Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-375 KI-generiert

Private Clinics: Need, Commercial Freedom, and Profit Motives

Geschäftsnummer VPB 84-375
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an interpellation regarding the establishment of private clinics. The interpellant inquired about using bed occupancy as a criterion for approving private clinics, potentially overriding commercial freedom if a need isn't demonstrated, and whether cantons could be authorized to license clinics based on need, similar to medical practices. The interpellant also questioned if costs to the public sector could be shifted to private clinic users and how the government viewed profit-driven healthcare institutions. The court, in its response, acknowledged that bed needs can be a criterion for assessing private clinics and that prohibiting them when no need exists is not inherently incompatible with commercial freedom, though proportionality is key. The federal government indicated that the issue of private clinics and their regulation is being examined within the context of healthcare insurance reforms, with the cantons and health insurance funds playing a significant role in managing bed capacity and service offerings. The federal council stated it is not its role to judge or prohibit profit-oriented institutions but will consider the raised issues in the broader context of healthcare insurance revisions.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF; Private Clinics: Need, Commercial Freedom, and Profit Motives: The interpellant inquired about using bed occupancy as a criterion for approving private clinics, potentially overriding commercial freedom if a need isn't demonstrated, and whether cantons could be authorized to license clinics based on need, similar to medical practices. The interpellant also questioned if costs to the public sector could be shifted to private clinic users and how the government viewed profit-driven healthcare institutions. The court, in its response, acknowledged that bed needs can be a criterion for assessing private clinics and that prohibiting them when no need exists is not inherently incompatible with commercial freedom, though proportionality is key. The federal government indicated that the issue of private clinics and their regulation is being examined within the context of healthcare insurance reforms, with the cantons and health insurance funds playing a significant role in managing bed capacity and service offerings. The federal council stated it is not its role to judge or prohibit profit-oriented institutions but will consider the raised issues in the broader context of healthcare insurance revisions.

Schlagwörter

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private Krankenversicherung Niederlassungsfreiheit Privatsektor Gesundheitswesen Krankenversicherung Wahl des Leistungserbringers
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

The appeal was declared inadmissible as it concerned a non-final decision.

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Volltext

Interpellation Mascarin 988 N 22 juin 1984

dass Afrika ganz allgemein vor einer Katastrophe steht, die wobei insbesondere die anerkannten nationalen und inter-

jene in den Jahren 1973/74 übertreffen wird. nationalen Hilfsorganisationen, die auf dem Gebiet der Nah-

Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, die rungsmittelhilfe über Erfahrung verfügen, berücksichtigt

folgenden Fragen zu beantworten: werden.

1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die humanitäre Hilfe Bereits 1983 erhielt Afrika 117 Millionen Franken oder 44

des Bundes für die vom Hunger betroffenen Menschen Prozent unserer.bilateralen Aufwendungen für technische

wesentlich zu steigern ist? Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie 30 Millionen Fran-

2. Müssten nicht insbesondere die Leistungen der .aner- ken oder 54 Prozent der Nahrungsmittelhilfe. Diese Anteile

kannten Hilfswerke möglichst sofort von seilen des Bundes zugunsten Afrikas werden im laufenden Jahr noch höher

noch stärker unterstützt werden? sein.

3. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Abschliessend können die einzelnen Fragen wie folgt beant-

Beiträge der zuständigen Bundesstelle an die Hilfswerke im wortet werden.

Bereich der humanitären Hilfe verdoppelt werden? 1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die

Hilfe für die am meisten betroffenen afrikanischen Länder zu

Texte de l'interpellation du 12 mars 1984 . verstärken ist. Er hat denn auch bereits entsprechende

Ainsi que le reconnaît le Conseil fédéral dans sa réponse du Massnahmen eingeleitet.

22 février 1984 à l'interpellation Ruffy du 16 décembre 1983, 2. Auch die zusätzlichen Mittel werden den erfahrenen Hilfs-

des millions d'êtres humains au nord-est du Brésil souffrent organisationen zugeleitet. Diese müssen in der Lage sein,

des conséquences d'une sécheresse extrême. Nous avons die Hilfsaktionen in eigener Verantwortung wirkungsvoll

appris que la Confédération venait d'augmenter l'aide durchzuführen.

qu'elle apporte à cette région et nous lui en sommes recon- 3. Der Bundesrat ist bereit, die Möglichkeit weiterer Sonder-

naissants. Pourtant, il ne faudrait pas oublier que dans de beiträge zu prüfen, sofern Gewähr für den effizienten Ein-

nombreux pays d'Afrique aussi des millions d'hommes sont satz solcher zusätzlichen Mittel besteht.

privés du minimum vital et risquent de mourir de faim. Il

ressort de plus en plus des dernières informations qui nous Le président: Mme Blunschy est partiellement satisfaite.

viennent de ces pays que la catastrophe est imminente pour

l'Afrique toutte entière et que les conséquences seront

beaucoup plus graves qu'en 1973/1974.

Cela étant, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques-

tions suivantes:

84.375

1. N'est-il pas de l'avis qu'il faudrait augmenter considéra-

#ST#

blement l'aide humanitaire de la Confédération aux popula- Interpellation Mascarin

tions menacés par la famine? American Médical International (AMI) Kliniken

2. La Confédération ne devrait-elle pas augmenter encore, le

plus tôt possible, ses prestations, notamment aux organisa-

Cliniques de l'American

tions d'entraide reconnues? Médical International (AMI)

3. Est-il prêt à faire doubler les contributions que versent les

organes fédéraux compétents aux organisations d'entraide

en matière d'aide humanitaire?

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht 1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, bei der

eine schriftliche Antwort. Errichtung von Privatkliniken den Bettenbedarf als Kriterium

für die Zulässigkeit einer solchen Klinik zu benutzen?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

2. Gibt es eine Möglichkeit, nötigenfalls in Abweichung von

Rapport écrit du Conseil fédéral der Handels- und Gewerbefreiheit, bei nicht vorhandenem

Der Bundesrat hat seit der im Jahr 1973/74 aufgetretenen Bedarf die Errichtung einer Privatklinik zu unterbinden?

Dürre- und Hungerkatastrophe in der Sahelzone verschie- Falls nein, hält der Bundesrat eine solche Möglichkeit für

dene Massnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusam- nötig und ist er bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen

menarbeit und der humanitären Nothilfe ergriffen, um den zu beantragen?

von der Dürrekatastrophe am meisten betroffenen Ländern 3. Können die Kantone ermächtigt werden, die Eröffnung

möglichst wirkungsvoll zu helfen. Während die humanitäre von Kliniken, analog der Eröffnung von Arztpraxen, bewilli-

Hilfe mit Sofortmassnahmen - wo sie möglich sind - die gungspflichtig zu machen, wobei der Bedarf, unter Berück-

krassesten Auswirkungen der Unterentwicklung und das

sichtigung des bereits vorhandenen Bettenangebotes, zu

durch Naturkatastrophen verursachte Elend zu mildern ver-

berücksichtigen wäre?

sucht, soll durch unsere Entwicklungszusammenarbeit

langfristig auf die Beseitigung der Ursachen der Armut 4. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die der öffentli-

hingewirkt werden. chen Hand durch die Eröffnung von Privatkliniken erwach-

Die wirtschaftlichen Probleme Afrikas, die in gewissen Län- senden Kosten (Zunahme der Spitaldefizite der öffentlichen

dern zu einer akuten Versorgungsnotlage geführt haben, Spitäler, Zunahme der Krankenkassendefizite) ganz auf die

können längerfristig nicht mit humanitärer oder Nahrungs- Benutzer und Betreiber derartiger Kliniken abzuwälzen?

mittelhilfe allein gelöst werden. Meistens handelt es sich um 5. Wie beurteilt der Bundesrat generell das Einbrechen rein

eine Kombination von Infrastrukturmängeln, rückständiger profitorientierter Institutionen in das schweizerische

Landwirtschaftstechnik, Bevölkerungswachstum und unzu- Gesundheitswesen? Denkt er daran, derartige Machen-

länglicher Marktpolitik, die zusammen mit den klimatischen schaften zu unterbinden?

und ökologischen Verhältnissen zu einer alarmierenden

Versorgungslage und manchmal auch zum Hungertod füh- Texte de l'interpellation du 19 mars 1984

ren kann. Die Dürre verschärft somit lediglich bereits beste- 1. Lorsque des cliniques privées s'établissent dans notre

hende strukturelle Mängel. pays, le Conseil fédéral voit-il une possibilité de faire du

Zur Bekämpfung der gegenwärtigen akuten Notlage in besoin de lits d'hôpitaux le critère pour l'admission de tels

Afrika hat der Bundesrat am 4. April 1984 einen Sonderbei- établissements médico-hospitaliers?

trag von 5 Millionen Franken für zusätzliche Nahrungsmittel- 2. Existe-t-il une possibilité d'interdire l'installation d'une

nothilfe bewilligt. Es ist vorgesehen, damit unsere operatio- clinique privée lorsque la preuve du besoin n'est pas four-

nellen Partner bei ihrer Nothilfe vermehrt zu unterstützen, nie; pareille interdiction peut-elle être prononcée, si besoin

22. Juni 1984 N 989 Interpellation Mascarin

est en dérogeant à la liberté du commerce et de l'industrie? den einschlägigen Gesetzesentwurf: Hinzuzufügen ist, dass

Si non, le Conseil fédéral estime-t-il qu'il est nécessaire de bereits damals das «Problem Privatkliniken» - wenn auch

disposer d'une telle possibilité et est-il prêt à soumettre nicht ausländischer Provenienz - bestand.

éventuellement, au Parlement, les propositions de modifica- Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist somit die

tions législatives ad hoc? Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Sache des

3. Les cantons peuvent-ils être autorisés à soumettre à Bundes ist es, über Mitfinanzierung und gesetzliche Rege-

autorisation l'ouverture de cliniques, à l'instar de ce qui est lung der Krankenversicherung die medizinische Grundver-

prévu pour l'ouverture de cabinets médicaux? Il faudrait, en sorgung der freiwillig versicherten Bevölkerung zu tragba-

l'occurence, que le critère du besoin soit pris en considéra- ren Bedingungen zu gewährleisten, wobei er sich auf beste-

tion, compte tenu de l'offre de lits d'hôpitaux déjà disponi- hende Kassen abstützt und deren Handlungsspielraum nur

bles. soweit nötig und im Interesse einer wissenschaftlich aner-

4. Le gouvernement envisage-t-il une possibilité de faire kannten und wirtschaftlichen Behandlung und Pflege ein-

retomber entièrement sur les clients et les exploitants de tels schränkt.

établissements, les charges que l'ouverture de cliniques Hingegen hält sich der Bund auf dem Gebiet der Zusatzver-

privées occasionnent pour les pouvoirs publics (augmenta- sicherungen, welche mit ein Grund für die Errichtung von

tion des déficits des hôpitaux publics et de ceux des caisses- Privatkliniken sind, zurück. Die Ausgestaltung dieses

maladie)? Geschäftszweiges liegt im Ermessen der Kassen.

5. Comment le Conseil fédéral considère-t-il, en général, Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für eine rasche und

l'irruption d'institutions axées uniquement sur le profit dans wirksame Handhabung einer ausgewogenen Entwicklung

notre système suisse d'hygiène publique? Prévoit-il d'inter- des Bettenangebotes in privaten Heilanstalten die direkt

dire ces manigances? beteiligten Partner, Krankenkassen und Kantone, durch ein

Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc- abgestimmtes Verhalten in bezug auf das Angebot an Versi-

zog (3) cherungsleistungen und Auflagen wie Notfalldienste usw.

direkt angesprochen, aber auch handlungsberechtigt und

Schriftliche Begründung - Développement par écrit handlungsfähig sind.

AMI besitzt in der Schweiz seit 1972 die Clinique Cécile in In diesem Sinne nehmen wir zu den einzelnen Fragen wie

Lausanne. 1982 kaufte AMI die Berner Klinik Beau Site. In folgt Stellung:

Zürich-Wollishofen hat AMI das ehemalige Hotel Im Park 1. Der «Bettenbedarf» stellt, wenn er differenziert nach

erstanden und plant eine 160-Betten-Luxusklinik. Land- Akutkranken-, Chronischkrankenbetten usw. aufgeteilt wird,

erwerbsverhandlungen für ein 100-Betten-Spital stehen in ein durchaus taugliches Mittel zur Beurteilung einer Privat-

Luzern praktisch vor dem Abschluss, und auch im Kanton klinik im Lichte der Versorgung der Bevölkerung mit Heilan-

Basel-Stadt strebt AMI die Errichtung einer Klinik an. staltsplätzen dar. Die «Zulässigkeit» zielt aber auf die

Die kantonalen Gesundheitsdirektoren von Zürich und Anwendung einer Bedürfnisklausel in den kantonalen Spi-

Luzern äusserten sich negativ zum Konzept dieser Privatkli- talplanungen. Der Bundesrat schliesst die Möglichkeit einer

niken. Die Regierung von Basel-Stadt wünscht ebenfalls solchen Praxis nicht aus. Damit hat er sich aber zur Oppor-

keine derartige Klinik, da bereits ein regionales Überange- tunität einer Regelung durch den Bund nicht ausgespro-

bot an Akutbetten besteht. Der Zürcher Regierungsrat chen.

schätzt den jährlichen Verlust, den die AMI-Klinik der Staats-

kasse bringt, auf 9 Millionen Franken. Der Generalsekretär 2. Der Bundesrat hält die Möglichkeit der Nichtzulassung

des Konkordates Schweizerischer Krankenkassen spricht von Privatkliniken nicht a priori unvereinbar mit der Han-

von Ausplünderungen der Zusatzversicherung durch derar- dels- und Gewerbefreiheit (HGF), sofern entsprechende

tige Privatkliniken. gesetzliche Grundlagen gegeben sind. Es geht seines

AMI verkörpert ein völlig neuartiges Spitalsystem, das nicht Erachtens vielmehr um die Verhältnismässigkeit des Eingrif-

den kranken Menschen, sondern einen möglichst hohen fes in die HGF. Die Frage, ob entsprechende Vorschriften zu

Gewinn im Visier hat. AMI-Kliniken und andere derartige erlassen sind, wird zurzeit im Rahmen der Beratungen der

Luxuskliniken belasten die öffentliche Hand und die Kran- Teilrevision Krankenversicherung geprüft. Der Bundesrat

kenkassen ganz enorm. Die betroffenen kantonalen Regie- wird zu gegebener Zeit hierzu Stellung nehmen müssen.

rungen erklären sich ausserstande, die Errichtung derarti- Seine grundsätzliche Haltung hat er hier einleitend darge-

ger Privatkliniken, trotz ihrer bekannten verheerenden Fol- legt.

gen, zu unterbinden. 3. Unseres Erachtens kann eine Analogie zur Bewilligung

von Arztpraxen nicht gezogen werden, da hier Bedürfnis-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates klauseln nicht zum Zuge kommen. Was die Einführung einer

Rapport écrit du Conseil fédéral . solchen Klausel für Privatkliniken betrifft, verweisen wir auf

Der Bundesrat ist sich der Probleme, welche durch die Ziffer 2.

Errichtung von Privatkliniken, d. h. Heilanstalten ohne Allge- 4. Während die Abstimmung des Versicherungsangebotes

meinabteilung, für die Spitalplanung und Spitalpolitik der der Krankenkassen mit der Spitalpolitik in den Kantonen auf

Kantone sowie für die Finanzierungsmöglichkeiten der aner- eine ordnungspolitisch konforme Abschwächung des Über-

kannten Krankenkassen entstehen, durchaus bewusst. angebotes an Betten hinwirken würde, kann die Überwäl-

Es ist unerlässlich, auf gewisse staatspolitische Grundsätze zung Defizite Dritter auf die Benutzer und Betreiber privater

und tarifpolitische Sachverhalte einzugehen, um die einzel- Kliniken nicht zur Diskussion stehen.

nen Fragen im grösseren Zusammenhang beurteilen zu 5. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, «das Einbrechen

können. rein profitorientierter Institutionen in das schweizerische

Wie in dem im Parlament unbestritten gebliebenen Bereich Gesundheitswesen» zu beurteilen und «derartige Machen-

Gesundheitswesen der Botschaft vom 28. September 1981 schaften zu unterbinden».

über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben Die freiheitliche und föderalistische Grundstruktur unserer

zwischen Bund und Kantonen (81.065) einmal mehr festge- Staats- und Rechtsordnung stellt zunächst auf die Funk-

halten wird, ist «das Gesundheitswesen im wesentlichen tionsfähigkeit der Wirtschaft und die Autonomie der Kan-

eine kantonale Aufgabe, namentlich für die Spitäler verfü- tone ab. Dies entbindet den Bund nicht, gemäss Verfassung

gen die Kantone über weitgehende Kompetenzen». Diese und Gesetz auch dem sozialen Grundauftrag nachzukom-

Auffassung bestätigt die Haltung der Kantone gegenüber men. Der Bundesrat wird daher die aufgeworfenen Fragen

Bestrebungen des Bundesrates im Hinblick auf die Teilrevi- der Interpellation im Gesamtzusammenhang der Teilrevision

sion der Krankenversicherung, eine gewisse Koordination der Krankenversicherung abschliessend zu beurteilen

der kantonalen Spitalplanung vorzusehen. Aufgrund der haben.

eindeutig ablehnenden Haltung der Kantone verzichtete der

Bundesrat auf die Aufnahme entsprechender Vorschriften in Le président: Mme Mascarin est partiellement satisfaite.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Mascarin American Médical International (AMI) Kliniken

Interpellation Mascarin Cliniques de l'American Médical International (AMI)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.375

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

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Seite 988-989

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