Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
84.482 • VB CH 84.482 KI-generiert

Switzerland's Stance on Whale Protection and Sperm Oil Imports

Geschäftsnummer 84.482
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed concerns about whale protection and the import of whale products. Regarding whale protection, Switzerland, as a member of the International Whaling Commission (IWC), supports reducing whaling quotas and aims for a gradual phase-out of whaling, viewing this approach as more effective than outright bans which can be circumvented. Concerning the import of sperm oil and spermaceti, Switzerland had already stopped issuing import permits for products from sperm whales harvested after a certain date due to the species' inclusion in Appendix I of CITES, rendering a formal import ban unnecessary.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Switzerland's Stance on Whale Protection and Sperm Oil Imports: Regarding whale protection, Switzerland, as a member of the International Whaling Commission (IWC), supports reducing whaling quotas and aims for a gradual phase-out of whaling, viewing this approach as more effective than outright bans which can be circumvented. Concerning the import of sperm oil and spermaceti, Switzerland had already stopped issuing import permits for products from sperm whales harvested after a certain date due to the species' inclusion in Appendix I of CITES, rendering a formal import ban unnecessary.

Schlagwörter

KI-generiert
Erfasste Erzeugnisse wirksamer Schutz Erhaltung der biologischen Meeresschätze internationaler Schutz umweltrechtliche Bedenken Jagdgesetzgebung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 1 des internationales Übereinkommens zur Regelung des Walfangs vom 2. Dezember 1946

The court cites this article as the basis for the Swiss adherence to the International Whaling Commission and its conservation goals.

Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei- lebender Tiere und Pflanzen

The court refers to this annex for the classification of the sperm whale and the regulation of its trade.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Maeder-Appenzell 1446 N 5 octobre 1984

des Zuchtziels zu gewährleisten und extreme oder fehler- 1. Ist der Bundesrat angesichts der grossen Bedrohung der hafte Tiere von der Zucht auszuschliessen. Von entschei- Wale bereit, dafür zu sorgen, dass die Schweizer Vertretung dender Bedeutung ist bei jedem Zuchttier, dass seine in der Internationalen Walfangkommission (IWC) einen kom- Abstammung gewährleistet ist. In den Weisungen des Bunpromisslosen Naturschutzstandpunkt einnimmt? desamtes für Landwirtschaft vom 25. März 1982 für die 2. Ist der Bundesrat bereit, die Einfuhr von Spermöl und Ausstellung von Abstammungsund Leistungsausweisen Spermaceti zu verbieten? bei Durchführung der Embryoübertragung bei Rind und Schwein ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die Texte de l'interpellation du 22 juin 1984 Abstammung von Tieren aus Übertragungen anerkannt wer- Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suiden kann. Beim Pferd unterstehen künstliche Besamung vantes: und Embryoübertragung der Bewilligung des erwähnten 1. Etant donné la grave menace qui pèse sur les baleines, le Bundesamtes. gouvernement est-il prêt à faire en sorte que la représenta- - Tierschiitzgesetzgebung: Im Rahmen der Forschung sind tion suisse à la Commission internationale de la chasse à la Embryoübertragungen den Vorschriften über Tierversuche baleine prenne position sans réserve en faveur de la protecunterstellt. Mit Eingriffen und Behandlungen am Muttertier tion de la nature? verbunden, sind sie gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen für die Planung und Durchführung 2. Est-il disposé à interdire l'importation d'huile de cachalot von Tierversuchen sowie die Abfassung von Bewilligungset de spermaceti? gesuchen vom 20. Februar 1984 ein bewilligungspflichtiger Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Günter, Tierversuch. Jaeger, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Für Embryoübertragungen in der Praxis nach bewährten Widmer (8) Methoden ist keine Bewilligung notwendig. Sie unterstehen wie jegliche Handlung mit und an Tieren den allgemeinen Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung. 1979/80 haben die eidgenössischen Räte den Beitritt der - Tierseuchengesetzgebung: Die tierseuchenpolizeiliche Schweiz zum Walfangabkommen von 1946 und damit auch Überwachung der Embryoübertragungen beim Rindvieh ist zur Internationalen Walfangkommission (IWC) beschlossen. in den fachtechnischen Weisungen vom 5. Januar 1982 des Der Bundesrat hat damals diesen Beitritt als «Solidaritätsak- Bundesamtes für Veterinärwesen geregelt. tion» mit jenen Staaten in der IWC verstanden, die die Front Der Entscheid über die Durchführung von Embryoübertrader Naturund Artenschützer gegenüber den kommerziell gungen bleibt im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen orientierten Walfangnationen bilden. grundsätzlich dem Züchter bzw. Tiereigentümer und den Als 1982 im englischen Brighton an der IWC-Jahreskonfe- Zuchtorganisationen überlassen. Aufgrund der noch renz mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit ein 1986 in beschränkten Erfahrung bestand bisher kein Anlass für Kraft tretender Walfangstopp beschlossen wurde, enthielt besondere Einschränkungen. Der Bundesrat wird aber die sich die Schweiz der Stimme. Naturschutzkreise in der weitere Entwicklung biotechnischer Verfahren und ihre Schweiz und im Ausland waren von diesem Verhalten sehr Anwendung in der Tierzucht im Auge behalten und wenn enttäuscht. notwendig eine Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen Zurzeit tagt die IWC in Buenos Aires. Aus dem Bundesamt einleiten. für Veterinärwesen ist zu hören, dass die Schweiz noch Der Bundesrat ist insbesondere auch darauf bedacht, unerimmer an ihrer Argumentation von 1982 festhalte. Diese wünschten Anwendungen biotechnischer Verfahren beim besagt, dass die Schweiz der Ansicht sei, dass ein Morato- Menscher rechtzeitig entgegenzuwirken. Er hält zu diesem rium mehr negative als positive Aspekte aufweise, da unter Zweck Kontakt'mit der Schweizerischen Akademie der anderem Länder Vorbehalte einlegen können und es wäh- Medizinischen Wissenschaften, die eine besondere Komrend des Moratoriums keine Kontrollmöglichkeiten mehr mission für Bioethik im Umgang mit menschlichen Keimzelgebe. Das Moratorium werde nicht zum Ziel führen; es wäre len und Embryonen eingesetzt hat. Die Kommission hat besser, die Fangquoten Jahr für Jahr weiter zu senken. medizinisch-ethische Richtlinien furdiem-wïro-Fertilisation In Naturschutzkreisen findet man diese Stellungnahme sehr und den Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen opportunistisch und man erwartet von der schweizerischen Infertilität ausgearbeitet. Zur konkreten Problematik von Delegation einen kompromisslosen Einsatz im Sinne des Forschungsuntersuchungen an tierischen und menschli- Artenschutzes. chen Keimzellen und Embryonen wird sie in absehbarer Zeit Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 15. August 1979 Stellung nehmen. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz eindrücklich seine diesbezügliche Gesinnung zum Ausaktiv an den Arbeiten eines Expertenkomitees des Europadruck gebracht, indem er unter anderem festhielt: «Eine rates, das den Auftrag hat, die ethischen und rechtlichen grosse Zahl von Tierarten, darunter annähernd 150 Arten Probleme der Humangenetik und -embryologie umfassend von Meeresbewohnern, sind heute in ihrer Existenz bedroht. abzuklären und entsprechende Empfehlungen vorzulegen. Ein Warnzeichen für die zunehmende Verschlechterung der Aufgrund dieser Vorarbeiten wird zu prüfen sein, wieweit Lage bilden das Vorkommen und der Zustand der höheren sich allenfalls gesetzgeberische Massnahmen aufdrängen. Meerestiere. Einige dieser Tieraten sind bereits verschwunden oder durch den Menschen ausgerottet worden. Zwölf Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Walarten stehen nahe vor der Ausrottung.» Conseil fédéral. 1981 bis 1984 wurden immer noch der Bewilligungspflicht unterliegendes Spermöl und Spermaceti eingeführt. Der Spermwal, von dem diese Produkte stammen, steht seit #ST# 84.482 1981 auf Listel des Washingtoner Artenschutzabkommens. Interpellation Maeder-Appenzell Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schutz der Wale vom 15. August 1984 Protection de la baleine Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 août 1984 1. Die Naturschutzpolitik des Bundesrates berücksichtigt die Prinzipien der vom Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1984 (IUCN) und des World Wildlife Fund (WWF) gemeinsam Der Bundesrât wird ersucht, folgende Fragen zu beantausgearbeiteten Weltstrategie für die Erhaltung der Natur. worten: Diese Weltstrategie verfolgt die folgenden drei Hauptziele: 5. Oktober 1984 N 1447 Interpellation Cotti Gianfranco

a. Erhaltung wesentlicher ökologischer Abläufe und #ST# 84.428 Lebensgrundlagen, von denen die Qualität des Lebens und der wirtschaftliche Fortschritt der Menschheit abhängen; Interpellation Cotti Gianfranco b. Erhaltung der genetischen Vielfalt; Fernseh-«Sportkanal» c. Sicherstellen der dauerhaften Nutzung von Arten und und Empfang des Tessiner Programms Ökosystemen, die die Lebensgrundlage für Millionen ländli- Canale sportivo. Black out della RTSI cher Gemeinden wie auch für bedeutende Industrien bilden. nella Svizzera interna 2. Die gleiche Zielsetzung verfolgt auch das Internationale Retransmissions sportives à la TV Übereinkommen zur Regelung des Walfangs vom 2. Dezemet réception du programme tessinois ber 1946, dem die Schweiz aus naturschützerischen Überlegungen am 29. Mai 1980 beigetreten ist. Angesichts der Tatsache, dass mehrere Walarten infolge einer übermässigen Bejagung vom Aussterben bedroht sind, stehen zurzeit der Schutz und die Erhaltung gegenüber der Nutzung im Vordergrund. Wortlaut der Interpellation vom 4. Juni 1984 Die Internationale Walfangkommission (IWC) hat als ausfüh- Seit das Schweizer Fernsehen die sogenannte «Sportkette» rendes Organ des Übereinkommens die Jagd auf die besoneingeführt hat, kann das Programm des Fernsehens der ders gefährdeten Arten (z. B. auf Blauwal, Glattwal, Buckelitalienischen Schweiz in der Deutschund in der Welschwal, Grönlandwal, Porttwal) völlig untersagt oder lässt sie schweiz zeitweise nicht mehr empfangen werden. Dies hat nur noch in äusserst beschränktem Umfang zu, wenn es bei den in der deutschen und französischen Schweiz wohsich darum handelt, Völkern wie zum Beispiel den Eskimos nenden Tessinern (und italienischsprachigen Personen ein wichtiges Element ihrer kulturellen und wirtschaftlichen ganz allgemein - ungefähr 500000) beträchtliche Unzufrie- Lebensgrundlage zu erhalten. denheit und Verärgerung hervorgerufen, die zu zahlreichen Einzelne Walarten kommen nach wie vor in grösserer Zahl Protesten geführt haben und denen auch der Zentralvorvor. Eine kontrollierte Nutzung dieser Arten ist mit den stand der Pro Ticino Ausdruck verliehen hat. Prinzipien der Weltstrategie für die Erhaltung der Natur Die Tessiner Deputation der eidgenössischen Räte hat bei vereinbar. Indessen ist feststellbar, dass die Walfanginduder Generaldirektion der Schweizerischen Radiound Fernstrie insgesamt einem Schrumpfungsprozess unterworfen sehgesellschaft sofort interveniert und aus grundsätzlichen ist, der in absehbarer Zeit ein Ende der industriellen Ausbeu- Erwägungen eindringlich verlangt, dass der Empfangsbetung der Walbestände erwarten lassen kann und damit reich für die Programme des Fernsehens der italienischen schliesslich auch dem Wunsch vieler Menschen nach einem Schweiz aufrechterhalten wird. In ihrer Antwort erklärt die vollständigen Schutz der Wale gerecht würde. Generaldirektion der SRG, sie sei sich der politischen In den letzten Jahren hat denn auch die Internationale Bedeutung der Frage bewusst und wolle dem Anliegen der Walfangkommission bei den relativ häufig vorkommenden Deputation Rechnung tragen, allerdings erst bei der Aus- Arten eine immer restriktivere Haltung eingenommen. An wertung des Versuchs. ihrer 36. Jahrestagung in Buenos Aires vom 18. bis 22. Juni Ich ersuche den Bundesrat zu bekräftigen, dass die Notwen- 1984 reduzierte sie die Fangquoten aller Walarten für die digkeit, den Empfangsbereich für die.Programme des Fernnächste Saison um fast 29 Prozent, jene des am häufigsten sehens der italienischen Schweiz im ganzen Land ab sofort genutzten Wales, des Zwergwales (mit einem Anteil von fast unangetastet zu lassen, rein politischer Natur im Sinne der 70 Prozent an den Fangquoten der laufenden Saison) sogar Konzession ist. um 36,5 Prozent. Die Schweiz hat sich stets für eine kontinuierliche Reduk- Testo della interpellazione del 4 giugno 1984 tion der Fangquoten auch für die weniger gefährdeten Wal- Da quando la televisione svizzera propone il cosiddetto arten eingesetzt. Sie will damit auf einen sukzessiven Abbau «canale sportivo» occultando nella Svizzera interna il proder Fangflotten und einen gänzlichen Verzicht auf den Walgramma della Televisione della Svizzera italiana, fra gli emifang hinwirken. Der Bundesrat hält dieses Vorgehen für grati ticinesi residenti nella Svizzera tedesca e francese (e gli erfolgversprechender als das Aufstellen von Maximalfordeitalofoni in generale - circa 500000 persone), si è venuto a rungen, deren Wirkung sich die betroffenen Nationen letztcreare un notevole malcontento e disagio che è stato lich durch das Einlegen von Vorbehalten oder gar durch die espresso in molte proteste e di cui si è fatto interprete anche Kündigung des Staatsvertrages entziehen. il Comitato centrale della Pro Ticino. 3. Spermöl und Spermaceti werden vom Pottwal gewon- La deputazione ticinese alle Camere federali è tempestivanen. Dieser wurde 1981 in Anhang l des Übereinkommens mente intervenuta presso la Direzione generale della über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei- Società Svizzera di Radiotelevisione chiedendo insistentelebender Tiere und Pflanzen aufgenommen. Erzeugnisse mente, per motivi di principio, che lo spazio di recizionedei von Pottwalen, die nach dem 6. Juni 1981 erlegt worden programmi della Televisione della Svizzera italiana sia mansind, dürfen nicht mehr eingeführt werden. Alte Lagerbetenuto. Nella risposta la Direzione generale della SSR stände konnten jedoch, gegen Vorlage einer entsprechendichiara si di essere cosciente della rilevanza politica della den Bescheinigung der Vollzugsbehörde des Herkunftslanquestione e di voler tenere conto della preoccupazione della des, noch eingeführt werden. Diese Lagerbestände sind deputazione, ma soltanto nell'ambito della valutazione delle nach einer Mitteilung der norwegischen Vollzugsbehörde esperienze. fast vollständig erschöpft. Das Bundesamt für Veterinärwe- Chiedo al Consiglio federale di confermare la natura prettasen wird daher ab 1. Oktober 1984 keine weiteren Einfuhrbemente politica, nel senso della concessione, della necessità willigungen mehr erteilen. Ein formelles Einfuhrverbot erübdi mantenere intatto, senza remora, lo spazio di ricezione rigt sich daher. dei programmi della Televisione della Svizzera italiana in tutto il Paese. Le président. L'interpellateur est partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. Texte de l'interpellation du 4 juin 1984 Depuis que la télévision de notre pays propose le canal dit «sportif», qui rejette dans l'ombre, en Suisse centrale, le programme de télévision de la Suisse italienne, un certain malaise et un mécontentement considérable sont apparus parmi les émigrants tessinois résidant en Suisse alémanique et en Suisse française (ainsi que parmi les italophones en général - environ 500000 personnes): cela s'est traduit par 183-N Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Maeder-Appenzell Schutz der Wale

Interpellation Maeder-Appenzell Protection de la baleine

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 84.482 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00 Date Data

Seite 1446-1447 Page Pagina

Ref. No 20 012 787

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.