Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-342 KI-generiert

Electronic Voting Procedure in National Council

Geschäftsnummer VPB 84-342
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion proposed rationalizing the voting procedure in the National Council using electronic technology for efficiency and transparency. The Bureau, however, recommended rejecting the motion, citing concerns that such a system might not save time and could reduce the ability of members to observe each other's votes, which was seen as a valuable element of the current open process. Despite acknowledging potential benefits like speed and transparency, the Bureau concluded that the existing system, with its inherent checks and balances and the possibility of roll-call votes, was sufficient.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 77 GRN, Art. 75 Stimmabgabe, Art. 76 Feststellung des Ergebnisses, Art. 77 Namensaufruf; Electronic Voting Procedure in National Council: The Bureau, however, recommended rejecting the motion, citing concerns that such a system might not save time and could reduce the ability of members to observe each other's votes, which was seen as a valuable element of the current open process. Despite acknowledging potential benefits like speed and transparency, the Bureau concluded that the existing system, with its inherent checks and balances and the possibility of roll-call votes, was sufficient.

Schlagwörter

KI-generiert
elektronische Abstimmung Vorbereitung von Abstimmungen Wahl in Einmandatswahlkreisen Elektronische Datenverarbeitung Abstimmungsvorlage Direktwahl
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 75 Stimmabgabe

This article was modified to include the possibility of using the electronic voting system.

Art. 76 Feststellung des Ergebnisses

This article was modified to specify when a list of voting behavior would be published in the official bulletin when using the electronic voting system.

Art. 77 Namensaufruf

This article was deleted, indicating a change in the procedure for roll-call votes, likely related to the introduction of the electronic voting system.

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Volltext

Motion du groupe Adl/PEP 1910 N 14 décembre 1984

Antrag der Kommission #ST# 84.342

Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt,

die Petition dem Bundesrat zu überweisen.

Motion der LdU/EVP-Fraktion

Elektronisches Abstimmungsverfahren

Proposition de la commission im Nationalrat

La Commission des pétitions et de l'examen des constitu-

Motion du groupe Adl/PEP

tions cantonales propose de transmettre la pétition au Con-

seil fédéral. Vote électronique au Conseil national

Zustimmung - Adhésion

Wortlaut der Motion vom 8. März 1984

Das Büro wird eingeladen, umgehend die rechtlichen und

sachlichen Vorkehren einzuleiten, um das Abstimmungs-

prozedere im Nationalrat mit Hilfe der heute zur Verfügung

#ST# 84.059 stehenden elektronischen Technologien zu rationalisieren

Geschäftsreglement des Nationalrates. und transparenter zu gestalten.

Revision (2. Lesung) Texte de la motion du 8 mars 1984

Règlement du Conseil national. Le Bureau est chargé de prendre rapidement des disposi-

Révision (2* lecture) tions de forme et de fond visant à rationaliser la procédure

de vote au Conseil national à l'aide des technologies électro-

Siehe Seite 1850 hiervor - Voir page 1850 ci-devant niques actuellement disponibles et, partant, à clarifier le

résultat des scrutins.

Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 8. März 1984

Rapport écrit du Bureau du 8 mars 1984

Antrag der Kommission 1. Mit Hilfe einer elektronischen Anlage soll das Abstim-

Eintreten mungsverfahren im Nationalrat rationeller und transparen-

ter gestaltet werden. Es wird erwartet, dass einerseits Zeit

Proposition de la commission gewonnen und andererseits jederzeit festgestellt werden

Entrer en matière kann, wer wie stimmt. Damit diese Ziele erreicht werden

können, muss die Anlage möglichst einfach sein (leicht und

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen schnell «bedienbar») und deren Anwendung im Geschäfts-

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière reglement genau umschrieben werden. Diese beiden Krite-

rien wurden bei der Diskussion über eine analoge Motion im

Detailberatung - Discussion par articles Jahre 1980 (»Amtliches Bulletin» NR 1980, Seiten 376 ff.)

nicht berücksichtigt. Die Motion wurde damals unter ande-

Titel und Ingress, Ziff. l rem auch deswegen abgelehnt, weil ein sehr komplizierter

Antrag der Kommission Mechanismus vorgesehen war.

Zustimmung zum Entwurf der Kommission 2. Eine Umfrage unter den europäischen Parlamenten

wurde bereits im Jahre 1979 gemacht. «Die befragten Län-

Titre et préambule, eh. l der führten zum Teil schon in den fünfziger Jahren das

Proposition de la commission elektronische Abstimmungsverfahren ein, vor allem um Zeit

Adhérer au projet de la commission zu gewinnen und die Genauigkeit der Resultate zu gewähr-

leisten. Die durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass die

Angenommen - Adopté Erfahrungen mit den Abstimmungsmaschinen, mit Aus-

nahme der BRD, positiv waren. Die Bundesrepublik

Ziff. Il Deutschland hat die Abstimmungsanlage nach längerer

Antrag der Kommission Erprobung und Anwendung an nur einem Sitzungstag wie-

der ausgebaut, weil sie nicht zufriedenstellend funktionierte.

Die Änderung dieses Reglements tritt ,am 1. Januar 1985 in

Trotz organisatorischer Vorbereitung der Abstimmungen

Kraft.

brachte die Anlage Schwierigkeiten bei ihrer praktischen

Handhabung. Aus Sicherheitsgründen musste jeder Abge-

Ch. II

ordnete zu Beginn der Abstimmung selbst, also gleichzeitig

Proposition de la commission mit der Betätigung der <Ja>-, <Nein>- oder <Stimmenthal-

La présente modification de ce règlement entre en vigueur tungs>-Taste, seine Identifikation angeben; es musste

le 1er janvier 1985 zudem ein Knopf an der Aussenseite des Pultes solange

betätigt werden, bis der Präsident die Abstimmung

Angenommen - Adopté geschlossen hatte. Schliesslich mussten die Abgeordneten

im Sitzen abstimmen, da auch das Gewicht auf dem Stuhle

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble eine gewisse Rolle für die Sicherheit spielte.» («Amtliches

Für Annahme des Beschlussentwurfes 132 Stimmen Bulletin» NR 1980, Seite 377). Neu hinzu kommt das däni-

(Einstimmigkeit) sche Parlament, in dem nach Auskunft der Präsidenten eine

einfache Abstimmungsanlage ohne jede Sicherung zur all-

gemeinen Zufriedenheit und ohne Missbrauch funktioniert.

3. Um die Sicherheit der Abstimmungsresultate zu prüfen,

die vor allem bei knappen Resultaten in Frage gestellt wer-

den kann, hat das Büro bereits 1979 die Abstimmungen

zwischen Wintersession 1975 und Sommersession 1979 (15

Sessionen) untersucht. Von den 1546 Abstimmungen (80 bis

120 pro Session) waren drei Abstimmungen mit Namensauf-

ruf, und 109 Abstimmungen mit einem Unterschied von

weniger als zehn Stimmen.

14. Dezember 1984 N 1911 Motion der LdU/EVP-Fraktion

Eine analoge Berechnung für die ersten drei Sessionen f. Verbindung mit anderen Verbesserungen: Mit dem Ein-

dieser Legislatur (Wintersession 1983 bis Sommersession bau einer Abstimmungsanlage könnten auch noch weitere

1984 inklusive Maisession) ergab, dass auf die 271 Abstim- Verbesserungen vorgenommen werden: zum Beispiel Ein-

mungen (150 bis 180 pro ordentliche Session) 14 Abstim- bau kleiner Lautsprecher in die Pulte (am Platz der Tinten-

mungen mit Namensaufruf und 27 Abstimmungen mit einem fässer) zur Verbesserung der Verständlichkeit, Wortmel-

Unterschied von weniger als zehn Stimmen entfielen. dung vom Platz aus, Anwesenheitskontrolle usw.

Obwohl die Genauigkeit der Abstimmungsresultate gewähr- g. Von der Verwendung der Anlage für die Wahlen der

leistet werden muss, darf doch darauf hingewiesen werden, Vereinigten Bundesversammlung ist abzusehen, da die

dass durch das Zweikammersystem eine zusätzliche Sicher- Anlage wesentlich komplizierter würde und auch die Stän-

heit gegeben ist. deratssitze mit Eingabeeinheiten versehen werden müssten.

4. Eine Neuüberprüfung der technischen und gestalteri- Dasselbe gilt für Abstimmungen der Vereinigten Bundesver-

schen Möglichkeiten für eine elektronische Anlage führte zu sammlung.

folgenden Ergebnissen: 5. Von der Abstimmungsanlage wird neben der Schnellig-

a. Notwendige Einrichtungen: keit auch eine bessere Transparenz des Abstimmungsver-

200 Bedienungskästchen (Eingabeeinheit) auf jedem Parla- haltens erwartet. Erfahrungen aus den befragten Parlamen-

mentarierpult; ten zeigen, dass das Interesse an den Abstimmungsergeb-

1 Schaltpult für den Präsidenten; nissen nur in wichtigsten Fällen gross ist. Neben der Abstim-

1-2 Anzeigetafeln im Saal, auf denen die Stimmabgabe mung mit der Anlage könnte also durchaus die traditionelle

ersichtlich ist und Resultate erscheinen; Abstimmungsmethode bestehen bleiben. Es wäre denkbar,

1 Kleincomputer; die Anlage dann einzusetzen, wenn das Gesetz die Feststel-

1 Drucker. lung des Abstimmungsergebnisses vorschreibt (Gesamt-

b. Bauliche Probleme: Der Einbau einer permanenten Ein- und Schlussabstimmungen und Abstimmung über die

richtung im Nationalratssaal wurde mit dem Amt für Bun- Dringlichkeit) oder wenn es aus der Mitte des Rates

desbauten abgesprochen. Es wäre jedoch möglich, Anzei- gewünscht wird (wie heute der Namensaufruf).

getafeln rechts und links im Saal unterhalb der Journalisten- Das Reglement müsste in diesem Falle etwa wie folgt geän-

tribüne anzubringen. Sie könnten zwischen den Sessionen dert werden:

fachgerecht abgedeckt werden. Für die Journalisten würden

die Ergebnisse auf Fernsehmonitoren übertragen. Art. 75 Stimmabgabe

c. Abstimmungsvorgang: Die Ratsmitglieder stimmen von Die Stimmabgabe erfolgt durch Aufstehen oder mit Hilfe

ihrem Platz aus. Der Präsident gibt wie bereits heute die der elektronischen Abstimmungsanlage. Jeder stimmt an

Abstimmungsordnung bekannt. Wenn die Abstimmung seinem Platz.

beginnen kann, drückt der Präsident eine entsprechende (2 bisheriger Text)

Taste. Jedes Ratsmitglied gibt nun seine Stimme ab (grüne 3

Die elektronische Abstimmungsanlage wird verwendet:

Taste für Ja, rote Taste für Nein, weisse Taste für Stimment- a. bei den Gesamt- und Schlussabstimmungen und den

haltung). Dabei leuchtet in der betätigten Taste und auf der Abstimmungen über die Dringlichkeit;

Anzeigetafel ein entsprechendes Lämpchen auf, das die

Registrierung der Stimmabgabe angibt. Für Korrekturen b. auf schriftliches Verlangen von mindestens 30 Ratsmit-

steht eine Korrekturtaste zur Verfügung. Nach einer gliedern;

bestimmten Zeit schliesst der Präsident die Abstimmung; c. wenn es der Rat auf Antrag seines Präsidenten be-

das Resultat erscheint wenige Sekunden später auf der schliesst.

Anzeigetafel. Auf der Anzeigetafel kann auch die Zahl der

Entschuldigten angegeben werden. Art. 76 Feststellung des Ergebnisses

d. Sicherheit der Anlage: Im Jahre 1979 stellte sich vor und 2 bisheriger Text

allem die Frage der missbräuchlichen Bedienung der 3

Der Präsident gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt.

Anlage. Das Büro erachtete es als notwendig, Massnahmen Eine Liste aus der das Stimmverhalten der Ratsmitglieder

zur Verhinderung der Stellvertretung und missbräuchlichen hervorgeht, wird nur dann erstellt und im «Amtlichen Bulle-

Bedienung vorzusehen (z. B. durch Sicherheitsschlüssel, tin» wiedergegeben, wenn es der Rat beschliesst oder wenn

Eingabe des persönlichen Codes usw.). In einigen Ländern das elektronische Abstimmungsverfahren von mindestens

bestehen solche Massnahmen. 30 Ratsmitgliedern verlangt wurde.

Sicherheitsmassnahmen verkomplizieren aber die Anlage

und deren Bedienung wesentlich. Sie laufen dem Ziel des Art. 77 Namensaufruf

rationellen und schnellen Abstimmungsvorganges zuwider. Streichen

Erfahrungen aus den Parlamenten von Dänemark, Belgien

und Schweden zeigen, dass ein einfaches System zu keinen 6. Kosten der Anlage: Während man 1979 noch mit etwa

Problemen Anlass gibt und einer komplizierten, gesicherten 600000 Franken für eine Anlage rechnete, ergaben die

Anlage mit entsprechenden Sanktionsbestimmungen vorzu- neuesten Schätzungen folgendes:

ziehen ist. Es fragt sich, ob davon ausgegangen werden

kann, dass sich die Parlamentarier an die Abstimmungsre- Apparate, Montage, Inbetriebnahme

geln halten und keinen Abstimmungsbetrug begehen. (kauf l ich erwerbbares System) Fr. 240000

Die öffentliche Kontrolle im Saal (Ratskollegen, Journalisten Installationen Fr. 30 000

usw.) trägt ebenfalls zur Sicherheit bei. Bis jetzt ist der Synoptische Tableaux (2 Stück,

Nationalrat auch in anderen Bereichen ohne reglementari- Anzeigetafeln) Fr. 30 000

sche Sanktionen und Disziplinarmassnahmen ausge- Schreinerarbeiten

kommen. (Pulte: Einbau synoptisches System) Fr. 20000

Unvorhergesehenes (10 Prozent) Fr. 30000

e. Zeitersparnis: Bei gewöhnlichen Abstimmungen kann

aber mit der Abstimmungsanlage nur Zeit gewonnen wer-

Fr. 350000

den, wenn die Zeit für die Stimmabgabe wie beim heutigen

Verfahren kurz bemessen ist. Will man jedoch abwarten, bis 7. Bereits im Jahre 1980 hat das Büro darauf hingewiesen,

jedermann an seinem Platz ist und will man auch eine dass jede Abstimmungsmethode Vor- und Nachteile auf-

Überlegungsfrist einräumen, wird die Zeit grösser sein. Die weist. Während mit der elektronischen Anlage die Genauig-

Frage stellte sich auch, ob die Bemessung der Zeit für die keit und Transparenz erhöht sowie - zumindest bei der

Stimmabgabe dem Ratspräsidenten überlassen oder ob namentlichen Abstimmung - ein wesentlicher Zeitgewinn

eine entsprechende Bestimmung in das Reglement aufge- erzielt werden können, würden doch wesentliche Elemente

nommen werden soll. des heute offenen Abstimmungsverfahrens verlorengehen,

241-N

Motion du groupe Adl/PEP 1912 N 14 décembre 1984

zum Beispiel das Sich-orientieren-Können am Stimmverhal- Warum dann am Schluss diese Konklusion: «Wir sind dage-

ten der Kollegen. gen, wir bitten um Ablehnung der Motion.» Das können wir

Eine Umfrage unter den Fraktionen hat ein ähnliches Bild einfach nicht verstehen, und wir fragen uns: Sind da nicht

ergeben wie im Jahre 1980, auch die Argumente blieben etwa politisch-psychologische Gründe, die offensichtlich

dieselben. Angesichts dieser, zumindest politisch, unverän- die sachlichen Gründe überwiegen? Geht es darum, dass

derten Lage kommt das Büro zum Schluss, dass die Motion man vielleicht Angst hat, das elektronische Abstimmungs-

abzulehnen sei. verfahren würde für mehr Disziplin im Rat sorgen? Auch da

Bei der Motion handelt es sich um einen Vorstoss in ratsei- kennen wir doch die Kritik an unserem Verhalten, dass bei

genen Angelegenheiten. Die Zustimmung des Ständerates Abstimmungen oft sehr viele Leute fehlen. Mit dem elektro-

zur Motion ist nicht nötig. Der Stände-at müsste allerdings nischen Abstimmungsverfahren wäre es eben schwieriger,

einem entsprechenden Kredit zustimmen. von den Abstimmungen fernzubleiben, ohne dass es von

aussen bemerkt würde.

Antrag des Büros Ich bin der Auffassung, dass gerade diese Disziplinierung

Das Büro beantragt dem Rat, die Motion abzulehnen. Bei des Abstimmungsverhaltens ein ausserordentlich positiver

Annahme der Motion müsste der Bundesrat beauftragt wer- Aspekt ist. Dann hören und staunen Sie, was in Punkt 27, auf

den, ein Projekt ausarbeiten zu lassen und die Beschaffung Seite 4, vom Büro noch als Argument gegen die elektroni-

der Anlage auszuschreiben. Gleichzeitig wäre das sche Abstimmung angeführt wird: « . . . würden doch

Geschäftsreglement im obenstehenden Sinn zu ändern. wesentliche Elemente des heute offenen Abstimmungsver-

fahrens verlorengehen, zum Beispiel das Sich-orientieren-

Proposition du Bureau

Können am Stimmverhalten der Kollegen.»

Le Bureau propose au conseil de rejeter la motion. En cas Ich habe gemeint, das sei ein Witz, als ich das gelesen habe.

d'acceptation, le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un Das kann ja nicht wahr sein, dass man so ein Argument

projet et de mettre en soumission l'achat de l'installation. Le gegen die Einführung einer zeitgemässen Abstimmungs-

conseil devrait en même temps procéder à l'adaptation de technologie aufführen will.

son règlement. Welches sind die wahren Gründe? Es gibt keine sachlichen

Gründe; es sind nur politische Ausreden. Ich bitte Sie,

Jaeger: Unsere Fraktion hält an der Motion zur Einführung diesem Vorstoss zuzustimmen und sich daran zu halten,

des elektronischen Abstimmungsverfahrens im Nationalrat dass Sie auch für mehr Disziplin, mehr Offenheit und Trans-

fest. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung. parenz im Abstimmungsverfahren sind.

Ich möchte unsere Haltung hier noch ganz kurz wie folgt

begründen. Es wäre falsch anzunehmen, dass es bei dieser Robbianl: Nachdem die SP schon verjähren auf die Abstim-

Motion um ein technisches Anliegen gehe. Sie haben bereits mungsanlage gedrängt hatte, unterstützen wir mit Überzeu-

der Erläuterung des Büros entnehmen können, dass offen- gung die Motion des Landesrings. Wir sind überzeugt, dass

sichtlich mit diesem Vorstoss ein hochbrisantes Politikum die noch vor einigen Jahren als Gegenargumente ins Feld

verbunden ist. Ich möchte auch daran erinnern, dass bereits geführten technischen Schwierigkeiten beim heutigen tech-

vor einigen Jahren seitens der sozialdemokratischen Frak- nologischen Stand nicht mehr stichhaltig sind.

tion ein ähnlicher Vorstoss gemacht worden ist und schon

damals mit ähnlichen Begründungen wie diesmal abgelehnt M. Rebeaud: Je comprends la colère de M. Jaeger. Ce

worden ist. rapport est incompréhensible. En quatre pages très denses,

Es ist noch kein Jahr her, als in Zürich anlässlich einer il nous expose tous les avantages du système de vote

Sendung von «Radio 24» neun Zürcher Nationalräte, vor électronique: davantage de transparence et de rapidité, faci-

allem bürgerlicher Provenienz, über die Einführung des lité d'installation, expériences positives à l'étranger. Un seul

elektronischen Abstimmungsverfahrens befragt worden argument semble faire pencher la balance, à savoir la possi-

sind. Sämtliche neun Befragten haben sich damals positiv bilité pour les députés de voter selon l'attitude de leurs

zur Einführung der elektronischen Abstimmung geäussert. collègues: Un tel se lève, je fais de même.

Ich kann die jetzt vorliegende Begründung nicht verstehen: M. Ott a rappelé hier que les députés votaient selon leur

Im Zeitalter der Elektronik wird ein derart hinterwäldleri- conscience. Il faut à mon avis en rester là. S'il faut vraiment

scher Entscheid getroffen; das kann man ja nicht anders admettre que certains députés, dans certaines situations, ne

bezeichnen. peuvent faire leur choix sans savoir ce que votent les autres,

Ihre ganze Argumentation ist so aufgebaut, dass Sie zuge- je réclame pour moi et pour ceux qui sont assis au premier

ben, mit dem Abstimmungsverfahren könnte ein Zeitgewinn rang un rétroviseur afin que nous soyons en mesure de voir

erzielt werden. Das ist eine Frage der Organisation und der comment la salle vote derrière nous.

Reglementierung. Man braucht das elektronische Abstim-

mungsverfahren auch nicht auf sämtliche Abstimmungen Reichling, Berichterstatter: Die Einführung des elektroni-

auszudehnen. Das ist reglementarisch festzulegen. schen Abstimmungsverfahrens ist tatsächlich im Zeitalter

Dann geben Sie auch zu, dass Transparenz gewonnen wer- der Elektronik kein technisches Problem. Es ist auch kein

den kann. Das Bedürfnis nach mehr Offenlegung unserer Kostenproblem. Sie könnten höchstens sagen: mit jedem

politischen Stellungnahmen und unseres Abstimmungsver- Jahr Zuwarten wird es billiger, weil der elektronische

haltens ist doch durchaus bekannt. Immer wieder taucht Bereich gegenwärtig preislich zusammenstürzt. Aber das

dieses Bedürfnis auf. Wir hören überall die Klage, man wisse sind nicht die Gründe, weshalb das Büro Ihnen beantragt,

zu wenig, was hinter den Kulissen, was eigentlich im Parla- die Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens

ment vor sich gehe. abzulehnen. Im Büro waren die Meinungen auch fraktions-

Nun werden wir natürlich in der Lage sein, wenn Sie diese weise einigermassen geteilt. Das Büro hat deshalb alle Frak-

Transparenz durch das elektronische Abstimmungsverfah- tionen schriftlich um eine Stellungnahme angefragt. Die

ren nicht wollen, immer wieder mit Namensaufrufen zu Stellungnahmen, die eingegangen sind, haben dem Büro

operieren. Das ist uns unangenehm. Wir wollen eigentlich gezeigt, dass das Verfahren mehrheitlich abgelehnt wird,

diese Namensaufrufe nicht; man verliert Zeit. Wir möchten insbesondere, wenn man die Stärke der Fraktionen mitbe-

Sie deshalb bitten, die Voraussetzungen zu schaffen, die rücksichtigt. Wenn also hier in diesem Saale nun gemäss

Transparenz auf modernere Art erzielen zu können als stän- Ihren schriftlichen Fraktionserklärungen gestimmt wird, ist

dig mit langwierigen Namensaufrufen. anzunehmen, dass diese Motion abgelehnt wird. Das Büro

Die Kostenfrage: Auch die hat sich offensichtlich plötzlich wollte Ihnen auch nicht gegen den Willen der Fraktionen

neu gestellt. Statt wie 1979 mit 600 000 Franken wurde jetzt etwas anderes beantragen.

eine Schätzung von 350 000 Franken vorgelegt, auch von Es sprechen aber auch sachliche Argumente gegen die

selten des Büros. Sie sehen: lauter sachliche Gründe für die Einführung. Die Fraktion des Landesrings und der EVP -

Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens. Herr Jaeger hat das jetzt bestätigt - will zwei Dinge gleich-

14. Dezember 1984 N 1913 Motion der LdU/EVP-Fraktion

zeitig erfüllen, nämlich Zeitersparnis durch rationelles bleiben zu müssen. Er hat jetzt geschildert, wie umständlich

Abstimmen und Erhöhung der Transparenz. Diese beiden das wäre, wenn wir vom Platz aus einen Knopf drücken, d. h.

Dinge sind unvereinbar, auch mit jedem elektronischen Ver- vom Platz aus abstimmen müssten, weil wir ja offenbar als

fahren. Wenn Sie die Transparenz erhöhen wollen, dann Zigeunergesellschaft ständig unterwegs sind. Es sei unzu-

muss eine Vielzahl von Abstimmungen nach diesem Verfah- mutbar, vom Platz aus abzustimmen. Das sind doch faden-

ren durchgeführt werden, dann genügt es nicht, so wie wir scheinige Argumente, die eigentlich hier nicht gebracht

es jetzt tun, pro Jahr vielleicht etwa zehn Abstimmungen werden sollten.

unter Namensaufruf durchzuführen. Man müsste bei jeder Herr Reichling, Sie haben schon vor fünf Jahren, damals

wichtigen Abstimmung nach diesem Verfahren vorgehen. nicht als Mitglied des Büros, geredet, und damals haben Sie

Es wird auch verlangt, dass im Geschäftsreglement klar offen gesagt: Ich will das nicht, weil wir nicht wünschen,

umrissen werden müsste, wann dieses Verfahren anzuwen- dass wir so kontrolliert werden, wie das mit diesem Abstim-

den sei. Das heisst aber umgekehrt auch wieder, dass wir für mungssystem eben möglich wäre. Unsere Wählerinnen und

Sonderfälle nach wie vor vermutlich den Namensaufruf auf- Wähler hätten dann eine Kontrolle; es wäre transparent, wie

rechterhalten müssen. Sollte das Reglement das dann nicht man abstimmt.

vorsehen, müssten Sie trotzdem in einer nebensächlichen Technische Einwände sind ja eigentlich, glaube ich, durch-

Frage, wie beispielsweise jetzt über diese Motion, den aus legitim. Ich glaube, wenn wir im Zeitalter der Weltraum-

Namensaufruf verlangen können. fahrt komplizierteste Flüge technisch mitverfolgen können,

Ich will Ihnen nun sagen, warum keine Zeit gespart werden ist das kein technisches Problem. In Schweden und in

kann, wenn wir eine Abstimmung nach diesem Verfahren Finnland ist dieses elektronische Abstimmungssystem

durchführen wollen. Es ist vorgesehen, dass jeder Parla- längst integriert; jeder interessierte Bürger Schwedens kann

mentarier an seinem Platz stimmen muss. Es gäbe auch sich erkundigen: Wie hat meine Fraktion, oder mein Abge-

andere Möglichkeiten mit zentralen Terminals, wo man ordneter oder meine Abgeordnete in dieser oder jener Frage

abstimmen könnte. Das einfache Verfahren bedingt, dass abgestimmt? Er bekommt Auskunft. Es ist also - da hat Herr

jeder an seinem Platz abstimmen muss. Das Abstimmungs- Reichling recht - kein technisches Problem.

verfahren muss also mindestens so lange dauern, dass ein Es geht darum, ob wir zur Transparenz gegenüber unseren

Ratsmitglied, das sich am Rand des Saales aufhält, auch Wählerinnen und Wählern beitragen wollen oder nicht. In

wenn es beispielsweise gebrechlich ist, den Saal durchque- diesem Sinne unterstützen wir diese Motion. Das ist die

ren, seinen Platz erreichen und dort seine Stimme abgeben einzig ehrliche Politik gegenüber der Öffentlichkeit. Es kann

kann. auch dazu beitragen, dass unsere Glaubwürdigkeit, die sehr

Sie wissen, wie dicht gedrängt wir sitzen und wie häufig im oft bestritten wird, etwas besser würde.

Verlaufe von Diskussionen Sie sich nicht immer an Ihrem

Platz aufhalten, sondern Gespräche führen, in den Sesseln Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal

des Ständerates sitzen oder sich bei anderen Kollegen auf- Für Überweisung der Motion stimmen

halten. Vor jeder Abstimmung muss jeder Parlamentarier

seinen Platz erreichen, um dort seine Stimme abzugeben. Pour la transmission de la motion votent

Wenn Sie das korrekt durchführen wollen, können Sie es Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi,

nicht dem Präsidenten überlassen, nach eigenem Ermessen Braunschweig, Brélaz, Bremi, Bundi, Cantieni, Carobbio,

Beginn und Ende der Abstimmung festzustellen. Der eine Chopard, Christinat, Clivaz, Cotti Gianfranco, Deneys,

geht schneller, der andere geht langsamer. Wir müssen also Dünki, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhau-

vermutlich, um die Abstimmung korrekt durchzuführen, ser, Flubacher, Friedli, Giudici, Gloor, Grendelmeier, Günter,

eine Fixzeit für die Durchführung der Abstimmung einfüh- Gurtner, Hegg, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jaggi, Keller,

ren, und wenn Sie das nun häufig tun wollen, ergibt sich Kohler Raoul, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger

automatisch, dass mehr Zeit benötigt wird. Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Magnin, Mauch, Meier-

Wir sind auch der Auffassung, dass mit den Fraktionserklä- Zürich, Meizoz, Morf, Müller-Aargau, Müller-Buchs, Nauer,

rungen, die wir zu den wichtigen Geschäften abgeben wer- Nef, Neukomm, Gehen, Oester, Ott, Pini, Pitteloud, Rebeaud,

den, gegen aussen eine gute Transparenz vorhanden ist. Es Reimann, Renschier, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi,

ist nicht zu verkennen, dass dieser Antrag auch aus einer Ruch-Zuchwil, Ruf-Bern, Ruffy, Sager, Salvioni, Schmid,

gewissen Verärgerung über die verhältnismässig vielen Schmidhalter, Seiler, Soldini, Stamm Judith, Stamm Walter,

Namensaufrufe, die in letzter Zeit gefordert wurden, gestellt Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika,

wurde. Wir glauben aber, dass mit solchen technischen Weber-Arbon, Weder-Basel, Wellauer, Wick, Zehnder, Zwy-

Einrichtungen und auch mit reglementarischen Bestimmun- gart (83)

gen einer Verärgerung über den schleppenden Verhand- Dagegen stimmen

lungsablauf nicht beizukommen ist. Es wird immer wieder

im Rahmen unseres Geschäftsreglementes Mittel geben, mit Votent contre

denen irgendeiner oder eine Gruppe die Verhandlungen Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Auer,

verzögern könnte, wenn sie wollte. Es können sich mehr Basler, Berger, Blunschy, Bonnard, Bonny, Bühler-Tschap-

Redner melden, sie können länger sprechen, sie können pina, Butty, Candaux, Cevey, de Chastonay, Cincera, Colum-

unter sich die Voten aufteilen. Solche Einflüsse müssen wir berg, Göltet, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Dubois, Eng,

im Parlament selbst bewältigen können ohne Geschäfts- Eppenberger-Nesslau, Etique, Feigenwinter, Fischer-Hägg-

reglementsvorschriften. lingen, Fischer-Sursee, Frey-Neuchätel, Früh, Gautier, Geh-

Von Disziplinierung haben wir im Büro nicht gesprochen, ler, Geissbühler, Giger, Grassi, Hari, Hess, Hofmann, Hou-

Herr Kollega Jaeger. Ich möchte Ihnen aber sagen: Sie mard, Humbel, Hunziker, Iten, Jeanneret, Jung, Kühne,

haben nur für Ihre eigene Disziplin zu sorgen. Ich sorge für Lüchinger, Martignoni, Martin, Massy, Meyer-Bern, Mühle-

meine und alle übrigen Kolleginnen und Kollegen für ihre mann, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg,

eigene Disziplin; Sie haben nicht mit technischen Verfahren Nebiker, Neuenschwander, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Perey,

die Disziplinierung der anderen Ratsmitglieder einzuleiten. Pidoux, Reichling, Revaclier, Rime, Röthlin, Ruckstuhl,

Wir alle sind von der Bevölkerung unserer Kantone gewählt Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg, Savary-Vaud,

und diesen gegenüber für unser Tun und Lassen verant- Schärli, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Schule, Schwarz,

wortlich. Segmüller, Spoerry, Steinegger, Stucky, Thévoz, Tschup-

Im Auftrage des Büros beantrage ich Ihnen, diese Motion pert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Leo,

abzulehnen. Widmer, Wyss, Zwingli (90)

Der Stimme enthalten hat sich folgendes Ratsmitglied

Hubacher: Wenn ich jetzt den Sprecher des Büros anhöre,

komme ich zum Schluss, dass es schon als wahnsinnige S'abstiennent

Zumutung empfunden wird, zum Abstimmen am Platz sitzen Landoli, Coutau (2)

Motion Rüttimann 1914 N 14 décembre 1984

Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder Eine Umfrage unter den Fraktionen hat ergeben, dass die

Sont absents Motion vor allem mit Rücksicht auf dieses Minderheiten-

recht mehrheitlich abgelehnt wird. Obwohl die namentli-

Biel, Blocher, Bürer-Walenstadt, Cavadini, Couchepin,

chen Abstimmungen viel Zeit beanspruchen, muss bei der

Dupont, Eggly-Genève, Eisenring, Fehr, Frei-Romanshorn,

Abwägung zwischen Zeitgewinn und Minderheitenschutz

Graf, Hösli, Künzi, Loretan, Maître-Genève, Mascarin, Petit-

zugunsten des letzteren entschieden werden.

pierre, Pfund, Reich, Risi-Schwyz, Robert, Spalti, Zbinden,

Die Abstimmung unter Namensaufruf stellt zudem ein geeig-

Ziegler (24)

netes Mittel zur Vergrösserung der Transparenz dar. Dieses

Präsident Koller Arnold stimmt nicht sollte nicht durch erhöhte Anforderungen erschwert bzw.

Monsieur Koller Arnold, président, ne vote pas praktisch ganz verunmöglicht werden.

Antrag des Büros

M. Riesen-Fribourg: Le déroulement de ce vote à l'appel

Das Büro beantragt dem Rat, die Motion abzulehnen.

nominal vous a prouvé, de façon claire et nette, à quel point

l'introduction du vote électronique serait nécessaire dans ce Proposition du Bureau

conseil. Je vous invite à revenir à la charge à la prochaine Le Bureau propose au conseil de rejeter la motion.

occasion.

Rüttimann: Die soeben erfolgte Abstimmung hat zweifellos

einen Zusammenhang mit meinem Geschäft - oder umge-

kehrt. Sie können nun daraus die Folge ziehen, dass der

Namensaufruf selbstverständlich beibehalten werden muss,

wenn die elektronische Abstimmung vorläufig nicht einge-

führt wird. Es geht mir auch nicht um die Abschaffung des

#ST# 84.379 Namensaufrufes; wie das Büro herausgefunden hat, war das

Motion Rüttimann bereits seit 1848 ein Instrument, um die Transparenz zu

fördern.

Geschäftsreglement des Nationalrates Ich gehe mit dem Büro jedoch nicht einig, dass das ein

Règlement du Conseil national. Minderheitenproblem ist. Vielleicht war es damals der gute

Vote à l'appel nominal Glaube, man könne damit die Minderheiten begünstigen.

Die Erfahrung zeigt aber, dass die weitaus meisten Begeh-

ren auf Namensaufrufe in den letzten zwei oder drei Jahren

von grossen Fraktionen eingegeben wurden und nicht von

Minderheiten. Das ist gerade das Problem.

Wortlaut der Motion vom 20. März 19S4 Ich finde, es werde der Sache nicht gerecht, wenn eine

grosse Fraktion im letzten Moment schnell die Unterschrif-

Das Büro des Nationalrates wird eingeladen, dem Rat eine ten zusammenträgt und einen Namensaufruf verlangt. Dies

Änderung des Artikels 77 GRN in dem Sinne vorzuschlagen, sollte breiter abgestützt sein.

dass der Namensaufruf künftig mit der Mehrheit des Rates Ich sähe eine Möglichkeit darin, die Unterschriftensamm-

in offener Abstimmung beschlossen werden kann. lung beizubehalten, sie beispielsweise aber zu verdoppeln.

Texte de la motion du 20 mars 1984 Ich habe vorgeschlagen, dass der Namensaufruf mit offener

Abstimmung zu beschliessen sei, damit alle Fraktionen an

Le Bureau du Conseil national est invité à présenter à cette dieser Meinungsbildung teilnehmen können. Das war die

Chambre une modification de l'article 77 de son règlement Absicht meines Vorstosses im Sinne einer Straffung unserer

permettant de décider à main levée et, à la majorité des voix, Verhandlungen. Ich habe ausgerechnet, dass wir allein in

qu'un vote aura lieu à l'appel nominal. dieser Session - den heutigen Tag nicht einmal dazugerech-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit net - etwa anderthalb Stunden aufgewendet haben für die

Namensaufrufe. Wir hätten diese Zeit für etwas Nützlicheres

Der Namensaufruf kann gemäss geltendem Artikel 77 GRN

verwenden können.

von 30 Ratsmitgliedern schriftlich verlangt werden. Von

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.

diesem Recht wurde bisher recht vernünftig Gebrauch

gemacht, d. h. nur bei grundsätzlichen und entscheidenden

Sachabstimmungen. Negative Auswirkungen wie Apostro- Reichling, Berichterstatter: Ich muss Ihnen im Auftrag des

phierung oder Klassierung von Ratsrnitgliedern aufgrund Büros beantragen, den Vorstoss von Kollege Rüttimann

ihrer Stimmabgabe hielten sich in Grenzen. abzulehnen. Wir sind zur Auffassung gekommen, dass man

Nachdem nun aber-offenbar aus parteipolitischen Profilie- nicht aus momentaner Verärgerung gleich Réglemente und

rungsgründen - die Begehren auf Namensaufruf sich in Gesetze ändern sollte, die sich doch in der Regel über

auffälliger Weise häufen, stellt sich die Frage der Effizienz Jahrzehnte hinweg bewähren müssen, damit eine gewisse

der Ratsverhandlungen, kurz des unnötigen Zeitverschleis- Praxiskonstanz in unserem Ratsbetrieb erreicht wird. Die

ses. Ein Beschluss auf Namensaufruf sollte daher breiter Begründung von Kollega Rüttimann ist ganz eindeutig. Er

abgestützt sein als durch ein einfaches Sammeln von 30 will mit Abstimmungen das Mittel des Namensaufrufes ein-

Unterschriften in einer einzigen Parteistube. Alle Regie- schränken, wenn nicht gar unterdrücken. Hier ist das Büro

rungsparteien sind nämlich dazu mehr oder weniger selb- ganz eindeutig der Auffassung, dass wir dieses Recht, ob es

ständig in der Lage. Mit der anvisierten Änderung des Arti- nun von grossen Fraktionen oder von Gruppierungen ange-

kels 77 würde ein Beschluss auf Namensaufruf mehr von der wandt wird, nicht mit einer Form der Repression einschrän-

sachpolitischen als von der parteipolitischen Motivation her ken sollten.

gefasst. Ich möchte nochmals wiederholen: Jeder von uns ist selbst

für seine eigene Disziplin verantwortlich. Das haben Sie

Schriftliche Stellungsnahme des Büros auch beim soeben durchgeführten Namensaufruf gesehen.

Rapport écrit du Bureau Wenn es Pannen gibt, liegen die Fehler nicht nur etwa beim

Die vom Motionär verlangte Änderung würde ein Abweichen Sekretär, die Fehler liegen auch bei uns Parlamentariern,

von einer jahrelangen Praxis bedeuten. Bereits das Regle- nämlich, durch das Verhalten, das wir an den Tag legen. Das

ment von 1848 enthielt die Bestimmung, wonach minde- Büro ist der Auffassung, dass wir durchaus in der Lage sind,

stens 20 Mitglieder des Rates eine Abstimmung unter mit dem heutigen Reglement unsere Verhandlungen ver-

Namensaufruf verlangen können. Es scheint, dass damit ein nünftig durchzuführen. Wenn einzelne Gruppierungen oder

Recht der Minderheiten geschaffen wurde, auf das nicht wenn gar einzelne Fraktionen aus der Ratsdisziplin aussche-

ohne weiteres verzichtet werden sollte. ren wollen, indem sie die Freiheiten und Rechte des Regle-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der LdU/EVP-Fraktion Elektronisches Abstimmungsverfahren im Nationalrat

Motion du groupe Adl/PEP Vote électronique au Conseil national

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.342

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1910-1914

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Ref. No 20 012 988

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