Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-481 KI-generiert

Federal Pension Reforms and Federal Council Review

Geschäftsnummer VPB 84-481
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate proposing reforms to the federal personnel pension institutions in light of the new occupational pensions law. The postulate requested changes to ensure federal commitments grow only proportionally to inflation and real wage increases, that pensions be funded by capitalization, that vested benefits be disclosed, that actual federal burdens be transparent in financial statements, and that insured earnings be promptly adjusted to salary increases. While acknowledging some points were already addressed or in progress, the Federal Council initially opposed a fundamental restructuring, but ultimately agreed to further review, mirroring the National Council's decision.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Absatz, Art. 17 Abs. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Federal Pension Reforms and Federal Council Review: The postulate requested changes to ensure federal commitments grow only proportionally to inflation and real wage increases, that pensions be funded by capitalization, that vested benefits be disclosed, that actual federal burdens be transparent in financial statements, and that insured earnings be promptly adjusted to salary increases. While acknowledging some points were already addressed or in progress, the Federal Council initially opposed a fundamental restructuring, but ultimately agreed to further review, mirroring the National Council's decision.

Schlagwörter

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Revision Rechtsreform Umstrukturierung Vorsorgeleistung Pensionsfonds Freizügigkeitseinrichtung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung

Cited as a potential legal basis for the Federal Council's actions regarding the heavy goods vehicle levy.

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Volltext

20. März 1985 215 Postulat Kündig

ob eine solche Änderung nicht einer Verfassungsrevision Texte du postulat du 21 juin 1984

bedürfe und ob der Vorschlag des Bundesrates eine prakti- Le Conseil fédéral est invité à revoir la conception de la

kable Lösung biete. Caisse fédérale d'assurance (CFA) et de la Caisse de pen-

Die Kommission bejahte mit 6 zu 3 Stimmen den Grundsatz, sions et de secours des CFF (CPS), en relation avec la

dass das vorgeschlagene Abstimmungsverfahren auf Geset- nouvelle loi fédérale sur la prévoyance professionnelle

zesstufe verwirklicht werden kann. Mit 7 zu 4 Stimmen (LPP), de sorte que:

beschloss sie, auf die Vorlage einzutreten. Im Grundsatz - les engagements de la Confédération et de ses entre-

stimmte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu. prises (PTT, CFF) en faveur des institutions de prévoyance

Sie vertritt die Meinung, dass mit dem vorgeschlagenen précitées ne croissent plus que proportionnellement aux

Abstimmungsverfahren ein praktikables Modell für die ein- allocations de renchérissement et aux augmentations du

wandfreie Wiedergabe des Willens des Volkes und der salair réel éventuellement accordées. Dans ces engage-

Stände zur Verfügung steht. ments, il faudra tenir compte de l'adaptation des rentes de

4. Die Kommission beantragt Zustimmung zum bundesrätli- vieillesse en cours;

chen Entwurf. Dieser erweitert den vom Kanton Basel-Land- - les rentes-vieillesse soient financées selon le principe de

schaft vorgeschlagenen Entwurf insoweit, als alle verfah- la capitalisation conformément aux dispositions de la LPP;

rensmässigen Einschränkungen der Willensäusserung - le total des prestations de libre passage soit indiqué dans

beseitigt werden. la comptabilité, aussi bien pour chaque assuré individuelle-

Mit dem Antrag der Kommission und der Behandlung der ment que pour les deux Caisses;

bundesrätlichen Vorlage im Rat wird das Anliegen der Stan- - les comptes de la CFA et de la CPS fassent apparaître

desinitiative voll aufgenommen. clairement les charges effectives de la Confédération et de

ses entreprises;

Antrag der Kommission

- le gain assuré soit adapté en conséquence immédiate-

Die Kommission beantragt daher, die Initiative des Kantons ment après l'entrée en vigueur de toute augmentation de

Basel-Landschaft abzuschreiben. salaire.

Proposition de la commission Mitunterzeichner-Cosignataires: Andermatt, Binder, Bürgi,

La Commission propose donc de classer l'initiative du can- Hophan, Matossi (5)

ton de Baie-Campagne.

Kündig: Dieses Postulat betrifft die Vorsorgeeinrichtungen

Belse.r, Berichterstatter: Ich habe dazu nichts mehr zu des Bundes. Es steht in direktem Zusammenhang mit der

sagen; der Bundesrat hat mit dieser Vorlage seinen Auftrag Einführung des BVG und der notwendigen Anpassungen

erfüllt. Wir sind hier jetzt nicht darauf eingetreten. Für den der Réglemente der eidgenössischen Vorsorgeversiche-

Ständerat ist diese Standesinitiative abzuschreiben. rung. Diese Anpassungen sind notwendig, weil einmal struk-

turelle Mängel festgestellt werden mussten, weil wir eine

Abgeschrieben - Classé massive Kostenzunahme haben, stagnierende Personalbe-

stände und weil demographische Probleme auf uns zukom-

men werden. Auch ist nach Meinung des Parlamentes die

Transparenz in bezug auf die Verschuldung des Staates

gegenüber der EVK und der Pensions- und Hilfskasse der

SBB ungenügend.

Dieses Postulat umfasst im wesentlichen 5 Punkte:

In Punkt 1 wird die Verpflichtung des Bundes aufgenom-

#ST# 84.481 men, in Zukunft die Gesamtpersonalkosten nur noch pro-

portional zur Teuerung und zu allfälligen Reallohnerhöhun-

Postulat Kündig. gen ansteigen zu lassen.

Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen In Punkt 2 wird festgehalten, dass die Altersrenten nach dem

Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren seien.

Personnel fédéral. Institutions de prévoyance

In Punkt 3 steht, dass in Zukunft die Freizügigkeitsleistun-

gen zugunsten jedes einzelnen, aber auch in ihrer Gesamt-

heit aufzulisten sind.

Punkt 4 stipuliert, dass die Rechnungen der EVK und der

Pensionskasse der SBB die tatsächlichen Belastungen des

Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1984 Bundes in Zukunft aufzuzeigen hätten.

Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der Punkt 5 verlangt sodann, dass die Lohnerhöhungen unver-

Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vor- züglich in die Pensionskassen einzubauen sind.

sorge (BVG) die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) Spätestens seit der Überprüfung der Personalvorsorge des

und die Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) neu so zu Bundes durch Prof. Bühlmann ist bekannt, dass die Kosten

konzipieren, dass der Altersvorsorge wesentlich höher sind, als schlechthin

- die Verpflichtungen des Bundes und seiner Betriebe angenommen wird.

(PTT, SBB) zugunsten der vorerwähnten Vorsorgeeinrich- Die 6 Prozent Arbeitnehmerbeiträge und die 9 Prozent

tungen nur noch proportional zur ausgeglichenen Teuerung Arbeitgeberbeiträge decken etwa die Hälfte der gesamten

und zu allfällig gewährten Reallohnerhöhungen ansteigen. für die Leistungen notwendigen Kosten. Jede Nachfinanzie-

Die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung rung des ungedeckten Betrages, so insbesondere auch die

soll in diesen Verpflichtungen mitberücksichtigt werden; Teuerungszulage für die Renten, erfolgt 100prozentig durch

- die Altersrenten nach Massgabe der Bestimmungen des die Bundeskasse, also ohne Beteiligung der Arbeitnehmer.

BVG nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert Auch lässt sich darüber streiten, ob der Bund nicht wie jeder

werden; andere seine Schuld gegenüber der Personalvorsorge aus-

- die Freizügigkeitsleistungen sowohl für den einzelnen zuweiten hat, denn es stehen Verpflichtungen zu Buche, die

Versicherten als auch für die beiden Kassen insgesamt in die Milliardenbeträge gehen.

ausgewiesen sind; Bisher wurden teilweise Lohnerhöhungen während längerer

- aus den Rechnungen der EVK und der PHK die tatsächli- Zeit nicht in die Personalvorsorge eingebaut. Der überaus

che Belastung des Bundes und seiner Betriebe klar hervor- massive Nachholbedarf-das letzte Mal waren es 18 Prozent

geht; - wurde mit der Begründung, sie seien für die Arbeitnehmer

- der versicherte Verdienst jeweils unmittelbar nach Inkraft- nicht zumutbar, nicht mehr zwischen Arbeitgeber und

treten einer Lohnerhöhung entsprechend angepasst wird. Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern zu 100 Prozent zu Lasten

Postulat Kündig 216 20 mars 1985

des Bundes, also zu Lasten der Steuerzahler, übernommen. lich die Altersstruktur eher ungünstig ist. Man hat relativ

Dies in einem Zeitpunkt, als die Gesetzgebung im BVG viele Leute, die nahe beim Pensionsalter sind, und auf der

schon ganz klar aussagte, dass der Teuerungsausgleich, der anderen Seite in der heutigen Situation praktisch keine

über Umlage finanziert wird, durch Beiträge der Arbeitneh- Möglichkeit, Junge anzustellen.

mer und Arbeitgeber paritätisch zu finanzieren sei. Zudem ist festzuhalten, dass die Altersstruktur sich in

Auch scheint es mir notwendig, dass der sogenannte Multi- Zukunft eher ungünstig entwickeln wird, und zwar weil wir

plikatoreffekt erwähnt wird, nämlich das Verhältnis zwi- auch in der EVK feststellen, dass die Rentner länger leben,

schen den effektiven Kosten, die für die Lohnanpassungen als man ursprünglich berechnet hat. Die Überalterung wird

ausbezahlt werden, und den Auswirkungen jeder Teue- also zunehmen, was zwangsläufig erhöhte Kosten verursa-

rungszahlung auf die Totalkosten. Wenn der Bund 1 Prozent chen wird. Bei einer Finanzierung der Teuerungszulage im

mehr Lohn bezahlt, dann kostet ihn das effektiv 2,4mal Deckungskapitalverfahren wächst der momentane Beitrag

mehr. Für das Jahr 1983 machte dieses eine Prozent zum systembedingt und bedingt durch die Alterszusammenset-

Beispiel 57,4 Millionen Franken mehr Lohnkosten aus bei zung stärker als die momentane Teuerung. Das ist an sich

einem gesamten Kostenanstieg von 140,1 Millionen klar; wenn Sie annehmen, dass ein Versicherter 64 Jahre alt

Franken. ist und eine Teuerungszulage bekommt, die für den Rest

Dieser Faktor wurde durch die Verordnung vom I.Januar seines Lebens eingekauft wird, so ist dieser Betrag zwangs-

1985 leicht reduziert, nämlich von 2,4 auf 2,2. Bei den SBB läufig höher als die momentane Teuerungszulage, weil sie

sind die Auswirkungen jedoch noch krasser. Sie liegen beim im Deckungskapitalverfahren berechnet wird.

dreifachen Betrag; sofern das Reglement geändert wurde, Für alle Renten, also Alters-, (-unterlassenen- und Invaliden-

und dies entzieht sich meinen Kenntnissen, noch bei 2,7. renten, wird das mathematische Deckungskapital berechnet

Wenn die SBB im Jahre 1983 für die Lohnteuerung 62 und auch in der Rechnung ausgewiesen. Das BVG verpflich-

Millionen Franken ausgeben mussten, so war die direkte tet die Kassen zudem, unter den Passiven in Zukunft die

Auswirkung dieser Lohnteuerung mit 186 Millionen Franken Summe der Altersguthaben und - wie bisher - die Barwerte

zu beziffern. aller laufenden Renten auszuweisen. Das ist bereits eine

Vergleiche mit der Privatwirtschaft sind äusserst schwierig. gesetzliche Vorschrift. Die Darstellung der Rechnung und

Die Minimalgrenze liegt hier jedoch bei etwa 1,1 Prozent. des Budgets wurde in den letzten Jahren ausgebaut. Als

Damit dürfte auch nachgewiesen sein, dass der Punkt 1 des Beispiele dienen die Ausführungen über die Personalfür-

Postulates bis auf weiteres berechtigt ist. sorge in der Botschaft zur Staatsrechnung 1983 auf den

Zum Punkt 2: Anlässlich des Seminars der Finanzkommis- Seiten 29* ff., im Tabellenteil Seite 149* und die Rechnung

sion in Zofingen wurden Schlussfolgerungen gezogen, die der EVK im Anhang Seite 140 ff. Im Voranschlag 1985 finden

es als erwähnens- und prüfenswert aufzeigen, dass in sich entsprechende Angaben über den gesamten Personal-

Zukunft das Kapitaldeckungsverfahren auch für die Pen- aufwand der allgemeinen Bundesverwaltung und der

sionskassen des Bundes Anwendung finden soll, auch wenn Betriebe auf den Seiten 29* ff. und 135 ff. Zudem sind die

dies nur rechnerisch zu erfolgen hat und somit nicht mit Personalversicherungskassen des Bundes auf den Seiten

einer echten Finanzausscheidung gemacht werden müsste. 138* ausführlich dargestellt.

Diese Frage ist bis heute nicht geprüft, und eine entspre- Zum letzten Punkt ist festzuhalten - wie das Herr Präsident

chende Antwort an das Parlament darf wohl verlangt werden Kündig bereits getan hat -, dass mit der Verordnung des

dürfen. Bundesrates vom 16. Januar 1985 und der Absichtserklä-

Zu Punkt 3: Die Offenlegung der Kennzahlen dürfte sowohl rung, die versicherten Verdienste künftig unmittelbar nach

für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicher- Inkrafttreten einer Erhöhung der Besoldung oder Teue-

ten, als auch für die mögliche zukünftige Liquiditätsbela- rungszulage anzupassen, auch diese Forderung des Postu-

stung von Nutzen sein. Diese Zahlen sollten deshalb in lates bereits erfüllt ist.

Zukunft ausgewiesen werden. Zusammenfassend ist der Bundesrat der Auffassung, dass

Zu Punkt 4: Ausweise über die totalen Belastungen des seit der Einreichung des parlamentarischen Vorstosses im

Bundes. Dies scheint mir eine Forderung zu sein, für die der Sommer 1984 einige der aufgeworfenen Probleme geklärt

Bürger fast ein selbstverständliches Recht hat. Im besonde- bzw. einer neuen Lösung entgegengeführt wurden, so dass

ren geht es darum, dass die Rentenwertberechnungen auch sich eine Überweisung des Postulates erübrigt. Einer grund-

die Langzeitbelastungen, die daraus entstehen, aufzeigen. sätzlichen Umgestaltung der Finanzierung der Versiche-

Denn diese Schuld, die wir heute nicht kennen, wird früher rungskassen müsste sich der Bundesrat widersetzen.

oder später durch den Steuerzahler zu berappen sein. Wie Herr Präsident Kündig dargelegt hat, ist das gleiche

Zu Punkt 5: Dieser Punkt wurde zwar durch die neue Rege- Postulat auch im Nationalrat behandelt worden. Dort hat

lung, was die EVK betrifft, geändert. Bei den SBB, wie ich man gesagt, einer weiteren Prüfung würde nichts entgegen-

bereits ausgeführt habe, habe ich noch keine Kenntnisse stehen, und man hat das Postulat überwiesen. Deshalb

von einer Änderung. Es könnte der Anschein erweckt wer- scheint es mir selbstverständlich, dass ich hier das Postulat

den, dass dieses Postulat gerade wegen der Erledigung zur weiteren Prüfung entgegennehme, denn ob wir eines

dieses einen Punktes als bereits realisiert nicht mehr über- oder zwei haben, macht materiell nichts aus.

wiesen werden sollte. Deshalb wäre ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Es scheint mir aber, dass noch so viele offene Fragen über

die Pensionsregelung des Bundes im Räume stehen, dass

das Parlament seine Meinungen, auch wenn das Postulat Weber: Ich frage mich, was das Postulat eigentlich anstrebt.

den Kompetenzbereich des Bundesrates betrifft, ausdrük- Wenn man den Text liest, könnte man glauben, es handle

ken sollte. Das Parlament hat ja nur die Möglichkeit, über sich lediglich um eine Abstimmung der rechtlichen Grundla-

Budget oder Rechnung auf die Entwicklung der Pensions- gen der Personalkassen an das BVG. Zwischen den Zeilen

kasse Einfluss zu nehmen. Ein Auftrag in Form einer Motion lesend, hätte man den Eindruck erhalten können, es werde

scheint mir hingegen hier nicht möglich zu sein. eine Herabsetzung der Rahmenbedingungen auf die Mini-

Ich ersuche Sie deshalb, das Postulat, das vom Bundesrat malforderungen des BVG angestrebt. Gerade Herr Kündig

bestritten wird, vom Nationalrat aber im gleichen Wortlaut muss als damaliger Kommissionspräsident am besten wis-

bereits überwiesen wurde, auch in Ihrem Rat zu überweisen. sen, dass die Anforderungen des BVG so tief angesetzt

worden sind, um jenen Betrieben, die noch nichts hatten,

Bundesrat Stich: Zum Punkt 1 des Postulates ist festzuhal- die Möglichkeit zum Einstieg zu erleichtern. Nie aber wurde

ten, dass die Verpflichtungen des Bundes nicht nur abhän- erwartet, dass alte, bewährte und leistungsfähige Kassen mit

gig sind von der Teuerung, sondern ebensosehr von der ihren Leistungen zurückbuchstabieren. Das Postulat ist

Altersstruktur und der Entwicklung der Lebenserwartung. identisch mit demjenigen von Nationalrat Ammann-Bern;

Das ist unter anderem auch ein Grund, warum der berühmte darüber ist gesprochen worden. Ich will mich nicht dazu

Multiplikatoreffekt bei den SBB höher ist, weil dort bekannt- äussern.

20. März 1985 217 Interpellation H etti

Ich hatte eigentlich die Absicht, mich zu den einzelnen #ST# 85.361

Punkten zu äussern. Herr Kündig selber hat zugegeben,

dass einiges erledigt sei. Anderes ist im Fluss. Wieder ande- Interpellation Hefti

res wird sich noch regeln lassen. In vielen Fällen handelt es Schwerverkehrsabgabe. Auswirkungen

sich nur um administrative Belange. Ich verzichte deshalb, Redevance sur les poids lourds. Répercussions

zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.

Zum Schluss möchte ich nur noch zum Ausdruck bringen:

Wenn das Postulat lediglich anstrebt, wohl beabsichtigte,

aber im Moment noch ausstehende Neuregelungen zu for-

cieren, kann es keinen Schaden anstellen. Wenn es aber

Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1985

auch die Befürchtungen beinhaltet, es strebe Verschlechte-

rungen an in Richtung der gesetzlichen Minimalforderung, Der auch für Bundesrat und Bundesversammlung unerwar-

dann müsste es abgelehnt werden. Tatsache bleibt eben, teten Reaktion des Auslandes auf die Einführung der

und das ist wichtig, dass das Postulat etwas Unruhe in die Schwerverkehrsabgabe war sich das Schweizervolk anläss-

Reihen der Versicherten gebracht hat. lich der Abstimmung kaum bewusst.

Ich darf nun wohl annehmen, dass die Befürchtungen zu- Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant-

mindest zum grössten Teil unbegründet sind, und ich bin worten:

froh darüber. Von selten der Versicherten ist man bereit, 1. Ist wegen der Schwerverkehrsabgabe, abgesehen von

selber mehr zu leisten und zur Sanierung der Kassen beizu- den Nachteilen für unser Transportgewerbe, mit weiteren

tragen. Das ist deutlich aus den Ausführungen und Stellung- Folgen zu rechnen, welche die Beziehungen der Schweiz

nahmen von Herrn Prof. Bühlmann am finanzpolitischen zum Ausland belasten?

Seminar in Zofingen zum Ausdruck gebracht worden. 2. Bejahendenfalls: Was gedenkt der Bundesrat hiergegen

Ich erkläre deshalb: Ich habe keinen Anlass, mich gegen das vorzukehren? Ist er unter Umständen bereit, Volk und Stän-

Postulat zu wenden. Ich nehme zur Kenntnis, dass es keine den nochmals Gelegenheit zu bieten, zur Schwerverkehrs-

Herabminderung der Leistungen oder eine Verschlechte- abgabe Stellung zu nehmen, sofern er nicht auf Grund von

rung in Richtung Minimalforderung will. Artikel 17 Absatz 5 der Übergangsbestimmungen der Bun-

desverfassung vorgehen will?

Kündig: Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Äusserun-

gen von Herrn Weber. Wenn Herr Weber das Postulat so Texte de l'interpellation du 5 mars 1985

auslegt, dass keine Veränderungen am heutigen Stand der Les réactions inattendues- même pour le Conseil fédéral et

Personalvorsorge möglich sind oder möglich sein sollten, les Chambres - de l'étranger après l'introduction de la

dann, glaube ich, legt er es falsch aus. redevance sur les poids lourds ne pouvaient guère être

Ich will mit diesem Postulat mit Sicherheit nicht, dass wir für pévues par le peuple suisse lors de la votation.

das Bundespersonal die gesetzlichen Mindestbestimmun-

Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-

gen des BVG als zukünftige Limite anstreben. Mir scheint

vantes:

aber, dass einige Punkte für die Zukunft wichtig sind und

überprüft werden müssen. Bundesrat Stich hat sehr richtig 1. Outre les inconvénients subis par les transporteurs, faut-

gesagt, dass uns die Altersstruktur in Zukunft einige Pro- il s'attendre à d'autres conséquences de la taxe poids lourds

bleme auferlegen wird, und zwar nicht nur in bezug auf die qui seraient néfastes pour les relations entre notre pays et

Personalvorsorge beim Bund, sondern früher oder später ses voisins?

auch bei der AHV und bei anderen Sozialwerken. Dies 2. Dans l'affirmative, que pense entreprendre le Conseil

bedingt, dass man von Zeit zu Zeit wieder einmal Grundsatz- fédéral? Est-il disposé le cas échéant à redonner au peuple

überlegungen macht und sich die Frage stellt, ob die et aux cantons l'occasion de se prononcer sur la redevance,

zukünftige Entwicklung nicht anders zu gestalten ist. à moins qu'il n'use de la faculté que lui donne l'article 17,

Da ist zum Beispiel die Frage: Sind die Leistungen der 5e alinéa des dispositions transitoires de la Constitution fé-

heutigen Personalvorsorge des Bundes richtig, oder sind sie dérale?

zu hoch? Ich möchte heute weder behaupten, sie seien zu

hoch noch sie seien zu niedrig; aber mir scheint eine Über- Hefti: Das Ausland scheint nicht bereit zu sein, sich mit der

prüfung sei von Zeit zu Zeit notwendig. Wesentlich ist mir Einführung der schweizerischen Schwerverkehrsabgabe

auch, dass die Frage des Teuerungsausgleichs wieder ein- einfach abzufinden. Gegenmassnahmen wurden bereits

mal angegangen wird und im Bereich des Teuerungsaus- ergriffen oder stehen in Vorbereitung. Fremde Regierungs-

gleichs insbesondere die Frage der Beteiligung der Arbeit- mitglieder, namentlich europäische, äussern sich unge-

nehmer an den Kosten überdacht wird, denn sonst werden wohnt negativ über unser Tun. Die gleichzeitig eingeführte

wir das uniimitierte Defizit, das heute nahezu so viel wie die

Autobahnvignette dürfte, wenigstens gegenwärtig, auf

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zusammen aus- geringeren Widerstand stossen.

macht, in Zukunft diskussionslos zu tragen haben. Es war wohl diese unerwartete Reaktion des Auslandes,

Ich glaube auch, dass die Wünsche nach mehr Transparenz welche dem Bundesrat erstmals Anlass gab, bezüglich der

im Bereich der Altersvorsorge ein berechtigtes Anliegen Schwerverkehrsabgabe mit europäischen Verwaltungsstel-

sind; denn wir haben ja insbesondere durch das BVG ver- len Kontakt aufzunehmen. Er tat dies durch einen Botschaf-

sucht, ganz allgemein mehr Transparenz in die Altersvor- terim Bundesamt fürAussenwirtschaft. Dieser hohe Beamte

sorge zu bringen. konnte sicher darauf hinweisen, dass auch das Ausland den

Es geht mir also heute mit meinem Postulat nicht darum, zu Verkehr belastet, im Ergebnis vielleicht teils noch stärker als

sagen, wir müssten Leistungen verändern, sondern es geht wir selbst. Es ist jedoch die Art und Weise, in welcher die

mir darum, dass man ganz klare Konzepte für die Zukunft Schweiz die Belastung vornimmt, woran sich andere Staa-

schafft und die grundsätzliche Überprüfung des heute ten stossen, weil ihrer Meinung nach ein solches Vorgehen

Bestehenden vornimmt, ohne eine Wertung damit zu ver- den bestehenden zwischenstaatlichen Abmachungen wider-

binden. spricht. Wir leisten solchen Auffassungen vielleicht noch

etwas Vorschub, wenn wir in dieser Sache vor allem den

Vizepräsident: Wird das Wort noch verlangt? - Das ist nicht Vorsteher des Finanzdepartementes sich exponieren lassen.

der Fall. Bis jetzt standen die dem schweizerischen Transport-

gewerbe erwachsenden Schwierigkeiten im Vordergrund

Überwiesen - Transmis

der inländischen Diskussion. Indessen kann ich mich nicht

der Befürchtung erwehren - und das war der eigentliche

Grund für meine Interpellation -, dass besonders die

Schwerverkehrsabgabe für die Schweiz nachteilige Folgen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Kündig. Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen

Postulat Kündig. Personnel fédéral. Institutions de prévoyance

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.481

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1985 - 09:00

Date

Data

Seite 215-217

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Ref. No 20 013 389

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