Motion for Enhanced Sanitary Controls for Undocumented Refugees Transmitted to Federal Council
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council considered a motion proposing enhanced sanitary controls for refugees entering the country illegally, particularly those who avoid border checks and may pose a health risk. The Council acknowledged the issue of uneven refugee distribution and the government's role in managing it, stating that while border control was being improved in cooperation with cantonal authorities, it was difficult to implement comprehensive checks for individuals who evade detection. The motion was ultimately transmitted to the Federal Council for further action.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 Absatz, Art. 320 Absatz, Art. 13 Asylgesetz, Art. 14 Asylgesetz, Art. 23 Absatz 2 ANAG, Art. 320 Absatz 3 Obligationenrecht; Motion for Enhanced Sanitary Controls for Undocumented Refugees Transmitted to Federal Council: The Council acknowledged the issue of uneven refugee distribution and the government's role in managing it, stating that while border control was being improved in cooperation with cantonal authorities, it was difficult to implement comprehensive checks for individuals who evade detection. The motion was ultimately transmitted to the Federal Council for further action.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the context of stricter application of provisions regarding asylum applications at the border and inland.
Cited in the context of stricter application of provisions regarding asylum applications at the border and inland.
The motion proposes a modification to this article concerning the expulsion of illegal foreign workers and their rights to wages and social benefits.
Cited regarding the rights of a good-faith employee even if the contract proves to be void.
Volltext
Motion du Conseil national (Bratschi) 108 11 mars 1985
problem mit einer zusätzlichen europäischen Konferenz #ST# 84.361
gelöst werden kann. Hingegen ist unbestritten, dass viele
Probleme nur auf internationaler Ebene lösbar sind, und da Motion des Nationalrates (Bratschi)
leistet die Schweiz einen ansehnlichen Beitrag. Unser Bun- Illegal eingereiste Flüchtlinge.
desamt für Polizeiwesen arbeitet sehr eng mit dem Hoch- Gesundheitskontrolle
kommissariat für Flüchtlingswesen zusammen, und wie Sie Motion du Conseil national (Bratschi)
wahrscheinlich noch wissen, entfällt von den 440 Millionen Réfugiés entrés illégalement en Suisse.
Franken, die für die humanitäre Hilfe vorgesehen sind, ein
grosser Anteil, nämlich 180 Millionen, auf die Unterstützung
Contrôle sanitaire
von Aktionen des Hochkommissariats für Flüchtlingswesen.
Zur Frage 2: Frau Bauer stellt zu Recht fest, dass die Flücht- Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1984
linge sehr ungleich verteilt sind, dass sich einige Kantone Décision du Conseil national du 22 juin 1984
weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, und wir auf der anderen
Seite eine Massierung von Flüchtlingen in einigen Kantonen
haben, so insbesondere in Genf, Bern, Freiburg und Basel.
Hier befinden Sie sich, Frau Bauer, in einem gewissen
Widerspruch. Sie möchten einerseits die Revision ablehnen, Wortlaut der Motion
weil sie überstürzt sei und weil sich das auch vom Inhalt her Ein Grossteil der Flüchtlinge, insbesondere der Tamilen,
nicht aufdränge. Aber genau das ist einer der wichtigen reisen - geleitet von Schlepperorganisationen - illegal indie
Punkte der künftigen Revision. Wir möchten gerne, dass der Schweiz ein. Sie umgehen damit die sanitarische Grenzkon-
Bund die Kompetenz erhält, die Flüchtlinge bzw. die Asylsu- trolle, die jeder Fremdarbeiter zu bestehen hat. Oft ver-
chenden gleichmässiger über die Schweiz zu verteilen. schwinden sie nach der fremdenpolizeilichen Anmeldung
Zusammen mit einer Beschleunigung des Verfahrens ist das bei der Gemeinde aus den zugewiesenen Unterkünften und
ein wichtiges Anliegen dieser zweiten Revision. nehmen insbesondere vom Gastwirtschaftsgewerbe
Die dritte Frage, die Sie gestellt haben, ob der Bundesrat schwarz eine Arbeit an. Bei Unauffindbarkeit erfolgt eine
nicht befürchte, dass dieser Flüchtlingsstrom wegen des Meldung via Fremdenpolizei an das Bundesamt für Polizei-
Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd noch mehr wesen: dort wird die betreffende Person als offiziell abge-
anschwellen werde und ob nicht die Unterscheidung zwi- meldet registriert.
schen Wirtschaftsflüchtlingen und politischen Flüchtlingen Damit nicht Krankheiten wegen fehlender sanitarischer
mit der Zeit aufgehoben werden müsse, beantworte ich wie Grenzkontrolle durch illegal eingereiste Vorasylanten in die
folgt: Es liegt leider nicht in der Möglichkeit des Bundesra- Schweiz eingeschleppt werden, wird der Bundesrat ersucht,
tes, den Flüchtlingsstrom zu beeinflussen. Ich bin mit Ihnen auf zweckmässige Weise die notwendigen Massnahmen
einverstanden, dass niemand aus Vergnügen sein Land ver- durch das Bundesamt für Gesundheitswesen treffen zu
lässt, sondern dass alle diese Menschen, die zu uns kom- lassen.
men, das aus triftigen Gründen tun. Auch wirtschaftliche
Not, neben der politischen Verfolgung, ist ein triftiger Texte de la motion
Grund. Aber wir können in unserem Land nicht alle diejeni- Une grande partie des réfugiés et, notamment des Tamouls,
gen aufnehmen, die mit den Lebensverhältnissen in ihrem suivant des filières organisées, entrent clandestinement en
Land nicht zufrieden sind. Wir müssen auch in Zukunft Suisse. Ils se soustraient ainsi au contrôle sanitaire à la
zwischen politischen und wirtschaftlichen Flüchtlingen frontière, auquel tout travailleur étranger doit se soumettre.
unterscheiden, denn sonst wird die Zahl uferlos. Diese Il arrive souvent qu'après s'être inscrits auprès des services
Unterscheidung müssen wir auch in Zukunft aufrechterhal- communaux de la police des étrangers, ils disparaissent du
ten, obschon - ich wiederhole es - der Bundesrat überzeugt centre d'hébergement vers lequel ils sont dirigés et font du
ist, dass viele Leute aus echtem Elend zu uns kommen. travail clandestin, en particulier dans l'hôtellerie. Lorsqu'on
Das zu den drei konkreten Fragen, die Frau Ständerätin a perdu leur trace, un avis est transmis par la police des
Bauer gestellt hat. étrangers à l'Office fédéral de la police qui enregistre l'infor-
Ich beantrage Ihnen Überweisung der Motion. mation comme départ officiel de la personne concernée.
Afin d'éviter que des maladies ne soient introduites en
Präsident: Wir kommen zur Bereinigung. Kommissions- Suisse par des demandeurs d'asile entrés illégalement dans
mehrheit und Bundesrat beantragen Überweisung der notre pays et ayant de ce fait échappé au contrôle sanitaire à
Motion. Herr Jelmini, unterstützt von Frau Bauer, beantragt la frontière, le Conseil fédéral est chargé d'ordonner à
Ablehnung der Motion. l'Office fédéral de la santé publique de prendre les mesures
nécessaires par la voie appropriée.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion 25 Stimmen Miville, Berichterstatter: Am 22. Juni 1984 hat der National-
Dagegen 11 Stimmen rat eine Motion Bratschi betreffend Gesundheitskontrolle
für illegal eingereiste Flüchtlinge ohne Gegenstimme an den
Bundesrat gewiesen. Dieser erklärte sich zur Entgegen-
nahme bereit.
In seiner schriftlichen Begründung beanstandete der Motio-
när die seiner Auffassung nach unzulängliche Gesundheits-
kontrolle, die sich auf ein Schirmbild bzw. auf die Frage
beschränke, ob eine Tuberkulose vorliege oder nicht. Er
befürchete die Verbreitung von Epidemien, insbesondere
durch Flüchtlinge aus dem asiatischen Raum oder aus
Afrika.
In Ihrer Kommission versicherten Frau Bundesrätin Kopp
und die Herren Hess und Hadorn vom Bundesamt für Poli-
zeiwesen, der Bundesrat habe im Sinne des von Herrn
Bratschi Verlangten in Zusammenarbeit mit den Kantons-
ärzten und Grenzsanitätsposten Massnahmen für eine
erweiterte grenzsanitarische Untersuchung von Asylbewer-
bern und Flüchtlingen getroffen. Auch die kantonalen Frem-
denpolizeibehörden hätten entsprechende Weisungen
erhalten. Da die Verwaltung schon tätig geworden sei,
11. März 1985 109 Motion Miville
bedürfe es im Grunde - so Frau Kopp - dieser Motion nicht zung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer vom 26. Okto-
mehr. ber 1983, Artikel 8 und 9, umgangen. Diese Bestimmungen
Die weitere Diskussion förderte dann aber einiges an Unzu- schreiben die Gewährung orts- und berufsüblicher Löhne
friedenheit mit den zurzeit obwaltenden Umständen zutage. und Arbeitsbedingungen vor.
Insbesondere wurde die striktere Anwendung der Artikel 13 Der Bundesrat wird daher eingeladen, Bericht und Antrag
und 14 des Asylgesetzes, d.h. der Bestimmungen über die im Hinblick auf eine Änderung des Artikels 23 Absatz 2
Asylgesuche an der Grenze und im Inland, verlangt. Die ANAG zu erstatten. Festzuhalten wäre, dass die im ersten
Befürworter einer Überweisung erblickten in ihr einen - Satz erwähnte sofortige Ausschaffung unter Wahrung sämt-
auch psychologisch zu verstehenden - Impuls an die licher, auch rückwirkender Ansprüche auf Lohn und Sozial-
Adresse der Bundesverwaltung, an der Grenze striktere und leistungen zu erfolgen hat.
umfassendere Vorkehren zu treffen, wie dies ja zum Beispiel
auch gegen die illegale Einfuhr von Drogen gehandhabt Texte de la motion du 28 novembre 1984
wird. Die Gegner der Überweisung verwiesen auf die Les Chambres fédérales ont adopté une motion demandant
Schwierigkeiten der praktischen Durchführung des von der que les employeurs qui occupent des travailleurs étrangers
Motion Angestrebten: Wer sich der Untersuchung entzieht clandestins soient punis plus sévèrement.
und in einer Weise verschwindet, dass er nicht mehr aufge- Cependant, cela ne résout pas la question de savoir dans
funden wird, kann eben nicht erfasst werden, und die Zusi- quelle mesure un travailleur clandestin, expulsé conformé-
cherung, Arbeitsämter erteilten Bewilligungen nur nach ment à l'article 23,2° alinéa, de la loi fédérale sur le séjouret
stattgefundener sanitarischer Kontrolle, greift überall dort l'établissement des étrangers (LSEE) après avoir été décou-
nicht, wo Asylbewerber gar nicht zum Arbeitsmarkt zugelas- vert, peut faire valoir rétroactivement son droit au salaire et
sen werden. Hinzu kam das Bedenken, mit einer Motion der aux prestations sociales. L'article 320,3e alinéa, du code des
Landesregierung Aufträge im Hinblick auf den Vollzug eines obligations accorde tous les avantages découlant du droit
Gesetzes zu erteilen, die Frage, die wir immer wieder disku- civil (salaire, prestations sociales, délai de résiliation) au
tieren. travailleur de bonne foi, même si le contrat se révèle nul en
Schliesslich obsiegten die Befürworter einer Überweisung fin de compte. Or, dans deux arrêts rendus récemment, le
mit dem knappsten möglichen Mehr, nämlich mit 5 zu 4 Tribunal fédéral n'a pas précisé si ce droit s'applique égale-
Stimmen. In diesem Sinne stelle ich Ihnen als Kommissions- ment aux travailleurs étrangers clandestins.
präsident Antrag, die Motion zu überweisen. Ich selbst Il peut en résulter des rigueurs incroyables. Refuser tout
werde mit der Minderheit gegen Überweisung stimmen. salaire à un travailleur clandestin qui a été congédié et
expulsé sur-le-champ signifierait favoriser l'employeur qui
Abstimmung - Vote l'a recruté et, par conséquent, encourager le travail non
Für die Überweisung der Motion 15 Stimmen déclaré. En agissant de la sorte, on éluderait aussi les
Dagegen 17 Stimmen dispositions du règlement d'exécution de la LSEE du
26 octobre 1983 (art. 21 et 22), ainsi que celles de l'ordon-
nance du DFJP du 26 octobre 1983 limitant le nombre des
étrangers (art. 8 et 9). Ces dispositions prescrivent qu'il faut
accorder à ceux-ci des salaires et des conditions de travail
selon les usages locaux et les tarifs appliqués dans la
profession.
#ST# 84.579 Vu ce qui précède, le Conseil fédéral est invité à présenter
Motion Miville un rapport et des propositions concernant une modification
de l'article 23, 2e alinéa, LSEE. Il conviendrait de préciser
Ausländische Arbeitnehmer ohne Bewilligung.
que le refoulement immédiat dont il est question dans la
Sozialschutz première phrase implique la sauvegarde de tous les droits
Travailleurs étrangers sans permis. au salaire et aux prestations sociales, même avec effet
Protection sociale rétroactif.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Piller,
Weber ' (4)
Wortlaut der Motion vom 28. November 1984 Miville: Es geht mir mit meiner Motion nicht darum, die
Die eidgenössischen Räte haben einer Motion zugestimmt, illegale Schwarzarbeit von Ausländern in der Schweiz zu
wonach die Strafen für Arbeitgeber, welche ausländische bagatellisieren. Auch bin ich durchaus der Meinung, die
Schwarzarbeiter beschäftigen, verschärft werden sollen. Wegweisung aus unserem Lande sei in einem solchen Fall
Nicht beantwortet ist damit die Frage, wie weit ein solcher eine adäquate Sanktion. Hingegen bin ich der Überzeugung,
Schwarzarbeiter, wenn er entdeckt und gemäss Bundesge- ein solcher Arbeitnehmer dürfe trotz der fremdenpolizeili-
setz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern chen Illegalität in seinen Rechten als Arbeitnehmer nicht
Artikel 23 Absatz 2 ausgeschafft wird, rückwirkend seine geschmälert werden. Vor seiner Wegweisung muss er aus-
Ansprüche auf Lohn und Sozialleistungen geltend machen stehende Guthaben noch geltend machen können. Ande-
kann. Artikel 320 Absatz 3 des Obligationen rechts billigt bei renfalls kann sein Arbeitgeber, der ihn illegal beschäftigt
einem Vertrag, der sich nachträglich als nichtig erweist, dem und ihm wahrscheinlich einen geringen Lohn bezahlt hat,
gutgläubigen Arbeitnehmer alle zivilrechtlichen Ansprüche noch einen Sonderprofit einstreichen. Für ein Dumping
(Lohn, Sozialleistungen, Kündigungsfrist) zu, wie wenn der dieser Art sollte eigentlich niemand in diesem Saale Ver-
Vertrag gültig gewesen wäre. Nun hat aber das Bundesge- ständnis aufbringen.
richt in zwei kürzlichen Entscheiden die Frage offengelas- Den Ausgangspunkt meines Vorstosses bilden zwei Bundes-
sen, ob dieser Anspruch auch für ausländische Schwarzar- gerichtsurteile. Artikel 20 des Obligationenrechts erklärt
beiter gegeben ist. Verträge mit widerrechtlichem Inhalt für nichtig. Nach Arti-
Daraus können sich unglaubliche Härten ergeben. Dem kel 320 des Obligationenrechts hat indessen ein gutgläubi-
Schwarzarbeiter bei dessen fristloser Entlassung und Aus- ger Arbeitnehmer alle zivilrechtlichen Ansprüche (Lohn,
schaffung auch noch den geschuldeten Lohn zu verwei- Kündigungsfrist usw.) wie bei einem gültigen Vertrag. Es
gern, hiesse, den Schwarzarbeitgeber zu prämieren und stellt sich also hier die Frage der Gutgläubigkeit.
somit die Schwarzarbeit zu fördern. Auch würden durch Die Genfer Richter hatten im Falle eines italienischen
eine solche Praxis die arbeitsmarktlichen Bestimmungen Schwarzarbeiters die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages bejaht
der Verordnung zum ANAG vom 26. Oktober 1983, Artikel 21 und ihm für die Dauer der Kündigungsfrist den Lohn verwei-
und 22, sowie der Verordnung des EVD über die Begren- gert, als er fristlos entlassen wurde. Entsprechend der Höhe
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Bratschi) Illegal eingereiste Flüchtlinge. Gesundheitskontrolle
Motion du Conseil national (Bratschi) Réfugiés entrés illégalement en Suisse. Contrôle
sanitaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.361
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1985 - 17:00
Date
Data
Seite 108-109
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Ref. No 20 013 375
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