Animal Biotechnology Regulation and Future Human Applications
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed concerns about the potential misuse of embryo transfer and genetic manipulation in animal breeding. While acknowledging that existing laws on animal breeding and protection could be stretched to cover some aspects of these new biotechnologies, the court found them insufficient to prevent all abuses. The court also considered the potential for these technologies to be applied to humans and, in response, stated its intention to monitor developments and consider legislative amendments if necessary, while also engaging with ethical bodies and international working groups.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 ff. Rindvieh- und Kleinviehzuchtverordnung, Art. 11 Pferdezuchtverordnung, Art. 12 ff. Tierschutzgesetz; Animal Biotechnology Regulation and Future Human Applications: While acknowledging that existing laws on animal breeding and protection could be stretched to cover some aspects of these new biotechnologies, the court found them insufficient to prevent all abuses. The court also considered the potential for these technologies to be applied to humans and, in response, stated its intention to monitor developments and consider legislative amendments if necessary, while also engaging with ethical bodies and international working groups.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as part of the legal basis for animal husbandry, specifically concerning embryo transfer and genetic manipulation in animal breeding.
Cited as part of the legal basis for animal husbandry, specifically concerning embryo transfer and genetic manipulation in animal breeding.
Cited as part of the legal basis for animal protection, relevant to embryo transfer and genetic manipulation in animal breeding.
Cited as the basis for determining eligibility for subsidies for goat keepers.
Volltext
5. Oktober 1984 N 1445 Interpellation Kühne
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Je le prie en particulier de préciser si les articles 17 et vom 5. September 1984 suivants de l'ordonnance sur l'élevage des bovins et du
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1984 menu bétail (916.310), l'article 11 de l'ordonnance sur l'éle-
Die vom Interpellanten aufgeworfenen allgemeinen Fragen vage chevalin (916.320) et les articles 12 et suivants de la loi
hinsichtlich der Berglandwirtschaft bzw. von Alternativprosur la protection des animaux (455) suffisent pour empêcher
duktionen zu Betriebszweigen, bei denen der Markt gesätles abus. tigt ist, werden im 6. Landwirtschaftsbericht, welcher im Schriftliche Begründung - Développement par écrit Herbst 1984 erscheinen wird, behandelt. Wir beschränken Embryotransfer und damit verbundene Erscheinungen wie uns auf den Hinweis, dass bei Alternativproduktionen in der Manipulationen an Embryos (Gentechnologie) spielen in der Regel bereits kleine zusätzliche Mengen genügen, um den Tierzucht und der Forschung eine gewisse Rolle. Markt aus dem Gleichgewicht zu bringen, so dass das Es ist leicht denkbar, dass Kenntnisse in der Gentechnologie angestrebte Ziel sehr bald in Frage gestellt ist.
zum Beispiel zu einseitiger und extremer Leistungssteige- Die Möglichkeiten der Ziegenhaltung und Produktion von rung und damit missbräuchlich verwendet werden können. Ziegenmilch und Erzeugnissen aus dieser Milch dürfen in Ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügen, um mengenmässiger Hinsicht nicht überschätzt werden.
Missbräuche zu verhindern, ist fraglich. Die Fragen des Interpellanten beantworten wir wie folgt:
Schliesslich ist auch zu prüfen, ob nicht die Gefahr besteht,
1. Nachdem Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Kostendass Erkenntnisse aus dem Embryotransfer und-der Genbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen technologie beim Menschen bzw. in der Humanmedizin Hügelzone (SR 916.313) sind auch Ziegen beitragsberech- Anwendung finden können.
tigt. Die Ziegen sind dabei gegenüber dem Rindvieh begün- Teilt der Bundesrat diese Ansicht und ist er bereit, die
stigt, indem sie infolge eines grosszügig bemessenen notwendigen Vorkehren zu treffen, um Missbräuchen und Umrechnungsfaktors mehr Kostenbeiträge erhalten, als Auswüchsen begegnen zu können? ihnen - im Vergleich zum Rindvieh - aufgrund des Futterbedarfs zukäme. Neue Vorkehren scheinen uns nicht nötig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
2. Es wird zurzeit nur eine kleine Menge Ziegenbutter imvom 22. August 1984 portiert und zur Herstellung eines pharmazeutischen Produktes verwendet. In Anbetracht des gesamthaft gesehen Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1984 ausgebauten Importschutzes unserer Landwirtschaft vertre- Wie im gesamten Bereich der Biologie werden auch in den ten wir die Meinung, dass eine geringe Einfuhr eines spezielmit der Tierzucht zusammenhängenden Forschungsgebielen Produktes wie zum Beispiel Ziegenbutter weder menten immer neue Verfahren der Biotechnik entwickelt. Sie genmässig begrenzt noch unterbunden werden soll. Die werden heute noch vorwiegend in und für die Forschung Lieferung schweizerischer Ziegenbutter ist bei Einhaltung verwendet. Zum Problem der Gentechnologie hat der Bun-
angemessener Preise und guter Qualität durchaus möglich. desrat bei der Beantwortung der Interpellation 82.353 über
3. Die Forderung, Massnahmen gegen den Import sämtli- «Gen-Biologie» vom 15. März 1982 bereits Stellung gecher Produkte der Ziegenhaltung in Erwägung zu ziehen, ist nommen.
praktisch weitgehend erfüllt: Geisskäse wird heute bei der In der praktischen Tierzucht hat während der letzten Jahre
in den meisten Ländern mit bedeutender Rindviehzucht der Einfuhr mit einem Zoll von 50 Franken pro Zentner und einem Preiszuschlag von 240 Franken pro Zentner belastet sogenannte Embryotransfer Eingang gefunden. Dabei werden von züchterisch hervorragenden Kühen gleichzeitig (Zoll-Pos. 0404.14). Sodann besteht für Schlachtgitzi eine totale Übernahmepflicht, d. h. alle anfallenden Tiere müssen wenn möglich mehrere Embryonen gewonnen und zum Austragen einzeln auf verschiedene Ersatzmütter übertravon den Importeuren von Ziegenfleisch zu einem festgelegten, verhältnismässig hohen Preis abgenommen werden. gen. Der Umfang ist zwar wegen der noch hohen Kosten eher bescheiden, nimmt aber stetig zu. Teils werden bereits tiefgefrorene Embryonen verwendet. In viel geringerem Le président: L'interpellateur est partiellement satisfait de la Mass wird das Verfahren auch bei anderen landwirtschaftliréponse du Conseil fédéral.
chen Nutztierarten angewandt.
Die schweizerischen Viehzüchter folgten dieser Entwicklung aus verschiedenen Gründen nur mit Verzögerung. 84.419 Allerdings nimmt das Interesse nun mit steigendem Erfolg der durchgeführten Übertragungen zu. #ST#
Interpellation Kühne Die Embryoübertragung ermöglicht, vorzügliche weibliche Gentechnologie und Tierzucht Tiere züchterisch vermehrt zu nutzen und den Zuchtfortschritt der gesamten Rasse zu steigern. Die Befürworter sind Manipulations génétiques et zootechnie daher überzeugt, dass kein Land, das in Zukunft in der viehwirtschaftlichen Produktion konkurrenzfähig bleiben will, auf die Nutzung des neuen Verfahrens verzichten kann.
Es wird auch geltend gemacht, dass die Embryoübertragung nicht nur für eine Steigerung der Milchleistung, son- Wortlaut der Interpellation vom 3. Mai 1984 dern auch für die züchterische Verbesserung der Gesund-
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen: heit und der Fruchtbarkeit der Tiere oder für die Verbesse-
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen betreffend: rung der Qualität von Milch und Fleisch eingesetzt werden
- Embryotransfer/Embryotiefkühiung; kann.
- Gentechnologie (Manipulationen an Eizellen und Em- Der Schweinegesundheitsdienst benützt das Verfahren als bryos). Hilfsmittel für die Schaffung und Erhaltung gesunder Tier- Reichen insbesondere die Artikel 17 ff. der Rindviehund bestände. Beim Simmentaler Fleckvieh will man damit die Kleinviehzuchtverordnung, Artikel 11 der Pferdezuchtver- Erhaltung der reinen Simmentalerrasse unterstützen. ordnung und Artikel 12 ff. des Tierschutzgesetzes aus, um Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen sind für die Missbräuche zu verhindern? Durchführung von Embryoübertragungen in der Tierzucht anwendbar: Texte de l'interpellation du 3 mal 1984 - Tierzuchtgesetzgebung: Die Verordnungen über die Je demande au Conseil fédéral quelles sont les bases Rindviehund Kleinviehzucht und über die Pferdezucht
légales qui concernent la congélation et le transfert d'ementhalten unter anderem Bestimmungen über die Beurtei-
bryons ainsi que les manipulations génétiques effectuées lung der Tiere, die künstliche Besamung und das Herdesur des ovules ou des embryons. buchwesen. Sie bilden die Grundlage, um die Einhaltung Interpellation Maeder-Appenzell 1446 N 5 octobre 1984 des Zuchtziels zu gewährleisten und extreme oder fehler- 1. Ist der Bundesrat angesichts der grossen Bedrohung der
hafte Tiere von der Zucht auszuschliessen. Von entschei- Wale bereit, dafür zu sorgen, dass die Schweizer Vertretung
dender Bedeutung ist bei jedem Zuchttier, dass seine in der Internationalen Walfangkommission (IWC) einen kom- Abstammung gewährleistet ist. In den Weisungen des Bunpromisslosen Naturschutzstandpunkt einnimmt? desamtes für Landwirtschaft vom 25. März 1982 für die 2. Ist der Bundesrat bereit, die Einfuhr von Spermöl und Ausstellung von Abstammungsund Leistungsausweisen Spermaceti zu verbieten? bei Durchführung der Embryoübertragung bei Rind und Schwein ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die Texte de l'interpellation du 22 juin 1984
Abstammung von Tieren aus Übertragungen anerkannt wer- Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-
den kann. Beim Pferd unterstehen künstliche Besamung vantes:
und Embryoübertragung der Bewilligung des erwähnten 1. Etant donné la grave menace qui pèse sur les baleines, le
Bundesamtes. gouvernement est-il prêt à faire en sorte que la représenta-
- Tierschiitzgesetzgebung: Im Rahmen der Forschung sind tion suisse à la Commission internationale de la chasse à la
Embryoübertragungen den Vorschriften über Tierversuche baleine prenne position sans réserve en faveur de la protec-
unterstellt. Mit Eingriffen und Behandlungen am Muttertier tion de la nature? verbunden, sind sie gemäss den Richtlinien des Bundesam-
tes für Veterinärwesen für die Planung und Durchführung 2. Est-il disposé à interdire l'importation d'huile de cachalot
von Tierversuchen sowie die Abfassung von Bewilligungset de spermaceti? gesuchen vom 20. Februar 1984 ein bewilligungspflichtiger Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Günter, Tierversuch. Jaeger, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Für Embryoübertragungen in der Praxis nach bewährten Widmer (8) Methoden ist keine Bewilligung notwendig. Sie unterstehen wie jegliche Handlung mit und an Tieren den allgemeinen Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung. 1979/80 haben die eidgenössischen Räte den Beitritt der
- Tierseuchengesetzgebung: Die tierseuchenpolizeiliche Schweiz zum Walfangabkommen von 1946 und damit auch Überwachung der Embryoübertragungen beim Rindvieh ist zur Internationalen Walfangkommission (IWC) beschlossen.
in den fachtechnischen Weisungen vom 5. Januar 1982 des Der Bundesrat hat damals diesen Beitritt als «Solidaritätsak-
Bundesamtes für Veterinärwesen geregelt. tion» mit jenen Staaten in der IWC verstanden, die die Front Der Entscheid über die Durchführung von Embryoübertrader Naturund Artenschützer gegenüber den kommerziell gungen bleibt im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen orientierten Walfangnationen bilden. grundsätzlich dem Züchter bzw. Tiereigentümer und den Als 1982 im englischen Brighton an der IWC-Jahreskonfe- Zuchtorganisationen überlassen. Aufgrund der noch renz mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit ein 1986 in beschränkten Erfahrung bestand bisher kein Anlass für Kraft tretender Walfangstopp beschlossen wurde, enthielt besondere Einschränkungen. Der Bundesrat wird aber die sich die Schweiz der Stimme. Naturschutzkreise in der weitere Entwicklung biotechnischer Verfahren und ihre Schweiz und im Ausland waren von diesem Verhalten sehr Anwendung in der Tierzucht im Auge behalten und wenn enttäuscht. notwendig eine Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen Zurzeit tagt die IWC in Buenos Aires. Aus dem Bundesamt einleiten. für Veterinärwesen ist zu hören, dass die Schweiz noch Der Bundesrat ist insbesondere auch darauf bedacht, unerimmer an ihrer Argumentation von 1982 festhalte. Diese wünschten Anwendungen biotechnischer Verfahren beim besagt, dass die Schweiz der Ansicht sei, dass ein Morato-
Menscher rechtzeitig entgegenzuwirken. Er hält zu diesem rium mehr negative als positive Aspekte aufweise, da unter
Zweck Kontakt'mit der Schweizerischen Akademie der anderem Länder Vorbehalte einlegen können und es wäh- Medizinischen Wissenschaften, die eine besondere Komrend des Moratoriums keine Kontrollmöglichkeiten mehr
mission für Bioethik im Umgang mit menschlichen Keimzelgebe. Das Moratorium werde nicht zum Ziel führen; es wäre
len und Embryonen eingesetzt hat. Die Kommission hat besser, die Fangquoten Jahr für Jahr weiter zu senken.
medizinisch-ethische Richtlinien furdiem-wïro-Fertilisation In Naturschutzkreisen findet man diese Stellungnahme sehr
und den Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen opportunistisch und man erwartet von der schweizerischen Infertilität ausgearbeitet. Zur konkreten Problematik von Delegation einen kompromisslosen Einsatz im Sinne des Forschungsuntersuchungen an tierischen und menschli- Artenschutzes. chen Keimzellen und Embryonen wird sie in absehbarer Zeit Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 15. August 1979 Stellung nehmen. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz eindrücklich seine diesbezügliche Gesinnung zum Ausaktiv an den Arbeiten eines Expertenkomitees des Europadruck gebracht, indem er unter anderem festhielt: «Eine rates, das den Auftrag hat, die ethischen und rechtlichen grosse Zahl von Tierarten, darunter annähernd 150 Arten Probleme der Humangenetik und -embryologie umfassend von Meeresbewohnern, sind heute in ihrer Existenz bedroht. abzuklären und entsprechende Empfehlungen vorzulegen. Ein Warnzeichen für die zunehmende Verschlechterung der Aufgrund dieser Vorarbeiten wird zu prüfen sein, wieweit Lage bilden das Vorkommen und der Zustand der höheren
sich allenfalls gesetzgeberische Massnahmen aufdrängen. Meerestiere. Einige dieser Tieraten sind bereits verschwun-
den oder durch den Menschen ausgerottet worden. Zwölf Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Walarten stehen nahe vor der Ausrottung.» Conseil fédéral. 1981 bis 1984 wurden immer noch der Bewilligungspflicht unterliegendes Spermöl und Spermaceti eingeführt. Der Spermwal, von dem diese Produkte stammen, steht seit #ST# 84.482 1981 auf Listel des Washingtoner Artenschutzabkommens. Interpellation Maeder-Appenzell Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schutz der Wale vom 15. August 1984 Protection de la baleine Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 août 1984
1. Die Naturschutzpolitik des Bundesrates berücksichtigt die Prinzipien der vom Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1984 (IUCN) und des World Wildlife Fund (WWF) gemeinsam Der Bundesrât wird ersucht, folgende Fragen zu beantausgearbeiteten Weltstrategie für die Erhaltung der Natur. worten: Diese Weltstrategie verfolgt die folgenden drei Hauptziele: Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Kühne Gentechnologie und Tierzucht
Interpellation Kühne Manipulations génétiques et zootechnie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 84.419 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1984 - 08:00 Date Data
Seite 1445-1446 Page Pagina
Ref. No 20 012 786
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.