der Fall war und ist. sauren Regen, Agrochemikalien, Abgase, Abfälle, Klär-

Der Bundesrat wird beauftragt: schlamm sowie über Abwässer in die Böden gelangen. Der

1. Umgehend eine umfassende Bestandesaufnahme des Eintrag von Umweltgiften in die Erde wird bedenklicher-

Zustandes der Schweizer Böden (insbesondere der land- weise immer grösser, wodurch die Böden und Äcker ihre

wirtschaftlich nutzbaren Kulturflächen) - analog der Sana- biologische und physikalische Funktionsfähigkeit zuse-

silva-Studie über das Waldsterben - ausarbeiten zu lassen; hends verlieren. Eine «schleichende Vergiftung» macht sich

bemerkbar, weil die grossen Mengen an Giften nicht mehr

2. Dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten über neutralisiert und abgebaut werden können. Bodenmikroor-

- die Ergebnisse der Untersuchung; ganismen werden schwerstens geschädigt oder sogar ganz

- die quantitative Belastung der Böden durch die verschie- zerstört. Die zunehmend sauren Regenwasser übersäuern

denen Umweltgifte (als Ursache des Bodensterbens); die Böden, so dass deren Pufferungsfähigkeit verlorengeht.

- die erforderlichen Gegenmassnahmen zur Abwendung Dies bedeutet nicht nur eine Behinderung des Pflanzen-

der drohenden Entwicklung sowie bereits unternommene wachstums, sondern eine Lösung von Pflanzennährstoffen

diesbezügliche Schritte; und Schwermetallen in das Bodenwasser, so dass diese

3. Dem Parlament möglichst rasch einen umfassenden Stoffe ausgewaschen oder von den Pflanzen stärker aufge-

Massnahmenkatalog zur Beschlussfassung zu unterbreiten nommen werden. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt dadurch

bzw. selbst die erforderlichen Entscheide zu fällen, um der ab, und die Nahrungspflanzen werden mit giftigen Rück-

schleichenden Vergiftung unserer Böden Einhalt zu gebie- ständen belastet. Auf diese Weise gelangen unter anderem

ten und die drohende ökologische Katastrophe wenn mög- Nitrate oder die hochgiftigen Schwermetalle Quecksilber

lich abzuwenden. und Cadmium in Überkonzentration in die Nahrungsmittel,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Tschuppert Forstpolizeigesetz. Revision

Motion Tschuppert Police des forêts. Révision de la loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.509

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 717-718

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Ref. No 20 013 253

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