Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 84-329 KI-generiert

Switzerland's Response to Espionage Allegations and Diplomatic Accreditation

Geschäftsnummer VPB 84-329
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed two interpellations concerning espionage in Switzerland, specifically questioning the accreditation of a Soviet ambassador suspected of KGB ties and the broader issue of foreign intelligence activities. The government responded that while espionage poses a continuous threat, existing measures are taken seriously, including expelling and denying entry to suspected spies. Regarding the ambassador, a thorough investigation did not yield sufficient grounds to deny accreditation, though security concerns are always paramount and may take precedence in specific cases. The court also noted that restricting the movement of diplomats is limited by international agreements, though Switzerland advocates for uniform international practices and maintains the right to take targeted individual actions against suspected intelligence officers.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 141 Abs. 2 VZV; Switzerland's Response to Espionage Allegations and Diplomatic Accreditation: The government responded that while espionage poses a continuous threat, existing measures are taken seriously, including expelling and denying entry to suspected spies. Regarding the ambassador, a thorough investigation did not yield sufficient grounds to deny accreditation, though security concerns are always paramount and may take precedence in specific cases. The court also noted that restricting the movement of diplomats is limited by international agreements, though Switzerland advocates for uniform international practices and maintains the right to take targeted individual actions against suspected intelligence officers.

Schlagwörter

KI-generiert
Völkerrechtliche Verträge sichernde Massnahmen Spionage diplomatisches und konsularisches Recht Störung der Beziehungen zum Ausland Freizügigkeitseinschränkung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 26 Wiener Konvention über die diplomatischen Beziehungen vom 16. April 1961

Cited to establish the fundamental freedom of movement for diplomatic personnel, which the Swiss government adheres to.

Art. 3 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen (SR 510.518)

Mentioned as a potential legal basis for military exclusion zones, though noted as being restrictively applicable in peacetime.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellations Blocher/Spälti 1002 N 22 juin 1984

und nach einheitlichen Prinzipien durchgeführt, wobei die #ST# 84.329

Analyse mindestens nach zwei dieser grundlegend verschie-

Interpellation Blocher

denen Methoden zu erfolgen hat (Art. 141 Abs. 2 VZV).

2. Die Kritik an der Messpraxis sowie an den unterschiedli- Nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Schweiz

chen Fehlerabzügen in verschiedenen Kantonen ist nicht Espionnage en Suisse

gerechtfertigt. Die bisherigen Kontrollversuche haben

gezeigt, dass insbesondere die kritisierten Institute sehr 84.311

gute Resultate abliefern, so dass an ihrer Zuverlässigkeit

nicht zu zweifeln ist. Interpellation Spalti

3. Da die Kritik an der Messpraxis unbegründet ist, ist auch Spionage. Massnahmen

die Behauptung , wonach in der Schweiz jährlich rund 300 Lutte contre l'espionnage

Personen zu Unrecht wegen Fahrens in angetrunkenem

Zustand mit Gefängnis bestraft werden, unhaltbar.

Eine absolute Messicherheit gibt es nicht. Die bei der Blut-

alkoholbestimmung unvermeidbarauftretenden Ungenauig-

keiten werden von allen Instituten durch sogenannte Fehler- Wortlaut der Interpellation Blocher vom 6. März 1984

abzüge berücksichtigt. Der vom Eidgenössischen Amt für Die Ernennung eines Funktionärs des sowjetischen Geheim-

Messwesen (EAM) geführte Ringversuch hat ergeben, dass dienstes KGB zum neuen Sowjetbotschafter in der Schweiz

insbesondere bei den kritisierten Instituten die Fehlerab- lassi: erneut die Frage nach der Gefahr nachrichtendienstli-

züge nicht zu klein sind. Im übrigen unterliegen die Analyse- cher Tätigkeiten in unserem Lande aufwerfen und gibt

befunde der Interpretation durch Gerichtsmediziner und Anlass zu höchster Besorgnis.

Richter bzw. Entzugsbehörde. Die - auch für die Sowjetunion seltene - Berufung eines

4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die schon jetzt führenden KGB-Offiziers zum Botschafter zeigt, welche

wahrgenommene Kontrolle noch ausgebaut werden soll, Bedeutung man im Ostblock der Schweiz offenbar als Dreh-

insbesondere durch vermehrte Ringversuche. scheibe internationaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit

5. Der Bundesrat ist bereit, soweit es sich als zweckmässig beimisst. In der Erkenntnis, dass alles getan werden muss,

erweist, die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die um zu verhindern, dass die Schweiz immer mehr zu einer

Ergebnisse von Ringversuchen zu informieren. Plattform internationaler Spionagetätigkeit wird, frage ich

Der Ringversuch 1983 hat ergeben, dass die in den vorange- den Bundesrat an:

henden Fragen erwähnte Kritik nicht zutrifft. 1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass der neue Botschaf-

6. Die Umteilung des Eidgenössischen Amtes für Messwe- ter der Sowjetunion, Ivan Ivanovitch Ippolitov, Offizier des

sen vom EFD ins EJPD hat auf den 1. Janaur 1984 stattge- sowjetischen Geheimdienstes ist?

funden. Dies erweist sich auch unter dem Gesichtspunkt der 2. Trifft es zu, dass Ippolitov ein Geheimdienstagent ist?

Mitarbeit des EAM an der Kontrolle der Blutanalyseinstitute 3. Ist für den Bundesrat eine solche Geheimdienstfunktion

als zweckmässig, weil nach den geltenden Vorschriften das mit einer diplomatischen Tätigkeit in unserem Lande ver-

EJPD bzw. das Bundesamt für Polizeiwesen für die Fragen einbar?

im Zusammenhang mit der Feststellung der Angetrunken- 4. Hätte der Bundesrat das Agreement nicht verweigern

heit im Strassenverkehr zuständig ist. sollen?

7. Das Parlament hat am 20. Dezember 1983 einen Vorstoss 5. Aus zuverlässiger Quelle verlautet, dass ein grosser Teil

abgelehnt, welcher die Prüfung einer Reduktion der Promil- der Angestellten aus Ostblockstaaten bei der UNO in Genf

legrenze von 0,8 auf 0,5 forderte. Eine diesbezügliche Ände- aktive Beamte des sowjetischen Geheimdienstes seien.

rung steht somit zurzeit ausser Diskussion. Kann der Bundesrat dies bestätigen?

8. Die Einsetzung einer Kommission ist nicht notwendig. Die 6. Wie viele Angestellte insgesamt sind bei den Vereinten

Probleme werden mit den Leitern der anerkannten Institute Nationen in Genf beschäftigt und wie viele davon sind aktive

sowie mit weiteren Fachleuten (Gerichtsmedizinern, Rich- Beamte des sowjetischen Geheimdienstes?

tern usw.) besprochen. Ausserdem wurde bereits ein Gut-

7. Ist es richtig, dass diese Beamten die Hälfte ihres von der

achten eines verwaltungsunabhängigen Experten (Prof. Dr.

UNO bezogenen Salärs an den KGB abzuliefern haben?

Hans Riedwyl, Universität Bern) zur statistischen Auswer-

tung von Blutalkoholanalysen eingeholt. Dieses Gutachten 8. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr für unser Land,

dient unter anderem als Unterlage für die neuen Weisungen welche von dieser Tätigkeit ausgeht?

des EJPD. 9. Wie äussert sich der Bundesrat zur Forderung, Botschaf-

terpersonal ausländischer Vertretungen, für welche die

Abstimmung - Vote Gefahr der nachrichtendienstlichen Tätigkeit besteht, sowie

Für den Antrag auf Diskussion 56 Stimmen die Zahl nachrichtendienstlich tätiger Funktionäre der inter-

Dagegen 41 Stimmen nationalen Organisationen in Genf zu reduzieren?

Texte de l'interpellation Blocher du 6 mars 1984

La nomination d'un fonctionnaire du service soviétique de

renseignements (KGB) en qualité de nouvel ambassadeur de

l'URSS en Suisse soulève à nouveau le risque de l'espion-

nage dans notre pays et donne lieu à de graves préoccupa-

tions.

La désignation d'un officier supérieur du KGB comme

ambassadeur - fait rare même en URSS - montre quelle

importance le bloc soviétique attribue à notre pays en tant

que plaque tournante des services de renseignements inter-

nationaux. Convaincu qu'il faut tout faire pour éviter que la

Suisse devienne toujours plus une plateforme internationale

des services secrets, je demande au Conseil fédéral ce qui

suit:

1. Peut-il confirmer que le nouvel ambassadeur de l'Union

soviétique, Ivan Ivanovitch Ippolitov, est bien officier du

KGB?

22. Juni 1984 N 1003 Interpellationen Blocher/Spälti

2. Est-il vrai que le nouvel ambassadeur soit lui-même un gouvernements soumettent celle de nos représentants à

agent secret? d'importantes limitations?

3. Estime-t-il qu'une telle activité soit compatible avec le 3. Ne conviendrait-il pas de suivre une pratique plus restric-

statut de diplomate dans notre pays? tive lorsqu'il s'agit d'agréer des diplomates que leurs acti-

4. N'aurait-il pas dû refuser de l'accréditer? vités antérieures rendent suspects?

5. Est-il en mesure de confirmer qu'une grande partie des Mitunterzeichner - Cosignataires: Früh, Hunziker, Nef,

fonctionnaires internationaux d'Europe de l'Est à Genève Schwarz, Tschuppert, Wyss (6)

sont des membres actifs des services secrets soviétiques,

comme l'affirment des sources fiables? Schriftliche Begründung - Développement par écrit

6. Combien l'ONU à Genève compte-t-elle de fonctionnaires Die Schweiz ist durch ihre Weltoffenheit, ihre internationa-

(de pays de l'Est?) et combien d'entre eux sont-ils des len Verflechtungen, ihre wirtschaftliche Bedeutung und

membres actifs des services de renseignements soviéti- durch ihre Rolle als Gastgeberland internationaler Organisa-

ques? tionen Anziehungspunkt besonderer Art geworden. In den

7. Est-il vrai que ces fonctionnaires sont tenus de livrer la letzten 30 Jahren sind in der Schweiz gegen 200 Spionage-

moitié de leur salaire (versé par l'ONU) au KGB? fälle erfasst worden. Diese bekannt gewordenen Fälle bilden

aber nur die Spitze eines Eisberges, dessen Dunkelziffer

8. Quelle ampleur attribue-t-il au danger que font courir de weit höher sein dürfte. Insbesondere betreiben Staaten mit

tels agissements à notre pays? totalitär ausgerichteten Systemen in der Schweiz strategi-

9. Ne pense-t-il pas qu'il faille réduire le nombre des repré- sche Spionage, teils gegen die Schweiz selbst oder im

sentants diplomatiques et des fonctionnaires internationaux Rahmen der nachrichtendienstlichen internationalen Dreh-

soupçonnés de se livrer à l'espionnage? scheibe Schweiz. Dazu dienen insbesondere internationale

Organisationen, Unternehmungen wie Luftverkehrsgesell-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Basler, Bühler-

schaften oder Import-Export-Angestellte von Staatshandels-

Tschappina, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Fischer-

ländern. So wurde beispielsweise seitens der Sowjetunion

Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Frei-Romanshorn,

versucht, einen KGB-Offizier zum Personalchef der UNO zu

Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Hunziker, Iten, Kopp,

ernennen. Das Internationale Arbeitsamt wurde für nach-

Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Oehler,

richtendienstliche Aufgaben missbraucht. Die Schweiz ist

Ogi, Röthlin, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Schärli,

Unbestrittenermassen ein nachrichtendienstliches Durch-

Schwarz, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss

gangsland.

(33)

Die ausländischen Diplomaten unterstehen gemäss Anga-

ben der Unterabteilung Nachrichtendienst und Abwehr kei-

Wortlaut der Interpellation Spalti vom 5. März 1984

nerlei Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Es gelten

Der neue Sowjetbotschafter in der Schweiz, Ivan Ivanovitch gleiche Vorschriften für einen Schweizer Bürger, der sich

Ippolitov, der vor kurzem sein Agreement erhielt, wurde von allenfalls im Raum Sargans auf einer Wanderung befindet,

einem ausländischen Sowjetkenner als KGB-Offizier be- wie für einen ausländischen Militärattache. Es ist weiterhin

zeichnet. eine Tatsache, dass bei grösseren Manövern die Truppe und

Die zuständigen schweizerischen Behörden haben mitteilen ihre Einrichtungen von ausländischen Beobachtern im Auge

lassen, dass entsprechende sorgfältige Abklärungen über behalten werden.

den neuen Sowjetbotschafter gemacht worden sind. Die Verschiedene Ostblockstaaten haben für die Vertreter des

Angelegenheit hinterlässt aber trotzdem ein ungutes Gefühl. diplomatischen Korps stark einschneidende Beschränkun-

Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: gen in bezug auf deren Reisemöglichkeiten erlassen. So

1. Wie stellt sich der Bundesrat zur offensichtlichen Interes- sind zum Beispiel weite Gebiete der UdSSR und eine grosse

senkollision zwischen dem Staatsschutz und den Grundsät- Zahl von Städten aufgrund einer ständigen Weisung der

zen der diplomatischen Beziehungen? Ist er bereit, in Sowjetregierung für Ausländer gesperrt. Ahnlich verhält es

bestimmten Fällen dem Staatsschutz Priorität einzu- sich in Polen, der Tschechoslowakei und in der DDR, wo

räumen? genau umschriebene militärische Sperrzonen bestehen.

2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass zur Erschwerung Der Bundesrat hat schon mehrmals zu Fragen der Spiona-

der Spionagetätigkeit die Bewegungsfreiheit von Angehöri- getätigkeit Stellung genommen und mit viel diplomatischer

gen jener diplomatischen Missionen eingeschränkt werden Unverbindlichkeit Vorstösse des Parlamentes beantwortet.

sollte, deren Regierungen unseren Vertretern starke Ein- So beispielsweise die Interpellationen Bommer und Hof-

schränkungen auferlegen? mann sowie die Einfache Anfrage Graf und das Postulat

3. Wäre nicht in jenen Fällen eine konsequent restriktivere Soldini. Der Verweis auf das Wiener Übereinkommen vom

Praxis in der Agreementerteilung für Diplomaten anzuwen- 18.April 1961, welches die diplomatischen Beziehungen

den, wo Verdachtsmomente aus der bisherigen Tätigkeit regelt, darf nicht von gewissen Staaten einseitig restriktiv

bestehen? angewendet werden. Die Begründung, die Schweiz sei kein

Polizeistaat und verfüge nicht über entsprechende Kontroll-

Texte de l'interpellation Spalti du 5 mars 1984 mittel, darf nicht dazu führen, keine Massnahmen ins Auge

zu fassen.

Monsieur Ivan Ivanovitch Ippolitov, récemment agréé en tant Aus Geheimhaltungsgründen erwarte ich vom Bundesrat

que nouvel ambassadeur soviétique dans notre pays, serait nicht die Offenlegung von Massnahmen gegen die nachrich-

un officier du KGB selon les dires d'un soviétologue tendienstliche Tätigkeit in der Schweiz. Vielmehr sollte auf-

étranger. grund der vorgängig gestellten Fragen der Bundesrat ver-

Nos autorités compétentes ont fait savoir que l'on s'est mehrt auf das Verhalten fremder Nachrichtendienste auch

soigneusement renseigné à son sujet. Un certain malaise unter dem Deckmantel einer diplomatischen oder konsulari-

persiste cependant. Les questions suivantes se posent en schen Aufgabe Einfluss nehmen.

l'occurrence: Im Zusammenhang mit dem neuen Sowjetbotschafter ist der

1. Quelle attitude le Conseil fédéral entend-il prendre lors- Bevölkerung wieder einmal klar geworden, wie eng offenbar

que les exigences de la sécurité de l'Etat sont manifeste- die Zusammenhänge zwischen geheimdienstlicher Tätigkeit

ment incompatibles avec les principes qui règlent les rela- und diplomatischen Funktionen sind.

tions diplomatiques? Est-il prêt à accorder la priorité aux

premières dans certains cas? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

2. N'estime-t-il pas qu'il serait nécessaire, afin de réduire les Rapport écrit du Conseil fédéral

risques d'espionnage, de restreindre la liberté de mouve- 1. Die Interpellationen Blocher und Spalti nehmen die Akkre-

ment des membres des missions diplomatiques dont les ditierung des sowjetischen Botschafters Ivan Ivanovitch

Interpellations Blocher/Spälti 1004 N 22 juin 1984

Ippolitov zum Anlass, der Sorge um die anhaltende Spiona- nologie besondere Bedeutung zukommt. Dies ist der Grund

gebedrohung Ausdruck zu geben. Die darin aufgeworfenen dafür, dass der Bundesrat die Spionageabwehr sehr ernst

Fragen zielen in die gleiche Richtung. Die beiden Geschäfte nimmt.

können somit gemeinsam behandelt werden. Frage 9: Der Bundesrat hat schon wiederholt darauf hinge-

2. Der Bundesrat hat in der Beantwortung der Interpellation wiesen - letztmals bei der Beantwortung der Interpellatio-

Hofmann vom 24.Juni 1982, gestützt auf seine Stellung- nen Hofmann und Müller -, dass den mit der Zunahme von

nahme zu den seinerzeitigen Berichten der Geschäftsprü- Ostdiplomaten und Ostfunktionären verbundenen Gefahren

f ungs- und Militärkommission des National rates vom 3. Sep- mit generellen Bestandesbeschränkungen bei den interna-

tember 1980 betreffend die Konsequenzen aus dem Fall tionalen Organisationen oder bei ausländischen Vertretun-

Jeanmaire, ausführlich dargelegt, dass nachrichtendienst- gen nicht bzw. nicht wirksam begegnet werden kann. Der

lich tätige Diplomaten und Funktionäre mit verschärften Weg muss vielmehr über gezielte Einzelmassnahmen (kon-

Massnahmen der schweizerischen Behörden zu rechnen sequentes Fernhalten und Ausweisung von der Spionage

haben. Insbesondere werden gegen die im Ausland als verdächtigen Diplomaten und Funktionären) führen.

Spione erkannten diplomatischen oder konsularischen 4. Gestützt auf die bisherigen Darlegungen lassen sich die

Funktionäre konsequent Fernhaltemassnahmen ergriffen Fragen aus der Interpellation Spalti wie folgt beantworten:

bzw. den betreffenden Personen wird in der Schweiz die Frage 1: Der Bundesrat wird in jenen Fällen, in denen

Zulassung verweigert. tatsächlich eine Interessensabwägung zwischen einer

Die beträchtliche Anzahl der seit Jahren aufgedeckten Spio- grundsätzlichen Frage der Aufrechterhaltung der Sicherheit

nagefälle, die konsequent erfolgte Wegweisung von über- unseres Staates und der Pflege guter Beziehungen mit dem

führten Spionen sowie die zahlreichen Fernhaltemassnah- fraglichen Land erforderlich ist, dem Schutz der Sicherheit

men gegenüber Personen, die nachrichtendienstlicher Priorität einräumen. Da unsere aussenpolitischen Beziehun-

Umtriebe verdächtig sind, zeigen, dass es dem Bundesrat gen jedoch einen wichtigen Faktor unseres Sicherheitskon-

mit der Spionageabwehr ernst ist. Er hat dies noch anläss- zeptes darstellen, besteht in den meisten Fällen Überein-

lich der Beantwortung der Interpellation Oehler vom 7. Juni stimmung zwischen den beiden Bereichen.

1983 ausführlich bestätigt und mit Fakten belegt. Frage 2: Obwohl die vom Interpellanten geäusserten Beden-

3. Zu den vom Interpellanten Blocher aufgeworfenen Fragen ken grundsätzlich gerechtfertigt sind, ist keine Einschrän-

kann wie folgt Stellung genommen werden: kung der Bewegungsfreiheit von Angehörigen jener diplo-

Fragen 1 bis 4: Der Verdacht, der sowjetische Botschafter matischen Missionen, deren Regierung unseren Vertretern

Ivan Ivanovitch Ippolitov sei ein sowjetischer Spion bzw. starke Einschränkungen auferlegen, vorgesehen. In Artikel 3

gehöre einem sowjetischen Geheimdienst an, ist darauf des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz

zurückzuführen, dass sein Name im Buch «KGB» von John militärischer Anlagen (SR 510.518) könnte zwar eine Rechts-

Barron erwähnt ist. Der Einbezug seines Namens in diesem grundlage für militärische Sperrzonen gefunden werden,

Buch ist aber einzig auf einen sehr vagen Abspringerhinweis doch wäre diese Gesetzesbestimmung in Friedenszeiten nur

aus dem Jahre 1954 zurückzuführen, der den Sowjetbürger äusserst restriktiv anwendbar. Ausserdem hält Artikel 26 der

aufgrund einer Fotovorlage als vermutlichen ND-Funktionär Wiener Konvention über die diplomatischen Beziehungen

identifizierte. Andere, den Schweizer Behörden bekanntge- vom 16. April 1961, welcher auch die Schweiz beigetreten

wordene Hinweise wiederum entlasten den Diplomaten. Die ist, die grundsätzliche Bewegungsfreiheit für das Personal

Beurteilung sämtlicher bekannter Elemente führt zum diplomatischer Vertretungen fest. Die Schweiz hält diese

Schluss, dass in diesem Falle die Kriterien, wie sie gemäss Bestimmung strikte ein, und der Bundesrat hat in diesem

der bundesrätlichen Stellungnahme zu den Berichten der Zusammenhang am 25. Mai 1983 das Postulat Riesen-Frei-

Geschäftsprüfungs- und der Militärkommission des Natio- burg vom 9. März 1983 angenommen, in welchem er ersucht

nalrates betreffend Konsequenzen aus dem Fall Jeanmaire wird, die anderen Staaten zu einer einheitlichen Handha-

zur Ablehnung eines Akkreditierungsgesuches festgelegt bung der Rechte und Pflichten der Mitglieder diplomati-

worden sind, nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hatte des- scher Vertretungen und insbesondere auch von deren

halb keine Veranlassung, das Akkreditierungsgesuch für Bewegungsfreiheit zu veranlassen.

Botschafter Ippolitov abzulehnen. Im übrigen sind an der Frage 3: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu den

Prüfung des Gesuches um die Akkreditierung eines Bot- Berichten der Geschäftsprüfungs- und der Militärkommis-

schafters in Bern sämtliche zuständigen und interessierten sion des Nationalrates vom 3. September 1980 betreffend

Departemente beteiligt. Den schweizerischen Sicherheitsan- die Konsequenzen aus dem Fall Jeanmaire genau festge-

sprüchen wird damit voll Rechnung getragen. Dieses Ver- legt, in welchen Fällen er gewillt ist, Fernhaltemassnahmen

fahren hat bisher in allen jenen Fällen, in denen keine gegen der Spionage überführte oder der Spionage verdäch-

massgeblichen Gründe für die Abweisung eines Gesuches tigte ausländische Diplomaten oder Funktionäre zu treffen.

vorlagen, zur Verleihung des Agreements für die betreffen- Diese im übrigen auch in der Beantwortung der Interpella-

den Diplomaten geführt. tion Hofmann erwähnte konsequentere Fernhaltepraxis gilt

Frage 5 und 6: Bei den Vereinten Nationen in Genf, unter besonders im Hinblick auf deren Akkreditierung.

Einschluss der SpezialOrganisationen, sind zurzeit etwa Abstimmung - Vote

6400 ausländische internationale Beamte beschäftigt

(wovon schätzungsweise 400 aus osteuropäischen Län- Für den Antrag auf Diskussion 42 Stimmen

dern). Dagegen 21 Stimmen

Von wie vielen dieser Funktionäre die Spionageabwehr

weiss oder dringend vermutet, dass sie einem sowjetischen

Geheimdienst angehören, kann aus Geheimhaltungsgrün-

den nicht bekanntgegeben werden. Selbstverständlich wird

gegen alle in der Schweiz erkannten nachrichtendienstlich

tätigen Funktionäre vorgegangen.

Frage 7: Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, sich zu

derartigen Fragen der internen Administration anderer Staa-

ten zu äussern.

Frage 8: Die ausländische Spionage in unserem Land

bedeutet eine dauernde, nicht zu unterschätzende Gefahr.

In jüngerer Zeit liegt das Hauptinteresse der Warschauer-

Pakt-Staaten auf dem Gebiete von Industrie, Wirtschaft und

Forschung, wobei der Beschaffung westlicher Spitzentech-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Spälti Spionage. Massnahmen

Interpellation Spälti Lutte contre l'espionnage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.311

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1002-1004

Page

Pagina

Ref. No 20 012 579

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.