Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-487 KI-generiert

Subsidy Cut Extension and Fiscal Sovereignty

Geschäftsnummer VPB 84-487
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The case involves a discussion on extending linearized subsidy cuts beyond 1986. The government argues against a general extension, citing that the cuts were intended to be temporary and that recipients expect services to return to their original levels. However, the government acknowledges the possibility of not restoring certain subsidy increases where it is objectively justifiable, particularly in agriculture, to achieve further savings. The court is informed that the original motion's primary goal, to remove the double taxation agreement with France, has been achieved, and the remaining points are considered requests rather than demands. The government also affirms its commitment to protecting Swiss sovereignty and legal order against foreign encroachment, including the potential use of fiscal retaliatory measures.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Absatz, Art. 46 Absatz, Art. 47 Abs. 2 MPG, Art. 41 Abs. 1 Buchstabe d der Bundesverfassung; Subsidy Cut Extension and Fiscal Sovereignty: The government argues against a general extension, citing that the cuts were intended to be temporary and that recipients expect services to return to their original levels. However, the government acknowledges the possibility of not restoring certain subsidy increases where it is objectively justifiable, particularly in agriculture, to achieve further savings. The court is informed that the original motion's primary goal, to remove the double taxation agreement with France, has been achieved, and the remaining points are considered requests rather than demands. The government also affirms its commitment to protecting Swiss sovereignty and legal order against foreign encroachment, including the potential use of fiscal retaliatory measures.

Schlagwörter

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Subvention Doppelbesteuerung Souveränität Ausdehnung der Enteignung Minderungsrecht Steuerzwecke
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 41 Abs. 1 Buchstabe d der Bundesverfassung

Cited as a basis for the possibility of taking fiscal retaliatory measures against other states.

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Volltext

Interpellation Spoerry 1368 N 17 septembre 1985

Durch eine am 11. April 1983 unterzeichnete separate Ver- Früh: Punkt 1 meiner Motion hat dieser Rat am 13. Dezem-

einbarung mit Frankreich kann die Situation dieser Kantone ber 1984 erfüllt, indem er das Doppelbesteuerungsabkom-

nun aber wesentlich verbessert werden. Frankreich hat sich men mit Frankreich vom Tische wischte. Damit ist eigentlich

nämlich bereit erklärt, der Schweiz als Staat des Arbeitsor- der vordringlichste Zweck meiner Motion erfüllt. Punkt 1 war

tes künftig einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Dieser auch der motionswürdigste Teil.

Ausgleich wird 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme betragen, Die Punkte 2 und 3 sind eher postulatswürdige Forderun-

die von den schweizerischen Arbeitgebern an die französi- gen. Der Bundesrat führt klar und deutlich aus, dass er

schen Grenzgänger ausgerichtet wird. willens ist, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln

Als einziger Grenzkanton ist Genf der schweizerisch-franzö- gegen allfällige Übergriffe vorzugehen. Er führt auch aus,

sischen Vereinbarung vom 18. Oktober 1935 nicht beigetre- dass er bereit ist, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1

ten. Daher werden die in diesem Kanton arbeitenden franzö- Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions-

sischen Grenzgänger in Anwendung von Artikel 17 Absatz 1 massnahmen zu ergreifen. Es steht dort: «Der Bund ist

des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich am befugt, Sondersteuern zu Lasten im Ausland wohnhafter

Arbeitsort besteuert. Diese haben deshalb im Kanton Genf Personen zur Abwehr von Besteuerungsmassnahmen des

die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundes- Auslandes zu erheben.» Darf ich feststellen, Herr Bundesrat,

steuer zu bezahlen, wobei Genf den lokalen französischen dass die Öffentlichkeit mit Sorge die Entwicklung vor allem

Gemeinwesen einen finanziellen Ausgleich von 3,5 Prozent im Bereiche Souveränitätsverletzungen durch andere Staa-

der Bruttolohnsumme ausrichtet. ten beobachtet. Viele unserer Mitbürger, die nicht unmittel-

2. Im Verhältnis zu den USA hat der Bundesrat gestützt auf bar mit der Sache zu tun haben, reagieren auf die Übergriffe

seine verfassungsmässigen Kompetenzen zum Schutz der anderer Staaten harsch und auch bitter. Der Wille ist also

schweizerischen Gebietshoheit und Rechtsordnung die beim Bundesrat vorhanden. Er sagt es in seiner Antwort

erforderlichen Massnahmen ergriffen. Zugleich hat er dar- mehrmals. Wille, Herr Bundesrat, ist die selbst gestellte

auf hingewiesen, dass die Beschaffung von Beweismitteln Frage nach dem Können. Ich vertraue Ihnen und ziehe

für ausländische Gerichts-oder Verwaltungsverfahren in der meine Motion zurück.

Schweiz nur auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe

zulässig ist. Der Bundesrat ist weiterhin willens, mit allen Präsident: Herr Früh zieht seine Motion zurück. Damit ist

ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen allfällige Über- das Geschäft erledigt.

griffe vorzugehen. Eine Erschwerung der Rechtshilfe durch

entsprechende Änderung oder gar Kündigung des Rechts-

hilfeabkommens mit den USA würde aber dem Argument

zuwiderlaufen, dass völkerrechtlich anerkannte Kanäle zu

benützen sind. Zudem würde dadurch die gewissen ameri-

kanischen Behörden innewohnende Tendenz zur einseiti-

gen Durchsetzung ihrer Ansprüche nur noch verstärkt. #ST# 84.487

Diese Tendenz könnte auch nicht durch eine Unterbrechung

der seit dem Jahre 1980 im Gange befindlichen Verhandlun- Interpellation Spoerry

gen über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens Subventionskürzungen. Fortführung

von 1951 beeinflusst werden, zumal diese Verhandlungen

Subventions. Maintien des réductions

bisher in wichtigen Punkten noch zu keiner Einigung

geführt haben.

3. Der Bundesrat verfügt über verschiedene Mittel, um Ver-

letzungen der schweizerischen Rechtsordnung durch aus-

ländische Behörden Einhalt zu gebieten. Diese schliessen

auch die Möglichkeit ein, im Sinne von Artikel 41 bis Absatz 1 Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1984

Buchstabe d der Bundesverfassung fiskalische Retorsions- Ab 1986 leben auf über 100 Posten lineare Subventionskür-

massnahmen zu ergreifen. Er ist bereit, diese Mittel je nach zungen im Gesamtbetrag von rund 150 Millionen Franken

der Bedeutung des Falles und nach Abwägung ihrer mögli- wieder auf. Dies lässt sich der Zusammenstellung entneh-

chen Auswirkungen und ihrer Wirksamkeit einzusetzen. men, welche der Kommission zur Behandlung des

Bereits in seiner Antwort vom 5. März 1984 auf die Einfache Anschlussprogrammes 1984 unterbreitet worden ist. Ein

Anfrage Gehen vom 16. Dezember 1983 hatte der Bundesrat grosser Teil dieser Ausgaben liegt im Kompetenzbereich

Gelegenheit, zur Auslegung von Artikel 46 Absatz 2 der des Bundesrates.

Bundesverfassung Stellung zu nehmen. Nach einhelliger Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Auffassung in Doktrin, Rechtsprechung und Praxis bezieht 1. Hat der Bundesrat die Möglichkeit und die Absicht, diese

sich diese Bestimmung aufgrund ihrer Entstehungsge- Kürzungen - allenfalls in modifizierter Form - auch ab 1986

schichte und systematischen Stellung in der Verfassung nur weiterzuführen?

auf interkantonale, nicht aber auf innerkantonale oder inter- 2. Welche Einsparungen könnten von einem solchen

nationale Verhältnisse. «Anschlussprogramm II» erwartet werden?

Im zwischenstaatlichen Bereich kann die Abgrenzung der

Steuerhoheiten und damit die Vermeidung der Doppelbe- Texte de l'interpellation du 22 juin 1984

steuerung nicht durch ein nationales Doppelbesteuerungs- Les réductions linéaires des subventions, qui portent sur

verbot erreicht werden, da ein solches Verbot die Steuerho- plus de cent postes budgétaires et totalisent près de 150

heit eines ausländischen Staates nicht zu berühren vermag millions de francs, devraient être reconduites à partir de

und damit allein eine teilweise Preisgabe der inländischen 1986. C'est ce qu'on peut déduire de la liste remise à la

Steuerhoheit zur Folge haben würde. Die angestrebte commission chargée d'examiner le programme complémen-

Abgrenzung erfordert zwischenstaatliche Regelungen, taire de mesures d'économie pour 1984. La plupart des

soweit die einzelnen Staaten die Auswirkungen ihrer Steuer- postes sur lesquels portent ces économies ressortissent au

hoheit im internationalen Bereich nicht bereits einseitig domaine de compétence du Gouvernement.

begrenzt haben. Eine solche Begrenzung besteht schweize-

rischerseits zum Beispiel für im Ausland gelegene Liegen- Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions

schaften, die in der Schweiz grundsätzlich nicht besteuert suivantes:

werden. 1. A-t-il la possibilité et l'intention de reconduire ces réduc-

tions à partir de 1986, le cas échéant sous une forme

Schriftliche Erklärung des Bundesrates modifiée?

Déclaration écrite du Conseil fédéral 2. Quelles économies peut-on attendre d'un tel «pro-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. gramme complémentaire II»?

17. September 1985 N 1369 Motion Meier-Zürich

Unterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, rungsbeiträge. Undifferenzierte Kreditaufstockungen in-

Auer, Basler, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, folge Wegfalls der linearen Kürzung müssten hier zu wirt-

Flubacher, Früh, Hösli, Hunziker, Kohler Raoul, Kopp, Künzi, schaftlichen und finanzpolitisch nicht gewollten Auswirkun-

Mühlemann, Nebiker, Pfund, Schule, Schwarz, Thévoz, Villi- gen führen.

ger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (25) Durch die Weiterführung der Kürzungen in diesem Bereich,

d. h. den Verzicht auf Krediterhöhungen ab 1986, können im

Frau Spoerry: Meine Interpellation knüpft an die parlamen- Budget 1986 zusätzlich zum eigentlichen Anschlusspro-

tarische Beratung über das Sparpaket 1984 an, bekannt gramm Einsparungen von rund 65 Millionen Franken erzielt

unter dem Namen Anschlusspaket. Wie Sie sich sicher erin- werden. Würden alle linearen Kürzungen im Kompetenzbe-

nern, ging es bei dieser Vorlage darum, die im Interesse der reich des Bundesrates weitergezogen, ungeachtet darauf,

Sanierung des Bundeshaushaltes befristet vorgenommenen ob für die Beitragsempfänger Härten entstehen, könnten

Subventionskürzungen in dauerndes Recht zu überführen. zusätzlich zu den erwähnten 65 Millionen Franken nochmals

Die Kommission zur Behandlung des Sparpaketes 1984 rund 10 bis 15 Millionen Franken eingespart werden.

hatte eine vollständige Liste all jener Positionen zur Verfü-

gung, welche der linearen Subventionskürzung unterstellt Frau Spoerry: Ich bin befriedigt, zu hören, dass der Bundes-

worden waren. Die Kommission konnte sich jedoch nicht bei rat beabsichtigt, die linearen Subventionskürzungen diffe-

allen Posten dazu äussern, ob die Subventionskürzung wei- renziert unter die Lupe zu nehmen. Ganz befriedigt werde

terzuführen oder aufzuheben sei. Dies vor allem deshalb, ich mich dann erklären können, wenn die Resultate im

weil nicht alle Positionen in den Zuständigkeitsbereich des Budget sichtbar werden.

Parlamentes fallen, sondern im Kompetenzbereich des Bun-

desrates liegen. Die linearen Subventionskürzungen, welche

der parlamentarischen Beratung über das Anschluss-

programm 1984 entzogen waren, umfassen einen Gesamt-

betrag von 150 Millionen Franken.

Sie wissen, dass zuerst unser Parlament und nachher auch #ST# 84.427

noch der Souverän das von Bundesrat und Kommission Motion Meier-Zürich

vorgelegte Sparpaket 1984 beträchtlich gerupft haben. Die

ungefähr 400 Millionen Franken, um welche der Bundes- Militärpflichtersatz für Ausländer

haushalt mit dem Anschlussprogramm hätte dauernd entla- Taxe militaire. Application aux étrangers

stet werden sollen, wurden bis zum Schluss um rund einen

Drittel gekürzt. Damit sind wir nicht mehr im Einklang mit

dem Finanzplan. Der Bundesrat muss daher nach anderen

Möglichkeiten suchen, das anvisierte Sparziel zu erreichen.

Dazu bieten die vielen Subventionsposten, die .während Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1984

einigen Jahren linear gekürzt waren, in der Kommission Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorausset-

aber nicht behandelt werden konnten, eine gute Gelegen- zungen zu schaffen, um die in der Schweiz geborenen

heit. Wenn der Bundesrat hier nicht tätig wird, fallen die Ausländer ab dem 20. Altersjahr zu den gleichen Militär-

Kürzungen ab 1986 wieder weg und verursachen dem Bun- pflichtersatzleistungen zu verpflichten, wie sie von militär-

deshaushalt beträchtliche Mehrausgaben. dienstuntauglichen Schweizern erhoben werden.

Ich frage daher den Bundesrat an, ob und in welchem

Ausmasse er auch in seinem eigenen Kompetenzbereich Texte de la motion du 4 juin 1984

bereit ist, befristete Subventionskürzungen weiterzuführen, Le Conseil fédéral est chargé de préparer les dispositions

um damit zum ersten eine gewisse Opfersymmetrie bei den légales nécessaires afin que les étrangers nés en Suisse

Subventionsempfängern zu erreichen und zum zweiten den soient soumis dès leur 20e année à la taxe militaire, au même

Bundeshaushalt wirkungsvoll zu entlasten von Ausgaben, titré que les Suisses déclarés inaptes au service militaire.

auf die während einiger Jahre ohne wesentlichen Schaden

verzichtet werden konnte. Hier bieten sich realistische Spar- Mitunterzeichner- Cosignataire: Ruf-Bern

möglichkeiten an.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Stich: Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die ab vom 22. August 1984

1986 wieder aufzuhebenden, in seinen Kompetenzbereich Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984

fallenden Subventionskürzungen generell weiterzuführen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort vom 19. Mai

Die lineare Kürzung war immer nur als zeitlich befristete und 1982 auf das Postulat Humbel vom 19. März 1982 (82.382)

durch ein Anschlussprogramm abzulösende Sofortaktion dargelegt, warum eine Unterstellung der Ausländer unter

gedacht. den Militärpflichtersatz abzulehnen ist. Die damalige Stel-

Die Vorschläge des Bundesrates sind von den eidgenössi- lungnahme hat bis heute ihre Geltung vollumfänglich behal-

schen Räten behandelt und verabschiedet worden. Statt der ten. Es ist daher nach wie vor davon auszugehen, dass der

beabsichtigten 370 Millionen Franken wird das Anschluss- Militärpflichtersatz, so wie er seit jeher verstanden wurde,

programm noch Einsparungen in der Höhe von 320 Millio- keine eigentliche Steuer, sondern eine Ersatzabgabe ist, die

nen Franken bringen. Das Anschlussprogramm enthält jene von demjenigen geschuldet wird, der unter bestimmten

Kürzungen, die der Bundesrat und das Parlament als sach- Bedingungen keinen Militärdienst leistet. Begrifflich kann

lich und politisch vertretbar erachten. Es widerspräche eine Ersatzabgabe nur demjenigen abgefordert werden, der

sowohl dem Konzept wie auch früherer Absichtserklärun- grundsätzlich wehrpflichtig ist, nach Artikel 18 der Bundes-

gen, wollte man die lineare Kürzung auf breiter Front weiter- verfassung also nur von den Schweizern; an diesem Grund-

führen. Viele Beitragsempfänger hatten sich mit der linearen satz wurde bei allen Gesetzesrevisionen seit mehr als hun-

Kürzung abgefunden, weil diese zeitlich befristet war. Sie dert Jahren, deren letzte 1979 abgeschlossen wurde, festge-

rechnen heute damit, dass die Bundesleistungen ab 1986 halten. Der Bundesrat ist nach geltendem Recht nur dann

wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden. Eine ermächtigt, dem Militärpflichtersatz im Inland geborene

undifferenzierte Weiterführung der Kürzungen wäre der Ausländer zu unterstellen, wenn ihr Heimatland Schweizer

Rechtssicherheit abträglich und für viele Empfänger mit Bürger zur Leistung persönlichen Militärdienstes oder zu

Härten verbunden. Das schliesst indessen nicht aus, dass einer Ersatzabgabe heranzieht (Art. 47 Abs. 2 MPG); seit der

überall dort, wo es sachlich vertretbar ist, auf eine Wieder- Einführung des Militärpflichtersatzes ist jedoch diese Retor-

aufstockung der Kredite ab 1986 verzichtet werden soll. sionsmassnahme noch nie getroffen worden.

Angesprochen ist vor allem der Landwirtschaftsbereich, ins- Darüber hinaus stünde eine Unterstellung der Ausländer

besondere die Verwertungsbeiträge sowie gewisse Förde- auch im Widerspruch zu den meisten Niederlassungsverträ-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Spoerry Subventionskürzungen. Fortführung

Interpellation Spoerry Subventions. Maintien des réductions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.487

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.09.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1368-1369

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Ref. No 20 013 687

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