Subsidy Cut Extension and Fiscal Sovereignty
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case involves a discussion on extending linearized subsidy cuts beyond 1986. The government argues against a general extension, citing that the cuts were intended to be temporary and that recipients expect services to return to their original levels. However, the government acknowledges the possibility of not restoring certain subsidy increases where it is objectively justifiable, particularly in agriculture, to achieve further savings. The court is informed that the original motion's primary goal, to remove the double taxation agreement with France, has been achieved, and the remaining points are considered requests rather than demands. The government also affirms its commitment to protecting Swiss sovereignty and legal order against foreign encroachment, including the potential use of fiscal retaliatory measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 Absatz, Art. 46 Absatz, Art. 47 Abs. 2 MPG, Art. 41 Abs. 1 Buchstabe d der Bundesverfassung; Subsidy Cut Extension and Fiscal Sovereignty: The government argues against a general extension, citing that the cuts were intended to be temporary and that recipients expect services to return to their original levels. However, the government acknowledges the possibility of not restoring certain subsidy increases where it is objectively justifiable, particularly in agriculture, to achieve further savings. The court is informed that the original motion's primary goal, to remove the double taxation agreement with France, has been achieved, and the remaining points are considered requests rather than demands. The government also affirms its commitment to protecting Swiss sovereignty and legal order against foreign encroachment, including the potential use of fiscal retaliatory measures.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the possibility of taking fiscal retaliatory measures against other states.
Volltext
Interpellation Spoerry 1368 N 17 septembre 1985
Durch eine am 11. April 1983 unterzeichnete separate Ver- Früh: Punkt 1 meiner Motion hat dieser Rat am 13. Dezem-
einbarung mit Frankreich kann die Situation dieser Kantone ber 1984 erfüllt, indem er das Doppelbesteuerungsabkom-
nun aber wesentlich verbessert werden. Frankreich hat sich men mit Frankreich vom Tische wischte. Damit ist eigentlich
nämlich bereit erklärt, der Schweiz als Staat des Arbeitsor- der vordringlichste Zweck meiner Motion erfüllt. Punkt 1 war
tes künftig einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Dieser auch der motionswürdigste Teil.
Ausgleich wird 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme betragen, Die Punkte 2 und 3 sind eher postulatswürdige Forderun-
die von den schweizerischen Arbeitgebern an die französi- gen. Der Bundesrat führt klar und deutlich aus, dass er
schen Grenzgänger ausgerichtet wird. willens ist, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
Als einziger Grenzkanton ist Genf der schweizerisch-franzö- gegen allfällige Übergriffe vorzugehen. Er führt auch aus,
sischen Vereinbarung vom 18. Oktober 1935 nicht beigetre- dass er bereit ist, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1
ten. Daher werden die in diesem Kanton arbeitenden franzö- Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions-
sischen Grenzgänger in Anwendung von Artikel 17 Absatz 1 massnahmen zu ergreifen. Es steht dort: «Der Bund ist
des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich am befugt, Sondersteuern zu Lasten im Ausland wohnhafter
Arbeitsort besteuert. Diese haben deshalb im Kanton Genf Personen zur Abwehr von Besteuerungsmassnahmen des
die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundes- Auslandes zu erheben.» Darf ich feststellen, Herr Bundesrat,
steuer zu bezahlen, wobei Genf den lokalen französischen dass die Öffentlichkeit mit Sorge die Entwicklung vor allem
Gemeinwesen einen finanziellen Ausgleich von 3,5 Prozent im Bereiche Souveränitätsverletzungen durch andere Staa-
der Bruttolohnsumme ausrichtet. ten beobachtet. Viele unserer Mitbürger, die nicht unmittel-
2. Im Verhältnis zu den USA hat der Bundesrat gestützt auf bar mit der Sache zu tun haben, reagieren auf die Übergriffe
seine verfassungsmässigen Kompetenzen zum Schutz der anderer Staaten harsch und auch bitter. Der Wille ist also
schweizerischen Gebietshoheit und Rechtsordnung die beim Bundesrat vorhanden. Er sagt es in seiner Antwort
erforderlichen Massnahmen ergriffen. Zugleich hat er dar- mehrmals. Wille, Herr Bundesrat, ist die selbst gestellte
auf hingewiesen, dass die Beschaffung von Beweismitteln Frage nach dem Können. Ich vertraue Ihnen und ziehe
für ausländische Gerichts-oder Verwaltungsverfahren in der meine Motion zurück.
Schweiz nur auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe
zulässig ist. Der Bundesrat ist weiterhin willens, mit allen Präsident: Herr Früh zieht seine Motion zurück. Damit ist
ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen allfällige Über- das Geschäft erledigt.
griffe vorzugehen. Eine Erschwerung der Rechtshilfe durch
entsprechende Änderung oder gar Kündigung des Rechts-
hilfeabkommens mit den USA würde aber dem Argument
zuwiderlaufen, dass völkerrechtlich anerkannte Kanäle zu
benützen sind. Zudem würde dadurch die gewissen ameri-
kanischen Behörden innewohnende Tendenz zur einseiti-
gen Durchsetzung ihrer Ansprüche nur noch verstärkt. #ST# 84.487
Diese Tendenz könnte auch nicht durch eine Unterbrechung
der seit dem Jahre 1980 im Gange befindlichen Verhandlun- Interpellation Spoerry
gen über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens Subventionskürzungen. Fortführung
von 1951 beeinflusst werden, zumal diese Verhandlungen
Subventions. Maintien des réductions
bisher in wichtigen Punkten noch zu keiner Einigung
geführt haben.
3. Der Bundesrat verfügt über verschiedene Mittel, um Ver-
letzungen der schweizerischen Rechtsordnung durch aus-
ländische Behörden Einhalt zu gebieten. Diese schliessen
auch die Möglichkeit ein, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1 Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1984
Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions- Ab 1986 leben auf über 100 Posten lineare Subventionskür-
massnahmen zu ergreifen. Er ist bereit, diese Mittel je nach zungen im Gesamtbetrag von rund 150 Millionen Franken
der Bedeutung des Falles und nach Abwägung ihrer mögli- wieder auf. Dies lässt sich der Zusammenstellung entneh-
chen Auswirkungen und ihrer Wirksamkeit einzusetzen. men, welche der Kommission zur Behandlung des
Bereits in seiner Antwort vom 5. März 1984 auf die Einfache Anschlussprogrammes 1984 unterbreitet worden ist. Ein
Anfrage Gehen vom 16. Dezember 1983 hatte der Bundesrat grosser Teil dieser Ausgaben liegt im Kompetenzbereich
Gelegenheit, zur Auslegung von Artikel 46 Absatz 2 der des Bundesrates.
Bundesverfassung Stellung zu nehmen. Nach einhelliger Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Auffassung in Doktrin, Rechtsprechung und Praxis bezieht 1. Hat der Bundesrat die Möglichkeit und die Absicht, diese
sich diese Bestimmung aufgrund ihrer Entstehungsge- Kürzungen - allenfalls in modifizierter Form - auch ab 1986
schichte und systematischen Stellung in der Verfassung nur weiterzuführen?
auf interkantonale, nicht aber auf innerkantonale oder inter- 2. Welche Einsparungen könnten von einem solchen
nationale Verhältnisse. «Anschlussprogramm II» erwartet werden?
Im zwischenstaatlichen Bereich kann die Abgrenzung der
Steuerhoheiten und damit die Vermeidung der Doppelbe- Texte de l'interpellation du 22 juin 1984
steuerung nicht durch ein nationales Doppelbesteuerungs- Les réductions linéaires des subventions, qui portent sur
verbot erreicht werden, da ein solches Verbot die Steuerho- plus de cent postes budgétaires et totalisent près de 150
heit eines ausländischen Staates nicht zu berühren vermag millions de francs, devraient être reconduites à partir de
und damit allein eine teilweise Preisgabe der inländischen 1986. C'est ce qu'on peut déduire de la liste remise à la
Steuerhoheit zur Folge haben würde. Die angestrebte commission chargée d'examiner le programme complémen-
Abgrenzung erfordert zwischenstaatliche Regelungen, taire de mesures d'économie pour 1984. La plupart des
soweit die einzelnen Staaten die Auswirkungen ihrer Steuer- postes sur lesquels portent ces économies ressortissent au
hoheit im internationalen Bereich nicht bereits einseitig domaine de compétence du Gouvernement.
begrenzt haben. Eine solche Begrenzung besteht schweize-
rischerseits zum Beispiel für im Ausland gelegene Liegen- Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions
schaften, die in der Schweiz grundsätzlich nicht besteuert suivantes:
werden. 1. A-t-il la possibilité et l'intention de reconduire ces réduc-
tions à partir de 1986, le cas échéant sous une forme
Schriftliche Erklärung des Bundesrates modifiée?
Déclaration écrite du Conseil fédéral 2. Quelles économies peut-on attendre d'un tel «pro-
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. gramme complémentaire II»?
17. September 1985 N 1369 Motion Meier-Zürich
Unterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, rungsbeiträge. Undifferenzierte Kreditaufstockungen in-
Auer, Basler, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, folge Wegfalls der linearen Kürzung müssten hier zu wirt-
Flubacher, Früh, Hösli, Hunziker, Kohler Raoul, Kopp, Künzi, schaftlichen und finanzpolitisch nicht gewollten Auswirkun-
Mühlemann, Nebiker, Pfund, Schule, Schwarz, Thévoz, Villi- gen führen.
ger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (25) Durch die Weiterführung der Kürzungen in diesem Bereich,
d. h. den Verzicht auf Krediterhöhungen ab 1986, können im
Frau Spoerry: Meine Interpellation knüpft an die parlamen- Budget 1986 zusätzlich zum eigentlichen Anschlusspro-
tarische Beratung über das Sparpaket 1984 an, bekannt gramm Einsparungen von rund 65 Millionen Franken erzielt
unter dem Namen Anschlusspaket. Wie Sie sich sicher erin- werden. Würden alle linearen Kürzungen im Kompetenzbe-
nern, ging es bei dieser Vorlage darum, die im Interesse der reich des Bundesrates weitergezogen, ungeachtet darauf,
Sanierung des Bundeshaushaltes befristet vorgenommenen ob für die Beitragsempfänger Härten entstehen, könnten
Subventionskürzungen in dauerndes Recht zu überführen. zusätzlich zu den erwähnten 65 Millionen Franken nochmals
Die Kommission zur Behandlung des Sparpaketes 1984 rund 10 bis 15 Millionen Franken eingespart werden.
hatte eine vollständige Liste all jener Positionen zur Verfü-
gung, welche der linearen Subventionskürzung unterstellt Frau Spoerry: Ich bin befriedigt, zu hören, dass der Bundes-
worden waren. Die Kommission konnte sich jedoch nicht bei rat beabsichtigt, die linearen Subventionskürzungen diffe-
allen Posten dazu äussern, ob die Subventionskürzung wei- renziert unter die Lupe zu nehmen. Ganz befriedigt werde
terzuführen oder aufzuheben sei. Dies vor allem deshalb, ich mich dann erklären können, wenn die Resultate im
weil nicht alle Positionen in den Zuständigkeitsbereich des Budget sichtbar werden.
Parlamentes fallen, sondern im Kompetenzbereich des Bun-
desrates liegen. Die linearen Subventionskürzungen, welche
der parlamentarischen Beratung über das Anschluss-
programm 1984 entzogen waren, umfassen einen Gesamt-
betrag von 150 Millionen Franken.
Sie wissen, dass zuerst unser Parlament und nachher auch #ST# 84.427
noch der Souverän das von Bundesrat und Kommission Motion Meier-Zürich
vorgelegte Sparpaket 1984 beträchtlich gerupft haben. Die
ungefähr 400 Millionen Franken, um welche der Bundes- Militärpflichtersatz für Ausländer
haushalt mit dem Anschlussprogramm hätte dauernd entla- Taxe militaire. Application aux étrangers
stet werden sollen, wurden bis zum Schluss um rund einen
Drittel gekürzt. Damit sind wir nicht mehr im Einklang mit
dem Finanzplan. Der Bundesrat muss daher nach anderen
Möglichkeiten suchen, das anvisierte Sparziel zu erreichen.
Dazu bieten die vielen Subventionsposten, die .während Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1984
einigen Jahren linear gekürzt waren, in der Kommission Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorausset-
aber nicht behandelt werden konnten, eine gute Gelegen- zungen zu schaffen, um die in der Schweiz geborenen
heit. Wenn der Bundesrat hier nicht tätig wird, fallen die Ausländer ab dem 20. Altersjahr zu den gleichen Militär-
Kürzungen ab 1986 wieder weg und verursachen dem Bun- pflichtersatzleistungen zu verpflichten, wie sie von militär-
deshaushalt beträchtliche Mehrausgaben. dienstuntauglichen Schweizern erhoben werden.
Ich frage daher den Bundesrat an, ob und in welchem
Ausmasse er auch in seinem eigenen Kompetenzbereich Texte de la motion du 4 juin 1984
bereit ist, befristete Subventionskürzungen weiterzuführen, Le Conseil fédéral est chargé de préparer les dispositions
um damit zum ersten eine gewisse Opfersymmetrie bei den légales nécessaires afin que les étrangers nés en Suisse
Subventionsempfängern zu erreichen und zum zweiten den soient soumis dès leur 20e année à la taxe militaire, au même
Bundeshaushalt wirkungsvoll zu entlasten von Ausgaben, titré que les Suisses déclarés inaptes au service militaire.
auf die während einiger Jahre ohne wesentlichen Schaden
verzichtet werden konnte. Hier bieten sich realistische Spar- Mitunterzeichner- Cosignataire: Ruf-Bern
möglichkeiten an.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Stich: Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die ab vom 22. August 1984
1986 wieder aufzuhebenden, in seinen Kompetenzbereich Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984
fallenden Subventionskürzungen generell weiterzuführen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort vom 19. Mai
Die lineare Kürzung war immer nur als zeitlich befristete und 1982 auf das Postulat Humbel vom 19. März 1982 (82.382)
durch ein Anschlussprogramm abzulösende Sofortaktion dargelegt, warum eine Unterstellung der Ausländer unter
gedacht. den Militärpflichtersatz abzulehnen ist. Die damalige Stel-
Die Vorschläge des Bundesrates sind von den eidgenössi- lungnahme hat bis heute ihre Geltung vollumfänglich behal-
schen Räten behandelt und verabschiedet worden. Statt der ten. Es ist daher nach wie vor davon auszugehen, dass der
beabsichtigten 370 Millionen Franken wird das Anschluss- Militärpflichtersatz, so wie er seit jeher verstanden wurde,
programm noch Einsparungen in der Höhe von 320 Millio- keine eigentliche Steuer, sondern eine Ersatzabgabe ist, die
nen Franken bringen. Das Anschlussprogramm enthält jene von demjenigen geschuldet wird, der unter bestimmten
Kürzungen, die der Bundesrat und das Parlament als sach- Bedingungen keinen Militärdienst leistet. Begrifflich kann
lich und politisch vertretbar erachten. Es widerspräche eine Ersatzabgabe nur demjenigen abgefordert werden, der
sowohl dem Konzept wie auch früherer Absichtserklärun- grundsätzlich wehrpflichtig ist, nach Artikel 18 der Bundes-
gen, wollte man die lineare Kürzung auf breiter Front weiter- verfassung also nur von den Schweizern; an diesem Grund-
führen. Viele Beitragsempfänger hatten sich mit der linearen satz wurde bei allen Gesetzesrevisionen seit mehr als hun-
Kürzung abgefunden, weil diese zeitlich befristet war. Sie dert Jahren, deren letzte 1979 abgeschlossen wurde, festge-
rechnen heute damit, dass die Bundesleistungen ab 1986 halten. Der Bundesrat ist nach geltendem Recht nur dann
wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden. Eine ermächtigt, dem Militärpflichtersatz im Inland geborene
undifferenzierte Weiterführung der Kürzungen wäre der Ausländer zu unterstellen, wenn ihr Heimatland Schweizer
Rechtssicherheit abträglich und für viele Empfänger mit Bürger zur Leistung persönlichen Militärdienstes oder zu
Härten verbunden. Das schliesst indessen nicht aus, dass einer Ersatzabgabe heranzieht (Art. 47 Abs. 2 MPG); seit der
überall dort, wo es sachlich vertretbar ist, auf eine Wieder- Einführung des Militärpflichtersatzes ist jedoch diese Retor-
aufstockung der Kredite ab 1986 verzichtet werden soll. sionsmassnahme noch nie getroffen worden.
Angesprochen ist vor allem der Landwirtschaftsbereich, ins- Darüber hinaus stünde eine Unterstellung der Ausländer
besondere die Verwertungsbeiträge sowie gewisse Förde- auch im Widerspruch zu den meisten Niederlassungsverträ-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spoerry Subventionskürzungen. Fortführung
Interpellation Spoerry Subventions. Maintien des réductions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.487
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite 1368-1369
Page
Pagina
Ref. No 20 013 687
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.