Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-420 KI-generiert

Switzerland Defends Road Usage Fees Amidst Foreign Objections

Geschäftsnummer VPB 84-420
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council addressed concerns regarding potential retaliatory measures from other countries following Switzerland's introduction of road usage fees for foreign vehicles, particularly a heavy vehicle fee and an expressway vignette. While no official retaliatory measures were announced, several nations raised objections based on bilateral agreements, questioning the compatibility of the fees. Switzerland contested these claims, arguing that older agreements were not applicable to the new fees and emphasized that foreign vehicles were not treated less favorably than domestic ones. The Council maintained that the risk of foreign countermeasures was low, as the fees were applied equally. They also highlighted their commitment to international cooperation to find equitable solutions for road costs among European countries.

Legislator-Regeste

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Art. 45 des Asylgesetzes, Art. 3 des Asylgesetzes; Switzerland Defends Road Usage Fees Amidst Foreign Objections: While no official retaliatory measures were announced, several nations raised objections based on bilateral agreements, questioning the compatibility of the fees. Switzerland contested these claims, arguing that older agreements were not applicable to the new fees and emphasized that foreign vehicles were not treated less favorably than domestic ones. The Council maintained that the risk of foreign countermeasures was low, as the fees were applied equally. They also highlighted their commitment to international cooperation to find equitable solutions for road costs among European countries.

Schlagwörter

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Völkerrechtliche Verträge Europäische Länder Auferlegung von Verfahrenskosten Internationaler Straßenverkehr Motorfahrzeugbenutzung Parkplatzkontrollgebühr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 45 des Asylgesetzes
Cited as the basis for the principle of non-refoulement for refugees who are in danger in their home country.
Art. 3 des Asylgesetzes
Cited to define the exclusive criteria for granting asylum based on persecution for specific reasons.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 45 des Asylgesetzes

Cited as the basis for the principle of non-refoulement for refugees who are in danger in their home country.

Art. 3 des Asylgesetzes

Cited to define the exclusive criteria for granting asylum based on persecution for specific reasons.

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Volltext

5. Oktober 1984 N 1453 Interpellation Lüchinger

Regelung, wie sie Österreich kennt. Auch könnte die Grenz- zu erreichen, welche insbesondere die Lasten der Transit-

zone aufgehoben werden, was bedeuten würde, dass ab und Alpenländer angemessen berücksichtigt.

Grenze für In- und Ausländer nur noch 28 Tonnen Gesamt-

gewicht zulässig wären.

Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates réponse du Conseil fédéral.

vom 12. September 1984

Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1984

Der Bundesrat hat Kenntnis von Presseberichten, wonach

andere Staaten angeblich gegenüber schweizerischen #ST# 84.420

Strassentransporten Gegenmassnahmen angedroht haben

für den Fall, dass unser Land die Schwerverkehrsabgabe Interpellation Lüchinger

und die Autobahnvignette auf die ausländischen Fahrzeuge Asylpolitik. Diplomatische Massnahmen

anwenden würde. Weder bis zur Einreichung der vorliegen- Politique d'asile. Mesures diplomatiques

den Interpellation noch seither sind aber der Schweiz offi-

zielle Mitteilungen über entsprechende Beschlüsse des Aus-

landes zugekommen. Dagegen sind mehrere Staaten unter

Berufung auf die bilateralen Abkommen über den internatio-

nalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse bei den Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984

schweizerischen Behörden vorstellig geworden. Dabei

wurde die Vereinbarkeit der Schwerverkehrsabgabe mit den Es ist wünschbar, Flüchtlinge möglichst in der Nähe ihres

entsprechenden Abkommensregelungen in Zweifel gezo- Heimatlandes unterzubringen, um die Bindung zum

gen. Zwei Staaten wiesen zudem darauf hin, dass geprüft gewohnten Kulturkreis zu erhalten und eine spätere Rück-

'werde, ob schweizerische Unternehmer zur Herstellung der führung in die Heimat zu .erleichtern. Es ist ferner wünsch-

Gegenseitigkeit nationalen Strassenabgaben unterstellt bar, in die Schweiz gelangende Asylbewerber, insbesondere

werden könnten. solche aus weitentfernten Ländern mit anderer Kultur und

Im übrigen wurden bei internationalen Kontakten auf multi- anderer Religion, unter Garantierung ihrer Sicherheit wieder

lateraler und bilateraler Ebene der Schweiz gegenüber in ihre Heimat oder in Nachbarstaaten ihres Heimatlandes

Bedenken gegen die Schwerverkehrsabgabe und die Auto- zurückzuführen.

bahnvignette geäussert. Dies gilt insbesondere für die Bun- 1. Hat das EDA in diesem Sinne ein Konzept mit praktischen

desrepublik Deutschland. Dieser Nachbarstaat beruft sich Massnahmen erarbeitet? Wenn ja, welches?

auf eine Regierungsvereinbaruhg aus dem Jahre 1928 «zur 2. Wurden die diplomatischen Vertretungen unseres Lan-

Beseitigung von Schwierigkeiten steuerlicher und verkehrs- des über dieses Konzept instruiert? Wenn ja, wann und wie?

rechtlicher Art auf dem Gebiete des Kraftfahrzeugverkehrs». 3. Welche praktischen Schritte hat das EDA auf diplomati-

Die Schweiz bestreitet, dass diese Vereinbarung im Hinblick schen und anderen Kanälen unternommen, um eine Rück-

auf die seit mehr als 50 Jahren stark veränderten Verhält- führung von in der Schweiz befindlichen Asylbewerbern mit

nisse auf die im Februar 1984 beschlossenen Strassenbe- einer Garantie für ihre Sicherheit zu erwirken, insbesondere

nützungsabgaben anwendbar ist. Darüber laufen zurzeit in Staaten wie Sri Lanka, die Türkei, Bolivien und Argenti-

noch Gespräche. Das in der Interpellationsbegründung nien?

ebenfalls erwähnte internationale Abkommen über den

Kraftfahrzeugverkehr von 1926, das die Grundlage für die Texte de l'interpellation du 3 mai 1984

gegenseitige Anerkennung der internationalen Fahrzeug- II est souhaitable de garder les réfugiés dans des pays

ausweise bildet, kann nicht kurzfristig, sondern nur mit einer voisins de leur patrie, afin de maintenir leurs liens avec leur

Frist von'einem Jahr gekündigt werden. culture traditionnelle et de faciliter leur retour chez eux. Il

Der Bundesrat hat schon in der Botschaft vom 16. Januar est également souhaitable de rapatrier les réfugiés arrivant

1980 und auch bei den parlamentarischen Beratungen dar- en Suisse, notamment ceux qui viennent des pays éloignés

auf aufmerksam gemacht, dass allenfalls gewisse nachtei- ayant une culture et une religion différentes des nôtres, ou

lige Reaktionen anderer Staaten .zum Beispiel auf die d'obtenir qu'ils s'installent à proximité de leur pays, leur

Schwerverkehrsabgabe nicht ausgeschlossen werden kön- sécurité devant être toutefois garantie.

nen. Entgegen der Meinung des Interpellanten war-es weder 1. Le Département des affaires étrangères a-t-il élaboré un

zweckmässig noch möglich, von anderen Staaten verbindli- plan y relatif et prévu des mesures pratiques pour l'exécu-

che Äusserungen über ihre Einstellung gegenüber schwei- ter? Dans l'affirmative, quel est ce plan?

zerischen Strassenbenützungsabgaben einzuholen.

Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die 2. A-t-on donné des instructions à nos représentations

Gefahr von einseitig gegen die Schweiz bzw. das schweize- diplomatiques à ce sujet? Quand? De quelle façon?

rische Transportgewerbe gerichteten ausländischen Gegen- 3. Quelles démarches le Département des affaires étran-

massnahmen wegen der Einführung der Schwerverkehrsab- gères a-t-il entreprises par la voie diplomatique ou autre-

gabe gering ist, weil die ausländischen Motorfahrzeuge bei ment, pour obtenir le rapatriement, moyennant des garan-

.der Anwendung der Abgabe nicht schlechter behandelt wer- ties pour leur sécurité, de personnes ayant demandé l'asile

den als die inländischen. en Suisse, notamment pour des ressortissants d'Etats

Wenn vom Ausland Bedenken eingehen, werden in zwi- comme Sri Lanka, la Turquie, la Bolivie et l'Argentine?

schenstaatlichen Gesprächen die Gründe für die Einführung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

der schweizerischen Abgabe sowie die möglichst einfachen

Erhebungsmodalitäten eingehend erläutert. Die Schweiz vom 17. September 1984

hätte zudem verschiedene Möglichkeiten, um auf allfällige Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1984

Druckversuche anderer Staaten zu antworten. Beim heuti- Die' Flüchtlingsprobleme, mit denen die Schweiz zurzeit

gen Stand der internationalen Strassenverkehrsverhältnisse konfrontiert ist, können nicht isoliert vom weltpolitischen

erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als angebracht, hier Kontext betrachtet werden. Die Zahl der Flüchtlinge hat in

näher auf die Problematik von Retorsionsmassnahmen ein- den letzten Jahren weltweit stark zugenommen und erreicht

zugehen. Dabei lässt er sich auch von der Sorge um das heute nach Angaben des UNHCR global etwa 10 Millionen.

grenzüberschreitend tätige schweizerische Transportge- Es handelt sich dabei - im Gegensatz zu den Flüchtlingen

werbe und seine Arbeitsplätze leiten. der unmittelbaren Nachkriegszeit - in erster Linie um die

Der Bundesrat ist bereit, die Bestrebungen zu unterstützen, Opfer von politischen und militärischen Konflikten in

um unter den europäischen Partnerstaaten längerfristig eine aussereuropäischen Gebieten. Von den dadurch ausgelö-

Lösung für den internationalen Ausgleich der Wegekosten sten Flüchtlingsströmen gelangen nur äusserst kleine

Interpellation Lüchinger 1454 N 5 octobre 1984

Flüchtlingsgruppen in die Schweiz. Die überwältigende gen Personen kein Asyl gewährt werden, die allein aus

Mehrheit der Flüchtlinge findet dagegen Zuflucht in den wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und versuchen,

Nachbarländern des jeweiligen Krisenherdes. Die Unterbrin- mittels eines Asylantrages in der Schweiz zu bleiben.

gung der Flüchtlinge in der Nähe ihres Heimatstaates Ist ein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt worden, hat der

ermöglicht es diesen in der Regel, die Bindungen zum Betroffene das Land zu verlassen. Dabei kann entweder

gewohnten Kulturkreis zu erhalten und erleichtern gegebe- seine Weiterschaffung in ein anderes Land oder seine Rück-

nenfalls eine spätere Rückkher in ihre Heimat. schaffung in seine Heimat veranlasst werden. Die vom Inter-

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei den pellanten erwähnte Möglichkeit der Rückführung abgelehn-

Aufnahmestaaten heute in der Mehrheit um Entwicklungs- ter Asylbewerber aussereuropäischer Herkunft in die Region

länder handelt. Diese Asylstaaten sind trotz grösster eigener und damit in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer dürfte

Anstrengungen zur Bewältigung der mit der Anwesenheit sich nur in Ausnahmefällen anbieten, da sich schon die

von grossen Zahlen von Flüchtlingen auf ihrem Staatsgebiet Flüchtlingsströme in erster Linie auf die Nachbarstaaten

verbundenen Probleme auf internationale Hilfe angewiesen. konzentrieren; diese sind nicht bereit und oft auch nicht

Diese Hilfe hat zwei Aspekte: Zunächst gilt es, kurzfristig die imstande, weitere Personen aufzunehmen.

Versorgung der Flüchtlinge mit dem Lebensnotwendigen Hinsichtlich der Rückschaffung von abgewiesenen Asylbe-

sicherzustellen. Längerfristig müssen dauerhafte Lösungen werbern in ihre Heimat legt Artikel 45 des Asylgesetzes

für die Flüchtlingsprobleme angestrebt werden, sei es idea- gestützt auf Artikel 33 der Internationalen Flüchtlingskon-

lerweise durch die Hilfe zur freiwilligen Rückkehr, sei es vention von 1951 den Grundsatz der Nichtrückschiebung

durch die Unterstützung der Eingliederung der Flüchtlinge von Flüchtlingen fest, die in ihrem Heimatstaat - unter

in Gesellschaft und Wirtschaft des Aufnahmelandes. Umständen auch nur wegen der Tatsache ihres Asylgesu-

Die Schweiz beteiligt sich im Interesse von regionalen ches in der Schweiz - an Leib, Leben oder Freiheit gefährdet

Lösungen, aus humanitären Erwägungen und aus Gründen sind.

der Solidarität mit den schwerbelasteten Aufnahmeländern Für eine allfällige Rückschaffung muss deshalb vorgängig

seit jeher an der internationalen Flüchtlingshilfe. 1983 belie- abgeklärt werden, dass diese Gefahr nicht besteht. Entspre-

fen sich die schweizerischen Aufwendungen zugunsten der chende Abklärungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen

Flüchtlinge und Vertriebenen auf 26 Millionen Franken. Das sind im Gange. Anders verhält es sich mit denjenigen

Hochkommissariat der Vereinten Nationen für das Flücht- Flüchtlingen, denen früher Asyl gewährt worden ist und die,

lingswesen (UNHCR), welches eine zentrale Rolle in der nachdem sich die Lage in ihrer Heimat normalisiert hat,

multilateralen Flüchtlingshilfe innehat, wurde dabei mit wieder nach Hause zurückkehren könnten. Die Schweiz

ordentlichen Beiträgen von insgesamt 7,5 Millionen Franken unterstützt zurzeit mit 100000 Franken ein entsprechendes

unterstützt. 1984 kommen die ausserordentlichen Beiträge Rückführungsprogramm des UNHCR für 3000 argentinische

unter anderem der Flüchtlingshilfe in Südostasien und Mit- Flüchtlinge, die unter anderem aus der Schweiz nach Argen-

telamerika zugute. In den letzten Jahren wurden damit auch tinien zurückkehren möchten.

die Rückführungs- und Wiedereingliederungsprogramme Abschliessend muss darauf hingewiesen werden, dass die

für äthiopische Flüchtlinge in Dschibuti mitfinanziert. Ganz Anstrengungen unserer Aussenpolitik für die Förderung

wesentliche Leistungen zugunsten von Flüchtlingen und und den Schutz der Menschenrechte in einer sehr engen

Vertriebenen erbringt die Schweiz zudem über das Interna- Verbindung zu unserer Asyl- und Flüchtlingspolitik stehen,

tionale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Daneben unter- weil jeder Beitrag zur Wiederherstellung und Beachtung der

stützen wir das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästi- Grundrechte mithilft, die Ursachen der Flüchtlingsprobleme

naflüchtlinge (UNRWA), leisten Beiträge an Aktionen zu beheben.

schweizerischer Hilfswerke und führen zum Teil eigene bila-

terale Aktionen durch. Lüchinger: Ich habe mit meiner Interpellation um Antwort

Noch grösseres Gewicht in unserer Flüchtlingshilfe werden darüber gebeten, was das Departement für auswärtige

in Zukunft Massnahmen zur Erzielung längerfristiger, dauer- Angelegenheiten an diplomatischen Massnahmen unter-

hafter Lösungen der Flüchtlingsprobleme beigemessen nimmt und was unsere diplomatischen Vertreter in der gan-

werden. Dabei wird eigentlichen Entwicklungsprojekten zen Welt unternehmen, um unsere Asylpolitik zu unterstüt-

zugunsten der Flüchtlingsregionen eine wesentliche Bedeu- zen. Ich stelle fest, dass meine drei konkreten Fragen nicht

tung zukommen. In diesem Zusammenhang unterstützt die beantwortet wurden.

Schweiz mit 5 Millionen Franken ein gemeinsames Entwick- Ich habe ferner in meiner Interpellationsbegründung den

lungsprogramm von Weltbank und UNHCR, das durch Bezug gemacht zwischen der Entwicklungshilfe und unse-

Arbeitsbeschaffung die Integration von afghanischen rer Asylpolitik. Dazu stelle ich fest, dass die Antwort auf

Flüchtlingen in Pakistan erleichtern soll. Gleichermassen meine Interpellation, die am 3. Mai eingereicht wurde, so

wurde die Prüfung von Entwicklungsprojekten zur Verbes- spät terminiert war, dass sie erst zwei Tage nach unserer

serung von Infrastrukturen von Zufluchtregionen in Äthio- grossen Debatte über den Rahmenkredit für die Entwick-

pien und Sudan an die Hand genommen. lungshilfe hier verteilt wurde, so dass man in der Debatte

Diese Anstrengungen für eine regionale Lösung der welt- nicht mehr auf diese Antwort Bezug nehmen konnte. Ich

weit enstandenen Flüchtlingsprobleme setzen die Politik betrachte das persönlich als eine Missachtung des Parla-

fort, durch die die Schweiz in früheren Jahren eine grosse mentes und kann das nicht akzeptieren. Ich verzichte dar-

Zahl von Flüchtlingen aus dem europäischen Kulturkreis, auf, im Plenum eine Diskussion zu beantragen. Ich habe in

namentlich aus osteuropäischen Staaten, aufgenommen der neugebildeten Kommission, die sich mit drei parlamen-

hat. Gleichzeitig tragen sie mit dazu bei, den Flüchtlings- tarischen Vorstössen zur Asylpolitik befassen wird, bean-

strom, von dem unser Land heute betroffen ist, einzu- tragt, dass man Herrn Bundesrat Aubert zu einer Ausspra-

dämmen. che einlädt. Er wird dann beweisen können, dass er sich

Für diejenigen Flüchtlinge jedoch, die - aus welchem Land nicht nur auf weltpolitischen Höhen- und Rundflügen

auch immer - in die Schweiz gelangt sind und hier einen bewegt, sondern sich auch um die Probleme kümmert,

Asylantrag stellen, garantiert das Asylgesetz die individuelle welche unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger hier unten auf

Prüfung ihres Antrags. Diese Prüfung hat nach dem Willen dem Boden direkt interessieren und bedrücken.

des Gesetzgebers unabhängig von der Herkunft des Antrag-

stellers allein darauf abzustellen, ob die im Gesetz festgeleg- Le président: M. Lüchinger n'est pas satisfait.

ten Kriterien für die Asylgewährung erfüllt sind. Nach Arti-

kel 3 des Asylgesetzes kommen dafür ausschliesslich jene

Bewerber in Frage, die erwiesenermassen wegen ihrer

Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer

bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen

Anschauungen verfolgt werden. Insbesondere kann denjeni-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Lüchinger Asylpolitik. Diplomatische Massnahmen

Interpellation Lüchinger Politique d'asile. Mesures diplomatiques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.420

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1453-1454

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Ref. No 20 012 793

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