Federal Council Recommends Postulate on Agricultural Water Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council proposed transforming a motion into a postulate concerning water protection in agriculture. The motion highlighted significant phosphate and nitrate pollution from farming, impacting lakes and drinking water. It called for intensified efforts to protect waters, solve manure storage and disposal issues, ensure cantonal compliance, promote cleaner barn designs, and regulate phosphorus in animal feed. The Council acknowledged the necessity of these measures but, due to existing legislative powers, opted to recommend a postulate, allowing for further deliberation and investigation into the implementation of these environmental protections.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Council Recommends Postulate on Agricultural Water Protection: die Entwicklung von Tierställen zu fördern, bei denen eine säumige Kantone auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen.
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KI-generiertVolltext
21. März 1986 N 441 Motion Mauch
vengono, specie dopo l'intervento in Messico, costante- lacs par les phosphates et des réserves d'eau potable par les
mente approfonditi. La Croce Rossa Svizzera, che pure nitrates;
appartiene alla Catena di salvataggio, coordina inoltre la sua 2. D'élaborer une solution globale permettant de résoudre
azione di soccorso con la Lega della Società di Croce les difficultés provenant du stockage et de l'élimination des
Rossa. engrais de ferme (financement, vulgarisation, contrôle gé-
In generale la coordinazione del soccorso internazionale è néral);
assunta dall'UNDRO in stretta collaborazione con il governo 3. D'inviter les cantons retardataires à assurer l'exécution
dei Paesi colpiti. A questo proposito il Corpo mette annual- requise des dispositions concernant la protection des eaux
mente esperti a disposizione di diverse organizzazioni del- dans l'agriculture;
l'ONU, fra l'altro l'Alto Commissariato per i rifugiati e l'UN- 4. De promouvoir le développement d'étables qui nécessi-
DRO. Con entrambe le organizzazioni esiste un accordo che tent peu de main-d'oeuvre pour l'évacuation et l'utilisation
regola le modalità della collaborazione. du fumier solide ou dans lesquelles il est possible de passer
La coordinazione è pure importante nella zona stessa della à peu de frais du système de fumier semi-liquide déjà adopté
catastrofe dove si trovano a cooperare enti assistenziali à un système de fumier de ferme solide, moins dangereux
pubblici e privati, nazionali e internazionali. Questo compito pour les eaux;
viene generalmente assunto dal governo del Paese colpito o 5. De fixer pour la teneur en phosphore des produits d'affou-
dai suoi delegati. Alla stregua di quanto avviene nell'ambito ragement une valeur recommandée telle que le fourrage ne
della cooperazione allo sviluppo costantemente, la Svizzera contienne pas, pour chaque espèce d'animaux, un pourcen-
opera, nel contesto dell'aiuto in caso di catastrofe, a favore tage de phosphore plus important que cela n'est nécessaire
di un miglioramento della coordinazione internazionale. du point de vue de l'alimentation.
Tuttavia, in caso di interventi urgenti, ciò non deve andare a
scapito dell'efficienza e della rapidità dell'azione. Il corpo ha Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
già firmato con diversi Paesi accordi che consentono la sua Borei, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys,
tempestiva entrata in azione in caso di catastrofe. Eggli-Winterthur, Euler, Fehr, Friedli, Hubacher, Jaggi, Lanz,
Il Consiglio federale è disposto ad esaminare la necessità di Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Meyer-
un migliore e coordinato rilevamento delle informazioni Bern, Neukomm, Ott, Reimann, Riesen-Fribourg, Ruffy,
riguardanti il soccorso in caso di catastrofe, sia in grembo Schmid, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay,
all'Organizzazione delle Nazioni Unite per il socccorso in Weber-Arbon (29)
caso di catastrofe, sia al di fuori di questa organizzazione.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Gewerbe und Haushaltungen sind heute einschneidende
Dichiarazione scritta del Consiglio federale Auflagen durch den Gewässerschutz wie Normen für die
Déclaration écrite du Conseil fédéral Abwassereinleitungen, Waschmittelbeschränkungen und
II Consiglio federale propone di trasformare la mozione in gewässerschutzbewusstes Handeln auferlegt.
un postulato. Für die Landwirtschaft fehlen solche verordnungsrechtliche
Normen, obwohl Fachleute des Bundes das massgebende
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Gewässerverunreinigungspotential aus der Landwirtschaft
(vor allem durch Hofdünger) auf ein Vielfaches desjenigen
aus dem Gewerbe und den Haushaltungen schätzen.
Für den Schutz der Gewässer sind in den vergangenen 30
Jahren durch Private, Gemeinden, Kantone und den Bund
#ST# 84.462 über 20 Milliarden Franken ausgegeben worden. Kaum ins
Gewicht fällt andererseits, was an Massnahmen in bezug auf
Motion Mauch den landwirtschaftlichen Hofdünger unternommen worden
Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist.
Agriculture et protection des eaux Es kann sich grundsätzlich nicht darum handeln, die wirt-
schaftliche Lage der Bauernfamilien durch Gewässerschutz-
auflagen noch schwieriger zu machen, als sie sonst schon
ist, vor allem in den Rand- und Bergregionen. Aber tagtägli-
che Schwierigkeiten bei der Beseitigung der Gülle, unzurei-
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1984 chende Stapeleinrichtungen auf den Höfen, unzureichende
Der Bundesrat wird beauftragt: Ausbildung, fehlende Fachinformation im Alltag und baufäl-
1. den Gewässerschutz in der Landwirtschaft-mit Blick auf lige Einrichtungen haben regional und saisonal auf die
die durch diese verursachte Phosphatbelastung der Seen Gewässer oft katastrophale Auswirkungen. Selbst geringe
und die Nitratbelastung der Trinkwasserreserven - mit allen Verluste, die bei der Beseitigung enormer Tiergüllemengen
Mitteln voranzutreiben; auftreten, können für die Gewässer verheerend sein. Solche
2. die bei der Hofdüngerlagerung und -beseitigung beste- Gewässerbelastungen sind nicht unvermeidlich und sollten
henden Schwierigkeiten umfassend zu lösen (Finanzierung, aus der Sicht des Gewässerschutzes nicht mehr länger
Beratung, allgemeine Kontrolle); toleriert werden.
3. säumige Kantone zum erforderlichen Vollzug der Gewäs- Der Bundesrat wird daher beauftragt, das Erforderliche so
serschutzbestimmungen in der Landwirtschaft anzuhalten; rasch als möglich durchzusetzen und insbesondere auch
4. die Entwicklung von Tierställen zu fördern, bei denen eine säumige Kantone auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen.
arbeitssparende Festentmistung und Verwertung möglich Einwände von Vollzugsseite, es fehle an den nötigen
ist oder bei denen bestehende Flüssigmistverfahren kosten- Arbeitskräften sowie an den finanziellen Mitteln, können
günstig auf weniger gewässergefährdende Festmistverfah- nicht länger akzeptiert werden, denn mangelnder Gewässer-
ren umgestellt werden können; schutz verursacht nachweislich hohe volkswirtschaftliche
5. für Futtermittel einen Richtwert für den Phosphorgehalt Kosten. Die Finanzierung des Gewässerschutzes muss also
so festzulegen, dass das Futter je nach Tierart nicht mehr als mit Blick auf die gesamte Volkswirtschaft beurteilt werden.
den ernährungsphysiologisch nötigen Anteil an Phosphor Es muss alles unternommen werden, um die in unserem
enthält. Land produzierten tierischen Dünger sowie die Handelsdün-
ger gewässerschützerisch in ein gemessen an der zur Verfü-
Texte de la motion du 19 juin 1984 gung stehenden Bodenfläche angepasstes Gleichgewicht
Le Conseil fédéral est chargé: zurückzuführen. Wenn nötig, sind die Kantone anzuhalten,
1. D'activer par tous les moyens la protection des eaux dans dieses Gleichgewicht über die Herabsetzung der Tierbe-
l'agriculture, notamment en ce qui concerne la pollution des stände bei den einseitig auf Importfuttermitteln basierenden
Motion Mauch 442 N 21 mars 1986
Mastbetrieben zu erreichen. Grundlage dazu wären umfas- I.Angesichts der in den übrigen Sektoren des Gewässer-
sende einzelbetriebliche Düngungspläne, die allerdings schutzes laufenden Bemühungen - wie technische Verbes-
einen gut funktionierenden und ausgebauten Beratungs- serungen bei der Abwasserreinigung, Verbot der Waschmit-
dienst voraussetzen. Als Sofortmassnahme sind, wo unum- telphosphate, Vollzug der Klärschlammverordnung, see-
gänglich, die Güllekästen den Anforderungen des Gewäs- interne Massnahmen zur Behebung der Folgen der Gewäs-
serschutzes anzupassen. Die Kantone sind daher anzuwei- sereutrophie - muss beim landwirtschaftlichen Gewässer-
sen, das Nötige innert nützlicher Frist in Sanierungsplänen schutz rascher gehandelt werden. Tatsächlich vermochten
festzuhalten und der zuständigen Bundesstelle einzurei- die bis anhin unternommenen Schritte noch keinen nach-
chen. Längerfristig ist alles vorzukehren, um die in den haltigen Erfolg zu erzielen, so dass die durch die Landwirt-
vergangenen Jahren sogar in den Hügel- und Berggebieten schaft verursachte Belastung mit Phosphaten und Nitraten
geförderten Schwemmentmistungen an der Zahl wieder ein- heute eindeutig ins Gewicht fällt. Die Sanierung der wichtig-
zuschränken. Zumindest im Winterhalbjahr sollten solche sten Verunreinigungsquellen muss dringend an die Hand
Anlagen so umgestellt werden können, dass Festmist berei- genommen werden.
tet werden kann. Die Entwicklung solcher Anlagen fällt in 2. Hinsichtlich der Finanzierung der meist sehr teuren Anla-
den Aufgabenbereich der Forschungsanstalt Tänikon, wel- gen auf den Viehhaltungsbetrieben ist darauf hinzuweisen,
che die dafür nötigen finanziellen Mittel erhalten soll. dass im Berggebiet namhafte Bundesbeiträge-vor allem im
Allerdings darf nicht ausser acht gelassen werden, dass Rahmen der Stallsanierungen - aufgrund der Bodenverbes-
bauliche Massnahmen nicht nur sehr teuer, sondern in serungsverordnung ausgerichtet werden können. Die Bei-
vielen Fällen reine Symptombekämpfung sind. Wenn in tragssätze für Düngeranlagen im Berggebiet sind auf den
einer Region gemessen an der für Dünger geeigneten Land- 1. Januar 1986 erhöht worden.
fläche grundsätzlich zuviel Hofdünger anfällt, lässt sich das In der Vernehmlassung zum revidierten Gewässerschutzge-
Problem mit Bauen allein nie lösen. setz sind von verschiedenen Seiten Vorschläge für eine
Generell muss die Querverbindung Landwirtschaft/Gewäs- allgemeine Unterstützung mit à fonds perdu-Beiträgen als
serschutz in den Kantonen besser spielen; die kantonalen Anreiz besonders für Familienbetriebe gefordert worden.
Beratungsdienste sind trotz Personalstopp auszubauen und Die Frage wird daher in diesem Rahmen erneut geprüft
auf diese besonderen Aufgaben hin auszubilden. werden. Unbefriedigend ist - trotz einzelner sehr erfreuli-
Zur Erreichung des vom Gesetzgeber vorgegebenen Gewäs- cher Fortschritte - der Umstand, dass in manchen Kantonen
serschutzzieles sind sämtliche eingeleiteten und geplanten die für die Beratung in Fragen des Gewässerschutzes not-
Massnahmen wichtig. Eine deutlich beschleunigte Gangart wendige finanzielle und personelle Verstärkung der kanto-
beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz sowohl rechtlich nalen Fachdienste nur sehr zögernd vorgenommen wird.
als auch im Vollzug ist aber unumgänglich. Auch bloss eine minimale Kontrolle der technischen Anla-
gen und der gewässerschützerischen Sorgfaltspflicht der
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Viehhalter durch die kantonalen Gewässerschutzfachstellen
vom 3. März 1986 - in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen landwirt-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986 schaftlichen Beratungsdiensten - ist daher kaum möglich.
Gegenwärtig tritt die landwirtschaftliche Hofdünger- und Der Aufbau einer intensiven Fachberatung sowie die Kon-
Bodenbewirtschaftung als wichtige Ursache von Gewässer- trolle der Gewässerschutzauflagen in der Landwirtschaft
belastungen erneut ins öffentliche Interesse. Phosphorab- sollten deshalb ohne weiteren Verzug verwirklicht werden.
schwemmung und Abschwemmung organischer Stoffe ver- 3. Einige Kantone verfügen über klare Konzepte für den
ursachen Eutrophie und Sauerstoffzehrung in den Seen. umfassenden, raschen und gezielten Vollzug des Gewässer-
Das Grundwasser wird hauptsächlich durch Ueberdüngung schutzes in der Landwirtschaft; andere sind-wie erwähnt-
oder durch Mineralisationsvorgänge in brachliegenden leider noch nicht soweit. Eine Verzögerung aus rein admini-
Böden mit Nitraten aufgesalzen, wobei öfter gesundheitsbe- strativen und politischen Gründen darf nicht mehr länger
denkliche Konzentrationen erreicht werden. Gemäss Stati- hingenommen werden.
stik ist Gülle eine Hauptursache für das Fischsterben. 4. Die Frage «Flüssig- oder Festentmistung» kann nicht
Das Bundesamt für Umweltschutz und das Bundesamt für allein aus der Sicht des Gewässerschutzes betrachtet wer-
Landwirtschaft bemühen sich seit langem, die mit dem den. Noch fehlen gewisse technisch-wirtschaftliche Voraus-
Vollzug des Gewässerschutzgesetzes beauftragten kantona- setzungen, um dem Festentmistungsverfahren im Rahmen
len Gewässerschutzfachstellen sowie die landwirtschaftli- einer rationellen und umweltgerechten Hofdüngerbewirt-
chen Behörden und Beratungsdienste mit Empfehlungen, schaftung zum Durchbruch zu verhelfen. Entsprechende
Wegleitungen und Kreisschreiben zu diesem Thema zu Untersuchungen laufen zurzeit an der Forschungsanstalt für
beraten und zu unterstützen. Wegen der sehr komplizierten Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon. Die land-
Materie hat der Bundesrat bis heute allerdings davon abge- wirtschaftlichen Subventionsbehörden versuchen immer-
sehen, eine umfassende Regelung über die Hofdüngerver- hin, die Festmistbereitung vermehrt zu fördern. Andererseits
wertung und die gewässerschutzbezogenen Folgen der ist zu bedenken, dass gerade im Berggebiet Stroh meist
Bodenbewirtschaftung auf Verordnungstufe zu erlassen. zugekauft werden muss, Mist auf dem Dauergrünland für die
Immerhin sieht die in diesem Jahr voraussichtlich in Kraft Humusbildung kaum nötig ist und Gülle leichter ausge-
tretende Stoffverordnung zum Umweltschutzgesetz Bestim- bracht werden kann. Durch zu hohe Güllenmengen werden
mungen über die landwirtschaftliche Düngung vor. Auch bei nämlich nicht nur die Gewässer gefährdet, sondern wird
der Revision des Gewässerschutzgesetzes aus dem Jahre auch die vielfältige, ausgewogene und ertragreiche pflanzli-
1971, deren Vernehmlassung kürzlich abgeschlossen che Zusammensetzung der Futterflächen gestört oder gar
wurde, werden Vorschriften im Bereich Landwirtschaft dis- zerstört.
kutiert. 5. Seit Jahren bemühen sich Fütterungsfachleute und ver-
An sich ist seit Jahren bekannt, welche Massnahmen zum einzelt auch die Futtermittelindustrie um eine Senkung des
Schütze der Gewässer in der Landwirtschaft zu treffen Phosphatanteils in der Tierfütterung. Anzustreben ist eine
wären. Der Bundesrat anerkennt denn auch die bisherigen dem physiologischen Bedarf der Tiere angepasste Pho-
diesbezüglichen Bemühungen. Er ist aber der Meinung, sphorversorgung, so dass vermeidbare Phosphatverluste
dass diese Anstrengungen angesichts der zahlreichen unge- über die Ausscheidungsorgane der Tiere erst gar nicht
lösten Probleme zu verstärken sind. Im 6. Landwirtschafts- entstehen. Untersuchungen der landwirtschaftlichen For-
bericht hat er seine grundsätzlichen Erwägungen dazu dar- schungsanstalten haben diesbezüglich praktikable Erkennt-
gelegt, und seit kurzem befasst sich auch die eidgenössi- nisse erbracht und auch gezeigt, dass in der Praxis teilweise
sche Gewässerschutzkommission mit den besonderen Fra- zuviel Phosphor verfüttert wird. Der Phosphorgehalt einzel-
gen des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft. ner Mischfutter muss daher gesenkt werden. Auch die Mine-
Zu einzelnen Forderungen der Motion äussert sich der Bun- ralstoffergänzung, die der Landwirt bei der Fütterung selbst
desrat wie folgt: vornimmt, muss noch besser auf die Bedürfnisse des einzel-
21. März 1986 N 443 Motion Robbiani
nen Tieres abgestimmt werden. Für den Phosphoreinsatz in ausschliesslich in der männlichen Form anzutreffen sind,
Mischfuttermitteln wird eine freiwillige Vereinbarung mit obwohl inzwischen vielfach auch Frauen entsprechende
den Futtermittelproduzenten angestrebt. Dass dies möglich Aufgaben übernommen haben. Ebenso sind im Berufsbil-
ist, belegen verschiedene neuere Beispiele. dungsbereich Berufsbezeichnungen in männlicher Form
Der Bundesrat ist bereit, alle auch aus seiner Sicht wichti- vorherrschend; weibliche Umschreibungen finden sich in
gen und dringlichen Anliegen der Motionärin bei den ihm der Regel nur dort, wo es sich um ausgesprochene Frauen-
übertragenen gesetzlichen Verpflichtungen so rasch als berufe handelt. Der Grundsatz der verfassungskonformen
möglich zu verwirklichen; mit dem geltenden Gewässer- Auslegung gebietet es jedoch den Rechtsanwendenden,
schutz- und Umweltschutzgesetz ist dies rechtlich möglich. auch Erlasse, die sich ihrer sprachlichen Form nach nur an
Die Motion fällt daher in den an den Bundesrat delegierten ein Geschlecht richten, grundsätzlich auf beide Geschlech-
Rechtsetzungsbereich, was deren Annahme verunmöglicht. ter anzuwenden. Rein rechtlich gesehen brauchen deshalb
geschlechtsspezifisch formulierte Normen keine Diskrimi-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates nierung darzustellen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Dennoch erscheint es dem Bundesrat angezeigt, Erlasse
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- und Stellenausschreibungen, die für Frauen und Männer in
wandeln. gleicher Weise gelten, wenn immer möglich so zu fassen,
dass die Geschlechter auch in sprachlicher Hinsicht gleich
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat behandelt werden. Geschlechtsspezifische Begriffe in
Gesetzgebung und Stelleninseraten können dazu beitragen,
dass Frauen und Männer wenn nicht rechtlich, so doch
faktisch auf jeweils bestimmte Verhaltensweisen festgelegt
werden.
#ST# 85.947 Es besteht daher die Absicht, in absehbarer Zeit in die
Motion Gurtner Richtlinien der Gesetzestechnik des Bundes Anleitungen für
Diskriminierung der Frau die geschlechtsneutrale respektive an beide Geschlechter
gerichtete Formulierung von Gesetzesbestimmungen aufzu-
in der Amtssprache nehmen. Eine Ueberprüfung ist auch für den Bereich der
Discrimination de la femme Stellenausschreibungen des Bundes vorgesehen.
dans la terminologie officielle
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1985
Der Bundesrat wird beauftragt zu verfügen, dass in allen Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Unterlagen, Verlautbarungen, Gesetzestexten, Verordnun-
gen und insbesondere auch bei Stellenausschreibungen,
Berufsbezeichnungen und Titeln der Bundesbehörden die
weibliche Form ebenfalls eingeführt und genannt werden
muss, wenn nicht ausschliesslich Männer angesprochen #ST# 85.332
werden sollen. Motion Robbiani
Finanzströme zwischen Bund und Kantonen.
Texte de la motion du 10 décembre 1985 Studie
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les dispositions
nécessaires pour qu'on introduise et qu'on utilise aussi le Flux financiers entre la Confédération
genre féminin, lorsque les hommes ne sont pas seuls et les cantons. Analyse
concernés, dans tous les documents, communications offi-
cielles, textes de loi, ordonnances et surtout pour les offres
d'emploi, les désignations de postes dans l'administation et
les titres des autorités fédérales.
Wortlaut der Motion vom 7. Februar 1985
Mitunterzeichner- Cosignataires: Fetz, Herczog (2) Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Regio-
nalprobleme der Schweiz» wurden die Finanzströme zwi-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit schen dem Bund und den Kantonen für das Jahr 1978
Niemand wird bestreiten, dass durch die Sprache öffentli- untersucht und veröffentlicht. Diese Untersuchung des
ches Bewusstsein geschaffen wird. Die patriarchalische Prä- Nationalfonds, die den Titel «Finanzpolitische Instrumente
gung unserer Sprache hat dazu geführt, dass die Frauen in und ihre regionale Inzidenz» (FIRI) trägt, stellt die Herkunft
der Öffentlichkeit oft an den Rand gedrängt oder gar ver- der Einnahmen und die regionale Verteilung der Ausgaben
gessen werden. Bei vielen Funktionen, Berufen und Titeln des Bundes dar.
wird häufig nur die männliche Form genannt und entspre- Die Analyse der Finanzströme zwischen dem Bund und den
chend bei deren Nennung auch nur an Männer gedacht, Kantonen ist unter dem Gesichtspunkt der Regionalpolitik
selbst wenn durchaus auch Frauen davon betroffen sein eine wertvolle Grundlage für eine bessere Koordination der
können. Dadurch werden die Frauen diskriminiert. Diese Finanzpolitik des Bundes.
Diskriminierung hat weitreichende Folgen, wenn z. B. die Darum ist es notwendig, dass die Finanzströme regelmässig
beruflichen Aufstiegschancen beeinträchtigt werden. Eine untersucht werden. Der Bundesrat wird gebeten, eine neue
Gleichstellung der Frau in der Sprache ist deshalb eine Studie zu veranlassen; diese sollte die Finanzströme zwi-
Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Frauen in der schen dem Bund und den Kantonen möglichst umfassend
Gesellschaft. darstellen und nach der gleichen Methode und auf der
gleichen Grundlage erstellt werden wie diejenige von 1978.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 12. Februar 1986 Texte de la motion du 7 février 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986 Dans le cadre du programme national de recherche «Pro-
Es trifft zu, dass die Verwaltungs- und Gesetzessprache blèmes régionaux de la Suisse», les flux financiers entre la
heute noch sehr häufig auf den Mann ausgerichtet ist und Confédération et les cantons pour l'année 1978 furent exa-
namentlich Amts- sowie Funktionsbezeichnungen beinahe minés et rendus public. Cette étude du Fonds national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Mauch Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Motion Mauch Agriculture et protection des eaux
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.462
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 441-443
Page
Pagina
Ref. No 20 014 193
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