Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-389 KI-generiert

Fuel Tax Co-financing for Non-Road Transport Rejected

Geschäftsnummer VPB 84-389
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a postulate requesting that the infrastructure, security, and environmental costs of non-road transport for private use be co-financed by fuel tax revenue. The court rejected the postulate, agreeing with the Federal Council's assessment that while the goals are appreciated, existing funding mechanisms, including general federal budgets and targeted subsidies for aviation training and airfields, already address these concerns. The court noted that specific earmarking of fuel tax for non-road transport infrastructure was previously rejected and that current international practices do not support the specific fuel import limits proposed by the postulate's author.

Legislator-Regeste

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Art. 37 BV, Art. 36ter der Bundesverfassung; Fuel Tax Co-financing for Non-Road Transport Rejected: The court rejected the postulate, agreeing with the Federal Council's assessment that while the goals are appreciated, existing funding mechanisms, including general federal budgets and targeted subsidies for aviation training and airfields, already address these concerns. The court noted that specific earmarking of fuel tax for non-road transport infrastructure was previously rejected and that current international practices do not support the specific fuel import limits proposed by the postulate's author.

Schlagwörter

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Treibstoffsteuer Straßenverkehr Subvention Gesamthaushaltsplan Steuerveranlagungen Schwerverkehrsabgabe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 37 BV
Art. 37 BV sieht vor, dass der Bund für den privaten Verkehr ist dann keine Abstimmung mehr nötig, zumal das meiste
Art. 36ter der Bundesverfassung
The court referred to this article to explain the existing legal framework regarding the allocation of fuel tax revenue for road transport tasks.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36ter der Bundesverfassung

The court referred to this article to explain the existing legal framework regarding the allocation of fuel tax revenue for road transport tasks.

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Volltext

Postulat Oehler 102 5 mars 1986

ein Beschluss ausgesetzt, da namentlich die Kategorienoder auf einer entsprechenden Verbrauchssteuer» einzusetrechnung noch nicht bereinigt war und verschiedene Frazen habe. gen im Zusammenhang mit dem Verhalten ausländischer Bisher hatten und haben die nicht strassengebundenen Staaten zu unserer Schwerverkehrsabgabe offen waren. Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft neben Inzwischen hat sich das Problem der Retorsionsmassnahdem Grundzoll den Nationalstrassenzuschlag zu entrichten, men weitgehend entschärft. Zudem würde eine Einfuhrbewas in den betroffenen Kreisen nie verstanden wurde, weil schränkung auf 50 l Dieselöl wieder einen schweizerischen zwischen dem Treibstoffverbrauch dieser Verkehrsträger Alleingang bedeuten. Die EG und Oesterreich haben diese und dem Nationalstrassenbau kein sachlicher Zusammen-

Menge auf 200 l erhöht und eine noch höhere Limite ist im hang besteht. Dazu kommt, dass gewissen ähnlich gelager-

Gespräch. ten Verkehrsträgern bzw. Treibstoffverbrauchern (z.B. Bin- Solche Treibstoff mengen erlauben es, die Schweiz zu nenschiffahrt, Baumaschinen etc.) der Nationalstrassenzudurchqueren, ohne zu tanken. Die Treibstoffbeschränkung schlag zurückerstattet wird, somit stossende Rechtsunbehindert die Abfertigung an der Grenze und ist bei den gleichheiten geschaffen werden. Zollbeamten und Transporteuren gleichermassen unbeliebt. Aus sachlichen Gründen und im Interesse der rechtsglei-

Die Petition wurde am 23. März 1985 eingereicht, als Drochen Behandlung aller Verkehrsträger muss darauf Bedacht

hungen mit Retorsionsmassnahmen ihren Höhepunkt genommen werden, dass die Erträge aus dem Zuschlag auf erreichten. Heute hat sich die Situation beruhigt. Zudem dem Treibstoffzoll oder auf einer entsprechenden Verentspricht die Einfuhrbeschränkung von 50 l Dieseltreibstoff brauchssteuer, welche von den nichtstrassengebundenen nicht mehr internationalen Usanzen, wie dies die Verfasser Verkehrsträgern zu Lande, zu Wasser und in der Luft der Petition festgehalten haben. erbracht werden, für die Finanzierung von Infrastrukturaufgaben, Sicherheitsund Umweltschutzmassnahmen dieser Antrag der Verkehrskommission Verkehrsarten eingesetzt werden. Die einstimmige Verkehrskommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr jedoch keine Folge zu geben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 1985 Proposition de la commission des transports et du trafic Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 juin 1985

La commission des transports et du trafic propose à l'unani- Nach Artikel 36ter der Bundesverfassung wird die Hälfte des

mité de prendre acte de la pétition, mais de ne pas lui Reinertrags des Treibstoffzolls und der gesamte Ertrag donner suite. eines Zollzuschlages «für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr» verwendet. Bei der Beratung dieser Zustimmung - Adhésion neuen Verfassungsbestimmungen wurde ein Antrag, die Zweckbindung sei auf die Bedürfnisse der Flughäfen auszudehnen, vom Nationalrat am 22. Juni 1982 klar abgelehnt.

Auch bei den Verhandlungen des auf dieser Verfassungsgrundlage basierenden Treibstoffzollgesetzes hat der Nationalrat an der letzten Frühjahrssession einen Antrag, der 84.389 #ST#

zweckgebundene Anteil vom Flugbenzin sei für Umwelt- Postulat Oehler schutzmassnahmen auf Flugplätzen zu verwenden, wiederum deutlich verworfen.

Koordinierte Verkehrspolitik. Luftfahrt Der Bundesrat anerkennt die wertvollen Leistungen der Politique coordonnée des transports. Leichtaviatik für die Militärund Berufsfliegerei. Der Bund Navigation aérienne subventioniert deshalb auf anderem Weg gezielt die fliegerische Nachwuchsföderung mit Beiträgen an den fliegerischen Vorschulunterricht, die Schweizerische Luftverkehrsschule, die fliegerische Weiterbildung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Militärpilotenausbildung. Er unter- Wortlaut des Postulates vom 22. März 1984 stützte bis anhin auch den Ausbau von Leichtflugzentren,

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu stelund er kann diese Unterstützung bis Ende 1990 in Form von

len, wie im Rahmen der koordinierten Verkehrspolitik die Darlehen bis zur Höhe von 20 Prozent der Kosten des Aus- Infrastruktur-, Sicherheitsund Umweltschutzkosten der baus weiterhin gewähren. nicht strassengebundenen Verkehrsarten des privaten Ver- Bei dieser Sachlage ist der Bundesrat der Auffassung, der kehrs aus den Erträgen der fiskalischen Belastung der Treibvom Postulanten gewünschte Bericht erübrige sich. stoffe mitfinanziert werden können.

Texte du postulat du 22 mars 1984 Schriftliche Erklärung des Bundesrates Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport dans Déclaration écrite du Conseil fédéral lequel seront proposés les voies et moyens permettant de Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. co-financer, dans le cadre de la politique coordonnée des

transports, les frais d'infrastructure, de sécurité et de protec- Oehler: Ich habe das Postulat am 22. März 1984 eingereicht.

tion de l'environnement qu'entraînent les modes de trans- Mittlerweile sind in der koordinierten Verkehrspolitik grosse

port non routier du trafic privé; ce financement devra être Schritte und Veränderungen vorgenommen worden. Aus

assuré par le produit de la charge fiscale prélevée sur les dem Postulatstext bzw. aus meinen Vorschlägen ist mehr

carburants. oder weniger alles berücksichtigt worden. Es fehlt nur die Zusage, dass der Bundesrat finanzpolitisch die Umwelt- Schriftliche Begründung - Développement par écrit schutzforderungen mit Blick auf den Flugverkehr, die Regio-

In den bisherigen Diskussionen, selbst in der Botschaft über nalflugplätze, die Unterstützung der Vorbereitung der Jung-

die Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik vom piloten berücksichtigt und sich diese Angelegenheit mit

20. Dezember 1984, werden weitgehend nur die Verkehrsträ- Blick auf die neuen Veränderungen nochmals zu Gemute

ger Schiene und Strasse angesprochen, Luftund Schiffahrt führt. Auch hiefür sollen die entsprechenden Mittel nach

werden nur ganz nebenbei oder gar nicht in Betracht ge- Möglichkeit bereitgestellt werden. zogen. Ich bitte Herrn Bundesrat Schlumpf angesichts der Verände- Der zur Diskussion stehende Vorschlag für die Fassung des rungen, seine Stellungnahme abzugeben. In diesem Sinne

Art. 37 BV sieht vor, dass der Bund für den privaten Verkehr ist dann keine Abstimmung mehr nötig, zumal das meiste

«den Reinertrag eines Zuschlages auf dem Treibstoffzoll mittlerweilen erfüllt ist.

5. März 1986 N 103 Postulat Oehler

Bundesrat Schlumpt: Aus den Gründen, die Ihnen aus der schriftlichen Antwort bekannt sind, können wir das Postulat nicht annehmen. Aber es ist festzustellen - Herr Oehler hat das zu Recht auch gesagt -, dass sehr viel von dem, was er postuliert, zwar nicht aus zweckgebundenen Mitteln, aber über den allgemeinen Bundeshaushalt bereits gemacht wird und auch weiterhin gemacht werden soll. Wir subventionieren insbesondere im Bereich der fliegerischen Ausbildung die Nachwuchsförderung, dann die Schweizerische Luftverkehrsschule, die Militärpilotenausbildung usw. und natürlich auch das Flugplatzwesen ganz generell. Da leisten wir viel über den Bundeshaushalt, und wir werden diesen Anliegen, die Herr Oehler vertritt, auch in Zukunft alle Beachtung schenken.

Präsident: Herr Oehler ist mit dieser Erklärung des Bundesrates einverstanden und damit auch mit der Ablehnung des Postulates. - Sie haben so beschlossen.

Abgeschrieben - Classé

Schluss der Sitzung um 19.10 Uhr La séance est levée à 19 h 10 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Oehler Koordinierte Verkehrspolitik. Luftfahrt

Postulat Oehler Politique coordonnée des transports. Navigation aérienne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 84.389 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 05.03.1986 - 15:00 Date Data

Seite 102-103 Page Pagina

Ref. No 20 014 148

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