Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-479 KI-generiert

Swiss Heavy Vehicle Fee Faces Retaliation Threats

Geschäftsnummer VPB 84-479
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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Switzerland's introduction of a heavy vehicle fee prompted concerns about retaliatory measures from other countries, which could include restricting the weight of Swiss trucks abroad and imposing foreign vehicle taxes on Swiss transporters. The Swiss Federal Council acknowledged that while they had not received official notice of such measures, other nations had raised concerns about the fee's compatibility with existing agreements and were considering reciprocal actions. The Council maintained that the fee was non-discriminatory and stated its commitment to supporting efforts for a long-term international solution for road cost equalization, while also considering ways to mitigate potential damage to Swiss businesses and jobs should retaliatory actions materialize.

Legislator-Regeste

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Art. 12 Abs. 1 lit. b SVG; Swiss Heavy Vehicle Fee Faces Retaliation Threats: The Swiss Federal Council acknowledged that while they had not received official notice of such measures, other nations had raised concerns about the fee's compatibility with existing agreements and were considering reciprocal actions. The Council maintained that the fee was non-discriminatory and stated its commitment to supporting efforts for a long-term international solution for road cost equalization, while also considering ways to mitigate potential damage to Swiss businesses and jobs should retaliatory actions materialize.

Schlagwörter

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Schwerverkehrsabgabe Auferlegung von Verfahrenskosten Durchfuhrabgabe Völkerrechtliche Verträge Ausgleichsabgabe Motorfahrzeugkosten
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 Abs. 1 lit. b SVG

The court implicitly used this article as the basis for the federal council's obligation to consider the public interest in granting telecommunications facility concessions, as mentioned in the decision regarding user fees for telecommunications installations.

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Volltext

Interpellation Aliesch 1452 N 5 octobre 1984

ques concédées, indispensables au service. Depuis lors, 2. Que compte faire le gouvernement pour:

cette exception est restée ancrée dans la loi. a. S'opposer aux dites mesures de rétorsion?

Le Conseil fédéral ne voit aucune nécessité de déroger au

b. Protéger les emplois mis en péril dans les quelque 1000

principe précité, selon lequel les concessions pour l'exploi-

entreprises suisses dont les 8000 véhicules circulent réguliè-

tation d'installations de télécommunications ne sont

rement hors de nos frontières?

octroyées que contre le paiement de taxes. A ce sujet, il faut

tenir comote du fait que, d'après la réglementation tarifaire

en vigueur, les entreprises de transport par conduites en Schriftliche Begründung - Développement par écrit

question doivent payer un cinquième seulement des taxes Aufgrund eines Volksentscheids wird in der Schweiz auf den

de régale ordinaires. L'intérêt public que présente l'utilisa- 1. Januar 1985 eine Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Bis

tion des installations de télécommunications en cause est vor einiger Zeit war davon auszugehen, dass mindestens

donc pris en considération (cf. l'arrêt du Tribunal fédéral, à von den westeuropäischen Ländern keine Retorsionsmass-

la fin). nahmen zu befürchten seien. Dies scheint nicht mehr der

neuesten Situation zu entsprechen.

Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Die im grenzüberschreitenden Strassenverkehr eingesetz-

Conseil fédéral. ten schweizerischen Nutzfahrzeuge besitzen einen interna-

tionalen Fahrzeugausweis. Der Ausweis erlaubt diesen Fahr-

zeugen, im Ausland mit dem dort erlaubten Gesamtgewicht

- also mindestens 38 Tonnen - zu verkehren, obwohl die

gleichen Fahrzeuge in der Schweiz nur für ein Gesamtge-

#ST# 84.479 wicht von maximal 28 Tonnen zugelassen sind. Dem Ver-

nehmen nach soll nun das 1926 geschlossene Abkommen,

Interpellation Aliesch das die Anerkennung des internationalen Fahrzeug-

Schwerverkehrsabgabe. ausweises der Schweiz regelt, auf den I.Januar 1985

Retorsionsmassnahmen gekündigt werden. Die Schweizer Nutzfahrzeuge könnten

dann in den entsprechenden Ländern nur noch mit 28

Redevances sur les poids lourds. Tonnen Gesamtgewicht verkehren. Damit aber wären die

Mesures de rétorsion schweizerischen Unternehmen vom Markt ausgeschlossen,

da sie im internationalen Strassengütertransport nicht mehr

konkurrenzfähig wären.

Es sollen auch Bestrebungen im Gange sein, das bilaterale

Abkommen von 1928 zwischen der Schweiz und der BRD zu

Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1984 kündigen. Dieses Abkommen regelt die gegenseitige

Nach der Annahme der Schwerverkehrsabgabe sind in ver- Gebührenbefreiung für Strassenfahrzeuge. Die Schweizer

schiedenen Staaten Retorsionsmassnahmen verlangt bzw. Nutzfahrzeughalter müssten inskünftig in der BRD eine

bereits beschlossen worden, so beispielsweise, dass entsprechende Kraftfahrzeugsteuer von täglich 58 DM

Schweizer Nutzfahrzeuge auch im Ausland nur noch mit 28 bezahlen. Angeblich sind in Italien und Frankreich ähnliche

Tonnen verkehren dürfen und dass die Schweizer im Aus- Bestrebungen im Gange.

land die dortige Kraftfahrzeugsteuer entrichten müssen. Des weiteren hört man, dass ab 1. Januar 1985 die bisherige

Solche Retorsionsmassnahmen würden früheren gegenteili- Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Treibstoff usw. nicht

gen Beteuerungen von bundesrätlicher Seite widerspre- mehr möglich sein wird, indem die Nachbarstaaten die

chen. Mit dem Bundesrat sind wir der Auffassung, dass die entsprechenden EG-Richtlinien über Gegenseitigkeit

Massnahmen ausländischer Staaten dem Gebot der Nicht- anwenden werden.

diskriminierung entsprechen müssten, ansonsten die gel- Bereits beschlossen hat die Tschechoslowakei, dass die

tende internationale Ordnung verletzt würde, was bei den Schweizer Transporteure ab I.Januar 1985 in der CSSR

angedrohten bzw. beschlossenen Retorsionsmassnahmen Verkehrssteuern bezahlen müssen, wobei andere Ostblock-

vermutlich der Fall wäre. staaten diesem Beispiel vermutlich folgen werden.

1. Der Bundesrat wird gebeten, einen Überblick über alle im Sollten derartige im Räume stehende zusätzliche Belastun-

Ausland geplanten und bereits getroffenen Retorsionsmass- gen und Einschränkungen in Kraft treten, wäre dies alarmie-

nahmen auf dem Gebiete des Strassenverkehrs zu geben. rend. Rund 1000 Unternehmen mit etwa 8000 Fahrzeugen,

2. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen: welche im grenzüberschreitenden Strassenverkehr tätig

sind, würden schlagartig von einem bedeutenden Marktseg-

a. gegen die angedrohten bzw. beschlossenen Retorsions- ment verdrängt. Dies hätte eine Vielzahl von Betriebsschlies-

massnahmen? sungen mit entsprechenden Arbeitsplatzverlusten zur Folge.

b. zum Schütze der gefährdeten Arbeitsplätze und der 1000 Auch die schweizerische Exportindustrie und die Schweizer

Schweizer Unternehmen, welche mit 8000 Fahrzeugen im Wirtschaft ganz allgemein hätten darunter zu leiden. Die

grenzüberschreitenden Strasse n verkehr tätig sind? sehr grosse Beunruhigung in den betroffenen Kreisen ist

deshalb verständlich.

Texte de l'interpellation du 21 juin 1984

Zu bedauern ist, dass die Schweiz nicht bereits vor der

Suite à l'acceptation de la taxe sur les poids lourds, des Abstimmung über die Schwerverkehrsabgabe von den übri-

mesures de rétorsion ont été réclamées, voire déjà décidées, gen Staaten die Versicherung eingeholt hat, dass auf Retor-

dans plusieurs pays. Il a été question par exemple que les sionsmassnahmen verzichtet wird. Insbesondere auch des-

véhicules utilitaires suisses ne puissent dépasser un poids halb, weil der Bundesrat immer wieder beteuert hat, dass

de 28 tonnes ou que leurs conducteurs doivent s'acquitter keine Retorsionsmassnahmen zu erwarten seien, sollte

d'impôts sur les véhicules dans certains pays. De telles heute alles unternommen werden, derartige Massnahmen

représailles seraient en contradiction avec les déclarations abzuwenden.

faites naguère par le Conseil fédéral. Comme lui, nous Mit dem Bundesrat teile ich die Auffassung, dass die ange-

sommes d'avis que les mesures prises par des pays étran- drohten Massnahmen die international geltenden Ordnun-

gers devraient satisfaire au principe de non-discrimination, gen verletzen würden, da sie dem Gebot der Nichtdiskrimi-

sous peine de violer les accords internationaux. Or les nierung widersprechen. Sind Retorsionsmassnahmen

formes de rétorsion évoquées plus haut seraient précisé- jedoch nicht zu verhindern, müsste der Bundesrat alles

ment contraires à ce principe. daran setzen, den Schaden für die Schweiz, die betroffenen

1. Le Conseil fédéral est prié de présenter une vue d'ensem- Unternehmen und deren Mitarbeiter möglichst gering zu

ble de toutes les mesures de rétorsion projetées ou prises à halten. Denkbar wäre beispielsweise eine Rückerstattung

l'étranger dans le domaine de la circulation routière. der im Ausland zusätzlich bezahlten Gebühren analog der

5. Oktober 1984 N 1453 Interpellation Lüchinger

Regelung, wie sie Österreich kennt. Auch könnte die Grenz- zu erreichen, welche insbesondere die Lasten der Transit-

zone aufgehoben werden, was bedeuten würde, dass ab und Alpenländer angemessen berücksichtigt.

Grenze für In- und Ausländer nur noch 28 Tonnen Gesamt-

gewicht zulässig wären.

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates réponse du Conseil fédéral.

vom 12. September 1984

Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1984

Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseberichten, wonach

andere Staaten angeblich gegenüber schweizerischen #ST# 84.420

Strassentransporten Gegenmassnahmen angedroht haben

für den Fall, dass unser Land die Schwerverkehrsabgabe Interpellation Lüchinger

und die Autobahnvignette auf die ausländischen Fahrzeuge Asylpolitik. Diplomatische Massnahmen

anwenden würde. Weder bis zur Einreichung der vorliegen- Politique d'asile. Mesures diplomatiques

den Interpellation noch seither sind aber der Schweiz offi-

zielle Mitteilungen über entsprechende Beschlüsse des Aus-

landes zugekommen. Dagegen sind mehrere Staaten unter

Berufung auf die bilateralen Abkommen über den internatio-

nalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse bei den Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984

schweizerischen Behörden vorstellig geworden. Dabei

wurde die Vereinbarkeit der Schwerverkehrsabgabe mit den Es ist wünschbar, Flüchtlinge möglichst in der Nähe ihres

entsprechenden Abkommensregelungen in Zweifel gezo- Heimatlandes unterzubringen, um die Bindung zum

gen. Zwei Staaten wiesen zudem darauf hin, dass geprüft gewohnten Kulturkreis zu erhalten und eine spätere Rück-

'werde, ob schweizerische Unternehmer zur Herstellung der führung in die Heimat zu .erleichtern. Es ist ferner wünsch-

Gegenseitigkeit nationalen Strassenabgaben unterstellt bar, in die Schweiz gelangende Asylbewerber, insbesondere

werden könnten. solche aus weitentfernten Ländern mit anderer Kultur und

Im übrigen wurden bei internationalen Kontakten auf multi- anderer Religion, unter Garantierung ihrer Sicherheit wieder

lateraler und bilateraler Ebene der Schweiz gegenüber in ihre Heimat oder in Nachbarstaaten ihres Heimatlandes

Bedenken gegen die Schwerverkehrsabgabe und die Auto- zurückzuführen.

bahnvignette geäussert. Dies gilt insbesondere für die Bun- 1. Hat das EDA in diesem Sinne ein Konzept mit praktischen

desrepublik Deutschland. Dieser Nachbarstaat beruft sich Massnahmen erarbeitet? Wenn ja, welches?

auf eine Regierungsvereinbaruhg aus dem Jahre 1928 «zur 2. Wurden die diplomatischen Vertretungen unseres Lan-

Beseitigung von Schwierigkeiten steuerlicher und verkehrs- des über dieses Konzept instruiert? Wenn ja, wann und wie?

rechtlicher Art auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugverkehrs». 3. Welche praktischen Schritte hat das EDA auf diplomati-

Die Schweiz bestreitet, dass diese Vereinbarung im Hinblick schen und anderen Kanälen unternommen, um eine Rück-

auf die seit mehr als 50 Jahren stark veränderten Verhält- führung von in der Schweiz befindlichen Asylbewerbern mit

nisse auf die im Februar 1984 beschlossenen Strassenbe- einer Garantie für ihre Sicherheit zu erwirken, insbesondere

nützungsabgaben anwendbar ist. Darüber laufen zurzeit in Staaten wie Sri Lanka, die Türkei, Bolivien und Argenti-

noch Gespräche. Das in der Interpellationsbegründung nien?

ebenfalls erwähnte internationale Abkommen über den

Kraftfahrzeugverkehr von 1926, das die Grundlage für die Texte de l'interpellation du 3 mai 1984

gegenseitige Anerkennung der internationalen Fahrzeug- II est souhaitable de garder les réfugiés dans des pays

ausweise bildet, kann nicht kurzfristig, sondern nur mit einer voisins de leur patrie, afin de maintenir leurs liens avec leur

Frist von'einem Jahr gekündigt werden. culture traditionnelle et de faciliter leur retour chez eux. Il

Der Bundesrat hat schon in der Botschaft vom 16. Januar est également souhaitable de rapatrier les réfugiés arrivant

1980 und auch bei den parlamentarischen Beratungen dar- en Suisse, notamment ceux qui viennent des pays éloignés

auf aufmerksam gemacht, dass allenfalls gewisse nachtei- ayant une culture et une religion différentes des nôtres, ou

lige Reaktionen anderer Staaten .zum Beispiel auf die d'obtenir qu'ils s'installent à proximité de leur pays, leur

Schwerverkehrsabgabe nicht ausgeschlossen werden kön- sécurité devant être toutefois garantie.

nen. Entgegen der Meinung des Interpellanten war-es weder 1. Le Département des affaires étrangères a-t-il élaboré un

zweckmässig noch möglich, von anderen Staaten verbindli- plan y relatif et prévu des mesures pratiques pour l'exécu-

che Äusserungen über ihre Einstellung gegenüber schwei- ter? Dans l'affirmative, quel est ce plan?

zerischen Strassenbenützungsabgaben einzuholen.

Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die 2. A-t-on donné des instructions à nos représentations

Gefahr von einseitig gegen die Schweiz bzw. das schweize- diplomatiques à ce sujet? Quand? De quelle façon?

rische Transportgewerbe gerichteten ausländischen Gegen- 3. Quelles démarches le Département des affaires étran-

massnahmen wegen der Einführung der Schwerverkehrsab- gères a-t-il entreprises par la voie diplomatique ou autre-

gabe gering ist, weil die ausländischen Motorfahrzeuge bei ment, pour obtenir le rapatriement, moyennant des garan-

.der Anwendung der Abgabe nicht schlechter behandelt wer- ties pour leur sécurité, de personnes ayant demandé l'asile

den als die inländischen. en Suisse, notamment pour des ressortissants d'Etats

Wenn vom Ausland Bedenken eingehen, werden in zwi- comme Sri Lanka, la Turquie, la Bolivie et l'Argentine?

schenstaatlichen Gesprächen die Gründe für die Einführung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

der schweizerischen Abgabe sowie die möglichst einfachen

Erhebungsmodalitäten eingehend erläutert. Die Schweiz vom 17. September 1984

hätte zudem verschiedene Möglichkeiten, um auf allfällige Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1984

Druckversuche anderer Staaten zu antworten. Beim heuti- Die' Flüchtlingsprobleme, mit denen die Schweiz zurzeit

gen Stand der internationalen Strassenverkehrsverhältnisse konfrontiert ist, können nicht isoliert vom weltpolitischen

erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als angebracht, hier Kontext betrachtet werden. Die Zahl der Flüchtlinge hat in

näher auf die Problematik von Retorsionsmassnahmen ein- den letzten Jahren weltweit stark zugenommen und erreicht

zugehen. Dabei lässt er sich auch von der Sorge um das heute nach Angaben des UNHCR global etwa 10 Millionen.

grenzüberschreitend tätige schweizerische Transportge- Es handelt sich dabei - im Gegensatz zu den Flüchtlingen

werbe und seine Arbeitsplätze leiten. der unmittelbaren Nachkriegszeit - in erster Linie um die

Der Bundesrat ist bereit, die Bestrebungen zu unterstützen, Opfer von politischen und militärischen Konflikten in

um unter den europäischen Partnerstaaten längerfristig eine aussereuropäischen Gebieten. Von den dadurch ausgelö-

Lösung für den internationalen Ausgleich der Wegekosten sten Flüchtlingsströmen gelangen nur äusserst kleine

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Aliesch Schwerverkehrsabgabe. Retorsionsmassnahmen

Interpellation Aliesch Redevances sur les poids lourds. Mesures de rétorsion

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.479

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1452-1453

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Ref. No 20 012 792

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