Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-361 KI-generiert

Motion for Enhanced Sanitary Controls for Undocumented Refugees Transmitted to Federal Council

Geschäftsnummer VPB 84-361
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council considered a motion proposing enhanced sanitary controls for refugees entering the country illegally, particularly those who avoid border checks and may pose a health risk. The Council acknowledged the issue of uneven refugee distribution and the government's role in managing it, stating that while border control was being improved in cooperation with cantonal authorities, it was difficult to implement comprehensive checks for individuals who evade detection. The motion was ultimately transmitted to the Federal Council for further action.

Legislator-Regeste

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Art. 23 Absatz, Art. 320 Absatz, Art. 13 Asylgesetz, Art. 14 Asylgesetz, Art. 23 Absatz 2 ANAG, Art. 320 Absatz 3 Obligationenrecht; Motion for Enhanced Sanitary Controls for Undocumented Refugees Transmitted to Federal Council: The Council acknowledged the issue of uneven refugee distribution and the government's role in managing it, stating that while border control was being improved in cooperation with cantonal authorities, it was difficult to implement comprehensive checks for individuals who evade detection. The motion was ultimately transmitted to the Federal Council for further action.

Schlagwörter

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Flüchtling Grenzkontrollen illegale Zuwanderung Asylverfahren gesundheitliche Risiken Verstärkte Zusammenarbeit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 13 Asylgesetz

Cited in the context of stricter application of provisions regarding asylum applications at the border and inland.

Art. 14 Asylgesetz

Cited in the context of stricter application of provisions regarding asylum applications at the border and inland.

Art. 23 Absatz 2 ANAG

The motion proposes a modification to this article concerning the expulsion of illegal foreign workers and their rights to wages and social benefits.

Art. 320 Absatz 3 Obligationenrecht

Cited regarding the rights of a good-faith employee even if the contract proves to be void.

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Volltext

Motion du Conseil national (Bratschi) 108 11 mars 1985

problem mit einer zusätzlichen europäischen Konferenz #ST# 84.361

gelöst werden kann. Hingegen ist unbestritten, dass viele

Probleme nur auf internationaler Ebene lösbar sind, und da Motion des Nationalrates (Bratschi)

leistet die Schweiz einen ansehnlichen Beitrag. Unser Bun- Illegal eingereiste Flüchtlinge.

desamt für Polizeiwesen arbeitet sehr eng mit dem Hoch- Gesundheitskontrolle

kommissariat für Flüchtlingswesen zusammen, und wie Sie Motion du Conseil national (Bratschi)

wahrscheinlich noch wissen, entfällt von den 440 Millionen Réfugiés entrés illégalement en Suisse.

Franken, die für die humanitäre Hilfe vorgesehen sind, ein

grosser Anteil, nämlich 180 Millionen, auf die Unterstützung

Contrôle sanitaire

von Aktionen des Hochkommissariats für Flüchtlingswesen.

Zur Frage 2: Frau Bauer stellt zu Recht fest, dass die Flücht- Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1984

linge sehr ungleich verteilt sind, dass sich einige Kantone Décision du Conseil national du 22 juin 1984

weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, und wir auf der anderen

Seite eine Massierung von Flüchtlingen in einigen Kantonen

haben, so insbesondere in Genf, Bern, Freiburg und Basel.

Hier befinden Sie sich, Frau Bauer, in einem gewissen

Widerspruch. Sie möchten einerseits die Revision ablehnen, Wortlaut der Motion

weil sie überstürzt sei und weil sich das auch vom Inhalt her Ein Grossteil der Flüchtlinge, insbesondere der Tamilen,

nicht aufdränge. Aber genau das ist einer der wichtigen reisen - geleitet von Schlepperorganisationen - illegal indie

Punkte der künftigen Revision. Wir möchten gerne, dass der Schweiz ein. Sie umgehen damit die sanitarische Grenzkon-

Bund die Kompetenz erhält, die Flüchtlinge bzw. die Asylsu- trolle, die jeder Fremdarbeiter zu bestehen hat. Oft ver-

chenden gleichmässiger über die Schweiz zu verteilen. schwinden sie nach der fremdenpolizeilichen Anmeldung

Zusammen mit einer Beschleunigung des Verfahrens ist das bei der Gemeinde aus den zugewiesenen Unterkünften und

ein wichtiges Anliegen dieser zweiten Revision. nehmen insbesondere vom Gastwirtschaftsgewerbe

Die dritte Frage, die Sie gestellt haben, ob der Bundesrat schwarz eine Arbeit an. Bei Unauffindbarkeit erfolgt eine

nicht befürchte, dass dieser Flüchtlingsstrom wegen des Meldung via Fremdenpolizei an das Bundesamt für Polizei-

Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd noch mehr wesen: dort wird die betreffende Person als offiziell abge-

anschwellen werde und ob nicht die Unterscheidung zwi- meldet registriert.

schen Wirtschaftsflüchtlingen und politischen Flüchtlingen Damit nicht Krankheiten wegen fehlender sanitarischer

mit der Zeit aufgehoben werden müsse, beantworte ich wie Grenzkontrolle durch illegal eingereiste Vorasylanten in die

folgt: Es liegt leider nicht in der Möglichkeit des Bundesra- Schweiz eingeschleppt werden, wird der Bundesrat ersucht,

tes, den Flüchtlingsstrom zu beeinflussen. Ich bin mit Ihnen auf zweckmässige Weise die notwendigen Massnahmen

einverstanden, dass niemand aus Vergnügen sein Land ver- durch das Bundesamt für Gesundheitswesen treffen zu

lässt, sondern dass alle diese Menschen, die zu uns kom- lassen.

men, das aus triftigen Gründen tun. Auch wirtschaftliche

Not, neben der politischen Verfolgung, ist ein triftiger Texte de la motion

Grund. Aber wir können in unserem Land nicht alle diejeni- Une grande partie des réfugiés et, notamment des Tamouls,

gen aufnehmen, die mit den Lebensverhältnissen in ihrem suivant des filières organisées, entrent clandestinement en

Land nicht zufrieden sind. Wir müssen auch in Zukunft Suisse. Ils se soustraient ainsi au contrôle sanitaire à la

zwischen politischen und wirtschaftlichen Flüchtlingen frontière, auquel tout travailleur étranger doit se soumettre.

unterscheiden, denn sonst wird die Zahl uferlos. Diese Il arrive souvent qu'après s'être inscrits auprès des services

Unterscheidung müssen wir auch in Zukunft aufrechterhal- communaux de la police des étrangers, ils disparaissent du

ten, obschon - ich wiederhole es - der Bundesrat überzeugt centre d'hébergement vers lequel ils sont dirigés et font du

ist, dass viele Leute aus echtem Elend zu uns kommen. travail clandestin, en particulier dans l'hôtellerie. Lorsqu'on

Das zu den drei konkreten Fragen, die Frau Ständerätin a perdu leur trace, un avis est transmis par la police des

Bauer gestellt hat. étrangers à l'Office fédéral de la police qui enregistre l'infor-

Ich beantrage Ihnen Überweisung der Motion. mation comme départ officiel de la personne concernée.

Afin d'éviter que des maladies ne soient introduites en

Präsident: Wir kommen zur Bereinigung. Kommissions- Suisse par des demandeurs d'asile entrés illégalement dans

mehrheit und Bundesrat beantragen Überweisung der notre pays et ayant de ce fait échappé au contrôle sanitaire à

Motion. Herr Jelmini, unterstützt von Frau Bauer, beantragt la frontière, le Conseil fédéral est chargé d'ordonner à

Ablehnung der Motion. l'Office fédéral de la santé publique de prendre les mesures

nécessaires par la voie appropriée.

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion 25 Stimmen Miville, Berichterstatter: Am 22. Juni 1984 hat der National-

Dagegen 11 Stimmen rat eine Motion Bratschi betreffend Gesundheitskontrolle

für illegal eingereiste Flüchtlinge ohne Gegenstimme an den

Bundesrat gewiesen. Dieser erklärte sich zur Entgegen-

nahme bereit.

In seiner schriftlichen Begründung beanstandete der Motio-

när die seiner Auffassung nach unzulängliche Gesundheits-

kontrolle, die sich auf ein Schirmbild bzw. auf die Frage

beschränke, ob eine Tuberkulose vorliege oder nicht. Er

befürchete die Verbreitung von Epidemien, insbesondere

durch Flüchtlinge aus dem asiatischen Raum oder aus

Afrika.

In Ihrer Kommission versicherten Frau Bundesrätin Kopp

und die Herren Hess und Hadorn vom Bundesamt für Poli-

zeiwesen, der Bundesrat habe im Sinne des von Herrn

Bratschi Verlangten in Zusammenarbeit mit den Kantons-

ärzten und Grenzsanitätsposten Massnahmen für eine

erweiterte grenzsanitarische Untersuchung von Asylbewer-

bern und Flüchtlingen getroffen. Auch die kantonalen Frem-

denpolizeibehörden hätten entsprechende Weisungen

erhalten. Da die Verwaltung schon tätig geworden sei,

11. März 1985 109 Motion Miville

bedürfe es im Grunde - so Frau Kopp - dieser Motion nicht zung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer vom 26. Okto-

mehr. ber 1983, Artikel 8 und 9, umgangen. Diese Bestimmungen

Die weitere Diskussion förderte dann aber einiges an Unzu- schreiben die Gewährung orts- und berufsüblicher Löhne

friedenheit mit den zurzeit obwaltenden Umständen zutage. und Arbeitsbedingungen vor.

Insbesondere wurde die striktere Anwendung der Artikel 13 Der Bundesrat wird daher eingeladen, Bericht und Antrag

und 14 des Asylgesetzes, d.h. der Bestimmungen über die im Hinblick auf eine Änderung des Artikels 23 Absatz 2

Asylgesuche an der Grenze und im Inland, verlangt. Die ANAG zu erstatten. Festzuhalten wäre, dass die im ersten

Befürworter einer Überweisung erblickten in ihr einen - Satz erwähnte sofortige Ausschaffung unter Wahrung sämt-

auch psychologisch zu verstehenden - Impuls an die licher, auch rückwirkender Ansprüche auf Lohn und Sozial-

Adresse der Bundesverwaltung, an der Grenze striktere und leistungen zu erfolgen hat.

umfassendere Vorkehren zu treffen, wie dies ja zum Beispiel

auch gegen die illegale Einfuhr von Drogen gehandhabt Texte de la motion du 28 novembre 1984

wird. Die Gegner der Überweisung verwiesen auf die Les Chambres fédérales ont adopté une motion demandant

Schwierigkeiten der praktischen Durchführung des von der que les employeurs qui occupent des travailleurs étrangers

Motion Angestrebten: Wer sich der Untersuchung entzieht clandestins soient punis plus sévèrement.

und in einer Weise verschwindet, dass er nicht mehr aufge- Cependant, cela ne résout pas la question de savoir dans

funden wird, kann eben nicht erfasst werden, und die Zusi- quelle mesure un travailleur clandestin, expulsé conformé-

cherung, Arbeitsämter erteilten Bewilligungen nur nach ment à l'article 23,2° alinéa, de la loi fédérale sur le séjouret

stattgefundener sanitarischer Kontrolle, greift überall dort l'établissement des étrangers (LSEE) après avoir été décou-

nicht, wo Asylbewerber gar nicht zum Arbeitsmarkt zugelas- vert, peut faire valoir rétroactivement son droit au salaire et

sen werden. Hinzu kam das Bedenken, mit einer Motion der aux prestations sociales. L'article 320,3e alinéa, du code des

Landesregierung Aufträge im Hinblick auf den Vollzug eines obligations accorde tous les avantages découlant du droit

Gesetzes zu erteilen, die Frage, die wir immer wieder disku- civil (salaire, prestations sociales, délai de résiliation) au

tieren. travailleur de bonne foi, même si le contrat se révèle nul en

Schliesslich obsiegten die Befürworter einer Überweisung fin de compte. Or, dans deux arrêts rendus récemment, le

mit dem knappsten möglichen Mehr, nämlich mit 5 zu 4 Tribunal fédéral n'a pas précisé si ce droit s'applique égale-

Stimmen. In diesem Sinne stelle ich Ihnen als Kommissions- ment aux travailleurs étrangers clandestins.

präsident Antrag, die Motion zu überweisen. Ich selbst Il peut en résulter des rigueurs incroyables. Refuser tout

werde mit der Minderheit gegen Überweisung stimmen. salaire à un travailleur clandestin qui a été congédié et

expulsé sur-le-champ signifierait favoriser l'employeur qui

Abstimmung - Vote l'a recruté et, par conséquent, encourager le travail non

Für die Überweisung der Motion 15 Stimmen déclaré. En agissant de la sorte, on éluderait aussi les

Dagegen 17 Stimmen dispositions du règlement d'exécution de la LSEE du

26 octobre 1983 (art. 21 et 22), ainsi que celles de l'ordon-

nance du DFJP du 26 octobre 1983 limitant le nombre des

étrangers (art. 8 et 9). Ces dispositions prescrivent qu'il faut

accorder à ceux-ci des salaires et des conditions de travail

selon les usages locaux et les tarifs appliqués dans la

profession.

#ST# 84.579 Vu ce qui précède, le Conseil fédéral est invité à présenter

Motion Miville un rapport et des propositions concernant une modification

de l'article 23, 2e alinéa, LSEE. Il conviendrait de préciser

Ausländische Arbeitnehmer ohne Bewilligung.

que le refoulement immédiat dont il est question dans la

Sozialschutz première phrase implique la sauvegarde de tous les droits

Travailleurs étrangers sans permis. au salaire et aux prestations sociales, même avec effet

Protection sociale rétroactif.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Piller,

Weber ' (4)

Wortlaut der Motion vom 28. November 1984 Miville: Es geht mir mit meiner Motion nicht darum, die

Die eidgenössischen Räte haben einer Motion zugestimmt, illegale Schwarzarbeit von Ausländern in der Schweiz zu

wonach die Strafen für Arbeitgeber, welche ausländische bagatellisieren. Auch bin ich durchaus der Meinung, die

Schwarzarbeiter beschäftigen, verschärft werden sollen. Wegweisung aus unserem Lande sei in einem solchen Fall

Nicht beantwortet ist damit die Frage, wie weit ein solcher eine adäquate Sanktion. Hingegen bin ich der Überzeugung,

Schwarzarbeiter, wenn er entdeckt und gemäss Bundesge- ein solcher Arbeitnehmer dürfe trotz der fremdenpolizeili-

setz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern chen Illegalität in seinen Rechten als Arbeitnehmer nicht

Artikel 23 Absatz 2 ausgeschafft wird, rückwirkend seine geschmälert werden. Vor seiner Wegweisung muss er aus-

Ansprüche auf Lohn und Sozialleistungen geltend machen stehende Guthaben noch geltend machen können. Ande-

kann. Artikel 320 Absatz 3 des Obligationen rechts billigt bei renfalls kann sein Arbeitgeber, der ihn illegal beschäftigt

einem Vertrag, der sich nachträglich als nichtig erweist, dem und ihm wahrscheinlich einen geringen Lohn bezahlt hat,

gutgläubigen Arbeitnehmer alle zivilrechtlichen Ansprüche noch einen Sonderprofit einstreichen. Für ein Dumping

(Lohn, Sozialleistungen, Kündigungsfrist) zu, wie wenn der dieser Art sollte eigentlich niemand in diesem Saale Ver-

Vertrag gültig gewesen wäre. Nun hat aber das Bundesge- ständnis aufbringen.

richt in zwei kürzlichen Entscheiden die Frage offengelas- Den Ausgangspunkt meines Vorstosses bilden zwei Bundes-

sen, ob dieser Anspruch auch für ausländische Schwarzar- gerichtsurteile. Artikel 20 des Obligationenrechts erklärt

beiter gegeben ist. Verträge mit widerrechtlichem Inhalt für nichtig. Nach Arti-

Daraus können sich unglaubliche Härten ergeben. Dem kel 320 des Obligationenrechts hat indessen ein gutgläubi-

Schwarzarbeiter bei dessen fristloser Entlassung und Aus- ger Arbeitnehmer alle zivilrechtlichen Ansprüche (Lohn,

schaffung auch noch den geschuldeten Lohn zu verwei- Kündigungsfrist usw.) wie bei einem gültigen Vertrag. Es

gern, hiesse, den Schwarzarbeitgeber zu prämieren und stellt sich also hier die Frage der Gutgläubigkeit.

somit die Schwarzarbeit zu fördern. Auch würden durch Die Genfer Richter hatten im Falle eines italienischen

eine solche Praxis die arbeitsmarktlichen Bestimmungen Schwarzarbeiters die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages bejaht

der Verordnung zum ANAG vom 26. Oktober 1983, Artikel 21 und ihm für die Dauer der Kündigungsfrist den Lohn verwei-

und 22, sowie der Verordnung des EVD über die Begren- gert, als er fristlos entlassen wurde. Entsprechend der Höhe

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Bratschi) Illegal eingereiste Flüchtlinge. Gesundheitskontrolle

Motion du Conseil national (Bratschi) Réfugiés entrés illégalement en Suisse. Contrôle

sanitaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.361

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1985 - 17:00

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Seite 108-109

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