Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-437 KI-generiert

Preservation of Agricultural Land in Switzerland

Geschäftsnummer VPB 84-437
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an interpellation regarding the preservation of agricultural land in Switzerland. The interpellant expressed concern that despite legislation aimed at conserving agricultural land, valuable farmland was being lost to other uses. The interpellant questioned the government's measures to ensure adequate arable land for food security, the enforcement of land-use planning laws by cantons, and the effectiveness of existing regulations. The government responded by acknowledging the concerns and outlining the federal framework for land-use planning, emphasizing the cantons' primary responsibility while assuring federal oversight and support. The government indicated that while existing laws provide sufficient tools, their effective implementation by cantons and municipalities is crucial, and it would monitor the situation and consider further measures if necessary.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 26 RPG, Art. 27 RPG, Art. 37 RPG, Art. 1 RPG, Art. 3 RPG; Preservation of Agricultural Land in Switzerland: The interpellant expressed concern that despite legislation aimed at conserving agricultural land, valuable farmland was being lost to other uses. The interpellant questioned the government's measures to ensure adequate arable land for food security, the enforcement of land-use planning laws by cantons, and the effectiveness of existing regulations. The government responded by acknowledging the concerns and outlining the federal framework for land-use planning, emphasizing the cantons' primary responsibility while assuring federal oversight and support. The government indicated that while existing laws provide sufficient tools, their effective implementation by cantons and municipalities is crucial, and it would monitor the situation and consider further measures if necessary.

Schlagwörter

KI-generiert
landwirtschaftliches Grundstück Lebensmittelrecht Bodenrecht Natur- und Heimatschutz Pachtzinskontrolle Vollstreckungsmassnahmen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 1 RPG

Cited as one of the legal bases for protecting agricultural land, which is a central theme of the interpellation and the government's response.

Art. 3 RPG

Cited as one of the legal bases for protecting agricultural land, which is a central theme of the interpellation and the government's response.

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Volltext

19. September 1984 459 Interpellation Gerber

der Richtliniendebatte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht En conséquence, le Conseil fédéral est invité à répondre aux

hat, dass das Programm ohnehin schon überlastet ist. questions suivantes:

Aus allen diesen Gründen beantragt der Bundesrat die 1. Dispose-t-on encore de la surface prévue dans le «plan

Ablehnung der Motion. alimentaire 80» pour accroître l'étendue des terres arables,

Abstimmung - Vote assurer une alternance optimale des cultures et entretenir

Für die Überweisung der Motion 20 Stimmen un cheptel réduit d'animaux de rente? Les plans directeurs

Dagegen 15 Stimmen et les plans d'affectation des cantons permettent-ils d'empê-

cher une réduction de cette surface?

An den Nationalrat - Au Conseil national 2. Le Conseil fédéral a-t-il fait en sorte que tous les cantons

prennent les mesures que prévoient les articles 1 et 3 de la

loi précitée afin d'empêcher une réduction des terres affec-

tées à l'agriculture?

#ST# 84.437 3. A-t-il eu la preuve, en approuvant les plans directeurs que

les cantons lui ont déjà soumis, que les mesures de protec-

Interpellation Gerber

tion exigées sont exécutées judicieusement? Comment

Versorgungsbasis des Landes juge-t-il la situation?

Base alimentaire du pays 4. Peut-il confirmer qu'il refuse d'approuver les plans direc-

teurs cantonaux s'il n'est pas prouvé que les exigences

formulées aux articles 1 et 3 de la loi sont satisfaites?

5. Considère-t-il que les exigences formulées dans la loi

suffisent à sauvegarder la base alimentaire de notre pays ou

Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1984 estime-t-il que des mesures de protection plus étendues

Obwohl vor fünf Jahren das Bundesgesetz über die Raum- doivent être envisagées en faveur de nos terres cultivables

planung von der Bundesversammlung verabschiedet wor- (restriction du changement d'affectation de ces terres

den ist mit dem Auftrag, compte tenu de leur qualité, protection de caractère général

- der Boden sei haushälterisch zu nutzen; à l'instar de celle qui est prévue dans la législation sur les

- die ausreichende Versorgungsbasis sei zu sichern forêts, par exemple?

- und der Landwirtschaft sollten insbesondere genügende

Flächen geeigneten Kulturlandes erhalten bleiben, Mitunterzeichner - Cosignataires: Genoud, Knüsel, Rey-

stellen wir fest, dass weiterhin in bedrohlicher Weise bestes mond (3)

landwirtschaftliches Kulturland durch Zweckentfremdung

verloren geht. Gerber: Die Nutzung unseres Bodens ist seit dem Ende des

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Fragen Zweiten Weltkrieges durch eine stürmische Entwicklung

Stellung zu nehmen: gekennzeichnet. Als Triebkräfte wirkten eine zunehmende

1. Sind die dem Ernährungsplan 80 zugrunde gelegten Kul- Bevölkerung, eine rasch wachsende Wirtschaft, enorme

turlandflächen zur Ausdehnung der offenen Ackerfläche, Zuwachsraten beim Verkehr und der steigende Wohlstand.

zur Gewährleistung einer optimalen Fruchtfolgewirtschaft Damit verbunden waren zahlreiche und vielfältige Nutzungs-

und zur Versorgung des reduzierten Nutztierbestandes tat- ansprüche an den Boden.

sächlich noch vorhanden und für die Zukunft durch die In der Vergangenheit haben es Behörden und Planer unter

kantonalen Rieht- und Nutzungsplanungen sichergestellt? dem engen Blickwinkel baulicher Bedürfnisse zugelassen,

dass überdimensionierte Bauzonen selbst vor bestem

2. Hat der Bundesrat alle notwendigen Vorkehren getroffen,

Acker- und Wiesland nicht haltmachten. Niemand nahm

dass die im Raumplanungsgesetz Artikel 1 und 3 geforder-

Anstoss daran, dass die landwirtschaftliche Nutzung zuse-

ten Schutzmassnahmen für das landwirtschaftliche Kultur- hends auf schlechtere Böden und in Hanglagen verdrängt

land in allen Kantonen verwirklicht werden?

wurde. Verlierer in dieser Planung war eindeutig die Land-

3. Hat sich der Bundesrat anhand der bereits genehmigten wirtschaft. Sie allein hatte den Verlust hinzunehmen und

kantonalen Richtpläne vom zweckmässigen Vollzug dieser geriet mit ihrem unentbehrlichen Produktionsfaktor Kultur-

geforderten Schutzmassnahmen überzeugen können, oder land immer mehr in die Zange zwischen Bautätigkeit und

wie beurteilt er die diesbezügliche Situation? Walderhaltung. So hat sich unsere Generation seit dem

4. Kann der Bundesrat die Versicherung abgeben, dass er Zweiten Weltkrieg den Luxus geleistet, der landwirtschaftli-

keinem kantonalen Richtplan die Genehmigung erteilt, chen Nutzung gesamtschweizerisch etwa 130 000 Hektaren

sofern die in den Raumplanungsgesetz-Artikeln 1 und 3 Wies- und Ackerland zu entziehen. Wir haben also in den

geforderten Festlegungen nicht überzeugend dargelegt vergangenen 40 Jahren täglich einen Bauernhof in der

werden können? Grosse von nahezu 10 Hektaren oder je Sekunde 1 Quadrat-

5. Erachtet der Bundesrat die im Raumplanungsgesetz meter Kulturland geopfert.

enthaltenen Festlegungen zur Sicherstellung der ausrei- Eine Nation mit reichen Landreserven braucht diese

chenden Versorgungsbasis für ausreichend, oder müssen Umschichtung in der Bodennutzung kaum zu beschäftigen.

weitergehende Schutzmassnahmen zugunsten des Kultur- Das Schweizervolk hat aber nur einen Viertel seiner Gesamt-

landes ins Auge gefasst werden, zum Beispiel durch ein- fläche oder gut 1 Million Hektaren landwirtschaftlich inten-

schränkende Kriterien für die Zweckentfremdung in Abhän- siv nutzbaren Boden zur Verfügung und vermag aus dem

gigkeit zur Bodeneignung oder durch einen umfassenden Ertrag dieser Flächen mit Einschluss der Alp- und Jurawei-

Schutz im Sinne der Gesetzgebung über das Forstwesen? den in normalen Zeiten 50 bis 60 Prozent des Kalorienbedar-

fes zu decken. Schon zweimal in unserem Jahrhundert

Texte de l'interpellation du 5 juin 1984 zwangen uns gesperrte Grenzen, die letzten Produktionsre-

La loi sur l'aménagement du territoire charge les autorités serven unseres Bodens zu mobilisieren, um uns vor Hunger

- de veiller à assurer une utilisation mesurée du sol, zu bewahren. Die politische Weltlage und die Bedrohung

- de garantir des sources d'approvisionnement suffisantes der natürlichen Lebensgrundlagen sollten uns dazu anhal-

dans le pays et ten, uns vor der einseitigen Betrachtung des Bodens als

- de réserver à l'agriculture suffisamment de bonnes terres Baugrund zu befreien, der Landverschwendung den Kampf

cultivables. anzusagen und für eine wirklich haushälterische Nutzung

Bien que cette loi ait été adoptée il y a cinq ans déjà, on des knappen Bodens einzustehen.

continue, de façon inquiétante, à soustraire à l'agriculture Eine weitere starke Abnahme des Kulturlandes würde die

d'excellentes terres que l'on affecte à d'autres formes d'ex- Versorgungsbasis unseres Landes in Notzeiten gefährden.

ploitation. Zur Überprüfung der Ernährungssituation in Krisen- und

60-S

Interpellation Gerber 460 19 septembre 1984

Kriegszeiten wurde 1980 ein neuer Ernährungsplan erarbei- Fruchtfolgeflächen gehören, durchsetzen kann. Die kanto-

tet. Ersieht eine umfassende Umstellung der landwirtschaft- nalen Richtpläne sollen daher vom Bund erst genehmigt

lichen Produktion vor. Die offene Ackerfläche müsste innert werden, wenn die Fruchtfolgeflächen in ihrer Grosse und

drei Jahren um 28 Prozent von heute 280 000 Hektaren auf Lage nachprüfbar ausgewiesen und mit den Mitteln der

355 000 Hektaren ausgedehnt werden. Mit dieser Ackerflä- Raumplanung langfristig gesichert sind.

che könnte man unter Berücksichtigung aller voraussehba- Ich ersuche den Bundesrat, für einen raschen und konse-

ren Faktoren noch den Grundnahrungsmittelbedarf einer quenten Vollzug der Raumplanung im Bereich der Kultur-

Schweizer Bevölkerung von 6,3 Millionen decken, sofern wir landerhaltung zu sorgen, und bitte ihn, zu den Fragen mei-

den Kalorienverbrauch um einen Viertel senken und für ner Interpellation Stellung zu nehmen.

Störungen während der Übergangsphase auf genügend

Pflichtlagerreserven zurückgreifen können. Damit wir zur

Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat teilt die Sorgen des

Ernährungssicherung über eine ständige offene Ackerfläche

Interpellanten durchaus. Der alarmierende Verbrauch an

von 355 000 Hektaren verfügen, braucht es aber mindestens

wertvollem Kulturland äussert sich nicht nur in eindrückli-

eine Fläche von 450 000 Hektaren ackerfähigem Land; denn

chen Zahlen, wie sie vorhin gegeben worden sind. Er tritt

ohne einen gewissen Fruchtwechsel kommen wir auch in

auch in der Alltagsumgebung zahlreicher Schweizer spür-

Krisenzeiten nicht aus. Deshalb sind noch 95 000 Hektaren

bar in Erscheinung und findet in ihr politisches Bewusstsein

Kunstwiesen erforderlich, um nachhaltige Erträge sichern

Eingang. Entsprechend erhielt das Gebot der haushälteri-

zu können.

schen Bodennutzung im Bundesgesetz über die Raumpla-

Aufgrund dieser Überlegungen ergibt sich gesamtschweize-

nung von 1980 gegenüber der ersten Vorlage deutlich stär-

risch die minimal notwendige Fruchtfolgefläche von 450 000

keres Gewicht.

Hektaren. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat diese lang-

Zu den gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat folgen-

fristig erforderliche Fruchtfolgefläche auf die Kantone auf-

dermassen:

geteilt, worauf sie diesen durch Bundesratsbeschluss vom

5. November 1980 bekanntgegeben wurden. Ob diese Zur Frage 1: Bei der Beurteilung, ob die Ausdehnung des

Fruchtfolgefläche gesamthaft in unserem Land ausserhalb offenen Ackerlandes gemäss Ernährungsplan 80 auch ver-

der Bauzonen noch vorhanden ist, lässt sich nur anhand der wirklicht werden könne, sind verschiedene Aspekte zu erwä-

kantonalen Richtpläne in Erfahrung bringen. Das Ergebnis gen. Bisher lag das Hauptaugenmerk auf der Erhaltung der

wird zeigen, ob wir zur Sicherung des Flächenbedarfs in Anbaubereitschaft. Dabei wurden beachtliche Erfolge

Notzeiten nicht gezwungen sind, die Bauzonen rigoros zu erzielt: 1939 betrug das offene Ackerland lediglich rund

korrigieren. Wenn dies tatsächlich notwendig ist, wir aber 210000 Hektaren.

den politischen Willen dazu nicht aufbringen, müssten wir Die Frage, ob überhaupt noch genügend ackerbaulich

ehrlich eingestehen, dass der Ernährungsplan auf tönernen geeignetes Land vorhanden sei, auf dem der Mehranbau

Füssen steht. Die Verantwortung in dieser Sache liegt bei stattfinden kann, wurde erst in den letzten Jahren, ange-

den Kantonen und vor allem beim Bund, denn die Ernäh- sichts der massiven Kulturlandverluste, akut. Dem Bundes-

rungssicherung ist ein nationales Anliegen und zählt zu den rat fehlen dazu heute ganz genaue Angaben. In der Land-

bedeutendsten Sachplanungen des Bundes. Damit wird wirtschaftszählung von 1980 wurden 275 000 Hektaren offe-

auch klar, dass die Kulturlanderhaltung eine der vordring- nes Ackerland und 106 000 Hektaren Kunstwiesen ermittelt,

lichsten raumplanerischen Aufgaben darstellt. zusammen also 381 000 Hektaren Ackerfläche. Weiter ist

Zur Erhaltung des noch vorhandenen Kulturlandes stehen davon auszugehen, dass unter den erhobenen 561 000 Hekt-

nach Raumplanungsgesetz zwei ordentliche Instrumente aren Naturwiesen sich noch einzelne Flächen befinden, die

zur Verfügung: die Richtpläne und die Nutzungspläne. unter erschwerten Bedingungen ebenfalls ackerbaulich

Mit der Richtplanung erfolgt eine entscheidende Weichen- nutzbar wären. Ob und wo jedoch die zu den 450 000 Hekt-

stellung für eine zweckmässige und haushälterische Boden- aren minimal benötigten Fruchtfolgeflächen noch fehlenden

nutzung. Sie ist insbesondere das zentrale Instrument rund 70 000 Hektaren tatsächlich vorhanden sind, kann zur-

unserer Raumplanung, um die geeigneten Landwirtschafts- zeit nicht genau gesagt werden.

gebiete festzustellen und die für die Ernährungsvorsorge Wesentliche Reserven bestehen vermutlich nicht. In den

wichtigen Fruchtfolgeflächen von Bundes wegen durchzu- bestgeeigneten, traditionellen Ackerbaugebieten wird heute

setzen. Im Bereich der Landwirtschaft sollten die Richtpläne bereits Ackerbau in einem Umfang betrieben, der eine wei-

mindestens über folgende zwei Fragen Aufschluss geben: tere Ausdehnung kaum mehr ermöglicht. Das offene Acker-

Welche Flächen sind für die landwirtschaftliche Nutzung land in diesen Gebieten entspricht etwa der Fläche auf dem

geeignet und unbedingt zu erhalten? Wie werden die Höhepunkt des Mehranbaues im Jahre 1945. Aus einigen

Fruchtfolgeflächen mit raumplanerischen Mitteln dauerhaft Kantonen ist zu vernehmen, dass die 1980 vom Bund zuge-

gesichert? Durch diese richtplanerischen Vorgaben sollte in teilte Fruchtfolgefläche nur noch knapp erreicht wird, zum

der Nutzungsplanung die verwerfliche Mentalität, der Land- Beispiel in Schaffhausen, Genf, Neuenburg, Solothurn und

wirtschaft nur die Restflächen zu überlassen, endgültig ver- auch in Bern. In Bern sind überdies-wenn ich das beifügen

schwinden. Bauzonen gehören wenn immer möglich auf darf - jüngst Zahlen publiziert worden. Baudirektor Bürki

landwirtschaftlich minderwertige Standorte. In erster Linie hat am 14. September den Richtplanentwurf des Kantons

sind deshalb Hänge für Bauzwecke auszuscheiden und Ebe- Bern der Presse vorgestellt. Daraus geht hervor, dass der

nen der Landwirtschaft zu reservieren. Kanton Bern bloss noch 84100 Hektaren Fruchtfolgeflä-

Die bisherigen Erfahrungen und die sichtbar werdenden chen ausserhalb der Bauzone aufweist. Weitere 4400 Hekt-

Vollzugsschwierigkeiten und Schwächen in der Raumpla- aren liegen in Bauzonen. Dem Kanton Bern ist jedoch vom

nung lassen befürchten, dass das vorhandene Raumpla- Bund eine Fläche von 90800 Hektaren zugeteilt worden;

nungsinstrumentarium und die sich abzeichnenden zeitli-* d. h. dass die geforderte Fläche im Kanton Bern nicht mehr

chen Verzögerungen in der Rieht- und Nutzungsplanung, erreicht wird.

noch während Jahren den Kulturlandverlust kaum entschei- In anderen Kantonen kann die vorgegebene Fläche nur

dend zu bremsen vermögen. Wenn die Zweckentfremdung erreicht werden, wenn auch bloss bedingt geeignetes

von Kulturland wie bisher anhält, werden wir bis in 10 bis 15' Gebiet miteinbezogen wird, so etwa in Luzern, Nidwaiden

Jahren wiederum 30 000 bis 50 000 Hektaren vorwiegend und St. Gallen.

bestes Land anderen Ansprüchen geopfert haben. Eine der- Schliesslich ist auch zu hören, dass die erforderliche Fläche

art unheilvolle Entwicklung muss durch eine konsequente zwar noch vorhanden sei, teilweise jedoch in Bauzonen

Anwendung des Raumplanungsgesetzes und die Beseiti- liege und somit eben längerfristig nicht für die landwirt-

gung vorhandener Vollzugsschwächen verhindert werden. schaftliche Nutzung zur Verfügung stehe. Das ist unter

Nach Meinung der Landwirtschaft ist es ausserordentlich anderem im Tessin der Fall.

wichtig, dass der Bund die Grundgedanken des Gesetzes, Zur Frage 2: Das geltende Raumplanungsgesetz ist föderali-

wozu vor allem auch der Nachweis und die Sicherung der stisch konzipiert und überträgt die Hauptverantwortung den

19. September 1984 461 Interpellation Gerber

Kantonen. Dagegen sind Landwirtschaftspolitik und wirt- vorhanden und mit raumplänerischen Mitteln gesichert sind.

schaftliche Landesversorgung vorab Bundessache. Mit der Abweichungen können allenfalls dann erwogen werden,

im Jahre 1980 erfolgten Eingabe der Fruchtfolgeflächen in wenn der Kanton noch weitergehende Untersuchungen und

die kantonale Richtplanung und der Verdeutlichung im Massnahmen beabsichtigt, die nur in einem längeren Zeit-

Bereiche Raumplanung/Landwirtschaft von 1983 hat der raum sachgerecht durchgeführt werden können. In solchen

Bund erste Beiträge geleistet. Die Bundesstellen stehen den Fällen müssen für eine vorzeitige Genehmigung mindestens

Kantonen zudem beratend zur Verfügung. ein vorläufiger Nachweis und ein konkretes Programm über

Als wichtigster Grundsatz der «Vollzugshilfe» von 1983 gilt, die noch vorzunehmenden Arbeiten vorliegen sowie genü-

dass sämtliches noch unüberbaute Land - unabhängig von gende vorsorgliche Sicherungsmassnahmen getroffen sein.

der geltenden Zonenordnung - auf seine Eignung für die Der Bundesrat wird solche Genehmigungen mit einem klar

landwirtschaftliche Nutzung beurteilt wird. Darauf basierend umschriebenen und befristeten Auftrag für die erforderli-

soll eine Abwägung stattfinden, wobei neben den landwirt- chem Ergänzungen verbinden. Dabei wird er auch darauf

schaftlichen Zielen auch andere, sich zum Teil konkurren- hinweisen, dass Nutzungspläne im Sinne des Gesetzes bis

zierende Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu beach- Ende 1987 vorliegen müssen.

ten sind. Der Richtplan kann nur aufzeigen, wie die Erhaltung der

Zurzeit wird geprüft, inwieweit Vollzugsfragen zum gelten- Landwirtschaftsfläche gesichert ist oder noch gesichert

den Recht noch auf Verordnungsstufe präzisiert werden wird. Landwirtschaftsland ist erst durch Nutzungspläne

können. Ferner sollen die Unterlagen des Bundes, in Kon- wirksam geschützt. Nur diese sind für jedermann verbind-

takt mit den Kantonen, in der Weise ergänzt werden, dass lich. Zur Flächenerhebung und Flächensicherung in den

daraus eine landesweite Übersicht über die vorhandenen Richtplänen gehört auch die Aufsicht, dass Richtpläne auf

Potentiale an Fruchtfolgeflächen entsteht. Nutzungspläne durchwirken, gemäss Artikel 26 RPG. Dem

Den Kantonen soll damit eine einheitliche Basis für die Kanton stehen weitgehende Kontroll- und Vorsorgeinstru-

Ausscheidung im einzelnen angeboten werden. mente zur Verfügung, so vor allem die «Planungszonen»

nach Artikel 27 RPG. Der Bundesrat seinerseits verfügt nur

Zur Frage 3: Die bisherige Erfahrung zeigt, dass trotz klarer über das Aufsichtsinstrument der «vorübergehenden Nut-

Rechtsgrundlage im RPG die Kulturlandsicherung nicht ein- zungszonen» nach'Artikel 37 RPG. Nach bisheriger Auffas-

fach zu verwirklichen ist. Obwohl vielerorts der Wille zum sung soll diese Bestimmung nur in besonders bedeutsamen

besseren Schutz des Landwirtschaftslandes besteht, wer- und krassen Fällen angewendet werden. Die Hauptverant-

den die einzelnen Abwägungsentscheide noch zu häufig wortung liegt auch hier beim Kanton.

zugunsten handfester Lokal- und Sektorialinteressen und

damit gegen .das schwerer qualifizierbare landwirtschaftli- Nun noch zur Frage 5: Das Raumplanungsgesetz mit seinen

che Allgemeininteresse gefällt. Instrumenten ist somit geeignet, den Schutz des guten Kul-

Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass in zahlreichen Kan- turlandes zu erreichen; dies ist ja auch eines der wichtigsten

tonen vorerst die Gemeinden über Anordnung und Ausdeh- Ziele des Gesetzes.

nung ihrer Bauzonen bestimmen. Die kantonalen Behörden, Die Probleme liegen viel weniger im Grundsätzlichen als im

welche diese Entscheide zu überprüfen haben, schreiten täglichen Vollzug, welcher die Behörden, insbesondere die-

verständlicherweise erst dann ein, wenn offensichtliche jenigen der Gemeinden, oft überfordert. Entscheidend ist

Ermessensfehler begangen worden sind. Die Summe der daher die Haltung des Kantons und seiner Regierung. Ihnen

zwar nicht falsch, wohl aber einseitig gefällten Entscheide stehen genügende Instrumente zur Verfügung, wenn sie

führt zu den bekannten Ergebnissen: Es wird wohl geplant, diese anwenden wollen. Der sachgerechte Vollzug des RPG

wertvolles Kulturland geht aber weiterhin, sozusagen auf ist auch ein politischer Auftrag. «Planungsmüdigkeit»,

geordnete Weise, verloren. Angesichts dieser Lage sind unzweckmässige bestehende Planungen oder falsch ver-

einige Kantone bereits dazu übergegangen, das Landwirt- standener Föderalismus dürfen nicht zum Vorwand werden,

schaftsgebiet selber festzusetzen, und zwar direkt, über die anerkannte Aufgabe aufzuschieben. Dabei können inter-

kantonale Landwirtschaftszonen, oder indirekt, über fach- essierte Berufsorganisationen und politische Gruppierun-

lich und politisch gut abgestützte behördenverbindliche gen viel dazu beitragen, ein günstiges Klima für einen wirk-

Pläne. Den Gemeinden verbleibt allenfalls noch ein Anord- samen Vollzug zu schaffen.

nungsspielraum der Bauzonen in einen gegebenen Rahmen Aufgrund seiner Aufgaben in der Landwirtschaftspolitik und

sowie die Kompetenz, Landwirtschaftszonen über das vom in der wirtschaftlichen Landesversorgung ist sich der Bun-

Kanton festgesetzte Mass hinaus zu erweitern. Derartige desrat seiner Mitverantwortung in der Flächensicherung

Lösungen haben bisher die Kantone Genf, Zürich und Basel- durchaus bewusst. Er wird die weitere Entwicklung auf-

land getroffen; in anderen Kantonen bahnen sich Lösungen merksam verfolgen und dem Parlament auch darüber

in ähnlicher Richtung an, zum Beispiel im Thurgau, in Bern berichten. In den Regierungsrichtlinien ist ein «Bericht über

und Solothurn. Weitgehende kantonale Vorschriften über Stand und Entwicklung der Bodennutzung und Besiedlung»

die Landwirtschaftszone und eine straffe kantonale Aufsicht angekündigt. Der Bundesrat wird nötigenfalls auch zusätzli-

über die Gemeinden kennt auch der Kanton Waadt. che Massnahmen treffen und vorschlagen.

Im Ergebnis zeigt die bisherige Erfahrung, dass das Über- Ob bundesgesetzliche Vorschriften in dem von den Interpel-

bürden der vollen Vollzugslast auf die Gemeinden allein lanten vorgeschlagenen Sinne nötig werden, wird der Bun-

nicht zum Ziele führt. Eine tatkräftige Unterstützung durch desrat prüfen, wenn eine grössere Zahl kantonaler Richt-

die kantonale Regierung, wenn möglich auch durch die pläne vorliegen wird. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass

kantonalen Parlamente, ist nötig. eingehendere Rechtsvorschriften, wenn damit das Vollzugs-

defizit nicht noch vergrössert werden soll, unweigerlich mit

Zur Frage 4: Beim einzigen bisher genehmigten kantonalen strafferen Führungs- und Kontrollmassnahmen des Bundes

Richtplan - es ist derjenige des Kantons Graubünden — hat einhergehen müssen.

der Bundesrat vom Kanton ergänzende Massnahmen zum

Schütze des Landwirtschaftslandes verlangt. Der Kanton Le président: M. Gerber se déclare satisfait de la réponse du

Graubünden ist dieser Einladung gefolgt und wird auf Ende Conseil fédéral.

des Jahres vertiefende Untersuchungen vorlegen und wei-

tere Massnahmen treffen. Der Bundesrat ist zuversichtlich,

dass diese die bundesgesetzlichen Anforderungen erfüllen

werden.

Bei den künftigen Richtplangenehmigungen gedenkt der

Bundesrat ebenso zu verfahren: Der zu genehmigende

Richtplan muss den bundesgesetzlichen Anforderungen

entsprechen, insbesondere ist nachzuweisen, dass die

gemäss Anbauplanung erforderlichen Fruchtfolgeflächen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gerber Versorgungsbasis des Landes

Interpellation Gerber Base alimentaire du pays

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.437

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 459-461

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