Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-498 KI-generiert

Federal Council Rejects Pension, Invalidity, and Foreign Worker Measures, Supports Retraining Information

Geschäftsnummer VPB 84-498
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council rejected a motion to allow men who had exhausted their unemployment benefits to claim old-age pensions from age 62, arguing it would undermine the financial stability of the old-age insurance system and could disincentivize job searching. The Council also declined to introduce an "invalidity supplement" for partially disabled individuals unable to find work due to labor market conditions, stating that existing supplementary benefit systems already ensure subsistence. Regarding restrictions on foreign and cross-border workers, the Council maintained that existing labor market regulations prioritize Swiss workers and that such measures could harm the economy. Finally, the Council supported improved information dissemination on retraining and further education programs but indicated that current legal frameworks already encourage these initiatives.

Legislator-Regeste

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Art. 27 Absatz, Art. 32 AVIG, Art. 43 AVIG; Federal Council Rejects Pension, Invalidity, and Foreign Worker Measures, Supports Retraining Information: The Council also declined to introduce an "invalidity supplement" for partially disabled individuals unable to find work due to labor market conditions, stating that existing supplementary benefit systems already ensure subsistence. Regarding restrictions on foreign and cross-border workers, the Council maintained that existing labor market regulations prioritize Swiss workers and that such measures could harm the economy. Finally, the Council supported improved information dissemination on retraining and further education programs but indicated that current legal frameworks already encourage these initiatives.

Schlagwörter

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Altersrente Arbeitslosenentschädigung Arbeitsbedingungen Verbot der Annahme von Pensionen auswärtiger Regierungen finanzielle Unterstützung Invalidenversicherung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 43 AVIG

This provision was cited as the basis for the proposed change to allow employers to be exempted from the obligation to cover the waiting day in cases of weather-related work interruptions.

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Volltext

11. März 1985 421 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

et la réglementation finalement adoptée permet de tenir ten, können die Bedingungen der Vermittlungsfähigkeit

compte dans toute la mesure du possible des particularités nicht erfüllen, auch wenn sie vielleicht aufgrund der Entlöh-

propres à cette catégorie de personnes, tout en respectant nung für ihre Tätigkeit in der Werkstätte bescheidene Bei-

les principes de l'assurance-chômage. träge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Die

Le Conseil fédéral est dès lors d'avis qu'il n'est pas indiqué Entschädigung einer solchen überwiegend invaliditäts-

de modifier la loi dans le sens souhaité par l'auteur de la bedingten Erwerbslosigkeit kann nicht Sache der Arbeits-

motion. losenversicherung sein, was uns dazu führte, die Motion ab-

zulehnen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Ich habe aber den Ausführungen von Herrn Gloor jetzt sehr

Déclaration écrite du Conseil fédéral aufmerksam zugehört, um zu sehen, ob ich die Motion als

Le Conseil fédéral recommande de rejeter la motion. Postulat entgegennehmen könnte. Wenn ich Sie recht ver-

standen habe, Herr Gloor, dann empfinden Sie es als nicht

Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzu- ganz gerecht, dass ein Behinderter Beiträge bezahlt und

lehnen. dann nicht in den Genuss der Leistungen kommt, sofern er

nicht aus arbeitsmarktlichen Gründen vom freien Arbeits-

M. Gloor: Tout en remerciant M. le chef du département markt in eine geschützte Werkstätte wechselte und vermitt-

pour sa prompte réponse, j'ajoute que celle-ci ne me donne lungsfähig ist.

pas du tout satisfaction. En fait, je constate que le gouverne- Ich würde meinen, unter diesen Aspekten kann ich Ihren

ment ne met pas en doute mon argumentation. Vorstoss entgegennehmen - aber nur als Postulat. Ich

Quand il aborde ce problème à la fois important, mais werde noch einmal prüfen lassen, ob man diesen Teil des

surtout pénible des invalides qui, indépendamment de la Problems nicht einer etwas befriedigenderen Lösung zufüh-

situation générale du marché du travail, ne peuvent être ren kann.

occupés qu'au sein des ateliers protégés en raison de leur Ich erkläre mich bereit, die Motion als Postulat entgegenzu-

infirmité, le Conseil fédéral affirme que ces personnes béné- nehmen.

ficient presque toujours d'une rente complète d'invalidité.

De ce fait, elles ne peuvent évidemment pas remplir la M. Gloor: Devant un tel sympathique assaut de bonne

condition de l'aptitude au placement bien qu'elles aient volonté évidente, j'adhère - non pas avec enthousiasme,

peut-être payé de modestes cotisations pour leur activité certes - à la proposition de transformer ma motion en

rémunérée dans ces ateliers. Le Conseil fédéral estime qu'il postulat. Toutefois, étant donné que le chef du département

faut, dans ce cas, considérer le problème dans le cadre veut bien revoir ce problème, j'accepte sa formule.

global du système des assurances sociales.

Comme ces handicapés reçoivent des prestations très Präsident: Herr Gloor ist mit der Umwandlung in ein Postu-

importantes de l'assurance-invalidité, on ne peut décem- lat einverstanden.

ment prendre en compte les très modestes cotisations d'as-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

surance-chômage qu'ils paient sans avoir droit pour autant

à des prestations. Si tel était le cas, je n'aurais pas déposé

une motion, mais plutôt un postulat, ou même une question

écrite.

Or, hélas, dans certains cas, les handicapés ne touchent pas

de prestations importantes de la part de l'assurance-invali-

dité et on laisse les choses en l'état! C'est, Monsieur le Chef #ST# 84.498

du département, à proprement parler stupéfiant. A une épo-

que où le problème de la réintégration des handicapés est Motion der sozialdemokratischen Fraktion

lancinant, on ne tient toujours pas compte des cas justifiant Arbeitslosenversicherung.

amplement le dépôt de ma motion. Le Conseil fédéral - c'est Ausgesteuerte Versicherungsnehmer

son droit bien sûr- la rejette, sans la transformer en postu-

lat. Il montre donc nettement son refus d'étudier le pro-

Motion du groupe socialiste

blème. J'en suis fort étonné, et cela d'autant plus que, si Chômeurs ayant épuisé leurs droits

cette motion est admise quant au fond - ce que j'espère - à l'assurance

elle ne débouche pas sur de grandes dépenses d'études

pour la Confédération.

Par conséquent, je vous prie instamment de maintenir ma

motion qui est d'une modération voulue. Nous ne deman-

dons pas le Pérou, mais simplement que l'on tende à ce que Wortlaut der Motion vom 19. September 1984

tous les handicapés soient réellement mis sur le même pied. Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen

C'est le moins que l'on puisse demander. Le fait que, lors de und zu treffen, die das Los der Arbeitslosen, insbesondere

l'élaboration de l'actuelle loi sur l'assurance-chômage, les der ausgesteuerten, in verschiedener Hinsicht lindern. Diese

problèmes rencontrés par les handicapés avaient été large- Massnahmen sollten enthalten:

ment débattus sans être pris en considération par l'autorité

1. Die Einführung einer AHV-Berechtigung für ausgesteu-

politique n'est à mon sens pas une raison pour refuser notre

demande. erte Männer mit 62 Jahren.

2. Einführung eines «Invaliditätszuschlages» für Invalide

Bundespräsident Purgier: Das Anliegen von Herrn Gloor mit halber Rente, theoretisch beschränkter Arbeitsfähigkeit,

beschäftigt uns auch im Bundesrat. die aber infolge der Arbeitsmarktlage nicht realisierbar ist.

Ein Behinderter, der seine Stelle auf dem freien Arbeits- 3. Die Ausländer- und Grenzgängerkontingente sind inso-

markt aus wirtschaftlichen Gründen verloren hat und sich fern zu beschränken, als die Abgänge im Umfang der Ausge-

deshalb gezwungen sieht, wegen der schlechten Arbeits- steuerten nicht ersetzt werden dürfen.

marktlage in einer geschützten Werkstätte zu arbeiten, gilt 4. Die Information über die Ausbildungs- und Umschu-

als vermittlungsfähig, wenn er seine Arbeit in dieser Werk- lungsmöglichkeiten für Arbeitslose ist zu koordinieren, und

stätte aus wirtschaftlichen Gründen verliert. Er kann also in die gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind gross-

diesem Fall Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhal- zügig einzusetzen.

ten. Das gilt aber nicht für jene Behinderten, die unabhängig

von der allgemeinen Arbeitsmarktlage aufgrund ihrer Behin- Texte de la motion du 19 septembre 1984

derung nur in geschützten Werkstätten arbeiten können. Le Conseil fédéral est chargé de proposer et de prendre des

Diese Personen, die regelmässig eine ganze IV-Rente erhal- mesures visant à améliorer de diverses manières le sort des

Motion du groupe socialiste 422 N 11 mars 1985

chômeurs, notamment de ceux d'entre eux qui ont épuisé erkennen und zu finden, die ihm durch Umschulung und

leurs droits à l'assurance. Il faudrait en tout cas prévoir: Weiterbildung ermöglichen, den Zugang zum Berufsleben

1. Le droit, pour les hommes ayant épuisé les prestations de wiederzufinden. Das Gesetz gibt die Möglichkeiten, finan-

l'assurance-chômage, de toucher l'AVS à 62 ans. zielle Unterstützungen für Umschulung und Weiterbildung

zu gewähren. Die Unterstützungen haben grosszügig zu

2. Un «supplément d'invalidité» pour des personnes ne

erfolgen.

touchant qu'une demi-rente en raison d'une capacité par-

Die hier dargestellten Probleme sind für unser Gemeinwe-

.tielle de travailler dont elles ne peuvent cependant tirer parti

sen von grösser Wichtigkeit. Nicht nur, weil Menschen

à cause de la situation sur le marché du travail.

daran leiden, was unseres Landes unwürdig ist, sondern

3. Le non-remplacement des travailleurs étrangers et des auch, weil sich hierein soziales Problem vorbereitet, dessen

frontaliers de manière à réduire leurs contingents respectifs Folgen denkbar, aber nicht absehbar sind.

proportionnellement au nombre de chômeurs ayant épuisé

leurs droits à l'assurance.

4. La coordination des données concernant la formation et Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

le recyclage des chômeurs et un usage généreux des possi- vom 20. Februar 1985

bilités d'aide prévues par la loi. Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985

Zu Punkt 1 (Herabsetzung des AHV-Rentenalters): Grundle-

Sprecher - Port-parole: Reimann gender Faktor in der Altersversicherung ist das Alter. Es ist

Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom Risikocharakter her eine Besonderheit, weil hier das

Nach Artikel 27 Absatz 5 AVIG hat der Bundesrat die Mög- Eintreten des Risikofalles den Erwartungen der Versicherten

lichkeit, bei «andauernder erheblicher regionaler oder allge- entspricht, im Gegensatz zu allen ändern Risiken wie Invali-

meiner Arbeitslosigkeit... allgemein oder für besonders dität, Unfall usw., wo der Risikofall nicht a priori erwartet

hart betroffene Versicherungsgruppen eine höhere Anzahl wird. Auch handelt es sich bei der Altersversicherung um ein

Taggelder festzusetzen», als ihnen aufgrund ihrer Beitrags- extremes Langzeitvorhaben, das praktisch die ganze

zeit zustände. Lebenszeit umspannt, was dauerhafte Lösungen erfordert.

Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bundesrat in begrüs- Arbeitslosigkeit ist von wirtschaftlichen Gegebenheiten

senswerter Weise an seiner Sitzung vom 27. August abhängig, wobei die einzelnen Berufsgruppen unterschied-

beschlossen, für betagte und gebrechliche Personen diese lich betroffen sind. Die Verhältnisse verändern sich relativ

Erhöhung der Taggelder vorzunehmen. rasch und-gemessen an dem Zeitverhältnis der Altersversi-

Bis zum Jahresende sollen gemäss erfolgter Information cherung - in kurzen Zeitabschnitten. Das Instrumentarium

ungefähr 10 000 Arbeitslose ausgesteuert sein. Sie werden der Arbeitslosenversicherung muss daher entsprechend

damit zu Fürsorgefällen. konzipiert sein. So wurden zum Beispiel in unserem Lande

Diese Situation ist unhaltbar, und es hat dringend etwas die Beitragssätze seit 1976 verschiedentlich - gegen oben

vorgekehrt zu werden, um das Los dieser Personen zu und gegen unten-verändert. Solch kurzfristige Korrekturen

lindern. In überwiegender Zahl handelt es sich bei den sind in einer Altersversicherung nicht vertretbar.

Betroffenen um ältere Arbeitnehmer oder Invalide, deren Ein Zusammenhang von Altersversicherung und Arbeitslo-

Arbeitslosigkeit nicht mehr behoben werden kann. Dies sigkeit ist aus technischer Sicht nicht gegeben und auch in

nicht etwa, weil diese Personen nicht mehr arbeitswillig der Theorie sehr umstritten. Dennoch wurden.in einigen

wären. Im Gegenteil: Für den grössten Teil von ihnen ist die Nachbarländern Regelungen getroffen in der Meinung, mit

Arbeitslosigkeit eine tiefempfundene Katastrophe, in der sie Frühpensionierungen die Arbeitslosigkeit auffangen zu kön-

ihr Selbstwertgefühl verlieren und sie in Depression, Ver- nen. Dadurch stiegen die Kosten der Altersversicherung

zweiflung und Krankheit stürzen. übermässig an, ohne dass sich die erwarteten Erleichterun-

Genau diese Erfahrung hat die Sozialpartner bei Betriebs- gen in der Arbeitslosenversicherung einstellten. Verschie-

umstrukturierungen dazu geführt, in Sozialplänen für ältere dentlich wurden daher zusätzliche Massnahmen ergriffen -

Arbeitnehmer und Invalide eine Übergangsrente bis zur Pen- zum Beispiel die Möglichkeit der Frühpensionierung, wenn

sionierung und der AHV-Berechtigung vorzusehen, weil die ein junger Arbeitsloser eingestellt wurde -, die jedoch kaum

subjektive Arbeitswilligkeit sich faktisch nur als fiktive Ver- zum Tragen kamen und wieder aufgegeben wurden.

mittlungsfähigkeit erweist. Der Arbeitsmarkt nimmt diese Was nun den Vorschlag betrifft, eine AHV-Berechtigung für

Leute in Tat und Wahrheit nicht mehr auf. Die Verlängerung ausgesteuerte Männer ab dem 62. Altersjahr einzuführen,

der Taggeldberechtigung ist deshalb lobenswert, löst aber muss festgehalten werden, dass damit unter den heutigen

ein gravierendes menschliches Problem, das auch unge- Umständen mehr Probleme geschaffen als gelöst würden.

ahnte soziale Explosionsmöglichkeiten in sich birgt, in kei- Auch muss befürchtet werden, dass dadurch die allgemei-

ner Weise. nen Anstrengungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

Aus dieser unmittelbaren Erfahrung heraus versteht sich der zulasten der älteren Arbeitnehmer abgeschwächt würden.

Vorschlag, für diese Personen eine Übergangsrente vorzu- Ferner ist zu beachten, dass nur rund 5 Prozent der Arbeits-

sehen. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten der Verwirkli- losen in den Altersbereich 62 bis 65 Jahre fallen.

chung denkbar: Übergangsrente, Herabsetzung des AHV- Der Bundesrat verschliesst sich der schwierigen Situation

Alters, «Invaliditätszuschlag» zur Erlangung einer höheren der älteren Arbeitslosen nicht. Er vertritt aber die Auffas-

Rentenklasse in der IV usw. sung, dass Lösungen hierfür vor allem im Rahmen der

Eine Möglichkeit für solche arbeitslose Personen, wieder Arbeitslosenversicherung zu suchen sind. In diesem Sinne

vom Markt aufgenommen zu werden besteht nur dann, sind auch die differenzierten Bezugsregelungen, wie sie im

wenn die Nachfrage nach Arbeitnehmern grösser wird. Eine Beschluss vom 27. August enthalten sind, zu verstehen.

solche Wirkung könnte die Reduzierung der Ausländer- und Zudem sind die Präventivmassnahmen auch für ältere

Grenzgängerkontingente bewirken. Dabei kann es nicht Arbeitslose da. Eine Sonderbehandlung der älteren Arbeits-

darum gehen, langjährige ausländische Arbeitnehmer aus losen im Sinne des Vorschlags der Motionäre käme häufig

ihrer Stellung zu drängen. Vielmehr soll so vorgegangen einer definitiven «Aussteuerung» einer Arbeitnehmergruppe

werden, dass. freiwerdende Stellen nicht mehr aus dem gleich, deren Leistungswille und -potential noch keineswegs

Ausländer- oder Grenzgängerkontingent besetzt werden ausgeschöpft sind.

können. Zu Punkt 2 (Zuschlag zur halben Rente von arbeitslosen

Schliesslich erweist sich in der Praxis, dass die vielen regio- Teilinvaliden): Versicherte, die eine halbe Rente der IV

nalen Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten aus- beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungslei-

serhalb der Region schlecht bekannt sind. Es wäre deshalb stungen, wenn ihre Einkünfte aus der Rente und aus der

nötig, die verschiedenen Möglichkeiten allgemein bekannt ihnen verbliebenen Teilerwerbsfähigkeit nach Vornahme

zu machen. Es muss nämlich darum gehen, für jeden aller zulässigen Abzüge die gesetzliche Einkommensgrenze

Arbeitslosen genau jene spezifischen Möglichkeiten zu nicht erreichen. Übt der Versicherte keine Erwerbstätigkeit

11. März 1985 N 423 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

mehr aus, obwohl ihm dies zumutbar wäre, so wird ihm massnahmen, soweit dies arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.

allerdings ein hypothetisches Einkommen angerechnet. Im übrigen unterstützt er das Anliegen der Initianten nach

Kann er jedoch nachweisen, dass er wegen seines fortge- vermehrter Information. Die kantonalen Behörden und die

schrittenen Alters, seines Gesundheitszustandes oder der übrigen Organe der Arbeitslosenversicherung sind schon

ungünstigen Lage am Arbeitsmarkt keine Arbeit finden heute gehalten, den Stellensuchenden die geeigneten

kann, so wird auf die Anrechnung eines hypothetischen Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bekannt-

Einkommens bei der Ergänzungsleistung verzichtet. Die zugeben. Darüber hinaus fällt den Organisationen der

Einführung eines neuen Rentenzuschlages ist nicht notwen- Sozialpartner nach Meinung des Bundesrates eine wertvolle

dig, da das System der Ergänzungsleistungen die Existenz- Aufgabe gerade auch in der Verbreitung von Informationen

sicherung dieser Personen gewährleistet. über alle Möglichkeiten zu, wie sich der einzelne Arbeitneh-

Im übrigen wird auf die Botschaft des Bundesrates vom mer durch Umschulung und Weiterbildung gegen Beschäfti-

21. November 1984 über die zweite IV-Revision verwiesen, gungsprobleme wappnen kann.

die neu auch für Behinderte mit einem Invaliditätsgrad zwi-

schen 35 und 50 Prozent einen Anspruch auf IV-Renten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vorsieht. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Zu Punkt 3 (Ausländer- und Grenzgängerkontingente): Die Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Arbeitslosigkeit und insbesondere diejenige der Behinder-

ten kann nicht durch eine generelle Bewilligungssperre für Reimann: Die Antwort des Bundesrates auf die Motion der

ausländische Arbeitskräfte gemildert oder behoben werden. sozialdemokratischen Fraktion und die Ablehnung aller vier

Im Gegenteil könnten durch eine derart starre Massnahme Vorschläge hat mich ausserordentlich enttäuscht. Wir

gewisse Produktionsabläufe und Dienstleistungen von haben in der Begründung der Motion am 19. September

unserer Wirtschaft nicht mehr erbracht werden, was zweifel- 1984 auf die alarmierenden Berichte hingewiesen, dass

los Arbeitsplätze einheimischer Arbeitnehmer gefährden Ende 1984 mit 10 000 ausgesteuerten Arbeitslosen gerech-

und damit die Arbeitslosigkeit tendenziell erhöhen würde. net werden müsste. Auch der Direktor des BIGA, Herr Hug,

Der Bundesrat trägt mit seiner Fremdarbeiterpolitik dem hat diese Befürchtungen bestätigt, als er am 27. Februar

vorgebrachten Anliegen bereits in der Weise Rechnung, 1985 in einem Interview mit der «Luzerner Zeitung» von

dass er sich bei der jährlichen Festsetzung der Kontingente 6000 bis 9000 Ausgesteuerten für 1984 sprach. Nun sagt der

nicht nur nach dem Stabilisierungsziel, sondern auch nach Bundesrat, von diesen Arbeitslosen würden nur 5 Prozent

der jeweiligen Arbeitsmarktlage richtet. Er hat gleichzeitig auf den Altersbereich 62 bis 65 fallen. Dem muss entgegen-

aber auch zu beachten, dass für eine Reihe von Arbeitslei- gehalten werden, dass heute schon bei Entlassungen aus

stungen - zu nennen sind Spezialisten und Führungsleute wirtschaftlichen Gründen mit grossem finanziellem Auf-

oder etwa Schwerarbeiter - häufig keine Schweizer gefun- wand und unter den entsprechenden Opfern der betroffe-

den werden können. In diesen Fällen schränken die Qualifi- nen Arbeitnehmer vorzeitige Pensionierungen vorgenom-

kationsanforderungen die Wahlmöglichkeiten auf dem men werden. Diese Arbeitnehmer figurieren nicht in den

Arbeitsmarkt weitgehend ein. Arbeitslosenstatistiken. Oft handelt es sich um Leute, wel-

In jedem Fall verfügen die Arbeitsmarktbehörden aller che von ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit gezeichnet

Staatsebenen über ein griffiges Instrument zum Schütze der sind. Ich denke da zum Beispiel an Arbeitnehmer aus dem

einheimischen Arbeitnehmer: Ausländische Arbeitskräfte Bereiche der Giessereien. Nach der heute geltenden Praxis

dürfen eine Bewilligung zum erstmaligen Stellenantritt nur der Invalidenversicherung sind diese Arbeitnehmer nicht

erhalten, wenn für die betreffende Stelle zu den orts- und invalid. Im Sinne des Gesetzes gelten sie als arbeitsfähig

berufsüblichen Lohn-und Arbeitsbedingungen keine einhei- und wären auch arbeitswillig. Aber die Vermittlungsfähigkeit

mische Arbeitskraft gefunden werden kann, die willens und ist nur fiktiv.

fähig ist, die in Frage stehende Arbeit zu leisten. Ich habe schon vor drei Jahren mit einem Postulat auf

Die Grenzgänger sind nicht, wie aus dem Motionstext diesen unbefriedigenden Zustand aufmerksam gemacht

fälschlicherweise geschlossen werden könnte, kontingen- und für solche Fälle eine largere Praxis der Invalidenversi-

tiert. Der Bundesrat hat bisher von einer solchen Mass- cherung verlangt. Inzwischen ist die Situation nicht besser

nahme abgesehen. Die guten und engen nachbarlichen geworden, im Gegenteil! Sehr oft können sich die Gewerk-

Beziehungen der Regionen beiderseits der Landesgrenze schaften an Sozialplanverhandlungen nicht durchsetzen,

sollen nicht durch eine starre zahlenmässige Begrenzung oder es werden für die vorzeitigen Pensionierungen nicht

beeinträchtigt werden. Solange der Grundsatz des prioritä- genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

ren Schutzes der einheimischen Arbeitskräfte gilt und durch Bei der Schliessung von ganzen Betrieben oder Betriebsab-

die kantonalen Behörden durchgesetzt wird, ist ein solcher teilungen sind diese Mittel oft auch nicht in genügendem

Schritt überflüssig. Ausmass vorhanden. Nicht in allen Kantonen existieren

Zu Punkt 4 (Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten): gesetzliche Bestimmungen für die Erstreckung der Bundes-

. Die Durchführung von Umschulungs- und Weiterbildungs- leistungen durch einen befristeten kantonalen Anspruch.

kursen, an welche die Arbeitslosenversicherung Beiträge bis Leider verfügen wir auch nicht über eine Statistik, die es

zu 50 Prozent leistet, ist nach dem Willen des Gesetzgebers erlauben würde, sich über die tatsächliche Situation ein Bild

den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den machen zu können. Es wäre aber an der Zeit, eine solche

Kantonen und Gemeinden sowie den gemeinnützigen Insti- Statistik zu erstellen, damit auch die zu treffenden notwendi-

tutionen anvertraut worden. Um in arbeitsmarktlicher Hin- gen Massnahmen zum voraus quantifiziert werden könnten.

sicht einen möglichst wirkungsvollen Einsatz dieser Mass- Wir finden es zu einfach, wenn der Bundesrat unseren

nahmen zu gewährleisten, obliegt die Begutachtung und ersten Vorschlag ablehnt mit der Begründung, man verhin-

Koordination dieser Kurse im wesentlichen den kantonalen dere damit die Ausschöpfung des Leistungswillens und des

Arbeitsmarktbehörden. Zusammen mit den örtlichen Leistungspotentials dieser Leute. Mit einer solchen Antwort

Arbeitsämtern sind sie dafür besorgt, dass die betroffenen wird die Lage dieser von uns angesprochenen, gesundheit-

Personengruppen über das Weiterbildungsangebot orien- lich angeschlagenen und vom Arbeitsmarkt ausgeschlosse-

tiert sind, um bei Eignung daran teilnehmen zu können. nen Arbeitnehmer völlig ignoriert.

Die zahlreichen Massnahmen, welche seit Beginn des letz- Auch die Antwort des Bundesrates zu Punkt 2 der Motion

ten Jahres bereits angelaufen sind, zeigen aufgrund erster kann nur teilweise befriedigen, weil damit das Problem der

Rechenschaftsberichte, dass bereits Beachtliches geleistet Teilinvaliden in der Rezession nicht gelöst ist. Es ist anzu-

wurde. Im besonderen gilt dies für die städtischen Regio- nehmen, dass sich die momentane Situation auf dem

nen, welche von der Arbeitslosigkeit auch überdurchschnitt- Arbeitsmarkt und damit die Benachteiligung der Teilinvali-

lich betroffen sind. den in absehbarer Zeit nicht bessern wird.

Der Bundesrat befürwortet nach wie vor die Ausschöpfung In Punkt 3 der Motion machen wir Vorschläge, welche der

der gesetzlichen Möglichkeiten im Bereich der Präventiv- heutigen ausserordentlichen Situation Rechnung tragen

Motion du groupe socialiste 424 N 11 mars 1985

sollten. Es ist völlig unzumutbar, dass in krisengeplagten Pour ces raisons, je vous invite à soutenir la motion du

Regionen unbedenklich ausländische Arbeitskräfte bewilligt groupe socialiste.

und Grenzgänger in grosser Zahl beschäftigt werden, wäh-

rend einheimisches Personal wochenlang stempelt und zu Mme Deneys: Chaque parlementaire doit comprendre que

Tausenden ausgesteuert wird. la situation des personnes qui ont épuisé leurs droits aux

Wir meinen, der Bundesrat sollte nicht zuwarten, bis die prestations de l'assurance-chômage n'est pas réglée par le

Situation politisch überbordet und wir dann nur noch auf simple refus de la motion du groupe socialiste. Le Conseil

Volksbegehren reagieren können, deren Realisierung wir fédéral qui demande de refuser la motion ne peut pas

unserer Volkswirtschaft nicht zumuten können. s'imaginer que sa proposition soit une réponse satisfaisante

Schliesslich verlangt unsere Fraktion in Punkt 4 der Motion aux individus et aux collectivités publiques durement frap-

einen besseren Informationsaustausch über regionale Gren- pées par un chômage de longue durée.

zen hinaus, damit tatsächlich alle Weiterbildungs- und On n'a pas encore suffisamment insisté ici sur le problème

Umschulungsmöglichkeiten, wo auch immer sie geogra- des chômeurs âgés; on n'a pas suffisamment pris cons-

phisch gelegen sind, von einem Arbeitslosen wahrgenom- cience des difficultés qu'éprouvent les personnes âgées de

men werden können. Falls dadurch Mehrkosten entstehen plus de cinquante ans a retrouver un emploi. Etre un travail-

sollten, müssten für diesen Fall die entsprechenden Mittel leur âgé aujourd'hui, dans certaines régions en Suisse, c'est

zur Verfügung gestellt werden. Auch hier will die Landes- avoir plus de cinquante ans, pas cinquante-cinq ou soixante.

regierung nicht über das Bestehende hinausgehen. Dans cette catégorie, les femmes constituent un groupe qui

Mit der vollständigen Ablehnung aller dieser Vorschläge cumule les handicaps. Mais pour tous la conjoncture

entledigt sich der Bundesrat zu leicht seiner Verpflichtun- actuelle, les changements technologiques, l'introduction

gen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ein obligatoire de la loi sur la prévoyance professionnelle sont

wesentlicher Teil der Arbeitslosigkeit strukturell bedingt ist. des facteurs qui diminuent encore les chances de réinser-

Dafür, dass der Betroffene aus den Folgen dieser Struktur- tion professionnelle, surtout dans les régions à fort taux de

bereinigung ohne Verlust an Menschenwürde herausgehen chômage. Et il n'y a pas de la part des individus touchés

kann, muss die Gemeinschaft besorgt sein. Es erweist sich d'abus ou de manque de volonté a rechercher un emploi.

als unmöglich, dass jene, die die Strukturentscheide fällen, Par conséquent, il est indispensable de procéder à un reexa-

diese Aufgaben übernehmen werden. In vielen Fällen sind men approfondi des critères de prolongation du droit aux

sie auch gar nicht dazu in der Lage. indemnités, d'une part, et du soutien aux mesures préven-

Ich bitte deshalb das Parlament, der Motion zuzustimmen. tives, d'autre part. Il s'agit de tenir compte bien davantage

des réalités personnelles et régionales, notamment de l'âge

Mme Pitteloud: Je voudrais non seulement soutenir la et de la durée du chômage des personnes considérées.

motion du groupe socialiste mais aussi insister sur un point Des mesures plus individualisées, plus nuancées, plus fines

qui a été soulevé par M. Reimann; je veux parler de la peuvent et doivent être cherchées. Il faut cependant éviter

faiblesse de notre appareil statistique actuel en matière de de leur donner un caractère définitif, de telle sorte qu'elles

chômage. En effet, de graves carences subsistent encore et ne provoquent pas le maintien de structures ou d'institu-

il est impossible aujourd'hui non seulement de déterminer tions dépassées. La Confédération pourrait, par exemple,

quelles sont dans ce pays les catégories de travailleurs les financer en priorité l'occupation et l'emploi de travailleurs

plus touchées, soit les catégories à hauts risques, mais âgés de plus de cinquante ans, y compris par des subsides à

encore de connaître le nombre exact de travailleurs qui ont des entreprises privées lorsque certaines conditions pré-

épuisé leurs droits à l'assurance, ceux dont il s'agit dans cises sont remplies et ceci au-delà des allocations d'initia-

cette motion. A propos de cette motion, on fait état d'environ tion au travail. En même temps, il faut réexaminer pour eux

10 000 personnes qui seraient dans ce cas mais il ne s'agit le droit d'obtenir plus tôt la rente AVS: 59 ans pour les

que d'un chiffre approximatif que l'on ne peut pas vérifier femmes, 62 ans pour les hommes.

jusqu'ici. C'est pourquoi je me propose de déposer un Un autre problème est celui des subventions visant à encou-

postulat pour demander au Conseil fédéral de profiter de rager l'emploi temporaire des chômeurs. On a constaté dans

l'informatisation des statistiques à l'OFIAMT pour améliorer les communes, ces derniers temps, une pratique plus res-

cet instrument statistique et nous permettre d'avoir une trictive de la part de la Confédération. Le système lui-même

meilleure image de la structure de la population au chô- des programmes d'occupation n'est pas idéal dans la

mage et du nombre de personnes ayant épuisé leurs droits mesure où il ne vise pas suffisamment le maintien des

aux indemnités. compétences professionnelles acquises de la personne

Certains cantons n'ont pas de législation permettant de bénéficiaire, mais il constitue néanmoins une incitation inté-

recenser ces cas alors que d'autres, non seulement le font ressante à reprendre et à exercer une activité et peut avoir

mais ont même mis en place des législations qui vont une valeur psychologique importante. C'est pourquoi il fau-

nettement au-delà de la loi fédérale et qui leur permettent de drait plutôt élargir et accroître les domaines d'activité sub-

soutenir des chômeurs et de les aider à survivre dignement ventionnés et tenir compte bien davantage ici encore des

et à se réintégrer soit dans le système de l'assurance fédé- besoins des individus. On ne pourra pas résoudre avec des

rale, soit dans le marché du travail; ce qui est toujours cours de reconversion et de perfectionnement les difficultés

préférable plutôt que d'en faire des assistés. de certains chômeurs et chômeuses.

Dans ce sens, on aurait été en droit d'attendre du Conseil Dans le domaine de ces cours de formation, cependant, le

fédéral qu'il traite le problème avec le plus grand sérieux et problème des taux de subventions doit également être revu.

qu'il impulse une politique conséquente en ne négligeant Enfin, j'insiste sur la nécessité d'améliorer les prestations du

aucune possibilité d'améliorer la situation des chômeurs de service de placement. La mise en oeuvre du système

ce pays. La réponse à la motion du groupe socialiste est peu PLASTA revêt une importance considérable en vue de pré-

substantielle. Il ne suffit pas de rejeter la responsabilité de venir réellement le chômage. Lors de la première phase

ces personnes sur les assurances sociales ou sur les can- pilote qui s'achève, les deux tiers du coût du projet étaient à

tons qui interviennent d'ailleurs très diversement. C'est ainsi la charge de la Confédération, le tiers restant à celle des

que dans le canton de Vaud, les cours que l'on appelle cantons.

«cours de recyclage» ont connu de nombreux aléas. Ils La deuxième phase d'essai qui va débuter prévoit une répar-

correspondent davantage à des cours d'occupation des tition de 50 pour cent à la Confédération, 50 pour cent aux

chômeurs qu'à une réelle possibilité d'acquérir une nouvelle cantons; tous les frais de fonctionnement étant à la charge

formation ou de se perfectionner. des cantons. Le renforcement des services de placement est

11 me semble que le Conseil fédéral aurait pu au moins prévu dans la loi sur l'assurance-chômage. Il a cependant

accepter le point 4 de la motion et montrer ainsi l'impor- été mis jusqu'ici à la charge du budget ordinaire de la

tance que l'on doit attacher à une véritable politique de Confédération au lieu d'être mis à celle du Fonds de com-

formation et de recyclage des chômeurs dans ce pays. pensation de l'assurance-chômage. On pourrait prévoir une

11. März 1985 N 425 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

répartition d'un tiers à la charge du Fonds de compensation, barländern Regelungen getroffen, in der Meinung, mit Früh-

d'un tiers à celle de la Confédération et d'un tiers à celle despensionierungen die Arbeitslosigkeit auffangen zu können.

cantons. On accomplirait ainsi un acte utile de solidarité Dadurch stiegen die Kosten der Altersversicherung über-

confédérale. mässig an, ohne dass sich die Hoffnungen auf Erleichterung

En conclusion, les problèmes soulevés et les suggestions in der Arbeitslosensphäre verwirklicht hätten.

faites dans la motion du groupe socialiste justifient son Was nun den Vorschlag ganz konkret betrifft: Eine AHV-

maintien; je vous prie donc instamment d'accepter celle-ci. Berechtigung für Ausgesteuerte ab dem 62. Altersjahr einzu-

führen, muss unter den heutigen Umständen - in logischer

Bundespräsident Purgier: Ich bin der sozialdemokratischen Konsequenz dessen, was ich gesagt habe - mehr Probleme

Fraktion dankbar, dass sie das unerhört wichtige Thema der schaffen, als es lösen würde. Auch muss befürchtet werden

Arbeitslosen zum Gegenstand einer Motion gemacht hat. - und das wollen Sie nicht, verehrte Motionäre, und das will

Wenn Frau Deneys soeben sagte, dass mit der Ablehnung der Bundesrat nicht -, dass dadurch die allgemeinen

der Motion durch den Bundesrat die Probleme nicht gelöst Anstrengungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eher

seien, so stimme ich ihr voll und ganz bei. Es wäre aber auch abflachen würden. Ich weiss mit Ihnen, wie schwierig es für

falsch, die Ablehnung der Motion so zu interpretieren, als ob die über 50jährigen ist, noch einmal in den Arbeitsprozess

der Bundesrat mit verschränkten Armen diese rund 40 000 eingegliedert zu werden. Wir werden uns für sie einsetzen -

Arbeitslosen - zusammen mit ihren Familien über 100000 ich komme darauf zurück-, wo es um diei Umschulung geht.

direkt betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger- nicht so Punkt 2: Auch er ist ausserordentlich sympathisch, nämlich

ernst nähme, dass er, zusammen mit Arbeitgebern, Arbeit- der Zuschlag zur halben Rente von arbeitslosen Teilinvali-

nehmern, gestützt auch auf ein gut funktionierendes den. Darf ich Ihnen aber sagen, dass wir hier bereits ein

Arbeitslosenversicherungssystem, alles nur Mögliche unter- recht respektables Sozialwerk besitzen, für das wir uns

nehmen würde, um diesen Menschen zu helfen. einsetzen müssen. Versicherte, die eine halbe Rente der IV

Sie kennen meine Wirtschaftsphilosophie: Ich bin zutiefst beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungslei-

überzeugt, dass es gemeinsam gelingen wird, neue Arbeits- stungen, wenn ihre Einkünfte aus der Rente und aus der

plätze zu schaffen, wenn wir uns anstrengen. Innovation ihnen verbleibenden Teilerwerbsfähigkeit nach Vornahme

bringt neue Arbeitsplätze. Das ändert nichts daran, dass wir aller zulässigen Abzüge die Einkommensgrenze nicht errei-

wegen der Veränderung der Strukturen auch das Eingehen chen. Ich halte dafür und habe das bei Einreichen Ihrer

von Arbeitsplätzen miterleben müssen. Motion noch sorgfältig untersucht, dass vermutlich ein Teil

Ich war beeindruckt, von Gewerkschaftsführern hier in Sit- unserer Mitbürger, um die es hier geht, fast schamhaft seine

zungen zu hören, mit welcher Selbstverständlichkeit und wirtschaftliche Situation verschweigt, obwohl wir die Instru-

Sorge sie ihren Gewerkschaftsmitgliedern erklärten, dass, mente geschaffen haben. Ich rufe diesen Freunden zu: Bitte,

im Unterschied zur Ölkrise 1973, das Beharren auf veralteten das ist Ihr gutes Recht, melden Sie sich! Das ist keine

Strukturen nicht zum Ziele führen könne, sondern dass.man Schande, denn einer, der arbeitswillig ist und keine Arbeit

Neues wagen müsse; also alles Dinge, in denen wir über- findet, der kann die von uns allen gemeinsam geschaffenen

einstimmen. Institutionen in Anspruch nehmen.

Wenn der Bundesrat die vier Punkte, um die es hier geht, Übt der Versicherte keine Erwerbstätigkeit mehr aus,

nicht als geeignete Instrumente erachtet, um die Bewälti- obwohl ihm dies zumutbar wäre, dann muss er sich ein

gung dieses grossen Problèmes sicherzustellen, dann erlau- hypothetisches Einkommen anrechenen lassen. Aber wir

ben Sie mir, dazu noch ganz wenige Bemerkungen. Es liegt alle wollen ja keine Missbräuche. Ich wiederhole: Sobald wir

mir sehr viel daran, dadurch alle Missverständnisse auszu- erfahren, dass wegen fortgeschrittenem Alter, wegen

schalten. Unsere Arbeitslosen müssen wissen, dass Regie- Gesundheitszustand oder der ungünstigen Lage am Arbeits-

rung und Parlament nach wie vor davon überzeugt sind, markt keine Arbeit gefunden werden kann, so wird auch auf

dass jeder Arbeitslose ein Arbeitsloser zuviel ist. die Anrechnung dieses hypothetischen Einkommens ver-

Punkt 1: Kann man, soll man, wie die sozialdemokratische zichtet. Mit anderen Worten: Auch dieser Punkt ist nicht

Fraktion es möchte, eine AHV-Berechtigung für ausgesteu- nötig.

erte Männer schon mit 62 Jahren einführen? Wenn es nur Punkt 3: Ausländer- und Grenzgängerkontingente. Ich bitte

nach dem Herzen ginge, würden wir sofort Geld verteilen. Sie hier gleichsam um ein offenes Gespräch, weil ich weiss,

Aber Sie wissen, dass der grundlegende Faktor in der AHV, wie sehr hier - die vor einer halben Stunde durchgeführte

in diesem Schlüsselwerk für unsere soziale Sicherheit - so Diskussion hat es erneut bewiesen - Missverständnisse

gewollt von Ihnen und Ihren Vorgängern (ich höre noch nicht nur wachsen, sondern wuchern können. Ich frage Sie

Robert Bratschi an diesem Pult) -, die Sicherstellung der ganz konkret, verehrte Motionärinnen und Motionäre: Wol-

AHV vor allen Begehrlichkeiten, wo immer sie auch herkom- len Sie tatsächlich das, was in Ziffer 3 Ihrer Motion steht? Ist

men könnten, war und ist. Wenn man das miterlebt hat, und das praktikabel? Kann man die Ausländer- und Grenzgän-

wenn man bei jeder AHV-Revision aus der gleichen Über- gerkontingente so beschränken, dass die Abgänge im

zeugung für eine Verbesserung kämpfte, dann möchte ich Umfang der Ausgesteuerten nicht ersetzt werden können?

Ihnen doch - ich weiss ja, wie sehr Sie um diese Probleme Sie wissen, dass wir durch eine starre Massnahme Produk-

ringen - in Erinnerung rufen: Grundlegender Faktor in der tionsabläufe und Dienstleistungen in unserer Wirtschaft

Altersversicherung ist und bleibt das Alter. Es ist vom Risiko- gefährden. Das ist ja das uralte Problem, das uns allen

charakter her eine Besonderheit, weil hier das Eintreten des Sorge macht: dass wir auf der einen Seite Möglichkeiten für

Risikofalles den Erwartungen der Versicherten entspricht, Berufe haben, die von unseren Leuten nicht benutzt werden,

im Gegensatz zu vielen ändern Risiken wie Unfall, Invalidität und dass wir auf der anderen Seite Arbeitslose haben. Wie

usw. bringt man diese beiden Dinge zusammen? Wie bringe ich

Revisionen der Altersversicherung sind Langzeitvorhaben, Schweizer, die keine Stelle haben, in eine Giesserei oder in

nur das erlaubt dauerhafte Lösungen. Blicken Sie über die ein Spital? Ich muss Ihnen das sagen, damit nachher nicht

Grenzen. Ich möchte kein Land nennen, aber man hat aus- der Eindruck entsteht, wir hätten einfach so über die Löffel

serordentlich schlechte Erfahrungen in den Ländern balbiert und diese Motion nicht ernst genommen. Mit ande-

gemacht, die aus menschlich begreiflichen Gründen zusätz- ren Worten: Weil wir uns beim Erreichen des Stabilisie-

liche Risiken einplanten, um dann am Schlussfestzustellen: rungsziels auch auf die jeweilige Arbeitsmarktlage einrich-

Wir können es nicht mehr bezahlen. Mit anderen Worten: ten müssen, weil wir darauf achten müssen, dass für eine

Ein Zusammenhang von Altersversicherung und Arbeitslo- Reihe von Arbeitsleistungen - ich bitte hier die Arbeitgeber

sigkeit ist aus versicherungstechnischer Sicht nicht gege- und Arbeitnehmer, mich zu unterstützen-Spezialisten, Füh-

ben. Ein Fachmann wie Herr Reimann weiss mindestens so rungsleute, Schwerarbeiter brauchen, weil wir das alles

gut wie ich, dass es ausserordentlich delikat wäre, diese nicht einfach mathematisch verbindlich festlegen können,

auch in der Theorie mehrfach durchleuchtete Tatsache zu ohne die Wirtschaft zu gefährden, lässt sich dieser Punkt 3

verkennen. Man hat - ich wiederhole es - in einigen Nach- so nicht verwirklichen. In Gemeinden, Kantonen und Bund

54-N

Motions Vannay/Dirren 426 11 mars 1985

verfügen die Arbeitsmarktbehörden über griffige Instru- qu'en cas de chômage partiel dû aux intempéries - spéciale-

mente zum Schutz von einheimischen Arbeitnehmern. Des- ment dans certaines régions du pays- une clause de rigueur

halb muss auch dieser Punkt abgelehnt werden. soit introduite.

Letzter Punkt, nur ganz knapp: die Ausbildungs- und Il s'agirait de pouvoir mettre à la charge de l'assurance-

Umschulungsmöglichkeiten. Ich durfte Ihnen hier schon chômage, tout ou partie des sommes dues par l'employeur,

mehrfach sagen, wie sehr wir - vor allem beim BIGA - die ou (et) par le travailleur, pour payer les cotisations aux

Durchführung der Umschulungs- und Weiterbildungskurse, assurances sociales et le jour d'attente.

an welche die Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu 50

Prozent bezahlt, fördern. Nach dem Willen des Gesetzge- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Saint-Gall,

bers ist es Ihr Recht, verehrte Arbeitgeberorganisationen Bäumlin, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Christinat,

und Arbeitnehmerorganisationen, Kantone und Gemeinden Deneys, Eggenberg-Thoune, Euler, Fankhauser, Fehr,

sowie gemeinnützige Institutionen, dies zu nutzen. Mit ande- Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Soleure,

ren Worten: Wir haben das Instrument. Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-Berne, Neukomm, Pitteloud,

Aus all diesen Gründen, und nur aus diesen - nicht weil wir Reimann, Renschler, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi,

das Problem nicht ernst nehmen -, kamen wir zum Schluss, Ruffy, [Schmid], Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen,

dass diese vier Punkte uns nicht zur Lösung führen. Ich Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (37)

werde mit Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerorganisationen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

über die hier aufgeworfenen Fragen gesondert weiterdisku-

L'application de la loi sur l'assurance-chômage a provoqué

tieren, um nach besseren Lösungen zu suchen; gemeinsam

parfois des difficultés inattendues pour certaines entre-

werden wir sie auch finden.

prises et certaines catégories de travailleurs.

Ainsi en est-il, par exemple, de petites ou moyennes entre-

Präsident: Sie haben zu entscheiden. - Die sozialdemokrati-

prises de montagne travaillant dans la construction et le

sche Fraktion hält an der Form der Motion fest. Der Bundes-

génie civil.

rat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.

Ces entreprises, qui n'ont pas de travail en plaine, doivent

Abstimmung - Vote parfois cesser toute activité en hiver, et cela durant plusieurs

Für die Überweisung der Motion 43 Stimmen semaines, voire plusieurs mois. Elles emploient du person-

Dagegen 85 Stimmen nel indigène ou des travailleurs à l'année qui vont se retrou-

ver au chômage.

L'employeur doit alors faire face à plusieurs obligations,

entre autres: la prise en charge de l'indemnité du jour

d'attente et les cotisations aux assurances sociales, ce qui

84.547

#ST#

représente environ 1000 francs par mois et par travailleur.

Ces charges peuvent devenir si lourdes qu'elles mettent en

Motion Vannay péril l'existence même de l'entreprise et face à cette situa-

Arbeitslosenversicherungsgesetz. tion, l'employeur se voit contraint de licencier son personnel

Revision der Artikel 32 bis 37 qu'il réengagera à la fin de l'hiver. Bien sûr que ces licencie-

ments sont préjudiciables aux travailleurs (droits d'ancien-

Loi sur l'assurance-chômage. neté, assurances sociales, etc.) et doivent absolument être

Révision des articles 32 à 37 évités.

Pour ce faire, il faudrait décharger l'employeur de tout ou

84.562 partie de ces charges qui ne pourront pas être répercutées

sur les prix.

Motion Dirren C'est dans ce sens qu'il s'agirait d'introduire dans la loi une

Wetterbedingte Arbeitsausfälle. Karenztag clause de rigueur permettant de tenir compte des intérêts

Assurance-chômage. Interruptions de travail des employeurs et des travailleurs victimes de ces circons-

en raison des conditions atmosphériques tances particulières.

et jour d'attente Wortlaut der Motion Dirren (84.562) vom 5. Oktober 1984

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Ände-

84.563 rungsvorschlag für Artikel 43 des Arbeitslosenversiche-

rungsgesetzes mit folgendem Inhalt vorzuschlagen:

Motion Dirren Analog zu Artikel 32 AVIG soll dem Arbeitgeber in Härtefäl-

Wetterbedingte Arbeitsausfälle. len die Pflicht erlassen werden, den Karenztag bei wetterbe-

«Selbstbehalt» für Arbeitgeber dingten Arbeitsausfällen zu übernehmen.

Interruptions de travail en raison des conditions Texte de la motion Dirren (84.562) du 5 octobre 1984

atmosphériques. Participation de l'employeur Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement de

modifier l'article 43 de la loi sur l'assurance-chômage par

analogie à l'article 32 de la LACI; dans les cas de rigueur,

l'employeur doit être libéré de l'obligation de prendre à son

compte le jour d'attente, lorsqu'une interruption de travail

Wortlaut der Motion Vannay (84.547) vom 4. Oktober 1984 est due aux conditions atmosphériques.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Artikel 32 bis 37 des

Mitunterzeichner- Cosignataires: Bürer-Walenstadt, Butty,

Arbeitslosenversicherungsgesetzes so zu ändern, dass für

de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Humbel,

die wetterbedingte Kurzarbeit, wie sie besonders in gewis-

Iten, Jung, Pini, Schärli, Schmidhalter, Seiler, Wellauer,

sen Landesgegenden vorkommt, eine Härtefälleklausel ein-

Ziegler (15)

geführt wird.

Diese Klausel sollte vorsehen, dass die Sozialversicherungs-

beiträge der Arbeitgeber oder/und der Arbeitnehmer sowie Schriftliche Begründung - Développement par écrit

der Karenztag ganz oder teilweise zu Lasten der Arbeits- Gemäss Artikel 50 der Arbeitslosenversicherungsverord-

losenversicherung gehen. nung kann das BIGA den Arbeitgeber auf Gesuch hin von

der Pflicht befreien, den Karenztag zu übernehmen. Dies ist

Texte de la motion Vannay (84.547) du 4 octobre 1984 aber nur dann möglich, wenn die Arbeitsausfälle auf Kurzar-

Le Conseil fédéral est invité à revoir certaines dispositions beit beruhen und nicht auch dann, wenn die Arbeitsausfälle

de la législation sur l'assurance-chômage (art. 32 à 37) pour wetterbedingt sind. Die Zeit seit dem Inkrafttreten des neuen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherung. Ausgesteuerte

Versicherungsnehmer

Motion du groupe socialiste Chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'assurance

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.498

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1985 - 14:30

Date

Data

Seite 421-426

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Ref. No 20 013 200

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