Repeal of Automatic Citizenship by Marriage and Retroactive Naturalization Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe presented motion sought to repeal the automatic acquisition of citizenship by marriage, advocating for a new, facilitated naturalization process to take effect retroactively. The Federal Council, while acknowledging the legitimate concern about the abuse of marriage for citizenship, proposed integrating this issue into a broader revision of the nationality law. They argued that a piecemeal approach and retroactive application were legally complex and impractical, preferring a phased revision that would eventually treat both genders equally, and estimated a timeframe of up to four years for full implementation. Ultimately, the motion was withdrawn, with the proponent urging the council to expedite the legislative process.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 BüG; Repeal of Automatic Citizenship by Marriage and Retroactive Naturalization Denied: The Federal Council, while acknowledging the legitimate concern about the abuse of marriage for citizenship, proposed integrating this issue into a broader revision of the nationality law. They argued that a piecemeal approach and retroactive application were legally complex and impractical, preferring a phased revision that would eventually treat both genders equally, and estimated a timeframe of up to four years for full implementation. Ultimately, the motion was withdrawn, with the proponent urging the council to expedite the legislative process.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision concerns the acquisition of Swiss citizenship by a foreign woman through marriage to a Swiss citizen and was the subject of the motion, which aimed to repeal it by a certain date.
Volltext
14. Dezember 1984 N 1903 Motion der Fraktion NA/Vigilants
fait ressortir un journaliste, est visiblement embarrassée. A #ST# 84.370
mon avis, le Conseil fédéral cherche surtout des arguments
pour ne rien entreprendre, il n'ose pas refuser ma motion Motion der Fraktion
mais il cherche à faire croire qu'elle ne sert pas à grand- der Nationalen Aktion/Vigilants
chose. Par exemple, il coupe les cheveux en quatre lorsqu'il Bürgerrecht. Erwerb durch Heirat
répond: «II ne faut pas méconnaître le fait que les auteurs
Motion du groupe de l'Action nationale/vigilants
d'infraction contre les mœurs se trouvent souvent réunis
spontanément, ce qui n'est pas le cas en matière de vol ou Acquisition de la nationalité par mariage
de brigandage.» Je ne crois pas que cette argumentation
byzantine soit très convaincante. En effet, seul le résultat
compte et il est clair et indiscutable que la violence est plus
aisée et les viols plus faciles lorsqu'ils sont commis par Wortlaut der Motion vom 15. März 1984
plusieurs personnes. En l'occurrence pour la victime, il est Der Bundesrat wird eingeladen, den geltenden Artikel 3
de peu d'intérêt de savoir si ses agresseurs ont prémédité Bürgerrechtsgesetz spätestens auf den 30. Juni 1984ausser
leur forfait ou s'ils se sont réunis spontanément. Ma motion Kraft zu setzen. Für die auf der Basis des neuen Artikels 44
avait été signée par la majorité de ce conseil, soit cent et un Absatz 1 BV (Volksabstimmung vom 4. Dezember 1983) erst
collègues dont vous-même, Madame la Conseillère fédérale. noch auszuarbeitende neue gesetzliche Regelung ist eine
Il me semble que le gouvernement aurait pu en tenir compte. rückwirkende Geltung ab 1. Juli 1984 vorzusehen.
Plusieurs signataires ne sont plus parmi nous, aussi j'en
appelle à la compréhension et à l'ouverture d'esprit des Texte de la motion du 15 mars
nouveaux venus. Je trouve qu'il est regrettable que le Con- Le Conseil fédéral est chargé de faire le nécessaire pour que
seil fédéral n'ait pas prêté plus d'attention à une démarche soit abrogé, au plus tard le 30 juin 1984, l'actuel article 3 de
qui a suscité une telle vague de fond. Ce matin même, la la loi sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse.
presse reparle de l'affaire des viols de Pré-Naville à Genève, Pour la nouvelle réglementation légale qui doit encore être
dans laquelle onze jeunes gens avaient été inculpés. C'est élaborée sur la base du nouvel article 44, 1er alinéa est.
dire que ce problème est, malheureusement, toujours d'ac- (votation populaire du 4 décembre 1983), il y aura lieu d'en
tualité. Entre le moment où le Conseil fédéral a répondu à prévoir l'application rétroactive au 1er juillet 1984.
ma motion et le jour où cet objet a été inscrit à l'ordre du
jour, un changement de taille est intervenu à la tête du Sprecher - Porte-parole
département. C'est donc vous-même, Madame la Conseil- Oehen
lère fédérale, qui aujourd'hui devez assumer la responsabi-
lité de la réponse. C'est pourquoi en tant que femme, je Schriftliche Begründung - Développement par écrit
m'adresse à vous d'une façon particulière, sur un problème Die erste Vorlage in der Volksabstimmung vom 4. Dezember
qui touche les femmes très directement. Je fais donc appel à 1983 wurde nach unserer Auffassung deshalb angenom-
votre sensibilité féminine pour vous demander de m'aider, men, weil sich zahlreiche Mitbürger damit ein rasches Ende
de me soutenir dans cette requête et d'accepter ma motion des üblen Missstandes des missbräuchlichen Erwerbs des
en tant que telle et non pas sous la forme d'un postulat. Au Bürgerrechts durch Heirat erhofften. Der vom Bundesrat
nom de toutes les femmes, je vous en remercie d'avance. angegebene Zeitplan (siehe Antwort zur Einfachen Anfrage
Oehen 83.756) strapaziert die Geduld des Schweizervolkes
Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat verkennt in keiner Weise in unerträglicher Art.
das echte und berechtigte Anliegen von Frau Christinat. Die in der Motion aufgezeigte Übergangsregelung vermöch-
Offensichtlich war auch der Rat dieser Meinung, denn eine te der politischen Situation gerecht zu werden.
Mehrheit des Rates hat die Motion unterzeichnet. Frau Chri- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
stinat hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass auch ich vom 16. Mai 1984
zu den Unterzeichnern dieser Motion gehöre.
Wenn der Bundesrat Ihnen die Umwandlung in ein Postulat Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 mai 1984
vorschlägt, so also nicht deswegen, weil er das Anliegen 1. Der Bundesrat ist nicht zuständig, Artikel 3 BüG, wonach
nicht anerkennt, sondern weil er es innerhalb der Revision die ausländische Frau durch Eheschliessung mit einem
des Allgemeinen Teils des Straf rechtes prüfen möchte. Es ist Schweizer Bürger das Schweizer Bürgerrecht erwirbt, selb-
im übrigen nicht ausgeschlossen, dass die Kommission, die ständig ausser Kraft zu setzen. Hiezu bedürfte es vielmehr
gegenwärtig an der Revision des Besonderen Teils ist, die- einer Gesetzesrevision, die durch eine Botschaft des Bun-
sen Vorschlag aufnehmen wird. Aber grundsätzlich ist dazu desrates eingeleitet werden müsste. Der Bundesrat hat am
festzuhalten, dass es auch andere Verbrechen gibt, die, 18. April 1984 die Botschaft betreffend das Bürgerrecht der
wenn sie bandenmässig begangen werden, schwerwiegen- Kinder eines schweizerischen Elternteils verabschiedet und
der sind. Ich denke beispielsweise an schwere Körperverlet- darin vorgeschlagen, das Bürgerrechtsgesetz in zwei Etap-
zung, an Nötigung oder Freiheitsberaubung. Auch bei die- pen zu revidieren. In einer ersten Etappe soll das Bürger-
sen Straftatbeständen müsste es erschwerend wirken, wenn recht der Kinder eines schweizerischen Elternteils, in einer
sie bandenmässig begangen werden. Das ist der Grund, zweiten dasjenige der ausländischen Ehepartner von
warum der Bundesrat die Motion als Postulat entgegenneh- Schweizer Bürgern revidiert werden. Der Grund für das
men und eine entsprechende Regelung im Allgemeinen Teil etappenweise Vorgehen besteht darin, dass sich die Neure-
vorsehen möchte, so dass die Verschärfung bei bandenmäs- gelung des Bürgerrechts der Kinder eines schweizerischen
siger Begehung bei allen Verbrechen, inklusive der Not- Elternteils im Gegensatz zur Revision des Bürgerrechts der
zucht, die Frau Christinat angesprochen hat, anwendbar Ehegatten, die noch eingehende Vorarbeiten erfordert,
wäre. sofort realisieren lässt. Die Motion steht in Widerspruch mit
dem in der Botschaft beantragten Vorgehen.
Präsident: Frau Christinat hält an der Motion fest. Wir stim- 2. Ein folgerichtiges Vorgehen besteht darin, gleichzeitig
men ab. mit der Streichung von Artikel 3 BüG die Möglichkeit der
erleichterten Einbürgerung für ausländische Ehepartner von
Abstimmung - Vote Schweizerinnen und Schweizern zu schaffen. Die beiden
Für die Überweisung als Motion 80 Stimmen Punkte bilden sachlich eine Einheit; an die Stelle des auto-
Für die Überweisung als Postulat 35 Stimmen matischen Bürgerrechtserwerbs der Ausländerin durch Hei-
rat mit einem Schweizer soll eine Regelung treten, die Mann
und Frau gleichbehandelt. Der ausländische Ehepartner
einer Schweizerin oder eines Schweizers soll deshalb in
Zukunft in einem erleichterten Verfahren eingebürgert wer-
240-N
Pétitions 1904 N 14 décembre 1984
den können. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasst Zeit ist die hauptsächlichste und wichtigste Forderung unse-
sich im Moment mit diesem Problem. Die Durchführung rer Motion ohnehin obsolet worden. Wir ziehen die Motion
eines Vernehmlassungsverfahrens dürfte aller Voraussicht deshalb zurück, nicht aber, ohne nochmals unserem drin-
nach unumgänglich sein. Zudem muss den Kantonen Gele- genden Wunsch Ausdruck zu geben, den Willen des
genheit gegeben werden, ihre Gesetzgebung den neuen Schweizervolkes zu achten und den heutigen unbefriedi-
Bestimmungen anzupassen. Dies wäre auch dann der Fall, genden Zustand des Automatismus möglichst rasch zu
wenn vorerst nur Artikel 3 BüG gestrichen würde. Eine beenden. In diesem Sinne, Frau Bundesrätin, bitten wir Sie,
Gesetzesänderung im Sinne des Textes der Motion bereits unserem Rate die in Aussicht gestellte Botschaft zu diesem
auf den 30. Juni 1984 ist schon aus diesem Grunde un- Thema nicht erst in mehr als einem Jahr zu präsentieren.
denkbar.
3. Eine Rückwirkung der Bestimmungen über die erleich- Bundesrätin Kopp: Ich bin Herr Oehen dankbar, dass er
terte Einbürgerung wäre für den Bewerber so gut wie wert- seine Motion zurückgezogen hat, denn es geht ja wohl nicht
los. Bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesän- an, dass man den Bundesrat mit einer Motion verpflichtet,
derung wäre er von den Rechten und Pflichten eines eine Gesetzesänderung vorzunehmen, denn dazu ist das
Schweizers ausgeschlossen. Ein solches Vorgehen wäre Parlament zuständig. - Was den Zeitplan betrifft, so rechnen
ferner juristisch unsauber; die Übersichtlichkeit des Bürger- wir damit, dass die neue Gesetzesregelung innerhalb von
rechtsgesetzes würde darunter stark leiden, was im Inter- vier Jahren in Kraft treten könnte. Sie selber haben für die
esse der Rechtssicherheit nicht wünschbar wäre. nächsten Jahre die Prioritäten festgelegt, und die Revision
des Bürgerrechts befindet sich in der ersten Priorität. Im
Schriftliche Erklärung des Bundesrates - Déclaration écrite übrigen muss ich Sie einfach darauf hinweisen, dass für die
du Conseil fédéral Einbürgerung nicht nur der Bund zuständig ist, sondern
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. auch die Kantone. Wir müssen den Kantonen auch die
notwendige Zeit einräumen, damit sie ihrerseits ihre Gesetze
Oehen: Es ist bereits mehr als ein Jahr verflossen, seit der entsprechend ändern können. Denn der Bund kann auf
Souverän die erste Vorlage über die Gleichberechtigung der eidgenössischer Ebene nur die Voraussetzungen für die
Geschlechter im Hinblick auf die Bürgerrechtsgesetzge- Erteilung des Schweizer Bürgerrechts regeln. Das braucht
bung klar angenommen hat. In einer Einfachen Anfrage vom seine Zeit. Wir kommen auch nicht darum herum, ein
14. Dezember 1983, also zehn Tage nach jener Abstimmung, entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen,
hielt ich fest - und ich stehe noch jetzt dazu -, dass mit an da die Kantone betroffen sind. Aber ich kann Sie versichern,
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen Herr Oehen, dass die Arbeitsgruppe am Werk ist. Wir haben
werden darf, dass jene erste Vorlage deshalb angenommen diese Probleme erkannt. Der Wille ist vorhanden, und ich
wurde, weil sich zahlreiche Mitbürger davon ein rasches bitte Sie nun, uns die nötige Zeit zur Verfügung zu stellen,
Ende des Missbrauchs der Ehe zur Erlangung des Schwei- um diese wichtige Revision an die Hand zu nehmen.
zer Bürgerrechts erhoffen.
Der Bundesrat erklärte dann, dass die Botschaft zur Neure- Präsident: Herr Oehen zieht die Motion zurück.
gelung des Bürgerrechts für ausländische Ehegatten von
Schweizern und Schweizerinnen kaum vor Anfang 1986 Zurückgezogen - Retiré
erscheinen werde, da insbesondere für die Ausgestaltung
der erleichterten Einbürgerung, welche an die Stelle des
automatischen Bürgerrechtserwerbs treten soll, noch einge-
hende Vorarbeiten und die Durchführung eines Vernehm-
lassungsverfahrens erforderlich seien. Wir konnten uns #ST# Petitionen - Pétitions
damals und wir können uns heute nicht damit abfinden,
dass trotz der früher durchgeführten Vernehmlassungen
weiterhin viel Zeit verstreichen soll, bis eine Vorlage zu
diesem Thema möglich wird. Deshalb verlangten wir in einer
84.263
Motion, die jetzt zur Diskussion steht, dass der Bundesrat
den geltenden Artikel 3 der Bürgerrechtsgesetzgebung auf Schmid Heien, Zürich. Stationierung der Pershing II
den 30. Juni 1984 ausser Kraft setzt. Während die Vorlage Stationnement des Pershing II
zur Neuregelung des Bürgerrechtserwerbs für Kinder einer
Schweizerin und ihres ausländischen Ehemannes rasch Herr Flscher-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions-
erschien und in den Räten speditiv behandelt wurde, nimmt und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli-
man sich weiterhin reichlich Zeit, um die Gleichberechti- chen Bericht:
gung von Mann und Frau in bezug auf den Erwerb des 1. Mit Schreiben vom 28. September und vom 2. Dezember
Bürgerrechts durch Heirat zu verwirklichen. Unser Rat hat 1983 reichte Frau Schmid eine Petition ein, die sie zugleich
sich diesem gemächlichen Tempo angeschlossen, indem er als offenen Brief, unterzeichnet von 798 bzw. 3010 Perso-
unsere Vorschläge bei der Behandlung der Vorlage zur nen, an den Bundesrat richtete.
Bürgerrechtsgesetzgebung im vergangenen September Die Petenten verweisen auf die bevorstehende und inzwi-
ablehnte. Aus den damaligen Diskussionen gewann man schen in Gang gesetzte Stationierung von Atomwaffenträ-
den Eindruck, die Gleichberechtigung der Geschlechter gern (Pershin II) in der Bundesrepublik Deutschland, die
müsse nur dort rasch verwirklicht werden, wo dies für die ihres Erachtens die militärische Bedrohung der Schweiz
Betroffenen mehr Rechte mit sich bringt, nicht aber dann, erhöht, und verlangen:
wenn Gleichberechtigung den Verlust eines Rechtes bedeu-
tet. Angesichts der Bedeutung der Staatsbürgerschaft - so - eine umfassende Information des Schweizervolkes über
meinen wir- dürfen aber keine Missbrèiuche mehr zugelas- die möglichen Auswirkungen atomarer Auseinandersetzun-
sen werden. Wer einen ausländischen Partner heiratet, gen in unseren Nachbarländern;
muss auch die damit verbundenen Nachteile der Gleichbe- - eine grundsätzliche Stellungnahme bezüglich der Statio-
rechtigung in Kauf nehmen. nierung der Pershing II sowohl gegenüber dem Schweizer-
Wir haben in unserer Motion ganz konkret das Bedürfnis volk wie gegenüber befreundeten Regierungen.
gehabt, dem manifesten Willen der Macht der Mehrheit der 2. In seiner Antwort auf den offenen Brief verweist der
Stimmbürger Nachachtung zu verschaffen. Anderseits, so Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation von
müssen wir zur Kenntnis nehmen, haben wir die Kompetenz Herrn Nationalrat Braunschweig vom 28. September 1983
des Bundesrates zu hoch eingeschätzt. Wir haben also eine betreffend NATO-Nachrüstungsbeschluss und die Schweiz
Formulierung gewählt, die offenbar mit der gesetzgeberi- (83.582). Darin führt der Bundesrat unter anderem aus, dass
schen Realität nicht zu vereinbaren ist. Durch den Lauf der er die Besorgnis über das Wettrüsten teilt und die langjäh-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Fraktion der Nationalen Aktion/Vigilants Bürgerrecht. Erwerb durch Heirat
Motion du groupe de l'Action nationale/vigilants Acquisition de la nationalité par mariage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.370
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 1903-1904
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