Federal Council Rejects Levy on Imported Eggs, Recommends Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed allowing for additional levies on imported eggs and egg products to compensate Swiss poultry farmers for increased production costs, particularly those stemming from animal welfare regulations. These funds would support measures to lower domestic production costs, enhance farmer training, and fund research into alternative farming methods. The Federal Council, while acknowledging the increased costs due to animal welfare laws and the growing price gap between domestic and imported eggs, believed the existing price equalization system adequately addressed these issues and met international obligations. Therefore, the Council recommended converting the motion into a postulate, which was accepted.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 BV, Art. 4 est; Federal Council Rejects Levy on Imported Eggs, Recommends Postulate: These funds would support measures to lower domestic production costs, enhance farmer training, and fund research into alternative farming methods. The Federal Council, while acknowledging the increased costs due to animal welfare laws and the growing price gap between domestic and imported eggs, believed the existing price equalization system adequately addressed these issues and met international obligations. Therefore, the Council recommended converting the motion into a postulate, which was accepted.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for potentially allocating financial resources for research into alternative laying hen keeping systems to reduce domestic production costs.
Volltext
14. Dezember 1984 N 1917 Motion Schwarz
#ST# 84.352 gleichen Zeit stagnierte. In diesem Zeitabschnitt stiegen die
durchschnittlichen Preise für Schweizer Eier um 25 Prozent,
Motion Schwarz was hauptsächlich den steigenden Kosten für das Futter
Importierte Eier und Eiprodukte. Abschöpfung (Preiszuschläge) zuzuschreiben ist.
Eine weitere Verteuerung des Schweizer Eies wird deshalb
Prélèvements supplémentaires den Trend zur Abwanderung der Konsumenten auf das
sur les œufs étrangers Importei unweigerlich beschleunigen. Schon heute beträgt
der Inlandanteil am Gesamtverbrauch nur noch 52 Prozent.
Wenn diese Tendenz nicht gebremst werden kann, würden
alle Anstrengungen um verbesserten Tierschutz und um
eine Umverteilung der Produktionsmöglichkeiten auf bäuer-
Wortlaut der Motion vom 12. März 1984 liche Betriebe vereitelt.
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Bundes- Die Organisationen der Geflügelhalter streben deshalb
gesetzes vom 21. Dezember 1960 SR 942.30 über geschützte geschlossen gesetzliche Massnahmen an, damit die Preis-
Warenpreise und die Preisausgleichskasse für Eier und differenz zwischen Inland- und Importeiern verringert wer-
Eiprodukte mit dem Ziel in die Wege zu leiten, die Abschöp- den kann.
fung zusätzlicher Mittel auf importierten Eiern und Eipro- Dass die Anforderungen des Tierschutzgesetzes das
dukten zu ermöglichen, um die erhöhten Produktionsko- Schweizer Ei verteuern würden, hatte schon das Parlament
sten, die den schweizerischen Geflügelhaltern insbesondere anlässlich der Gesetzesdebatte erkannt. Der damalige Vor-
aus den Auflagen des Tierschutzgesetzes erwachsen, zu steher des EVD, alt Bundesrat Brugger, erklärte dazu am
kompensieren. 17. Januar 1978 vor dem Ständerat: «Wir müssen das (Eier-
Diese Mittel sollen verfügbar sein für problem) über die Preisausgleichskasse, deren Wirkung ver-
- Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten der stärkt werden muss, lösen, damit die Konkurrenzfähigkeit
der schweizerischen Eierproduzenten einigermassen erhal-
inländischen Eier, verbunden mit einer marktkonformen
Produktionslenkung; ten bleibt.»
- Ausbildung und Beratung der Geflügelhalter, sowie Darauf bezogen hat Nationalrat H. R. Nebiker am 19. März
1980 ein Postulat eingereicht, um eine Änderung des PAKE-
- Forschungsarbeiten mit alternativen Haltungsformen.
Gesetzes anzuregen. Es wurde von alt Bundesrat Honegger
Texte de la motion du 12 mars 1984 angenommen, aber eine Änderung ist bis heute noch nicht
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification eingeleitet worden.
de la loi fédérale du 21 décembre 1960 (RS 942.30) sur les Deshalb reichen die Unterzeichneten dem Bundesrat die
marchandises à prix protégés et la caisse de compensation vorstehende Motion ein.
des prix des œufs et de produits à base d'œufs. Cette Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
modification doit permettre des prélèvements supplémen- vom 21. November 1984
taires sur les importations d'œufs et de produits à base
d'œufs afin de compenser l'augmentation des frais de pro- Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1984
duction que subissent les détenteurs suisses de volailles, Die Verordnung vom 10. Dezember 1979 über den Eiermarkt
notamment du fait des prescriptions de la loi sur la protec- und die Eierversorgung (Eierordnung) hat zum Zweck, eine
tion des animaux. wirtschaftliche und den Verhältnissen des einheimischen
Ces fonds supplémentaires serviront à financer: Marktes angepasste Eierproduktion vorab in aufstockungs-
- des mesures permettant d'abaisser les frais de production bedürftigen Landwirtschaftsbetrieben zu erhalten und zu
d'œufs du pays, liées à une orientation de la production lenken und den Absatz einer begrenzten Menge von Eiern
conforme aux besoins du marché; aus solchen Betrieben zu fördern. Im allgemeinen soll der
- la formation des détenteurs de volailles et les activités de Anteil der Inlandproduktion am Gesamtverbrauch von Scha-
vulgarisation à leur intention; leneiern im Durchschnitt der letzten zwei Jahre 65 Prozent
- les recherches portant sur de nouvelles formes d'élevage. nicht übersteigen.
Neben den gestützt auf Artikel 19 ff. des Landwirtschaftsge-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Geissbühler, Mari, Hof- setzes ergriffenen Massnahmen (Höchstzahlen für Tierbe-
mann, Jung, Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Rutishauser, Rüt- stände, Bewilligungspflicht für Stallbauten, Stillegungsbei-
timann, Schnider-Luzern, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, träge) bildet die Preisausgleichskasse für Eier und Eipro-
Wanner, Weber-Schwyz (15) dukte (PAKE) ein wesentliches Instrument zur Lenkung des
Eiermarktes. Der Gesetzgeber hat dabei die PAKE bewusst
Schriftliche Begründung - Développement par écrit nicht als ein Instrument ausgestaltet, welches die Vermark-
Am 3. Dezember 1978 ist das Tierschutzgesetz mit überwäl- tung der gesamten Inlandproduktion vollumfänglich umfas-
tigender Mehrheit (81,7 Prozent) vom Schweizervolk ange- sen sollte. Die heutige Lösung erlaubt, den schutzwürdigen
nommen und am 1. Juli 1981 in Kraft gesetzt worden. Eierproduktionsbetrieben auf dem Markt möglichst kosten-
In der Eierproduktion bewirken die verschiedenen Vorschrif- deckende Preise zu garantieren und erleichtert den Impor-
ten eine Verteuerung um mehrere Rappen pro Ei. In neuen teuren die Erfüllung ihrer Übernahmepflicht. Diese Rege-
Ställen ist diese Verteuerung bereits wirksam, da sie den lung steht auch in Übereinstimmung mit unseren internatio-
neuen Vorschriften seit dem Inkrafttreten des Gesetzes nalen Verpflichtungen. Dank der Schutzmassnahmen
entsprechen müssen. Für die bestehenden Betriebe mit zugunsten der bäuerlichen Aufstockungsbetriebe und
Batteriehaltung wirkt sich eine erste Verteuerung im Laufe namentlich dank der Übernahmepflicht der Importeure zu
des Jahres 1986 aus (Reduktion der Besatzdichte) und eine behördlich festgesetzten Übernahmepreisen gelangen indi-
zweite im Jahre 1991 (Umstellung der Haltungsart). rekt auch die nicht in das PAKE-System einbezogenen Eier
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass nur ein in beträchtlichem Masse in den Genuss der Marktregulie-
kleiner Prozentsatz der Eier zu einem entsprechend höhe- rung durch die PAKE.
ren Preis abgesetzt werden kann (10 bis 15 Prozent). Zudem Die Zielsetzungen für den Eiermarkt wurden in den letzten
wird die Preisdifferenz zwischen Inland- und Importe! immer Jahren weitgehend erfüllt. 1983 entsprach der Anteil der
grösser (von etwa 8 Rappen im Jahre 1968 auf über 16 Inlandproduktion an Schaleneiern der in der Eierordnung
Rappen 1982 auf Grosshandelsstufe). angestrebten Quote, und die vom Bundesrat jeweils festge-
Während die Inlandproduktion in dieser Zeit um 13 Prozent legten Zielpreise sind seit 1980 nahezu erreicht oder zeit-
zugenommen hat, stieg der Import von Schaleneiern und weise sogar übertroffen worden. Dem Zielpreis liegen Kalku-
Eiprodukten um 23 Prozent. Die Zunahme des Verbrauches lationen zugrunde, welche sämtliche Produktionskosten
von Importeiern betrug allein in den letzten vier Jahren (1979 (beispielsweise auch die durch Preiszuschläge erhöhten
bis 1982) 11,5 Prozent, während die Inlandproduktion in der Futtermittelkosten) einschliessen. Der Bundesrat geht
Motion Robert 1918 N 14 décembre 1984
davon aus, dass die Kosten für Eier aus tiergerechter Hal- 84.414
#ST#
tung nach Tierschutzverordnung ungefähr 2 Rappen je Ei
höher zu stehen kommen als für Eier aus Batteriehaltung, Motion Robert
weshalb er mit dem bundesrätlichen Zielpreis seit dem Ehe- und Konkubinatspartner.
1. Juli 1983 dafür einen um 2 Rappen höheren Preis emp- Steuerliche Gleichbehandlung
fiehlt. Soweit geschützte Geflügelbetriebe betroffen sind,
wird den Mehrkosten mit dem Übernahmepreis Rechnung
Epoux et concubins.
getragen. Egalité de traitement sur le plan fiscal
Bis jetzt reichten die auf importierten Schaleneiern und
Eiprodukten erhobenen PAKE-Abgaben von rund 11 Millio-
nen Franken jährlich aus, um die von der Ausgleichskasse
erbrachten Leistungen zu finanzieren. Nötigenfalls kann der
Bundesrat die bisherigen Abgabesätze erhöhen. Wortlaut der Motion vom 3. Mai 1984
Es entspricht allerdings den Tatsachen, dass allgemein die Der Bundesrat wird beauftragt:
Preisdifferenz zwischen Inlandeiern und Importeiern in den - unverzüglich eine Revision des Bundessteuerrechts ein-
letzten Jahren grösser geworden ist und dass die Inlandeier zuleiten mit dem Ziel, dem Grundsatz der Rechtsgleichheit
bei der vom Tierschutzgesetz verlangten tiergerechten Pro- gemäss Artikel 4 BV Nachachtung zu verschaffen und Ehe-
duktion verteuert werden. Zwar werden heute bereits über partner und Konkubinatspartner steuerlich gleich zu behan-
20 Prozent der Inlandproduktion in tiergerechten Haltungs- deln;
systemen produziert und zu einem Mehrpreis von 2 Rappen - dem Parlament noch in der laufenden Legislaturperiode
je Ei verwertet (die Sammelorganisationen SEG und GELA eine entsprechende Vorlage vorzulegen;
übernehmen zu 36 bzw. 46 Prozent solche in Übereinstim- - die Revision nach dem Grundsatz der getrennten Veranla-
mung mit der Tierschutzgesetzgebung produzierten Eier). gung (Individualbesteuerung) an die Hand zu nehmen;
Damit beim zunehmenden Anteil der Euer aus tiergerechter - die Kantone nachdrücklich aufzufordern, ihr Steuerrecht
Produktion und im Hinblick auf die Reduktion der Besatz- ohne Verzug der Verfassung anzupassen.
dichte für die Käfighaltung ab 1987 und das Verbot dieser
Haltungsart ab 1992 die Funktionsfähigkeit des Eiermarktes Texte de la motion du 3 mai 1984
nicht in Frage gestellt wird, ist der Bundesrat bereit zu Le Conseil fédéral est chargé:
prüfen, ob eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen -
- de préparer immédiatement un projet de révision du droit
namentlich des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1960
fiscal fédéral, visant à ce que soit respecté le principe de
über geschützte Warenpreise und die Preisausgleichskasse
l'égalité devant la loi inscrit à l'article 4 est. et à ce que les
für Eier und Eiprodukte - erforderlich und möglich ist. Aus
époux et concubins soient traités de la même manière sur le
handelspolitischer Sicht ist dabei zu beachten, dass die
plan fiscal;
Zollbelastung der Schaleneierimporte handelsvertraglich - de présenter ce projet au Parlement, dans le courant de la
gebunden ist und demzufolge nicht über das geltende Aus-
présente législature encore;
mass hinaus erhöht werden darf, und dass die Abgaben in
- d'entreprendre la révision en question en appliquant le
die PAKE im GATT von der Remarque générale nur soweit
principe de l'imposition séparée (imposition individuelle);
abgedeckt sind, als diese zur Erleichterung der Übernahme-
- d'inviter expressément les cantons à adapter sans tarder
pflicht für die Importeure vorbehalten bleiben. Die Zulässig-
leur législation fiscale aux principes inscrits dans la consti-
keit ihrer allfälligen Erhöhung zur Lösung der Folgen der
tution.
Einführung tiergerechter Produktionsformen ist daher zu
prüfen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Vollzug des Tier- Bäumlin, Braunschweig, Brélaz, Bühler-Tschappina, Dünki,
schutzgesetzes gerade auf dem Eiersektor von den Produ- Fankhauser, Fehr, Günter, Jaeger, (Kopp), Leuenberger
zenten besondere Anstrengungen verlangt und deshalb die Moritz, Maeder-Appenzell, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Mül-
nötigen Grundlagen für die Ausbildung und Beratung der ler-Zürich, Rebeaud, Rutishauser, Stamm Walter, Uhlmann,
Geflügelhalter vorhanden sein müssen und Forschungen im Weber-Arbon, Zwygart. (23)
Zusammenhang mit tiergerechten neuen Aufstallungssyste-
men zu intensivieren sind. Es kann aber darauf hingewiesen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
werden, dass bereits heute mit dem Landwirtschaftsgesetz Die geltende Gesetzgebung ist in allen Kantonen und bei der
und der Verordnung über die Geflügelzucht und die Geflü- direkten Bundessteuer durch die Zusammenveranlagung
gelhaltung rechtliche Grundlagen zur Ausrichtung von Bei- Verheirateter gekennzeichnet, während alle unverheirateten
trägen für die Berufsbildung und die Beratung bestehen. Personen einzeln besteuert werden, gleichgültig, ob sie in
Abklärungen haben zudem ergeben, dass gezielte Beiträge Haushaltgemeinschaft leben oder nicht. Daraus resultiert
für Forschungsarbeiten über alternat ve Legehennen-Hal- durchweg eine mehr oder weniger starke Privilegierung des
tungsformen zur Verbilligung der Inlandproduktion bereits Konkubinats bzw. eine Benachteiligung Verheirateter, was
gestützt auf den geltenden Artikel 3 des Bundesgesetzes gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 13. April dieses Jah-
über geschützte Warenpreise und die Preisausgleichskasse res klar verfassungswidrig ist und den Grundsatz der
für Eier und Eiprodukte ausgerichtet werden können. Es ist Rechtsgleichheit in Artikel 4 der Bundesverfassung verletzt.
zu prüfen, inwieweit dafür finanzielle Mittel bereitgestellt Die Ungleichbehandlung durch den Bund wirkt besonders
werden können. stossend, benachteiligt dieser doch derzeit Ehepaare bis zu
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass verschiedene Fra- 60 Prozent gegenüber Konkubinatspaaren. In der Vorlage
gen noch offen sind und eingehend abgeklärt werden müs- für eine Steuerharmonisierung wird an diesem Missstand
sen. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der Lage, den Vor- praktisch nichts geändert.
stoss als Motion entgegenzunehmen. Er empfiehlt, sie in ein Es ist selbstverständlich, dass Bund und Kantone nach dem
Postulat umzuwandeln und erklärt sich zu dessen Entge- deutlichen Bundesgerichtsentscheid ihr Recht der Verfas-
gennahme bereit. sung anzupassen haben. Diese Anpassungen sollten mög-
lichst rasch und eindeutig erfolgen, nicht zuletzt, um zu
Schriftliche Erklärung des Bundesrates verhindern, dass sich das ohnehin überlastete Bundesge-
Déclaration écrite du Conseil fédéral richt in Zukunft dauernd mit Beschwerden in Steuerangele-
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion in ein Postulat umzu- genheiten wird befassen müssen.
wandeln. Grundsätzlich wäre es wohl denkbar, die steuerliche Gleich-
behandlung von Ehe- und Konkubinatspartnern unter Bei-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat behaltung der bisherigen gemeinsamen Ehegattenbesteue-
rung zu bewerkstelligen. In der Praxis würden sich dabei
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schwarz Importierte Eier und Eiprodukte. Abschöpfung
Motion Schwarz Prélèvements supplémentaires sur les œufs étrangers
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1984
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.352
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite 1917-1918
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