Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-368 KI-generiert

Federal Funding for Agricultural Biodiversity Measures Rejected

Geschäftsnummer VPB 84-368
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The postulat proposed that ecological measures in agriculture, such as planting hedges, creating natural meadows, and establishing riparian vegetation, be financially supported through cultivation premiums or area payments to enable farmers to implement these practices without income loss. The Federal Council acknowledged the ecological concerns but argued that these measures were primarily the responsibility of cantons, municipalities, farmers, and landowners, and that federal funding would be administratively burdensome and costly, estimating annual costs of 50 to 100 million Swiss Francs for the proposed scale of implementation. The Council also highlighted existing ecological components within current agricultural policy. Consequently, the postulat was rejected.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 24sexies Absatz, Art. 12 gen, Art. 22 Absatz, Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes, Artikel 24sexies Absatz 2 und 3 BV, Artikel 24MX"S Absatz 4 BV; Federal Funding for Agricultural Biodiversity Measures Rejected: The Federal Council acknowledged the ecological concerns but argued that these measures were primarily the responsibility of cantons, municipalities, farmers, and landowners, and that federal funding would be administratively burdensome and costly, estimating annual costs of 50 to 100 million Swiss Francs for the proposed scale of implementation. The Council also highlighted existing ecological components within current agricultural policy. Consequently, the postulat was rejected.

Schlagwörter

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Landwirtschaftspolitik Strukturfonds für die Landwirtschaft Naturschutz Verlust des Versorgerschadens Verunreinigung durch die Landwirtschaft Politische Ökologie
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes

Cited in the Bundesrat's written reasoning to indicate that existing laws already account for environmental interests in land improvement projects.

Artikel 24sexies Absatz 2 und 3 BV

Cited by the Bundesrat to explain the federal government's scope of responsibility for promoting ecological measures.

Artikel 24MX"S Absatz 4 BV

Cited by the Bundesrat to mention the federal government's competence to protect native flora and fauna.

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Volltext

Postulat Müller-Zürich 1422 N 5 octobre 1984

Rationalisierungsmöglichkeiten in anderen Bereichen zum ren beeinträchtigt, und es werden Schäden verursacht, die

Teil vernachlässigt werden. So dürften insbesondere in der mit immer grösser werdendem Aufwand korrigiert werden

Beschaffungs- und Auftragspolitik, aber auch in der Investi- müssen. An Hanglagen begünstigen wir mit dieser Ausräu-

tionspolitik und in der Vermögensverwaltung wirtschaftliche mung der Landschaft das Ausschwemmen der Böden, was

Überlegungen oft noch zu wenig Berücksichtigung finden. wesentlich zur Phosphatbelastung der Seen beiträgt. In die-

Aber auch inadäquate Führungsstrukturen, unrationelle sem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass

Arbeitsabläufe, fehlende Koordination von Abteilungen und Böden mit grossem Humusanteil ein besseres Rückhal-

Departementen und damit verbundene widersprüchliche tungsvermögen für Feuchtigkeit und damit für gelöste

Teilpolitiken führen zu Effizienzeinbussen. Stoffe haben.

Ökologie ist Ökonomie auf lange Sicht. In Ergänzung der

Schriftliche Erklärung des Bundesrates bisherigen Bundesbeiträge müssten im landwirtschaftlichen

vom 22. August 1984 Bereich Förderungsmassnahmen zugunsten des ökologi-

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 août 1984 schen Gleichgewichtes, des Mikroklimas sowie gesunder

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Böden und Gewässer getroffen werden.

Mit dem vorliegenden Postulat wird angeregt, dass wenig-

Überwiesen - Transmis stens die elementarsten ökologischen Massnahmen, näm-

lich das Anlegen und der Unterhalt von Hecken, Naturwie-

senstreifen und Bachrandbepflanzungen, staatlich geför-

dert bzw. für den Landwirt finanziell tragbar gemacht wer-

den. Das agrarpolitische Instrumentarium ist mit dem vor-

#ST# 84.368 handenen gut ausgebauten System der Anbauprämien bzw.

Flächenbeitragszahlungen gegeben.

Postulat Müller-Zürich

Landwirtschaftliche Bundessubventionen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

und Naturschutz vom 22. August 1984

Subventions à l'agriculture Rapport écrit du Conseil fédéral

et protection de la nature du 22 août 1984

Der Bundesrat hat Verständnis für das im Postulat zum

Ausdruck gebrachte ökologische Anliegen. Er erachtet das

Anlegen und den Unterhalt von Hecken, Naturwiesenstrei-

fen und Uferbepflanzungen grundsätzlich als erwünscht,

Wortlaut des Postulates vom 14. März 1984 doch ist dies primär eine Aufgabe der Kantone, Gemeinden,

Der Bundesrat wird eingeladen, ökologische Massnahmen Landwirte und Grundeigentümer. Der Bund selber kann

in der Landwirtschaft mittels Anbauprämien oder Flächen- entsprechende Massnahmen dort fördern, wo er gemäss

beiträgen zu fördern. Damit soll den Landwirten ermöglicht Artikel 24sexies Absatz 2 und 3 BV zuständig ist. Es sind auch

werden, auf ihren Betrieben ohne Einkommenseinbusse Vorbereitungen im Gange, die in Artikel 24MX"S Absatz 4 BV

Hecken, Naturwiesenstreifen und Bachrandbepflanzungen verankerte Kompetenz des Bundes zum Schütze der einhei-

anzulegen und zu unterhalten. mischen Pflanzen- und Tierwelt besser auszuschöpfen.

Die Entrichtung der gewünschten Beiträge würde zunächst

Texte du postulat du 14 mars 1984 eine aufwendige Kartierung der subventionsberechtigten

Le Conseil fédéral est invité à encourager l'application de Hecken und Flächen bedingen und danach in der Durchfüh-

mesures écologiques dans l'agriculture en allouant des rung (Beitragsermittlungen und Auszahlungen) Bund, Kan-

primes de culture ou des contributions à la surface. Cela tone und Gemeinden administrativ und personell abermals

devra permettre aux paysans de planter et d'entretenir sur erheblich belasten. Die Subventionen selbst könnten eine

leurs exploitations, sans subir de pertes de revenu, des beträchtliche Höhe erreichen. Zum Ausgleich der durch die

haies, des bandes de prairies naturelles et des arbustes le angestrebte Extensivierung entstehenden Einkommensein-

long des ruisseaux. bussen der Landwirte müsste mit Kompensationszahlungen

von 1000 bis 2000 Franken je Hektare gerechnet weden.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bäumlin, Unter der Annahme, dass das einer Mindernutzung zuzufüh-

Bremi, Bühler-Tschappina, Cincera, Deneys, Dünki, Euler, rende und das vor einer Intensivierung zu bewahrende Land

Friedli, Günter, Herczog, Jaeger, Kopp, Leuenberger Moritz, zusammen ein Gebiet von 4 Prozent unseres Kulturlandes

Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Morf, Nebiker, Oehen, im engeren Sinne, d.h. 50000 Hektaren umfassen würde,

Oester, Ogi, Rebeaud, Robert, Ruffy, Rutishauser, Rütti- entstünden für die im Postulat gewünschten ökologischen

mann, Seiler, Spalti, Stappung, Uchtenhagen, Wanner, Massnahmen Kosten in der Grössenordnung von 50 bis 100

Zwygart (33) Millionen Franken jährlich.

Im Zusammenhang mit den Anliegen des Postulanten darf

Schriftliche Begründung - Développement par écrit im übrigen die bereits vorhandene ökologisch wirkende

Unsere modernen landwirtschaftlichen Produktionsmetho- Komponente im schon recht vielfältigen Instrumentarium

den bewirken eine gewisse Ertragssteigerung bei einem unserer Agrarpolitik nicht übersehen werden. An Bundes-

erheblichen Aufwand an Energie, Pestiziden, Düngemitteln massnahmen, welche sich in besonderem Masse zugunsten

und immer höheren Folgekosten. Während der letzten 30 einer ökologiefreundlichen Bodennutzung auswirken, seien

Jahre konnten die Hektarenerträge um 50 Prozent gesteigert erwähnt:

werden. Dazu sind aber rund 20mal mehr Energie, 15mal - Direktzahlungen wie Kostenbeiträge für Viehhalter im

mehr Pestizide und 4,5mal mehr Düngemittel nötig (zit. nach Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone, Bewirtschaf-

Rohweder 0., 1981/82, Ökodilemma, Sonderdruck aus tungsbeiträge, Anbauprämien und Familienzulagen, mit

«Natur und Mensch», 23724. Jahrgang; bezieht sich auf die denen den Landwirten Einkommen ohne Zwang zu intensi-

BRD, 1945 bis 1978). Diese unhaushälterische Produktions- ver Produktion auch als Abgeltung ihrer landschaftspflegeri-

steigerung muss auch im Zusammenhang mit der Planung schen Leistungen übertragen wird;

für Zeiten gestörter Zufuhr kritisch beurteilt werden. Das - Artikel 7 der Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge

Überhandnehmen grossflächiger Äcker und deren Nutzung an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedin-

bis hart an die Strassen führen zu einer verarmten Land- gungen, wonach für schützenswerte Streueflächen und

schaft, d.h. zum Verschwinden von Hecken, Naturwiesen- Trockenstandorte als Teile von Wies- und Weideland Bei-

streifen und Bachrandbepflanzungen. Damit wird das träge nur unter bestimmten Auflagen ausgerichtet werden;

Mikroklima sowie der Artenreichtum von Pflanzen und Tie- - Artikel 79 des Landwirtschaftsgesetzes, wonach bei

5. Oktober 1984 N 1423 Postulat Wyss

Bodenverbesserungen den allgemeinen Interessen der Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Umwelt, insbesondere der Erhaltung des Grundwassers und Liegt ein Betrieb im Graswirtschaftsgebiet, welcher nicht

der damit verbundenen Trinkwasserversorgung sowie dem mehr von seinem Eigentümer bewirtschaftet werden kann

Schütze der Natur und der Wahrung des Landschaftsbildes und über kein Milchkontingent verfügt, so kann die Ver-

Rechnung zu tragen ist; pachtung dieses Betriebes schwierig werden.

- die Wegleitung und Empfehlung 1983 «Natur- und Hei- Der Grundeigentümer könnte ein Gesuch zur Neuaufnahme

matschutz bei Meliorationen» (75 Seiten, erschienen März der Milchproduktion (Art. 22 Abs. 4 der Verordnung über die

1984) als Schrift der Bundesämter für Forstwesen und für Milchkontingentierung im Talgebiet, in der voralpinen

Landwirtschaft, die sich eingehend und instruktiv mit Anlie- Hügelzone und in der Zone l des Berggebietes und Art. 12

gen des Postulates auseinandersetzt. Abs. 1 der Verordnung über Massnahmen gegen übermäs-

Aufgrund dieser Sachlage halten wir eine Subventionierung sige Milchlieferungen in den Zonen II bis IV des Berggebie-

von Hecken, Naturwiesenstreifen und Bachrandbepflanzun- tes) unter der Bedingung stellen, dass der Gesuchsteller

gen durch den Bund nicht für angebracht. selbst ohne Unterbruch Milch in den Verkehr bringt. Er hätte

aber nicht die Möglichkeit, das Milchkontingent in den fol-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates genden drei Jahren auf einen Pächter zu übertragen (Art. 22

Déclaration écrite du Conseil fédéral Abs. 6 und Art. 12 Abs. 6). Der Pächter selbst hat keine

Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Möglichkeit, ein Gesuch um Erhöhung seines Kontingentes

zu stellen, da ja auf der betreffenden Fläche keine Milch

Müller-Zürich: Auch wenn der Bundesrat mein Postulat produziert wurde.

nicht auf Anhieb entgegennehmen kann, so hat er doch mit Der Pächter hat nur Interesse, seine Betriebsfläche zu ver-

seiner sehr sorgfältigen Bearbeitung der Antwort ein Funda- grössern, wenn gleichzeitig damit sein individuelles Milch-

ment gelegt, auf dem wir in diesem Sinne weiterbauen kontingent vergrössert werden kann.

können, und dafür möchte ich danken. In diesen Fällen steht nicht nur die Weiterexistenz eines

Abgelehnt - Rejeté landwirtschaftlichen Betriebes zur Diskussion, sondern die

landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen ist in Frage

gestellt. Es ist zu befürchten, dass in bestimmten Grenzre-

gionen diese Bestimmungen zur Aufgabe der Landwirt-

schaft führen können und der Boden zu Brachland oder

zum Spekulationsobjekt wird.

#ST# 84.466 Der erste Punkt des Postulates schlägt also vor, einem

Postulat Hari Grundeigentümer die Zuteilung eines Milchkontingentes zu.

ermöglichen, um die landwirtschaftliche Nutzung seines

Milchkontingentierung. Anpassungen Betriebes auch in Zukunft zu sichern.

Contingentement du lait. Adaptations Der zweite Punkt verlangt die Übertragung dieses Kontin-

gentes an den Pächter, um die Verpachtung zu annehmba-

ren Bedingungen zu ermöglichen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1984 vom 15. August 1984

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Verord- • Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 août 1984

nung über die Milchkontingentierung im Talgebiet, in der Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

voralpinen Hügelzone und in der Zone l des Berggebietes

Überwiesen - Transmis

sowie die Verordnung über Massnahmen gegen übermäs-

sige Milchlieferungen in den ZonenJI bis IV des Berggebie-

tes nicht dahin zu ändern wären, dass

a. einerseits einem Grundeigentümer, welcher seinen

Betrieb nicht selbst bewirtschaftet und ihn verpachten #ST# 84.451

möchte, unter Vorbehalt von Artikel 22 Absatz 4bis der

erstgenannten abgeänderten Verordnung vom 11. April Postulat Wyss

1984 ein Milchkontingent zugeteilt werden kann, und Touristische Information an Grenzübergängen

b. andererseits dem Grundeigentümer ermöglicht werden Information des touristes aux postes frontières

kann, dieses zugeteilte Kontingent vollständig auf den Päch-

ter zu übertragen.

Texte du postulat du 20 juin 1984

Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne faudrait pas Wortlaut des Postulates vom 14. Juni 1984

modifier l'ordonnance sur le contingentement laitier en

région de plaine, en zone préalpine des collines et en zone Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen und zu berichten, wie

de montagne I, ainsi que l'ordonnance concernant des einerseits baldmöglichst an Grenzübergängen sowie ande-

mesures contre les livraisons excédentaires de lait dans les rerseits im Hinblick auf die Fertigstellung der Nord-Süd-

zones de montagne II à IV, de façon que und Ost-West-Transversalen des schweizerischen Auto-

bahnnetzes und des weiteren Ausbaus der Flughäfen die

a. d'une part, on puisse attribuer un contingent laitier au Information für Touristen verbessert werden könnte.

propriétaire foncier qui n'exploite pas lui-même son

domaine mais désire l'affermer, sous réserve de l'article 22, Texte du postulat du 14 juin 1984

alinéa 4"'s de l'ordonnance modifiée du 11 avril 1984 (la Le Conseil fédéral est prié d'examiner les moyens permet-

première des ordonnances précitées), et que tant d'améliorer l'information fournie aux touristes aux

b. d'autre part, on puisse permettre au propriétaire foncier postes frontières ainsi que sur les autoroutes et dans les

de transmettre intégralement le contingent qui lui est attri- aéroports du pays, notamment dans la perspective de l'ou-

bué au fermier. verture des axes Nord-Sud et Est-Ouest du réseau des

routes nationales et de l'agrandissement des aéroports.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,

Geissbühler, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Ogi, Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Auer, Biel,

Perey, Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider- Cevey, de Chastonay, Cotti Flavio, Coutau, Dünki, Eng,

Luzern, Schnyder-Bern, Schwarz, Uhlmann (15) Etique, Feigenwinter, Flubacher, Hubacher, Hunziker, Jean-

180-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Zürich Landwirtschaftliche Bundessubventionen und Naturschutz

Postulat Müller-Zürich Subventions à l'agriculture et protection de la nature

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.368

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1422-1423

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Ref. No 20 012 763

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