Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-416 KI-generiert

Court Upholds Call for Enhanced Public-Private R&D Collaboration

Geschäftsnummer VPB 84-416
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court's decision addresses a postulat urging the federal council to explore new avenues for strengthening collaboration between private and public research and development sectors. The court agreed with the postulat, recognizing the growing importance of R&D for economic innovation. It acknowledged that while industrial nations are making significant efforts in this area, Switzerland lags in coordinating research efforts between public institutions and the private sector. The court emphasized that increased collaboration should not lead to public research aligning with short-term private interests, as this could stifle long-term innovation. Instead, the focus should be on developing new collaborative models that enhance research efficiency without compromising partner independence, particularly benefiting small and medium-sized enterprises and startups by improving their access to technological knowledge and risk capital.

Legislator-Regeste

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Art. 27 Absatz, Art. 27 Abs. 1 der Bundesverfassung von 1874; Court Upholds Call for Enhanced Public-Private R&D Collaboration: The court agreed with the postulat, recognizing the growing importance of R&D for economic innovation. It acknowledged that while industrial nations are making significant efforts in this area, Switzerland lags in coordinating research efforts between public institutions and the private sector. The court emphasized that increased collaboration should not lead to public research aligning with short-term private interests, as this could stifle long-term innovation. Instead, the focus should be on developing new collaborative models that enhance research efficiency without compromising partner independence, particularly benefiting small and medium-sized enterprises and startups by improving their access to technological knowledge and risk capital.

Schlagwörter

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Forschung und technologische Entwicklung Gesellschafter Privatsektor Wirtschaftsforschung Patentrecht offene Innovation
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 Abs. 1 der Bundesverfassung von 1874

The court cited this article to explain the historical basis for the federal government's involvement in higher education funding.

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Volltext

Postulat Uchtenhagen 978 N 11 juin 1985

gendem, herabgefallenem Holzmaterial säubern. Nun Mitunterzeichner - Cosignataires

besteht die eigenartige Situation, dass gerade die Forstor- Ammann-St. Gallen, Bircher, Braunschweig, Deneys, Euler,

gane uns sagen, dieses abgefallene Material sei den Wäl- Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst,

dern nicht schädlich, man lasse es gerade auch mit Rück- Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann,

sicht auf den Zustand der Böden liegen. Hier handelt es sich Renschier, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter. (19)

um Material, das verrottet und zu Kompost wird und damit

die Bodenverhältnisse verbessert. Es ist also nicht unbe- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dingt notwendig, die Wälder in diesem Sinne zu reinigen. Um die Innovationskraft ihrer Wirtschaft zu steigern, unter-

Was selbstverständlich notwendig ist, ist, dass Bäume und nehmen heute fast alle hochindustrialisierten Länder grosse

Holz, die vom Käfer befallen sind, möglichst schnell aus dem Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Im

Wald entfernt werden. Zentrum der Bemühungen stehen dabei eine bessere Koor-

HerrZwygart, Sie haben mir die Frage gestellt, was der Bund dination und Kooperation der privaten und der öffentlichen

zu tun gedenke in bezug auf den Präventivbereich. Sie Forschung und eine innovationsfördernde verbesserte Dif-

wissen, dass wir ursprünglich vorgesehen hatten, ein Prä- fusion von technologischem Wissen. Für den zur Errei-

ventivgesetz zu erlassen. Ein vorbereitender Bericht zu chung dieser Ziele notwendigen Brückenschlag zwischen

einem solchen Gesetz ging in Vernehmlassung, aber die Grundlagenforschung und praxisorientierter Forschung

Vernehmlassungsergebnisse waren - ich kann das Wort und Entwicklung werden schon seit einiger Zeit neue unor-

ruhig anwenden - vernichtend. Angesichts dieses Ergebnis- thodoxe Wege beschritten, werden grossangelegte For-

ses konnten wir es nicht wagen, einen Gesetzeserlass vorzu- schungsparks, Innovations- und Gründerzentren, Wissen-

bereiten. Hingegen ist mein Bundesamt für Gesundheitswe- schaftsläden und anderes mehr errichtet.

sen daran, die Präventivfragen trotzdem zu studieren und In der Schweiz lässt die Koordination und Kooperation der

dort einzugreifen, wo für uns eine Kompetenz besteht. Ob Forschungstätigkeit noch zu wünschen übrig, und zwar

ein Präventivrat geschaffen werden muss, wollen wir einst- sowohl was die Forschung und Entwickung an unseren

weilen offen lassen. Ich glaube, es ist heute - soviel ich kantonalen und eidgenössischen Hochschulen, Instituten

gehört habe - auch über die Kommissionen gesprochen und Ingenieurschulen unter sich betrifft, als auch was die

worden. Einerseits verlangt man vom Bundesrat, es müssten Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand einer-

weniger ausserparlamentarische Kommissionen bestehen, seits und der Privatwirtschaft andererseits angeht. In beiden

andererseits verlangt man die Schaffung von neuen Kom- Bereichen sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die

missionen wie Präventivrat, Behindertenkommission usw. Koordination zu verbessern.

Hingegen ist vorgesehen, einen Präventivfonds zu schaffen, Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Forschungs-

woraus dann Präventivaktionen finanziert werden können. und Entwicklungsabteilungen der öffentlichen Hand und

Die Frage von Herrn Allenspach nach dem Bericht betref- jenen der Privatwirtschaft darf allerdings nicht dazu führen,

fend AHV kann ich wie folgt beantworten: Ich weiss, dass ich dass die öffentliche Forschungstätigkeit sich nach kurzfristi-

Ihnen den Bericht auf Anfang dieses Jahres in Aussicht gen privatwirtschaftlichen Interessen ausrichtet. Eine solche

gestellt habe. Er ist inzwischen auch bei meinem Departe- Ausrichtung der Forschungstätigkeit oder gar der Studien-

ment eingetroffen. Die Verabschiedung des Berichts hat pläne könnte sich mittel- und langfristig sogar innovations-

sich jedoch nochmals verspätet. Der Bundesrat wird indes- hemmend statt innovationsfördernd auswirken. Das Mana-

sen noch vor den Ferien von diesem Bericht Kenntnis neh- gement unserer Industrie hat sich nicht in allen Fällen als

men. Wir stellen den Antrag, dass er an das Parlament sehr innovativ und weitsichtig erwiesen. Im Konkurrenz-

weitergeleitet wird. kampf ist die Wirtschaft zudem oft geradezu genötigt, sich

nach kurzfristigen Interessen auszurichten und dabei die

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Vernachlässigung längerfristiger Optimierungsaspekte in

Le débat sur cet objet est interrompu Kauf zu nehmen. Eine innovative Forschungstätigkeit ist

jedoch auf einen anderen, längeren Zeithorizont angewie-

sen. Die auf längere Sicht für ein Land wie die Schweiz

nötige Schwerpunktbildung in zukunftsträchtigen For-

schungsbereichen und die dabei immer nötiger werdende

Multidisziplinarität setzen deshalb voraus, dass Forschung

#ST# 84.416 und Lehre nicht von den aktuellen und oft schon bald

überholten Wirtschaftsinteressen gelenkt werden. Mit mei-

Postulat Uchtenhagen nem Postulat soll folglich nicht für eine noch stärkere Anleh-

Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. nung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Zusammenarbeit an die Wirtschaft plädiert werden, sondern für die Entwick-

lung neuer Formen der Zusammenarbeit, welche die Effi-

Recherche. Collaboration entre zienz der Forschungstätigkeiten steigern, ohne die Unab-

le secteur privé et le secteur public hängigkeit der beiden Partner in Frage zu stellen.

Auf eine engere, die technologische Diffusion und Innova-

tion fördernde Zusammenarbeit sind insbesondere die

Klein- und Mittelbetriebe angewiesen. Von ihren flexibleren

Strukturen her sind Klein- und Mittelbetriebe für die

Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984 Entwicklung innovativer Technologien besonders geeignet.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Forschung Hemmend wirkt sich indessen einerseits der erschwerte

und Entwicklung im Technologiebereich wird der Bundesrat Zugang zu Risikokapital, andererseits der erschwerte

aufgefordert, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die Zugang zu Forschung und Entwicklung aus. Das gleiche gilt

Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwick- für neugegründete Unternehmungen, die häufig ein beson-

lungsabteilungen und jenen der Privatwirtschaft zu ver- ders grosses Potential an Innovationsfähigkeit haben. Ange-

stärken. sichts der Tatsache, dass der hohe Forschungs- und

Entwicklungsaufwand der schweizerischen Grossfirmen

Texte du postulat du 3 mai 1984 längst nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher im Inland

Etant donné l'importance croissante de la recherche et du beschäftigungswirksam ist, kommt der Forschung und

développement des techniques, le Conseil fédéral est invité Entwicklung in kleineren Firmen gesamtwirtschaftlich heute

à chercher de nouvelles possiblités de renforcer la collabo- ein grösserer Stellenwert zu.

ration entre les services spécialisés dans la recherche et le Neue Formen der Zusammenarbeit setzen keineswegs

développement, d'une part, et l'économie privée, d'autre grossangelegte und kostspielige Institutionen voraus.

part. Grosse Forschungszentren oder Forschungsparks, wie sie

11. Juni 1985 N 979 Hochschulförderung. Bericht GPK/N

in den USA seit einiger Zeit bestehen und gegenwärtig in Präsident: Wird die Überweisung des Postulates aus der

verschiedenen europäischen Industrieländern aufgebaut Mitte des Rates bestritten? - Das ist nicht der Fall.

werden, dürften für die Schweiz mit ihren beschränkten

finanziellen Mitteln und ihrer kleinräumigen Struktur und Überwiesen - Transmis

ihren verhältnismässig zahlreichen Hochschulen und Inge-

nieurschulen kaum der richtige Weg sein. Was für uns

machbar und sinnvoll ist, ist im Prinzip bereits vorgezeich-

net: Mit den beiden Impulsprogrammen und mit der Auf-

stockung der Mittel zur Förderung der wissenschaftlichen

Forschung des EVD durch die Beschäftigungsprogramme 85.001

#ST#

ist ein unseren Verhältnissen entsprechender Weg beschrit- Hochschulförderung. Bericht GPK/N

ten worden. Es wäre daher angezeigt, sich über die Entwick-

lung weiterer Impulsprogramme und die zukünftige Dotie- Aide aux universités. Rapport CDG/N

rung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen

Forschung des EVD Gedanken zu machen. Bericht und Postulat der Geschäftsprüfungskommission

Gleichzeitig sollten aber auch neue Formen der Zusammen- vom 21. Januar 1985 (BBI l, 711)

arbeit zwischen öffentlichen und privaten Forschungs- und Rapport et postulat de la Commission de gestion du 21 janvier 1985

Entwicklungstätigkeiten geprüft werden, insbesondere sol- (FF I, 699)

che, welche Klein- und Mittelbetrieben sowie neugegründe-

ten innovativen Firmen den Zugang zu technologischem

Wissen und damit die Erzielung von Synergieeffekten

erleichtern könnten. Geprüft werden müssten in diesem

Zusammenhang zum Beispiel die Errichtung von gemischt- Antrag Columberg

wirtschaftlichen Technologie- und Gründerzentren und klei- Ablehnung des Postulates

neren spezialisierten Forschungsparks, wo Unternehmun-

gen ihre Infrastrukturbedürfnisse im Technologie- und even- Proposition Columberg

tuell auch im Managementbereich befriedigen könnten. Rejeter le postulat

Auch die Errichtung von sogenannten Wissenschaftsläden,

in denen durch Beratung oder «Miete» eines entsprechen- Weber-Schwyz, Berichterstatter: Wir gehen davon aus, dass

den Spezialisten das fehlende Know-how gekauft werden Ihnen der Inhalt des umfassenden Berichtes weitgehend

kann, könnte hilfreich sein. Auf jeden Fall sollten die Hoch- bekannt ist. Wir werden uns darum auf das Hervorheben der

schulen und ihre Annexanstalten und Institute - aber auch Schwerpunkte, die Erwähnung neuer Tatsachen oder die

die Ingenieurschulen - noch vermehrt Anlauf- oder Bera- Kommentierung von Einwendungen gegen den Bericht be-

tungsstellen schaffen, welche als Informations- und Kon- schränken.

taktstellen ihre Dienste Klein- und Mittelbetrieben anbieten. Zur Einleitung sei mit Nachdruck hervorgehoben, dass die

Solche Büros könnten sehr wohl auch von Mittelbauange- GPK mit diesem Bericht weder die gemeinsame Aufgabe der

hörigen im Rahmen einer anderweitigen Beschäftigung Hochschulförderung von Bund und Kantonen noch den

betreut werden. Umfang der eingesetzten Bundesmittel in Frage stellen will.

Die Fähigkeit von Firmen, selbst oder in Zusammenarbeit Aus diesem Grund wird auch keinem Partner eine Haupt-

mit Hochschulinstituten ihre Entwicklungstätigkeit zu ver- schuld zugewiesen, noch sind subjektive Vorwürfe an die

stärken, ist auch abhängig von der Ausbildung. Zum Teil Organe des Schweizerischen Wissenschaftsrates noch der

fehlt in der Schweiz eine Spitzenausbildung, wie sie an den Schweizerischen Hochschulkonferenz aus dem Bericht her-

besten amerikanischen Hochschulen angeboten wird. Ange- auszulesen. Die Fehlentwicklungen im Vollzug der Hoch-

sichts der beschränkten Möglichkeiten eines Kleinstaates im schulförderung haben ihren Ursprung in einer Zusammen-

Bereich der Grundlagenforschung muss der Aus- und Wei- arbeit unter beratenden Organen und Verwaltungsstellen,

terbildung mehr Bedeutung geschenkt werden. Vermehrte wo durch Übereifer und Kompetenzvermischung jede Ober-

Anstrengungen vor allem in der «postgraduate»-Ausbildung aufsicht fast verunmöglicht ist. Darum ist es Aufgabe des

dürften letztlich sinnvoller sein als der Versuch, in möglichst Parlamentes als oberstes Verwaltungskontrollorgan, nicht

vielen Forschungsbereichen mitzuhalten. Mit Spitzenleuten nur Feststellungen zu machen, sondern wegweisende

könnte es uns möglich sein, die nötigen «Nischen» in For- Schlüsse zu ziehen. Zum besseren Verständnis will ich in

schung und Entwicklung zu finden, auf die wir angewiesen geraffter Art den eidgenössischen Weg zur Hochschulförde-

sind. Allerdings dürfte die Rekrutierung auf Grenzen stos- rung in Erinnerung rufen.

sen. In diesem Zusammenhang wäre die Schaffung neuer, In Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung von 1874 wurde

von den Hochschulen unabhängiger Institute für Ausbil- der Eidgenossenschaft die Befugnis erteilt, die Polytechni-

dung und Forschung von «postgraduales» - ähnlich den sche Schule zu führen, eine Universität und höhere Unter-

Max-Planck-lnstituten - zu prüfen. richtsanstalten zu errichten oder solche zu unterstützen.

Zum Teil ist in modernen Ausbildungsrichtungen aber auch Durch einzelne Bundesbeschlüsse wurden erst ab 1954 Bei-

die Ausbildungskapazität für die Grundausbildung ungenü- träge an kantonale Hochschulen bewilligt, bis dann das

gend. Beispielsweise ist dies noch immer bei der Informatik Hochschulförderungsgesetz von 1968 die umfassende

der Fall. Ähnlich sind die Verhältnisse in der Elektrotechnik Grundlage für die Mithilfe des Bundes schuf. Das Hoch-

oder der biologischen Verfahrenstechnik. Die Ausbildungs- schulförderungsgesetz sah den Vollzug der Aufgabe durch

kapazität der ETH hat mit den ansteigenden Studentenzah- beratende Organe vor. Zur Mitarbeit berufen ist der Schwei-

len nicht Schritt gehalten. zerische Wissenschaftsrat, der für die Konzeption der

Der Bundesrat sollte sich dieser Probleme annehmen. An eigentlichen Wissenschafts- und Forschungspolitik zustän-

den eidgenössischen Hochschulen und ihren Annexanstal- dig ist. Er hat Richtlinien für den Ausbau und die Zusam-

ten wären mit gezielten, allenfalls befristeten Massnahmen menarbeit der Hochschulen zu erarbeiten und Empfehlun-

die aufgezeigten Schwachstellen zu beseitigen. Mit Empfeh- gen zur Hochschulförderung abzugeben. Zweitens kennen

lungen an die kantonalen Hochschulen und Institute sowie wir das Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz.

die Ingenieurschulen könnten ähnliche Massnahmen auf Diesem Organ ist die Zusammenarbeit unter den Hochschu-

kantonafer Ebene angeregt werden. len übertragen. Es hat die Arbeitsteilung zwischen den

Hochschulen zu regeln, Richtlinien über Zulassungsbedin-

gungen und die Anerkennung von Prüfungen zu erlassen,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. Januar 1985

und sie führt eine Fachstelle für Hochschulbauten, die zur

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 janvier 1985 Vorprüfung von Beitragsgesuchen an Sachinvestitionen

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. und Anschaffungen zuständig ist.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit

Postulat Uchtenhagen Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.416

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite 978-979

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