Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-427 KI-generiert

Motion to Tax Foreign-Born Swiss Military Service Substitutes Rejected

Geschäftsnummer VPB 84-427
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The National Council debated Motion 84.427, which proposed obligating foreigners born in Switzerland to pay a military service substitute tax similar to that paid by Swiss citizens deemed unfit for military service. The government argued against this, citing international law, existing treaties, and the fact that the tax is an indemnity for not performing a duty the individual is obligated to perform, which foreigners are not. The motion was rejected by a vote of 70 to 3.

Legislator-Regeste

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Art. 47 Abs. 2 MPG; Motion to Tax Foreign-Born Swiss Military Service Substitutes Rejected: The government argued against this, citing international law, existing treaties, and the fact that the tax is an indemnity for not performing a duty the individual is obligated to perform, which foreigners are not. The motion was rejected by a vote of 70 to 3.

Schlagwörter

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fremder Militärdienst ausländische Staatsangehörige Militärpflichtersatz Steuerabkommen Dienstpflichtbetrug Steuersubstitution
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47 Abs. 2 MPG

This provision concerns the conditions under which the Swiss military substitution tax can be levied on foreigners in Switzerland, specifically when their home country imposes military service or a substitution tax on Swiss citizens.

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Volltext

17. September 1985 N 1369 Motion Meier-Zürich

Unterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, rungsbeiträge. Undifferenzierte Kreditaufstockungen in-

Auer, Basler, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, folge Wegfalls der linearen Kürzung müssten hier zu wirt-

Flubacher, Früh, Hösli, Hunziker, Kohler Raoul, Kopp, Künzi, schaftlichen und finanzpolitisch nicht gewollten Auswirkun-

Mühlemann, Nebiker, Pfund, Schule, Schwarz, Thévoz, Villi- gen führen.

ger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (25) Durch die Weiterführung der Kürzungen in diesem Bereich,

d. h. den Verzicht auf Krediterhöhungen ab 1986, können im

Frau Spoerry: Meine Interpellation knüpft an die parlamen- Budget 1986 zusätzlich zum eigentlichen Anschlusspro-

tarische Beratung über das Sparpaket 1984 an, bekannt gramm Einsparungen von rund 65 Millionen Franken erzielt

unter dem Namen Anschlusspaket. Wie Sie sich sicher erin- werden. Würden alle linearen Kürzungen im Kompetenzbe-

nern, ging es bei dieser Vorlage darum, die im Interesse der reich des Bundesrates weitergezogen, ungeachtet darauf,

Sanierung des Bundeshaushaltes befristet vorgenommenen ob für die Beitragsempfänger Härten entstehen, könnten

Subventionskürzungen in dauerndes Recht zu überführen. zusätzlich zu den erwähnten 65 Millionen Franken nochmals

Die Kommission zur Behandlung des Sparpaketes 1984 rund 10 bis 15 Millionen Franken eingespart werden.

hatte eine vollständige Liste all jener Positionen zur Verfü-

gung, welche der linearen Subventionskürzung unterstellt Frau Spoerry: Ich bin befriedigt, zu hören, dass der Bundes-

worden waren. Die Kommission konnte sich jedoch nicht bei rat beabsichtigt, die linearen Subventionskürzungen diffe-

allen Posten dazu äussern, ob die Subventionskürzung wei- renziert unter die Lupe zu nehmen. Ganz befriedigt werde

terzuführen oder aufzuheben sei. Dies vor allem deshalb, ich mich dann erklären können, wenn die Resultate im

weil nicht alle Positionen in den Zuständigkeitsbereich des Budget sichtbar werden.

Parlamentes fallen, sondern im Kompetenzbereich des Bun-

desrates liegen. Die linearen Subventionskürzungen, welche

der parlamentarischen Beratung über das Anschluss-

programm 1984 entzogen waren, umfassen einen Gesamt-

betrag von 150 Millionen Franken.

Sie wissen, dass zuerst unser Parlament und nachher auch #ST# 84.427

noch der Souverän das von Bundesrat und Kommission Motion Meier-Zürich

vorgelegte Sparpaket 1984 beträchtlich gerupft haben. Die

ungefähr 400 Millionen Franken, um welche der Bundes- Militärpflichtersatz für Ausländer

haushalt mit dem Anschlussprogramm hätte dauernd entla- Taxe militaire. Application aux étrangers

stet werden sollen, wurden bis zum Schluss um rund einen

Drittel gekürzt. Damit sind wir nicht mehr im Einklang mit

dem Finanzplan. Der Bundesrat muss daher nach anderen

Möglichkeiten suchen, das anvisierte Sparziel zu erreichen.

Dazu bieten die vielen Subventionsposten, die .während Wortlaut der Motion vom 4. Juni 1984

einigen Jahren linear gekürzt waren, in der Kommission Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorausset-

aber nicht behandelt werden konnten, eine gute Gelegen- zungen zu schaffen, um die in der Schweiz geborenen

heit. Wenn der Bundesrat hier nicht tätig wird, fallen die Ausländer ab dem 20. Altersjahr zu den gleichen Militär-

Kürzungen ab 1986 wieder weg und verursachen dem Bun- pflichtersatzleistungen zu verpflichten, wie sie von militär-

deshaushalt beträchtliche Mehrausgaben. dienstuntauglichen Schweizern erhoben werden.

Ich frage daher den Bundesrat an, ob und in welchem

Ausmasse er auch in seinem eigenen Kompetenzbereich Texte de la motion du 4 juin 1984

bereit ist, befristete Subventionskürzungen weiterzuführen, Le Conseil fédéral est chargé de préparer les dispositions

um damit zum ersten eine gewisse Opfersymmetrie bei den légales nécessaires afin que les étrangers nés en Suisse

Subventionsempfängern zu erreichen und zum zweiten den soient soumis dès leur 20e année à la taxe militaire, au même

Bundeshaushalt wirkungsvoll zu entlasten von Ausgaben, titré que les Suisses déclarés inaptes au service militaire.

auf die während einiger Jahre ohne wesentlichen Schaden

verzichtet werden konnte. Hier bieten sich realistische Spar- Mitunterzeichner- Cosignataire: Ruf-Bern

möglichkeiten an.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Stich: Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die ab vom 22. August 1984

1986 wieder aufzuhebenden, in seinen Kompetenzbereich Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984

fallenden Subventionskürzungen generell weiterzuführen. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort vom 19. Mai

Die lineare Kürzung war immer nur als zeitlich befristete und 1982 auf das Postulat Humbel vom 19. März 1982 (82.382)

durch ein Anschlussprogramm abzulösende Sofortaktion dargelegt, warum eine Unterstellung der Ausländer unter

gedacht. den Militärpflichtersatz abzulehnen ist. Die damalige Stel-

Die Vorschläge des Bundesrates sind von den eidgenössi- lungnahme hat bis heute ihre Geltung vollumfänglich behal-

schen Räten behandelt und verabschiedet worden. Statt der ten. Es ist daher nach wie vor davon auszugehen, dass der

beabsichtigten 370 Millionen Franken wird das Anschluss- Militärpflichtersatz, so wie er seit jeher verstanden wurde,

programm noch Einsparungen in der Höhe von 320 Millio- keine eigentliche Steuer, sondern eine Ersatzabgabe ist, die

nen Franken bringen. Das Anschlussprogramm enthält jene von demjenigen geschuldet wird, der unter bestimmten

Kürzungen, die der Bundesrat und das Parlament als sach- Bedingungen keinen Militärdienst leistet. Begrifflich kann

lich und politisch vertretbar erachten. Es widerspräche eine Ersatzabgabe nur demjenigen abgefordert werden, der

sowohl dem Konzept wie auch früherer Absichtserklärun- grundsätzlich wehrpflichtig ist, nach Artikel 18 der Bundes-

gen, wollte man die lineare Kürzung auf breiter Front weiter- verfassung also nur von den Schweizern; an diesem Grund-

führen. Viele Beitragsempfänger hatten sich mit der linearen satz wurde bei allen Gesetzesrevisionen seit mehr als hun-

Kürzung abgefunden, weil diese zeitlich befristet war. Sie dert Jahren, deren letzte 1979 abgeschlossen wurde, festge-

rechnen heute damit, dass die Bundesleistungen ab 1986 halten. Der Bundesrat ist nach geltendem Recht nur dann

wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden. Eine ermächtigt, dem Militärpflichtersatz im Inland geborene

undifferenzierte Weiterführung der Kürzungen wäre der Ausländer zu unterstellen, wenn ihr Heimatland Schweizer

Rechtssicherheit abträglich und für viele Empfänger mit Bürger zur Leistung persönlichen Militärdienstes oder zu

Härten verbunden. Das schliesst indessen nicht aus, dass einer Ersatzabgabe heranzieht (Art. 47 Abs. 2 MPG); seit der

überall dort, wo es sachlich vertretbar ist, auf eine Wieder- Einführung des Militärpflichtersatzes ist jedoch diese Retor-

aufstockung der Kredite ab 1986 verzichtet werden soll. sionsmassnahme noch nie getroffen worden.

Angesprochen ist vor allem der Landwirtschaftsbereich, ins- Darüber hinaus stünde eine Unterstellung der Ausländer

besondere die Verwertungsbeiträge sowie gewisse Förde- auch im Widerspruch zu den meisten Niederlassungsverträ-

Interpellation Stappung 1370 N 17 septembre 1985

gen, welche die Schweiz seit der Mitte des letzten Jahr- #ST# 85.356

hunderts mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Schon

nach diesen Verträgen sind heute etwa 90 Prozent aller in Interpellation Stappung

der Schweiz wohnhaften Ausländer von der Militär- ETH Zürich.

dienstpflicht und vom Militärpflichtersatz befreit. Eine Ände- Ernennung des Betriebsdirektors zum Professor

rung all dieser Staatsverträge zur Erfassung dieser Auslän- EPF Zürich.

der kann nicht ernsthaft ins Auge gefasst werden. Dies um

so weniger, als die Auslandschweizer damit rechnen müs- Directeur administratif nommé professeur

sten, in ihrem Wohnsitzstaat der Militärdienstpflicht oder

einer entsprechenden Ersatzleistung unterstellt zu werden,

falls die Ausländer in der Schweiz zum Ersatz herangezogen

würden. Das will der Bundesrat verhindern.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1985

Déclaration écrite du Conseil fédéral Kürzlich hat der Bundesrat den 59jährigen Betriebsdirektor

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETHZ) zum

Professor für Werkstoffwissenschaften ernannt. Der neu

Meier-Zürich: Mit meiner Motion verlange ich vom Bundes- ernannte Professor wird weiterhin in seiner bisherigen

rat, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die in Funktion als Betriebsdirektor und, nach seinen eigenen

der Schweiz geborenen Ausländer ab dem 20. Altersjahr zu Aussagen gegenüber der Presse, nie als Dozent bzw. Lehr-

den gleichen Militärpflichtersatzleistungen zu verpflichten, beauftragter tätig sein. Im Gegensatz zur ETHZ, die aus

wie sie von militärdienstuntauglichen Schweizern erhoben dieser Ernennung keinen Nutzen zieht, profitiert nur der

werden. Ernannte vom höheren Professorengehalt bzw. von der prä-

Zur Antwort des Bundesrates stelle ich fest: mienfreien Ruhegehaltsordnung für Professoren. Die Ernen-

nung des Betriebsdirektors zum Professor hat im Lehr- und

1. Wir befinden uns heute nicht mehr in der Mitte des Personalkörper sowie bei den Studierenden grösstes Miss-

letzten Jahrhunderts, als der Anteil der ausländischen fallen ausgelöst. Ich ersuche den Bundesrat um Auskunft:

Bevölkerung kaum 1 Prozent der Gesamtbevölkerung be-

trug. 1. Trifft es zu, dass vor einiger Zeit ein Beförderungsbegeh-

ren des Betriebsdirektors der ETHZ durch die Wahlbehörde

2. Heute erhalten zum Beispiel Italiener bereits nach fünf negativ beurteilt und die seinerzeitige besoldungsmässige

Jahren Aufenthalt die Niederlassungsbewilligung, ohne Einreihung, entsprechend dem Aufgabenbereich sowie auf-

dass der Souverän zu dieser eigenmächtig vom Bundesrat grund von Quervergleichen mit ähnlichen Funktionen inner-

beschlossenen Massnahme Stellung beziehen konnte. halb der Bundesverwaltung, für richtig befunden wurde?

3. Bis ein Fünftel der militärdienstpflichtigen männlichen 2. Wie hoch ist die Differenz zwischen der bisherigen beam-

Jahrgänge in der Schweiz sind geborene ausländische tenrechtlichen Besoldung als Betriebsdirektor und dem

Staatsangehörige. neuen Professorengehalt?

4. Das Verhältnis der Ausländer in der Schweiz zu Schwei- 3. Trifft es zu, dass dem Betriebsdirektor, der neu der Ruhe-

zern im Ausland im militärdienstpflichtigen Alter beträgt gehaltsordnung für Professoren untersteht, durch die Eid-

über 100 zu 1. Somit müsste einer Revision der Staatsver- genössische Versicherungskasse eine Austrittsentschädi-

träge in diesem Bereich erste Priorität eingeräumt werden. gung ausbezahlt wurde?

Im Gegensatz zum Weltkrieg 1914 bis 1918 und zum Welt- Wenn ja, wie hoch war die ausbezahlte Summe?

krieg 1939 bis 1945 bleiben gemäss Gesamtverteidigungs- 4. Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzu-

konzeption bei einem Ernstfall oder einer Grenzbesetzung kommen und die Ernennung des Betriebsdirektors zum

alle ausländischen Jahresaufenthalter und Niedergelasse- Professor aufzuheben, sofern diese Ernennung durch die

nen mit ihren Familien in der Schweiz. Sie sollen dann Bestimmungen der Dozentenverordnung vom 16. November

gemäss dieser Gesamtverteidigungskonzeption die Lücken

1983 nicht abgedeckt ist?

ausfüllen, die militärdienstpflichtige Schweizer an der Front

in der Heimat hinterlassen werden. Aus diesen Gründen 5. Diesem Vorkommnis lag offensichtlich nur eine mate-

verlangt meine Motion, dass der jetzige, für mich unerträgli- rielle Besserstellung des Ernannten zugrunde. Erachtet es

che Zustand, nämlich die finanzielle und freizeitliche der Bundesrat zur Vermeidung eines solchen Protektionis-

Benachteiligung junger militärpflichtiger Schweizer gegen- mus auch als notwendig, dass die Ruhegehaltsordnung

über den hier geborenen Ausländern, unverzüglich beendet aufgehoben und die Professoren generell der Eidgenössi-

wird. schen Versicherungskasse angeschlossen werden?

Ich ersuche Sie daher, meiner Motion zuzustimmen. Texte de l'interpellation du 4 mars 1985

Bundesrat Stich: Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Le Conseil fédéral a nommé récemment professeur de

sciences des matériaux le directeur administratif de l'Ecole

Motion Meier abzulehnen. Der Bundesrat ist nicht der Auf-

polytechnique fédérale de Zurich, âgé de 59 ans. Cette

fassung, wir sollten Ausländer, die hier in der Schweiz leben,

dem Militärpflichtersatz unterstellen. Es geht nicht um eine personne continuera à exercer sa fonction de directeur

administratif mais, selon les déclarations qu'elle a faites à la

Steuer, sondern um eine Ersatzabgabe. Ausländer sind in

presse, ne sera ni professeur ni chargé de cours. A la

der Schweiz nun einmal nicht militärdienstpflichtig, und es

différence de l'EPFZ, qui ne tire aucun profit d'une telle

besteht somit auch kein Grund, eine Ersatzabgabe zu

nomination, la personne susmentionnée bénéficie du traite-

entrichten. Auf der anderen Seite steht dem auch internatio-

ment élevé des professeurs et de l'exonération de primes

nales Recht entgegen. Der Bundesrat hätte die Möglichkeit,

pour la caisse de retraite. Le fait que ce directeur administra-

eine solche Abgabe zu verlangen, aber im wesentlichen als

tif ait été nommé professeur a vivement déplu au corps

Retorsionsmassnahme für den Fall, dass das Ausland

enseignant et au personnel, ainsi qu'aux étudiants. Je pose

Schweizer Bürger, welche im Ausland geboren sind und

au Conseil fédéral les questions suivantes:

dort leben, ebenfalls einer Militärpflicht oder einer Ersatzab-

gabe unterstellen würde. 1. Est-il exact qu'une demande d'avancement présentée il y

Aus diesen Gründen, glaube ich, muss man diese Motion a quelque temps par le directeur administratif de l'EPFZ a

ablehnen. été rejetée par les autorités habilitées à nommer, et que sa

classification en matière de traitement a été considérée

Abstimmung - Vote comme équitable, compte tenu des tâches à remplir et de la

Für Überweisung der Motion 3 Stimmen comparaison avec des fonctions analogues au sein de l'ad-

Dagegen 70 Stimmen ministration fédérale?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Meier-Zürich Militärpflichtersatz für Ausländer

Motion Meier-Zürich Taxe militaire. Application aux étrangers

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.427

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.09.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 1369-1370

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