Swiss Company's Export of Military Manufacturing Licenses Not Subject to War Material Act
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that the export of military technology manufacturing licenses to South Africa by a Swiss company was not subject to the War Material Act. The court reasoned that Article 41 of the Federal Constitution, which forms the basis of the War Material Act, applies only to tangible goods like weapons and ammunition, not to intangible rights such as patents and manufacturing licenses. Switzerland had previously prohibited the export of war material to South Africa in 1963.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 41 Bundesverfassung; Swiss Company's Export of Military Manufacturing Licenses Not Subject to War Material Act: The court reasoned that Article 41 of the Federal Constitution, which forms the basis of the War Material Act, applies only to tangible goods like weapons and ammunition, not to intangible rights such as patents and manufacturing licenses. Switzerland had previously prohibited the export of war material to South Africa in 1963.
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KI-generiertUsed to explain why exporting manufacturing licenses is not covered by the War Material Act.
Volltext
22. Juni 1984 N 1007 Interpellation Spalti
dass die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983 pour la Suisse, qui est un pays de transit international sans
Militärtechnologie nach Südafrika exportierte. Die Zeit- accès direct à la mer, que les frontières restent ouvertes et
schrift bringt Auszüge aus dem südafrikanischen Patent- que les formalités de passage se fassent facilement, et
journal. comme ces problèmes de frontières aggravent les difficultés
Gerade weil die gleiche Firma wegen illegaler Kriegsmate- que connaît la branche des transports, je pose au Conseil
rialausfuhr in den sechziger Jahren nach Südafrika bereits fédéral les questions suivantes:
verurteilt wurde, müssen Wiederholungen verhindert 1. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
werden. Gouvernement italien pour accélérer et faciliter les forma-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lités douanières?
2. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du
Rapport écrit du Conseil fédéral
Gouvernement italien pour assurer en Italie du Nord la
Artikel 41 der Bundesverfassung, auf dem das Kriegsmate- sécurité des biens qui sont la propriété de Suisses, plus
rialgesetz beruht, bezieht sich ausschliesslich auf «Waffen, précisément des poids-lourds et des marchandises qu'ils
Munition, Sprengmittel und sonstiges Kriegsmaterial», nicht transportent, et pour réduire, à l'aide de mesures appro-
aber auf immaterielle Rechte, wie Patente und Fabrikations- priées, le préjudice causé à l'économie de notre pays?
lizenzen. Es ist deshalb nicht möglich, die Transaktion von
Fabrikationslizenzen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes 3. Quelles démarches entreprend-il sur le plan multilatéral
pour que les pays avoisinants reconnaissent à la Suisse sa
einer Bundesbewilligung zu unterstellen.
Im übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz réputation de pays de transit?
bereits im Jahre 1963 aus eigener Initiative die Ausfuhr von Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Bonny,
Kriegsmaterial nach Südafrika untersagt hat. Flubacher, Graf, Lüchinger, Neuenschwander, Steinegger,
Abstimmung - Vote Tschuppert, Wellauer (10)
Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen
Dagegen 75 Stimmen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bereits zum zweiten Male innert kürzester Frist hat eine
erneute Streikwelle der italienischen Zöllner an der Schwei-
zer Grenze in der Region Tessin Konfusion und Unruhe
verursacht. Dies nicht nur für die im Tessin ansässige Bevöl-
kerung, sondern auch für die Schweizer Zollbeamten, die
#ST# 84.376 ihren Dienst nur noch unter erschwerten Bedingungen lei-
Interpellation Spalti sten konnten, und für die Hunderte von ausländischen
Frachtführern, die gezwungen wurden, auf die Grenzabferti-
Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift gung zu warten.
Grève du zèle des douaniers italiens Das Demonstrieren durch Dienst nach Vorschrift, die
Ankündigung eines Generalstreiks und die unregelmässige
Erledigung der Zollformalitäten ergeben für die Region, für
die Zollbeamten und insbesondere für das Transportge-
werbe schwere Probleme.
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984 Das Transportgewerbe wird nun durch diese Ereignisse
Im Zusammenhang mit dem erneuten Dienst nach Vorschrift nach der kürzlich erfolgten Volksabstimmung noch zusätz-
an der italienisch-schweizerischen Grenze ist durch eine lich wirtschaftlich belastet. Der schweizerische Strassen-
zweite Streikwelle an der Grenze zu unserem südlichen nutzverkehr ist weltweit schon am stärksten belastet und
Nachbarn auf ein bedeutendes Problem hingewiesen wor- eingeschränkt (teuerstes Dieselöl, Nacht- und Sonntagsfahr-
den, das einerseits dem schweizerischen Transportgewerbe, verbot, Maximalgesamtgewichtseinschränkungen usw.); es
der exportorientierten Industrie und andererseits der Wirt- arbeitet ohne staatliche Subventionen und hat im Rahmen
schaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat. Nach- der Gesamtverteidigung seine besondere Bedeutung, indem
dem die Schweiz als internationales Transit- und Binnen- dieser Wirtschaftszweig der Armee seine Transportmittel als
land ein vitales Interesse an offenen Grenzen und an einer Requisitionsfahrzeuge zur Verfügung stellen muss.
reibungslosen Grenzabfertigung haben muss und die Während Tagen stauten sich Fahrzeuge in unübersehbaren
Erschwernisse für das Transportgewerbe durch solche Kolonnen. Stehende Fahrzeuge verursachten den Eigentü-
Grenzprobleme ausgeweitet werden, stellen sich in diesem mern hohe Kosten, und die Lieferverzögerungen schaden
Zusammenhang folgende Fragen: der exportorientierten Schweizer Industrie und Wirtschaft.
Insgesamt verursacht diese nachlässige Zollabfertigung auf
1. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen italienischer Seite nicht nur den schweizerischen, sondern
Regierung zu unternehmen, um eine möglichst effiziente auch den Volkswirtschaften benachbarter Staaten, die die
und ungestörte Grenzabfertigung zu gewährleisten? Schweiz als Transitland benutzen, unübersehbare Schäden.
2. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen Zudem wird durch dieses Verhalten der italienischen Zoll-
Regierung zu unternehmen, um im Raum Norditalien die beamten der internationale Güterverkehr unverhältnismäs-
Sicherheit von schweizerischem Eigentum wie Camions, sig behindert. Als Binnenland sollte sich die Schweiz der
Lastfahrzeuge und deren Frachtgut sicherzustellen und um Bedeutung offener Grenzen und ungehinderter Grenz-
den Schaden, der der schweizerischen Volkswirtschaft abfertigung im klaren sein und sich dafür entsprechend
durch Streiks entsteht, mit angebrachten Massnahmen zu einsetzen.
mindern? Nachweisbar sind folgende Schäden festzustellen: Durch
3. Was unternimmt der Bundesrat multilateral insgesamt, das Überschreiten der Lieferfristen kann der Frachtführer
um den Ruf der Schweiz als Transitland gegenüber den seinen Frachtvertrag nicht fristgemäss erfüllen. Dadurch
angrenzenden Drittländern durchzusetzen? fehlen der Industrie Ersatzteile und Rohmaterialien. Weiter
sind Verderbsschäden feststellbar. Diese entstandenen
Texte de l'interpellation du 19 mars 1984 Schäden sind teilweise durch Versicherungen gedeckt. Der
A sujet de la grève du zèle qui a eu lieu une fois de plus à la Schaden ist noch nicht quantifizierbar. Durch die Staus auf
frontière italo-suisse, une deuxième vague de grève a fait der italienischen Seite werden die Transport- und Einsatz-
apparaître un important problème, qui est à l'origine de pläne" der Unternehmen wertlos. Diese ungeordneten
dommages considérables subis non seulement par les Zustände schaffen verbesserte Möglichkeiten für operativ
transports et l'industrie d'exportation de notre pays, mais vorgehende und organisierte Banden, Nutzfahrzeuge,
aussi par son économie toute entière. Comme il est vital Ladungen und Anhänger auszurauben. Es steht fest, dass
128-N
Interpellation Carobbio 1008 N 22 juin 1984
jährlich über 1000 Ladungen oder Fahrzeuge von schweize- 1982 betreffend die Harmonisierung der Warenkontrollen an
rischen Transporteuren in Italien geraubt werden. Den Scha- den Grenzen unterzeichnet.
den haben die Versicherungen und der Transporteur zu
tragen. Abstimmung - Vote
Trotz internationalen gesetzlichen Grundlagen (Überein- Für den Antrag auf Diskussion 26 Stimmen
kommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Dagegen 56 Stimmen
Strassengüterverkehr) wird der Transporteur mit einem
Rückbehalt im Schadenfalle (Überschreiten der Lieferfrist
und Verderbsschaden) belastet. In vielen Fällen kann die
Versicherung aus versicherungsvertraglichen Gründen
infolge höherer Gewalt den Schaden nicht übernehmen.
Das Verhalten des italienischen Zollpersonals verursacht
einen unverhältnismässigen Schaden, der aus wirtschafts- #ST# 84.393
und ordnungspolitischer Sicht nicht einfach hingenommen Interpellation Carobbio
werden darf.
Hilfe für wirtschaftlich bedrohte Regionen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Einzelfall
Rapport écrit du Conseil fédéral Aiuto finanziari in favore
delle regioni economicamente minacciate.
1. Der Bundesrat ist seit jeher bestrebt, eine möglichst Caso Ker-Tiles SA, Cresciano
effiziente sowie ungestörte Grenzabfertigung sicherzu-
stellen. Aide aux régions économiques menacées.
Dementsprechend hat er mit der EG sowie mit einzelnen Cas d'espèce
Nachbarstaaten - so auch mit Italien - Abkommen abge-
schlossen, welche eine effiziente Grenzabfertigung ermögli-
chen sollen. Die Zollverwaltungen arbeiten zur Durchfüh-
rung dieser Verträge eng zusammen.
Ferner haben am 9. April 1984 die Minister der Mitgliedstaa- Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1984
ten der EG und der EFTA anlässlich ihres Treffens in Luxem-
burg die Notwendigkeit unterstrichen, den freien Verkehr Der Unterzeichner fragt den Bundesrat:
der industriellen Güter insbesondere bezüglich der Ver- a. Wussten die Bundesbehörden bei ihrem Beschluss vom
einfachung der Grenzformalitäten zu verbessern und haben 20. Januar 1982 und bei der Unterzeichnung der Vereinba-
ausdrücklich ihre Absicht bekundet, ihre Zusammenarbeit in rung mit der Banca della Svizzera Italiana über die Schwie-
diesem Bereich zu intensivieren. rigkeiten Bescheid, in der die Ker-Tiles schon damals
Angesichts der jüngsten Ereignisse an den italienischen steckte?
Grenzen haben die Verkehrsminister der Bundesrepublik b. Musste die Bürgschaft inzwischen eingelöst werden?
Deutschland, Österreichs, Italiens und der Schweiz eine c. Wenn nein, sind die Bürgschaft und die übrigen Erleich-
Expertenkommission eingesetzt, welche bis nächsten terungen, die der Ker-Tiles gewährt wurden, auch für die
Herbst den Ministern konkrete Vorschläge zur Erleichterung Niro Ceramic AG Kopenhagen bestätigt worden?
der Grenzkontrollen unterbreiten soll. Auch auf bilateraler
d. Was halten die Bundesbehörden von der heutigen Lage
Ebene wird nach allen Mitteln gesucht, um die Grenzabferti-
gung noch weiter zu vereinfachen. und den künftigen Aussichten der Ker-Tiles-Niro Ceramic in
Cresciano?
Beim Auftreten von Störungen an der Grenze ist der Bun-
desrat über diplomatische Kanäle, anlässlich offizieller
Besuche, sowie über direkte Kontakte auf Verwaltungs- Testo della interpellanza del 22 marzo 1984
ebene mit Nachdruck vorstellig geworden, um die schweize- II sottoscritto chiede al Consiglio federale di dire:
rischen Interessen geltend zu machen. Es sei hier lediglich a. al momento della decisione del 20 gennaio 1982 e della
auf die Demarchen des Vorstehers des EVD anlässlich des firma della successiva convenzione con la Banca della Sviz-
offiziellen Besuches des italienischen Aussenhandelsmini- zera Italiana le autorità federali erano a conoscenza della
sters am 27. März 1984 in Bern sowie des Vorstehers des difficoltà in cui versava già allora la Ker-Tiles;
EDA anlässlich seines offiziellen Besuches in Rom am 3. Mai b. nel frattempo la fideiussione ha dovuto o no essere
1984 verwiesen. onorata;
Der Bundesrat wird weiterhin jede Gelegenheit voll aus-
c. se non è stata onorata, la fideiussione e tutte le altre
schöpfen, um die kontinuierliche Verwirklichung der inter- facilitazioni concesse alla Ker-Tiles sono state confermate
nationalen Vereinbarungen sicherzustellen.
anche a favore della Niro Ceramic SA di Copenaghen,
2. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Entwendung oppure no;
von Ladungen und Fahrzeugen schweizerischer Transpor- d. quale è l'atteggiamento delle autorità federali rispetto
teure in Italien voll bewusst. Der Schutz auch ausländischen all'attuale situazione e alle prospettive future della Ker-Tiles-
Privateigentums ist die Aufgabe eines jeden souveränen Niro Ceramic di Cresciano.
Staates.
3. Hier ist insbesondere das von der Schweiz am 23. Novem- Texte de l'interpellation du 22 mars 1982
ber 1972 mit der Europäischen Gemeinschaft abgeschlos- Le soussigné demande au Conseil fédéral de dire:
sene Abkommen zur Anwendung der Bestimmungen über a. Si, lorsque la décision a été prise le 20 janvier 1982 et que
das gemeinschaftliche Versand verfahren (AS 0.631.242.04) la convention a été signée avec la Banque de la Suisse
zu erwähnen. italienne, les autorités fédérales connaissaient déjà les diffi-
Unter den zahlreichen vom Bundesrat unternommenen cultés dans lesquelles se trouvait la Ker-Tiles;
Schritten sei beispielhaft erwähnt: a. Si la caution a dû être versée ou non dans l'intervalle;
- Die Schweiz nimmt im multilateralen Rahmen der Euro- c. Dans la négative, si la caution et toutes les autres facilités
päischen Konferenz der Transportminister (CEMT) an den accordées à la Ker-Tiles ont aussi été confirmées en faveur
Arbeiten und Beschlüssen teil, welche auch eine Erleichte- de la Niro Ceramic SA de Copenhague, ou non;
rung der Grenzkontrollen bezwecken. d. Quelle est l'attitude des autorités fédérales en ce qui
- Die Schweiz hat die Internationale Konvention der UNO- concerne la situation actuelle et les perspectives de la Ker-
Wirtschaftskommission für Europa (ECE) vom 21. Oktober Tiles-Niro Ceramic de Cresciano.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spälti Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift
Interpellation Spälti Grève du zèle des douaniers italiens
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.376
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 1007-1008
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Pagina
Ref. No 20 012 582
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