Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-489 KI-generiert

Reform of Financial Intermediary Regulation in Switzerland

Geschäftsnummer VPB 84-489
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed concerns about financial losses and reputational damage stemming from the inadequate performance of some financial intermediaries operating under Swiss law. The core issue was that while these entities could profit under American law, Swiss law offered insufficient protection against their misconduct, leading to numerous damage claims and diplomatic strain. The court reasoned that existing legal frameworks and oversight mechanisms, particularly those involving the Bank's Secretariat, were inadequate to prevent such abuses. Therefore, a reform was needed to ensure that both regular banks and futures brokers were subject to clear regulations and could not evade responsibility through corporate maneuvers.

Legislator-Regeste

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Art. 916.313 SR; Reform of Financial Intermediary Regulation in Switzerland: The core issue was that while these entities could profit under American law, Swiss law offered insufficient protection against their misconduct, leading to numerous damage claims and diplomatic strain. The court reasoned that existing legal frameworks and oversight mechanisms, particularly those involving the Bank's Secretariat, were inadequate to prevent such abuses. Therefore, a reform was needed to ensure that both regular banks and futures brokers were subject to clear regulations and could not evade responsibility through corporate maneuvers.

Schlagwörter

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Bankenrecht Finanzintermediär Haushaltsordnung Rechtsreform finanzielle Verfehlungen entgangener Gewinn
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 916.313 SR

Used to confirm that goats are eligible for contributions, thus answering the first question of the interpellation.

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Volltext

Interpellation Ruckstuhl 1444 N 5 octobre 1984

schweizerischen Fähigkeits- oder Tätigkeitskontrollen weniger bereitwillig erteilen, wenn sie damit rechnen müss-

unterstehen. Die sehr weitgehenden Schutzmechanismen, ten, dass sie in einem Zivilstreit dem Prozessgegner mitge-

welche das amerikanische Recht dem in den USA direkt teilt werden.

investierenden Kunden zur Verfügung stellt, kommen dabei

nicht oder kaum zum Tragen. Mit anderen Worten: amerika- Le président: L'interpellateur n'est pas satisfait de la

nisch dominierte Firmen und ihre Mitarbeiter können in der réponse du Conseil fédéral.

Schweiz nach amerikanischem Recht Gewinne machen; für

mangelhafte oder gar unsaubere Auftragserfüllung und

damit verursachte Vermögensschädigungen schützt sie hin-

gegen im Effekt das Schweizer Recht vor wirksamer Verfol-

gung. Entsprechend häufen -sich die Schadenfälle, die #ST# 84.489

Reklamationen und die in jahrelangen Gerichtsprozeduren Interpellation Ruckstuhl

versandenden Schadenersatzklagen.

Die gerichts- und pressenotorischen Fälle zum Beispiel der

Landwirtschaft. Alternativproduktionen

Volksbank-Tochterfirma Advicorp SA, einer Banque Agriculture. Diversification de la production

romande, der Acli Commodity Services SA usw. sind für

diese unbefriedigende Sachlage symptomatisch. Durch

Missbrauch unserer liberalen Rahmenbedingungen, der

Gesetzeslücken und des Arrestrechts sind zu den Vermö-

gensschädigungen im Ausmass von zum Teil mehrstelligen Wortlaut der Interpellation vom 22, Juni 1984

Millionentrankenbeträgen auch Imageschäden und letztes Die Produktion von Milch aus den Rindviehbetrieben ist

Jahr gar noch eine Belastung unserer diplomatischen Bezie- durch die Kontingentierung begrenzt. Trotzdem belastet die

hungen hinzugekommen. Nach dem bisherigen Gang der Milchrechnung den Bundeshaushalt. Es ist deshalb sicher

Dinge zu schliessen, riskieren die dafür Verantwortlichen wünschenswert, wenn vermehrt Landwirte von Kühen auf

kaum je zur Kasse gebeten zu werden. andere Produktionszweige umsteigen. So in der Bergland-

Dazu hat leider auch das Sekretariat der Bankenkommission wirtschaft zum Beispiel auf die Produktion von Ziegenmilch.

beigetragen. Denn dieses verstand es, beispielsweise, Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er nicht auch der

sowohl im Falle der Advicorp SA als auch im Falle der Meinung ist, dass

Banque romande, die fehlende Bewilligung dieser Institute - Beiträge an die Haltung von rauhfutterverzehrenden Tie-

zur Durchführung der getätigten Warentermingeschäfte ein- ren, welche die Milchrechnung nicht belastet, gewährt wer-

fach mit der Erklärung zu entschuldigen, dass gar keine den sollten;

gesetzliche Bewilligungspflicht vorhanden gewesen sei, und - Bestimmungen über den Ziegenbutterimport auszuarbei-

im übrigen dem Gericht die Einsichtnahme in seine diesbe-

ten und

züglichen Abklärungen zu verwehren. - Massnahmen gegen den Import von allen Produkten der

Wenn solche im Effekt offizielle Hilfestellung zur Verant- Ziegenhaltung in Erwägung zu ziehen sind.

wortlichkeitsvernebelung zu Lasten des geschädigten Bank-

kunden möglich ist, und wenn selbst in diesen banken-

Texte de l'interpellation du 22 juin 1984

liierten Fällen eine Bewilligungspflicht tatsächlich nicht

bestanden haben sollte - aber auch sonst -, scheint zu einer La production de lait dans les entreprises où l'on élève du

entsprechenden Neufestlegung dersekretarialen Auskunfts- bétail bovin est limitée par le contingentement. Néanmoins,

und Bewilligungspraxis dringend Anlass zu bestehen. Und le compte laitier constitue une charge pour le budget de la

zwar so, dass nicht nur reguläre Banken, sondern auch die Confédération. Il est donc hautement souhaitable que les

in der Schweiz tätigen Terminmarkt-Broker davon erfasst agriculteurs abandonnent les vaches pour d'autres secteurs

werden. Und dass weder eine Fusion noch eine Namensän- de production. Les paysans de la montagne pourraient par

derung oder sonst ein schlaumeierisches Mittel es einer exemple se lancer dans la production de lait de chèvre.

Firma ermöglichen wird, sich ihrer Verantwortung ihren Je demande au Conseil fédéral de dire s'il n'est pas d'avis

Kunden gegenüber zu entziehen - wie dies die nunmehr von - qu'il faudrait accorder des contributions à l'exploitation

A. Donaldson-Lufkin & Jenrette Inc., New York, übernom- d'animaux consommant du fourrage brut qui ne grève pas le

mene Genfer Skandalfirma Acli Commodity Services SA mit compte laitier;

Hilfe eines sich selbst zudienenden Genfer Winkeladvokaten - qu'il convient d'élaborer des dispositions sur l'importa-

und eines überforderten Justizapparates bislang schaden- tion de beurre de chèvre et

trächtig zu tun verstanden hat. - qu'il s'agit d'envisager des mesures contre l'importation

de tous les produits à base de lait de chèvre.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. August 1984 Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,

Columberg, Humbel, Wanner (4)

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984

Der Bundesrat verweist auf seine Antwort vom 21. Juni 1982 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

auf eine Einfache Anfrage des Interpellanten betreffend Gerade in der Berglandwirtschaft ist seit langem eine Polari-

«Banken. Bankfremde Geschäfte» (82.626). sierung feststellbar: einserseits entstehen relativ grosse,

Er verfolgt die auf den Waren- und Devisentermingeschäften rationell geführte Betriebe, andererseits sind aber immer

sich abspielenden Entwicklungen aufmerksam. Durch die weniger Menschen in der Landwirtschaft beschäftigt. Vor

Entgegennahme des Postulates Pini (84.354) hat er sich allem in den nicht touristisch erschlossenen Regionen führt

bereit erklärt, eine bundesrechtliche Reglementierung der dies zu Bevölkerungsverlusten. Dadurch wird die Existenz

Entgegennahme fremder Gelder ausserhalb des Bankenbe- vieler Bergdörfer und damit die Besiedlung als solche be-

reichs zu prüfen. droht.

Bei Auskünften in Zivilrechtsstreitigkeiten auferlegt sich die Die Besiedlung kann aufrechterhalten werden, wenn für

Bankenkommission - anders als in Strafverfahren - im Ein- Familien im Berggebiet eine Existenzgrundlage gefunden

klang mit dem geltenden Recht eine gewisse Zurückhal- werden kann. Ausserhalb der touristischen Zentren ist es

tung. Es geht nicht an, dass ein Bankkunde durch Edition aber schwierig, neue landwirtschaftliche Existenzen aufzu-

von Akten der Aufsichtsbehörde in einem Zivilverfahren bauen. Meistens gibt es nur viele kleine, bescheidene Mög-

Einblick in die Geschäftsgeheimnisse seines Prozessgeg- lichkeiten. Eine Alternative ist zum Beispiel die Ziegenhal-

ners (Bank) erhält. Die Aufsichtstätigkeit der Bankenkom- tung. Damit die Ziegenhaltung aber als Existenzgrundlage in

mission ist ohne eine umfassende Information durch die Frage kommt, müssen günstige Rahmenbedingungen

Banken nicht denkbar. Diese Auskünfte würden die Banken geschaffen und wirtschaftliche Anreize gegeben werden.

5. Oktober 1984 N 1445 Interpellation Kühne

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Je le prie en particulier de préciser si les articles 17 et

vom 5. September 1984 suivants de l'ordonnance sur l'élevage des bovins et du

Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1984 menu bétail (916.310), l'article 11 de l'ordonnance sur l'éle-

Die vom Interpellanten aufgeworfenen allgemeinen Fragen vage chevalin (916.320) et les articles 12 et suivants de la loi

hinsichtlich der Berglandwirtschaft bzw. von Alternativpro- sur la protection des animaux (455) suffisent pour empêcher

duktionen zu Betriebszweigen, bei denen der Markt gesät- les abus.

tigt ist, werden im 6. Landwirtschaftsbericht, welcher im Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Herbst 1984 erscheinen wird, behandelt. Wir beschränken

Embryotransfer und damit verbundene Erscheinungen wie

uns auf den Hinweis, dass bei Alternativproduktionen in der

Manipulationen an Embryos (Gentechnologie) spielen in der

Regel bereits kleine zusätzliche Mengen genügen, um den

Tierzucht und der Forschung eine gewisse Rolle.

Markt aus dem Gleichgewicht zu bringen, so dass das

Es ist leicht denkbar, dass Kenntnisse in der Gentechnologie

angestrebte Ziel sehr bald in Frage gestellt ist.

zum Beispiel zu einseitiger und extremer Leistungssteige-

Die Möglichkeiten der Ziegenhaltung und Produktion von

rung und damit missbräuchlich verwendet werden können.

Ziegenmilch und Erzeugnissen aus dieser Milch dürfen in

Ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügen, um

mengenmässiger Hinsicht nicht überschätzt werden.

Missbräuche zu verhindern, ist fraglich.

Die Fragen des Interpellanten beantworten wir wie folgt:

Schliesslich ist auch zu prüfen, ob nicht die Gefahr besteht,

1. Nachdem Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Kosten- dass Erkenntnisse aus dem Embryotransfer und-der Gen-

beiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen technologie beim Menschen bzw. in der Humanmedizin

Hügelzone (SR 916.313) sind auch Ziegen beitragsberech- Anwendung finden können.

tigt. Die Ziegen sind dabei gegenüber dem Rindvieh begün- Teilt der Bundesrat diese Ansicht und ist er bereit, die

stigt, indem sie infolge eines grosszügig bemessenen notwendigen Vorkehren zu treffen, um Missbräuchen und

Umrechnungsfaktors mehr Kostenbeiträge erhalten, als Auswüchsen begegnen zu können?

ihnen - im Vergleich zum Rindvieh - aufgrund des Futterbe-

darfs zukäme. Neue Vorkehren scheinen uns nicht nötig.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

2. Es wird zurzeit nur eine kleine Menge Ziegenbutter im- vom 22. August 1984

portiert und zur Herstellung eines pharmazeutischen Pro-

duktes verwendet. In Anbetracht des gesamthaft gesehen Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984

ausgebauten Importschutzes unserer Landwirtschaft vertre- Wie im gesamten Bereich der Biologie werden auch in den

ten wir die Meinung, dass eine geringe Einfuhr eines speziel- mit der Tierzucht zusammenhängenden Forschungsgebie-

len Produktes wie zum Beispiel Ziegenbutter weder men- ten immer neue Verfahren der Biotechnik entwickelt. Sie

genmässig begrenzt noch unterbunden werden soll. Die werden heute noch vorwiegend in und für die Forschung

Lieferung schweizerischer Ziegenbutter ist bei Einhaltung verwendet. Zum Problem der Gentechnologie hat der Bun-

angemessener Preise und guter Qualität durchaus möglich. desrat bei der Beantwortung der Interpellation 82.353 über

3. Die Forderung, Massnahmen gegen den Import sämtli- «Gen-Biologie» vom 15. März 1982 bereits Stellung ge-

cher Produkte der Ziegenhaltung in Erwägung zu ziehen, ist nommen.

praktisch weitgehend erfüllt: Geisskäse wird heute bei der In der praktischen Tierzucht hat während der letzten Jahre

in den meisten Ländern mit bedeutender Rindviehzucht der

Einfuhr mit einem Zoll von 50 Franken pro Zentner und

einem Preiszuschlag von 240 Franken pro Zentner belastet sogenannte Embryotransfer Eingang gefunden. Dabei wer-

den von züchterisch hervorragenden Kühen gleichzeitig

(Zoll-Pos. 0404.14). Sodann besteht für Schlachtgitzi eine

totale Übernahmepflicht, d. h. alle anfallenden Tiere müssen wenn möglich mehrere Embryonen gewonnen und zum

Austragen einzeln auf verschiedene Ersatzmütter übertra-

von den Importeuren von Ziegenfleisch zu einem festgeleg-

ten, verhältnismässig hohen Preis abgenommen werden. gen. Der Umfang ist zwar wegen der noch hohen Kosten

eher bescheiden, nimmt aber stetig zu. Teils werden bereits

tiefgefrorene Embryonen verwendet. In viel geringerem

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la

Mass wird das Verfahren auch bei anderen landwirtschaftli-

réponse du Conseil fédéral.

chen Nutztierarten angewandt.

Die schweizerischen Viehzüchter folgten dieser Entwick-

lung aus verschiedenen Gründen nur mit Verzögerung.

84.419 Allerdings nimmt das Interesse nun mit steigendem Erfolg

der durchgeführten Übertragungen zu.

#ST#

Interpellation Kühne Die Embryoübertragung ermöglicht, vorzügliche weibliche

Gentechnologie und Tierzucht Tiere züchterisch vermehrt zu nutzen und den Zuchtfort-

schritt der gesamten Rasse zu steigern. Die Befürworter sind

Manipulations génétiques et zootechnie daher überzeugt, dass kein Land, das in Zukunft in der

viehwirtschaftlichen Produktion konkurrenzfähig bleiben

will, auf die Nutzung des neuen Verfahrens verzichten kann.

Es wird auch geltend gemacht, dass die Embryoübertra-

gung nicht nur für eine Steigerung der Milchleistung, son-

Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984 dern auch für die züchterische Verbesserung der Gesund-

Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen: heit und der Fruchtbarkeit der Tiere oder für die Verbesse-

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen betreffend: rung der Qualität von Milch und Fleisch eingesetzt werden

- Embryotransfer/Embryotiefkühiung; kann.

- Gentechnologie (Manipulationen an Eizellen und Em- Der Schweinegesundheitsdienst benützt das Verfahren als

bryos). Hilfsmittel für die Schaffung und Erhaltung gesunder Tier-

Reichen insbesondere die Artikel 17 ff. der Rindvieh- und bestände. Beim Simmentaler Fleckvieh will man damit die

Kleinviehzuchtverordnung, Artikel 11 der Pferdezuchtver- Erhaltung der reinen Simmentalerrasse unterstützen.

ordnung und Artikel 12 ff. des Tierschutzgesetzes aus, um Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen sind für die

Missbräuche zu verhindern? Durchführung von Embryoübertragungen in der Tierzucht

anwendbar:

Texte de l'interpellation du 3 mal 1984 - Tierzuchtgesetzgebung: Die Verordnungen über die

Je demande au Conseil fédéral quelles sont les bases Rindvieh- und Kleinviehzucht und über die Pferdezucht

légales qui concernent la congélation et le transfert d'em- enthalten unter anderem Bestimmungen über die Beurtei-

bryons ainsi que les manipulations génétiques effectuées lung der Tiere, die künstliche Besamung und das Herde-

sur des ovules ou des embryons. buchwesen. Sie bilden die Grundlage, um die Einhaltung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Ruckstuhl Landwirtschaft. Alternativproduktionen

Interpellation Ruckstuhl Agriculture. Diversification de la production

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.489

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

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Data

Seite 1444-1445

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